Verordnung der Bundesinnung Kunsthandwerke über die Meisterprüfung für das Handwerk Kartonagenwarenerzeugung (Kartonagenwarenerzeugung-Meisterprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk Kartonagenwarenerzeugung ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage 1 abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B und Modul 3 der Meisterprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Meisterprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so ist dieses Modul auf einmal abzulegen.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1 Teil A

Modul 1 Teil B

Modul 3

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat aber jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 2 Teil A

Modul 2 Teil B

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

  1. Absatz 5Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

Modul

Teil

Gegenstand

Anrechnung

Modul 1

A

Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen „Buchbindetechnik und Postpresstechnologie“, „Etui- und Kassettenerzeuger“ oder „Kartonagenwarenerzeuger/Kartonagewarenerzeugerin“ (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung)

Modul 2

A

Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen „Buchbindetechnik und Postpresstechnologie“, „Etui- und Kassettenerzeuger“ oder „Kartonagenwarenerzeuger/Kartonagewarenerzeugerin“ (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung)

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Paragraph 4,

Das Modul 1 ist eine projektorientierte fachlich praktische Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Im Teil A sind die berufsnotwendigen Lernergebnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (LAP-Niveau) gemäß Paragraph 21, Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 2022,, nachzuweisen. Im Teil B sind die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Lernergebnisse nachzuweisen. Dazu zählen insbesondere Planung, Organisation und meisterliche Ausführung.

Modul 1 Teil A

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil A umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen mindestens 1 von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf LAP-Niveau.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      einen rohen Postkarton aus 40er Graupappe gestaucht anzufertigen,
    2. Ziffer 2
      einen überzogenen Torten- oder Schuhkarton mit Goldrand am Oberteil anzufertigen und
    3. Ziffer 3
      eine Faltschachtel aus Karton oder Wellpappe nach vorgegebenen Maß mit Angabe der Art des Verschlusses anzufertigen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Maßhaltigkeit (Umsetzung des vorgelegten Entwurfs),
    2. Ziffer 2
      Sauberkeit,
    3. Ziffer 3
      Materialbearbeitung,
    4. Ziffer 4
      Funktionalität,
    5. Ziffer 5
      fachliche Richtigkeit,
    6. Ziffer 6
      Praxistauglichkeit und
    7. Ziffer 7
      Handhabung der Arbeitsmittel und Werkzeuge.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 3 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 4 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat eigene Materialien zu verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Material von der Verwendung ausschließen.

Modul 1 Teil B

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil B umfasst den Gegenstand „fachlich praktische Prüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlich-praktischen Lernergebnisse durch die Bearbeitung von betrieblichen Aufträgen nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Aufträge der Entwicklung und Herstellung von Kartonagen aller Art fachgerecht zu planen,
    2. Ziffer 2
      Aufträge des Designs und des Entwurfs für die Herstellung von Kartonagen aller Art durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      für die Aufträge geeignete Materialien, Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen und Werkzeuge für die Herstellung von Kartonagen aller Art einzuteilen und vorzubereiten,
    4. Ziffer 4
      Aufträge der Fertigung von Kartonagen aller Art fachgerecht durchzuführen und
    5. Ziffer 5
      Aufträge des Überziehens und Prägens von Kartonagen aller Art fachgerecht durchzuführen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Maßhaltigkeit (Umsetzung des vorgelegten Entwurfs),
    2. Ziffer 2
      Sauberkeit,
    3. Ziffer 3
      Materialbearbeitung,
    4. Ziffer 4
      Funktionalität,
    5. Ziffer 5
      fachliche Richtigkeit,
    6. Ziffer 6
      Praxistauglichkeit und
    7. Ziffer 7
      Handhabung der Arbeitsmittel und Werkzeuge.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 10 Stunden 30 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 12 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat in Abstimmung mit der Prüfungskommission geeignete Materialien mitzubringen. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Material von der Verwendung ausschließen.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Paragraph 7,

  1. Absatz einsDas Modul 2 ist eine fachlich mündliche Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Im Teil A hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Im Teil B sind die Lernergebnisse in Projektkonzeption und Projektplanung unter Berücksichtigung des Qualitäts- und Sicherheitsmanagement unter Beweis zu stellen.

