Der Holzbau-Meister/Die Holzbau-Meisterin ist in der Lage, leistungsfähige Holzbauunternehmen und/oder im Gewerbe technologisch, logistisch und organisatorisch spezialisierte Unternehmen, die im Holzbau immaterielle Leistungen erbringen, zu gründen. Er/Sie kann deren Gesamtstrategie entwickeln, diese selbstständig leiten, Entscheidungsverantwortung übernehmen sowie durch Aneignung und kritische Reflexion neuer Informationen und Erkenntnisse aus den Arbeitsbereichen diese innovativ weiterentwickeln.
Der Holzbau-Meister/Die Holzbau-Meisterin ist in der Lage, komplexe, auch unvorhersehbare berufliche Arbeitskontexte und Projekte zu gestalten und zu leiten. Er/Sie kann Mitarbeiter/innen für die berufliche Praxis ausbilden und im Unternehmen und in Bauprojekten, die auch neue strategische Ansätze erfordern, einsetzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre Mitarbeiter/innen anleiten, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Der Holzbau-Meister/Die Holzbau-Meisterin ist in der Lage, die Strategie für erfolgreiche, komplexe Projekte und Bauwerke im Holzbau zu entwickeln, diese zu planen, zu berechnen, zu leiten, auszuführen, abzubrechen, zu managen sowie die Implementierung der Strategie zu kontrollieren, steuernd einzugreifen und gegebenenfalls inhaltliche und personelle Konsequenzen zu ziehen und dabei die Leistung von Teams zu überprüfen.
Der Holzbau-Meister/Die Holzbau-Meisterin ist zur Planung und Ausführung von Bauwerken und Projekten, bei denen überwiegend Holz bzw. Holzwerkstoffe als Baustoff verwendet werden, wie die Herstellung von Gebäuden aller Gebäudeklassen, Dachstühlen, Schallschutzwänden, Brücken, Türme, Veranden, Treppen, Balkonen, Zäunen, Pergolen, Hauseingangstüren, Fußböden aller Art und gezimmerten Holzgegenständen berechtigt. Die Planungs-Berechtigung des Holzbau-Meisters/der Holzbau-Meisterin gilt einschließlich notwendiger Nebengewerke, Bauten und Bauteile, welche mit der Ausführung des Hauptgewerkes zusammenhängen oder in sonstiger Weise in dessen Verbindung stehen und bei denen überwiegend Holz bzw. Holzwerkstoffe als Baustoff verwendet werden.
Der Holzbau-Meister/Die Holzbau-Meisterin übernimmt durch umfassende Beratungstätigkeit und die Erstellung von Expertisen und Gutachten, auch auf Grundlage der beruflichen Erkenntnisse, Verantwortung für Beiträge zum Fachwissen und zur Berufspraxis. Holzbau-Meister/Holzbau-Meisterinnen besitzen die auf diesem Niveau geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten. Diese stellen den reibungslosen Ablauf der eigenen Arbeitsprozesse sicher und führen zur Erreichung der strategischen Ziele des Betriebs. Die geleistete Arbeit, die Teil eines komplexen Arbeitsprozesses ist und zur Weiterentwicklung des Betriebs oder zur Verbesserung von Arbeitsprozessen beiträgt, kann in Form einer Führungsfunktion sowie Beratungstätigkeit stattfinden.
Neue Bauwerke und Projekte |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu definieren, zu entwickeln und zu entwerfen. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne) Bauplatzeignung, Raumordnung, Regionalentwicklung, Städtebau und Siedlungswesen; Bebauungsmöglichkeiten Berechnungen im Zusammenhang mit der Entwurfsplanung Entwicklungen im Bauwesen, insbesondere im Holzbau Arbeitsmethoden, architektonische, baukünstlerische und technische Gestaltungsmethoden sowie Projektentwicklung und Bewertung von Nachhaltigkeit Baugeschichte und Baukultur sowie Gebäudelehre, Trends und innovative Entwicklungen Prinzipien der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen an Hochbauten und Tiefbauten
| Er/Sie kann komplexe Projekte des Holzbaus selbstständig in Expertenfunktion unter Einbindung der Kenntnisse aus anderen Disziplinen in ihrer Gesamtheit beurteilen und die für deren Umsetzung notwendigen Anforderungen erfassen. neue Ansätze zu den strategischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung konzipieren. die für die Entwurfsplanung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Vorstatik, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen). innovative Lösungsansätze entwickeln. Bebauungskonzepte für Baugrundstücke im Rahmen der rechtlichen, technischen und gestalterischen Möglichkeiten entwickeln. innovative Baukonstruktionen entwickeln und entwerfen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Ganzes genehmigungsreif zu planen, zu berechnen, zu dokumentieren bzw. zu begutachten. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne) Methoden der Planung und Berechnung in Genehmigungsverfahren Ablauf im Verwaltungsverfahren Berechnung von Lebenszykluskosten
| Er/Sie kann notwendige Genehmigungen einholen (zB aus den Bereichen Bauordnung, Wasserrecht, Betriebsanlagenrecht, Raumordnung, Straßenrecht, Naturschutz). die für die Genehmigungsplanung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Vorstatik, Energieausweis, GFZ-Berechnungen, Oberflächen- und Abwasserkonzept, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen). Unterlagen für ein Verwaltungsverfahren erstellen, dieses beantragen, die Durchführung begleiten sowie Auftraggeber vor Behörden vertreten. Hoch- und Tiefbauten komplett genehmigungsreif planen, berechnen und beschreiben (zB Baubeschreibung, Projektbeschreibung). ein Brandschutzkonzept erstellen. die Lebenszykluskosten berechnen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Ganzes zu bewerten und ausführungsreif zu planen, zu berechnen, zu dokumentieren bzw. zu begutachten. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne) Bauelemente und -systeme in allen Anforderungen Anwendung der Bauphysik und Bauökologie Berechnungen im Zusammenhang mit der Ausführungsplanung zweckmäßige und wirtschaftliche Planung von Hoch- und Tiefbauten im Holzbau ganzheitliche Arbeitsmethoden (zB Vorfertigungsgrad, kurze Bauzeit) Holzschutz (zB baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz) Untersuchungsmethoden der Bausubstanz
