Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2011

Geschäftszahl

B1147/11

Sammlungsnummer

19599

Leitsatz

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung; Kostenzuspruch; mitbeteiligte Parteien keine Streitgenossen

Rechtssatz

Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Klaglosstellung infolge Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch die belangte Behörde.

Kostenzuspruch; keine Folge für den Antrag auf Zuspruch eines Streitgenossenzuschlags für die mitbeteiligte Partei, weil es sich bei im verfassungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien nicht um Streitgenossen iSd §15 RechtsanwaltstarifG handelt.