Personalvertretungsaufsichtsbehörde
17.12.2020
A28-PVAB/20
Die Antragsteller bekleiden die Funktionen der ZBVP (A) und deren Stellvertreters (B) im Bundesministerium für ***. Sie fühlen sich durch den Beschluss des ZA in seiner Sitzung vom 15. September 2020 zu TOP 21 („Vorkommnisse Zentrale Behindertenvertrauensperson“) der Tagesordnung dieser Sitzung, die ZBVP zu Beratungen mit dem Dienstgeber nur noch dann einzuladen, wenn unmittelbar Anliegen aus ihrem Vertretungsbereich betroffen sind und diese nicht zuvor bereits bei der ZA-Sitzung ausreichend erörtert wurden, wobei die Entscheidung darüber dem Gremium des ZA obliege, in den ihnen nach dem PVG und dem BEinstG zustehenden Rechten in ihrer Funktion als ZBVP (Stellvertreter) verletzt. Ihre Antragslegitimation ist gegeben.
ECLI:AT:PVAB:2020:A28.PVAB.20