Personalvertretungsaufsichtsbehörde
31.01.2024
A13-PVAB/23
Nach Paragraph 41, Absatz eins, PVG sind antragsberechtigt an die PVAB u.a. Personen, die die Verletzung ihrer Rechte durch gesetzwidrige Geschäftsführung eines PVO behaupten.
ECLI:AT:PVAB:2024:A13.PVAB.23