| Er/Sie kann Hoch- und Tiefbauten als Ganzes ausführungsreif planen, berechnen, beschreiben (zB Ausführungsbeschreibungen, Materialbeschreibungen) und diese auch vor dem Hintergrund der Regeln der Technik und der praktischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten dokumentieren und begutachten. die für die Ausführungsplanung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Standsicherheit). konkrete Ausführungen des Grundbaus, des Wasserbaus und Infrastrukturbaus, konzipieren (zB Pfahlbauten, Holzpiloten, Wehranlagen, Brückenbauten). ein Abfallkonzept entwickeln. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer zu entwickeln, zu planen, zu berechnen, zu leiten bzw. auszuführen. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne) Tätigkeiten des Generalunternehmers, Generalübernehmers und Totalübernehmers Bauplatzeignung, Raumordnung, Regionalentwicklung, Städtebau und Siedlungswesen; Bebauungsmöglichkeiten Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung Entwicklungen im Bauwesen Arbeitsmethoden, architektonische, baukünstlerische und technische Gestaltungsmethoden sowie Projektentwicklung und Bewertung von Nachhaltigkeit Baugeschichte und Baukultur sowie Gebäudelehre, Trends und innovative Entwicklungen Prinzipien der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen an Hochbauten und Tiefbauten Ablauf im Verwaltungsverfahren Berechnung der Lebenszykluskosten
| Er/Sie kann komplexe Projekte des Holzbaus selbstständig unter Einbindung der Kenntnisse aus anderen Disziplinen in ihrer Gesamtheit beurteilen und die für deren Umsetzung notwendigen Anforderungen erfassen. neue Ansätze zu den strategischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung konzipieren. innovative Lösungsansätze entwickeln. Bebauungskonzepte für Baugrundstücke im Rahmen der rechtlichen, technischen und gestalterischen Möglichkeiten entwickeln. innovative Baukonstruktionen und Bauwerke entwickeln und entwerfen. notwendige Genehmigungen einholen (zB aus den Bereichen Bauordnung, Wasserrecht, Betriebsanlagenrecht, Raumordnung, Straßenrecht, Naturschutz). die für die Planung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Vorstatik, Energieausweis, GFZ-Berechnungen, Oberflächen- und Abwasserkonzept, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen). Unterlagen für ein Verwaltungsverfahren erstellen, dieses beantragen, die Durchführung begleiten sowie Auftraggeber vor Behörden vertreten. Hoch- und Tiefbauten komplett planen, berechnen und beschreiben (zB Baubeschreibung, Projektbeschreibung). ein Brandschutzkonzept erstellen. die Lebenszykluskosten berechnen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, digitale Technologien bei komplexen bzw. innovativen Bauwerken oder Projekten, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, anzuwenden. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: digitale Anwendungen im Holzbau Ausführungsarten und Produktionsmethoden im Holzbau
| Er/Sie kann digitale Modelle für Objekte unter Berücksichtigung verschiedener Ausführungsarten erstellen. Detailkonstruktionen für die Vorfertigung entwickeln. Montageabläufe entwickeln. Unterlagen für das Facility Management erstellen. Baukonstruktionen bemessen. Bauteile sowie Details sowohl in statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Hinsicht konstruieren.
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Er/Sie ist in der Lage, konstruktive Holzbaudetails für neue Bauwerke oder Projekte zu entwickeln. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen Eigenschaften vom Baustoff Holz und Holzwerkstoffen Be- und Verarbeitung bzw. Zusammensetzung von Holz mit den unterschiedlichsten Verbindungsmitteln und Fügetechniken Lasteinwirkungen (zB Wind, Schnee, Erdbeben, Nutzlasten)
| Er/Sie kann statische Berechnungen im Zusammenhang mit Verbindungsmitteln durchführen (zB Stabdübelverbindungen, Klebeverbindungen). Holz in seinen Eigenschaften be- und verarbeiten bzw. zusammensetzen. eine Knotendetailplanung entwickeln und berechnen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Bestehende Bauwerke und Projekte |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, bestehende Bauwerke oder Projekte sachverständig zu analysieren, eine nachhaltige technische und funktionale Lösung für die weitere Nutzung zu entwickeln, zu bewerten bzw. zu begutachten. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne) Bauplatzeignung, Raumordnung, Regionalentwicklung, Städtebau und Siedlungswesen; Bebauungsmöglichkeiten Berechnungen im Zusammenhang mit der Entwurfsplanung Entwicklungen im Bauwesen Prinzipien der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit Baugeschichte und Baukultur sowie Gebäudelehre, Trends und innovative Entwicklungen Arbeitsmethoden, architektonische, baukünstlerische und technische Gestaltungsmethoden sowie Projektentwicklung und Bewertung von Nachhaltigkeit funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen an Hochbauten und Tiefbauten
