Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Entscheidungsdatum

22.05.2018

Geschäftszahl

A7-PVAB/18

Rechtssatz

Es besteht somit keine rechtliche Schranke, die Unterlagen zu einzelnen TOP erst innerhalb der 48-Stunden-Frist bzw. knapp vor der DA-Sitzung oder auch erst am Beginn einer DA-Sitzung zu verteilen, sofern gesichert ist, dass der Wissenstand der DA-Mitglieder für die Debatte und eine allfällige Beschlussfassung während dieser Sitzung ausreicht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:PVAB:2018:A7.PVAB.18