Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes, eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe, berechtigt ist, kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes, eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe, berechtigt ist, kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremde Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.
Vertrieb |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Kunden zu akquirieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Bewachungsdienstleistungen (auf Basis der GewO 1994 – und des Kollektivvertrags) Erkennen von Sicherheitsrisiken (proaktive) Vertriebsmethoden Umgang mit Wirtschaftsdatenbanken Verwaltung und Erfassung von Kundenkontakten
| Er/Sie kann potenzielle Kunden identifizieren (zB Recherche nach Branchen und Betriebsgröße). den möglichen Sicherheitsbedarf des potenziellen Kunden einschätzen. potenzielle Kunden kontaktieren, um einen Termin zur Geschäftsanbahnung zu vereinbaren. potenzielle Kunden besuchen und professionell das gesamte Leistungsportfolio der Bewachungsdienstleistungen auf Basis der GewO 1994 bzw. des Kollektivvertrags (zB Wachdienst, Servicedienst, mobile Dienste) darstellen. potenzielle Kunden vom Nutzen der möglichen Bewachungsdienstleistungen überzeugen. Kundenkontakte professionell verwalten (zB Besuchsberichte verfassen, Wiedervorlage). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Akquise von Kunden einschulen und deren Leistungen überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, (potenzielle) Kunden zu beraten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere: Bürgerliches Recht (insbesondere Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch – ABGB) Strafrecht und Strafprozessordnung Straßenverkehrsrecht und Kraftfahrrecht Veranstaltungsrecht und Versammlungsrecht Waffenrecht und Waffengebrauchsrecht
Bewachungsdienstleistungen (auf Basis der GewO 1994 – und des Kollektivvertrags) Bewachungsspezifische Konzepte und Vorgehensweisen Machbarkeitsanalysen (zB quantitative und qualitative Ressourcen bewerten, rechtliche Rahmenbedingungen beachten) Kosten- und Preisabschätzung
| Er/Sie kann (potenziellen) Kunden das Dienstleistungsangebot verständlich erläutern. Grobkonzepte zur Auftragsumsetzung entwickeln. den (potenziellen) Kunden hinsichtlich der entwickelten Grobkonzepte beraten. die vom Kunden gewünschten Leistungen identifizieren (inkl. gewünschter Ausrüstung und Ausstattung des Sicherheitspersonals). die erforderlichen Qualifikationen des einzusetzenden Sicherheitspersonals identifizieren. basierend auf den Anforderungen des Kunden Machbarkeitsanalysen durchführen. auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsanalyse und den rechtlichen Gegebenheiten beurteilen, ob der Auftrag umgesetzt werden kann. Kunden über die Umsetzbarkeit der Bewachungsdienstleistungen aufklären. eine Kostenschätzung durchführen. Kunden über den geschätzten Preis informieren und diesen erläutern. Verhandlungen mit Kunden führen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Kundenberatung einschulen und deren Leistungen überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, einen Auftrag zu konzipieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere: Bürgerliches Recht (insbesondere ABGB) Strafrecht und Strafprozessordnung Straßenverkehrsrecht und Kraftfahrrecht Veranstaltungsrecht und Versammlungsrecht Waffenrecht und Waffengebrauchsrecht Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz (TRVB), insbesondere 117 und 118 Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrtzeugen (LSG 2011) Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) Richtlinien des österreichischen Bundesfeuerwehrverbands für Betriebsfeuerwehren Gemeindespezifische Verordnungen zu Kurzparkzonen Bahnrechtliche Vorschriften
Bewachungsdienstleistungen (auf Basis der GewO 1994 – und des Kollektivvertrags) Entwicklung von bewachungsspezifischen Konzepten
