Verordnung der Bundesinnung Kunsthandwerke über die Meisterprüfung für das Handwerk Buchbinder (Buchbinder-Meisterprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk Buchbinder ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage 1 abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B und Modul 3 der Meisterprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Meisterprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so ist dieses Modul auf einmal abzulegen.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1 Teil A

Modul 1 Teil B

Modul 3

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat aber jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 2 Teil A

Modul 2 Teil B

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

  1. Absatz 5Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

Modul

Teil

Gegenstand

Anrechnung

Modul 1

A

Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Lehrabschlussprüfung in dem Lehrberuf „Buchbindetechnik und Postpresstechnologie“ (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung)

Modul 2

A

Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Lehrabschlussprüfung in dem Lehrberuf „Buchbindetechnik und Postpresstechnologie“ (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung)

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Paragraph 4,

Das Modul 1 ist eine projektorientierte fachlich praktische Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Im Teil A sind die berufsnotwendigen Lernergebnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (LAP-Niveau) gemäß Paragraph 21, Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 2022,, nachzuweisen. nachzuweisen. Im Teil B sind die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Lernergebnisse nachzuweisen. Dazu zählen insbesondere Planung, Organisation und meisterliche Ausführung.

Modul 1 Teil A

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil A umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden berufsnotwendigen Lernergebnisse im Rahmen der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf LAP-Niveau nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      einen Deckenband von einem unbeschnittenen Buchblock herzustellen und
    2. Ziffer 2
      das Aufziehen und Einziehen einer runden Lederecke fachgerecht durchzuführen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Maßhaltigkeit (Umsetzung des vorgelegten Entwurfs),
    2. Ziffer 2
      Sauberkeit,
    3. Ziffer 3
      Materialbearbeitung,
    4. Ziffer 4
      Funktionalität,
    5. Ziffer 5
      fachliche Richtigkeit,
    6. Ziffer 6
      Praxistauglichkeit und
    7. Ziffer 7
      Handhabung der Arbeitsmittel und Werkzeuge.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 3 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 4 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Materialien verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Material von der Verwendung ausschließen.
  6. Absatz 6Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die die ihm/ihr bekannt gegebenen Halbfertigteile zur Prüfung mitzubringen.

Modul 1 Teil B

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil B umfasst den Gegenstand „fachlich praktische Prüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlich-praktischen Lernergebnisse durch die Bearbeitung von betrieblichen Aufträgen nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      buchbinderische Aufträge fachgerecht zu planen,
    2. Ziffer 2
      Aufträge des Designs und des Entwurfs von buchbinderischen Erzeugnissen durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      für die Aufträge geeignete Material-, Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen und Werkzeuge für die Herstellung von buchbinderischen Erzeugnissen einzuteilen und vorzubereiten,
    4. Ziffer 4
      Aufträge der Fertigung von buchbinderischen Erzeugnissen fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Aufträge der Veredelung und Verzierung von buchbinderischen Erzeugnissen fachgerecht durchzuführen und
    6. Ziffer 6
      Aufträge der Entwicklung und Herstellung von buchbinderischen Erzeugnissen, die mittels traditioneller Techniken hergestellt werden, durchzuführen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Maßhaltigkeit (Umsetzung des vorgelegten Entwurfs),
    2. Ziffer 2
      Sauberkeit,
    3. Ziffer 3
      Materialbearbeitung,
    4. Ziffer 4
      Funktionalität,
    5. Ziffer 5
      fachliche Richtigkeit,
    6. Ziffer 6
      Praxistauglichkeit und
    7. Ziffer 7
      Handhabung der Arbeitsmittel und Werkzeuge.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 20 Stunden 20 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 22 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat in Abstimmung mit der Prüfungskommission geeignete Materialien mitzubringen. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Material von der Verwendung ausschließen.
  6. Absatz 6Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die ihm/ihr bekannt gegebenen Halbfertigteile zur Prüfung mitzubringen.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Paragraph 7,

  1. Absatz einsDas Modul 2 ist eine fachlich mündliche Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Im Teil A hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Im Teil B sind die Lernergebnisse in Projektkonzeption und Projektplanung unter Berücksichtigung des Qualitäts- und Sicherheitsmanagement unter Beweis zu stellen.

Modul 2 Teil A

Paragraph 8,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil A umfasst den Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung, die sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, nachfolgend angeführte Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Demonstrationsobjekte, wie zB Materialproben oder Werkzeuge, können in der Prüfung herangezogen werden.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      für die Aufträge geeignete Material-, Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen und Werkzeuge für die Herstellung von buchbinderischen Erzeugnissen anwendungsbezogen einzusetzen,
    2. Ziffer 2
      Kundenberatung fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen und
    4. Ziffer 4
      Aufgaben unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Umwelt- und Qualitätsstandards fachgerecht durchzuführen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Verwendung von Fachausdrücken.
  4. Absatz 4Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 40 Minuten zu beenden.

Modul 2 Teil B

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil B umfasst den Gegenstand „Projektkonzeption und Projektplanung unter Berücksichtigung des Qualitäts- und Sicherheitsmanagement“.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.
  3. Absatz 3Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins, – 5 sowie zumindest drei weitere von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse aus Ziffer 6, – 11 nachzuweisen. Er/Sie ist in der Lage,
    1. Ziffer eins
      das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    2. Ziffer 2
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    3. Ziffer 3
      buchbinderische Aufträge fachgerecht zu planen,
    4. Ziffer 4
      für die Aufträge geeignete Material-, Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen und Werkzeuge für die Herstellung von buchbinderischen Erzeugnissen einzuteilen und vorzubereiten,
    5. Ziffer 5
      Aufträge der Fertigung von buchbinderischen Erzeugnissen fachgerecht durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      Aufträge der Veredelung und Verzierung von buchbinderischen Erzeugnissen fachgerecht durchzuführen,
    7. Ziffer 7
      Aufträge der Entwicklung und Herstellung von buchbinderischen Erzeugnissen, die mittels traditioneller Techniken hergestellt werden, durchzuführen,
    8. Ziffer 8
      Aufträge der Reparatur und Instandsetzung von buchbinderischen Erzeugnissen und Druckwerke fachgerecht durchzuführen,
    9. Ziffer 9
      Lagerung, Logistik und Versand fachgerecht durchzuführen,
    10. Ziffer 10
      Kundenberatung fachgerecht durchzuführen und
    11. Ziffer 11
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
  4. Absatz 4Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Verwendung von Fachausdrücken.
  5. Absatz 5Das Prüfungsgespräch hat mindestens 40 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden.