Modul 2 Teil A

Paragraph 8,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil A umfasst den Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung, die sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, nachfolgend angeführte Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Demonstrationsobjekte, wie z. B. Materialproben oder Werkzeuge, können in der Prüfung herangezogen werden.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      für die Arbeitsaufträge geeignete Materialien, Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen und Werkzeuge für die Herstellung von Kartonagen anwendungsbezogen einzusetzen,
    2. Ziffer 2
      Kundenberatung fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen und
    4. Ziffer 4
      Aufgaben unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Umwelt- und Qualitätsstandards fachgerecht durchzuführen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Verwendung von Fachausdrücken.
  4. Absatz 4Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 40 Minuten zu beenden.

Modul 2 Teil B

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil B umfasst den Gegenstand „Projektkonzeption und Projektplanung unter Berücksichtigung des Qualitäts- und Sicherheitsmanagement“.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.
  3. Absatz 3Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins, – 5 sowie zumindest ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis aus Ziffer 6, – 9 nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    2. Ziffer 2
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    3. Ziffer 3
      Aufträge der Entwicklung und Herstellung von Kartonagen aller Art fachgerecht zu planen,
    4. Ziffer 4
      für die Aufträge geeignete Materialien, Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen und Werkzeuge für die Herstellung von Kartonagen aller Art einzuteilen und vorzubereiten,
    5. Ziffer 5
      Aufträge der Fertigung von Kartonagen aller Art fachgerecht durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      Aufträge des Überziehens und der Prägung von Kartonagen aller Art fachgerecht durchzuführen,
    7. Ziffer 7
      die Organisation und Koordination von Logistik und Versand fachgerecht durchzuführen,
    8. Ziffer 8
      Kundenberatung fachgerecht durchzuführen und
    9. Ziffer 9
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
  4. Absatz 4Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Verwendung von Fachausdrücken.
  5. Absatz 5Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden.

Modul 3: Fachtheoretische schriftliche Prüfung

Paragraph 10,

  1. Absatz einsDas Modul 3 ist eine schriftliche Prüfung. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat dabei die dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Lernergebnisse unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Das Modul 3 umfasst den Gegenstand „Fach- und Planungskompetenz“.
  3. Absatz 3Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren.
  4. Absatz 4Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  5. Absatz 5Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, Allgemeine Prüfungsordnung, ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.
  6. Absatz 6Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins, – 8 sowie zumindest ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis aus Ziffer 9, – 12 nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Aufträge der Entwicklung und Herstellung von Kartonagen aller Art fachgerecht zu planen,
    2. Ziffer 2
      Aufträge des Designs und des Entwurfs für die Herstellung von Kartonagen aller Art durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      für die Aufträge geeignete Materialien, Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen und Werkzeuge für die Herstellung von, Kartonagen aller Art einzuteilen und vorzubereiten,
    4. Ziffer 4
      Aufträge der Fertigung von Kartonagen aller Art fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      die Organisation und Koordination von Logistik und Versand fachgerecht durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      Kundenberatung fachgerecht durchzuführen,
    7. Ziffer 7
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen und entsprechend zu kommunizieren,
    8. Ziffer 8
      den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln,
    9. Ziffer 9
      das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    10. Ziffer 10
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    11. Ziffer 11
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren und
    12. Ziffer 12
      Aufträge des Überziehens und der Prägung von Kartonagen aller Art fachgerecht durchzuführen.
  7. Absatz 7Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit,
    3. Ziffer 3
      Nachvollziehbarkeit,
    4. Ziffer 4
      Vollständigkeit,
    5. Ziffer 5
      Verwendung von Fachausdrücken und
    6. Ziffer 6
      Maßhaltigkeit, Gestaltung und Form.
  8. Absatz 8Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 5 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 7 Stunden zu beenden.

Modul 4: Ausbilderprüfung

Paragraph 11,

Das Modul 4 besteht aus der Ausbilderprüfung gemäß Paragraphen 29 a, ff BAG oder in der Absolvierung des Ausbilderkurses gemäß Paragraph 29 g, BAG.

Modul 5: Unternehmerprüfung

Paragraph 12,

Das Modul 5 besteht aus der Unternehmerprüfung gemäß Paragraph 25, GewO 1994.

