Verordnung des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister über die Befähigungsprüfung für das Sicherheitsgewerbe, eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe (Bewachungsgewerbe-Befähigungsprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 2024,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Befähigungsprüfung für das Sicherheitsgewerbe, eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 2023,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für die Module 1 und 2 der Befähigungsprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Befähigungsprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Befähigungsprüfung besteht aus drei Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1

Das Modul 1 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

Modul 2

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 1: Mündliche Prüfung

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDas Modul 1 umfasst den Gegenstand „Vertrieb, Personalwesen, Auftragsmanagement und Qualitätsmanagement mündlich“.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des Sicherheitsgewerbes, eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe, erforderlich sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.
  3. Absatz 3Die mündliche Prüfung kann auch in Form einer Videokonferenz abgehalten werden, sofern Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Öffentlichkeit und Authentizität der Prüfung gewährleistet sind.
  4. Absatz 4Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer 3 und Ziffer 6, sowie mindestens drei weitere von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnisse nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Kunden zu akquirieren,
    2. Ziffer 2
      (potenzielle) Kunden zu beraten,
    3. Ziffer 3
      einen Auftrag zu konzipieren,
    4. Ziffer 4
      die Bewachungsdienstleistung zu kalkulieren,
    5. Ziffer 5
      einen rechtskonformen Vertragsabschluss herbeizuführen,
    6. Ziffer 6
      das Personalmanagement durchzuführen,
    7. Ziffer 7
      Arbeitsverträge zu erstellen,
    8. Ziffer 8
      die bewachungsspezifische Lohn- und Gehaltsabrechnung sicherzustellen,
    9. Ziffer 9
      sein/ihr Personal im Rahmen der Auftragsumsetzung zu betreuen,
    10. Ziffer 10
      die ordnungsgemäße Auftragsumsetzung sicherzustellen,
    11. Ziffer 11
      Sicherheitsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren,
    12. Ziffer 12
      Qualitätsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren und
    13. Ziffer 13
      Umweltschutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen.
  5. Absatz 5Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Vollständigkeit.
  6. Absatz 6Das Prüfungsgespräch hat mindestens 40 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden.

Modul 2: Schriftliche Prüfung

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 2 umfasst den Gegenstand „Vertrieb, Personalwesen, Auftragsmanagement und Qualitätsmanagement schriftlich“.
  2. Absatz 2Das Modul 2 ist eine schriftliche Prüfung. Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des Sicherheitsgewerbes, eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe, erforderlich sind und dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechen, zu orientieren.
  3. Absatz 3Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  4. Absatz 4Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, Allgemeine Prüfungsordnung, ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.
  5. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer 2 und Ziffer 3, sowie mindestens drei weitere von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnisse nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      (potenzielle) Kunden zu beraten,
    2. Ziffer 2
      einen Auftrag zu konzipieren,
    3. Ziffer 3
      die Bewachungsdienstleistung zu kalkulieren,
    4. Ziffer 4
      ein Angebot zu erstellen,
    5. Ziffer 5
      an Ausschreibungen teilzunehmen,
    6. Ziffer 6
      das Personalmanagement durchzuführen,
    7. Ziffer 7
      Arbeitsverträge zu erstellen,
    8. Ziffer 8
      die ordnungsgemäße Auftragsumsetzung sicherzustellen und
    9. Ziffer 9
      Sicherheitsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren.
  6. Absatz 6Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Vollständigkeit.
  7. Absatz 7Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in fünf Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach sechs Stunden zu beenden.

Modul 3: Unternehmerprüfung

Paragraph 6,

Das Modul 3 besteht aus der Unternehmerprüfung gemäß Paragraph 25, GewO 1994.

