Verordnung des Erweiterten Präsidiums der Wirtschaftskammer Österreich über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Holzbau-Meister (Holzbau-Meister-Befähigungsprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352 a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 2024,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Holzbau-Meister ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Ziel der Prüfung ist gemäß § 20 GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), BGBl. I Nr. 14/2016, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      hoch spezialisierte Kenntnisse (dazu zählen auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse), die auch Grundlage für innovative Ansätze im jeweiligen Arbeitsbereich bzw. an der Schnittstelle verschiedener Arbeitsbereiche sind,
    2. Ziffer 2
      spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten, die auch Innovationsfähigkeit miteinschließen und die Integration von Wissen aus verschiedenen Bereichen ermöglichen und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung und Gestaltung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte, die neue strategische Ansätze erfordern (dazu zählen auch die Überprüfung der strategischen Leistung von Teams).
  2. Absatz 2,Der in der Anlage 1 abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für Modul 2 und Modul 3 der Befähigungsprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Befähigungsprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Die Befähigungsprüfung besteht aus drei Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2,Das Modul 1 ist positiv zu absolvieren, bevor zu Modul 2 oder zu Modul 3 angetreten werden kann.
  3. Absatz 3,Es bleibt unter Berücksichtigung des Absatz 2, dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  4. Absatz 4,Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so ist dieses Modul auf einmal abzulegen.
  5. Absatz 5,Zur Prüfungskommission sind gemäß Paragraph 351, Absatz 2, GewO 1994 höchstens zwei weitere Beisitzer/Beisitzerinnen beizuziehen, welche die Vorschriften gemäß Paragraph 351, Absatz 4, GewO 1994 erfüllen und über mindestens eine der folgenden Qualifikationen verfügen:
    1. Ziffer eins
      Abschluss einer der folgenden Studienrichtungen mindestens auf NQR-Qualifikationsniveau 7 an einer europäischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule:
      1. Litera a
        Architektur,
      2. Litera b
        Kunsthochschule – Studienrichtung Architektur,
      3. Litera c
        Bauingenieurwesen,
      4. Litera d
        Kulturtechnik und Wasserwirtschaft,
      5. Litera e
        Wirtschaftsingenieurwesen – Studienrichtung Bauwesen,
      6. Litera f
        Wirtschaftswissenschaften,
      7. Litera g
        Rechtswissenschaften oder
    2. Ziffer 2
      Abschluss der Zimmermeister-Befähigungsprüfung oder
    3. Ziffer 3
      Abschluss der Holzbau-Meister-Befähigungsprüfung oder
    4. Ziffer 4
      Abschluss der Baumeister-Befähigungsprüfung.
  6. Absatz 6,Der Prüfungskommission hat jedenfalls mindestens ein Beisitzer/eine Beisitzerin anzugehören, welcher/welche eine Holzbau-Meister-Befähigungsprüfung oder eine Zimmermeister-Befähigungsprüfung abgeschlossen hat.
  7. Absatz 7,Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1: Gegenstand „Bautechnik“ und Gegenstand „Baukonstruktion“

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 1: Gegenstand „Bautechnologie“ und Gegenstand „Unternehmensführung“

Beide Gegenstände sind vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen. Gemäß Paragraph 352, Absatz 4, GewO 1994 kann jedoch die Prüfungskommission beschließen, dass jeder Prüfungsgegenstand durch ein Mitglied der Prüfungskommission geprüft wird, sofern jedem Mitglied zumindest ein Gegenstand zugeordnet wird.

Modul 2

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 3

Das Modul 3 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen. Gemäß Paragraph 352, Absatz 4, GewO 1994 kann jedoch die Prüfungskommission beschließen, dass jeder Prüfungsgegenstand durch ein Mitglied der Prüfungskommission geprüft wird, sofern jedem Mitglied zumindest ein Gegenstand zugeordnet wird.

  1. Absatz 8,Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

Modul

Gegenstand

Anrechnung

Modul 1:

Bautechnik, Baukonstruktion, Bautechnologie und Unternehmensführung

Bautechnik

1. Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Fachrichtung oder einem für das Gewerbe spezifischen Ausbildungsschwerpunkt, insbesondere Bautechnik.

2. Studienabschluss an einer europäischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule auf mindestens NQR-Qualifikationsniveau 6 mit mindestens 180 im Rahmen dieses Studiums absolvierten ECTS-Punkten in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung, insbesondere

Bauingenieurwesen,

Wirtschaftsingenieurwesen Bau,

Kulturtechnik und Wasserwirtschaft,

Architektur oder

Holzbau.

3. Abschluss einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Befähigungsprüfung, insbesondere Baumeister.

Baukonstruktion

1. Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Fachrichtung oder einem für das Gewerbe spezifischen Ausbildungsschwerpunkt, insbesondere

Hochbau oder

Holzbau.

2. Studienabschluss an einer europäischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule auf mindestens NQR-Qualifikationsniveau 6 mit mindestens 180 im Rahmen dieses Studiums absolvierten ECTS-Punkten in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung, insbesondere

Bauingenieurwesen,

Wirtschaftsingenieurwesen Bau,

Kulturtechnik und Wasserwirtschaft,

Architektur oder

Holzbau.

Bautechnologie

1. Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Fachrichtung oder einem für das Gewerbe spezifischen Ausbildungsschwerpunkt, insbesondere Bautechnik.

2. Studienabschluss an einer europäischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule auf mindestens NQR-Qualifikationsniveau 6 mit mindestens 180 im Rahmen dieses Studiums absolvierten ECTS-Punkten in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung, insbesondere

Bauingenieurwesen,

Wirtschaftsingenieurwesen Bau,

Kulturtechnik und Wasserwirtschaft,

Architektur oder

Holzbau.

3. Abschluss einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Befähigungsprüfung, insbesondere Baumeister.

Unternehmensführung

1. Studienabschluss an einer europäischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule auf mindestens NQR-Qualifikationsniveau 6 mit mindestens 180 im Rahmen dieses Studiums absolvierten ECTS-Punkten.

2. Abschluss einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Befähigungsprüfung, insbesondere

Baumeister,

Brunnenmeister oder

Steinmetzmeister

Modul 2:

Komplexe Projekte im Holzbau-Meistergewerbe – schriftlich

Projektentwicklung und Einreichplanung

1. Studienabschluss an einer europäischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule auf mindestens NQR-Qualifikationsniveau 7 in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung, insbesondere

Bauingenieurwesen,

Wirtschaftsingenieurwesen Bau,

Architektur oder

Holzbau.

2. Abschluss einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Befähigungsprüfung, insbesondere Baumeister.

Ausführungsplanung und Details

Studienabschluss an einer europäischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule auf mindestens NQR-Qualifikationsniveau 7 in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung, insbesondere

Bauingenieurwesen oder

Holzbau.

Statik, Festigkeitslehre und Bauphysik

Studienabschluss an einer europäischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule auf mindestens NQR-Qualifikationsniveau 7 in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung, insbesondere

Bauingenieurwesen oder

Holzbau.

Projektmanagement und Bauleistungskalkulation

1. Studienabschluss an einer europäischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule auf mindestens NQR-Qualifikationsniveau 7 in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung, insbesondere

Bauingenieurwesen,

Wirtschaftsingenieurwesen Bau,

Architektur oder

Holzbau.

2. Abschluss einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Befähigungsprüfung, insbesondere Baumeister.

Unternehmensstrategie

1. Abschluss einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Befähigungsprüfung, insbesondere

Baumeister,

Brunnenmeister oder

Steinmetzmeister.

Modul 3:

Komplexe Aufgaben im Holzbau-Meistergewerbe – mündlich

Entwicklung, Planung und Berechnung unter rechtlichem Aspekt

-

Entwicklung, Planung und Berechnung unter technischem und fachlichem Aspekt

-

Baumanagement und Bauleitung

1. Studienabschluss an einer europäischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule auf mindestens NQR-Qualifikationsniveau 7 in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung, insbesondere

Bauingenieurwesen,

Wirtschaftsingenieurwesen Bau,

Architektur oder

Holzbau.

2. Abschluss einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Befähigungsprüfung, insbesondere Baumeister.

Modul 1: Bautechnik, Baukonstruktion, Bautechnologie und Unternehmensführung

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Das Modul 1 umfasst die Gegenstände
    1. Ziffer eins
      Bautechnik,
    2. Ziffer 2
      Baukonstruktion,
    3. Ziffer 3
      Bautechnologie und
    4. Ziffer 4
      Unternehmensführung.
  2. Absatz 2,Der in der Anlage 2 abgebildete Qualifikationsstandard und das darin festgehaltene Kompetenzniveau bilden die Grundlage für das Modul 1. Die Anlage 2 ist somit ein integrativer Bestandteil dieser Befähigungsprüfung.
  3. Absatz 3,Die schriftlichen Gegenstände „Bautechnik“ und „Baukonstruktion“ können zur Gänze oder teilweise auch in digitaler Form geprüft werden, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  4. Absatz 4,Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, Allgemeine Prüfungsordnung ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.
  5. Absatz 5,Die mündlichen Gegenstände „Bautechnologie“ und „Unternehmensführung“ können auch in Form einer Videokonferenz abgehalten werden, sofern Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Öffentlichkeit und Authentizität der Prüfung gewährleistet sind.

Gegenstand „Bautechnik“

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Die Prüfung in diesem Gegenstand erfolgt schriftlich.
  2. Absatz 2,Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      mathematische Modelle im Rahmen von bautechnischen Projekten aufzustellen und deren Berechnungen durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      bautechnische Projekte auf geometrische Lösungen zurückzuführen und
    3. Ziffer 3
      Schnittkräfte, Verformungen und Spannungen für ebene Tragwerke zu ermitteln und zu dimensionieren.
  3. Absatz 3,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Form und Nachvollziehbarkeit,
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit und
    4. Ziffer 4
      Maßgenauigkeit.
  4. Absatz 4,Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 14 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 16 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5,Bei der schriftlichen Prüfung dürfen Normen, sonstige Regelwerke, Bautabellen und einschlägige Rechtsvorschriften in unkommentierter, gedruckter Form sowie bei der Prüfungsanmeldung bekanntgegebene Fachliteratur vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin mitgebracht und verwendet werden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der zu erbringenden Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission sie von der Verwendung ausschließen. Die Verwendung darüber hinausgehender Unterlagen, wie beispielsweise Lehrbücher oder Unterlagen mit gerechneten oder ausgearbeiteten Beispielen, und elektronischer Hilfsmittel ist untersagt.

Gegenstand „Baukonstruktion“

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Die Prüfung in diesem Gegenstand erfolgt schriftlich.
  2. Absatz 2,Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen mindestens zwei von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Holzbau-Tragwerke und deren Verbindungen zu konstruieren,
    2. Ziffer 2
      Aufgaben, den Hochbau betreffend, konstruktiv zu lösen und
    3. Ziffer 3
      Aufgaben, den Tiefbau betreffend, konstruktiv zu lösen.
  3. Absatz 3,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Form und Nachvollziehbarkeit,
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit,
    4. Ziffer 4
      Innovationsfähigkeit und
    5. Ziffer 5
      Maßgenauigkeit.
  4. Absatz 4,Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 14 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 16 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5,Bei der schriftlichen Prüfung dürfen Normen, sonstige Regelwerke, Bautabellen und einschlägige Rechtsvorschriften in unkommentierter, gedruckter Form sowie bei der Prüfungsanmeldung bekanntgegebene Fachliteratur vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin mitgebracht und verwendet werden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der zu erbringenden Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission sie von der Verwendung ausschließen. Die Verwendung darüber hinausgehender Unterlagen, wie beispielsweise Lehrbücher oder Unterlagen mit gerechneten oder ausgearbeiteten Beispielen, und elektronischer Hilfsmittel ist untersagt.

Gegenstand „Bautechnologie“

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Die Prüfung in diesem Gegenstand erfolgt mündlich.
  2. Absatz 2,Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen mindestens vier von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      praktische Lösungsansätze, den Hochbau betreffend, zu entwickeln,
    2. Ziffer 2
      praktische Lösungsansätze, den Tiefbau betreffend, zu entwickeln,
    3. Ziffer 3
      Vermessungsarbeiten durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      die für die Umsetzung von Bauprojekten geeigneten Baustoffe auszuwählen,
    5. Ziffer 5
      den Baubetrieb zu organisieren und den Ablauf sicherzustellen und
    6. Ziffer 6
      Bauprojekte stilgerecht unter Berücksichtigung von Ortsbild-, Landschaft- und Denkmalschutz umzusetzen.
  3. Absatz 3,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Nachvollziehbarkeit,
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit und
    4. Ziffer 4
      Wirtschaftlichkeit.
  4. Absatz 4,Das Prüfungsgespräch hat mindestens 40 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Unternehmensführung“

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Die Prüfung in diesem Gegenstand erfolgt mündlich.
  2. Absatz 2,Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen mindestens vier von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die für die Unternehmensgründung bzw. Unternehmensübernahme notwendigen Schritte umzusetzen,
    2. Ziffer 2
      das Personalmanagement strategisch zu planen und zu organisieren,
    3. Ziffer 3
      Marketingmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen,
    4. Ziffer 4
      die Beschaffung zu organisieren bzw. zu optimieren,
    5. Ziffer 5
      sicherzustellen, dass die laufende Betriebsbuchhaltung unter Beachtung relevanter Vorschriften und Gesetze und die Kostenrechnung durchgeführt werden,
    6. Ziffer 6
      betriebliche Qualitätsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren,
    7. Ziffer 7
      geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Arbeitssicherheit im Bauprozess zu gewährleisten und
    8. Ziffer 8
      Umweltschutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen.
  3. Absatz 3,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Nachvollziehbarkeit,
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit und
    4. Ziffer 4
      Wirtschaftlichkeit.
  4. Absatz 4,Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 45 Minuten zu beenden.

