Der Bäckermeister/Die Bäckermeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Bäckermeister/Die Bäckermeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremde Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.
Wareneingang und Lagerung |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Qualitätsstandards für den Wareneingang festzulegen, Wareneingangskontrollen fachgerecht durchzuführen und deren Durchführung zu überwachen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Eigenschaften der Rohstoffe (insbesondere Mahl- und Schälprodukte) Qualitätsmerkmale von Rohstoffen (insbesondere Mahl- und Schälprodukte) Qualitätsstandards und Normen Allgemeines Lebensmittelrecht (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG)), Hygieneleitlinien, HACCP, Personal- und Arbeitshygiene
| Er/Sie kann die Qualität der eingekauften Ware beurteilen. entscheiden, welche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Waren annehmen dürfen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen auf die Durchführung der Wareneingangskontrolle einschulen und deren ordnungsgemäße Umsetzung kontrollieren. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen auf die Dokumentation der Wareneingänge einschulen. geeignete Maßnahmen bei mangelhaften Warenlieferungen setzen. die Einhaltung etwaiger Qualitätsstandards und Normen kontrollieren und überwachen. die Einhaltung der HACCP-Standards bei der Warenübernahme überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, ein Lagerkonzept zu entwickeln, um Rohstoffe und zugekaufte Produkte kontrolliert zu lagern. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Tiefkühl- und Auftaustabilität von Rohstoffen und Halbfertigprodukten Lagertechniken und -möglichkeiten Verhinderung von Lagerungsfehlern Lagerzeit und -bedingungen Ermittlung des Warenbedarfs Allgemeines Lebensmittelrecht (LMSVG), Hygieneleitlinien, HACCP, Personal- und Arbeitshygiene Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus): Empfehlung betreffend Angaben zur Aufbewahrung (Lagerung) und/oder Verwendung
| Er/Sie kann entscheiden, welche Lagerbedingungen für die unterschiedlichen Rohstoffe und Halbfertigprodukte geeignet sind. geeignete Lagerbereiche schaffen. geeignete Maschinen und Anlagen auswählen (zB TK, Kühllagerung, Klimatisierung). die Lagerdauer einhalten. den Warenbedarf ermitteln und daraus den Rohstoffzukauf planen (zB optimaler Bestellzeitpunkt, optimaler Lagerbestand). Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen hinsichtlich der Einlagerung einschulen und die ordnungsgemäße Durchführung überwachen. die Lagerlogistik (zB First In – First Out, Lagerkapazitäten) optimieren.
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Herstellung und Produktion |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, hochwertige Backwaren und Bäckereierzeugnisse wie diverse Spezialbrotsorten, Backwaren aus Massen (Konditorbackwaren sowie Mehlspeisen),
herzustellen und deren Herstellung zu überwachen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Rezepturen für die Herstellung und Verarbeitung von Teigen, Massen, Füllungen, Bestreuungen, Glasuren, Überzugmassen, Cremen Herstellungsmethoden bzw. Verfahrenstechniken für Backwaren sowie Backwaren aus Massen (Konditorbackwaren sowie Mehlspeisen, wie beispielsweise Torten) Arten der Langzeitführung Rohstoffe und Zutaten sowie Hilfs- und Zusatzstoffe und deren Eigenschaften Methoden der Haltbarmachung Ökonomischer Umgang mit Rohstoffen Einsatz der Maschinen, Geräte und Anlagen Fachgerechte, sichere Bedienung und Instandhaltung von Maschinen, Geräten und Anlagen (zB Einhaltung der Kälteanlagenverordnung, Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und die Arbeitsmittel-Verordnung geändert werden (Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT) Traditionelle und saisonelle Produkte sowie regionale Spezialitäten Herstellen und Vorbereiten von Überzügen und Füllungen sowie Füllen, Bestreichen, Glasieren und Zuckern von Feinbackwaren (Feingebäck) Verwendung und Weiterverarbeitung von Milcherzeugnissen Allgemeines Lebensmittelrecht (LMSVG), Hygieneleitlinien, HACCP, Personal- und Arbeitshygiene Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus)