Modul 3: Fachtheoretische schriftliche Prüfung

Paragraph 10,

  1. Absatz einsDas Modul 3 ist eine schriftliche Prüfung. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat dabei die dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Lernergebnisse unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Das Modul 3 umfasst den Gegenstand „Fach- und Planungskompetenz“.
  3. Absatz 3Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren.
  4. Absatz 4Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  5. Absatz 5Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, Allgemeine Prüfungsordnung ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.
  6. Absatz 6Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins, – 8 sowie zumindest drei weitere von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse aus Ziffer 9, – 14 nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      buchbinderische Aufträge fachgerecht zu planen,
    2. Ziffer 2
      Aufträge des Designs und des Entwurfs von buchbinderischen Erzeugnissen durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      für die Aufträge geeignete Material-, Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen und Werkzeuge für die Herstellung von buchbinderischen Erzeugnissen einzuteilen und vorzubereiten,
    4. Ziffer 4
      Aufträge der Fertigung von buchbinderischen Erzeugnissen fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Aufträge der Veredelung und Verzierung von buchbinderischen Erzeugnissen fachgerecht durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      Aufträge der Entwicklung und Herstellung von buchbinderischen Erzeugnissen, die mittels traditioneller Techniken hergestellt werden, durchzuführen,
    7. Ziffer 7
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen und entsprechend zu kommunizieren,
    8. Ziffer 8
      den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln,
    9. Ziffer 9
      das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    10. Ziffer 10
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    11. Ziffer 11
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    12. Ziffer 12
      Lagerung, Logistik und Versand fachgerecht durchzuführen,
    13. Ziffer 13
      Aufträge der Reparatur und Instandsetzung von buchbinderischen Erzeugnissen und Druckwerke fachgerecht durchzuführen und
    14. Ziffer 14
      Kundenberatung fachgerecht durchzuführen.
  7. Absatz 7Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit,
    3. Ziffer 3
      Nachvollziehbarkeit,
    4. Ziffer 4
      Vollständigkeit,
    5. Ziffer 5
      Verwendung von Fachausdrücken und
    6. Ziffer 6
      Maßhaltigkeit, Gestaltung und Form.
  8. Absatz 8Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 5 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 7 Stunden zu beenden.

Modul 4: Ausbilderprüfung

Paragraph 11,

Das Modul 4 besteht aus der Ausbilderprüfung gemäß Paragraphen 29 a, ff BAG oder in der Absolvierung des Ausbilderkurses gemäß Paragraph 29 g, BAG.

Modul 5: Unternehmerprüfung

Paragraph 12,

Das Modul 5 besteht aus der Unternehmerprüfung gemäß Paragraph 25, GewO 1994.

Bewertung

Paragraph 13,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Modul 1 und Modul 2 sind positiv bestanden, wenn alle Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden. Modul 3 ist positiv bestanden, wenn der Gegenstand dieses Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurde.
  3. Absatz 3Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

2

beide Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden.

beide Gegenstände mit der Note „Gut“ bewertet wurden.

Modul 2

2

beide Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden.

beide Gegenstände mit der Note „Gut“ bewertet wurden.

Modul 3

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 4Angerechnete Gegenstände werden in die Beurteilung, ob ein Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul nach Anrechnung

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

Modul 2

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 5Die Meisterprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Meisterprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 14,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Zusatzprüfung für die fachlich nahestehende Meisterprüfung – Handwerk Kartonagewarenerzeugung

Paragraph 15,

Personen, die im Handwerk Kartonagewarenerzeugung eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgenden Gegenstand dieser Meisterprüfung: Modul 1 Teil B.

Zusatzprüfung für die fachlich nahestehende Meisterprüfung – Handwerk Etui- und Kassettenerzeugung;

Paragraph 16,

Personen, die im Handwerk Etui- und Kassettenerzeugung eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgenden Gegenstand dieser Meisterprüfung: Modul 1 Teil B.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 17,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung der Bundesinnung der Buchbinder über die Meisterprüfung für das Handwerk Buchbinder (Buchbinder-Meisterprüfungsordnung), kundgemacht von der Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger am 30. Jänner 2004, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu zwölf Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen. Die Prüfung gilt mit dem Antritt zu einem Modul als begonnen.
  4. Absatz 4Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Meisterprüfung anzurechnen.

Bundesinnung Kunsthandwerbe

KommR Wolfgang Hufnagl

Bundesinnungsmeister

Mag. Erwin Czesany

Bundesinnungsgeschäftsführer

Anlage 1

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 6,, 9 und 10 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer eins
    Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau
  2. Strichaufzählung
    Durchführung der Planung von Aufträgen
  3. Strichaufzählung
    Durchführung von Aufträgen der Herstellung, auch mittels traditioneller Techniken
  4. Strichaufzählung
    Durchführung von Aufträgen der Reparatur und Instandsetzung
  5. Strichaufzählung
    Lagerung, Logistik und Versand
  6. Ziffer 2
    Unternehmensführung fachspezifisch
  7. Strichaufzählung
    Praxisgerechnete Anbotslegung und Kundenberatung
  8. Strichaufzählung
    Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Buchbindermeister/ die Buchbindermeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Buchbindermeister/ die Buchbindermeisterin kann seine/ihr Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

QUALIFIKATIONSBEREICH: HANDWERKSAUSÜBUNG AUF MEISTERLICHEM NIVEAU
Durchführung der Planung von Aufträgen