Bewertung

Paragraph 13,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Modul 1 und Modul 2 sind positiv bestanden, wenn alle Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden. Modul 3 ist positiv bestanden, wenn der Gegenstand dieses Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurde.
  3. Absatz 3Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

2

beide Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden.

zumindest beide Gegenstände mit der Note „Gut“ bewertet wurden.

Modul 2

2

beide Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden.

zumindest beide Gegenstände mit der Note „Gut“ bewertet wurden.

Modul 3

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 4Angerechnete Gegenstände werden in die Beurteilung, ob ein Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul nach Anrechnung

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

Modul 2

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 5Die Meisterprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Meisterprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 14,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Zusatzprüfung für die fachlich nahestehende Meisterprüfung – Handwerk Buchbinder

Paragraph 15,

Personen, die im Handwerk Buchbinder eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgenden Gegenstand dieser Meisterprüfung: Modul 1 Teil B.

Zusatzprüfung für die fachlich nahestehende Meisterprüfung – Handwerk Etui- und Kassettenerzeugung

Paragraph 16,

Personen, die im Handwerk Etui- und Kassettenerzeugung eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgenden Gegenstand dieser Meisterprüfung: Modul 1 Teil B.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 17,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung der Bundesinnung der Buchbinder über die Meisterprüfung für das Handwerk Kartonagenwarenerzeuger, kundgemacht von der Bundesinnung der Buchbinder am 30. Jänner 2004, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu sechs Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen. Die Prüfung gilt mit dem Antritt zu einem Modul als begonnen.
  4. Absatz 4Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Meisterprüfung anzurechnen.

Bundesinnung Kunsthandwerke

KommR. Wolfgang Hufnagl

Bundesinnungsmeister

Mag. Erwin Czesany

Bundesinnungsgeschäftsführer

Anlage 1

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 6,, 9 und 10 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau

Unternehmensführung fachspezifisch

KOMPETENZNIVEAU AUF LEVEL 6

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Kartonagenwarenerzeugermeister/ die Kartonagenwarenerzeugermeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Kartonagenwarenerzeugermeister/ die Kartonagenwarenerzeugermeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

QUALIFIKATIONSBEREICH: HANDWERKSAUSÜBUNG AUF MEISTERLICHEM NIVEAU
Durchführung der Planung von Aufträgen

  1. Ziffer eins
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Entwicklung und Herstellung von Kartonagen aller Art fachgerecht zu planen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Fachkunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde
  • Strichaufzählung
    Entwurf von Skizzen und Zeichnungen von Hand und mittels digitalen Tools
  • Strichaufzählung
    Werkzeug- und Gerätekunde am Stand der Technik, deren Funktionsweise, Einsatz und Handhabung
  • Strichaufzählung
    traditionelle Entwicklungs-, Herstellungs- und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    rationelle Entwicklungs-, Herstellungs- und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatz
  • Strichaufzählung
    Fachrechnen insbesondere Materialbedarfsberechnung
  • Strichaufzählung
    Gestaltungslehre
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    Auftragsspezifische Datenübertragungen
  • Strichaufzählung
    Materialien, Werk- und Hilfsstoffe z. B.: Papier, Karton, Pappe, Vollpappe, Wellpappe, Graupappe Überzugsmaterialien, Klebstoffe, etc., deren Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren- und Bearbeitungstechniken sowie materialgerechte Lagerung
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse von Offset, Digitaldruck und Veredelungsoptionen
  • Strichaufzählung
    Arbeitssicherheit und Maschinensicherheitseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens des Kunden/der Kundin erkennen, erfassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der Planung kundengerecht kommunizieren und entsprechend den Kundenwünschen anpassen.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln, adaptieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Entwicklungs-, Herstellungs- und Arbeitsmethoden entsprechend der Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen und planen.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Auftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen sowie Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Geräte und Maschinen nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen.
  • Strichaufzählung
    für Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Geräte und Maschinen geeignete Arbeitsplatzvoraussetzungen schaffen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Materialien nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen.
  • Strichaufzählung
    eine Materialaufstellung und Materialbedarfsberechnung mittels Bemaßung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitspläne, Entwürfe, Skizzen und Zeichnungen unter Berücksichtigung arbeitstechnischer, materialspezifischer und gestalterischer Gesichtspunkte, auch unter Einsatz von rechnergestützten Systemen erstellen.
  • Strichaufzählung
    in seiner/ihrer Planung die auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Maschinen sowie Materialien berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    den aktuellen Stand der Technik auf den Gebieten des Umweltschutzes und des effizienten und wirtschaftlichen Energieeinsatzes in der Planung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    bei der Planung aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Durchführung von Aufträgen der Herstellung von Kartonagen aller Art

