Der Textilreinigungsmeister/Die Textilreinigungsmeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Textilreinigungsmeister/Die Textilreinigungsmeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremde Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.
Planung und Vorbereitung |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, eine Warenschau durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Gewinnung, Herstellung und Ausrüstung von Fasern und deren Auswirkung auf die Reinigungseigenschaften Textile Flächen (zB gewebte Fläche, gestrickte Fläche, gewalkte Fläche) Konstruktion von Kleidungsstücken (zB Nähtechniken, Verarbeitung unterschiedlicher Materialien, unterschiedliche Beschichtungen) Leder- und Pelzzurichtung und deren Eigenschaften Textilpflegekennzeichnung Beurteilung von Vorschädigungen, Verschmutzungen und Flecken Zusammensetzung von Flecksubstanzen Umwelteinflüsse (zB UV-Schaden) Anatomie (zB hinsichtlich Schweißabsonderung) Konfektionierte Detachiermittel Konfektionierte Waschchemikalien Berufsspezifische Chemie und Physik (zB Säurereaktionen, Basenreaktionen, oxidative Vorgänge, reduktive Vorgänge, Mechanik beim Waschprozess) Zeitberechnungen (zB unter Berücksichtung der Transportwege) Allgemeine Geschäftsbedingungen Persönliche Schutzausrüstung (zB bei infektiöser Wäsche) Gesetzliche Vorschriften (insbesondere Konsumentenschutzgesetz, Indirekteinleiterverordnung), Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
| Er/Sie kann die Eigenschaften von Faser, Material, Färbung, Druck bzw. Applikationen und deren Auswirkungen auf das Reinigungsergebnis beurteilen. Waren aus Leder auf mögliche Farbänderungen einschätzen. Auswirkungen durch Trageeigenschaften und Umwelteinflüssen an Pelzen feststellen und deren Auswirkungen auf das Reinigungsergebnis beurteilen. reinigungstechnische Empfindlichkeiten feststellen und deren Auswirkungen auf das Reinigungsergebnis bzw. die dadurch begründeten Einschränkungen beurteilen. Gebrauchseinwirkungen wie Vorschädigungen, Verschmutzungen und Flecken feststellen und deren Auswirkungen auf das Reinigungsergebnis beurteilen. die notwendigen Vorbehandlungsverfahren sowie die benötigten Hilfsmittel (zB Grundchemikalien, konfektionierte Detachiermittel) planen. die geeigneten Reinigungsverfahren planen. den Kunden/die Kundin über mögliche Risiken, die durch die Behandlung entstehen können, aufklären und dies verbindlich dokumentieren. die Lieferzeit festlegen. Mitarbeiter/innen bei der Warenschau anleiten und sie bei der Umsetzung begleiten.
|
Er/Sie ist in der Lage, Aufträge zu kalkulieren und Angebote zu erstellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Branchenübliche Preisgestaltung Betriebs- und Arbeitsorganisation Bestimmung des Materialbedarf Kalkulationen und Nachkalkulationen Erstellung von Angeboten und Leistungsbeschreibungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetzliche Vorschriften, Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
| Er/Sie kann Leistungsumfänge (zB basierend auf der Warenschau, basierend auf Warenmustern) unter Berücksichtigung des individuellen Kundenwunsches ermitteln. den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung ermitteln. die Auftragsplanung mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen. benötigte Material (zB Hilfsmittel) sowie Arbeitsmittel (zB Maschinen, Anlagen) berücksichtigen. eine Materialbedarfsberechnung vornehmen. einschlägige Gesetze und Verordnungen sowie Normen und facheinschlägige technische Richtlinien berücksichtigen. Personalkosten berechnen. Einzelkosten (zB Material, Arbeitsstunden) berechnen. Gemeinkosten (zB Miete, Strom) berechnen. Logistikkosten (zB Transportkosten) berechnen. Verkaufspreise inklusive Gewinnspanne berechnen. betriebswirtschaftliche Überlegungen hinsichtlich der Abwägung des unternehmerischen Risikos und Gewinns berücksichtigen. Kosteneinsparungspotenziale erkennen. ein Angebot (inklusive Allgemeiner Geschäftsbedingungen) mit verordnungskonformer Leistungsbeschreibung kundenverständlich erstellen. den Kunden/die Kundin die Inhalte des Angebots erklären. basierend auf dem Angebot die Faktura erstellen. eine Nachkalkulation erstellen. Mitarbeiter/innen in die Auftragskalkulation und Angebotserstellung einschulen.