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer eins
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, buchbinderische Aufträge fachgerecht zu planen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Bücher, Broschuren, Mappen und Einbänden aller Art
  • Strichaufzählung
    Etui, Kassetten, Kartonagen aller Art
  • Strichaufzählung
    Druckweiterverarbeitung aller Art
  • Strichaufzählung
    allgemeine Be- und Verarbeitung von buchbinderischen Materialien-, Werk- und Hilfsstoffe z. B.: Papier, Karton, Pappe, Gewebe, Leder, Pergament, Holz, Stein, Kunststoffe, Folie, Metalle, Klebebänder, Heftgaze, Heftbänder, Lesebänder, Kapitalbänder etc., deren Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren und Bearbeitungstechniken sowie materialgerechte Lagerung
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Fachkunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde
  • Strichaufzählung
    Entwurf von Skizzen und Zeichnungen von Hand sowie mittels digitalen Tools
  • Strichaufzählung
    Werkzeug- und Gerätekunde am Stand der Technik, deren Funktionsweise, Einsatz und Handhabung
  • Strichaufzählung
    traditionelle Entwicklungs-, Herstellungs- und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    rationelle Entwicklungs-, Herstellungs- und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    den rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatz
  • Strichaufzählung
    Fachrechnen insbesondere Materialbedarfsberechnung
  • Strichaufzählung
    Gestaltungslehre
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    Nutzenberechnungen
  • Strichaufzählung
    auftragsspezifische Datenübertragung
  • Strichaufzählung
    Arten von Vorsätzen für unterschiedliche Bindetechniken
  • Strichaufzählung
    Bundeinteilung und Hefttechniken
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse von Offset und Digitaldruck
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene rechtliche Vorgaben und Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens des Kunden/der Kundin erkennen, erfassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der Planung kundengerecht kommunizieren und entsprechend den Kundenwünschen anpassen.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln, adaptieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Entwicklungs-, Herstellungs- und Arbeitsmethoden entsprechend der Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen und planen.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Auftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen sowie Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Geräte und Maschinen nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen.
  • Strichaufzählung
    für Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Geräte und Maschinen geeignete Arbeitsplatzvoraussetzungen schaffen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Materialien nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen.
  • Strichaufzählung
    eine Materialaufstellung und Materialbedarfsberechnung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitspläne, Entwürfe, Skizzen und Zeichnungen unter Berücksichtigung arbeitstechnischer, materialspezifischer, gestalterischer und historischer Gesichtspunkte, auch unter Einsatz von rechnergestützten Systemen erstellen.
  • Strichaufzählung
    in seiner/ihrer Planung die auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Maschinen sowie Materialien berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    die Nutzenberechnungen nach wirtschaftlichen und fachlichen Kriterien durchführen.
  • Strichaufzählung
    den aktuellen Stand der Technik auf den Gebieten des Umweltschutzes und des effizienten und wirtschaftlichen Energieeinsatzes in der Planung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    bei der Planung aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung facheinschlägiger Richtlinien sowie berufsbezogener rechtlicher Vorgaben und Vorschriften sicherstellen.

Durchführung von Aufträgen der Herstellung

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 2
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge des Designs und des Entwurfs von buchbinderischen Erzeugnissen durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    buchbinderische Erzeugnisse wie:
    • Strichaufzählung
      Bücher, Broschuren, Mappen und Einbänden aller Art
    • Strichaufzählung
      Etui, Kassetten, Kartonagen aller Art
    • Strichaufzählung
      Druckweiterverarbeitung aller Art
  • Strichaufzählung
    allgemeine Be- und Verarbeitung von buchbinderischen Materialien-, Werk- und Hilfsstoffe z. B.: Papier, Karton, Pappe, Gewebe, Leder, Pergament, Holz, Stein, Kunststoffe, Folie, Metalle, Klebebänder, Heftgaze, Heftbänder, Lesebänder, Kapitalbänder etc., deren Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren- und Bearbeitungstechniken sowie materialgerechte Lagerung
  • Strichaufzählung
    Entwurf von Skizzen und Zeichnungen von Hand und mittels digitalen Tools
  • Strichaufzählung
    Kunstgeschichte und Designtheorie
  • Strichaufzählung
    Funktion und Ästhetik
  • Strichaufzählung
    Komposition und Design (Äußeres und inneres Design)
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Farbenlehre
  • Strichaufzählung
    Gestaltungs- und Formlehre
  • Strichaufzählung
    Proportionslehre
  • Strichaufzählung
    Gestaltungselemente wie z. B.: Ornamente, Klischees, Lettern, Schrifttypen, Schließen und Beschläge
  • Strichaufzählung
    Buchbindetechniken und Bindearten
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene rechtliche Vorgaben und Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    buchbinderische Erzeugnisse unter Berücksichtigung gestalterischer Aspekte entwerfen.
  • Strichaufzählung
    Bücher, Broschuren, Mappen und Einbände sowie Etui, Kassetten, Kartonagen aller Art den Stilepochen überblicksmäßig einordnen.
  • Strichaufzählung
    Aufträge stilentsprechend designen.
  • Strichaufzählung
    Entwurfsskizze nach Kundenauftrag erstellen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Buchbindetechniken und Bindearten für den Entwurf auswählen und argumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Materialien, Werk- und Hilfsstoffe für den Entwurf auswählen und argumentieren.
  • Strichaufzählung
    bei der Design- und Entwurfsentwicklung aufgrund seines/ihres Fachwissens rechtliche Vorgaben und facheinschlägige technische Richtlinien berücksichtigen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 3
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage für die Aufträge geeignete Material-, Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen und Werkzeuge für die Herstellung von buchbinderischen Erzeugnissen einzuteilen und vorzubereiten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    buchbinderische Erzeugnisse wie:
    • Strichaufzählung
      Bücher, Broschuren, Mappen und Einbänden aller Art
    • Strichaufzählung
      Etui, Kassetten, Kartonagen aller Art
    • Strichaufzählung
      Druckweiterverarbeitung aller Art
  • Strichaufzählung
    Materialkunde wie z. B.:
    • Strichaufzählung
      Klassifizierung, Arten und Bezeichnungen
    • Strichaufzählung
      allgemeine Be- und Verarbeitung von buchbinderischen Materialien-, Werk- und Hilfsstoffe z. B.: Papier, Karton, Pappe, Gewebe, Leder, Pergament, Holz, Stein, Kunststoffe, Folie, Metalle, Klebstoffe, Heftgaze, Heftbänder, Lesebänder, Kapitalbänder etc., deren Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren- und Bearbeitungstechniken sowie materialgerechte Lagerung
    • Strichaufzählung
      Eigenschaften der verwendeten Materialien wie z. B.: Werkstoffqualität, Reißfestigkeit, Scheuer- und Abriebfestigkeit, Dicke und Dichte, Durchsichtigkeit, Griffigkeit, Leimfestigkeit, Rollneigung, Papierfarbe, Kombinierbarkeit, Oberflächeneigenschaften usw.
    • Strichaufzählung
      Materialfehler und Alterungsverhalten von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen
  • Strichaufzählung
    Bestell- und Beschaffungswesen der Materialien, Werk- und Hilfsstoffe
  • Strichaufzählung
    Eingangskontrollen
  • Strichaufzählung
    Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Datenüberprüfung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Drucktechniken, Toner, Tinten und Farben
  • Strichaufzählung
    Papierformate
  • Strichaufzählung
    Grammaturen und Laufrichtung
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene rechtliche Vorgaben und Vorschriften