Modul 2: Komplexe Projekte im Holzbau-Meistergewerbe – schriftlich

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,Das Modul 2 umfasst die Gegenstände
    1. Ziffer eins
      Projektentwicklung und Einreichplanung,
    2. Ziffer 2
      Ausführungsplanung und Details,
    3. Ziffer 3
      Statik, Festigkeitslehre und Bauphysik,
    4. Ziffer 4
      Projektmanagement und Bauleistungskalkulation und
    5. Ziffer 5
      Unternehmensstrategie.
  2. Absatz 2,Das Modul 2 ist eine schriftliche Prüfung. Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes Holzbau-Meister erforderlich sind und dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechen, zu orientieren.
  3. Absatz 3,Die Prüfung kann zur Gänze oder teilweise auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  4. Absatz 4,Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, Allgemeine Prüfungsordnung ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.
  5. Absatz 5,Im Modul 2 dürfen Normen, sonstige Regelwerke, Bautabellen und einschlägige Rechtsvorschriften in unkommentierter, gedruckter Form sowie bekanntgegebene Fachliteratur vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin mitgebracht und verwendet werden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der zu erbringenden Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission sie von der Verwendung ausschließen. Die Verwendung darüber hinausgehender Unterlagen, wie beispielsweise Lehrbücher oder Unterlagen mit gerechneten oder ausgearbeiteten Beispielen, und elektronischer Hilfsmittel ist untersagt.

Gegenstand „Projektentwicklung und Einreichplanung“

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls entweder jene gemäß Ziffer eins und Ziffer 2, oder gemäß Ziffer 4 und Ziffer 5, sowie zumindest ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu definieren, zu entwickeln und zu entwerfen,
    2. Ziffer 2
      komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Ganzes genehmigungsreif zu planen, zu berechnen, zu dokumentieren bzw. zu begutachten,
    3. Ziffer 3
      digitale Technologien bei komplexen bzw. innovativen Bauwerken oder Projekten, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, anzuwenden,
    4. Ziffer 4
      bestehende Bauwerke oder Projekte sachverständig zu analysieren, eine nachhaltige technische und funktionale Lösung für die weitere Nutzung zu entwickeln, zu bewerten bzw. zu begutachten,
    5. Ziffer 5
      die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten genehmigungsreif zu planen, zu berechnen, zu dokumentieren bzw. zu begutachten und
    6. Ziffer 6
      digitale Technologien bei Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten anzuwenden.
  2. Absatz 2,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit unter Berücksichtigung neuester relevanter Erkenntnisse,
    2. Ziffer 2
      Form und Nachvollziehbarkeit,
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit,
    4. Ziffer 4
      Wirtschaftlichkeit,
    5. Ziffer 5
      Innovationsfähigkeit und
    6. Ziffer 6
      strategische Ausrichtung.
  3. Absatz 3,Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 24 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 28 Stunden zu beenden.

Gegenstand „Ausführungsplanung und Details“

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls entweder jene gemäß Ziffer eins und Ziffer 2, oder gemäß Ziffer 4 und Ziffer 6, sowie zumindest ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Ganzes zu bewerten und ausführungsreif zu planen, zu berechnen, zu dokumentieren bzw. zu begutachten,
    2. Ziffer 2
      konstruktive Holzbaudetails für neue Bauwerke oder Projekte zu entwickeln,
    3. Ziffer 3
      digitale Technologien bei komplexen bzw. innovativen Bauwerken oder Projekten, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, anzuwenden,
    4. Ziffer 4
      die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten zu bewerten, ausführungsreif zu planen, zu berechnen, zu dokumentieren bzw. zu begutachten,
    5. Ziffer 5
      digitale Technologien bei Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten anzuwenden,
    6. Ziffer 6
      konstruktive Baudetails für bestehende Bauwerke oder Projekte zu entwickeln,
    7. Ziffer 7
      Hybridbauwerke, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu entwickeln, zu planen, zu leiten bzw. auszuführen und
    8. Ziffer 8
      Holzverbundbauteile zu entwickeln, zu planen bzw. auszuführen.
  2. Absatz 2,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit unter Berücksichtigung neuester relevanter Erkenntnisse,
    2. Ziffer 2
      Form und Nachvollziehbarkeit,
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit,
    4. Ziffer 4
      Wirtschaftlichkeit,
    5. Ziffer 5
      Innovationsfähigkeit und
    6. Ziffer 6
      strategische Ausrichtung.
  3. Absatz 3,Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 20 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 24 Stunden zu beenden.

Gegenstand „Statik, Festigkeitslehre und Bauphysik“

Paragraph 12,

  1. Absatz eins,Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      komplexe statische Konzepte und komplexe Konzepte der Festigkeitslehre zu entwickeln bzw. deren Umsetzung zu überprüfen und
    2. Ziffer 2
      komplexe bauphysikalische Konzepte zu entwickeln, zu prüfen bzw. deren Umsetzung zu überprüfen und abzunehmen.
  2. Absatz 2,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit unter Berücksichtigung neuester relevanter Erkenntnisse,
    2. Ziffer 2
      Form und Nachvollziehbarkeit,
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit,
    4. Ziffer 4
      Wirtschaftlichkeit,
    5. Ziffer 5
      Innovationsfähigkeit und
    6. Ziffer 6
      strategische Ausrichtung.
  3. Absatz 3,Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 14 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 16 Stunden zu beenden.

Gegenstand „Projektmanagement und Bauleistungskalkulation“

Paragraph 13,

  1. Absatz eins,Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgenden Lernergebnissen mindestens ein von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu beschreiben, zu kalkulieren, anzubieten bzw. zu managen und
    2. Ziffer 2
      Bauwerke oder Projekte als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu beschreiben, zu kalkulieren, anzubieten bzw. zu managen.
  2. Absatz 2,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit unter Berücksichtigung neuester relevanter Erkenntnisse,
    2. Ziffer 2
      Form und Nachvollziehbarkeit,
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit,
    4. Ziffer 4
      Wirtschaftlichkeit,
    5. Ziffer 5
      Innovationsfähigkeit und
    6. Ziffer 6
      strategische Ausrichtung.
  3. Absatz 3,Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 8 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 10 Stunden zu beenden.

Gegenstand „Unternehmensstrategie“

Paragraph 14,

  1. Absatz eins,Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls jenes gemäß Ziffer 4, sowie zumindest ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Unternehmensstrategie und -organisation festzulegen, umzusetzen bzw. anzupassen,
    2. Ziffer 2
      eine Finanzplanung zu erstellen und auf die betrieblichen Bedürfnisse ausgerichtete Finanzierungsarten auszuwählen,
    3. Ziffer 3
      die Entwicklung seines/ihres Unternehmens anhand des Jahresabschlusses zu interpretieren und daraus Schlüsse für den Betrieb zu ziehen und
    4. Ziffer 4
      betriebliche Kennzahlen zu ermitteln, zu interpretieren und daraus Schlüsse für den Betrieb zu ziehen (Controlling).
  2. Absatz 2,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit unter Berücksichtigung neuester relevanter Erkenntnisse,
    2. Ziffer 2
      Form und Nachvollziehbarkeit,
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit,
    4. Ziffer 4
      Wirtschaftlichkeit,
    5. Ziffer 5
      Innovationsfähigkeit und
    6. Ziffer 6
      strategische Ausrichtung.
  3. Absatz 3,Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 4 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 5 Stunden zu beenden.

Modul 3: Komplexe Aufgaben im Holzbau-Meistergewerbe – mündlich

Paragraph 15,

  1. Absatz eins,Das Modul 3 umfasst die Gegenstände
    1. Ziffer eins
      Entwicklung, Planung und Berechnung unter rechtlichem Aspekt,
    2. Ziffer 2
      Entwicklung, Planung und Berechnung unter technischem und fachlichem Aspekt und
    3. Ziffer 3
      Baumanagement und Bauleitung
  2. Absatz 2,Das Modul 3 ist eine mündliche Prüfung. Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes Holzbau-Meister erforderlich sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, spezialisierte Problemlösungen, die neueste berufsrelevante Erkenntnisse berücksichtigen, Innovationsfähigkeit miteinschließen und die Integration von Wissen aus verschiedenen Bereichen beinhalten, zu entwickeln. Des Weiteren ist festzustellen, ob er sie in der Lage ist, die Verantwortung für die strategische Leitung von Teams zu übernehmen.
  3. Absatz 3,Die mündliche Prüfung kann auch in Form einer Videokonferenz abgehalten werden, sofern Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Öffentlichkeit und Authentizität der Prüfung gewährleistet sind. Die Entscheidung zur Prüfung per Videokonferenz bedarf der Einstimmigkeit in der Prüfungskommission.
  4. Absatz 4,Zur Darstellung und Erklärung von komplexen Details, Systemen und Vorgängen können im Rahmen der mündlichen Prüfung auch handschriftliche Skizzen vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin gefordert werden.

Gegenstand „Entwicklung, Planung und Berechnung unter rechtlichem Aspekt“

Paragraph 16,

  1. Absatz eins,Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls jenes gemäß Ziffer 4, sowie zumindest ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer zu entwickeln, zu planen, zu berechnen, zu leiten bzw. auszuführen,
    2. Ziffer 2
      bestehende Bauwerke oder Projekte als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer zu entwickeln, zu planen, zu berechnen, zu leiten bzw. auszuführen,
    3. Ziffer 3
      die Planungs- und Baustellenkoordination gemäß BauKG durchzuführen und
    4. Ziffer 4
      einschlägige rechtliche und sonstige Vorschriften wie Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen bei der Erstellung komplexer Einreichunterlagen anzuwenden bzw. die Durchführung von Verwaltungsverfahren zu begleiten.
  2. Absatz 2,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit unter Berücksichtigung neuester relevanter Erkenntnisse,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      strategische Ausrichtung.
  3. Absatz 3,Das Prüfungsgespräch hat mindestens 40 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Entwicklung, Planung und Berechnung unter technischem und fachlichem Aspekt“

Paragraph 17,

  1. Absatz eins,Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls jenes gemäß Ziffer eins, oder gemäß Ziffer 3, sowie zumindest zwei weitere von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer zu entwickeln, zu planen, zu berechnen, zu leiten bzw. auszuführen,
    2. Ziffer 2
      digitale Technologien bei komplexen bzw. innovativen Bauwerken oder Projekten, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, anzuwenden,
    3. Ziffer 3
      bestehende Bauwerke oder Projekte als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer zu entwickeln, zu planen, zu berechnen, zu leiten bzw. auszuführen,
    4. Ziffer 4
      digitale Technologien bei Erweiterung, Sanierung bzw. Revitaliserung von bestehenden Bauwerken oder Projekten anzuwenden,
    5. Ziffer 5
      Energieausweise auszustellen,
    6. Ziffer 6
      komplexe bauphysikalische Konzepte zu entwickeln, zu prüfen bzw. deren Umsetzung zu überprüfen und abzunehmen,
    7. Ziffer 7
      Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Ganzes auszuführen bzw. umzusetzen,
    8. Ziffer 8
      die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten auszuführen bzw. umzusetzen,
    9. Ziffer 9
      Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zur Gänze abzubrechen und
    10. Ziffer 10
      Gerüste jeglicher Art (zB Traggerüste, Standgerüste, Schutzgerüste) für das eigene Gewerk bzw. für fremde Gewerke aufzubauen, abzunehmen bzw. abzubauen.
  2. Absatz 2,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit unter Berücksichtigung neuester relevanter Erkenntnisse,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit,
    3. Ziffer 3
      Wirtschaftlichkeit,
    4. Ziffer 4
      Innovationsfähigkeit und
    5. Ziffer 5
      strategische Ausrichtung.
  3. Absatz 3,Das Prüfungsgespräch hat mindestens 40 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Baumanagement und Bauleitung“

Paragraph 18,

  1. Absatz eins,Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls jenes gemäß Ziffer eins, oder gemäß Ziffer 2, sowie zumindest ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu beschreiben, zu kalkulieren, anzubieten bzw. zu managen,
    2. Ziffer 2
      Bauwerke oder Projekte als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu beschreiben, zu kalkulieren, anzubieten bzw. zu managen,
    3. Ziffer 3
      komplexe Bauaufträge unter Einschätzung der Risiken zu leiten bzw. zu dokumentieren,
    4. Ziffer 4
      komplexe Bauaufträge abzurechnen,
    5. Ziffer 5
      Bauprojekte als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer abzurechnen,
    6. Ziffer 6
      die Realisierung von Bauwerken oder Projekten, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, in Auftragnehmer- und Auftraggeber-Funktion zu leiten und zu steuern und
    7. Ziffer 7
      das Bauprojektmanagement bei komplexen bzw. innovativen Bauprojekten durchzuführen.
  2. Absatz 2,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit unter Berücksichtigung neuester relevanter Erkenntnisse,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit,
    3. Ziffer 3
      Wirtschaftlichkeit,
    4. Ziffer 4
      Innovationsfähigkeit und
    5. Ziffer 5
      strategische Ausrichtung.
  3. Absatz 3,Das Prüfungsgespräch hat mindestens 40 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden.