| Er/Sie kann entscheiden, welche regionalen, traditionellen und saisonalen Produkte angeboten werden. durch die Auswahl der angebotenen Produkte zum Erhalt der österreichischen Backtradition beitragen. entscheiden, welche Imbisse angeboten werden. geeignete Zutaten unter Berücksichtigung von qualitativen und ökonomischen Aspekten auswählen. den Rohstoffbedarf ermitteln. Rezepturen umsetzen und die zu erzeugenden Mengen einschätzen. den ökonomischen Umgang mit den Rohstoffen berücksichtigen und dessen Einhaltung bei seinen/ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen überprüfen (zB Rework). die Teigbereitung steuern, überwachen und optimieren und seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen darin schulen (zB Sauerteig, direkte und indirekte Führungsarten). die Teigaufarbeitung und -reifung steuern, überwachen und optimieren und seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen darin schulen (zB für traditionelle österreichische Gebäcksorten wie Handsemmeln, Salzstangerl, Flesserl; Langzeitführung). Backprozesse steuern, überwachen und optimieren und seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen darin schulen (zB fertigbacken, halbbacken, doppelbacken). die Vorgaben des österreichischen Lebensmittelcodex berücksichtigen und deren Einhaltung kontrollieren. Qualitätskontrollen durchführen und Qualitätsmängel feststellen (zB Brot- und Gebäckfehler, Verderb von Backzutaten) und geeignete Maßnahmen zu deren Behebung setzen. den Maschinen-, Geräte- und Anlageneinsatz planen und optimieren. die erforderlichen Maschinen, Geräte und Anlagen bedienen und deren Anforderungen seinen/ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen erklären. geeignete Methoden der Haltbarmachung anwenden. Schaustücke aus Teig entwerfen, fertigen und seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen darin schulen. Glasuren fertigen, verarbeiten und seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen darin schulen. handwerklich hergestellte Dekorationen und Verzierungen aus Teig entwerfen, fertigen und seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen darin schulen (zB Schaubrote, Gebildebrote). die hygienisch einwandfreie Arbeitsweise einhalten, seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen darin schulen und deren Einhaltung überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, Produkte zu entwickeln oder bestehende Rezepturen zur Optimierung der Qualität weiterzuentwickeln. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Zusammenhänge bei der Erzeugung von Teigen, Massen, Füllungen, Bestreuungen, Glasuren, Überzugmassen, Cremen Trends und Produktentwicklungen Ernährungstrends und Ernährungsgewohnheiten Ernährungslehre (auch hinsichtlich Ernährungsempfehlungen bei Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien) Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus)
| Er/Sie kann aktuelle Trends und Produktentwicklungen identifizieren (zB durch den Besuch von Messen und Fachveranstaltungen). Veränderungen bei Ernährungsgewohnheiten einschätzen. Rezepte gemäß Ernährungsempfehlungen entwickeln (zB Lactoseunverträglichkeit, Salzreduktion). die Verkaufsfähigkeit neuer Produkte einschätzen. die technologische Auswirkung bei der Veränderung von Rezepturen bzw. der verwendeten Zutaten beurteilen. die Auswirkungen der Zutaten auf das fertige Produkt und dessen Haltbarkeit beurteilen. Qualitätsstandards definieren. die notwendigen Zutaten auswählen. aus vorhandenen Zutaten neue Produkte entwickeln.
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Er/Sie ist in der Lage, die angebotenen Produkte zu kalkulieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Zeit-, Personal- und Materialaufwand
| Er/Sie kann den anfallenden Arbeits- und Produktionsaufwand ermitteln. Materialbedarf berechnen. Personalbedarf ermitteln. Gemein- und Nebenkosten berechnen. den Deckungsbeitrag ermitteln. die Preise der Produkte festlegen.
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Er/Sie ist in der Lage, fertige und halbfertige Produkte kontrolliert zu lagern. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Tiefkühl- und Auftaustabilität von Produkten Lagertechniken und -möglichkeiten Verhinderung von Lagerungsfehlern Lagerzeit und -bedingungen Allgemeines Lebensmittelrecht (LMSVG), Hygieneleitlinien, HACCP, Personal- und Arbeitshygiene Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus): Empfehlung betreffend Angaben zur Aufbewahrung (Lagerung) und/oder Verwendung
| Er/Sie kann geeignete Lagerbedingungen für die unterschiedlichen Produkte austesten (zB MHD). entscheiden, welche Lagerbedingungen für die unterschiedlichen Produkte geeignet sind. geeignete Lagerbereiche schaffen. geeignete Maschinen und Anlagen auswählen (zB Schockfroster, TK, Gärverzögerung, Reiferaum). die richtige Lagerdauer bestimmen. die optimale Verpackung für die Lagerung auswählen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen hinsichtlich der Einlagerung einschulen und die ordnungsgemäße Durchführung kontrollieren. die Lagerlogistik (zB First In – First Out) optimieren.
