Verordnungsblatt für Tirol

Jahrgang 2026

Kundgemacht am 11. Mai 2026

41.

Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf allen Landesstraßen L und B wegen einer Versammlung auf der A13 Brenner Autobahn

41. Verordnung der Landesregierung vom 5. Mai 2026, mit der auf Landesstraßen L und B im Bundesland Tirol zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs anlässlich einer Versammlung auf der A13 Brenner Autobahn ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t erlassen wird

Aufgrund des Paragraph 43, Absatz eins, Litera b, Ziffer eins, der Straßenverkehrsordnung 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch das Gesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2026,, wird verordnet:

Paragraph eins

Das Fahren

  1. Litera a
    mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und
  2. Litera b
    mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt,
ist am 30. Mai 2026 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr auf allen Landesstraßen L und B im Bundesland Tirol verboten, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt der A13 Brenner Autobahn zwischen der Hauptmautstelle Schönberg und der Anschlussstelle Brenner Nord erreicht werden soll.

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Mattle

Der Landesamtsdirektor:

Forster