Bewertung

Paragraph 19,

  1. Absatz eins,Für die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2,Das Modul 1, das Modul 2 und das Modul 3 sind positiv bestanden, wenn alle Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden.
  3. Absatz 3,Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

4

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und in den weiteren Gegenständen keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und in den weiteren Gegenständen keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

5

drei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und in den weiteren Gegenständen keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

drei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und in den weiteren Gegenständen keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 3

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte. 

  1. Absatz 4,Angerechnete Gegenstände werden in die Beurteilung, ob ein Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul nach Anrechnung

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

4

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 3

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 5,Die Befähigungsprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn das Modul 1, das Modul 2 und das Modul 3 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn das Modul 1, das Modul 2 und das Modul 3 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Befähigungsprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 20,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 21,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Verordnung des Erweiterten Präsidiums der Wirtschaftskammer Österreich über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Holzbau-Meister (Holzbau-Meister-Befähigungsprüfungsordnung), kundgemacht von der Wirtschaftskammer Österreich am 20. August 2015, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3,Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu 12 Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen. Die Prüfung gilt mit dem Antritt zu einem Modul als begonnen.
  4. Absatz 4,Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Befähigungsprüfung anzurechnen.

Dr. Harald Mahrer

Präsident

Karlheinz Kopf

Generalsekretär

Anlage 1

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard des reglementierten Gewerbes Holzbau-Meister iSd Paragraph 149, GewO 1994 stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 10 bis 14 und 16 bis 18 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer eins
    Bauwerke und Projekte selbstständig entwickeln, planen, berechnen, beschreiben, sachverständig begutachten
  1. Ziffer 2
    Bauaufträge übernehmen sowie Bauwerke und Projekte ausführen
  1. Ziffer 3
    Baumanagement und Bauleitung im Holzbau
  1. Ziffer 4
    Das Holzbauunternehmen strategisch und nachhaltig führen

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Holzbau-Meister/Die Holzbau-Meisterin ist in der Lage, leistungsfähige Holzbauunternehmen und/oder im Gewerbe technologisch, logistisch und organisatorisch spezialisierte Unternehmen, die im Holzbau immaterielle Leistungen erbringen, zu gründen. Er/Sie kann deren Gesamtstrategie entwickeln, diese selbstständig leiten, Entscheidungsverantwortung übernehmen sowie durch Aneignung und kritische Reflexion neuer Informationen und Erkenntnisse aus den Arbeitsbereichen diese innovativ weiterentwickeln.

Der Holzbau-Meister/Die Holzbau-Meisterin ist in der Lage, komplexe, auch unvorhersehbare berufliche Arbeitskontexte und Projekte zu gestalten und zu leiten. Er/Sie kann Mitarbeiter/innen für die berufliche Praxis ausbilden und im Unternehmen und in Bauprojekten, die auch neue strategische Ansätze erfordern, einsetzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre Mitarbeiter/innen anleiten, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Der Holzbau-Meister/Die Holzbau-Meisterin ist in der Lage, die Strategie für erfolgreiche, komplexe Projekte und Bauwerke im Holzbau zu entwickeln, diese zu planen, zu berechnen, zu leiten, auszuführen, abzubrechen, zu managen sowie die Implementierung der Strategie zu kontrollieren, steuernd einzugreifen und gegebenenfalls inhaltliche und personelle Konsequenzen zu ziehen und dabei die Leistung von Teams zu überprüfen.

Der Holzbau-Meister/Die Holzbau-Meisterin ist zur Planung und Ausführung von Bauwerken und Projekten, bei denen überwiegend Holz bzw. Holzwerkstoffe als Baustoff verwendet werden, wie die Herstellung von Gebäuden aller Gebäudeklassen, Dachstühlen, Schallschutzwänden, Brücken, Türme, Veranden, Treppen, Balkonen, Zäunen, Pergolen, Hauseingangstüren, Fußböden aller Art und gezimmerten Holzgegenständen berechtigt. Die Planungs-Berechtigung des Holzbau-Meisters/der Holzbau-Meisterin gilt einschließlich notwendiger Nebengewerke, Bauten und Bauteile, welche mit der Ausführung des Hauptgewerkes zusammenhängen oder in sonstiger Weise in dessen Verbindung stehen und bei denen überwiegend Holz bzw. Holzwerkstoffe als Baustoff verwendet werden.

Der Holzbau-Meister/Die Holzbau-Meisterin übernimmt durch umfassende Beratungstätigkeit und die Erstellung von Expertisen und Gutachten, auch auf Grundlage der beruflichen Erkenntnisse, Verantwortung für Beiträge zum Fachwissen und zur Berufspraxis. Holzbau-Meister/Holzbau-Meisterinnen besitzen die auf diesem Niveau geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten. Diese stellen den reibungslosen Ablauf der eigenen Arbeitsprozesse sicher und führen zur Erreichung der strategischen Ziele des Betriebs. Die geleistete Arbeit, die Teil eines komplexen Arbeitsprozesses ist und zur Weiterentwicklung des Betriebs oder zur Verbesserung von Arbeitsprozessen beiträgt, kann in Form einer Führungsfunktion sowie Beratungstätigkeit stattfinden.

Qualifikationsbereich: Bauwerke und Projekte selbstständig entwickeln, planen, berechnen, beschreiben, sachverständig begutachten

Neue Bauwerke und Projekte

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu definieren, zu entwickeln und zu entwerfen.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Bauplatzeignung, Raumordnung, Regionalentwicklung, Städtebau und Siedlungswesen; Bebauungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit der Entwurfsplanung
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen im Bauwesen, insbesondere im Holzbau
  • Strichaufzählung
    Bodenklassen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmethoden, architektonische, baukünstlerische und technische Gestaltungsmethoden sowie Projektentwicklung und Bewertung von Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    Baugeschichte und Baukultur sowie Gebäudelehre, Trends und innovative Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Prinzipien der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen an Hochbauten und Tiefbauten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    komplexe Projekte des Holzbaus selbstständig in Expertenfunktion unter Einbindung der Kenntnisse aus anderen Disziplinen in ihrer Gesamtheit beurteilen und die für deren Umsetzung notwendigen Anforderungen erfassen.
  • Strichaufzählung
    neue Ansätze zu den strategischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung konzipieren.
  • Strichaufzählung
    die für die Entwurfsplanung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Vorstatik, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen).
  • Strichaufzählung
    innovative Lösungsansätze entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Bebauungskonzepte für Baugrundstücke im Rahmen der rechtlichen, technischen und gestalterischen Möglichkeiten entwickeln.
  • Strichaufzählung
    innovative Baukonstruktionen entwickeln und entwerfen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Ganzes genehmigungsreif zu planen, zu berechnen, zu dokumentieren bzw. zu begutachten.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Methoden der Planung und Berechnung in Genehmigungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Brandschutzkonzepte
  • Strichaufzählung
    Ablauf im Verwaltungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Gutachten
  • Strichaufzählung
    Berechnung von Lebenszykluskosten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    notwendige Genehmigungen einholen (zB aus den Bereichen Bauordnung, Wasserrecht, Betriebsanlagenrecht, Raumordnung, Straßenrecht, Naturschutz).
  • Strichaufzählung
    die für die Genehmigungsplanung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Vorstatik, Energieausweis, GFZ-Berechnungen, Oberflächen- und Abwasserkonzept, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen).
  • Strichaufzählung
    Unterlagen für ein Verwaltungsverfahren erstellen, dieses beantragen, die Durchführung begleiten sowie Auftraggeber vor Behörden vertreten.
  • Strichaufzählung
    Gutachten erstellen.
  • Strichaufzählung
    Hoch- und Tiefbauten komplett genehmigungsreif planen, berechnen und beschreiben (zB Baubeschreibung, Projektbeschreibung).
  • Strichaufzählung
    ein Brandschutzkonzept erstellen.
  • Strichaufzählung
    die Lebenszykluskosten berechnen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Ganzes zu bewerten und ausführungsreif zu planen, zu berechnen, zu dokumentieren bzw. zu begutachten.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Bauelemente und -systeme in allen Anforderungen
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Bauphysik und Bauökologie
  • Strichaufzählung
    Holzbautechnologie
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit der Ausführungsplanung
  • Strichaufzählung
    zweckmäßige und wirtschaftliche Planung von Hoch- und Tiefbauten im Holzbau
  • Strichaufzählung
    ganzheitliche Arbeitsmethoden (zB Vorfertigungsgrad, kurze Bauzeit)
  • Strichaufzählung
    Holzschutz (zB baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz)
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsmethoden der Bausubstanz
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Gutachten
  • Strichaufzählung
    Abfallkonzepte

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Hoch- und Tiefbauten als Ganzes ausführungsreif planen, berechnen, beschreiben (zB Ausführungsbeschreibungen, Materialbeschreibungen) und diese auch vor dem Hintergrund der Regeln der Technik und der praktischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten dokumentieren und begutachten.
  • Strichaufzählung
    die für die Ausführungsplanung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Standsicherheit).
  • Strichaufzählung
    Gutachten erstellen.
  • Strichaufzählung
    konkrete Ausführungen des Grundbaus, des Wasserbaus und Infrastrukturbaus, konzipieren (zB Pfahlbauten, Holzpiloten, Wehranlagen, Brückenbauten).
  • Strichaufzählung
    ein Abfallkonzept entwickeln.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer zu entwickeln, zu planen, zu berechnen, zu leiten bzw. auszuführen.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Tätigkeiten des Generalunternehmers, Generalübernehmers und Totalübernehmers
  • Strichaufzählung
    Bauplatzeignung, Raumordnung, Regionalentwicklung, Städtebau und Siedlungswesen; Bebauungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen im Bauwesen
  • Strichaufzählung
    Bodenklassen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmethoden, architektonische, baukünstlerische und technische Gestaltungsmethoden sowie Projektentwicklung und Bewertung von Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    Baugeschichte und Baukultur sowie Gebäudelehre, Trends und innovative Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Prinzipien der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen an Hochbauten und Tiefbauten
  • Strichaufzählung
    Ablauf im Verwaltungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Gutachten
  • Strichaufzählung
    Berechnung der Lebenszykluskosten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    komplexe Projekte des Holzbaus selbstständig unter Einbindung der Kenntnisse aus anderen Disziplinen in ihrer Gesamtheit beurteilen und die für deren Umsetzung notwendigen Anforderungen erfassen.
  • Strichaufzählung
    neue Ansätze zu den strategischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung konzipieren.
  • Strichaufzählung
    innovative Lösungsansätze entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Bebauungskonzepte für Baugrundstücke im Rahmen der rechtlichen, technischen und gestalterischen Möglichkeiten entwickeln.
  • Strichaufzählung
    innovative Baukonstruktionen und Bauwerke entwickeln und entwerfen.
  • Strichaufzählung
    notwendige Genehmigungen einholen (zB aus den Bereichen Bauordnung, Wasserrecht, Betriebsanlagenrecht, Raumordnung, Straßenrecht, Naturschutz).
  • Strichaufzählung
    die für die Planung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Vorstatik, Energieausweis, GFZ-Berechnungen, Oberflächen- und Abwasserkonzept, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen).
  • Strichaufzählung
    Unterlagen für ein Verwaltungsverfahren erstellen, dieses beantragen, die Durchführung begleiten sowie Auftraggeber vor Behörden vertreten.
  • Strichaufzählung
    Gutachten erstellen.
  • Strichaufzählung
    Hoch- und Tiefbauten komplett planen, berechnen und beschreiben (zB Baubeschreibung, Projektbeschreibung).
  • Strichaufzählung
    ein Brandschutzkonzept erstellen.
  • Strichaufzählung
    die Lebenszykluskosten berechnen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, digitale Technologien bei komplexen bzw. innovativen Bauwerken oder Projekten, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, anzuwenden.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Informationstechnologie
  • Strichaufzählung
    digitale Anwendungen im Holzbau
  • Strichaufzählung
    Holzbautechnologie
  • Strichaufzählung
    Ausführungsarten und Produktionsmethoden im Holzbau

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    digitale Modelle für Objekte unter Berücksichtigung verschiedener Ausführungsarten erstellen.
  • Strichaufzählung
    Detailkonstruktionen für die Vorfertigung entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Logistikabläufe planen.
  • Strichaufzählung
    Montageabläufe entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Unterlagen für das Facility Management erstellen.
  • Strichaufzählung
    Baukonstruktionen bemessen.
  • Strichaufzählung
    Bauteile sowie Details sowohl in statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Hinsicht konstruieren.

