Verfassungsgerichtshof
14.03.2012
B71/12
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Abweisung des Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers
Aus dem beigebrachten Vermögensbekenntnis ergibt sich, dass der Antragsteller als Pensionist ein monatliches Nettoeinkommen in der Höhe von € 1501,60 bezieht.