Er/Sie kann:

  • Strichaufzählung
    Materialbedarfsberechnungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Materialbestellungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Bogenmarkierungen fachgerecht interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Laufrichtungen von Papieren bestimmen und beachten.
  • Strichaufzählung
    geeignete Materialien, Werk- und Hilfsstoffe auswählen und für die Fertigung vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge. Geräte und Maschinen auswählen und für die Fertigung vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    die Einteilungen unter Berücksichtigung der Produktions- und Trocknungszeiten vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Materialien auf Materialfehler überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Eingangskontrollen von bestellten Waren durchführen und diese materialgerecht lagern.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 4
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Fertigung von buchbinderischen Erzeugnissen fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    buchbinderische Erzeugnisse wie:
    • Strichaufzählung
      Bücher, Broschuren, Mappen und Einbänden aller Art
    • Strichaufzählung
      Etui, Kassetten, Kartonagen aller Art
    • Strichaufzählung
      Druckweiterverarbeitung aller Art
  • Strichaufzählung
    allgemeine Be- und Verarbeitung von buchbinderischen Materialien-, Werk- und Hilfsstoffe z. B.: Papier, Karton, Pappe, Gewebe, Leder, Pergament, Holz, Stein, Kunststoffe, Folie, Metalle, Klebstoffe, Heftgaze, Heftbänder, Lesebänder, Kapitalbänder etc., deren Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren- und Bearbeitungstechniken sowie materialgerechte Lagerung
  • Strichaufzählung
    Nutzenberechnung
  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Techniken wie z. B. des Schneidens, Falzens, Zusammentragens und Kollationierens, Abpressens
  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Techniken der Buchblockbildung wie z.B: mittels
    • Strichaufzählung
      Heften z. B.: Faden-, Drahtheftung
    • Strichaufzählung
      Klebebindung mittels Heiß- oder Kaltleim
    • Strichaufzählung
      Fadensiegelung
    • Strichaufzählung
      lose Blattbindung
  • Strichaufzählung
    Vorbereitungsarbeiten und Beleimungstechniken von Buchblöcken mit unterschiedlichen Klebstoffen
  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Techniken des Rundens von Buchblock und Buchdecke
  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Techniken des Abpressens auf 45 oder 90 Grad Falzwinkel
  • Strichaufzählung
    Zuschneide- und Bearbeitungstechniken der unterschiedlichen Materialien
  • Strichaufzählung
    Einbandarten und Arten von Schachteln, Schuber, Etuis, Kassetten, Urkundenrollen, Feinkartonagen und Sonderanfertigungen aus z. B. Papier, Karton, Pappe, Gewebe, Kunststoff, Holz, Leder, Stein und Metall
  • Strichaufzählung
    Kaschierungsarbeiten auf Trägermaterialien
  • Strichaufzählung
    Bearbeitungstechniken von Planobögen
  • Strichaufzählung
    Bearbeitungstechniken von Buchblöcken
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Techniken des Beifügens und Konfektionierens
  • Strichaufzählung
    Kontrolle und Prüfung der Produkte
  • Strichaufzählung
    Wartung, Instandhaltung und Bedienung von Bearbeitungs- und Produktionsmaschinen
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene rechtliche Vorgaben und Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    geeignete Materialien auswählen.
  • Strichaufzählung
    auf Basis der erstellten Nutzenberechnung die Fertigungsschritte durchführen.
  • Strichaufzählung
    die passenden Maschinen, Geräte und Werkzeuge auswählen, einrichten und ggf. rüsten.
  • Strichaufzählung
    Planobogen bearbeiten wie z. B. schneiden, falzen, rillen.
  • Strichaufzählung
    zusammentragen, kollationieren und vorrichten.
  • Strichaufzählung
    Vorsatzarten herstellen und bearbeiten sowie anbringen.
  • Strichaufzählung
    den Buchblock durch Heften oder Leimen herstellen.
  • Strichaufzählung
    die Technik des Kleistergebens ausführen.
  • Strichaufzählung
    Buchblöcke beschneiden.
  • Strichaufzählung
    die Form des Buchrückens für verschiedene Einbandarten durch fachgerechte Techniken des Hinterklebens und Hülsens stabilisieren.
  • Strichaufzählung
    Kapital- und Merkbänder anbringen.
  • Strichaufzählung
    Einbanddecken wie Hardcover oder Softcover aus unterschiedlichen Materialien herstellen wie z. B. aus Gewebe, Leder, Pergament, Karton, Kunststoff etc.
  • Strichaufzählung
    Einbanddecke mit dem Buchblock verbinden wie z. B.: durch Einhängen, Anpappen, Pressen.
  • Strichaufzählung
    die Techniken des Einlederns anwenden.
  • Strichaufzählung
    Einbandecken überziehen und ausspiegeln.
  • Strichaufzählung
    eine Planschneidmaschine bedienen und programmieren.
  • Strichaufzählung
    eine Falzmaschine einstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe von Maschinen wie z. B. zum Schneiden, Stanzen, Bohren, Prägen, Rillen, Perforieren, Falzen und Zusammentragen, Heften und Kleben bedienen und überwachen.
  • Strichaufzählung
    Bearbeitungs- und Produktionsmaschinen sowie Transporteinrichtungen und -anlagen für verschiedene Produktionsschritte wie z. B.: Paketiersysteme, Fördersysteme und -anlagen, Puffer- und Zwischenlagersysteme sachgerecht auswählen, einstellen, rüsten, bedienen und überwachen.
  • Strichaufzählung
    Maschinen und Systeme wie z. B. Schneide-, Falz-, Zusammentrag-, Paketier- Bucheinhängemaschinen, Buchdeckenautomaten warten, pflegen und Instand halten.
  • Strichaufzählung
    Heft- und Klebemaschinen auswählen, einrichten, rüsten und bedienen.
  • Strichaufzählung
    Druckbögen durch Schneiden, Stanzen, Bohren, Prägen, Rillen, Perforieren, Falzen und Zusammentragen, Heften und Kleben manuell sowie maschinell bearbeiten.
  • Strichaufzählung
    Stärke- sowie Musterbände von sämtlichen Broschurenarten und Hardcoverbänden herstellen.
  • Strichaufzählung
    Produktionsmaschinen zur Buchdeckenherstellung beschicken und bestücken.
  • Strichaufzählung
    den Buchblock manuell und maschinell runden.
  • Strichaufzählung
    die Buchdecke manuell und maschinell runden.
  • Strichaufzählung
    Kapitalausgeschnittene Papierüberzüge anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Überzüge anfertigen.
  • Strichaufzählung
    buchbinderische Erzeugnisse fertigen wie z. B.:
    • Strichaufzählung
      Bücher, Broschuren, Mappen und Einbänden aller Art
    • Strichaufzählung
      Etui, Kassetten, Kartonagen aller Art
    • Strichaufzählung
      Druckweiterverarbeitung aller Art
  • Strichaufzählung