Er/Sie ist in der Lage, konstruktive Holzbaudetails für neue Bauwerke oder Projekte zu entwickeln.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften vom Baustoff Holz und Holzwerkstoffen
  • Strichaufzählung
    Be- und Verarbeitung bzw. Zusammensetzung von Holz mit den unterschiedlichsten Verbindungsmitteln und Fügetechniken
  • Strichaufzählung
    Lasteinwirkungen (zB Wind, Schnee, Erdbeben, Nutzlasten)
  • Strichaufzählung
    Knotenpunkte
  • Strichaufzählung
    Konstruktionselemente

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    statische Berechnungen im Zusammenhang mit Verbindungsmitteln durchführen (zB Stabdübelverbindungen, Klebeverbindungen).
  • Strichaufzählung
    Holz in seinen Eigenschaften be- und verarbeiten bzw. zusammensetzen.
  • Strichaufzählung
    eine Knotendetailplanung entwickeln und berechnen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Bestehende Bauwerke und Projekte

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, bestehende Bauwerke oder Projekte sachverständig zu analysieren, eine nachhaltige technische und funktionale Lösung für die weitere Nutzung zu entwickeln, zu bewerten bzw. zu begutachten.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Bauplatzeignung, Raumordnung, Regionalentwicklung, Städtebau und Siedlungswesen; Bebauungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit der Entwurfsplanung
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen im Bauwesen
  • Strichaufzählung
    Bodenklassen
  • Strichaufzählung
    Prinzipien der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    Baugeschichte und Baukultur sowie Gebäudelehre, Trends und innovative Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmethoden, architektonische, baukünstlerische und technische Gestaltungsmethoden sowie Projektentwicklung und Bewertung von Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen an Hochbauten und Tiefbauten
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Gutachten
  • Strichaufzählung
    Abfallkonzepte

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    bestehende Bauwerke oder Projekte selbstständig in Expertenfunktion unter Einbindung der Kenntnisse aus anderen Disziplinen in ihrer Gesamtheit beurteilen und die für deren baulichen Maßnahmen notwendigen Anforderungen erfassen.
  • Strichaufzählung
    bestehende Bauprojekte und Bestandsobjekte sachverständig analysieren und neue Ansätze zu den strategischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung konzipieren.
  • Strichaufzählung
    die für die Entwurfsplanung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Standsicherheit, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen).
  • Strichaufzählung
    innovative Lösungsansätze in der Erweiterung, Sanierung, Revitalisierung von Bestandsobjekten entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Bebauungskonzepte für Baugrundstücke bei der Erweiterung bzw. Revitalisierung von Bestandsobjekten im Rahmen der rechtlichen, technischen und gestalterischen Möglichkeiten entwickeln.
  • Strichaufzählung
    innovative Baukonstruktionen entwickeln und entwerfen.
  • Strichaufzählung
    Gutachten erstellen.
  • Strichaufzählung
    ein Abfallkonzept entwickeln (zB für gewerblich bzw. landwirtschaftlich genutzte Objekte).
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten genehmigungsreif zu planen, zu berechnen, zu dokumentieren bzw. zu begutachten.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Methoden der Planung und Berechnung in Genehmigungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Brandschutzkonzepte
  • Strichaufzählung
    Ablauf im Verwaltungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Gutachten
  • Strichaufzählung
    Berechnung der Lebenszykluskosten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    notwendige Genehmigungen einholen (zB aus den Bereichen Bauordnung, Wasserrecht, Betriebsanlagenrecht, Raumordnung, Straßenrecht, Naturschutz).
  • Strichaufzählung
    die für die Genehmigungsplanung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Vorstatik, Energieausweis, GFZ-Berechnungen, Oberflächen- und Abwasserkonzept, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen).
  • Strichaufzählung
    Unterlagen für ein Verwaltungsverfahren erstellen, dieses beantragen, die Durchführung begleiten sowie Auftraggeber vor Behörden vertreten.
  • Strichaufzählung
    die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauprojekten und Bestandsobjekten komplett genehmigungsreif planen, berechnen und beschreiben (zB Baubeschreibung, Projektbeschreibung).
  • Strichaufzählung
    Gutachten erstellen.
  • Strichaufzählung
    ein Brandschutzkonzept erstellen.
  • Strichaufzählung
    die Lebenszykluskosten berechnen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten zu bewerten, ausführungsreif zu planen, zu berechnen, zu dokumentieren bzw. zu begutachten.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Bauelemente und -systeme in allen Anforderungen
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Bauphysik und Bauökologie
  • Strichaufzählung
    Holzbautechnologie
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit der Ausführungsplanung
  • Strichaufzählung
    zweckmäßige und wirtschaftliche Planung von Hoch- und Tiefbauten
  • Strichaufzählung
    ganzheitliche Arbeitsmethoden (zB Vorfertigungsgrad, kurze Bauzeit)
  • Strichaufzählung
    Holzschutz (zB baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz)
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsmethoden der Bausubstanz
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Gutachten
  • Strichaufzählung
    Abfallkonzepte

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten ausführungsreif planen, berechnen, beschreiben (zB Ausführungsbeschreibungen, Materialbeschreibungen) und diese auch vor dem Hintergrund der Regeln der Technik und der praktischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die für die Ausführungsplanung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Standsicherheit, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen).
  • Strichaufzählung
    rechtliche Grundlagen, Normen und Richtlinien fachgerecht und verantwortlich anwenden.
  • Strichaufzählung
    Gutachten erstellen.
  • Strichaufzählung
    konkrete Ausführungen des Grundbaus, des Wasserbaus und Infrastrukturbaus konzipieren (zB Pfahlbauten, Holzpiloten, Wehranlagen, Brückenbauten).
  • Strichaufzählung
    ein Abfallkonzept entwickeln.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, bestehende Bauwerke oder Projekte als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer zu entwickeln, zu planen, zu berechnen, zu leiten bzw. auszuführen.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Tätigkeiten des Generalunternehmers, Generalübernehmers und Totalübernehmers
  • Strichaufzählung
    Bauplatzeignung, Raumordnung, Regionalentwicklung, Städtebau und Siedlungswesen; Bebauungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen im Bauwesen
  • Strichaufzählung
    Bodenklassen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmethoden, architektonische, baukünstlerische und technische Gestaltungsmethoden sowie Projektentwicklung und Bewertung von Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    Baugeschichte und Baukultur sowie Gebäudelehre, Trends und innovative Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Prinzipien der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen an Hochbauten und Tiefbauten
  • Strichaufzählung
    Ablauf im Verwaltungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Gutachten
  • Strichaufzählung
    Berechnung der Lebenszykluskosten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    bestehende Bauwerke oder Projekte selbstständig unter Einbindung der Kenntnisse aus anderen Disziplinen in ihrer Gesamtheit beurteilen und die für deren baulichen Maßnahmen notwendigen Anforderungen erfassen.
  • Strichaufzählung
    bestehende Bauwerke oder Projekte sachverständig analysieren und neue Ansätze zu den strategischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung konzipieren.
  • Strichaufzählung
    die für die Planung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Standsicherheit, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen).
  • Strichaufzählung
    innovative Lösungsansätze in der Erweiterung, Sanierung, Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Bebauungskonzepte für Baugrundstücke bei der Erweiterung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten im Rahmen der rechtlichen, technischen und gestalterischen Möglichkeiten entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Gutachten erstellen.
  • Strichaufzählung
    notwendige Genehmigungen einholen (zB aus den Bereichen Bauordnung, Wasserrecht, Betriebsanlagenrecht, Raumordnung, Straßenrecht, Naturschutz).
  • Strichaufzählung
    Unterlagen für ein Verwaltungsverfahren erstellen, dieses beantragen, die Durchführung begleiten sowie Auftraggeber vor Behörden vertreten.
  • Strichaufzählung
    die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten planen, berechnen und beschreiben (zB Baubeschreibung, Projektbeschreibung).
  • Strichaufzählung
    die Lebenszykluskosten berechnen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, digitale Technologien bei Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten anzuwenden.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Informationstechnologie
  • Strichaufzählung
    digitale Anwendungen im Holzbau
  • Strichaufzählung
    Holzbautechnologie
  • Strichaufzählung
    Ausführungsarten und Produktionsmethoden im Holzbau

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    digitale Modelle für Objekte unter Berücksichtigung verschiedener Ausführungsarten erstellen.
  • Strichaufzählung
    Detailkonstruktionen für die Vorfertigung entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Logistikabläufe planen.
  • Strichaufzählung
    Montageabläufe entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Unterlagen für das Facility Management erstellen.
  • Strichaufzählung
    Baukonstruktionen bemessen.
  • Strichaufzählung
    Bauteile sowie Details sowohl in statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Hinsicht konstruieren.

Er/Sie ist in der Lage, konstruktive Baudetails für bestehende Bauwerke oder Projekte zu entwickeln.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Baustoffen
  • Strichaufzählung
    Be- und Verarbeitung bzw. Zusammensetzung von Baustoffen mit den unterschiedlichsten Verbindungsmitteln und Fügetechniken
  • Strichaufzählung
    Lasteinwirkungen (zB Wind, Schnee, Erdbeben, Nutzlasten)
  • Strichaufzählung
    Knotenpunkte
  • Strichaufzählung
    Konstruktionselemente

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    statische Berechnungen im Zusammenhang mit Verbindungsmitteln durchführen (zB Stabdübelverbindungen, Klebeverbindungen).
  • Strichaufzählung
    Baustoffe in ihren Eigenschaften be- und verarbeiten bzw. zusammensetzen.
  • Strichaufzählung
    eine Knotendetailplanung entwickeln und berechnen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Hybridbauwerke und Holzverbundbauteile

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, Hybridbauwerke, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu entwickeln, zu planen, zu leiten bzw. auszuführen.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Bauplatzeignung, Raumordnung, Regionalentwicklung, Städtebau und Siedlungswesen; Bebauungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen im Bauwesen
  • Strichaufzählung
    Bodenklassen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmethoden, architektonische, baukünstlerische und technische Gestaltungsmethoden sowie Projektentwicklung und Bewertung von Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    Baugeschichte und Baukultur sowie Gebäudelehre, Trends und innovative Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Prinzipien der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen an Hybridbauten
  • Strichaufzählung
    Ablauf von Verwaltungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Gutachten
  • Strichaufzählung
    Berechnung der Lebenszykluskosten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    komplexe Projekte des Hybridbaus selbstständig in ihrer Gesamtheit beurteilen und die für deren Umsetzung notwendigen Anforderungen erfassen.
  • Strichaufzählung
    neue Ansätze zu den strategischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung konzipieren.
  • Strichaufzählung
    innovative Lösungsansätze in der Projekt- und Objektentwicklung von Hybridbauten entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Bebauungskonzepte für Baugrundstücke im Rahmen der rechtlichen, technischen und gestalterischen Möglichkeiten entwickeln.
  • Strichaufzählung
    notwendige Genehmigungen einholen (zB aus den Bereichen Bauordnung, Wasserrecht, Betriebsanlagenrecht, Raumordnung, Straßenrecht, Naturschutz).
  • Strichaufzählung
    die für die Planung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Vorstatik, Energieausweis, GFZ-Berechnungen, Oberflächen- und Abwasserkonzept, brandschutztechnische Beurteilung, bauphysikalische Berechnungen).
  • Strichaufzählung
    Unterlagen für ein Verwaltungsverfahren erstellen, dieses beantragen, die Durchführung begleiten sowie Auftraggeber vor Behörden vertreten.
  • Strichaufzählung
    Gutachten erstellen.
  • Strichaufzählung
    Hybridbauten, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, planen, berechnen und beschreiben (zB Baubeschreibung, Projektbeschreibung).
  • Strichaufzählung
    die Lebenszykluskosten berechnen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, Holzverbundbauteile zu entwickeln, zu planen bzw. auszuführen.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften, Bebauungspläne)
  • Strichaufzählung
    Ausführung nach den Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Prinzipien der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen im Bauwesen
  • Strichaufzählung
    funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen an Holzverbundbauteile
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Gutachten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Holzverbundbauteile selbstständig in ihrer Gesamtheit beurteilen und die für deren Umsetzung notwendigen Anforderungen erfassen.
  • Strichaufzählung
    neue Ansätze zu den strategischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung konzipieren.
  • Strichaufzählung
    innovative Lösungsansätze von Holzverbundbauteilen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    die für die Planung notwendigen Berechnungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Gutachten erstellen.
  • Strichaufzählung
    Holzverbundbauteile planen, berechnen und ausführen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Einreich- und Genehmigungsverfahren

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, einschlägige rechtliche und sonstige Vorschriften wie Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen bei der Erstellung komplexer Einreichunterlagen anzuwenden bzw. die Durchführung von Verwaltungsverfahren zu begleiten.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen wie insbesondere
    • Strichaufzählung
      OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften
    • Strichaufzählung
      Feuerpolizeirecht
    • Strichaufzählung
      Landesrechtliche Raumordnungsvorschriften
    • Strichaufzählung
      Straßenrecht
    • Strichaufzählung
      Wasserrecht
  • Strichaufzählung
    Behördenorganisation
  • Strichaufzählung
    Verwaltungsverfahren

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die für ein Projekt relevanten Gesetze, Verordnungen, rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen identifizieren.
  • Strichaufzählung
    die für ein Projekt relevanten Gesetze, Verordnungen, rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen interpretieren.
  • Strichaufzählung
    bei der Ausarbeitung der Einreichunterlagen die relevanten Gesetze, Verordnungen, rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen anwenden.
  • Strichaufzählung
    für ein konkretes Projekt genehmigungsfähige Einreichunterlagen für ein Verwaltungsverfahren erstellen, dieses beantragen, die Durchführung begleiten sowie Auftraggeber vor Behörden vertreten.

