Verfassungsgerichtshof
01.12.2011
B1006/10
19567
Keine formelle Beschwer durch den die erstinstanzliche Versagung der Rückerstattung zuviel geleisteter Finanzierungsbeiträge aufhebenden Spruchpunkt des angefochtenen Bescheides; insoweit Zurückweisung der Beschwerde; im Übrigen Ablehnung der Beschwerdebehandlung