Entscheidende Behörde

Umweltsenat

Entscheidungsdatum

23.09.2013

Geschäftszahl

US 2B/2007/19-35

Kurzbezeichnung

Spielberg IV

Rechtssatz

Die nachträgliche Genehmigung geringfügiger Abweichungen ist gemäß Paragraph 20, Absatz 4, UVP-G 2000 an zwei Bedingungen geknüpft, nämlich, dass sie den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht widersprechen und den betroffenen Parteien gemäß Paragraph 19, Absatz eins, UVP-G 2000 Gelegenheit zur Wahrung ihrer Interessen gegeben wurde. Der VwGH hat festgestellt, dass gemäß Paragraph 20, Absatz 4, UVP-G 2000 nur den von den Abweichungen betroffenen Parteien Gelegenheit zur Wahrung ihrer Interessen zu geben ist. Eine Parteistellung gemäß Paragraph 19, Absatz eins, Ziffer eins, UVP-G 2000, auf den Paragraph 20, Absatz 4, über Paragraph 18, Absatz 3, Ziffer 2, leg. cit. verweist, für Nachbarn/Nachbarinnen ist nicht nur dann gegeben, wenn diese durch die Errichtung, den Betrieb oder den Bestand des Vorhabens gefährdet werden, sondern bereits dann, wenn sie durch das Vorhaben gefährdet werden könnten (VwGH, 20.06.2013, Zl. 2012/06/0092 bis 0093).