    bei der Fertigung aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung rechtliche Vorgaben und facheinschlägiger Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 5
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Veredelung und Verzierung von buchbinderischen Erzeugnissen fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Techniken des Verzierens der Buchdecke durch z. B.:
    • Strichaufzählung
      Verschiedene Prägearten wie Blindprägung, Reliefprägung oder Heißfolienprägung
    • Strichaufzählung
      Farbdruck
    • Strichaufzählung
      Intarsienarbeiten
    • Strichaufzählung
      Einlegearbeiten
    • Strichaufzählung
      Punzieren
    • Strichaufzählung
      Handvergolden
    • Strichaufzählung
      Lasergravuren
    • Strichaufzählung
      Thermosublimationsdruck
    • Strichaufzählung
      Stick- und Nahtverzierungen
  • Strichaufzählung
    Techniken des Verzierens des Buchschnitts durch z. B.:
    • Strichaufzählung
      Gold-, Metallschnitt,
    • Strichaufzählung
      Farbschnitt wie z. B. Airbrushschnitt, Transfer- und Tampondruck
    • Strichaufzählung
      Digitaldruck,
    • Strichaufzählung
      Punzieren
  • Strichaufzählung
    Färbetechniken
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Siebdrucks
  • Strichaufzählung
    Gestaltungselemente wie z. B.: Klischees, Lettern, Schrifttypen, Schließen, Beschläge
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über Materialien und Geräte zur Veredelung von Papierbögen
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene rechtliche Vorgaben und Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den Buchschnitt verzieren mittels Techniken wie z. B. punzieren, vergolden.
  • Strichaufzählung
    ein handumstochenes Kapital anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Produktionsmaschinen zur Buchdeckenverzierung beschicken und bestücken.
  • Strichaufzählung
    den Buchschnitt und die Buchdecke mittels der Technik des Vergoldens verzieren.
  • Strichaufzählung
    Schließen und Beschläge anbringen.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Prägetechniken ausführen.
  • Strichaufzählung
    Dekor- und Drucktechniken anwenden.
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Gestaltungselemente wie z. B.: Klischees, Lettern, Schrifttypen anwenden.
  • Strichaufzählung
    vertiefte Schilder anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Papierbögen unter Anwendung verschiedener Techniken veredeln wie z. B.: Marmor- und Kleisterpapier, Prägungen.
  • Strichaufzählung
    bei der Veredlung und Verzierung aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung rechtliche Vorgaben und facheinschlägiger Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 6
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Reparatur und Instandsetzung von buchbinderischen Erzeugnissen und Druckwerke fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Verfahren und Techniken der Reparatur und Instandsetzung von z. B.:
    • Strichaufzählung
      Bücher, Broschuren, Mappen und Einbänden aller Art
    • Strichaufzählung
      Etui, Kassetten, Schuber, Kartonagen aller Art
    • Strichaufzählung
      Druckwerke wie Grafiken und Bilder,
    • Strichaufzählung
      Originale auf Papierträger
  • Strichaufzählung
    Kunstgeschichtliche Grundlagen über sämtliche Drucktechniken, Bindearten, Verzierungs- und Veredelungstechniken
  • Strichaufzählung
    Materialkunde wie z. B.:
    • Strichaufzählung
      Klassifizierung, Arten und Bezeichnungen
    • Strichaufzählung
      allgemeine Be- und Verarbeitung von buchbinderischen Materialien-, Werk- und Hilfsstoffe z. B.: Papier, Karton, Pappe, Gewebe, Leder, Pergament, Holz, Stein, Kunststoffe, Folie, Metalle, Klebstoffe, Heftgaze, Heftbänder, Lesebänder, Kapitalbänder etc., deren Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren- und Bearbeitungstechniken sowie materialgerechte Lagerung
    • Strichaufzählung
      Eigenschaften der verwendeten Materialien wie z. B.: Lichtechtheit, Säurefreiheit, Werkstoffqualität, Reißfestigkeit, Scheuer- und Abriebfestigkeit, Dicke und Dichte, Durchsichtigkeit, Griffigkeit, Leimfestigkeit, Rollneigung, Papierfarbe, Kombinierbarkeit, Oberflächeneigenschaften usw.
    • Strichaufzählung
      Materialfehler und Alterungsverhalten von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den Ist-Zustandes des Objekts erfassen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    auf Basis des erhobenen Ist-Zustandes geeignete Maßnahmen für die Reparatur und Instandsetzung entwickeln.
  • Strichaufzählung
    das vorgegebene Objekt reinigen.
  • Strichaufzählung
    bei Reparaturen Neueinbände für gebrauchte Objekte herstellen.
  • Strichaufzählung
    beim Reparieren bestehende Einbände erhalten und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Fehlstellen ergänzen und Risse schließen.
  • Strichaufzählung
    historische Einband- und Hefttechniken erkennen, zuordnen und dementsprechend anwenden.
  • Strichaufzählung
    historische Klebetechniken anwenden.
  • Strichaufzählung
    Druckwerke oder Originale auf Papierträger stabilisieren, sichern und konservieren.
  • Strichaufzählung
    bei der Reparatur und Instandsetzung aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung rechtliche Vorgaben und facheinschlägiger Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 7
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Lagerung, Logistik und Versand fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialgerechte Lagerung, Verpackung, Adressierung und Versendung von Produkten
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Paketier-, Förder-, Puffer-, Adressier-, Zwischenlagersysteme
  • Strichaufzählung
    Materialkenntnis insbesondere bezügl. Temperatur und Luftfeuchtigkeit
  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    Versand- und Transportarten
  • Strichaufzählung
    Verpackungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Datenschutz
  • Strichaufzählung
    Versand-Dokumente und Lieferbegleitpapiere
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Produkte materialgerecht lagern, verpacken, adressieren und versenden.
  • Strichaufzählung
    Produktqualität überwachen und sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    die Lagerbedingungen in Bezug auf Temperatur und Luftfeuchtigkeit kontrollieren.
  • Strichaufzählung
    Verpackungseinheiten zum Versand unter Beachtung der Transportart und der Transportvorschriften vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    die Personalisierung der Produkte datenschutzkonform durchführen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Versandarten auswählen.
  • Strichaufzählung
    Lieferbegleitpapiere wie z. B. Paletteninhaltsübersichtslisten, Bundzettel, Pallettenzettel sowie Lieferscheine ausstellen und Versanddokumente weiterleiten.

