Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.2012

Geschäftszahl

B71/12

Sammlungsnummer

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Leitsatz

Abweisung des Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers

Rechtssatz

Aus dem beigebrachten Vermögensbekenntnis ergibt sich, dass der Antragsteller als Pensionist ein monatliches Nettoeinkommen in der Höhe von € 1501,60 bezieht.