Entscheidende Behörde

UVS Steiermark

Entscheidungsdatum

04.03.1993

Geschäftszahl

30.6-73/92

Rechtssatz

Radarmessungen mit dem Gerät MU VR 6 FA werden von unmittelbarem Gegenverkehr nicht beeinflußt, da das Gerät seitenbezogen arbeitet und darüberhinaus eine Messung automatisch unterdrückt wird, wenn aus der an zwei Fahrzeugen reflektierten Antennenstrahlung eine einwandfreie Geschwindigkeitsmessung nicht abgeleitet werden kann.