Entscheidende Behörde

UVS Oberösterreich

Entscheidungsdatum

10.11.2011

Geschäftszahl

VwSen-166456/2/Ki/Kr

Rechtssatz

Der Umstand, dass auf einer möglicherweise schneebedeckten oder vereisten Fahrbahn ein Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, ist für sich kein geeigneter Nachweis dafür, dass die/der Lenkerin/Lenker mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit unterwegs war.