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Er/Sie ist in der Lage, produktionsbezogene Arbeitsabläufe zu planen, zu steuern und zu überwachen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Gesetzliche Vorgaben (wie insbesondere Arbeitsrecht, Hygieneverordnungen, Sicherheitsauflagen) Aufbau von Backstuben und Werkstätteneinteilung Fachgerechte Bedienung, Pflege und Wartung der Anlagen, Maschinen und Geräte Technologische Einsatzmöglichkeiten der Anlagen, Maschinen und Geräte Leitlinie: Gute Hygienepraxis Ökonomisch sinnvolle Gestaltung der Arbeitsabläufe Grundsätze der Wirtschaftlichkeit
| Er/Sie kann eine Ablaufplanung erstellen. die Gestaltung von Arbeitsabläufen ökonomisch beurteilen. die optimale Gestaltung von Arbeitsplätzen planen. für die Produktion geeignete Anlagen, Maschinen und Geräte auswählen. die Einsatzfähigkeit der Anlage, Maschinen und Geräte gewährleisten. arbeitsrechtliche und sicherheitstechnische Auflagen umsetzen und überwachen (zB Maschinenschutzvorrichtungsverordnung). Arbeitsanweisungen erteilen und deren Einhaltung überprüfen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen einschulen und für die sichere Bedienung der Maschinen anleiten. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Benutzung, Pflege und Wartung der Anlagen, Maschinen, und Geräte überwachen und die ordnungsgemäße Verwendung sicherstellen. die rechtlichen Hygienevorschriften einhalten, im Betrieb umsetzen und entscheiden, bei welchen Arbeitsschritten welche HACCP einzuhalten sind bzw. wann die Maßnahmen der „Guten Hygienepraxis“ ausreichend sind.
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Er/Sie ist in der Lage, facheinschlägige produkt- und produktionsspezifische Rechtsvorschriften einzuhalten und deren ordnungsgemäße Umsetzung zu überprüfen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Allgemeines Lebensmittelrecht (LMSVG), Hygieneleitlinien, HACCP, Personal- und Arbeitshygiene Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) Kennzeichnungsvorschriften (insbesondere Lebensmittelinformationsverordnung, Allergenkennzeichnung, QUID-Leitlinien, Herkunftskennzeichnung) Zusatzstoffrecht (insbesondere Leitlinie zur Beurteilung der technologischen Wirksamkeit von Zusatzstoffen in Brot, Gebäck und feinen Backwaren) produktspezifische Vorschriften (insbesondere Acrylamidverordnung) Reinigung und Desinfektion Notwendigkeit des Schädlingsbekämpfungsmonitoring Lebensmittelkennzeichnungsverordnung Umgang mit Aufsichtsorganen
| Er/Sie kann rechtliche und behördliche Vorgaben im Betrieb umsetzen und deren Einhaltung überwachen. seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Betrieb einschulen. Produkte gemäß den gesetzlichen Vorschriften kennzeichnen (zB Lebensmittelinformationsverordnung). Preise gemäß den gesetzlichen Vorschriften auszeichnen. ein betriebliches Hygienekonzept ausarbeiten und umsetzen. ein Eigenkontrollsystem mit Gefahrenanalyse und Risikobewertung nach dem HACCP-Prinzip erstellen. auf die Einhaltung der Personal- und Arbeitshygiene achten. einen Reinigungsplan erstellen. einen Plan für die Schädlingsprävention entwickeln, in dem Vorsorgemaßnahmen festgehalten sind. gesetzlich vorgegebene Evaluierungen durchführen. den Umfang der Gewerbeberechtigung einhalten.
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LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Kunden/Kundinnen fachgerecht zu beraten und seine/ihre Produkte zu präsentieren und zu erläutern. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Nahrungsmittelunverträglichkeiten Verkaufstechniken und -förderung Vitrinengestaltung und Produktpräsentation
| Er/Sie kann Kunden/Kundinnen über seine/ihre Backwaren und Bäckereierzeugnisse beraten (zB Produktzusammensetzung, Herkunft, Verarbeitung). Kunden/Kundinnen über die österreichische Backwarentradition und traditionelle österreichische Backwaren und Bäckereierzeugnisse informieren. bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten Empfehlungen abgeben. Kunden/Kundinnen bei besonderen Anliegen (zB Food Pairing, Brotansprache, Bedarfsmenge) fachgerecht beraten und Lösungen anbieten. professionell mit Reklamationen von Kunden/Kundinnen umgehen. seine/ihre Produkte verkaufsgerecht präsentieren. Konzepte für die Gestaltung des Verkaufsraums und für die Vitrinengestaltung entwickeln sowie seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung anleiten. seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Beratung von Kunden/Kundinnen und bei der Produktpräsentation anleiten und unterstützen.