Bewertung

Paragraph 7,

  1. Absatz einsFür die Beurteilung der Gegenstände ist die folgende Notenskala heranzuziehen: „Sehr gut“, „Gut“, „Befriedigend“, „Genügend“, „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Das Modul 1 und das Modul 2 sind positiv bestanden, wenn der Gegenstand des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurde.
  3. Absatz 3Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

Modul 2

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 4Die Befähigungsprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1 und 2 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1 und 2 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Befähigungsprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 8,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung des Allgemeinen Fachverbandes des Gewerbes über die Prüfung für das Sicherheitsgewerbe, eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe, kundgemacht vom Allgemeinen Fachverband des Gewerbes am 30. Jänner 2004, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu sechs Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen. Die Prüfung gilt mit dem Antritt zu einem Modul als begonnen.
  4. Absatz 4Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Befähigungsprüfung anzurechnen.

Fachverband der gewerblichen Dienstleister

KommR Marcus Kleemann

Fachverbandsobmann

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer

Anlage

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 4 und 5 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer eins
    Vertrieb,
  2. Ziffer 2
    Personalwesen,
  3. Ziffer 3
    Auftragsmanagement und
  4. Ziffer 4
    Qualitätsmanagement.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes, eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe, berechtigt ist, kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des Sicherheitsgewerbes, eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe, berechtigt ist, kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremde Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