|
Er/Sie ist in der Lage, an Ausschreibungen teilzunehmen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Interpretation von Ausschreibungsunterlagen Erfüllen von Eignungskriterien Projektplanung (zB Zeit-, Personal- und Materialaufwand) Ausfüllen von Ausschreibungsunterlagen Gesetzliche Vorschriften (insbesondere Bundesvergabegesetz), Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
| Er/Sie kann Ausschreibungsunterlagen interpretieren (zB Leistungsverzeichnis). überprüfen, ob er/sie die Eignungskriterien erfüllt, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (zB Nachweis der Gewerbeberechtigung, der Ausbildung, geforderter Referenzprojekte, Hygienepass). Ausschreibungen auf fachliche, wirtschaftliche und gesetzliche Durchführbarkeit prüfen. entscheiden, ob bzw. welche Leistungen an Subunternehmer übertragen werden. die angebotenen Leistungen kalkulieren. Auftragsverhandlungen führen.
|
Er/Sie ist in der Lage, die notwendigen Arbeitsabläufe zu planen und vorzubereiten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Fasern und deren Auswirkung auf die Reinigungseigenschaften Textile Flächen (zB gewebte Fläche, gestrickte Fläche, gewalkte Fläche) Konstruktion von Kleidungsstücken (zB Nähtechniken, Verarbeitung unterschiedlicher Materialien, unterschiedliche Beschichtungen) Leder- und Pelzzurichtung und deren Eigenschaften Textilpflegekennzeichnung Berücksichtigung von Vorschädigungen, Verschmutzungen und Flecken Arbeitsorganisation und Zeitmanagement Konfektionierte Detachiermittel Konfektionierte Waschchemikalien Berufsspezifische Chemie und Physik (zB Säurereaktionen, Basenreaktionen, oxidative Vorgänge, reduktive Vorgänge, Mechanik beim Waschprozess) Persönliche Schutzausrüstung (zB bei infektiöser Wäsche) Gesetzliche Vorschriften, Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
| Er/Sie kann die notwendigen Vorbehandlungsverfahren sowie die benötigten Hilfsmittel bestimmen. die geeigneten Reinigungsverfahren festlegen (zB Lösemittelreinigung, Nassreinigung, Waschen). die notwendigen Ausrüstungsverfahren festlegen. die erforderlichen Reinigungsparameter festlegen. Verfahren und Zusätze zur desinfizierenden Reinigung bestimmen. die für die Planung notwendigen Berechnungen durchführen (zB Flottenberechnungen). die zu reinigenden Textilien aufgrund der Erkenntnisse der vorgenommenen Warenschau sortieren und diese in Chargen und Posten zusammenstellen. die benötigte Reinigungschemie sowie Hilfsmittel und Ausrüstungschemikalien für den ressourcen- und umweltschonenden Einsatz berechnen. die Einsatzmenge für Ausrüstungsflotten berechnen (zB Hydrophob- oder Flammhemmendausrüstung). Verfahren und Zusätze für das Appretieren, Stärken, Weichmachen bzw. die Mottenechtausrüstung festlegen. Reinigungsprogramme erstellen. Maschinen und Anlagen programmieren. Mitarbeiter/innen bei der Planung und Vorbereitung von Arbeitsabläufen anleiten und sie bei der Umsetzung begleiten.
|
Er/Sie ist in der Lage, die notwendige Detachur bzw. Vorbehandlung durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Fasern und deren Auswirkung auf die Reinigungseigenschaften Textile Flächen (zB gewebte Fläche, gestrickte Fläche, gewalkte Fläche) Konstruktion von Kleidungsstücken (zB Nähtechniken, Verarbeitung unterschiedlicher Materialien, unterschiedliche Beschichtungen) Leder- und Pelzzurichtung und deren Eigenschaften Textilpflegekennzeichnung Berücksichtigung von Verschmutzungen und Flecken Löslichkeit verschiedener Flecksubstanzen Konfektionierte Detachiermittel Konfektionierte Waschchemikalien Berufsspezifische Chemie und Physik (zB Säurereaktionen, Basenreaktionen, oxidative Vorgänge, reduktive Vorgänge, Mechanik bei der Detachur) Hohensteiner Detachierschema Persönliche Schutzausrüstung Gesetzliche Vorschriften, Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
| Er/Sie kann aufgrund der Eigenschaften von Faser, Material, Färbung, Druck bzw. Applikationen von reinigungstechnischen Empfindlichkeiten der Verschmutzungen und Flecken beurteilen, ob eine Detachur bzw. Vorbehandlung notwendig ist.