Energieausweise

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, Energieausweise auszustellen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Daten, Spezifikationen und Eigenschaften von Werkstoffen
  • Strichaufzählung
    Berechnungsvorgänge
  • Strichaufzählung
    Aufnahme von Bestandsdaten
  • Strichaufzählung
    haustechnische Anlagen (zB Heizung, Lüftung, PV-Anlage)
  • Strichaufzählung
    Heizwärmebedarf, Kühlbedarf

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Berechnungen für die Energieausweise für Neubauten, Zubauten, Umbauten und Sanierungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    bestehende Bauwerke aufnehmen.
  • Strichaufzählung
    Energiekonzepte entwickeln.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Statik, Festigkeitslehre und Bauphysik

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, komplexe statische Konzepte und komplexe Konzepte der Festigkeitslehre zu entwickeln bzw. deren Umsetzung zu überprüfen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Baustatik
  • Strichaufzählung
    Festigkeitslehre
  • Strichaufzählung
    Baustoffe und Werkstoffe sowie Ausführungsarten von Bauteilen und Baukonstruktionen aus unterschiedlichen Baustoffen (zB Holz, Stahl, Stahlbeton, Verbundkonstruktionen)
  • Strichaufzählung
    Materialbeschaffenheit

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Berechnungen für Statik und Festigkeitslehre erstellen.
  • Strichaufzählung
    Berechnungen für Statik und Festigkeitslehre bewerten.
  • Strichaufzählung
    Berechnungen für Statik und Festigkeitslehre prüfen und abnehmen.
  • Strichaufzählung
    Tragwerksplanungen und -berechnungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen und Bauteile aus unterschiedlichen Baustoffen und Verbundkonstruktionen (zB Holz, Stahl, Stahlbeton) berechnen, bemessen sowie deren konstruktive Durchbildung und Details planen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    konkrete Ausführungen des Grundbaus, des Wasserbaus und Infrastrukturbaus, berechnen (zB Pfahlbauten, Holzpiloten, Wehranlagen, Brückenbauten).
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, komplexe bauphysikalische Konzepte zu entwickeln, zu prüfen bzw. deren Umsetzung zu überprüfen und abzunehmen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, regionale Bauvorschriften)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Bauphysik
  • Strichaufzählung
    Baustoffe und Werkstoffe sowie Ausführungsarten von Bauteilen und Baukonstruktionen aus unterschiedlichen Baustoffen
  • Strichaufzählung
    Materialbeschaffenheit
  • Strichaufzählung
    Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Berechnungen erstellen (zB Brandschutz, Schallschutz, Wärme, Feuchtigkeit).
  • Strichaufzählung
    Baukonstruktionen bemessen.
  • Strichaufzählung
    Bauteile und Details in bauphysikalischer Hinsicht entwickeln, prüfen und konstruieren.
  • Strichaufzählung
    ausgeführte Arbeiten überprüfen und abnehmen (zB Luftdichtheitstest, thermische Überprüfung).
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Qualifikationsbereich: Bauaufträge übernehmen sowie Bauwerke und Projekte ausführen

Angebot, Kalkulation, Bauleitung und Abrechnung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu beschreiben, zu kalkulieren, anzubieten bzw. zu managen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen wie insbesondere der Bautechnik und des Bauvertragswesens
  • Strichaufzählung
    öffentliches Vergabewesen
  • Strichaufzählung
    Ausführung nach den Regeln der Technik im Holzbau sowie in den Leistungsgruppen des Hoch- und Tiefbaus
  • Strichaufzählung
    einschlägige Kalkulationsregeln (zB ON B 2061)
  • Strichaufzählung
    Vertragsbestimmungen (zB ON B 2110, Werkvertragsnormen)
  • Strichaufzählung
    Angebote
  • Strichaufzählung
    Interpretation der Ergebnisse der Kosten- und Bauerfolgsrechnung
  • Strichaufzählung
    Inhalt und Aufbau von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen
  • Strichaufzählung
    Leistungsbilder von immateriellen Leistungen
  • Strichaufzählung
    Projektsteuerung und -management

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte unter Berücksichtigung der Risiken in ihrer Gesamtheit managen.
  • Strichaufzählung
    die Massenermittlungen komplexer bzw. innovativer Bauwerke oder Projekte durchführen.
  • Strichaufzählung
    Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse auf Basis der Ausführungs- und Detailplanungen für komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte interpretieren und erstellen (zB für Angebote, Ausschreibungen).
  • Strichaufzählung
    an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen.
  • Strichaufzählung
    komplexe bzw. innovative Bauwerke oder Projekte auf Grundlage der K-Blätter kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    Vertragsbestimmungen und Angebote interpretieren und erstellen.
  • Strichaufzählung
    Bauverträge formulieren, besprechen, verhandeln und abschließen.
  • Strichaufzählung
    Leistungsbilder von immateriellen Leistungen entwickeln und darauf basierend Angebote erstellen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, Bauwerke oder Projekte als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zu beschreiben, zu kalkulieren, anzubieten bzw. zu managen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen wie insbesondere der Bautechnik und des Bauvertragswesens
  • Strichaufzählung
    öffentliches Vergabewesen
  • Strichaufzählung
    Ausführung nach den Regeln der Technik in den Leistungsgruppen des Hoch- und Tiefbaus
  • Strichaufzählung
    Tätigkeiten des Generalunternehmers, Generalübernehmers und Totalübernehmers
  • Strichaufzählung
    einschlägige Kalkulationsregeln (zB ON B 2061)
  • Strichaufzählung
    Vertragsbestimmungen (zB ON B 2110, Werkvertragsnormen)
  • Strichaufzählung
    Angebote
  • Strichaufzählung
    Interpretation der Ergebnisse der Kosten- und Bauerfolgsrechnung
  • Strichaufzählung
    Inhalt und Aufbau von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen
  • Strichaufzählung
    Finanzierungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Vergabe von Subaufträgen
  • Strichaufzählung
    Leistungsbilder von immateriellen Leistungen
  • Strichaufzählung
    Projektsteuerung und -management

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Bauleistungen unterschiedlicher Gewerke unter Berücksichtigung der Risiken in ihrer Gesamtheit managen.
  • Strichaufzählung
    die Massenermittlungen unterschiedlicher Gewerke durchführen.
  • Strichaufzählung
    Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse auf Basis der Ausführungs- und Detailplanungen für unterschiedliche Gewerke interpretieren und erstellen (zB für Angebote, Ausschreibungen).
  • Strichaufzählung
    öffentliche Vergabeverfahren durchführen bzw. daran teilnehmen.
  • Strichaufzählung
    Bauwerke und Projekte auf Grundlage der K-Blätter kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    Vertragsbestimmungen und Angebote interpretieren und erstellen.
  • Strichaufzählung
    Bauverträge besprechen, verhandeln und abschließen.
  • Strichaufzählung
    Leistungsbilder von immateriellen Leistungen entwickeln und darauf basierend Angebote erstellen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, komplexe Bauaufträge unter Einschätzung der Risiken zu leiten bzw. zu dokumentieren.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen wie insbesondere der Bautechnik und des Bauvertragswesens
  • Strichaufzählung
    öffentliches Vergabewesen
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Vertragsbestimmungen (zB ON B 2110, Werkvertragsnormen)
  • Strichaufzählung
    Projektdurchführung und -management
  • Strichaufzählung
    Ablaufplanung
  • Strichaufzählung
    Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)
  • Strichaufzählung
    Terminplanung
  • Strichaufzählung
    ganzheitliche Arbeitsmethoden (zB Vorfertigungsgrad, kurze Bauzeit)
  • Strichaufzählung
    Methoden der Qualitätssicherung und -kontrolle
  • Strichaufzählung
    Bauerfolgsrechnung
  • Strichaufzählung
    Claim Management
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Lösungen bei außergewöhnlichen Ereignissen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Kommunikation und die Abläufe in komplexen Bauprojekten strukturieren.
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsvorbereitung durchführen (zB Personaleinsatzplanung, Maschinen- und Geräteeinsatz, Organisation der Baustoffe, Einsatzplanung der Subunternehmer, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit).
  • Strichaufzählung
    die Projektqualität sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    die Einhaltung des Terminplans und der Baufortschritte überwachen.
  • Strichaufzählung
    die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) übernehmen.
  • Strichaufzählung
    die Eigenüberwachung organisieren.
  • Strichaufzählung
    die laufenden Baukosten verfolgen.
  • Strichaufzählung
    für komplexe Bauprojekte auf Grundlage der K-Blätter Nachtragsangebote errechnen.
  • Strichaufzählung
    die Dokumentation organisieren (zB Bautagesberichte, Abnahmen, Beweissicherungen bei umliegenden Bauwerken).
  • Strichaufzählung
    übermittelte Unterlagen prüfen (zB Pläne, Produktdatenblätter).
  • Strichaufzählung
    Warn- und Hinweispflichten erfüllen (zB BauKG, Planungsfehler).
  • Strichaufzählung
    die Überwachung der eigenen Leistungen und jener der Subunternehmer sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    die Bauabnahmen durchführen.
  • Strichaufzählung
    auf außergewöhnliche Ereignisse angemessen reagieren.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, komplexe Bauaufträge abzurechnen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen wie insbesondere der Bautechnik und des Bauvertragswesens
  • Strichaufzählung
    öffentliches Vergabewesen
  • Strichaufzählung
    Abrechnung nach den Regeln der Technik sowie nach Standardleistungsbeschreibungen (zB LBH)
  • Strichaufzählung
    einschlägige Kalkulationsregeln (zB ON B 2061)
  • Strichaufzählung
    Vertragsbestimmungen (zB ON B 2110)
  • Strichaufzählung
    einschlägige Abrechnungsregeln (zB Werkvertragsnormen)
  • Strichaufzählung
    gesetzeskonforme Rechnungslegung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Aufmaßfeststellung komplexer Bauprojekte durchführen.
  • Strichaufzählung
    Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse für komplexe Bauprojekte den einzelnen Abrechnungspositionen zuordnen.
  • Strichaufzählung
    Vertragsbestimmungen und Angebote interpretieren.
  • Strichaufzählung
    von Dritten (zB Lieferanten, Konsulenten) gelegte Aufmaßfeststellungen bzw. Abrechnungen prüfen.
  • Strichaufzählung
    die ÖNORM-gerechte bzw. vertragskonforme Abrechnung erstellen.
  • Strichaufzählung
    eine Rechnung erstellen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, Bauprojekte als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer abzurechnen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen wie insbesondere der Bautechnik und des Bauvertragswesens
  • Strichaufzählung
    öffentliches Vergabewesen
  • Strichaufzählung
    Tätigkeiten des Generalunternehmers, Generalübernehmers und Totalübernehmers
  • Strichaufzählung
    Abrechnung nach den Regeln der Technik sowie nach Standardleistungsbeschreibungen (zB LBH)
  • Strichaufzählung
    einschlägige Kalkulationsregeln (zB ON B 2061)
  • Strichaufzählung
    Vertragsbestimmungen (zB ON B 2110)
  • Strichaufzählung
    einschlägige Abrechnungsregeln (zB Werkvertragsnormen)
  • Strichaufzählung
    gesetzeskonforme Rechnungslegung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Aufmaßfeststellung komplexer Bauprojekte durchführen.
  • Strichaufzählung
    Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse für komplexe Bauprojekte den einzelnen Abrechnungspositionen zuordnen.
  • Strichaufzählung
    Vertragsbestimmungen und Angebote interpretieren.
  • Strichaufzählung
    von Dritten (zB Subunternehmer, Lieferanten, Konsulenten) gelegte Aufmaßfeststellungen bzw. Abrechnungen prüfen.
  • Strichaufzählung
    die ÖNORM-gerechte bzw. vertragskonforme Abrechnung erstellen.
  • Strichaufzählung
    eine Rechnung erstellen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Praktische Bauausführung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, als Ganzes auszuführen bzw. umzusetzen.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Arbeitnehmerschutz
  • Strichaufzählung
    Baustellenlogistik und Organisation des Transports
  • Strichaufzählung
    Ablaufplanung
  • Strichaufzählung
    Methoden der Qualitätssicherung und -kontrolle
  • Strichaufzählung
    Bauelemente und -systeme in allen Anforderungen
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Bauphysik und Bauökologie
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Baustatik
  • Strichaufzählung
    ganzheitliche Arbeitsmethoden (zB Vorfertigungsgrad, kurze Bauzeit)
  • Strichaufzählung
    Holzschutz (zB baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz)
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Lösungen bei außergewöhnlichen Ereignissen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Vorfertigung in der Werkstätte und die Lagerlogistik organisieren.
  • Strichaufzählung
    die Baustellenlogistik planen und deren Umsetzung überwachen (zB Baustelleneinrichtung).
  • Strichaufzählung
    den Transport von Bauteilen und Materialien auf die Baustelle organisieren und durchführen, zB
    • Strichaufzählung
      Verladeplanung mit der Bauausführung abstimmen
    • Strichaufzählung
      Transportschäden vorbeugen
    • Strichaufzählung
      Witterungsschutz sicherstellen
    • Strichaufzählung
      wirtschaftlich und ökologisch optimierte Transportrouten planen
  • Strichaufzählung
    Vorleistungen, die Voraussetzung für die eigenen Leistungen sind, prüfen.
  • Strichaufzählung
    die Montageplanung umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die statischen Planungsvorgaben umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die bauphysikalischen Planungsvorgaben umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Holzschutzmaßnahmen umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die Eigenüberwachung umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Subleistungen überwachen.
  • Strichaufzählung
    auf außergewöhnliche Ereignisse angemessen reagieren.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, die Erweiterung, Sanierung bzw. Revitalisierung von bestehenden Bauwerken oder Projekten auszuführen bzw. umzusetzen.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Arbeitnehmerschutz
  • Strichaufzählung
    Baustellenlogistik und Organisation des Transports
  • Strichaufzählung
    Ablaufplanung
  • Strichaufzählung
    Methoden der Qualitätssicherung und -kontrolle
  • Strichaufzählung
    Bauelemente und -systeme in allen Anforderungen
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Bauphysik und Bauökologie
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Baustatik
  • Strichaufzählung
    ganzheitliche Arbeitsmethoden (zB Vorfertigungsgrad, kurze Bauzeit)
  • Strichaufzählung
    Holzschutz (zB baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz)
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Lösungen bei außergewöhnlichen Ereignissen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Vorfertigung in der Werkstätte und die Lagerlogistik organisieren.
  • Strichaufzählung
    die Baustellenlogistik planen und deren Umsetzung überwachen (zB Baustelleneinrichtung).
  • Strichaufzählung
    den Transport von Bauteilen und Materialien auf die Baustelle organisieren und durchführen, zB
    • Strichaufzählung
      Verladeplanung mit der Bauausführung abstimmen
    • Strichaufzählung
      Transportschäden vorbeugen
    • Strichaufzählung
      Witterungsschutz sicherstellen
    • Strichaufzählung
      wirtschaftlich und ökologisch optimierte Transportrouten planen
  • Strichaufzählung
    Vorleistungen, die Voraussetzung für die eigenen Leistungen sind, prüfen.
  • Strichaufzählung
    die Montageplanung umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die statischen Planungsvorgaben umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die bauphysikalischen Planungsvorgaben umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Holzschutzmaßnahmen umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die Eigenüberwachung umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Subleistungen überwachen.
  • Strichaufzählung
    auf außergewöhnliche Ereignisse angemessen reagieren.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, Bauwerke oder Projekte, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, zur Gänze abzubrechen.

