Aufgrund des Paragraph 2, Absatz eins, der Europawahlordnung - EuWO, Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 2003,, wird verordnet:
Die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament wird ausgeschrieben.
Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 13. Juni 2004 festgesetzt.
Als Stichtag wird der 6. April 2004 bestimmt.