| Er/Sie kann bestehende Bauwerke oder Projekte selbstständig in Expertenfunktion unter Einbindung der Kenntnisse aus anderen Disziplinen in ihrer Gesamtheit beurteilen und die für deren baulichen Maßnahmen notwendigen Anforderungen erfassen. bestehende Bauprojekte und Bestandsobjekte sachverständig analysieren und neue Ansätze zu den strategischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung konzipieren. die für die Entwurfsplanung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Standsicherheit, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen). innovative Lösungsansätze in der Erweiterung, Sanierung, Revitalisierung von Bestandsobjekten entwickeln. Bebauungskonzepte für Baugrundstücke bei der Erweiterung bzw. Revitalisierung von Bestandsobjekten im Rahmen der rechtlichen, technischen und gestalterischen Möglichkeiten entwickeln. innovative Baukonstruktionen entwickeln und entwerfen. ein Abfallkonzept entwickeln (zB für gewerblich bzw. landwirtschaftlich genutzte Objekte). rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten genehmigungsreif zu planen, zu berechnen, zu dokumentieren bzw. zu begutachten. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne) Methoden der Planung und Berechnung in Genehmigungsverfahren Ablauf im Verwaltungsverfahren Berechnung der Lebenszykluskosten
| Er/Sie kann notwendige Genehmigungen einholen (zB aus den Bereichen Bauordnung, Wasserrecht, Betriebsanlagenrecht, Raumordnung, Straßenrecht, Naturschutz). die für die Genehmigungsplanung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Vorstatik, Energieausweis, GFZ-Berechnungen, Oberflächen- und Abwasserkonzept, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen). Unterlagen für ein Verwaltungsverfahren erstellen, dieses beantragen, die Durchführung begleiten sowie Auftraggeber vor Behörden vertreten. die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauprojekten und Bestandsobjekten komplett genehmigungsreif planen, berechnen und beschreiben (zB Baubeschreibung, Projektbeschreibung). ein Brandschutzkonzept erstellen. die Lebenszykluskosten berechnen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten zu bewerten, ausführungsreif zu planen, zu berechnen, zu dokumentieren bzw. zu begutachten. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne) Bauelemente und -systeme in allen Anforderungen Anwendung der Bauphysik und Bauökologie Berechnungen im Zusammenhang mit der Ausführungsplanung zweckmäßige und wirtschaftliche Planung von Hoch- und Tiefbauten ganzheitliche Arbeitsmethoden (zB Vorfertigungsgrad, kurze Bauzeit) Holzschutz (zB baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz) Untersuchungsmethoden der Bausubstanz
| Er/Sie kann die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten ausführungsreif planen, berechnen, beschreiben (zB Ausführungsbeschreibungen, Materialbeschreibungen) und diese auch vor dem Hintergrund der Regeln der Technik und der praktischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten dokumentieren. die für die Ausführungsplanung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Standsicherheit, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen). rechtliche Grundlagen, Normen und Richtlinien fachgerecht und verantwortlich anwenden. konkrete Ausführungen des Grundbaus, des Wasserbaus und Infrastrukturbaus konzipieren (zB Pfahlbauten, Holzpiloten, Wehranlagen, Brückenbauten). ein Abfallkonzept entwickeln. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, bestehende Bauwerke oder Projekte als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer zu entwickeln, zu planen, zu berechnen, zu leiten bzw. auszuführen. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne) Tätigkeiten des Generalunternehmers, Generalübernehmers und Totalübernehmers Bauplatzeignung, Raumordnung, Regionalentwicklung, Städtebau und Siedlungswesen; Bebauungsmöglichkeiten Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung Entwicklungen im Bauwesen Arbeitsmethoden, architektonische, baukünstlerische und technische Gestaltungsmethoden sowie Projektentwicklung und Bewertung von Nachhaltigkeit Baugeschichte und Baukultur sowie Gebäudelehre, Trends und innovative Entwicklungen Prinzipien der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen an Hochbauten und Tiefbauten Ablauf im Verwaltungsverfahren Berechnung der Lebenszykluskosten
| Er/Sie kann bestehende Bauwerke oder Projekte selbstständig unter Einbindung der Kenntnisse aus anderen Disziplinen in ihrer Gesamtheit beurteilen und die für deren baulichen Maßnahmen notwendigen Anforderungen erfassen. bestehende Bauwerke oder Projekte sachverständig analysieren und neue Ansätze zu den strategischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung konzipieren. die für die Planung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Standsicherheit, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen). innovative Lösungsansätze in der Erweiterung, Sanierung, Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten entwickeln. Bebauungskonzepte für Baugrundstücke bei der Erweiterung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten im Rahmen der rechtlichen, technischen und gestalterischen Möglichkeiten entwickeln. notwendige Genehmigungen einholen (zB aus den Bereichen Bauordnung, Wasserrecht, Betriebsanlagenrecht, Raumordnung, Straßenrecht, Naturschutz). Unterlagen für ein Verwaltungsverfahren erstellen, dieses beantragen, die Durchführung begleiten sowie Auftraggeber vor Behörden vertreten. die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten planen, berechnen und beschreiben (zB Baubeschreibung, Projektbeschreibung). die Lebenszykluskosten berechnen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, digitale Technologien bei Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten anzuwenden. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: digitale Anwendungen im Holzbau Ausführungsarten und Produktionsmethoden im Holzbau
| Er/Sie kann digitale Modelle für Objekte unter Berücksichtigung verschiedener Ausführungsarten erstellen. Detailkonstruktionen für die Vorfertigung entwickeln. Montageabläufe entwickeln. Unterlagen für das Facility Management erstellen. Baukonstruktionen bemessen. Bauteile sowie Details sowohl in statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Hinsicht konstruieren.