Traditionelles und identitätsstiftendes Kulturgut

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 8
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Entwicklung und Herstellung von buchbinderischen Erzeugnissen, die mittels traditioneller Techniken hergestellt werden, durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    buchbinderische Erzeugnisse wie:
    • Strichaufzählung
      Bücher, Broschuren, Mappen und Einbänden aller Art
    • Strichaufzählung
      Etui, Kassetten, Schuber, Kartonagen aller Art
    • Strichaufzählung
      Druckweiterverarbeitung aller Art
  • Strichaufzählung
    Grundlagen traditioneller Handwerkstechniken wie z. B. Falzen, Schneiden, Reißen von Hand
  • Strichaufzählung
    traditionelle Werkzeuge und Hilfsmittel wie z. B.: Scheren, Falzbein, Schärfmesser (für Lederarbeiten), Heftnadeln, Ahle, Fileten und weitere Vergoldewerkzeuge, Schabklingen, Achatglättzahn, Punzen, Stempel, Pinsel, Klebstoffe, Kleister, Heftzwirn, Heftbänder, Köperbänder, Blattgold, Metalle, Prägefolien, Bienenwachs
  • Strichaufzählung
    traditionelle Hilfsvorrichtungen wie z. B.: unterschiedliche Schneide-, Falz – und Rundemaschinen, Handheftlade, Lagenvorstechwiege, Heftmaschinen, Hand-, Stock-, Klotz-, Kniehebel- und Prägepressen, Stanzen, Stempel, Prägeschriften, Deckenmach-, Einhänge-, Stanz-, Perforier-, Rill- und Abpressmaschinen, Papierbohrmaschine, Kreis- und Pappscheren
  • Strichaufzählung
    spezielle Materialien für traditionelle Buchbindetechniken, wie z. B.: Leder, Pergament, Holz, Stroh, Blattgold, Metalle (Messing), Büttenpapiere, Marmor-, Kleister-, Buntpapiere, Wachs
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene rechtliche Vorgaben und insbesondere Vorgaben zum Schutz nationalen, historischen und künstlerischen Erbgutes sowie zum Umweltschutz

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    spezifisches Material auswählen und verarbeiten.
  • Strichaufzählung
    Vorsätze für verschiedene traditionelle Bindetechniken anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Heftbünde einteilen.
  • Strichaufzählung
    unterschiedlichen traditionelle Hefttechniken z. B. Lang-, Kett- u. Wechselstich, Kopertenheftung, auf erhabene, eingesägte Bünde, zuordnen und deren Vor- und Nachteile argumentieren.
  • Strichaufzählung
    traditionelle Handwerkstechniken wie die Durchausheftung und Wechselstichheftung anwenden.
  • Strichaufzählung
    die traditionellen Techniken der Fächerklebebindung nach Lumbeck anwenden.
  • Strichaufzählung
    geheftete Buchrücken ableimen.
  • Strichaufzählung
    Buchblöcke mit traditionellen Techniken beschneiden wie z. B. ebarbieren.
  • Strichaufzählung
    geleimte Rücken mit Hammer oder Buchrückenrundemaschine rundklopfen.
  • Strichaufzählung
    den Buchblock auf 45 oder 90 Grad Falzwinkel abpressen.
  • Strichaufzählung
    die Form des Buchrückens für verschiedene Einbandarten mittels traditioneller Techniken stabilisieren.
  • Strichaufzählung
    Schnittkanten veredeln mittels z. B. färben, vergolden, punzieren, ausfräsen.
  • Strichaufzählung
    Kapitale anfertigen wie z. B.: ein Leder-, Pergament-, Papier- und Gewebekapital, handumstochenes, geflochtenes, gewebtes, mitgeheftetes Kapital
  • Strichaufzählung
    traditionelle Einbände anfertigen wie z. B. einen Papp- u. Edelpappband, Ganzleinenband, Halblederband, Pergamentband, Franzband, Geschäftsbuch mit Sprungrücken.
  • Strichaufzählung
    traditionelle Techniken des Prägens mittels Lettern, Zierrollen, Stempeln, Klischees, Fileten anwenden.
  • Strichaufzählung
    handvergolden.
  • Strichaufzählung
    traditionelle Elemente der Verzierung und Veredelung wie Intarsien, Lederauflagen, Ledereinlagen, Lederschnitte herstellen.
  • Strichaufzählung
    Beschläge und Schließen anbringen.
  • Strichaufzählung
    einhängen und anpappen.
  • Strichaufzählung
    traditionellen Techniken des Einpressens mittels Stock- oder Spindelpresse durchführen.
  • Strichaufzählung
    Ganzleinendecke nach Schema des gebrochenen Rückens bzw. zusammengehängte Decke mit innenliegender Rückeneinlage herstellen.

QUALIFIKATIONSBEREICH: UNTERNEHMENSFÜHRUNG FACHSPEZIFISCH
Kundenberatung und Praxisgerechte Angebotslegung