bei einer notwendigen Detachur unter Anwendung des Hohensteiner Detachierschemas die Fleckbehandlung durchführen. bei einer notwendigen Vorbehandlung, Einweichverfahren oder eine Bleichbehandlung mit reduktiver oder oxidativer Bleiche durchführen. die notwendige Einwirkzeit berücksichtigen. Mitarbeiter/innen bei der Durchführung der Detachur bzw. Vorbehandlung anleiten und sie bei der Umsetzung begleiten.
|
| | |
Durchführung und Bearbeitung |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, die Reinigung von Textilien aller Art, Leder bzw. Pelz durchzuführen (zB mittels Nassreinigung, Lösemittelreinigung, maschinellen Waschens bzw. Handwäsche) | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Fasern und deren Auswirkung auf die Reinigungseigenschaften Textile Flächen (zB gewebte Fläche, gestrickte Fläche, gewalkte Fläche) Konstruktion von Kleidungsstücken (zB Nähtechniken, Verarbeitung unterschiedlicher Materialien, unterschiedliche Beschichtungen) Leder- und Pelzzurichtung und deren Eigenschaften Textilpflegekennzeichnung Berücksichtigung von Verschmutzungen und Flecken Konfektionierte Waschchemikalien Hilfs- und Ausrüstungsmittel (zB Antistatikum, Imprägniermittel) Berufsspezifische Chemie und Physik (zB Säurereaktionen, Basenreaktionen, oxidative Vorgänge, reduktive Vorgänge, Mechanik im Reinigungsprozess) Fachgerechte Bedienung von Maschinen und Anlagen Persönliche Schutzausrüstung Gesetzliche Vorschriften, Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
| Er/Sie kann die Maschinen und Anlagen beschicken und bedienen. konfektionierte Waschchemikalien, Grundchemikalien, Hilfs- und Ausrüstungsmittel dosieren bzw. die automatische Dosierung überwachen. den Programmablauf überwachen. eine Waschlauge nach Aktivchlorgehalt und Alkalität titrieren. die Wasserhärte feststellen. den pH-Wert einer Reinigungsflotte bestimmen. das maschinell gereinigte Warengut beurteilen und zur geeigneten Weiterbearbeitung zuordnen. Mitarbeiter/innen bei der Durchführung der Reinigung von Textilien aller Art, Leder bzw. Pelz anleiten und sie bei der Umsetzung begleiten.
|
Er/Sie ist in der Lage, die Maschinen und Anlagen nach Anlagenrecht zu überprüfen und deren Einsatzfähigkeit sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische Chemie und Physik (zB Säurereaktionen, Basenreaktionen, oxidative Vorgänge, reduktive Vorgänge, Mechanik im Reinigungsprozess, Wasserhärte) Fachgerechte Bedienung von Maschinen und Anlagen Fachgerechte Überprüfung von Maschinen und Anlagen Störungsbehebung an Maschinen und Anlagen Führen von Betriebstagebüchern Erstellen einer Lösemittelbilanz Persönliche Schutzausrüstung Gesetzliche Vorschriften, Normen und facheinschlägige technische Richtlinien (inbesondere HKW-Anlagenverordnung, VOC-Anlagenverordnung, Dampfkesselgesetz, Indirekteinleiterverordnung, Gewerbeordnung, ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen, Abfallnachweisverordnung)
| Er/Sie kann die Funktionsfähigkeit von Maschinen und Anlagen überprüfen. die Dichtheitskontrolle von Maschinen und Anlagen durchführen. Betriebstagebücher führen. eine Lösemittelbilanz erstellen. die Einhaltung der Gewerbeordnung (zB § 82 b) sicherstellen.die Einhaltung der Gewerbeordnung (zB Paragraph 82, b) sicherstellen. die Lösemittelkonzentration überwachen. die Einhaltung des MAK-Wertes gewährleisten und sicherstellen. Funktionsstörungen erkennen und beseitigen bzw. deren Behebung veranlassen. den einwandfreien Zustand der Maschinen und Anlagen in Bezug auf ein optimales Reinigungsergebnis herstellen. Mitarbeiter/innen bei der Überprüfung von Maschinen und Anlagen anleiten und sie bei der Umsetzung begleiten.