Vertrieb

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, Kunden zu akquirieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Datenschutzgesetz (DSG),
    • Strichaufzählung
      Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Strichaufzählung
    Bewachungsdienstleistungen (auf Basis der GewO 1994 – und des Kollektivvertrags)
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Sicherheitsrisiken
  • Strichaufzählung
    (proaktive) Vertriebsmethoden
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Wirtschaftsdatenbanken
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Argumentationstechniken
  • Strichaufzählung
    Rhetorik
  • Strichaufzählung
    Präsentationstechniken
  • Strichaufzählung
    Zeitmanagement
  • Strichaufzählung
    Verwaltung und Erfassung von Kundenkontakten
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    potenzielle Kunden identifizieren (zB Recherche nach Branchen und Betriebsgröße).
  • Strichaufzählung
    den möglichen Sicherheitsbedarf des potenziellen Kunden einschätzen.
  • Strichaufzählung
    potenzielle Kunden kontaktieren, um einen Termin zur Geschäftsanbahnung zu vereinbaren.
  • Strichaufzählung
    potenzielle Kunden besuchen und professionell das gesamte Leistungsportfolio der Bewachungsdienstleistungen auf Basis der GewO 1994 bzw. des Kollektivvertrags (zB Wachdienst, Servicedienst, mobile Dienste) darstellen.
  • Strichaufzählung
    potenzielle Kunden vom Nutzen der möglichen Bewachungsdienstleistungen überzeugen.
  • Strichaufzählung
    Kundenkontakte professionell verwalten (zB Besuchsberichte verfassen, Wiedervorlage).
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Akquise von Kunden einschulen und deren Leistungen überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, (potenzielle) Kunden zu beraten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Arbeitsrecht
    • Strichaufzählung
      Bürgerliches Recht (insbesondere Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch – ABGB)
    • Strichaufzählung
      Gewerberecht
    • Strichaufzählung
      Jugendschutzrecht
    • Strichaufzählung
      Kollektivvertragswesen
    • Strichaufzählung
      Sicherheitspolizeigesetz
    • Strichaufzählung
      Strafrecht und Strafprozessordnung
    • Strichaufzählung
      Straßenverkehrsrecht und Kraftfahrrecht
    • Strichaufzählung
      Veranstaltungsrecht und Versammlungsrecht
    • Strichaufzählung
      Verwaltungsstrafrecht
    • Strichaufzählung
      Waffenrecht und Waffengebrauchsrecht
    • Strichaufzählung
      DSG, DSGVO
  • Strichaufzählung
    Bewachungsdienstleistungen (auf Basis der GewO 1994 – und des Kollektivvertrags)
  • Strichaufzählung
    Bewachungsspezifische Konzepte und Vorgehensweisen
  • Strichaufzählung
    Machbarkeitsanalysen (zB quantitative und qualitative Ressourcen bewerten, rechtliche Rahmenbedingungen beachten)
  • Strichaufzählung
    Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Argumentationstechniken
  • Strichaufzählung
    Rhetorik
  • Strichaufzählung
    Präsentationstechniken
  • Strichaufzählung
    Verhandlungstechniken
  • Strichaufzählung
    Zeitmanagement
  • Strichaufzählung
    Kosten- und Preisabschätzung
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    (potenziellen) Kunden das Dienstleistungsangebot verständlich erläutern.
  • Strichaufzählung
    Grobkonzepte zur Auftragsumsetzung entwickeln.
  • Strichaufzählung
    den (potenziellen) Kunden hinsichtlich der entwickelten Grobkonzepte beraten.
  • Strichaufzählung
    die vom Kunden gewünschten Leistungen identifizieren (inkl. gewünschter Ausrüstung und Ausstattung des Sicherheitspersonals).
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Qualifikationen des einzusetzenden Sicherheitspersonals identifizieren.
  • Strichaufzählung
    basierend auf den Anforderungen des Kunden Machbarkeitsanalysen durchführen.
  • Strichaufzählung
    auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsanalyse und den rechtlichen Gegebenheiten beurteilen, ob der Auftrag umgesetzt werden kann.
  • Strichaufzählung
    Kunden über die Umsetzbarkeit der Bewachungsdienstleistungen aufklären.
  • Strichaufzählung
    eine Kostenschätzung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Kunden über den geschätzten Preis informieren und diesen erläutern.
  • Strichaufzählung
    Verhandlungen mit Kunden führen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Kundenberatung einschulen und deren Leistungen überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, einen Auftrag zu konzipieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Arbeitsrecht
    • Strichaufzählung
      Bürgerliches Recht (insbesondere ABGB)
    • Strichaufzählung
      Gewerberecht
    • Strichaufzählung
      Jugendschutzrecht
    • Strichaufzählung
      Kollektivvertragswesen
    • Strichaufzählung
      Strafrecht und Strafprozessordnung
    • Strichaufzählung
      Straßenverkehrsrecht und Kraftfahrrecht
    • Strichaufzählung
      Veranstaltungsrecht und Versammlungsrecht
    • Strichaufzählung
      Verwaltungsstrafrecht
    • Strichaufzählung
      Waffenrecht und Waffengebrauchsrecht
    • Strichaufzählung
      Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz (TRVB), insbesondere 117 und 118
    • Strichaufzählung
      Parkgebührenverordnungen
    • Strichaufzählung
      Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrtzeugen (LSG 2011)
    • Strichaufzählung
      Gerichtsorganisationsgesetz (GOG)
    • Strichaufzählung
      Richtlinien des österreichischen Bundesfeuerwehrverbands für Betriebsfeuerwehren
    • Strichaufzählung
      Gemeindespezifische Verordnungen zu Kurzparkzonen
    • Strichaufzählung
      Bundesstraßen-Mautgesetz
    • Strichaufzählung
      Bahnrechtliche Vorschriften
    • Strichaufzählung
      Sicherheitspolizeigesetz
