Verordnung der Bundesregierung über die Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen gegen Libyen

Aufgrund des § 1 des Bundesgesetzes über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen, Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1993,, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

§ 1.

Die Verordnung der Bundesregierung über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen gegen Libyen, Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1994,, wird aufgehoben.