|
Er/Sie ist in der Lage, die Qualität des Reinigungsergebnisses zu beurteilen und sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Fasern und deren Auswirkung auf die Reinigungseigenschaften Textile Flächen (zB gewebte Fläche, gestrickte Fläche, gewalkte Fläche) Konstruktion von Kleidungsstücken (zB Nähtechniken, Verarbeitung unterschiedlicher Materialien, unterschiedliche Beschichtungen) Leder- und Pelzzurichtung und deren Eigenschaften Textilpflegekennzeichnung Beurteilung von Verschmutzungen und Flecken Beurteilung weiterer Bearbeitungsschritte Konfektionierte Waschchemikalien Hilfs- und Ausrüstungsmittel (zB Antistatikum, Imprägniermittel) Berufsspezifische Chemie und Physik (zB Säurereaktionen, Basenreaktionen, oxidative Vorgänge, reduktive Vorgänge, Mechanik im Reinigungsprozess) Fachgerechte Bedienung von Maschinen und Anlagen Persönliche Schutzausrüstung Gesetzliche Vorschriften, Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
| Er/Sie kann Endkontrollen durchführen und die sachgerechte Ausführung entsprechend der Leistungsart beurteilen. beurteilen, ob weitere Bearbeitungsschritte möglich und sinnvoll sind. das gereinigte Warengut nachbehandeln, um Restverfleckungen zu beseitigen (zB Nachdetachur, Entfärben, Bleichen). die Hydrophob- oder Flammhemmendausrüstung überprüfen. ein Zertifikat für die Flammhemmendausrüstung ausstellen. Mitarbeiter/innen bei der Beurteilung und Sicherstellung der Qualität des Reinigungsergebnisses anleiten und sie bei der Umsetzung begleiten.
|
Er/Sie ist in der Lage, die Nachdetachur durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Fasern und deren Auswirkung auf die Reinigungseigenschaften Textile Flächen (zB gewebte Fläche, gestrickte Fläche, gewalkte Fläche) Konstruktion von Kleidungsstücken (zB Nähtechniken, Verarbeitung unterschiedlicher Materialien, unterschiedliche Beschichtungen) Leder- und Pelzzurichtung und deren Eigenschaften Textilpflegekennzeichnung Berücksichtigung von Verschmutzungen und Flecken Löslichkeit verschiedener Flecksubstanzen Konfektionierte Detachiermittel Berufsspezifische Chemie und Physik (zB Säurereaktionen, Basenreaktionen, oxidative Vorgänge, reduktive Vorgänge, Mechanik bei der Detachur) Hohensteiner Detachierschema Persönliche Schutzausrüstung
| Er/Sie kann aufgrund der Eigenschaften von Faser, Material, Färbung, Druck bzw. Applikationen von reinigungstechnischen Empfindlichkeiten der Verschmutzungen und Flecken beurteilen, ob eine Nachdetachur möglich ist.
bei einer notwendigen Nachdetachur unter Anwendung des Hohensteiner Detachierschemas die Fleckbehandlung durchführen. gegebenenfalls eine Bleichbehandlung mit reduktiver oder oxidativer Bleiche durchführen. die notwendige Einwirkzeit berücksichtigen. Mitarbeiter/innen bei der Durchführung der Nachdetachur anleiten und sie bei der Umsetzung begleiten.
|
Er/Sie ist in der Lage, den gebrauchsfähigen Zustand des Warenguts wiederherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Auswirkung der Reinigungsverfahren auf textile Flächen Konstruktion von Kleidungsstücken (zB Nähtechniken, Verarbeitung unterschiedlicher Materialien, unterschiedliche Beschichtungen) Leder- und Pelzzurichtung und deren Eigenschaften Textilpflegekennzeichnung Berufsspezifische Physik (zB Bügeltemperatur, Trocknungstemperatur) Behebung einfacher Mängel
| Er/Sie kann das Finish des Warengutes durchführen: durch Erweichen der Fasern mittels Dampf und Temperatur wieder in die ursprüngliche Form bringen und durch Abkühlen fixieren. das Warengut maschinell dämpfen, pressen und mangeln. das Warengut dem Textil entsprechend trocknen und legen. bei Notwendigkeit einfache Mängel beheben (zB lose Knöpfe befestigen). Mitarbeiter/innen bei der Wiederherstellung des gebrauchsfähigen Zustands des Warenguts anleiten und sie bei der Umsetzung begleiten.