Er/Sie hat hochspezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere Baustoffrecyclingverordnung, ALSAG)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Behördliche Genehmigungen
  • Strichaufzählung
    Arbeitnehmerschutz
  • Strichaufzählung
    Baustellenlogistik und Materialentsorgung
  • Strichaufzählung
    Abbruchplanung und Umgang mit Problemstoffen
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Baustatik (zB Unterstellungen, Pölzungen)
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Lösungen bei außergewöhnlichen Ereignissen
  • Strichaufzählung
    Beweissicherung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die notwendigen behördlichen Genehmigungen einholen.
  • Strichaufzählung
    die Beweissicherung durchführen.
  • Strichaufzählung
    die Baustellenlogistik planen und deren Umsetzung überwachen (zB Baustelleneinrichtung).
  • Strichaufzählung
    den Abbruch planen und umsetzen (zB Problemstoffbehandlung).
  • Strichaufzählung
    die gesetzeskonforme Materialentsorgung von der Baustelle organisieren und durchführen.
  • Strichaufzählung
    den Witterungsschutz sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    die Eigenüberwachung umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Subleistungen beauftragen und deren Umsetzung überwachen.
  • Strichaufzählung
    auf außergewöhnliche Ereignisse angemessen reagieren.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, Gerüste jeglicher Art (zB Traggerüste, Standgerüste, Schutzgerüste) für das eigene Gewerk bzw. für fremde Gewerke aufzubauen, abzunehmen bzw. abzubauen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere Bauarbeiterschutzverordnung)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    statische Berechnungen
  • Strichaufzählung
    Aufbau von statisch belangreichen Gerüsten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Standsicherheit und Tragfestigkeit von Gerüsten berechnen.
  • Strichaufzählung
    Systemgerüste nach Anleitung aufbauen, abnehmen und abbauen.
  • Strichaufzählung
    Sondergerüste errichten, abnehmen und abbauen.
  • Strichaufzählung
    Schutzgerüste errichten, vorhalten und abbauen.
  • Strichaufzählung
    Gerüste überwachen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Planungs- und Baustellenkoordination gemäß BauKG

LERNERGBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, die Planungs- und Baustellenkoordination gemäß BauKG durchzuführen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere Bauarbeitenkoordinationsgesetz, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Bauarbeiterschutzverordnung, Arbeitsmittelverordnung, ON B 2107)
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Bauablauf
  • Strichaufzählung
    potentielle Gefahren am Bau

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen mit an der Planung Beteiligten abstimmen.
  • Strichaufzählung
    einen SiGe-Plan erstellen.
  • Strichaufzählung
    eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellen.
  • Strichaufzählung
    die Umsetzung der Maßnahmen aus dem SiGe-Plan überwachen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Dokumentationen überprüfen (zB Kranabnahme, Gerüstabnahme).
  • Strichaufzählung
    Gefahren erkennen und beurteilen und Maßnahmen im Zusammenwirken mit den Beteiligten festlegen.
  • Strichaufzählung
    die Umsetzung der Unterlage für spätere Arbeiten überwachen.
  • Strichaufzählung
    die Koordinierung aller am Bau Beteiligten organisieren.
  • Strichaufzählung
    auf geänderte Situationen angemessen reagieren.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Qualifikationsbereich: Baumanagement und Bauleitung im Holzbau

Bauprojektleitung und -management

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, die Realisierung von Bauwerken oder Projekten, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, in Auftragnehmer- und Auftraggeber-Funktion zu leiten und zu steuern.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    komplexe Zusammenhänge und deren Abstimmung mit anderen Fachgebieten (zB mit Statikern, Bauphysikern)
  • Strichaufzählung
    Methoden der Kontrolle, Prüfung und Beurteilung von komplexen Aufgaben
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Lösungen in Konfliktsituationen
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Soll-Ist-Vergleichen, Leistungsabgrenzungen
  • Strichaufzählung
    erforderliche Informationen zum Projektabschluss und Berichterstellung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Vertretung des Auftraggebers gegenüber Behörden und am Bau Beteiligten übernehmen.
  • Strichaufzählung
    Projektstrategien entwickeln.
  • Strichaufzählung
    störungsresistente Projekt- und Objektsysteme entwickeln, gestalten und steuern.
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen deeskalieren (zB Termin- bzw. Kostenvorgaben werden nicht eingehalten).
  • Strichaufzählung
    Soll-Ist-Vergleiche durchführen und Informationen über den Stand des Projektes an den Auftraggeber bzw., wenn vorhanden, an den Bauprojektmanager weiterleiten.
  • Strichaufzählung
    die begleitende Kontrolle der Planung und Ausführung wahrnehmen.
  • Strichaufzählung
    einen Projektabschlussbericht und ein Resümee über den Projektverlauf erstellen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, das Bauprojektmanagement bei komplexen bzw. innovativen Bauprojekten durchzuführen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Regeln der Technik
  • Strichaufzählung
    Regeln, Richtlinien und Normen des Facility Managements
  • Strichaufzählung
    nachhaltige Objektnutzung und Projektmanagementwerkzeuge
  • Strichaufzählung
    Risiko-, Termin-, Kosten-, Informations- und Organisationsmanagement
  • Strichaufzählung
    digitale Modelle und Anwendungen im Bauprojektmanagement
  • Strichaufzählung
    Projektleitung, Bauleitung und Bauführung
  • Strichaufzählung
    Projektsteuerung
  • Strichaufzählung
    Umfeldanalyse
  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    in Auftraggeber-Funktion die Entwicklung, Qualität, Quantität, Kosten und Termine von Bauprojekten im vorgesehenen Lebenszyklus zielgerecht steuern.
  • Strichaufzählung
    Entscheidungsgrundlagen für Auftraggeber aufbereiten und dazu beraten.
  • Strichaufzählung
    Kosten in unterschiedlichen Projektphasen darstellen und berechnen.
  • Strichaufzählung
    Leistungsbilder für Projektbeteiligte festlegen.
  • Strichaufzählung
    das Projekthandbuch für komplexe Bauprojekte erstellen.
  • Strichaufzählung
    das Informationsmanagement für komplexe Bauprojekte entwickeln und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    das Organisationsmanagement für komplexe Bauprojekte entwickeln und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    auf geänderte Situationen angemessen reagieren (zB Folgekosten berechnen und Folgewirkungen darstellen).
  • Strichaufzählung
    strategische Frühwarnsysteme erarbeiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    das Objektbuch für das Facility Management erstellen und die Anforderungen auf strategischer, taktischer und operativer Ebene für eine nachhaltige Objektnutzung entwickeln.
  • Strichaufzählung
    die digitale Projektdokumentation erstellen.
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen fachgerecht anwenden.

Qualifikationsbereich: Das Holzbauunternehmen strategisch und nachhaltig führen

Unternehmensstrategie

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, die Unternehmensstrategie und -organisation festzulegen, umzusetzen bzw. anzupassen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Berechtigungsumfang des Gewerks und benachbarter Gewerke
  • Strichaufzählung
    Marktsituation
  • Strichaufzählung
    Marktanalyse
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfelder
  • Strichaufzählung
    Unternehmensstrategie
  • Strichaufzählung
    Unternehmensorganisation
  • Strichaufzählung
    betriebliche Prozesse
  • Strichaufzählung
    Ressourcenmanagement
  • Strichaufzählung
    kontinuierlicher Verbesserungsprozess
  • Strichaufzählung
    Zuständigkeiten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Marktanalysen durchführen.
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen, politischen und internationalen Entwicklungen bewerten und die Auswirkungen auf die eigene Unternehmensstrategie einschätzen.
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfelder festlegen und anpassen.
  • Strichaufzählung
    die Unternehmensstrategie darstellen.
  • Strichaufzählung
    die Unternehmensorganisation aufstellen (zB Funktionen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse festlegen) und bei Bedarf adaptieren.
  • Strichaufzählung
    die betrieblichen Kernprozesse definieren (zB Akquisition, Arbeitsvorbereitung, Bauabwicklung), im Betrieb implementieren und bei Bedarf adaptieren.
  • Strichaufzählung
    die betrieblichen unterstützenden Prozesse definieren (zB Buchhaltung, Personalmanagement) im Betrieb implementieren und bei Bedarf adaptieren.
  • Strichaufzählung
    die betrieblichen Prozesse digital organisieren (zB Kalkulation, Beschaffung, Vergabe, CAD, CAM, BIM, Statik-/Bauphysikprogramme).
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Ressourcen sicherstellen (zB Gebäude, Gebäudeausstattung, maschinelle Ausstattung, Personal, EDV).
  • Strichaufzählung
    das Wissensmanagement organisieren und im Betrieb implementieren.
  • Strichaufzählung
    Kooperationen aufbauen.

