Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Entscheidungsdatum

05.05.2021

Geschäftszahl

A8-PVAB/21

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall war aufgrund eines Versehens die Tagesordnung der vorhergegangenen Sitzung der Einladung für die nächste Sitzung angeschlossen. Es stellt keine gesetzwidrige Geschäftsführung des DA dar, wenn die Tagesordnung aus diesem Grund erst vor Beginn der Sitzung vom Vorsitzenden festgelegt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21