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Er/Sie ist in der Lage, konstruktive Baudetails für bestehende Bauwerke oder Projekte zu entwickeln. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen Eigenschaften von Baustoffen Be- und Verarbeitung bzw. Zusammensetzung von Baustoffen mit den unterschiedlichsten Verbindungsmitteln und Fügetechniken Lasteinwirkungen (zB Wind, Schnee, Erdbeben, Nutzlasten)
| Er/Sie kann statische Berechnungen im Zusammenhang mit Verbindungsmitteln durchführen (zB Stabdübelverbindungen, Klebeverbindungen). Baustoffe in ihren Eigenschaften be- und verarbeiten bzw. zusammensetzen. eine Knotendetailplanung entwickeln und berechnen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Hybridbauwerke und Holzverbundbauteile |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Hybridbauwerke, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu entwickeln, zu planen, zu leiten bzw. auszuführen. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne) Bauplatzeignung, Raumordnung, Regionalentwicklung, Städtebau und Siedlungswesen; Bebauungsmöglichkeiten Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung Entwicklungen im Bauwesen Arbeitsmethoden, architektonische, baukünstlerische und technische Gestaltungsmethoden sowie Projektentwicklung und Bewertung von Nachhaltigkeit Baugeschichte und Baukultur sowie Gebäudelehre, Trends und innovative Entwicklungen Prinzipien der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen an Hybridbauten Ablauf von Verwaltungsverfahren Berechnung der Lebenszykluskosten
| Er/Sie kann komplexe Projekte des Hybridbaus selbstständig in ihrer Gesamtheit beurteilen und die für deren Umsetzung notwendigen Anforderungen erfassen. neue Ansätze zu den strategischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung konzipieren. innovative Lösungsansätze in der Projekt- und Objektentwicklung von Hybridbauten entwickeln. Bebauungskonzepte für Baugrundstücke im Rahmen der rechtlichen, technischen und gestalterischen Möglichkeiten entwickeln. notwendige Genehmigungen einholen (zB aus den Bereichen Bauordnung, Wasserrecht, Betriebsanlagenrecht, Raumordnung, Straßenrecht, Naturschutz). die für die Planung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Vorstatik, Energieausweis, GFZ-Berechnungen, Oberflächen- und Abwasserkonzept, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen). Unterlagen für ein Verwaltungsverfahren erstellen, dieses beantragen, die Durchführung begleiten sowie Auftraggeber vor Behörden vertreten. Hybridbauten, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, planen, berechnen und beschreiben (zB Baubeschreibung, Projektbeschreibung). die Lebenszykluskosten berechnen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, Holzverbundbauteile zu entwickeln, zu planen bzw. auszuführen. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne) Ausführung nach den Regeln der Technik Prinzipien der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit Entwicklungen im Bauwesen funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen an Holzverbundbauteile Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung
| Er/Sie kann Holzverbundbauteile selbstständig in ihrer Gesamtheit beurteilen und die für deren Umsetzung notwendigen Anforderungen erfassen. neue Ansätze zu den strategischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung konzipieren. innovative Lösungsansätze von Holzverbundbauteilen entwickeln. die für die Planung notwendigen Berechnungen durchführen. Holzverbundbauteile planen, berechnen und ausführen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Einreich- und Genehmigungsverfahren |
LERNERGEBNIS | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, einschlägige rechtliche und sonstige Vorschriften wie Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen bei der Erstellung komplexer Einreichunterlagen anzuwenden bzw. die Durchführung von Verwaltungsverfahren zu begleiten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen wie insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften Landesrechtliche Raumordnungsvorschriften
| Er/Sie kann die für ein Projekt relevanten Gesetze, Verordnungen, rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen identifizieren. die für ein Projekt relevanten Gesetze, Verordnungen, rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen interpretieren. bei der Ausarbeitung der Einreichunterlagen die relevanten Gesetze, Verordnungen, rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen anwenden. für ein konkretes Projekt genehmigungsfähige Einreichunterlagen für ein Verwaltungsverfahren erstellen, dieses beantragen, die Durchführung begleiten sowie Auftraggeber vor Behörden vertreten.
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Energieausweise |
LERNERGEBNIS | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Energieausweise auszustellen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien) bauphysikalische Daten, Spezifikationen und Eigenschaften von Werkstoffen Aufnahme von Bestandsdaten haustechnische Anlagen (zB Heizung, Lüftung, PV-Anlage) Heizwärmebedarf, Kühlbedarf
| Er/Sie kann Berechnungen für die Energieausweise für Neubauten, Zubauten, Umbauten und Sanierungen durchführen. bestehende Bauwerke aufnehmen. Energiekonzepte entwickeln. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Statik, Festigkeitslehre und Bauphysik |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, komplexe statische Konzepte und komplexe Konzepte der Festigkeitslehre zu entwickeln bzw. deren Umsetzung zu überprüfen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften) Baustoffe und Werkstoffe sowie Ausführungsarten von Bauteilen und Baukonstruktionen aus unterschiedlichen Baustoffen (zB Holz, Stahl, Stahlbeton, Verbundkonstruktionen)
| Er/Sie kann Berechnungen für Statik und Festigkeitslehre erstellen. Berechnungen für Statik und Festigkeitslehre bewerten. Berechnungen für Statik und Festigkeitslehre prüfen und abnehmen. Tragwerksplanungen und -berechnungen durchführen. Konstruktionen und Bauteile aus unterschiedlichen Baustoffen und Verbundkonstruktionen (zB Holz, Stahl, Stahlbeton) berechnen, bemessen sowie deren konstruktive Durchbildung und Details planen und beschreiben. konkrete Ausführungen des Grundbaus, des Wasserbaus und Infrastrukturbaus, berechnen (zB Pfahlbauten, Holzpiloten, Wehranlagen, Brückenbauten). rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, komplexe bauphysikalische Konzepte zu entwickeln, zu prüfen bzw. deren Umsetzung zu überprüfen und abzunehmen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften) Baustoffe und Werkstoffe sowie Ausführungsarten von Bauteilen und Baukonstruktionen aus unterschiedlichen Baustoffen Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