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Er/Sie ist in der Lage, Marketing für seine/ihre Produkte und Dienstleistungen sowie sein/ihr Unternehmen zu betreiben. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Branchen- und Zielgruppenanalyse Marketinginstrumente (zB Preispolitik, Sortimentspolitik, Kommunikationspolitik) Gestaltung des Verkaufsraums Umgang mit Internet und sozialen Netzwerken Maßnahmen zur Kundengewinnung
| Er/Sie kann eine Branchenanalyse durchführen, um seine/ihre Mitbewerber/Mitbewerberinnen und deren Angebote zu beobachten (zB Preis-Leistungsverhältnis weiterer ortsansässiger Betriebe analysieren, Innovationen von führenden Branchenunternehmen beobachten, soziale Netzwerke für die Marktforschung nutzen). eine Zielgruppenanalyse durchführen und die Zielgruppe (Kunden/Kundinnen) seines/ihres Betriebes definieren. Ergebnisse seiner/ihrer Analysen interpretieren und umsetzen. das Sortiment hinsichtlich regionaler und saisonaler Schwerpunktsetzung sowie Veränderung im Zeitablauf bestimmen. sein/ihr Unternehmen sowie seine/ihre Dienstleistungen und Produkte bewerben. Marketinginstrumente aufeinander abstimmen. seinen/ihren Verkaufsraum und den Außenauftritt des Geschäftes ansprechend gestalten (zB Webauftritt). klassische und moderne Methoden (zB Online-Marketing, Direct Mailing) der Werbung und Verkaufsförderung einsetzen. umsatzfördernde Maßnahmen setzen, um Phasen mit niedriger Kundenfrequenz möglichst gering zu halten. Maßnahmen setzen, um seinen/ihren Kundenstock zu erweitern und um Stammkunden zu gewinnen.
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Er/Sie ist in der Lage, Vertriebsmöglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: verschiedene Möglichkeiten des Vertriebs
| Er/Sie kann Vertriebsmöglichkeiten identifizieren. Zukunftstrends bei Vertriebsmöglichkeiten erkennen. ein Vertriebskonzept entwickeln.
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Er/Sie ist in der Lage, Aufträge zu kalkulieren und Angebote zu erstellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Kalkulationen (Vor- und Nachkalkulation) Projektplanung (zB Zeit-, Personal- und Materialaufwand) gesetzliche Vorschriften, Verordnungen und Vorgaben wie Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
| Er/Sie kann den für die Umsetzung eines Auftrags notwendigen Arbeits- bzw. Produktionsaufwand ermitteln. Materialbedarf und Produktionskosten berechnen. Personalbedarf ermitteln. Gemein- und Nebenkosten berechnen. die konkreten auftragsbezogenen Kosten für das Angebot ermitteln. den Deckungsbeitrag ermitteln. die Preisuntergrenze ermitteln. Preisnachlässe ermitteln. den Gesamtpreis des Angebots berechnen. die bei einem Projekt tatsächlich angefallenen Kosten ermitteln. Angebote unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben verfassen.
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LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, aus den Ergebnissen der Lohn- und Gehaltsabrechnung Schlüsse für die Produktionskosten abzuleiten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Gesetzliche Arbeitsregelungen im Bereich der Bäckerei Lohn- und Gehaltsabrechnung Zuschlagsregelungen und deren steuerliche Konsequenzen Sozialversicherungs- und Abgabewesen (insbesondere hinsichtlich Lohnnebenkosten bzw. Dienstgeberabgaben) Zusammenhang von Personal- und Produktionskosten
| Er/Sie kann die kollektivvertraglichen Regelungen interpretieren und anwenden (zB Einstufung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen). die gesetzlichen Regelungen interpretieren und anwenden (zB Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 – BäckAG 1996) hinsichtlich der Höhe der gestaffelten Zuschläge). die Ergebnisse der Lohn- und Gehaltsabrechnung interpretieren die Dienstgeberabgaben ermitteln. die Auswirkungen der Arbeitszeitregelungen seiner/ihrer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen auf die Lohn- und Gehaltskosten bzw. Produktionskosten abschätzen. Möglichkeiten der Digitalisierung zur optimierten Datenerfassung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung abwägen und nutzen.
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Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre produktionsbezogenen Arbeitsabläufe zu optimieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Organisations-, Ressourcen- und Ablaufplanung Definition von Qualitätsstandards Betriebliches Qualitätsmanagement (zB Qualitätsregelkreis) Branchenspezifische Normen, Standards, Qualitätszertifikate
| Er/Sie kann die Organisationsplanung, Ressourcenplanung und Ablaufplanung optimieren. Qualitätsstandards für seine/ihre Produktion und für deren Überwachung definieren. ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem aufbauen. die Produktionsabläufe kontrollieren. Produktionsfehler erkennen und geeignete Maßnahmen zur ständigen Verbesserung setzen. Möglichkeiten der Digitalisierung zur Optimierung abwägen und nutzen.
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Er/Sie ist in der Lage, Umweltschutzstandards im Unternehmen zu etablieren und deren Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: | Er/Sie kann Systeme zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung implementieren. Mitarbeiter/innen in der betriebsinternen Umsetzung der gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen schulen und deren Einhaltung überprüfen.
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