Definitionen:
- Litera aEmissionsgrenzwerte sind nach dem Stand der Technik festgelegte höchstzulässige Werte der betreffenden Emission, die an bestimmte Mess- und Betriebsbedingungen geknüpft sind.
- Litera bEmissionsgrenzwerte werden mit Ausnahme der Fälle gemäß Litera c, als jene Masse luftverunreinigender Stoffe angegeben, welche pro Volumeneinheit Verbrennungsgas (Massekonzentration) an der Emissionsquelle in die freie Atmosphäre gelangt. Die Volumeneinheit des Verbrennungsgases ist auf 0° C und 1 013 mbar nach Abzug des Feuchtegehaltes an Wasserdampf sowie auf einen jeweils angegebenen Sauerstoffgehalt in Prozenten bezogen. Die Massekonzentration wird in der Einheit mg/m³ angegeben.
- Litera cFür Anlagen für feste Brennstoffe mit einer Brennstoffwärmeleistung bis 150 kW werden die Emissionsgrenzwerte auf den Grauwert der Ringelmann-Skala, für Anlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Brennstoffwärmeleistung bis 2 MW auf die Rußzahl nach Bacharach bezogen.
- Litera dZum stationären Betrieb einer Dampfkesselanlage im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, zählt auch die Reinigung der Heizflächen (Rußblasen).
- Litera eEin instationärer Zustand einer Dampfkesselanlage im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, ist auch der Übergang auf einen anderen Brennstoff.
- Litera fIn den Bestimmungen über Emissionsmessungen wird bezeichnet mit
- Sub-Litera, a, aEinzelmesswert: Ergebnis einer Einzelmessung;
- Sub-Litera, b, bMesswert: Ergebnis eines Messvorganges; Der Messwert ergibt sich
- Strichaufzählungals arithmetisches Mittel der Einzelmesswerte,
- Strichaufzählungaus dem Zeit-Ort-Integral in einer Messebene (Ziffer 2, Litera e,),
- Strichaufzählungals Einzelwert an einer im Kanalquerschnitt repräsentativen Messstelle;
- Sub-Litera, c, cMessergebnis: arithmetischer Mittelwert aus Messwerten;
- Sub-Litera, d, dBeurteilungswert: Messergebnis von Messungen gemäß Sub-Litera, a, a und b, b unter Berücksichtigung der Unsicherheit der Aussage über die Messung.
- Litera gEine Emissionsgrenzwertüberschreitung liegt vor, wenn der Beurteilungswert den Grenzwert überschreitet.
- Litera hVerbrennungsgase im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die in der Feuerstätte bei der Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe entstehenden gasförmigen Verbrennungsprodukte einschließlich der in ihnen schwebenden festen oder flüssigen Stoffe sowie der aus dem Luftüberschuss herrührenden Gasekomponenten.
- Litera iStaubförmige Emissionen (Stäube) im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Verunreinigungen der Luft durch feste Stoffe.