UVS Oberösterreich
19.09.2011
VwSen-301063/4/AB
Der Verdacht der Begehung von Verwaltungsübertretungen iSd Paragraph 53, GSpG muss auch im Zeitpunkt der Entscheidung des UVS über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme noch ausreichend substanziiert sein.