  1. Ziffer 2
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge des Designs und des Entwurfs für die Herstellung von Kartonagen aller Art durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Entwurf von Skizzen und Zeichnungen von Hand und mittels digitalen Tools
  • Strichaufzählung
    Ästhetik, Komposition und Design (äußeres und inneres Design)
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsgrundlage
  • Strichaufzählung
    Farbenlehre
  • Strichaufzählung
    Gestaltungs- und Formlehre
  • Strichaufzählung
    Fachkunde
  • Strichaufzählung
    Materialien-, Werk- und Hilfsstoffe z. B.: Papier, Karton, Pappe, Vollpappe, Wellpappe, Graupappe, Überzugsmaterialien, Klebstoffe, etc., deren Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren und -techniken sowie materialgerechte Lagerung
  • Strichaufzählung
    Technisches Wissen über die Produktionsfertigung
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kartonagen unter Berücksichtigung rationeller und wirtschaftlicher Aspekte entwerfen.
  • Strichaufzählung
    Entwurfsskizzen nach Kundenanforderung erstellen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Techniken für den Entwurf auswählen und argumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Materialien, Werk- und Hilfsstoffe für den Entwurf auswählen und argumentieren.
  • Strichaufzählung
    bei der Design- und Entwurfsentwicklung aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.
  1. Ziffer 3
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage für die Aufträge geeignete Materialien, Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen und Werkzeuge für die Herstellung von, Kartonagen aller Art einzuteilen und vorzubereiten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialkunde wie z. B.:
    • Strichaufzählung
      Arten und Bezeichnungen,
    • Strichaufzählung
      Materialien, Werk- und Hilfsstoffe z. B.: Papier, Karton, Pappe, Vollpappe, Wellpappe, Graupappe, Überzugsmaterialien, Klebstoffe, etc., deren Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren und -techniken sowie materialgerechte Lagerung
    • Strichaufzählung
      Eigenschaften der verwendeten Materialien
    • Strichaufzählung
      Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Materialien
    • Strichaufzählung
      Spezifikationen von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen
  • Strichaufzählung
    Bestell- und Beschaffungswesen der Materialien, Werk- und Hilfsstoffe
  • Strichaufzählung
    Eingangskontrollen
  • Strichaufzählung
    Werkzeug- und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Datenüberprüfung
  • Strichaufzählung
    Grammaturen, Laufrichtung und Papier- und Pappformate
  • Strichaufzählung
    Facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Materialbedarfsberechnungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Materialbestellungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Bogenmarkierungen interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Laufrichtungen von Papieren bestimmen und beachten.
  • Strichaufzählung
    Grammaturbestimmung durchführen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Materialien, Werk- und Hilfsstoffe auswählen und für die Fertigung vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Materialien auf definierte Qualität überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Eingangskontrollen von bestellten Waren und Werkzeugen durchführen und diese materialgerecht lagern.
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrolle. Durchführen.
  • Strichaufzählung
    Maschineneinstellungen vornehmen wie z. B.: Stanzmaschinen, Überziehmaschinen, Klebemaschinen, Faltschachtelklebemaschinen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.
  1. Ziffer 4
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Fertigung von Kartonagen aller Art fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialien, Werk- und Hilfsstoffe z. B.: Papier, Karton, Pappe, Vollpappe, Wellpappe, Graupappe, Überzugsmaterialien, Klebstoffe, etc., deren Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren und Bearbeitungstechniken,
  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Fertigungstechniken wie z. B.: Schneiden, Stanzen, Rillen, Kleben, Heften, usw.
  • Strichaufzählung
    Vorbereitungsarbeiten und Leimtechniken mit unterschiedlichen Leimen
  • Strichaufzählung
    Zuschneide- und Bearbeitungstechniken der unterschiedlichen Materialien
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse einer Faltschachtelklebemaschine wie z. B.: Verarbeitung, Längsklebung und Blitzboden usw.
  • Strichaufzählung
    Kontrolle und Prüfung der Produkte
  • Strichaufzählung
    Wartung, Instandhaltung und Bedienung von Bearbeitungs- und Produktionsmaschinen
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    geeignete Materialien auswählen.
  • Strichaufzählung
    halbautomatische und vollautomatische Maschinen wie z. B.: Schneidmaschinen, Stanzmaschinen, Überziehmaschine usw. auswählen, einrichten, rüsten, bedienen und überwachen.
  • Strichaufzählung
    Prototypen und Kleinserien manuell fertigen, wie durchschneiden mit Pappschere, ritzen, rillen, überziehen, kleben usw.
  • Strichaufzählung
    Kaschierungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Luxuskarton mit angehängtem Deckel und Seidenband und abfallendes Vorderteil am Hals überziehen und auskaschieren.
  • Strichaufzählung
    einen Versandkarton aus Wellpappe anfertigen.
  • Strichaufzählung
    ein Display mit Aufstellvorrichtung laut Zeichnung fertigen.
  • Strichaufzählung
    Faltschachteln fertigen.
  • Strichaufzählung
    rohen Postkarton aus Graupappe gestaucht herstellen.
  • Strichaufzählung
    Maschinen und Systeme warten, pflegen und Instand halten.
  • Strichaufzählung
    Produktionsmaschinen beschicken und bestücken.
  • Strichaufzählung
    bei der Fertigung aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.
  1. Ziffer 5
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge des Überziehens und der Prägung von Kartonagen aller Art fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Techniken des Prägens
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse des Folierens
  • Strichaufzählung
    Techniken des Überziehens
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Prägemaschinen einrichten und Prägungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Kartonagen aller Art überziehen.
  • Strichaufzählung
    beim Überziehen und Prägen aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Logistik und Versand