    • Strichaufzählung
      DSG, DSGVO
  • Strichaufzählung
    Bewachungsdienstleistungen (auf Basis der GewO 1994 – und des Kollektivvertrags)
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von bewachungsspezifischen Konzepten
  • Strichaufzählung
    Zeitmanagement
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    ein Konzept erstellen (zB Grobkonzept, Detailkonzept), das unter anderem folgende Inhalte aufweist:
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Tätigkeiten, wie insbesondere
    • Strichaufzählung
      einfache bzw. komplexe Bewachungsaufgaben (zB Objekte, Gelände, bewegliche und unbewegliche Gegenstände, Flughäfen)
    • Strichaufzählung
      vorbeugender Brandschutz
    • Strichaufzählung
      Parkraumbewachung
    • Strichaufzählung
      Parkraumbewirtschaftung
    • Strichaufzählung
      Einlasskontrollen (zB Gerichtsgebäude, Botschaften, Museen, Veranstaltungen)
    • Strichaufzählung
      Verschlusskontrollen (zB Gebäude, Betriebsgelände)
    • Strichaufzählung
      Ticketkontrollen (zB Fahrscheine, Eintrittskarten)
    • Strichaufzählung
      Kontrolltätigkeiten im Rahmen von regelmäßigen Rundgängen
    • Strichaufzählung
      Zutrittskontrollen (zB Gebäude, Veranstaltungen)
    • Strichaufzählung
      einfache administrative Tätigkeiten (zB Postein- und
    • Strichaufzählung
      auslauf, Telefondienst)
    • Strichaufzählung
      Bedienung von technischen Anlagen (zB Alarmanlagen, Haustechnik, Torbogenscan, Zutrittsschleusen, Schrankenanlagen, Gepäck- und Cargoröntgengeräte)
    • Strichaufzählung
      sichere Aufbewahrung von Gegenständen (zB Schlüssel, Geld, sonstige Wertgegenstände)
    • Strichaufzählung
      Betrieb von Notrufzentralen
    • Strichaufzählung
      Bestimmung der mit den Tätigkeitsbeschreibungen zusammenhängenden Verwendungsgruppen
      • Strichaufzählung
        Wachdienst
      • Strichaufzählung
        Service- und Sicherheitsdienst
      • Strichaufzählung
        Sonderdienst
      • Strichaufzählung
        Mobiler Dienst
      • Strichaufzählung
        Veranstaltungssicherheitsdienst
      • Strichaufzählung
        Flughafensicherheitsdienst und deren Dienstarten sowie Einstufung des Personals lt. Lohntabelle des Kollektivvertrags
    • Strichaufzählung
      Berechnung und Bestimmung der Personalstärke
    • Strichaufzählung
      Beschreibung der Implementierungsphase
    • Strichaufzählung
      Beschreibung der Start-Up-Phase
    • Strichaufzählung
      Aufbau- und ablauforganisatorische Aspekte
    • Strichaufzählung
      Erstellung der besonderen Dienstanweisung
    • Strichaufzählung
      Prozess der Reklamation und Beschwerde
    • Strichaufzählung
      Beschreibung des Qualitätsmanagements
    • Strichaufzählung
      Beschreibung der notwendigen Mitarbeiterqualifikationen
    • Strichaufzählung
      Beschreibung des Rekrutierungsprozesses
    • Strichaufzählung
      Beschreibung der allfälligen Auftragsübergabe
    • Strichaufzählung
      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Konzeption von Aufträgen einschulen und deren Leistungen überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, die Bewachungsdienstleistung zu kalkulieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Arbeitsrecht
    • Strichaufzählung
      Kollektivvertragswesen
    • Strichaufzählung
      Steuern- und Abgabenrecht (zB Einkommensteuergesetz – EstG, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG)
  • Strichaufzählung
    Umsetzungskonzepte
  • Strichaufzählung
    Lieferantensuche, -auswahl und Angebotseinholung
  • Strichaufzählung
    Materialbedarfsermittlung
  • Strichaufzählung
    Einzelkostenkalkulation (zB Materialkosten, Lohnkosten)
  • Strichaufzählung
    Preisarten (zB Regiepreis, Pauschalpreis, Einheitspreis)
  • Strichaufzählung
    Gemeinkostenkalkulation
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Kalkulationsformblättern
  • Strichaufzählung
    Bestimmung des Gewinnaufschlags und der Risikoaufschläge
  • Strichaufzählung
    Zahlungsbedingungen
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    basierend auf dem jeweiligen Umsetzungskonzept:
    • Strichaufzählung
      den Materialbedarf ermitteln (zB für Veranstaltungen).
    • Strichaufzählung
      Angebote für Materialien und Subleistungen einholen.
    • Strichaufzählung
      Materialkosten kalkulieren (insbesondere für auftragsspezifische Ausrüstung wie Uniformen, KFZ, Kommunikationsmittel).
    • Strichaufzählung
      Lohnkosten kalkulieren (zB Löhne, Lohnnebenkosten, Kosten für Schulungen bzw. Ausbildungen).
    • Strichaufzählung
      Gemeinkosten kalkulieren.
    • Strichaufzählung
      örtliche Gegebenheiten in der Kalkulation berücksichtigen.
    • Strichaufzählung
      Kosteneinsparungspotentiale erkennen.
    • Strichaufzählung
      anzubietende Leistungen zielgruppenspezifisch in Positionen übersichtlich darstellen (zB in Kalkulationen für den öffentlichen Bereich).
    • Strichaufzählung
      den auftragsspezifischen Gewinnaufschlag sowie Risikoaufschläge (zB Berücksichtigung der Versicherungskosten) festlegen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Kalkulation von Bewachungsdienstleistungen einschulen und deren Leistungen überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, ein Angebot zu erstellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Bürgerliches Recht
    • Strichaufzählung
      Gewerberecht
    • Strichaufzählung
      DSG, DSGVO
    • Strichaufzählung
      Steuern- und Abgabenrecht (zB EStG, ASVG)
  • Strichaufzählung
    Gesetzeskonforme Angebotsgestaltung
  • Strichaufzählung
    Leistungsbeschreibung/-verzeichnis
  • Strichaufzählung
    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Strichaufzählung
    Verhandlungstechniken
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

