Verfassungsgerichtshof
01.12.2011
B1306/09 ua
19566
Einstellung der Beschwerdeverfahren im Anlassfall infolge amtswegiger Aufhebung der angefochtenen Bescheide;
Kostenzuspruch
Einstellung der Beschwerdeverfahren im Anlassfall zu G34/11 ua, E v 21.09.11, betr Aufhebung des §26 Abs1 und Abs1a GGG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 131 aus 2001,, infolge Aufhebung der angefochtenen Bescheide gemäß §7 Abs4a GEG von Amts wegen durch die Bundesministerin für Justiz.
Erklärung der Beschwerdeführer hins ihrer Klaglosstellung; Kostenzuspruch.