Entscheidende Behörde

UVS Oberösterreich

Entscheidungsdatum

30.06.2011

Geschäftszahl

VwSen-240826/2/Gf/Mu

Rechtssatz

Weder aus Artikel römisch drei, Anhang römisch zwei Kapitel römisch zwei Z2 der LebensmittelhygieneVO (EG) noch aus anderen rechtlich verbindlichen Normen lässt sich ableiten, dass ein Doppelspülbecken einen Mindeststandard bilden würde, über den ein Lebensmittelunternehmen der Sekundärstufe iSd des Art3 in Verbindung mit Artikel 4, Abs2 der LebensmittelhygieneVO jedenfalls verfügen müsste.