für das jeweiligen Umsetzungskonzept:

  • Strichaufzählung
    die relevanten Kundendaten erheben.
  • Strichaufzählung
    Angebote formulieren und gestalten.
  • Strichaufzählung
    relevante Beilagen festlegen (insbesondere AGB).
  • Strichaufzählung
    Auftragsverhandlungen führen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Erstellung von Angeboten einschulen und deren Leistungen überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, einen rechtskonformen Vertragsabschluss herbeizuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Bürgerliches Recht
    • Strichaufzählung
      Gewerberecht
    • Strichaufzählung
      DSG, DSGVO
    • Strichaufzählung
      Steuern- und Abgabenrecht (zB EStG)
  • Strichaufzählung
    Leistungsbeschreibung/-verzeichnis
  • Strichaufzählung
    AGB
  • Strichaufzählung
    Verhandlungstechniken
  • Strichaufzählung
    Vertragsabschluss
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einen Vertrag über die Bewachungsdienstleistungen rechtskonform gestalten, der insbesondere Folgendes berücksichtigt:
    • Strichaufzählung
      Vertragsart (zB Rahmenvereinbarung, Rahmenvertrag)
    • Strichaufzählung
      Leistungsbeschreibungen/Leistungsverzeichnis
    • Strichaufzählung
      Ausstattung und Ausrüstung
    • Strichaufzählung
      fachliches und dienstrechtliches Weisungsrecht des Arbeitgebers
    • Strichaufzählung
      AGB
    • Strichaufzählung
      Haftung
    • Strichaufzählung
      Beginn und Kriterien der Beendigung
    • Strichaufzählung
      kommerzielle Rahmenbedingungen (zB Preis, Zahlungsmodalitäten, Zeitpunkt der Rechnungslegung)
    • Strichaufzählung
      den Vertrag rechtsgültig abschließen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die rechtskonforme Vertragsgestaltung einschulen und deren Leistungen überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, an Ausschreibungen teilzunehmen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Öffentliche und privatrechtliche Ausschreibungen
  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Bundesvergabegesetz (BVergG)
  • Strichaufzählung
    Teilnahmekriterien und -prozess von Vergabeverfahren
  • Strichaufzählung
    betriebliches Leistungsspektrum
  • Strichaufzählung
    Machbarkeitsanalyse
  • Strichaufzählung
    Online-Vergabeplattformen
  • Strichaufzählung
    Kalkulation
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen für Personal
  • Strichaufzählung
    Erstellung eines Dienstleistungskonzepts
  • Strichaufzählung
    Bereitstellung relevanter Unterlagen
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Ausschreibungsunterlagen inkl. etwaiger Beilagen (zB Pläne) interpretieren.
  • Strichaufzählung
    die Eignung des eigenen Unternehmens anhand der Teilnahmekriterien überprüfen.
  • Strichaufzählung
    die interne Machbarkeit (eigenes Leistungsspektrum) von in Ausschreibungen angeführten Leistungen prüfen.
  • Strichaufzählung
    Preise für Dienstleistungen und etwaige Betriebsmittel/Ausrüstung für Ausschreibungen einholen bzw. kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    den Personaleinsatz mit den Qualifikationsanforderungen des Auftraggebers (zB Ausbildungsanforderungen, Erfahrung) abstimmen.
  • Strichaufzählung
    ein Dienstleistungskonzept erstellen.
  • Strichaufzählung
    die für die Teilnahme an Ausschreibungen erforderlichen Unterlagen (zB Unbedenklichkeitsbescheinigung, Bonitätsauskunft, Strafregisterauszug) bereitstellen.
  • Strichaufzählung
    Prüf- und Warnpflichten wahrnehmen.
  • Strichaufzählung
    technische Fehler in Ausschreibungen erkennen, einschätzen und interpretieren sowie Hinweisschreiben verfassen.
  • Strichaufzählung
    Ausschreibungen form- und fristgerecht abgeben.
  • Strichaufzählung
    an Ausschreibungen über Online-Vergabeplattformen teilnehmen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Bearbeitung von Ausschreibungen einschulen und deren Leistungen überprüfen.