Er/Sie ist in der Lage, eine Finanzplanung zu erstellen und auf die betrieblichen Bedürfnisse ausgerichtete Finanzierungsarten auszuwählen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Ermittlung des Finanzbedarfs
  • Strichaufzählung
    Erstellung eines Finanzplans
  • Strichaufzählung
    Liquiditätsplanung
  • Strichaufzählung
    liquiditätserhöhende Maßnahmen und Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung (zB Kredite, Beteiligungen, Förderungen), Haftung und Kreditsicherheiten
  • Strichaufzählung
    Verhandlungstechniken
  • Strichaufzählung
    Investitionsplanung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den kurz-, mittel- und langfristigen Finanzbedarf ermitteln.
  • Strichaufzählung
    einen Finanzplan erstellen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund des Ergebnisses der Finanzplanung unternehmensrelevante Entscheidungen treffen (zB Personalentscheidungen, Entscheidung über Fremdfinanzierung).
  • Strichaufzählung
    die den betrieblichen Bedürfnissen entsprechenden Investitionen planen und durchführen.
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen setzen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
  • Strichaufzählung
    Verhandlungen mit Banken bzw. Förderinstitutionen führen.
  • Strichaufzählung
    ein effizientes Mahnwesen sicherstellen.

Er/Sie ist in der Lage, die Entwicklung seines/ihres Unternehmens anhand des Jahresabschlusses zu interpretieren und daraus Schlüsse für den Betrieb zu ziehen.

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Ermittlung des Betriebsergebnisses (Einnahmen-Ausgabenrechnung bzw. Bilanz mit Gewinn & Verlustrechnung)
  • Strichaufzählung
    Aussagekraft des Jahresergebnisses

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    das Ergebnis des Jahresabschlusses interpretieren und daraus unternehmensrelevante Konsequenzen ableiten wie zB
    • Strichaufzählung
      Notwendigkeit von Veränderungen in der Angebots- bzw. Kostenstruktur
    • Strichaufzählung
      intensivere Vermarktung der betrieblichen Leistungen
    • Strichaufzählung
      Forcieren von Investitionen

Er/Sie ist in der Lage, betriebliche Kennzahlen zu ermitteln, zu interpretieren und daraus Schlüsse für den Betrieb zu ziehen (Controlling).

Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    betriebliche Umsätze und Kosten
  • Strichaufzählung
    betrieblich relevante Kennzahlen (zB Deckungsbeitrag, Umsatzrentabilität, Schuldentilgungsdauer, Lagerumschlag, Außenstände)
  • Strichaufzählung
    operatives Controlling

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der Umsätze und Kosten laufend kontrollieren.
  • Strichaufzählung
    für den eigenen Betrieb relevante Kennzahlen errechnen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    unternehmerische Entscheidungen aufgrund der Kennzahlen treffen (zB Personalentscheidungen, Entscheidungen über Fremdfinanzierung, Ausbau von Geschäftsfeldern).

Anlage 2

Lernergebnisse der Gegenstände im Modul 1

Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter Paragraphen 5 bis 8 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Ziel von Modul 1 ist der Nachweis von Lernergebnissen, die den Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), BGBl. I Nr. 14/2016, entsprechen. Im Modul 1 ist vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:

  1. Ziffer eins
    fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
  2. Ziffer 2
    fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
  3. Ziffer 3
    Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).

Gegenstand „Bautechnik“

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, mathematische Modelle im Rahmen von bautechnischen Projekten aufzustellen und deren Berechnungen durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Funktionen und Gleichungen
  • Strichaufzählung
    Querschnittswerte
  • Strichaufzählung
    Flächen- und Volumsberechnungen
  • Strichaufzählung
    Trigonometrie
  • Strichaufzählung
    Vektorberechnungen
  • Strichaufzählung
    Logarithmusfunktionen
  • Strichaufzählung
    Potenzen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    für das jeweilige bautechnische Projekt geeignete mathematische Lösungen auswählen und deren Ergebnisse ermitteln, wie beispielsweise
  • Strichaufzählung
    Funktionen beschreiben und Gleichungen lösen (zB Formelumwandlung).
  • Strichaufzählung
    Querschnittswerte ermitteln.
  • Strichaufzählung
    Winkelfunktionen anwenden.
  • Strichaufzählung
    Flächenberechnungen und Volumsberechnungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Vektoren analytisch und grafisch lösen.
  • Strichaufzählung
    Potenzen anwenden.

Er/Sie ist in der Lage, bautechnische Projekte auf geometrische Lösungen zurückzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    theoretische Dachausmittlung
  • Strichaufzählung
    Durchdringungen
  • Strichaufzählung
    Kegelschnitte
  • Strichaufzählung
    Auf-, Seiten- und Grundrisse
  • Strichaufzählung
    Axometrie und Perspektiven
  • Strichaufzählung
    Projektionen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    für das jeweilige bautechnische Projekt geeignete geometrische Darstellungen zeichnen, wie beispielsweise
    • Strichaufzählung
      theoretische und praktische Dachausmittlungen konstruieren.
  • Strichaufzählung
    Durchdringungen darstellen.
  • Strichaufzählung
    Kegelschnitte konstruieren.
  • Strichaufzählung
    Auf-, Seiten- und Grundrisse abbilden.
  • Strichaufzählung
    Axometrie und Perspektiven konstruieren.
  • Strichaufzählung
    Projektionen abbilden.

Er/Sie ist in der Lage, Schnittkräfte, Verformungen und Spannungen für ebene Tragwerke zu ermitteln und zu dimensionieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Baustatik und deren Formelwerke
  • Strichaufzählung
    Festigkeitslehre
  • Strichaufzählung
    Kraftgrößenverfahren
  • Strichaufzählung
    baustatische Tabellenwerke
  • Strichaufzählung
    Knickung
  • Strichaufzählung
    Kräfteermittlung von Fachwerken – rechnerisch und zeichnerisch (zB Cremonaplan, Ritterschnitt)
  • Strichaufzählung
    Rahmenkonstruktionen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einzelne Bauwerksteile und deren Verbindungen dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    Schnittkräfte für vorgegebene statische Systeme ermitteln (zB Berechnung von Sparren, Pfetten, gespannten Decken, Durchlaufträgern, Gerberträgern, Rahmenkonstruktionen).
  • Strichaufzählung
    Spannungen für vorgegebene statische Systeme und vorgegebene Lastannahmen ermitteln (zB Berechnung von Sparren, Pfetten, gespannten Decken, Durchlaufträgern, Gerberträgern, Rahmenkonstruktionen).
  • Strichaufzählung
    Verformungen für vorgegebene statische Systeme und vorgegebene Lastannahmen ermitteln (zB Berechnung von Sparren, Pfetten, gespannten Decken, Durchlaufträgern, Gerberträgern, Rahmenkonstruktionen).
  • Strichaufzählung
    die auftretenden Kräfte in Fachwerken rechnerisch und zeichnerisch ermitteln.
  • Strichaufzählung
    geeignete Verbindungsmittel auswählen und deren Anordnung festlegen.
  • Strichaufzählung
    die Eulerfälle anwenden.

Gegenstand „Baukonstruktion“

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, Holzbau-Tragwerke und deren Verbindungen zu konstruieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    traditionelle Holzbauwerke
  • Strichaufzählung
    traditionelle Verbindungen
  • Strichaufzählung
    Zimmermannsmäßige Holzverbindungen
  • Strichaufzählung
    Zimmermannsmäßige Tragwerke
  • Strichaufzählung
    Darstellung von Entwürfen und Planungen
  • Strichaufzählung
    Material und Baustoffe

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Holzbau-Tragwerke entwerfen und zeichnerisch darstellen.
  • Strichaufzählung
    traditionelle handwerkliche Holzkonstruktionen (zB Brücke, Kirchturm, Aussichtsturm, Glockenstuhl, Holztreppe) entwerfen und zeichnerisch darstellen.
  • Strichaufzählung
    Verbindungen entwerfen, zeichnerisch darstellen und beschreiben.

Er/Sie ist in der Lage, Aufgaben, den Hochbau betreffend, konstruktiv zu lösen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Gebäudelehre
  • Strichaufzählung
    Konstruktionslehre
  • Strichaufzählung
    Bauphysik
  • Strichaufzählung
    Bautechnologie
  • Strichaufzählung
    Statik
  • Strichaufzählung
    Baustoffe, Dämmstoffe
  • Strichaufzählung
    Holz- und Feuchtigkeitsschutz
  • Strichaufzählung
    Schnittstellen zu anderen Gewerken

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    bei vorgegebenen Rahmenbedingungen konstruktive bzw. gewerkübergreifende Lösungen planen, wie beispielsweise für
    • Strichaufzählung
      Sockeldetails
    • Strichaufzählung
      Fenster- und Bauteilanschlüsse
    • Strichaufzählung
      Anschlüsse der Gebäudeabdichtung (zB Flachdächer, Auskragungen, Attika)
    • Strichaufzählung
      Gaupen und Vordächer (unter Berücksichtigung von Dachdecker- und Spenglerarbeiten)
    • Strichaufzählung
      Fassadenkonstruktionen
    • Strichaufzählung
      Ausbildung von Unterdächern
    • Strichaufzählung
      Garagen

Er/Sie ist in der Lage, Aufgaben, den Tiefbau betreffend, konstruktiv zu lösen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Bodenmechanik
  • Strichaufzählung
    Geologie (zB Bodenklassen)
  • Strichaufzählung
    Vermessungswesen
  • Strichaufzählung
    Tiefbaulehre
  • Strichaufzählung
    Bautechnologie
  • Strichaufzählung
    Statik
  • Strichaufzählung
    Baustoffe
  • Strichaufzählung
    Holz- und Feuchtigkeitsschutz
  • Strichaufzählung
    Schnittstellen zu anderen Gewerken

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    bei vorgegebenen Rahmenbedingungen konstruktive bzw. gewerkübergreifende Lösungen erarbeiten, wie beispielsweise für
    • Strichaufzählung
      Stützwände
    • Strichaufzählung
      einfache Hangsicherungen
    • Strichaufzählung
      Piloten
    • Strichaufzählung
      Brücken
    • Strichaufzählung
      Ver- und Entsorgungsleitungen
    • Strichaufzählung
      Anbindung von baulichen Anlagen innerhalb des Grundstücks an die Verkehrsflächen
    • Strichaufzählung
      Absturzsicherungen
    • Strichaufzählung
      Einfache Baugrubensicherungen
    • Strichaufzählung
      Fundierungen (zB Pfahlgründungen aus Holz, Streifenfundamente)
    • Strichaufzählung
      Wehranlagen und Fischleitern
    • Strichaufzählung
      Lawinenschutzbauten
    • Strichaufzählung
      Garagen

Gegenstand „Bautechnologie“

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, praktische Lösungsansätze, den Hochbau betreffend, zu entwickeln.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Gebäudelehre
  • Strichaufzählung
    Konstruktionslehre
  • Strichaufzählung
    Bauphysik
  • Strichaufzählung
    Bautechnologie
  • Strichaufzählung
    Statik
  • Strichaufzählung
    Baustoffe, Dämmstoffe
  • Strichaufzählung
    Holz- und Feuchtigkeitsschutz
  • Strichaufzählung
    Schnittstellen zu anderen Gewerken

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen an das Gebäude und der Nutzung für ein Projekt erkennen (zB Schulen, Kindergärten, Wohn- und Geschäftshäuser, Hallen, landwirtschaftliche Bauten) und
  • Strichaufzählung
    die daraus resultierenden bautechnischen Herausforderungen unter Berücksichtigung der Planungs- und Baupraxis lösen.

Er/Sie ist in der Lage, praktische Lösungsansätze, den Tiefbau betreffend, zu entwickeln.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Bodenmechanik
  • Strichaufzählung
    Geologie (zB Bodenklassen)
  • Strichaufzählung
    Vermessungswesen
  • Strichaufzählung
    Tiefbaulehre
  • Strichaufzählung
    Bautechnologie
  • Strichaufzählung
    Statik
  • Strichaufzählung
    Baustoffe
  • Strichaufzählung
    Holz- und Feuchtigkeitsschutz
  • Strichaufzählung
    Schnittstellen zu anderen Gewerken

Er/Sie kann

die Anforderungen an Konstruktionen und die Nutzung für ein Projekt erkennen (zB Brücken, Hangsicherungen, Oberflächenentwässerung, Fundierungen, Wehranlagen, Baugrubensicherungen, Künettensicherungen,) wie beispielsweise für

  • Strichaufzählung
    Stützwände
  • Strichaufzählung
    einfache Hangsicherungen
  • Strichaufzählung
    Piloten
  • Strichaufzählung
    Brücken
  • Strichaufzählung
    Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Strichaufzählung
    Anbindung von baulichen Anlagen innerhalb des Grundstücks an die Verkehrsflächen
  • Strichaufzählung
    Absturzsicherungen
  • Strichaufzählung
    Einfache Baugrubensicherungen
  • Strichaufzählung
    Fundierungen (zB Pfahlgründungen aus Holz, Streifenfundamente)
  • Strichaufzählung
    Wehranlagen und Fischleitern
  • Strichaufzählung
    Lawinenschutzbauten
  • Strichaufzählung
    Garagen

und die daraus resultierenden bautechnischen Herausforderungen unter Berücksichtigung der Planungs- und Baupraxis lösen.

