Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Entscheidungsdatum

30.11.2018

Geschäftszahl

B3-PVAB/18

Rechtssatz

Zu prüfen war daher die Frage, ob die spätere Ausnahme von Bediensteten aus der vereinbarten Liste ohne Einbindung des DA bei gegebener Sach- und Rechtslage eine Verletzung des PVG darzustellen vermag.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:PVAB:2018:B3.PVAB.18