| Er/Sie kann ein Konzept erstellen (zB Grobkonzept, Detailkonzept), das unter anderem folgende Inhalte aufweist: Beschreibung der Tätigkeiten, wie insbesondere einfache bzw. komplexe Bewachungsaufgaben (zB Objekte, Gelände, bewegliche und unbewegliche Gegenstände, Flughäfen) Einlasskontrollen (zB Gerichtsgebäude, Botschaften, Museen, Veranstaltungen) Verschlusskontrollen (zB Gebäude, Betriebsgelände) Ticketkontrollen (zB Fahrscheine, Eintrittskarten) Kontrolltätigkeiten im Rahmen von regelmäßigen Rundgängen Zutrittskontrollen (zB Gebäude, Veranstaltungen) einfache administrative Tätigkeiten (zB Postein- und Bedienung von technischen Anlagen (zB Alarmanlagen, Haustechnik, Torbogenscan, Zutrittsschleusen, Schrankenanlagen, Gepäck- und Cargoröntgengeräte) sichere Aufbewahrung von Gegenständen (zB Schlüssel, Geld, sonstige Wertgegenstände) Betrieb von Notrufzentralen Bestimmung der mit den Tätigkeitsbeschreibungen zusammenhängenden Verwendungsgruppen Service- und Sicherheitsdienst Veranstaltungssicherheitsdienst Flughafensicherheitsdienst und deren Dienstarten sowie Einstufung des Personals lt. Lohntabelle des Kollektivvertrags
Berechnung und Bestimmung der Personalstärke Beschreibung der Implementierungsphase Beschreibung der Start-Up-Phase Aufbau- und ablauforganisatorische Aspekte Erstellung der besonderen Dienstanweisung Prozess der Reklamation und Beschwerde Beschreibung des Qualitätsmanagements Beschreibung der notwendigen Mitarbeiterqualifikationen Beschreibung des Rekrutierungsprozesses Beschreibung der allfälligen Auftragsübergabe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Konzeption von Aufträgen einschulen und deren Leistungen überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, die Bewachungsdienstleistung zu kalkulieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere: Steuern- und Abgabenrecht (zB Einkommensteuergesetz – EstG, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG)
Lieferantensuche, -auswahl und Angebotseinholung Materialbedarfsermittlung Einzelkostenkalkulation (zB Materialkosten, Lohnkosten) Preisarten (zB Regiepreis, Pauschalpreis, Einheitspreis) Erstellung von Kalkulationsformblättern Bestimmung des Gewinnaufschlags und der Risikoaufschläge
| Er/Sie kann basierend auf dem jeweiligen Umsetzungskonzept: den Materialbedarf ermitteln (zB für Veranstaltungen). Angebote für Materialien und Subleistungen einholen. Materialkosten kalkulieren (insbesondere für auftragsspezifische Ausrüstung wie Uniformen, KFZ, Kommunikationsmittel). Lohnkosten kalkulieren (zB Löhne, Lohnnebenkosten, Kosten für Schulungen bzw. Ausbildungen). Gemeinkosten kalkulieren. örtliche Gegebenheiten in der Kalkulation berücksichtigen. Kosteneinsparungspotentiale erkennen. anzubietende Leistungen zielgruppenspezifisch in Positionen übersichtlich darstellen (zB in Kalkulationen für den öffentlichen Bereich). den auftragsspezifischen Gewinnaufschlag sowie Risikoaufschläge (zB Berücksichtigung der Versicherungskosten) festlegen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Kalkulation von Bewachungsdienstleistungen einschulen und deren Leistungen überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, ein Angebot zu erstellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere: Steuern- und Abgabenrecht (zB EStG, ASVG)
Gesetzeskonforme Angebotsgestaltung Leistungsbeschreibung/-verzeichnis Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
| Er/Sie kann für das jeweiligen Umsetzungskonzept: die relevanten Kundendaten erheben. Angebote formulieren und gestalten. relevante Beilagen festlegen (insbesondere AGB). Auftragsverhandlungen führen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Erstellung von Angeboten einschulen und deren Leistungen überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, einen rechtskonformen Vertragsabschluss herbeizuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere: Steuern- und Abgabenrecht (zB EStG)
Leistungsbeschreibung/-verzeichnis
| Er/Sie kann einen Vertrag über die Bewachungsdienstleistungen rechtskonform gestalten, der insbesondere Folgendes berücksichtigt: Vertragsart (zB Rahmenvereinbarung, Rahmenvertrag) Leistungsbeschreibungen/Leistungsverzeichnis Ausstattung und Ausrüstung fachliches und dienstrechtliches Weisungsrecht des Arbeitgebers Beginn und Kriterien der Beendigung kommerzielle Rahmenbedingungen (zB Preis, Zahlungsmodalitäten, Zeitpunkt der Rechnungslegung) den Vertrag rechtsgültig abschließen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die rechtskonforme Vertragsgestaltung einschulen und deren Leistungen überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, an Ausschreibungen teilzunehmen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Öffentliche und privatrechtliche Ausschreibungen Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere: Bundesvergabegesetz (BVergG)