Personalwesen

Er/Sie ist in der Lage, das Personalmanagement durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Arbeitsrecht
    • Strichaufzählung
      Kollektivvertragswesen
    • Strichaufzählung
      Gewerberecht
    • Strichaufzählung
      DSG, DSGVO
    • Strichaufzählung
      Gleichbehandlungsgesetz
    • Strichaufzählung
      Sozialversicherungsrecht
  • Strichaufzählung
    Dienstanweisungen
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Einsatzplänen
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Dienstplänen
  • Strichaufzählung
    Einschätzung des auftragsspezifischen Personalbedarfs (zB Anzahl an Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, fachliche Eignung)
  • Strichaufzählung
    Personalakquise
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterentwicklung
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    basierend auf den Einsatzplänen zeitgerecht Dienstpläne erstellen.
  • Strichaufzählung
    den Personalbedarf (Anzahl, Eignungskriterien) einschätzen, der mit dem jeweiligen Umsetzungskonzept einhergeht.
  • Strichaufzählung
    die Personalakquise durchführen (zB gesetzkonforme Stellenausschreibungen formulieren, Aufnahmegespräche führen, Auswahl des geeigneten Personals).
  • Strichaufzählung
    die Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß Paragraph 130, (9) GewO 1994 veranlassen.
  • Strichaufzählung
    die Eigenberechtigung und Eignung gemäß Paragraph 130, (8) GewO 1994 überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Personal rechtskonform bei der Sozialversicherung an- bzw. abmelden.
  • Strichaufzählung
    Personal gemäß Paragraph 14, ASchG unterweisen.
  • Strichaufzählung
    sicherstellen, dass das Personal zeitgerecht auftragsspezifische Aus- und Weiterbildungen absolviert.
  • Strichaufzählung
    Potenziale von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennen und fördern
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Aufgaben des Personalmanagements einschulen und deren Leistungen überprüfen

Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsverträge zu erstellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Arbeitszeitgesetz (AZG)
    • Strichaufzählung
      Arbeitsruhegesetz (ARG)
    • Strichaufzählung
      Kollektivvertragswesen
    • Strichaufzählung
      Sozialversicherungsgesetz (hinsichtlich betriebliche Vorsorgekasse)
  • Strichaufzählung
    Rechtskonforme Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einen Arbeitsvertrag rechtskonform gestalten, der insbesondere folgende Inhalte aufweist:
    • Strichaufzählung
      vorgesehene Verwendung
    • Strichaufzählung
      Einstufung anhand der kollektivvertraglichen Vorgaben (zB Auswahl des zutreffenden Kollektivvertrags, Auswahl der Verwendungsgruppe, eventuelle Mehrfachverwendung, Einsatzgebiet)
    • Strichaufzählung
      wöchentliche Arbeitszeit
    • Strichaufzählung
      Beginn des Arbeitsverhältnisses
    • Strichaufzählung
      betragsmäßige Höhe des Grundlohns und weitere Entgeltbestandteile (zB Sonderzahlungen, Fälligkeit des Entgelts)
    • Strichaufzählung
      eventuelle Zusätze im Arbeitsvertrag (zB hinsichtlich Geheimhaltung).
    • Strichaufzählung
      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Erstellung von Arbeitsverträgen einschulen und deren Leistungen überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, die bewachungsspezifische Lohn- und Gehaltsabrechnung sicherzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsrecht
  • Strichaufzählung
    Kollektivvertragswesen
  • Strichaufzählung
    Sozialversicherungsgesetz
  • Strichaufzählung
    Aufbewahrungsfristen
  • Strichaufzählung
    DSG, DSGVO
  • Strichaufzählung
    Steuern- und Abgabenrecht (zB EStG, ASVG)

Er/Sie kann

die rechtskonforme Monats- bzw. Endabrechnung gewährleisten, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Aspekte:

  • Strichaufzählung
    Arbeitszeitaufzeichnungen (gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Arbeitsbereitschaftszeiten) bzw. Wachprotokollen
  • Strichaufzählung
    Mehrfachverwendung
  • Strichaufzählung
    kollektivvertragliche Zulagen, Zuschläge und Aufwandsersätze
  • Strichaufzählung
    Akontolohn
  • Strichaufzählung
    Mehrarbeit und Überstunden
  • Strichaufzählung
    Freiwillige Überzahlungen zum KV bzw. Prämien
  • Strichaufzählung
    Entgeltfortzahlung
  • Strichaufzählung
    bezahlte Abwesenheiten (zB Urlaub)
  • Strichaufzählung
    Reiseaufwand (Fahrt- und Fahrzeugvergütung)
  • Strichaufzählung
    etwaige Exekutionstitel
  • Strichaufzählung
    Ein- und Austrittsdatum