Er/Sie ist in der Lage, Vermessungsarbeiten durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Geodäsie
  • Strichaufzählung
    Vermessungstechnik
  • Strichaufzählung
    Koordinatensysteme
  • Strichaufzählung
    Elektronische Messverfahren
  • Strichaufzählung
    Kataster und Grundbuch
  • Strichaufzählung
    Vermessungsamt

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Vermessungsverfahren zur Höhen-, Richtung- und Streckenmessung (zB Nivellierer, Theodolit, Totalstation, GPS, Rotationslaser) ausführen und entsprechende Auswertungsmethoden anwenden.
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse geodätischer Berechnungen (zB Vorwärtseinschnitt, Rückwärtseinschnitt, Koordinatenberechnung) interpretieren.
  • Strichaufzählung
    die Bauobjektabsteckung und -einmessung durchführen.

Er/Sie ist in der Lage, die für die Umsetzung von Bauprojekten geeigneten Baustoffe auszuwählen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen (insbesondere Bauproduktegesetz)
  • Strichaufzählung
    Baustofftechnologie
  • Strichaufzählung
    Leistungserklärungen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsdatenblätter

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen an Baustoffe (inkl. Verbindungsmittel, Klebstoffe, Ausbaustoffe etc.) bestimmen.
  • Strichaufzählung
    entscheiden, welche Baustoffe unter Berücksichtigung der Planungs- und bautechnischen Grundsätze zum Einsatz kommen.
  • Strichaufzählung
    Leistungserklärungen interpretieren und darauf basierend erkennen, welche Baustoffe zugelassen sind.

Er/Sie ist in der Lage, den Baubetrieb zu organisieren und den Ablauf sicherzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Arbeitnehmerschutz
  • Strichaufzählung
    Baustellenlogistik und Organisation des Transports
  • Strichaufzählung
    Ablaufplanung
  • Strichaufzählung
    Methoden der Qualitätssicherung und -kontrolle
  • Strichaufzählung
    ganzheitliche Arbeitsmethoden (zB Vorfertigungsgrad, kurze Bauzeit)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Arbeitsvorbereitungen organisieren (zB Vorfertigung in der Werkstätte, Lager-, Transport- und Baustellenlogistik).
  • Strichaufzählung
    die eigenen Arbeiten mit anderen Gewerken abstimmen sowie die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten festlegen.
  • Strichaufzählung
    einen Bauzeitplan erstellen.
  • Strichaufzählung
    die Montage inklusive Baustelleneinrichtung planen.

Er/Sie ist in der Lage, Bauprojekte stilgerecht unter Berücksichtigung von Ortsbild-, Landschaft- und Denkmalschutz umzusetzen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen, Richtlinien und Normen
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Ortsbildschutz
  • Strichaufzählung
    Landschaftsschutz
  • Strichaufzählung
    Denkmalschutz

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Baustilepochen erkennen, bestimmen und zeitlich einordnen.
  • Strichaufzählung
    regionale Baustile erkennen.
  • Strichaufzählung
    Baustilarten erkennen, bestimmen und zeitlich einordnen.
  • Strichaufzählung
    Baustilformen erkennen, bestimmen und zeitlich einordnen.
  • Strichaufzählung
    historische und regionale Baustile bei Bauprojekten berücksichtigen.

Gegenstand „Unternehmensführung“

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, die für die Unternehmensgründung bzw. Unternehmensübernahme notwendigen Schritte umzusetzen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche, rechtliche, operative und organisatorische Zusammenhänge der Unternehmensgründung, -übernahme und -organisation
  • Strichaufzählung
    Erstellung eines Businessplans
  • Strichaufzählung
    Einschätzung der Chancen und Herausforderung der Unternehmensgründung
  • Strichaufzählung
    Rechtsformen
  • Strichaufzählung
    Standortwahl
  • Strichaufzählung
    Finanzierungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Unterstützung bei Neugründung durch unterschiedliche Stellen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einen Businessplan erstellen.
  • Strichaufzählung
    die Chancen und Herausforderungen beurteilen.
  • Strichaufzählung
    der Risiken der Unternehmensgründung bzw.
  • Strichaufzählung
    übernahme einschätzen.
  • Strichaufzählung
    die geeignete Rechtsform wählen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Finanzierungsalternativen auswählen.
  • Strichaufzählung
    einen passenden Standort wählen.
  • Strichaufzählung
    die unternehmerische Tätigkeit planen und Beratung und Fördermöglichkeiten nutzen.
  • Strichaufzählung
    notwendige Genehmigungen einholen (zB Betriebsanlagengenehmigung)

Er/Sie ist in der Lage, das Personalmanagement strategisch zu planen und zu organisieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen (insbesondere BUAG, BScheG, ASchG, AZG, AuslBG, GlBG, KJBG, BAG)
  • Strichaufzählung
    Kollektivvertrag
  • Strichaufzählung
    Kompetenzermittlung und Methoden der Personalbedarfsermittlung
  • Strichaufzählung
    Rekrutierungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Beschäftigungsformen (zB unselbstständiges Dienstverhältnis, freier Dienstvertrag)
  • Strichaufzählung
    Arten des Entgelts (Lohn, Gehalt)
  • Strichaufzählung
    An- und Abmeldung von Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Auflösungsmöglichkeiten von Dienstverhältnissen (zB Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Entlassung, Pensionierung)
  • Strichaufzählung
    Bruttomittellohn-Berechnung
  • Strichaufzählung
    Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung
  • Strichaufzählung
    Personalentwicklung
  • Strichaufzählung
    Konfliktmanagement
  • Strichaufzählung
    Lehrlingsausbildung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den Kompetenz- und Personalbedarf des Betriebes planen und die Personalrekrutierung durchführen.
  • Strichaufzählung
    neue Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aufnehmen bzw. bestehende Dienstverhältnisse ordnungsgemäß beenden.
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorschriften bei bestehenden Dienstverhältnissen einhalten.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen führen und deren Einsätze koordinieren.
  • Strichaufzählung
    die fachliche und persönliche Entwicklung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen fördern.
  • Strichaufzählung
    die Lehrlingsausbildung im Betrieb implementieren und deren gesetzeskonforme Durchführung gewährleisten.

Er/Sie ist in der Lage, Marketingmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    berufsadäquate Methoden der Marktforschung
  • Strichaufzählung
    Zielgruppen
  • Strichaufzählung
    Marketinginstrumente (zB Preispolitik, Produktpolitik, Kommunikationspolitik)
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Kundengewinnung
  • Strichaufzählung
    Kundenbindungsmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Konflikt- und Beschwerdemanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    eine Branchenanalyse durchführen, um die Mitbewerber und deren Angebote zu beobachten (zB Leistungen und Angebote von Mitbewerbern analysieren, Innovationen von Mitbewerbern beobachten).
  • Strichaufzählung
    eine Zielgruppenanalyse durchführen und die Zielgruppe (Kunden) des Betriebs definieren.
  • Strichaufzählung
    Marketinginstrumente aufeinander und auf die Erreichung der Unternehmensziele abstimmen.
  • Strichaufzählung
    das Unternehmen sowie die Dienstleistungen und Produkte bewerben.
  • Strichaufzählung
    geeignete Methoden der Werbung und Verkaufsförderung auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Kundenbindungsmaßnahmen einsetzen, um Stammkunden zu gewinnen.
  • Strichaufzählung
    bei Auffassungsdifferenzen professionell agieren (zB Konflikte mit Kunden, unzufriedene Kunden).

Er/Sie ist in der Lage, die Beschaffung zu organisieren bzw. zu optimieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Lieferanten, Subunternehmer, weitere Dienstleister
  • Strichaufzählung
    Festlegen von Auswahlkriterien
  • Strichaufzählung
    Einkaufsplanung und Lagermanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kriterien festlegen, nach denen Lieferanten, Subunternehmen und weitere Dienstleister (zB Statiker, Bauphysiker) ausgewählt werden (zB Qualität, Preis, Liefertermine, Zahlungsbedingungen).
  • Strichaufzählung
    geeignete Lieferanten, Subunternehmen und weitere Dienstleister auswählen.
  • Strichaufzählung
    sicherstellen, dass es keine Engpässe bei Produkten gibt.
  • Strichaufzählung
    Liefertermine, Bestellmengen mit den Produktbeständen und der Auftragssituation abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen bei Lieferverzug setzen, um den laufenden Betrieb aufrecht zu halten.

Er/Sie ist in der Lage sicherzustellen, dass die laufende Betriebsbuchhaltung unter Beachtung relevanter Vorschriften und Gesetze und die Kostenrechnung durchgeführt werden.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen (insbesondere EStG, UStG, WKG)
  • Strichaufzählung
    Organisation der betrieblichen Buchhaltung (zB Belegorganisation, Fristsetzungen)
  • Strichaufzählung
    Umsatzsteuer, Registrierkassenpflicht, Buchführungsgrenzen, Inventur, zeitgerechte Abgabe von Bilanzen)
  • Strichaufzählung
    zu führende kaufmännische Aufzeichnungen (zB notwendige Bücher)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    das Belegwesen und den Belegfluss in seinem/ihrem Betrieb organisieren.
  • Strichaufzählung
    kaufmännische Bücher führen.
  • Strichaufzählung
    die passenden externen Partner auswählen (zB [Bilanz]Buchhalter/in, Steuerberater/in).
  • Strichaufzählung
    vorbereitende Tätigkeiten zur Übergabe der Unterlagen an beauftragte Experten/innen (zB [Bilanz]Buchhalter/in, Steuerberater/in) durchführen (zB Vorkontierung der Belege).
  • Strichaufzählung
    die zeitgerechte Überweisung von Abgaben sicherstellen (zB Finanzamt, Sozialversicherung, BUAK).
  • Strichaufzählung
    das Inventarverzeichnis anlegen und die Inventur durchführen.
  • Strichaufzählung
    die Kosten des Betriebs ermitteln.

Er/Sie ist in der Lage, betriebliche Qualitätsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    einschlägige Normen, sonstige Regelwerke (insbesondere HFA-Richtlinien), rechtliche Bestimmungen und behördliche Auflagen
  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Optimierung von Qualitätsstandards
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung
  • Strichaufzählung
    Dokumentationsvorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Qualitätsstandards festlegen und anhand von einschlägigen Normen, sonstigen Regelwerken, gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards unterweisen.
  • Strichaufzählung
    die Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards sicherstellen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die Qualitätsstandards laufend auf Aktualität überprüfen.
  • Strichaufzählung
    die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen motivieren, Verbesserungsvorschläge einzubringen.

Er/Sie ist in der Lage, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Arbeitssicherheit im Bauprozess zu gewährleisten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen (insbesondere ASchG, BauV, KJBG)
  • Strichaufzählung
    Gefahrenevaluierung
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen
  • Strichaufzählung
    Organisation von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern
  • Strichaufzählung
    Bestellung von Aufsichten
  • Strichaufzählung
    Dokumentations- und Meldepflichten
  • Strichaufzählung
    Vorgehensweise bei Arbeitsunfällen
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung und Sicherstellung von erforderlichen Kompetenzen der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Gefahren evaluieren.
  • Strichaufzählung
    betriebliche Unterlagen erstellen (zB Betriebsanweisungen, Fahrerlaubnisse).
  • Strichaufzählung
    Arbeitnehmerschutzvorschriften umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Gefahrenverhütung umsetzen (zB fachgerechter Einsatz, laufende Wartung und Überprüfung von Baugeräten, persönliche Schutzausrüstung).
  • Strichaufzählung
    festgelegte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen und anpassen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen über Gefahren im beruflichen Alltag und deren Verhütung unterweisen.
  • Strichaufzählung
    die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die Fachkunde und Kompetenzen der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sicherstellen bzw. fördern (zB Ersthelfer/Ersthelferin, Kranführer/Kranführerin).
  • Strichaufzählung
    Aufsichten bestellen.

Er/Sie ist in der Lage, Umweltschutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    ökologische, ressourcenschonende Arbeitsverfahren und Produkteigenschaften
  • Strichaufzählung
    effizienter Energieeinsatz
  • Strichaufzählung
    Umweltschutzbestimmungen
  • Strichaufzählung
    Müll- und Baurestmassentrennung
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren und Produkte in Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit beurteilen und auswählen.
  • Strichaufzählung
    Systeme zur ordnungsgemäßen Müll- und Baurestmassentrennung implementieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der betriebsinternen Umsetzung der gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen schulen und deren Einhaltung überprüfen.
  • Strichaufzählung
    ressourcenschonende Arbeitsverfahren umsetzen (Recycling).
  • Strichaufzählung
    Energieeinsparungsmaßnahmen umsetzen.