  1. Ziffer 6
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, die Organisation und Koordination von Logistik und Versand fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Paketier-, Förder-, Puffer-, Zwischenlagersystemen
  • Strichaufzählung
    Rechnergestütztes Steuern der Produktion
  • Strichaufzählung
    Beseitigung von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess
  • Strichaufzählung
    Prozesskontrollen, Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität
  • Strichaufzählung
    Materialgerechte Verpackung und Versendung von Produkten
  • Strichaufzählung
    Versand- und Transportarten
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Produkte materialgerecht verpacken und versenden.
  • Strichaufzählung
    Verpackungseinheiten zum Versand unter Beachtung der Transportart und der Transportvorschriften vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Protokolle über Arbeitsergebnisse erstellen.
  • Strichaufzählung
    Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen erfassen, auswerten und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    die Personalisierung der Produkte datenschutzkonform durchführen.
  • Strichaufzählung
    Kostenoptimierte, produktspezifische Versandarten auswählen.
  • Strichaufzählung
    Lieferbegleitpapiere wie z. B. Bundzettel, Palettenzettel sowie Lieferscheine ausstellen und Versanddokumente weiterleiten.
  • Strichaufzählung
    Beim Versand und der Logistik aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

QUALIFIKATIONSBEREICH: UNTERNEHMENSFÜHRUNG FACHSPEZIFISCH
Kundenberatung und Praxisgerechte Angebotslegung