Teilnahmekriterien und -prozess von Vergabeverfahren betriebliches Leistungsspektrum Online-Vergabeplattformen Qualifikationsanforderungen für Personal Erstellung eines Dienstleistungskonzepts Bereitstellung relevanter Unterlagen
| Er/Sie kann die Ausschreibungsunterlagen inkl. etwaiger Beilagen (zB Pläne) interpretieren. die Eignung des eigenen Unternehmens anhand der Teilnahmekriterien überprüfen. die interne Machbarkeit (eigenes Leistungsspektrum) von in Ausschreibungen angeführten Leistungen prüfen. Preise für Dienstleistungen und etwaige Betriebsmittel/Ausrüstung für Ausschreibungen einholen bzw. kalkulieren. den Personaleinsatz mit den Qualifikationsanforderungen des Auftraggebers (zB Ausbildungsanforderungen, Erfahrung) abstimmen. ein Dienstleistungskonzept erstellen. die für die Teilnahme an Ausschreibungen erforderlichen Unterlagen (zB Unbedenklichkeitsbescheinigung, Bonitätsauskunft, Strafregisterauszug) bereitstellen. Prüf- und Warnpflichten wahrnehmen. technische Fehler in Ausschreibungen erkennen, einschätzen und interpretieren sowie Hinweisschreiben verfassen. Ausschreibungen form- und fristgerecht abgeben. an Ausschreibungen über Online-Vergabeplattformen teilnehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Bearbeitung von Ausschreibungen einschulen und deren Leistungen überprüfen.
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Personalwesen |
Er/Sie ist in der Lage, das Personalmanagement durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere: Erstellung von Einsatzplänen Erstellung von Dienstplänen Einschätzung des auftragsspezifischen Personalbedarfs (zB Anzahl an Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, fachliche Eignung)
| Er/Sie kann basierend auf den Einsatzplänen zeitgerecht Dienstpläne erstellen. den Personalbedarf (Anzahl, Eignungskriterien) einschätzen, der mit dem jeweiligen Umsetzungskonzept einhergeht. die Personalakquise durchführen (zB gesetzkonforme Stellenausschreibungen formulieren, Aufnahmegespräche führen, Auswahl des geeigneten Personals). die Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 130 (9) GewO 1994 veranlassen.die Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß Paragraph 130, (9) GewO 1994 veranlassen. die Eigenberechtigung und Eignung gemäß § 130 (8) GewO 1994 überprüfen.die Eigenberechtigung und Eignung gemäß Paragraph 130, (8) GewO 1994 überprüfen. Personal rechtskonform bei der Sozialversicherung an- bzw. abmelden. Personal gemäß § 14 ASchG unterweisen.Personal gemäß Paragraph 14, ASchG unterweisen. sicherstellen, dass das Personal zeitgerecht auftragsspezifische Aus- und Weiterbildungen absolviert. Potenziale von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennen und fördern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Aufgaben des Personalmanagements einschulen und deren Leistungen überprüfen
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Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsverträge zu erstellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere: Sozialversicherungsgesetz (hinsichtlich betriebliche Vorsorgekasse)
Rechtskonforme Gestaltung von Arbeitsverträgen
| Er/Sie kann einen Arbeitsvertrag rechtskonform gestalten, der insbesondere folgende Inhalte aufweist: Einstufung anhand der kollektivvertraglichen Vorgaben (zB Auswahl des zutreffenden Kollektivvertrags, Auswahl der Verwendungsgruppe, eventuelle Mehrfachverwendung, Einsatzgebiet) Beginn des Arbeitsverhältnisses betragsmäßige Höhe des Grundlohns und weitere Entgeltbestandteile (zB Sonderzahlungen, Fälligkeit des Entgelts) eventuelle Zusätze im Arbeitsvertrag (zB hinsichtlich Geheimhaltung). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Erstellung von Arbeitsverträgen einschulen und deren Leistungen überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, die bewachungsspezifische Lohn- und Gehaltsabrechnung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere: Sozialversicherungsgesetz Steuern- und Abgabenrecht (zB EStG, ASVG)
| Er/Sie kann die rechtskonforme Monats- bzw. Endabrechnung gewährleisten, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Aspekte: Arbeitszeitaufzeichnungen (gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Arbeitsbereitschaftszeiten) bzw. Wachprotokollen kollektivvertragliche Zulagen, Zuschläge und Aufwandsersätze Mehrarbeit und Überstunden Freiwillige Überzahlungen zum KV bzw. Prämien bezahlte Abwesenheiten (zB Urlaub) Reiseaufwand (Fahrt- und Fahrzeugvergütung)
