Regierungsvorlage

Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Aufgrund des Paragraph eins, Absatz 2, der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 2023,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.

Paragraph 2,

Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 29. September 2024 festgesetzt.

Paragraph 3,

Als Stichtag wird der 9. Juli 2024 bestimmt.