  1. Ziffer 7
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Kundenberatung fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung und kundengerechte Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Zielgruppen
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe und fachübliche Bezeichnungen
  • Strichaufzählung
    Materialtechnologie
  • Strichaufzählung
    Farbenlehre
  • Strichaufzählung
    Gestaltungslehre
  • Strichaufzählung
    Beratung der Kunden über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden/Kundinnen in Bezug auf Material, Farben, Formen und Gestaltungen umfassend beraten.
  • Strichaufzählung
    Kundenwünsche in Bezug auf Material und Preis erheben, konkretisieren und verschriftlichen.
  • Strichaufzählung
    Vorstellungen und Ideen von Kunden/Kundinnen visualisieren, weiterentwickeln und adaptieren.
  • Strichaufzählung
    über Vor- und Nachteile von unterschiedlichen Materialien, und deren Einsatz kundengerecht beraten.
  • Strichaufzählung
    in jeder Phase der Entwicklung und Herstellung flexibel auf Kundenbedürfnisse reagieren und auf Kundenwünsche eingehen.
  • Strichaufzählung
    Kunden/Kundinnen mit besonderen Anliegen und Kundenwünschen beraten und spezifische Lösungen entwickeln und anbieten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und facheinschlägiger technischer Richtlinien bei der Beratung einbeziehen und sicherstellen.
  1. Ziffer 8
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen und entsprechend zu kommunizieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    branchenübliche Preisgestaltung
  • Strichaufzählung
    kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    fachtechnisches Zeichnen
  • Strichaufzählung
    Materialtechnologie
  • Strichaufzählung
    Fachkalkulation insbesondere Stundensatzkalkulation
  • Strichaufzählung
    Kostenrechnung
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Arbeits-, Produktionsstätten- und Produktionsverfahrenstechnologie
  • Strichaufzählung
    angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen, facheinschlägige technische Richtlinien und Bestimmungen
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse betrieblicher Kosten, deren Beinflussbarkeit und deren Auswirkungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Skizzen und Entwürfe lesen und interpretieren und für die Kalkulation vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    die branchenspezifische Leistungsbeschreibung kundenfreundlich darstellen.
  • Strichaufzählung
    das benötigte Material sowie Arbeitsmittel berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    eine Materialaufstellung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    eine Materialbedarfsberechnung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Personal- und Sachkosten berechnen unter Berücksichtigung von
    • Strichaufzählung
      Lohnkosten
    • Strichaufzählung
      Lohnnebenkosten
    • Strichaufzählung
      Betriebsmittelkosten
    • Strichaufzählung
      Gemeinkosten
  • Strichaufzählung
    basierend auf dem Auftrag einen Verkaufspreis kalkulieren, ein dementsprechendes Angebot erstellen und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    basierend auf dem Angebot die Faktura erstellen.
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Überlegungen hinsichtlich der Abwägung des unternehmerischen Risikos und Gewinns berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Normen, facheinschlägiger technischer Richtlinien und Bestimmungen sicherstellen.
  1. Ziffer 9
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    Produktionstechnisches Wissen
  • Strichaufzählung
    Zeitmanagement
  • Strichaufzählung
    Methoden der Zeitermittlung
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den notwendigen Zeitbedarf des Auftrages und der Fertigungsdauer ermitteln.
  • Strichaufzählung
    die Auftragsplanung mit anderen Aufträgen des Unternehmens sowie dem Kundenwunsch abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Ist- und Sollzeiten erfassen, dokumentieren, auswerten und gegebenenfalls steuernd eingreifen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Normen, facheinschlägiger technischer Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben sicherstellen.

Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

  1. Ziffer 10
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    Führung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung und -optimierung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Qualitätsmanagements
  • Strichaufzählung
    Informationsfluss und Datenaustausch

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -optimierung auswählen, einleiten sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen auswählen und ihren Fähigkeiten und Talenten entsprechend einsetzen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Qualitätsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.
  1. Ziffer 11
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Unfallverhütung und Arbeitnehmerschutz
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe
  • Strichaufzählung
    Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
  • Strichaufzählung
    Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde und deren Sicherheitseinrichtungen und gefahrloser Betrieb
  • Strichaufzählung
    Datenaustausch
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Vorschriften
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Sicherheitsmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des Sicherheitsmanagements auswählen, implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsunterweisungen durchführen und dokumentieren sowie entsprechend der gesetzlichen vorgeschriebenen Frequenz wiederholen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung und Entsorgung von Arbeits- und Werkstoffen sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie entsprechend den Anweisungen aus den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen.
  • Strichaufzählung
    die regelmäßige Wartung der Maschinen für einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen setzen, damit Unfälle mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen vermieden werden.
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die Rückverfolgbarkeit für eingesetzte Materialien und Hilfsstoffe sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.
  1. Ziffer 12
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Grundlagen im Umweltmanagement
  • Strichaufzählung
    Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    Produktionsökologie
  • Strichaufzählung
    Human-, Gebrauchs- und Entsorgungsökologie
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über Ökosiegel
  • Strichaufzählung
    Ökologie
  • Strichaufzählung
    einschlägige Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    betriebliche Abfallwirtschaft
  • Strichaufzählung
    Meldepflichten
  • Strichaufzählung
    Vermeidung von Abfall sowie stoffliche und thermische Verwertungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    umweltschonendes, nachhaltiges, energieeffizientes Arbeiten und Wirtschaften
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Vorschriften des Umweltschutzes
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Umweltmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des betrieblichen Umweltmanagements auswählen, implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Abfälle fachgerecht behandeln, lagern und entsorgen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung, Aufbereitung und Entsorgung von Altgeräten, Arbeits- und Werkstoffen (Hilfsstoffe) sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen.
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens ressourcenschonend im Sinne einer fachgerechten Abfallvermeidung bzw. -verwertung wirtschaften.
  • Strichaufzählung
    den rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatz berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vorschriften sicherstellen.

