Vorblatt

Ziel(e)

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Wesentliche Auswirkungen

Durch das Heimopferrentengesetz werden Opfer von Gewalt in Heimen eine Rentenleistung erhalten.

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Die Schaffung einer Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen wird im Jahr 2017 (Inkrafttreten mit 1.7.2017 - Aufwendungen für das Halbjahr) einen finanziellen Aufwand von 3,8 Mio. € verursachen, in den Folgejahren werden die Jahreskosten kontinuierlich ansteigen.

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Nettofinanzierung Bund

-3.760

-8.103

-8.461

-9.220

-9.941

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß Paragraph 17, Absatz eins, BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Bundesgesetz, mit dem eine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen eingeführt und das Verbrechensopfergesetz, das Bundesfinanzgesetz 2017 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017-2020 geändert wird.

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

Problemanalyse

Problemdefinition

Es gibt keine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen.

Nullszenario und allfällige Alternativen

Opfer von Gewalt in Heimen erhalten weiterhin keine Rente.

Interne Evaluierung

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022

Evaluierungsunterlagen und -methode: Statistische und budgetäre Erfassungen sind vorgesehen.

Ziele

Ziel 1: Rentenleistung für Heimopfer

Beschreibung des Ziels:

Opfer von Gewalt in Heimen sollen eine monatliche Rentenleistung erhalten.

Wie sieht Erfolg aus:

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Heimopfer erhalten keine Rentenleistung.

Heimopfer erhalten eine Rentenleistung.

Maßnahmen

Maßnahme 1: Erlassung eines Heimopferrentengesetzes

Beschreibung der Maßnahme:

Es soll für Opfer von Gewalt in Heimen, die vom Heimträger eine pauschalierte Entschädigungsleistung erhalten, eine monatliche Rentenleistung von 300 € geschaffen werden. Die Rentenleistung gebührt ab dem Erreichen des Regelpensionsalters bzw. ab dem Bezug einer Eigenpension.

Umsetzung von Ziel 1

Wie sieht Erfolg aus:

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Keine gesetzliche Basis für eine Rentenleistung für Heimopfer.

Das Heimopferrentengesetz ermöglicht Rentenleistungen.

Abschätzung der Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

Es ist aus derzeitiger Sicht mit rund 7000 Opfern zu rechnen, die eine Rentenleistung erhalten werden. Nicht abgesehen werden kann allerdings, wie viele Opfer künftig noch eine pauschalierte Entschädigungsleistung bei den Heimträgern beantragen und erhalten werden.

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

– Ergebnishaushalt

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Personalaufwand

145

242

27

56

57

Betrieblicher Sachaufwand

51

85

10

20

20

Transferaufwand

3.564

7.776

8.424

9.144

9.864

Aufwendungen gesamt

3.760

8.103

8.461

9.220

9.941

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen.

Erläuterung

Es wird davon ausgegangen, dass es zwar mehr männliche Opfer gibt, aber auch weibliche Opfer relevant betroffen sind. Ein Geschlecht ist daher nicht unterrepräsentiert.

Soziale Auswirkungen

Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen außerhalb der Arbeitswelt

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen außerhalb der Arbeitswelt.

Erläuterung

Es ist von rund 7.000 Opfern auszugehen (Grenze: 80.000).

Auswirkungen auf Personen, die ein Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz beziehen

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Auswirkungen auf Personen, die ein Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz beziehen.

Erläuterung

Es werden weniger als 22.000 Personen betroffen sein.

Anhang

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

Bedeckung

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

3.814

8.283

8.714

9.436

10.157

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

54

180

253

216

216

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2017

2018

2019

2020

2021

gem. BFRG/BFG

   

3.814

8.283

8.714

9.436

10.157

Erläuterung der Bedeckung

Den Entscheidungsträgern (SV-Träger) ist der Leistungs- und Personalaufwand zu refundieren.

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

2017

2018

2019

2020

2021

Körperschaft

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Bund

145,17

2,75

242,31

4,50

27,46

0,50

56,02

1,00

57,14

1,00

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

     

2017

2018

2019

2020

2021

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

Rentenleistung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b

3,00

5,00

1,00

1,00

1,00

Verdienstentgang im VOG

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b

-0,25

-0,50

-0,50

   

Die Abwicklung der Rentenleistung im Jahr 2017 (Inkrafttreten mit 1.7.2017) betrifft 2.000 Fälle, in den Folgejahren jeweils 200 Fälle. Im VOG sind jährlich 20 Fälle 3 Jahre lang betroffen (danach keine Neuzuerkennungen mehr). Das Verfahren betreffend den Verdienstentgang nach dem VOG ist wesentlich komplexer als das Rentenverfahren.

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Körperschaft (Angaben in €)

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

50.810,35

84.807,08

9.611,47

19.607,40

19.999,55

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

Körperschaft (Angaben in €)

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

3.564.000,00

7.776.000,00

8.424.000,00

9.144.000,00

9.864.000,00

   

2017

2018

2019

2020

2021

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Rentenleistung für Heimopfer

Bund

2.000

1.800,00

2.200

3.600,00

2.400

3.600,00

2.600

3.600,00

2.800

3.600,00

Entfall des Verdienstentganges nach dem VOG

Bund

20

-1.800,00

40

-3.600,00

60

-3.600,00

60

-3.600,00

60

-3.600,00

Es ist im Jahr 2017 (Inkrafttreten der Regelung mit 1.7.2017) mit rund 2.000 Opfern zu rechnen, die eine pauschalierte Entschädigungsleistung des Heimträgers erhalten haben und die bereits im Bezug einer Eigenpension stehen bzw. das Regelpensionsalter erreicht haben. In den Folgejahren ist von einem Zugang von jeweils rund 200 Opfern auszugehen. Bei einer Rentenhöhe von 300 € mtl. ergibt sich ein Jahresbetrag von 3.600 €. Der Entfall der Antragsmöglichkeit auf Ersatz des Verdienstentganges für Heimopfer nach dem VOG wird in den Jahren 2017-2019 jeweils etwa 20 Personen betreffen, es ist ebenfalls von einer Monatsleistung von 300 € auszugehen.

Angaben zur Wesentlichkeit

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

Wirkungsdimension

Subdimension der Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Direkte Leistungen

  • Strichaufzählung
    Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung)
  • Strichaufzählung
    Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten

Soziales

Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

  • Strichaufzählung
    Änderung der Anzahl der besetzten Pflichtstellen um mindestens 1 000 Stellen oder Änderung der Anzahl der als arbeitslos gemeldeten Menschen mit Behinderungen um mindestens 700 Personen oder
  • Strichaufzählung
    mindestens 5% der Menschen mit Behinderung oder einer bestimmten Art von Behinderung (zB blinde oder stark sehbehinderte Menschen, gehörlose Menschen, Rollstuhlfahrer) sind aktuell oder potenziell betroffen

Soziales

Pflegegeld

Mindestens 5% der BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz sind aktuell oder potenziell betroffen

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1457051966).