Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Entscheidungsdatum

17.12.2020

Geschäftszahl

A28-PVAB/20

Rechtssatz

Unter „Sitzungen des ZA und seiner Ausschüsse“ sind nur Sitzungen zu verstehen, die vom ZA oder von einem seiner Unterausschüsse im Rahmen der Geschäftsführung nach den Vorgaben des PVG und der PVGO einberufen und abgehalten werden. Dies folgt klar aus der vom Gesetzgeber gewählten Formulierung „Sitzungen des ZA und seiner Ausschüsse“, woraus erhellt, dass „Sitzungen mit dem ZA“ nicht darunter subsumiert werden können.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:PVAB:2020:A28.PVAB.20