Anlage 2

Lernergebnisse auf LAP-Niveau – Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter Paragraphen 5 und 8 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten, die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.

Modul 1 Teil A Gegenstand Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer eins
    Er/Sie ist in der Lage, einen rohen Postkarton aus 40er Graupappe gestaucht herzustellen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, Verwendungs-, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werk- und Hilfsstoffen wie Pappe
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Klebstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs-, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Pappeformate und -qualitäten und deren Grammaturen
  • Strichaufzählung
    Laufrichtungen von Pappe
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Klebetechniken
  • Strichaufzählung
    Manuelle und maschinelle Techniken wie z. B. Schneiden, Stauchen, Klammerheften, Kleben
  • Strichaufzählung
    Kontrolle und Prüfung der Produkte
  • Strichaufzählung
    Bedienung von Bearbeitungs- und Produktionsmaschinen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe fachgerecht handhaben.
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe auftragsbezogen auswählen.
  • Strichaufzählung
    Laufrichtungen von Pappe bestimmen und beachten.
  • Strichaufzählung
    Pappe zur Herstellung maßnehmen und manuell und maschinell schneiden.
  • Strichaufzählung
    stauchen, schlitzen, kleben, klammerheften.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, einen überzogenen Torten- oder Schuhkarton mit Goldrand am Oberteil herzustellen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, Verwendungs-, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werk- und Hilfsstoffen wie Pappe
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Klebstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs-, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Pappeformate und -qualitäten, der Grammaturen
  • Strichaufzählung
    Laufrichtungen von Pappe
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Klebetechniken
  • Strichaufzählung
    Manuelle und maschinelle Techniken wie z. B. Schneiden, Ritzen, Überziehen, Kleben
  • Strichaufzählung
    Kontrolle und Prüfung der Produkte
  • Strichaufzählung
    Bedienung von Bearbeitungs- und Produktionsmaschinen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe fachgerecht handhaben.
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe auftragsbezogen auswählen.
  • Strichaufzählung
    Laufrichtungen von Pappe und Papier bestimmen und beachten.
  • Strichaufzählung
    Pappe und Papier zur Herstellung maßnehmen und manuell und maschinell schneiden, ritzen, kleben, überziehen.

-             

  1. Ziffer 3
    Er/Sie ist in der Lage, eine Faltschachtel aus Karton oder Wellpappe nach vorgegebenen Maß mit Angabe der Art des Verschlusses anfertigen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, Verwendungs-, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werk- und Hilfsstoffe wie Karton, Wellpappe,
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Klebstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs-, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Kartonformate und -qualitäten und deren Grammaturen
  • Strichaufzählung
    Laufrichtungen von Karton
  • Strichaufzählung
    Wellenlauf und Stärken von unterschiedlichen Wellpapparten (E-Welle, B-Welle etc.)
  • Strichaufzählung
    Manuelle und maschinelle Techniken wie z. B. Schneiden, Rillen, Kleben
  • Strichaufzählung
    Kontrolle und Prüfung der Produkte
  • Strichaufzählung
    Bedienung von Bearbeitungs- und Produktionsmaschinen
  • Strichaufzählung
    über diverse Faltschachtelkonstruktionen wie z. B. Blitzfaltboden, 4/6 Punktklebung, Kuvertboden, Längsklebung, Oberleimklebung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe fachgerecht handhaben.
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe auftragsbezogen auswählen.
  • Strichaufzählung
    Laufrichtungen von Karton bestimmen und beachten.
  • Strichaufzählung
    Wellenlauf und Stärke beachten.
  • Strichaufzählung
    Karton und Wellpappe zur Herstellung maßnehmen und manuell und maschinell schneiden, rillen, kleben.
  • Strichaufzählung
    Blitzfaltboden, 4/6 Punktklebung, Kuvertboden, Längsklebung, Oberleimklebung anfertigen.