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 9
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Kundenberatung fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung und kundengerechte Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Zielgruppen
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe und fachübliche Bezeichnungen
  • Strichaufzählung
    Materialtechnologie
  • Strichaufzählung
    Farbenlehre
  • Strichaufzählung
    Gestaltungslehre
  • Strichaufzählung
    Beratung der Kundschaft über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien wie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden/Kundinnen in Bezug auf Material, Farben, Formen und Gestaltungen umfassend beraten.
  • Strichaufzählung
    Kundenwünsche in Bezug auf Material und Preis erheben, konkretisieren und verschriftlichen.
  • Strichaufzählung
    Vorstellungen und Ideen von Kunden/Kundinnen visualisieren, weiterentwickeln und adaptieren.
  • Strichaufzählung
    über Vor- und Nachteile von unterschiedlichen Materialien, und deren Einsatz kundengerecht beraten.
  • Strichaufzählung
    in jeder Phase der Entwicklung und Herstellung flexibel auf Kundenbedürfnisse reagieren und auf Kundenwünsche eingehen.
  • Strichaufzählung
    Kunden/Kundinnen mit besonderen Anliegen und Kundenwünschen beraten und spezifische Lösungen entwickeln und anbieten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und facheinschlägiger technischer Richtlinien bei der Beratung einbeziehen und sicherstellen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 10
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen und entsprechend zu kommunizieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    branchenübliche Preisgestaltung
  • Strichaufzählung
    kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    fachtechnisches Zeichnen
  • Strichaufzählung
    Materialtechnologie
  • Strichaufzählung
    Fachkalkulation insbesondere Stundensatzkalkulation
  • Strichaufzählung
    Kostenrechnung
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Arbeits-, Produktionsstätten- und Produktionsverfahrenstechnologie
  • Strichaufzählung
    angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien wie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Vorschriften
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse betrieblicher Kosten, deren Beinflussbarkeit und deren Auswirkungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Skizzen und -entwürfe lesen und interpretieren und für die Kalkulation vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    die branchenspezifische Leistungsbeschreibung kundenfreundlich darstellen.
  • Strichaufzählung
    das benötigte Material sowie Arbeitsmittel berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    eine Materialaufstellung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    eine Materialbedarfsberechnung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Personal- und Sachkosten berechnen unter Berücksichtigung von
    • Strichaufzählung
      Lohnkosten
    • Strichaufzählung
      Lohnnebenkosten
    • Strichaufzählung
      Betriebsmittelkosten
    • Strichaufzählung
      Gemeinkosten
  • Strichaufzählung
    basierend auf dem Auftrag einen Verkaufspreis kalkulieren, ein dementsprechendes Angebot erstellen und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    basierend auf dem Angebot die Faktura erstellen.
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Überlegungen hinsichtlich der Abwägung des unternehmerischen Risikos und Gewinns berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Vorschriften sowie facheinschlägige Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 11
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    Zeitmanagement
  • Strichaufzählung
    Methoden der Zeitermittlung
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den notwendigen Zeitbedarf des Auftrages und der Fertigungsdauer ermitteln.
  • Strichaufzählung
    die Auftragsplanung mit anderen Aufträgen des Unternehmens sowie dem Kundenwunsch abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Ist- und Sollzeiten erfassen, dokumentieren, auswerten und gegebenenfalls steuernd eingreifen.

Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 12
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    Führung von Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung und -optimierung
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Vorschriften
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Qualitätsmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -optimierung auswählen, einleiten sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen auswählen und ihren Fähigkeiten und Talenten entsprechend einsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vorschriften sicherstellen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 13
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Unfallverhütung und Arbeitnehmerschutz
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe
  • Strichaufzählung
    den Umgang mit Gefahrenstoffen
  • Strichaufzählung
    Gefahrenstoffverzeichnisse
  • Strichaufzählung
    Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde und deren Sicherheitseinrichtungen und gefahrloser Betrieb
  • Strichaufzählung
    Datenaustausch
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Richtlinien sowie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Vorschriften wie z. B. CE-Kennzeichnung
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Sicherheitsmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des Sicherheitsmanagements auswählen, implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsunterweisungen und Arbeitsplatzevaluierungen durchführen und dokumentieren sowie entsprechend der gesetzlichen vorgeschriebenen Frequenz wiederholen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung und Entsorgung von Werkstoffen sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie entsprechend den Anweisungen aus den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    ein Gefahrenstoffverzeichnis lesen, interpretieren sowie führen.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen setzen, damit Unfälle mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen vermieden werden.
  • Strichaufzählung
    die regelmäßige Wartung der Maschinen für einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Herstellerangaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die facheinschlägigen Richtlinien sowie berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Vorschriften sicherstellen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 14
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Grundlagen im Umweltmanagement
  • Strichaufzählung
    Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    Produktionsökologie
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über Ökosiegel
  • Strichaufzählung
    einschlägige Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    betriebliche Abfallwirtschaft
  • Strichaufzählung
    Meldepflichten
  • Strichaufzählung
    Vermeidung von Abfall sowie stoffliche und thermische Verwertungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    umweltschonendes, nachhaltiges, energieeffizientes Arbeiten und Wirtschaften
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Vorschriften des Umweltschutzes
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Umweltmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des betrieblichen Umweltmanagements auswählen und implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Abfälle fachgerecht behandeln, lagern und entsorgen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung, Aufbereitung und Entsorgung von Altgeräten, Werk- und Hilfsstoffen sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen.
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens ressourcenschonend im Sinne einer fachgerechten Abfallvermeidung bzw.-verwertung wirtschaften.
  • Strichaufzählung
    den rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatz berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vorschriften sicherstellen.

Anlage 2

Lernergebnisse auf LAP-Niveau – Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter Paragraphen 5 und 8 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten, die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.