|
Er/Sie ist in der Lage, die Endkontrolle und Kommissionierung des Warenguts durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Fasern und deren Auswirkung auf die Reinigungseigenschaften Textile Flächen (zB gewebte Fläche, gestrickte Fläche, gewalkte Fläche) Konstruktion von Kleidungsstücken (zB Nähtechniken, Verarbeitung unterschiedlicher Materialien, unterschiedliche Beschichtungen) Leder- und Pelzzurichtung und deren Eigenschaften Textilpflegekennzeichnung Beurteilung von Verschmutzungen und Flecken Hilfs- und Ausrüstungsmittel (zB Antistatikum, Imprägniermittel) Berufsspezifische Chemie und Physik (zB Säurereaktionen, Basenreaktionen, oxidative Vorgänge, reduktive Vorgänge, Mechanik im Reinigungsprozess) Fachgerechte Bedienung von Maschinen und Anlagen Betriebsinterne und -externe Logistik (Planung und Durchführung) Persönliche Schutzausrüstung Gesetzliche Vorschriften, Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
| Er/Sie kann das Reinigungsergebnis und die Bügelqualität beurteilen und falls notwendig mit Informationen für den Kunden/die Kundin versehen. die Auftragsposten zusammenführen und verpacken. bei Bedarf die Auslieferung planen und organisieren. die Ware an den Kunden verkaufsfördernd übergeben. Kunden über ein etwaiges eingeschränktes Reinigungsergebnis informieren (zB aufgrund des Materials, konstruktionsbedingter Einschränkungen). Mitarbeiter/innen bei der Endkontrolle und Kommissionierung anleiten und sie bei der Umsetzung begleiten.
|
| | |
Sicherheitsmanagement, Qualitätsmanagement und Umweltmanagement |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren und dessen Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Maßnahmen zur Unfallverhütung und Arbeitnehmerschutz Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen Anforderungen des betrieblichen Brandschutzes Fachgerechte Bedienung von Maschinen, Anlagen und Handwerkzeugen und deren Sicherheitseinrichtungen Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall Schutzbestimmungen für besondere Arbeitnehmergruppen (zB Schwangere, Jugendliche, Personen mit Behinderungen) Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte der AUVA Sicherheitsstandards (zB Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung) Dokumentationsvorschriften Gesetzliche Vorschriften, Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
| Er/Sie kann geeignete Sicherheitsmaßnahmen auswählen und implementieren. geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für das Sicherheitsmanagement auswählen und einsetzen. Sicherheitsunterweisungen durchführen und dokumentieren sowie entsprechend der gesetzlichen vorgeschriebenen Frequenz wiederholen. die fachgerechte Behandlung, Lagerung und Entsorgung von Arbeits- und Werkstoffen (zB Chemikalien, Destillationsschlamm) sowie anderem Material (zB leere Chemikalienbehälter) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie entsprechend den Anweisungen aus den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern gewährleisten. Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen. Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen setzen, damit Unfälle mit Maschinen, Anlagen und Handwerkzeugen vermieden werden. die laufende Evaluierung der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und der gesetzlichen Vorschriften durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen. die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, Normen und technischen Richtlinien sicherstellen. gesetzlich gebotene Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen setzen. Maßnahmen zur Arbeitssicherheit überprüfen. Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen. Gefahren erkennen und diese vermeiden. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vorbeugen, indem er/sie die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze gewährleistet. Arbeitsvorgänge auf ihr Gefahrenpotential evaluieren, den sicheren Umgang mit den Maschinen, Anlagen und Handwerkzeugen trainieren und dies dokumentieren. Sicherheitsdatenblätter interpretieren, auflegen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen darin unterweisen.
|
Er/Sie ist in der Lage, ein betriebliches Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren und dessen Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualitätssicherung und -optimierung Dokumentation des betrieblichen Qualitätsmanagements Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Gesetzliche Vorschriften, Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
| Er/Sie kann Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -optimierung auswählen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards unterweisen. die Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards sicherstellen und dokumentieren. Trends und Entwicklungen in der Branche erkennen, deren Sinnhaftigkeit beurteilen und basierend auf den Beurteilungsergebnissen betriebliche Entscheidungen treffen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ihren Kompetenzen entsprechend einsetzen.
|
Er/Sie ist in der Lage, ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren und dessen Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Betriebliche Abfallwirtschaft Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten Umweltschonendes, nachhaltiges, energieeffizientes Arbeiten und Wirtschaften Dokumentationsvorschriften Gesetzliche Vorschriften, Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
| Er/Sie kann Maßnahmen des betrieblichen Umweltmanagements auswählen, umsetzen und dokumentieren. die fachgerechte Behandlung, Lagerung und Entsorgung von Arbeits- und Werkstoffen (zB Chemikalien, Destillationsschlamm), anderem Material (zB leere Chemikalienbehälter) und Altgeräten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie entsprechend den Anweisungen aus den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern gewährleisten. Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen. die laufende Evaluierung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen. ressourcenschonend wirtschaften (zB Wasserrückgewinnung, Wärmerückgewinnung aus dem Waschwasser). Materialien und Arbeitsverfahren in Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit beurteilen und auswählen. die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Normen und technischer Richtlinien sicherstellen.
|
| | |