Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Entscheidungsdatum

05.05.2021

Geschäftszahl

A8-PVAB/21

Rechtssatz

Da die Antragstellerin dem Protokoll der DA-Sitzung vom 13. Dezember 2019, das ihren Antrag nicht enthielt, zugestimmt hat, ist ihre Antragslegitimation in diesem Punkt nicht gegeben. Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass ihre Zustimmung, wie die Antragstellerin in ihrer Stellungnahme vom 10. April 2021 ausführt, aufgrund eines Fehlers ihrerseits erteilt worden wäre.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21