| Er/Sie kann bauphysikalische Berechnungen erstellen (zB Brandschutz, Schallschutz, Wärme, Feuchtigkeit). Baukonstruktionen bemessen. Bauteile und Details in bauphysikalischer Hinsicht entwickeln, prüfen und konstruieren. ausgeführte Arbeiten überprüfen und abnehmen (zB Luftdichtheitstest, thermische Überprüfung). rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Angebot, Kalkulation, Bauleitung und Abrechnung |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu beschreiben, zu kalkulieren, anzubieten bzw. zu managen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen wie insbesondere der Bautechnik und des Bauvertragswesens öffentliches Vergabewesen Ausführung nach den Regeln der Technik im Holzbau sowie in den Leistungsgruppen des Hoch- und Tiefbaus einschlägige Kalkulationsregeln (zB ON B 2061) Vertragsbestimmungen (zB ON B 2110, Werkvertragsnormen) Interpretation der Ergebnisse der Kosten- und Bauerfolgsrechnung Inhalt und Aufbau von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen Leistungsbilder von immateriellen Leistungen Projektsteuerung und -management
| Er/Sie kann komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte unter Berücksichtigung der Risiken in ihrer Gesamtheit managen. die Massenermittlungen komplexer bzw. innovativer Bauwerke oder Projekte durchführen. Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse auf Basis der Ausführungs- und Detailplanungen für komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte interpretieren und erstellen (zB für Angebote, Ausschreibungen). an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen. komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte auf Grundlage der K-Blätter kalkulieren. Vertragsbestimmungen und Angebote interpretieren und erstellen. Bauverträge formulieren, besprechen, verhandeln und abschließen. Leistungsbilder von immateriellen Leistungen entwickeln und darauf basierend Angebote erstellen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, Bauwerke oder Projekte als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu beschreiben, zu kalkulieren, anzubieten bzw. zu managen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen wie insbesondere der Bautechnik und des Bauvertragswesens öffentliches Vergabewesen Ausführung nach den Regeln der Technik in den Leistungsgruppen des Hoch- und Tiefbaus Tätigkeiten des Generalunternehmers, Generalübernehmers und Totalübernehmers einschlägige Kalkulationsregeln (zB ON B 2061) Vertragsbestimmungen (zB ON B 2110, Werkvertragsnormen) Interpretation der Ergebnisse der Kosten- und Bauerfolgsrechnung Inhalt und Aufbau von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen Leistungsbilder von immateriellen Leistungen Projektsteuerung und -management
| Er/Sie kann Bauleistungen unterschiedlicher Gewerke unter Berücksichtigung der Risiken in ihrer Gesamtheit managen. die Massenermittlungen unterschiedlicher Gewerke durchführen. Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse auf Basis der Ausführungs- und Detailplanungen für unterschiedliche Gewerke interpretieren und erstellen (zB für Angebote, Ausschreibungen). öffentliche Vergabeverfahren durchführen bzw. daran teilnehmen. Bauwerke und Projekte auf Grundlage der K-Blätter kalkulieren. Vertragsbestimmungen und Angebote interpretieren und erstellen. Bauverträge besprechen, verhandeln und abschließen. Leistungsbilder von immateriellen Leistungen entwickeln und darauf basierend Angebote erstellen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, komplexe Bauaufträge unter Einschätzung der Risiken zu leiten bzw. zu dokumentieren. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen wie insbesondere der Bautechnik und des Bauvertragswesens öffentliches Vergabewesen Vertragsbestimmungen (zB ON B 2110, Werkvertragsnormen) Projektdurchführung und -management Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) ganzheitliche Arbeitsmethoden (zB Vorfertigungsgrad, kurze Bauzeit) Methoden der Qualitätssicherung und -kontrolle Entwicklung von Lösungen bei außergewöhnlichen Ereignissen
| Er/Sie kann die Kommunikation und die Abläufe in komplexen Bauprojekten strukturieren. die Arbeitsvorbereitung durchführen (zB Personaleinsatzplanung, Maschinen- und Geräteeinsatz, Organisation der Baustoffe, Einsatzplanung der Subunternehmer, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit). die Projektqualität sicherstellen. die Einhaltung des Terminplans und der Baufortschritte überwachen. die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) übernehmen. die Eigenüberwachung organisieren. die laufenden Baukosten verfolgen. für komplexe Bauprojekte auf Grundlage der K-Blätter Nachtragsangebote errechnen. die Dokumentation organisieren (zB Bautagesberichte, Abnahmen, Beweissicherungen bei umliegenden Bauwerken). übermittelte Unterlagen prüfen (zB Pläne, Produktdatenblätter). Warn- und Hinweispflichten erfüllen (zB BauKG, Planungsfehler). die Überwachung der eigenen Leistungen und jener der Subunternehmer sicherstellen. die Bauabnahmen durchführen. auf außergewöhnliche Ereignisse angemessen reagieren. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, komplexe Bauaufträge abzurechnen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen wie insbesondere der Bautechnik und des Bauvertragswesens öffentliches Vergabewesen Abrechnung nach den Regeln der Technik sowie nach Standardleistungsbeschreibungen (zB LBH) einschlägige Kalkulationsregeln (zB ON B 2061) Vertragsbestimmungen (zB ON B 2110) einschlägige Abrechnungsregeln (zB Werkvertragsnormen) gesetzeskonforme Rechnungslegung
