Personalvertretungsaufsichtsbehörde
30.11.2018
B3-PVAB/18
Zu prüfen war daher die Frage, ob die spätere Ausnahme von Bediensteten aus der vereinbarten Liste ohne Einbindung des DA bei gegebener Sach- und Rechtslage eine Verletzung des PVG darzustellen vermag.
ECLI:AT:PVAB:2018:B3.PVAB.18