Personalvertretungsaufsichtsbehörde
05.05.2021
A8-PVAB/21
Im vorliegenden Fall war aufgrund eines Versehens die Tagesordnung der vorhergegangenen Sitzung der Einladung für die nächste Sitzung angeschlossen. Es stellt keine gesetzwidrige Geschäftsführung des DA dar, wenn die Tagesordnung aus diesem Grund erst vor Beginn der Sitzung vom Vorsitzenden festgelegt wird.
ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21