| Er/Sie kann die Aufmaßfeststellung komplexer Bauprojekte durchführen. Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse für komplexe Bauprojekte den einzelnen Abrechnungspositionen zuordnen. Vertragsbestimmungen und Angebote interpretieren. von Dritten (zB Lieferanten, Konsulenten) gelegte Aufmaßfeststellungen bzw. Abrechnungen prüfen. die ÖNORM-gerechte bzw. vertragskonforme Abrechnung erstellen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, Bauprojekte als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer abzurechnen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen wie insbesondere der Bautechnik und des Bauvertragswesens öffentliches Vergabewesen Tätigkeiten des Generalunternehmers, Generalübernehmers und Totalübernehmers Abrechnung nach den Regeln der Technik sowie nach Standardleistungsbeschreibungen (zB LBH) einschlägige Kalkulationsregeln (zB ON B 2061) Vertragsbestimmungen (zB ON B 2110) einschlägige Abrechnungsregeln (zB Werkvertragsnormen) gesetzeskonforme Rechnungslegung
| Er/Sie kann die Aufmaßfeststellung komplexer Bauprojekte durchführen. Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse für komplexe Bauprojekte den einzelnen Abrechnungspositionen zuordnen. Vertragsbestimmungen und Angebote interpretieren. von Dritten (zB Subunternehmer, Lieferanten, Konsulenten) gelegte Aufmaßfeststellungen bzw. Abrechnungen prüfen. die ÖNORM-gerechte bzw. vertragskonforme Abrechnung erstellen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Praktische Bauausführung |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Ganzes auszuführen bzw. umzusetzen. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen Baustellenlogistik und Organisation des Transports Methoden der Qualitätssicherung und -kontrolle Bauelemente und -systeme in allen Anforderungen Anwendung der Bauphysik und Bauökologie ganzheitliche Arbeitsmethoden (zB Vorfertigungsgrad, kurze Bauzeit) Holzschutz (zB baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz) Entwicklung von Lösungen bei außergewöhnlichen Ereignissen
| Er/Sie kann die Vorfertigung in der Werkstätte und die Lagerlogistik organisieren. die Baustellenlogistik planen und deren Umsetzung überwachen (zB Baustelleneinrichtung). den Transport von Bauteilen und Materialien auf die Baustelle organisieren und durchführen, zB Verladeplanung mit der Bauausführung abstimmen Transportschäden vorbeugen Witterungsschutz sicherstellen wirtschaftlich und ökologisch optimierte Transportrouten planen
Vorleistungen, die Voraussetzung für die eigenen Leistungen sind, prüfen. die Montageplanung umsetzen. die statischen Planungsvorgaben umsetzen. die bauphysikalischen Planungsvorgaben umsetzen. Holzschutzmaßnahmen umsetzen. die Eigenüberwachung umsetzen. Subleistungen überwachen. auf außergewöhnliche Ereignisse angemessen reagieren. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten auszuführen bzw. umzusetzen. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen Baustellenlogistik und Organisation des Transports Methoden der Qualitätssicherung und -kontrolle Bauelemente und -systeme in allen Anforderungen Anwendung der Bauphysik und Bauökologie ganzheitliche Arbeitsmethoden (zB Vorfertigungsgrad, kurze Bauzeit) Holzschutz (zB baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz) Entwicklung von Lösungen bei außergewöhnlichen Ereignissen
| Er/Sie kann die Vorfertigung in der Werkstätte und die Lagerlogistik organisieren. die Baustellenlogistik planen und deren Umsetzung überwachen (zB Baustelleneinrichtung). den Transport von Bauteilen und Materialien auf die Baustelle organisieren und durchführen, zB Verladeplanung mit der Bauausführung abstimmen Transportschäden vorbeugen Witterungsschutz sicherstellen wirtschaftlich und ökologisch optimierte Transportrouten planen
Vorleistungen, die Voraussetzung für die eigenen Leistungen sind, prüfen. die Montageplanung umsetzen. die statischen Planungsvorgaben umsetzen. die bauphysikalischen Planungsvorgaben umsetzen. Holzschutzmaßnahmen umsetzen. die Eigenüberwachung umsetzen. Subleistungen überwachen. auf außergewöhnliche Ereignisse angemessen reagieren. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zur Gänze abzubrechen. | Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere Baustoffrecyclingverordnung, ALSAG) Behördliche Genehmigungen Baustellenlogistik und Materialentsorgung Abbruchplanung und Umgang mit Problemstoffen Anwendung der Baustatik (zB Unterstellungen, Pölzungen) Entwicklung von Lösungen bei außergewöhnlichen Ereignissen
| Er/Sie kann die notwendigen behördlichen Genehmigungen einholen. die Beweissicherung durchführen. die Baustellenlogistik planen und deren Umsetzung überwachen (zB Baustelleneinrichtung). den Abbruch planen und umsetzen (zB Problemstoffbehandlung). die gesetzeskonforme Materialentsorgung von der Baustelle organisieren und durchführen. den Witterungsschutz sicherstellen. die Eigenüberwachung umsetzen. Subleistungen beauftragen und deren Umsetzung überwachen. auf außergewöhnliche Ereignisse angemessen reagieren. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, Gerüste jeglicher Art (zB Traggerüste, Standgerüste, Schutzgerüste) für das eigene Gewerk bzw. für fremde Gewerke aufzubauen, abzunehmen bzw. abzubauen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere Bauarbeiterschutzverordnung) Aufbau von statisch belangreichen Gerüsten
| Er/Sie kann die Standsicherheit und Tragfestigkeit von Gerüsten berechnen. Systemgerüste nach Anleitung aufbauen, abnehmen und abbauen. Sondergerüste errichten, abnehmen und abbauen. Schutzgerüste errichten, vorhalten und abbauen. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Planungs- und Baustellenkoordination gemäß BauKG |
LERNERGBNIS | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, die Planungs- und Baustellenkoordination gemäß BauKG durchzuführen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere Bauarbeitenkoordinationsgesetz, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Bauarbeiterschutzverordnung, Arbeitsmittelverordnung, ON B 2107) potentielle Gefahren am Bau
| Er/Sie kann Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen mit an der Planung Beteiligten abstimmen. einen SiGe-Plan erstellen. eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellen. die Umsetzung der Maßnahmen aus dem SiGe-Plan überwachen. erforderliche Dokumentationen überprüfen (zB Kranabnahme, Gerüstabnahme). Gefahren erkennen und beurteilen und Maßnahmen im Zusammenwirken mit den Beteiligten festlegen. die Umsetzung der Unterlage für spätere Arbeiten überwachen. die Koordinierung aller am Bau Beteiligten organisieren. auf geänderte Situationen angemessen reagieren. rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.
