Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Entscheidungsdatum

04.12.2023

Geschäftszahl

A12-PVAB/23

Rechtssatz

Die Prüfung des Sachverhalts nach Einlangen der Stellungnahme des DA ergab jedoch, dass die PVAB iSd obzitierten Rechtsprechung des VwGH von Amts wegen vorzugehen hat, weil der DA bei seinem Beschluss, der Kündigung zuzustimmen, im Widerspruch zu seiner in solchen Fällen bestehenden umfassenden Sachverhaltserhebungspflicht gehandelt hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:PVAB:2023:A12.PVAB.23