Modul 1 Teil A Gegenstand Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer eins
    Er/Sie ist in der Lage, einen Deckenband von einem unbeschnittenen Buchblock herzustellen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, Verwendungs-, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werk- und Hilfsstoffe wie z. B.: Papier, Karton, Pappe, Bucheinbandmaterialien, Heftgaze, Kapitalbänder
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Klebstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs-, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Papieren, Tonern, Tinten und Farben und daraus resultierende Anforderungen
  • Strichaufzählung
    Papierformate und -qualitäten, der Grammaturen sowie des Entstehens der Laufrichtung
  • Strichaufzählung
    Laufrichtungen von Papieren und Kartonen
  • Strichaufzählung
    Hilfszeichen der Druckbogenkennzeichnung
  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Techniken der Buchblockbildung
  • Strichaufzählung
    Bundeinteilung
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche manuelle und maschinelle Hefttechniken
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Klebetechniken
  • Strichaufzählung
    manuelles und maschinelles Buchrunden und Abpressen
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten manuellen und maschinellen Prägetechniken
  • Strichaufzählung
    Kapitale
  • Strichaufzählung
    Nutzenberechnung
  • Strichaufzählung
    Manuelle und maschinelle Techniken wie z. B. des Schneidens, Falzens, Zusammentragens und Kollationierens, Abpressens
  • Strichaufzählung
    Vorbereitungsarbeiten und Beleimungstechniken von Buchblöcken mit unterschiedlichen Klebstoffen
  • Strichaufzählung
    Manuelle und maschinelle Techniken des Rundens von Buchblock und Buchdecke
  • Strichaufzählung
    Techniken des Abpressens auf 45°
  • Strichaufzählung
    die Herstellung verschiedener Einbandarten
  • Strichaufzählung
    Zuschneide – und Bearbeitungstechniken der unterschiedlichen Materialien
  • Strichaufzählung
    Bearbeitungstechniken von Buchblöcken
  • Strichaufzählung
    Kontrolle und Prüfung der Produkte
  • Strichaufzählung
    Bedienung von Bearbeitungs- und Produktionsmaschinen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe fachgerecht handhaben.
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe auftragsbezogen auswählen.
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie z. B. Aufträge, Skizzen, Zeichnungen und Pläne lesen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Maschinen zur Buchblockbildung, Buchblockbearbeitung, Buchdeckenverzierung auswählen und einrichten.
  • Strichaufzählung
    Laufrichtungen von Papieren und Kartonen bestimmen und beachten.
  • Strichaufzählung
    für unterschiedliche Materialien zur Herstellung einer Buchdecke maßnehmen und diese zuschneiden.
  • Strichaufzählung
    manuell und maschinell schneiden.
  • Strichaufzählung
    Buchblöcke vorbereiten und mit unterschiedlichen Leimen leimen.
  • Strichaufzählung
    einen Gewebeband herstellen und überziehen.
  • Strichaufzählung
    zusammengehängte Decke mit innenliegender Rückeneinlage anfertigen.
  • Strichaufzählung
    schneiden und prägen.
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten manuellen und maschinellen Prägetechniken ausführen.
  • Strichaufzählung
    Deckenbände durch Einhängen, Anpappen und Einpressen herstellen.
  • Strichaufzählung
    die Technik des Kleistergebens ausführen.
  • Strichaufzählung
    Buchblöcke beschneiden.
  • Strichaufzählung
    die Form des Buchrückens durch fachgerechte Techniken des Hinterklebens und Hülsens stabilisieren.
  • Strichaufzählung
    Kapitalbänder anbringen.
  • Strichaufzählung
    den Buchblock manuell oder maschinell runden.
  • Strichaufzählung
    die Buchdecke manuell oder maschinell runden.
  • Strichaufzählung
    Buchblock auf 45° abpressen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, das Aufziehen und Einziehen einer runden Lederecke fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Klebestoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs-, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, Verwendungs-, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werk- und Hilfsstoffen wie z. B.: Leder, Pappe
  • Strichaufzählung
    Be- und Verarbeitungstechniken von Leder wie z. B.: zuschneiden, schärfen und einziehen
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe fachgerecht handhaben.
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe auftragsbezogen auswählen.
  • Strichaufzählung
    Deckelecke brechen und runden.
  • Strichaufzählung
    Leder zuschneiden.
  • Strichaufzählung
    Leder schärfen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Klebstoffe dem Überzugsmaterial entsprechend auswählen.
  • Strichaufzählung
    Lederecke einziehen.

Modul 2 Teil A Gegenstand Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 3
    Er/Sie ist in der Lage für die Arbeitsaufträge geeignete Material –, Werk und Hilfsstoffe sowie Maschinen und Werkzeuge für die Herstellung von buchbinderischen Erzeugnissen anwendungsbezogen einzusetzen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    buchbinderische Erzeugnisse
  • Strichaufzählung
    Materialkunde wie z. B.:
    • Strichaufzählung
      Bezeichnungen
    • Strichaufzählung
      allgemeine Be- und Verarbeitung von buchbinderischen Materialien-, Werk- und Hilfsstoffe z. B.: Papier, Karton, Pappe, Bucheinbandmaterialien, Klebstoffe, Heftgaze, Heftbänder, Klebebänder, Lesebänder, Kapitalbänder etc., deren Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren- und Bearbeitungstechniken sowie materialgerechte Lagerung
    • Strichaufzählung
      Materialfehler und Alterungsverhalten von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen
  • Strichaufzählung
    Eingangskontrollen
  • Strichaufzählung
    Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Gestaltungstechniken und Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Datenüberprüfung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Drucktechniken, Toner, Tinten und Farben
  • Strichaufzählung
    Papierformate
  • Strichaufzählung
    Grammaturen und Laufrichtung

Er/Sie kann:

  • Strichaufzählung
    Materialbedarfsberechnungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Bogenmarkierungen fachgerecht interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Laufrichtungen von Papieren bestimmen und beachten.
  • Strichaufzählung
    geeignete Materialien, Werk- und Hilfsstoffe auswählen und für die Fertigung vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Geräte und Maschinen auswählen und für die Fertigung vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    die Einteilungen unter Berücksichtigung der Produktions- und Trocknungszeiten vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Materialien auf Materialfehler überprüfen.
  • Strichaufzählung
    gestalterische Techniken anwenden.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 4
    Er/Sie ist in der Lage, Kundenberatung fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung und kundengerechte Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe und fachübliche Bezeichnungen
  • Strichaufzählung
    Materialtechnologie
  • Strichaufzählung
    Farbenlehre
  • Strichaufzählung
    Beratung der Kundschaft über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden/Kundinnen in Bezug auf Material, Farben, Formen und Gestaltungen beraten.
  • Strichaufzählung
    Vorstellungen und Ideen von Kunden/Kundinnen visualisieren und adaptieren.
  • Strichaufzählung
    über Vor- und Nachteile von unterschiedlichen Materialien, und deren Einsatz kundengerecht beraten.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 5
    Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Feedback
  • Strichaufzählung
    sein/ihr Fachgebiet (siehe Lernergebnisse oberhalb)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Qualität der eigenen Arbeiten sowie der Arbeiten von Kollegen und Kolleginnen beurteilen.
  • Strichaufzählung
    Feedback geben.
  • Strichaufzählung
    Optimierungsvorschläge einbringen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 6
    Er/Sie ist in der Lage, Aufgaben unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Umwelt- und Qualitätsstandards fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    die Anwendung der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements
  • Strichaufzählung
    Umweltschutz wie z. B.: sinnvoller Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich
  • Strichaufzählung
    anfallende Reststoffe, deren Trennung, Verwertung und Entsorgung des Abfalls
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz wie z. B.: das ergonomische Gestalten des Arbeitsplatzes

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge mit Sorgfalt, zuverlässig, verantwortungsbewusst, pünktlich, einsatzbereit, service- und kundenorientiert durchführen.
  • Strichaufzählung
    Lösungsvorschläge mitentwickeln.
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden anwenden.
  • Strichaufzählung
    bei seiner/ihrer Tätigkeit die berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Gesundheitsvorschriften einbeziehen.