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Ziel von Modul 1 ist der Nachweis von Lernergebnissen, die den Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), BGBl. I Nr. 14/2016, entsprechen. Im Modul 1 ist vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, praktische Lösungsansätze, den Hochbau betreffend, zu entwickeln. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen Holz- und Feuchtigkeitsschutz Schnittstellen zu anderen Gewerken
| Er/Sie kann die Anforderungen an das Gebäude und der Nutzung für ein Projekt erkennen (zB Schulen, Kindergärten, Wohn- und Geschäftshäuser, Hallen, landwirtschaftliche Bauten) und die daraus resultierenden bautechnischen Herausforderungen unter Berücksichtigung der Planungs- und Baupraxis lösen.
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Er/Sie ist in der Lage, praktische Lösungsansätze, den Tiefbau betreffend, zu entwickeln. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen Geologie (zB Bodenklassen) Holz- und Feuchtigkeitsschutz Schnittstellen zu anderen Gewerken
| Er/Sie kann die Anforderungen an Konstruktionen und die Nutzung für ein Projekt erkennen (zB Brücken, Hangsicherungen, Oberflächenentwässerung, Fundierungen, Wehranlagen, Baugrubensicherungen, Künettensicherungen,) wie beispielsweise für Ver- und Entsorgungsleitungen Anbindung von baulichen Anlagen innerhalb des Grundstücks an die Verkehrsflächen Einfache Baugrubensicherungen Fundierungen (zB Pfahlgründungen aus Holz, Streifenfundamente) Wehranlagen und Fischleitern
und die daraus resultierenden bautechnischen Herausforderungen unter Berücksichtigung der Planungs- und Baupraxis lösen. |
Er/Sie ist in der Lage, Vermessungsarbeiten durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen Elektronische Messverfahren
| Er/Sie kann Vermessungsverfahren zur Höhen-, Richtung- und Streckenmessung (zB Nivellierer, Theodolit, Totalstation, GPS, Rotationslaser) ausführen und entsprechende Auswertungsmethoden anwenden. die Ergebnisse geodätischer Berechnungen (zB Vorwärtseinschnitt, Rückwärtseinschnitt, Koordinatenberechnung) interpretieren. die Bauobjektabsteckung und -einmessung durchführen.
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Er/Sie ist in der Lage, die für die Umsetzung von Bauprojekten geeigneten Baustoffe auszuwählen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere Bauproduktegesetz)
| Er/Sie kann die Anforderungen an Baustoffe (inkl. Verbindungsmittel, Klebstoffe, Ausbaustoffe etc.) bestimmen. entscheiden, welche Baustoffe unter Berücksichtigung der Planungs- und bautechnischen Grundsätze zum Einsatz kommen. Leistungserklärungen interpretieren und darauf basierend erkennen, welche Baustoffe zugelassen sind.
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Er/Sie ist in der Lage, den Baubetrieb zu organisieren und den Ablauf sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen Baustellenlogistik und Organisation des Transports Methoden der Qualitätssicherung und -kontrolle ganzheitliche Arbeitsmethoden (zB Vorfertigungsgrad, kurze Bauzeit)
| Er/Sie kann die Arbeitsvorbereitungen organisieren (zB Vorfertigung in der Werkstätte, Lager-, Transport- und Baustellenlogistik). die eigenen Arbeiten mit anderen Gewerken abstimmen sowie die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten festlegen. einen Bauzeitplan erstellen. die Montage inklusive Baustelleneinrichtung planen.
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Er/Sie ist in der Lage, Bauprojekte stilgerecht unter Berücksichtigung von Ortsbild-, Landschaft- und Denkmalschutz umzusetzen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
| Er/Sie kann Baustilepochen erkennen, bestimmen und zeitlich einordnen. regionale Baustile erkennen. Baustilarten erkennen, bestimmen und zeitlich einordnen. Baustilformen erkennen, bestimmen und zeitlich einordnen. historische und regionale Baustile bei Bauprojekten berücksichtigen.
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LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, die für die Unternehmensgründung bzw. Unternehmensübernahme notwendigen Schritte umzusetzen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: betriebswirtschaftliche, rechtliche, operative und organisatorische Zusammenhänge der Unternehmensgründung, -übernahme und -organisation Erstellung eines Businessplans Einschätzung der Chancen und Herausforderung der Unternehmensgründung Finanzierungsmöglichkeiten Unterstützung bei Neugründung durch unterschiedliche Stellen
| Er/Sie kann einen Businessplan erstellen. die Chancen und Herausforderungen beurteilen. der Risiken der Unternehmensgründung bzw. die geeignete Rechtsform wählen. geeignete Finanzierungsalternativen auswählen. einen passenden Standort wählen. die unternehmerische Tätigkeit planen und Beratung und Fördermöglichkeiten nutzen. notwendige Genehmigungen einholen (zB Betriebsanlagengenehmigung)
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Er/Sie ist in der Lage, das Personalmanagement strategisch zu planen und zu organisieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen (insbesondere BUAG, BScheG, ASchG, AZG, AuslBG, GlBG, KJBG, BAG) Kompetenzermittlung und Methoden der Personalbedarfsermittlung Beschäftigungsformen (zB unselbstständiges Dienstverhältnis, freier Dienstvertrag) Arten des Entgelts (Lohn, Gehalt) An- und Abmeldung von Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Auflösungsmöglichkeiten von Dienstverhältnissen (zB Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Entlassung, Pensionierung) Bruttomittellohn-Berechnung Arbeitszeitaufzeichnungen
| Er/Sie kann den Kompetenz- und Personalbedarf des Betriebes planen und die Personalrekrutierung durchführen. neue Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aufnehmen bzw. bestehende Dienstverhältnisse ordnungsgemäß beenden. die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorschriften bei bestehenden Dienstverhältnissen einhalten. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen führen und deren Einsätze koordinieren. die fachliche und persönliche Entwicklung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen fördern. die Lehrlingsausbildung im Betrieb implementieren und deren gesetzeskonforme Durchführung gewährleisten.
