Entscheidende Behörde

Personalvertretungs-Aufsichtskommission

Entscheidungsdatum

13.06.2005

Geschäftszahl

A3-PVAK/05

Rechtssatz

Entscheidungen des Dienststellenwahlausschusses über die Wählerliste und über die Zulassung der Wahlvorschläge sind Entscheidungen im Rahmen des Wahlverfahrens. Die Überprüfung von im Wahlverfahren von Personalvertretungsorganen gefassten Beschlüssen, deren Rechtswidrigkeit das Wahlergebnis beeinflussen könnte, obliegt dem Zentralwahlausschuss (A 46-PVAK/99).