Personalvertretungs-Aufsichtskommission
14.07.2000
G1-PVAK/00
Anträge eines Organs der Personalvertretung an die Personalvertretungs-Aufsichtskommission zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Dienstgeberverhaltens sind im Wege des Zentralausschusses zu stellen. Wird ein derartiger Antrag nicht auf diesem Wege eingebracht, so ist er von der Personalvertretungs-Aufsichtskommission mangels Zuständigkeit zurückzuweisen.