Regierungsvorlage

Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Aufgrund des Paragraph 2, Absatz eins, der Europawahlordnung – EuWO, Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt römisch eins. Nr. 130 aus 2023,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.

Paragraph 2,

Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Juni 2024 festgesetzt.

Paragraph 3,

Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.