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Auftragsmanagement |
Er/Sie ist in der Lage, sein/ihr Personal im Rahmen der Auftragsumsetzung zu betreuen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere: Strafprozessordnung (StPO) Bürgerliches Recht (insbesondere ABGB) Methoden des Konfliktmanagements
| Er/Sie kann sicherstellen, dass sein/ihr Personal über sämtliche notwendige auftragsrelevante Qualifikationen verfügt. zu Einsatzbeginn sein/ihr Personal auftragsspezifisch unterweisen, einschulen sowie auf das fachliche und dienstrechtliche Weisungsrecht des Arbeitgebers hinweisen. sicherstellen, dass sein/ihr Personal alle für eine Auftragsumsetzung erforderlichen Rechtsvorschriften einhält. sein/ihr Personal anleiten, die zur Abrechnung erforderlichen Dokumente zu führen (zB Arbeitszeitaufzeichnung, Reisekostenabrechnung) und den Melde- und Informationspflichten (zB bei Krankenstand und anderen Fehlzeiten) nachzukommen. die Zufriedenheit des Personals evaluieren und gegebenenfalls Optimierungsmaßnahmen einleiten. die auftragsspezifische Personaleinsatzplanung durchführen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Betreuung des eingesetzten Personals einschulen und deren Leistungen überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, die ordnungsgemäße Auftragsumsetzung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere: Steuern- und Abgabenrecht (zB EStG) Sozialversicherungsgesetz
Leistungsbeschreibung/-verzeichnis Gesetzeskonforme Rechnungslegung
| Er/Sie kann die auftragskonforme Einhaltung des Leistungsverzeichnisses auf Basis eines allfällig erstellten Konzepts gewährleisten (zB durch Einsatz eines Kontrollors). während der laufenden Auftragsumsetzung feststellen, ob geänderte Rahmenbedingungen vorliegen (zB hinsichtlich Einstufung, Tätigkeiten, Qualifikationserfordernisse) im Bedarfsfall den Vertrag mit dem Kunden modifizieren. die kollektivvertragliche Einstufung seines/ihres Personals an den neuen Vertrag anpassen.
die erbrachten Leistungen abrechnen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die ordnungsgemäße Umsetzung von Aufträgen einschulen und deren Leistungen überprüfen.
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Qualitätsmanagement |
Er/Sie ist in der Lage, Sicherheitsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie zB beim Arbeitsinspektorat Schutzbestimmungen für besondere Arbeitnehmergruppen (zB Schwangere, Jugendliche, Personen mit Behinderungen) Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte (zB der AUVA) Ergonomie am Arbeitsplatz Sicherheitsstandards (zB Verwendung von persönlicher Schutzausrichtung) Dokumentationsvorschriften
| Er/Sie kann gesetzlich gebotene Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen umsetzen. Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz überprüfen. Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen. Gefahren erkennen und diese vermeiden. Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen, indem er/sie die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze gewährleistet. Arbeitsvorgänge und Arbeitsmittel auf ihr Gefahrenpotential evaluieren. die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und dokumentieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Einhaltung der Sicherheitsstandards einschulen.
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Er/Sie ist in der Lage, Qualitätsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen Entwicklung von Qualitätsstandards Beurteilung der Notwendigkeit von Zertifizierungen Dokumentationsvorschriften
| Er/Sie kann unternehmensinterne Qualitätsstandards festlegen. betriebsinternen Abläufe unter Zuhilfenahme der Digitalisierung optimieren. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards unterweisen (innerbetriebliche Abläufe und externe Abläufe). die Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards sicherstellen und dokumentieren.
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Er/Sie ist in der Lage, Umweltschutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze und Verordnungen Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. Systeme zur ordnungsgemäßen Mülltrennung implementieren. den Energieverbrauch optimieren. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in die Umsetzung der gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen einschulen und deren Einhaltung überprüfen.
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