Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1968,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 227 aus 2022,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Artikel römisch eins Paragraph eins, Ziffer eins, werden nach Litera e, folgende Litera f und g angefügt:

  1. Litera f
    Absolvierung eines Masterstudiums „Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 120 ECTS an einer Universität oder Hochschule;
  2. Litera g
    Absolvierung eines Universitätslehrgangs „Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 120 ECTS;“

Novellierungsanordnung 2, Dem Artikel römisch II wird folgender Absatz 6, angefügt:

  1. Absatz 6Paragraph eins, Ziffer eins, Litera f und g tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Ausführungsgesetze der Länder sind innerhalb eines Jahres vom Tage der Kundmachung dieses Bundesgesetzes an gerechnet zu erlassen.“