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Er/Sie ist in der Lage, Marketingmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: berufsadäquate Methoden der Marktforschung Marketinginstrumente (zB Preispolitik, Produktpolitik, Kommunikationspolitik) Maßnahmen zur Kundengewinnung Konflikt- und Beschwerdemanagement
| Er/Sie kann eine Branchenanalyse durchführen, um die Mitbewerber und deren Angebote zu beobachten (zB Leistungen und Angebote von Mitbewerbern analysieren, Innovationen von Mitbewerbern beobachten). eine Zielgruppenanalyse durchführen und die Zielgruppe (Kunden) des Betriebs definieren. Marketinginstrumente aufeinander und auf die Erreichung der Unternehmensziele abstimmen. das Unternehmen sowie die Dienstleistungen und Produkte bewerben. geeignete Methoden der Werbung und Verkaufsförderung auswählen und einsetzen. Kundenbindungsmaßnahmen einsetzen, um Stammkunden zu gewinnen. bei Auffassungsdifferenzen professionell agieren (zB Konflikte mit Kunden, unzufriedene Kunden).
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Er/Sie ist in der Lage, die Beschaffung zu organisieren bzw. zu optimieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Lieferanten, Subunternehmer, weitere Dienstleister Festlegen von Auswahlkriterien Einkaufsplanung und Lagermanagement
| Er/Sie kann Kriterien festlegen, nach denen Lieferanten, Subunternehmen und weitere Dienstleister (zB Statiker, Bauphysiker) ausgewählt werden (zB Qualität, Preis, Liefertermine, Zahlungsbedingungen). geeignete Lieferanten, Subunternehmen und weitere Dienstleister auswählen. sicherstellen, dass es keine Engpässe bei Produkten gibt. Liefertermine, Bestellmengen mit den Produktbeständen und der Auftragssituation abstimmen. Maßnahmen bei Lieferverzug setzen, um den laufenden Betrieb aufrecht zu halten.
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Er/Sie ist in der Lage sicherzustellen, dass die laufende Betriebsbuchhaltung unter Beachtung relevanter Vorschriften und Gesetze und die Kostenrechnung durchgeführt werden. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen (insbesondere EStG, UStG, WKG) Organisation der betrieblichen Buchhaltung (zB Belegorganisation, Fristsetzungen) Umsatzsteuer, Registrierkassenpflicht, Buchführungsgrenzen, Inventur, zeitgerechte Abgabe von Bilanzen) zu führende kaufmännische Aufzeichnungen (zB notwendige Bücher)
| Er/Sie kann das Belegwesen und den Belegfluss in seinem/ihrem Betrieb organisieren. kaufmännische Bücher führen. die passenden externen Partner auswählen (zB [Bilanz]Buchhalter/in, Steuerberater/in). vorbereitende Tätigkeiten zur Übergabe der Unterlagen an beauftragte Experten/innen (zB [Bilanz]Buchhalter/in, Steuerberater/in) durchführen (zB Vorkontierung der Belege). die zeitgerechte Überweisung von Abgaben sicherstellen (zB Finanzamt, Sozialversicherung, BUAK). das Inventarverzeichnis anlegen und die Inventur durchführen. die Kosten des Betriebs ermitteln.
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Er/Sie ist in der Lage, betriebliche Qualitätsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: einschlägige Normen, sonstige Regelwerke (insbesondere HFA-Richtlinien), rechtliche Bestimmungen und behördliche Auflagen Entwicklung und Optimierung von Qualitätsstandards Dokumentationsvorschriften
| Er/Sie kann Qualitätsstandards festlegen und anhand von einschlägigen Normen, sonstigen Regelwerken, gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen sicherstellen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards unterweisen. die Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards sicherstellen und dokumentieren. die Qualitätsstandards laufend auf Aktualität überprüfen. die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen motivieren, Verbesserungsvorschläge einzubringen.
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Er/Sie ist in der Lage, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Arbeitssicherheit im Bauprozess zu gewährleisten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: rechtliche Bestimmungen (insbesondere ASchG, BauV, KJBG) Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen Organisation von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern Bestellung von Aufsichten Dokumentations- und Meldepflichten Vorgehensweise bei Arbeitsunfällen Mitarbeiterführung und Sicherstellung von erforderlichen Kompetenzen der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
| Er/Sie kann betriebliche Unterlagen erstellen (zB Betriebsanweisungen, Fahrerlaubnisse). Arbeitnehmerschutzvorschriften umsetzen. Maßnahmen zur Gefahrenverhütung umsetzen (zB fachgerechter Einsatz, laufende Wartung und Überprüfung von Baugeräten, persönliche Schutzausrüstung). festgelegte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen und anpassen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen über Gefahren im beruflichen Alltag und deren Verhütung unterweisen. die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und dokumentieren. die Fachkunde und Kompetenzen der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sicherstellen bzw. fördern (zB Ersthelfer/Ersthelferin, Kranführer/Kranführerin).
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Er/Sie ist in der Lage, Umweltschutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: ökologische, ressourcenschonende Arbeitsverfahren und Produkteigenschaften effizienter Energieeinsatz Müll- und Baurestmassentrennung
| Er/Sie kann Arbeitsverfahren und Produkte in Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit beurteilen und auswählen. Systeme zur ordnungsgemäßen Müll- und Baurestmassentrennung implementieren. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der betriebsinternen Umsetzung der gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen schulen und deren Einhaltung überprüfen. ressourcenschonende Arbeitsverfahren umsetzen (Recycling). Energieeinsparungsmaßnahmen umsetzen.
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