Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Durch das Heimopferrentengesetz werden Opfer von Gewalt in Heimen eine Rentenleistung erhalten.
Die Schaffung einer Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen wird im Jahr 2017 (Inkrafttreten mit 1.7.2017 - Aufwendungen für das Halbjahr) einen finanziellen Aufwand von 3,8 Mio. € verursachen, in den Folgejahren werden die Jahreskosten kontinuierlich ansteigen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Nettofinanzierung Bund |
-3.760 |
-8.103 |
-8.461 |
-9.220 |
-9.941 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß Paragraph 17, Absatz eins, BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Keine
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2017 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
|
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Es gibt keine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen.
Opfer von Gewalt in Heimen erhalten weiterhin keine Rente.
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022
Evaluierungsunterlagen und -methode: Statistische und budgetäre Erfassungen sind vorgesehen.
Beschreibung des Ziels:
Opfer von Gewalt in Heimen sollen eine monatliche Rentenleistung erhalten.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Heimopfer erhalten keine Rentenleistung. |
Heimopfer erhalten eine Rentenleistung. |
Beschreibung der Maßnahme:
Es soll für Opfer von Gewalt in Heimen, die vom Heimträger eine pauschalierte Entschädigungsleistung erhalten, eine monatliche Rentenleistung von 300 € geschaffen werden. Die Rentenleistung gebührt ab dem Erreichen des Regelpensionsalters bzw. ab dem Bezug einer Eigenpension.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Keine gesetzliche Basis für eine Rentenleistung für Heimopfer. |
Das Heimopferrentengesetz ermöglicht Rentenleistungen. |
Es ist aus derzeitiger Sicht mit rund 7000 Opfern zu rechnen, die eine Rentenleistung erhalten werden. Nicht abgesehen werden kann allerdings, wie viele Opfer künftig noch eine pauschalierte Entschädigungsleistung bei den Heimträgern beantragen und erhalten werden.
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Personalaufwand |
145 |
242 |
27 |
56 |
57 |
Betrieblicher Sachaufwand |
51 |
85 |
10 |
20 |
20 |
Transferaufwand |
3.564 |
7.776 |
8.424 |
9.144 |
9.864 |
Aufwendungen gesamt |
3.760 |
8.103 |
8.461 |
9.220 |
9.941 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen.
Erläuterung
Es wird davon ausgegangen, dass es zwar mehr männliche Opfer gibt, aber auch weibliche Opfer relevant betroffen sind. Ein Geschlecht ist daher nicht unterrepräsentiert.
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen außerhalb der Arbeitswelt.
Erläuterung
Es ist von rund 7.000 Opfern auszugehen (Grenze: 80.000).
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Auswirkungen auf Personen, die ein Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz beziehen.
Erläuterung
Es werden weniger als 22.000 Personen betroffen sein.
in Tsd. € |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
3.814 |
8.283 |
8.714 |
9.436 |
10.157 |
Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
54 |
180 |
253 |
216 |
216 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
gem. BFRG/BFG |
3.814 |
8.283 |
8.714 |
9.436 |
10.157 |
||
Erläuterung der Bedeckung
Den Entscheidungsträgern (SV-Träger) ist der Leistungs- und Personalaufwand zu refundieren.
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
||||||
Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Bund |
145,17 |
2,75 |
242,31 |
4,50 |
27,46 |
0,50 |
56,02 |
1,00 |
57,14 |
1,00 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
Rentenleistung |
Bund |
VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b |
3,00 |
5,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
Verdienstentgang im VOG |
Bund |
VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b |
-0,25 |
-0,50 |
-0,50 |
||
Die Abwicklung der Rentenleistung im Jahr 2017 (Inkrafttreten mit 1.7.2017) betrifft 2.000 Fälle, in den Folgejahren jeweils 200 Fälle. Im VOG sind jährlich 20 Fälle 3 Jahre lang betroffen (danach keine Neuzuerkennungen mehr). Das Verfahren betreffend den Verdienstentgang nach dem VOG ist wesentlich komplexer als das Rentenverfahren.
Körperschaft (Angaben in €) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Bund |
50.810,35 |
84.807,08 |
9.611,47 |
19.607,40 |
19.999,55 |
Körperschaft (Angaben in €) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Bund |
3.564.000,00 |
7.776.000,00 |
8.424.000,00 |
9.144.000,00 |
9.864.000,00 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Rentenleistung für Heimopfer |
Bund |
2.000 |
1.800,00 |
2.200 |
3.600,00 |
2.400 |
3.600,00 |
2.600 |
3.600,00 |
2.800 |
3.600,00 |
Entfall des Verdienstentganges nach dem VOG |
Bund |
20 |
-1.800,00 |
40 |
-3.600,00 |
60 |
-3.600,00 |
60 |
-3.600,00 |
60 |
-3.600,00 |
Es ist im Jahr 2017 (Inkrafttreten der Regelung mit 1.7.2017) mit rund 2.000 Opfern zu rechnen, die eine pauschalierte Entschädigungsleistung des Heimträgers erhalten haben und die bereits im Bezug einer Eigenpension stehen bzw. das Regelpensionsalter erreicht haben. In den Folgejahren ist von einem Zugang von jeweils rund 200 Opfern auszugehen. Bei einer Rentenhöhe von 300 € mtl. ergibt sich ein Jahresbetrag von 3.600 €. Der Entfall der Antragsmöglichkeit auf Ersatz des Verdienstentganges für Heimopfer nach dem VOG wird in den Jahren 2017-2019 jeweils etwa 20 Personen betreffen, es ist ebenfalls von einer Monatsleistung von 300 € auszugehen.
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Direkte Leistungen |
|
Soziales |
Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt) |
|
Soziales |
Pflegegeld |
Mindestens 5% der BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz sind aktuell oder potenziell betroffen |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1457051966).