Entscheidende Behörde

UVS Niederösterreich

Entscheidungsdatum

19.02.2008

Geschäftszahl

Senat-AB-07-0149

Rechtssatz

Sind die Projektsunterlagen nicht ausreichend und werden diese auch nicht – wie zugesagt – ergänzt, so liegt seitens der Antragsteller jedenfalls ein Mitverschulden vor, was zur Abweisung des Devolutionsantrages zu führen hat.