Aufgrund des Paragraph eins, Absatz 2, der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 2023,, wird verordnet:
Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 29. September 2024 festgesetzt.
Als Stichtag wird der 9. Juli 2024 bestimmt.