Verfassungsgerichtshof
14.12.2011
B1147/11
19599
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung; Kostenzuspruch; mitbeteiligte Parteien keine Streitgenossen
Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Klaglosstellung infolge Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch die belangte Behörde.
Kostenzuspruch; keine Folge für den Antrag auf Zuspruch eines Streitgenossenzuschlags für die mitbeteiligte Partei, weil es sich bei im verfassungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien nicht um Streitgenossen iSd §15 RechtsanwaltstarifG handelt.