-             

Modul 2 Teil A Gegenstand Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer eins
    Er/Sie ist in der Lage für die Arbeitsaufträge geeignete Materialien, Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen und Werkzeuge für die Herstellung von Kartonagen anwendungsbezogen einzusetzen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Materialkunde wie z. B.:
    • Strichaufzählung
      Bezeichnungen
    • Strichaufzählung
      allgemeine Be- und Verarbeitung von Werk- und Hilfsstoffen z. B.: Papier, Karton, Pappe, Wellpappe, Klebstoffe, Überzugsmaterialien, Heftdrahtarten etc., deren Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren und Bearbeitungstechniken sowie materialgerechte Lagerung
    • Strichaufzählung
      Materialfehler und Alterungsverhalten von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen
  • Strichaufzählung
    Eingangskontrollen
  • Strichaufzählung
    Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Gestaltungstechniken
  • Strichaufzählung
    Datenüberprüfung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Drucktechniken
  • Strichaufzählung
    Papier-, Karton- und Pappeformate
  • Strichaufzählung
    Grammaturen und Laufrichtung

Er/Sie kann:

  • Strichaufzählung
    Materialbedarfsberechnungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Bogenmarkierungen fachgerecht interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Laufrichtungen von Papieren, Karton, Pappe und Wellpappe bestimmen und beachten.
  • Strichaufzählung
    geeignete Materialien, Werk- und Hilfsstoffe auswählen und für die Fertigung vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Geräte und Maschinen auswählen und für die Fertigung vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    die Einteilungen unter Berücksichtigung der Produktions- und Trocknungszeiten vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Materialien auf Materialfehler überprüfen.
  • Strichaufzählung
    gestalterische Techniken anwenden.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, Kundenberatung fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung und kundengerechte Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe und fachübliche Bezeichnungen
  • Strichaufzählung
    Materialtechnologie
  • Strichaufzählung
    Farbenlehre
  • Strichaufzählung
    Beratung der Kundschaft über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden/Kundinnen in Bezug auf Material, Farben, Formen und Gestaltungen beraten.
  • Strichaufzählung
    Vorstellungen und Ideen von Kunden/Kundinnen visualisieren und adaptieren.
  • Strichaufzählung
    über Vor- und Nachteile von unterschiedlichen Materialien und deren Einsatz kundengerecht beraten.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 3
    Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Feedback
  • Strichaufzählung
    sein/ihr Fachgebiet (siehe Lernergebnisse oberhalb)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Qualität der eigenen Arbeiten sowie der Arbeiten von Kollegen und Kolleginnen beurteilen.
  • Strichaufzählung
    Feedback geben.
  • Strichaufzählung
    Optimierungsvorschläge einbringen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 4
    Er/Sie ist in der Lage, Aufgaben unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Umwelt- und Qualitätsstandards fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    die Anwendung der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements
  • Strichaufzählung
    Umweltschutz wie z. B.: sinnvoller Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich
  • Strichaufzählung
    anfallende Reststoffe, deren Trennung, Verwertung und Entsorgung des Abfalls
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz wie z. B.: das ergonomische Gestalten des Arbeitsplatzes

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge mit Sorgfalt, zuverlässig, verantwortungsbewusst, pünktlich, einsatzbereit, service- und kundenorientiert durchführen.
  • Strichaufzählung
    Lösungsvorschläge mitentwickeln.
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden anwenden.
  • Strichaufzählung
    bei seiner/ihrer Tätigkeit die berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Gesundheitsvorschriften einbeziehen.