Auftragsmanagement

Er/Sie ist in der Lage, sein/ihr Personal im Rahmen der Auftragsumsetzung zu betreuen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsrecht
  • Strichaufzählung
    Kollektivvertragswesen
  • Strichaufzählung
    Gleichbehandlungsgesetz
  • Strichaufzählung
    Strafprozessordnung (StPO)
  • Strichaufzählung
    Bürgerliches Recht (insbesondere ABGB)
  • Strichaufzählung
    Strafgesetzbuch (StGB)
  • Strichaufzählung
    Waffenrecht
  • Strichaufzählung
    Dienstanweisungen
  • Strichaufzählung
    Weiterbildungsmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Personaleinsatzplanung
  • Strichaufzählung
    Methoden des Konfliktmanagements
  • Strichaufzählung
    Personaleinsatzplanung
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    sicherstellen, dass sein/ihr Personal über sämtliche notwendige auftragsrelevante Qualifikationen verfügt.
  • Strichaufzählung
    zu Einsatzbeginn sein/ihr Personal auftragsspezifisch unterweisen, einschulen sowie auf das fachliche und dienstrechtliche Weisungsrecht des Arbeitgebers hinweisen.
  • Strichaufzählung
    sicherstellen, dass sein/ihr Personal alle für eine Auftragsumsetzung erforderlichen Rechtsvorschriften einhält.
  • Strichaufzählung
    sein/ihr Personal anleiten, die zur Abrechnung erforderlichen Dokumente zu führen (zB Arbeitszeitaufzeichnung, Reisekostenabrechnung) und den Melde- und Informationspflichten (zB bei Krankenstand und anderen Fehlzeiten) nachzukommen.
  • Strichaufzählung
    die Zufriedenheit des Personals evaluieren und gegebenenfalls Optimierungsmaßnahmen einleiten.
  • Strichaufzählung
    die auftragsspezifische Personaleinsatzplanung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Betreuung des eingesetzten Personals einschulen und deren Leistungen überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, die ordnungsgemäße Auftragsumsetzung sicherzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Bürgerliches Recht
    • Strichaufzählung
      Arbeitszeitgesetz
    • Strichaufzählung
      Kollektivvertragswesen
    • Strichaufzählung
      Gewerberecht
    • Strichaufzählung
      DSG, DSGVO
    • Strichaufzählung
      Steuern- und Abgabenrecht (zB EStG)
    • Strichaufzählung
      Sozialversicherungsgesetz
  • Strichaufzählung
    Leistungsbeschreibung/-verzeichnis
  • Strichaufzählung
    AGB
  • Strichaufzählung
    Verhandlungstechniken
  • Strichaufzählung
    Vertragsabschluss
  • Strichaufzählung
    Gesetzeskonforme Rechnungslegung
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die auftragskonforme Einhaltung des Leistungsverzeichnisses auf Basis eines allfällig erstellten Konzepts gewährleisten (zB durch Einsatz eines Kontrollors).
  • Strichaufzählung
    den Kunden betreuen.
  • Strichaufzählung
    während der laufenden Auftragsumsetzung feststellen, ob geänderte Rahmenbedingungen vorliegen (zB hinsichtlich Einstufung, Tätigkeiten, Qualifikationserfordernisse)
  • Strichaufzählung
    im Bedarfsfall
    • Strichaufzählung
      den Vertrag mit dem Kunden modifizieren.
    • Strichaufzählung
      die kollektivvertragliche Einstufung seines/ihres Personals an den neuen Vertrag anpassen.
  • Strichaufzählung
    die erbrachten Leistungen abrechnen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die ordnungsgemäße Umsetzung von Aufträgen einschulen und deren Leistungen überprüfen.

Qualitätsmanagement

Er/Sie ist in der Lage, Sicherheitsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie zB beim Arbeitsinspektorat
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplatzevaluierung
  • Strichaufzählung
    Schutzbestimmungen für besondere Arbeitnehmergruppen (zB Schwangere, Jugendliche, Personen mit Behinderungen)
  • Strichaufzählung
    Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte (zB der AUVA)
  • Strichaufzählung
    Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Strichaufzählung
    Gefahrenevaluierung
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsstandards (zB Verwendung von persönlicher Schutzausrichtung)
  • Strichaufzählung
    Dokumentationsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    gesetzlich gebotene Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Gefahren erkennen und diese vermeiden.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen, indem er/sie die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze gewährleistet.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorgänge und Arbeitsmittel auf ihr Gefahrenpotential evaluieren.
  • Strichaufzählung
    die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Einhaltung der Sicherheitsstandards einschulen.

Er/Sie ist in der Lage, Qualitätsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Qualitätsstandards
  • Strichaufzählung
    Beurteilung der Notwendigkeit von Zertifizierungen
  • Strichaufzählung
    Digitalisierung
  • Strichaufzählung
    Dokumentationsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    unternehmensinterne Qualitätsstandards festlegen.
  • Strichaufzählung
    betriebsinternen Abläufe unter Zuhilfenahme der Digitalisierung optimieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards unterweisen (innerbetriebliche Abläufe und externe Abläufe).
  • Strichaufzählung
    die Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards sicherstellen und dokumentieren.

Er/Sie ist in der Lage, Umweltschutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze und Verordnungen
  • Strichaufzählung
    Umweltschutzbestimmungen
  • Strichaufzählung
    Mülltrennungssysteme
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Gesetze und Verordnungen interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden.
  • Strichaufzählung
    Systeme zur ordnungsgemäßen Mülltrennung implementieren.
  • Strichaufzählung
    den Energieverbrauch optimieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in die Umsetzung der gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen einschulen und deren Einhaltung überprüfen.