ANLAGE 1
Qualifikationsstandard
Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter §§ 6, 9, 11, 12, 13 und 14 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des § 2 in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen:Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 6,, 9, 11, 12, 13 und 14 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen:
Qualifikationsbereich Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau:
Beratung, Entwurf, Planung und technische Berechnungen
Anfertigung, Reparatur, Instandsetzung, Restaurierung und Pflege
Qualifikationsbereich fachspezifische Unternehmensführung:
Praxisgerechte Angebotslegung
Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement
Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:
Der Blechblasinstrumentenerzeugermeister/Die Blechblasinstrumentenerzeugermeisterin kann komplexe, berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Blechblasinstrumentenerzeugermeister/Die Blechblasinstrumentenerzeugermeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremde Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.
Qualifikationsbereich: Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau
Beratung, Entwurf, Planung und technische Berechnungen
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, eine fachliche Kunden-/Kundinnenberatung durchzuführen.
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Blechblasinstrumente wie zum Beispiel Tuben, Baritons, Tenorhörner, Althörner, Waldhörner, Flügelhörner, Signalhörner, Posaunen, Trompeten, Kornetts, Fanfarentrompeten und historische Blechblasinstrumente Fachliche Kunden-/Kundinnenberatung Geschichte der Erzeugung von Blechblasinstrumenten Fachtechnologie und Werkstofftechnologie Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Allgemeine und berufsbezogene Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften
| Er/Sie kann Kunden-/Kundinnenwünsche und -anforderungen strukturiert ermitteln und entlang fachlicher Kriterien in Leistungsbeschreibungen überführen. Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln. Formgebung, Gestaltung sowie spiel- und klangtechnische Kriterien des Instrumentes festlegen. geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Kunden-/Kundinnenberatung auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung allgemeiner und berufsbezogener Rechtsvorschriften, technischer Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.
|
| |
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, den Entwurf und die Planung von Blechblasinstrumenten und deren Teilen fachgerecht durchzuführen.
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Blechblasinstrumente wie zum Beispiel Tuben, Baritons, Tenorhörner, Althörner, Waldhörner, Flügelhörner, Signalhörner, Posaunen, Trompeten, Kornetts, Fanfarentrompeten und historische Blechblasinstrumente Technisches Zeichnen und Fachzeichnen Geschichte der Erzeugung von Blechblasinstrumenten Fachtechnologie und Werkstofftechnologie Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Allgemeine und berufsbezogene Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften
| Er/Sie kann Konstruktionsmodelle, Konstruktionsskizzen, Entwurfsskizzen, Pläne, Fertigungszeichnungen und Werkzeichnungen von Blechblasinstrumenten und deren Teilen einschließlich Ventilsysteme und Schallstücke händisch oder unter Zuhilfenahme computergestützter Konstruktionsprogramme fachgerecht anfertigen entlang fachlicher Kriterien wie beispielsweise gewünschte Formgebung und Gestaltung spiel- und klangtechnische Kriterien
Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe fachgerecht auswählen. die notwendigen Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör fachgerecht auswählen unter besonderer Beachtung akustischer, technischer und artenschutzrechtlicher Vorgaben. facheinschlägige manuelle und maschinelle sowie historische und zeitgemäße, dem Stand der Technik entsprechende Arbeits- und Herstellungsverfahren fachgerecht auswählen. den Entwurf kunden-/kundinnengerecht kommunizieren und entsprechend den Kunden-/Kundinnenwünschen anpassen insbesondere in Bezug auf Modell, Größe, Handhabung, Ansprachverhalten sowie spiel- und klangtechnische Funktionen. geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung allgemeiner und berufsbezogener Rechtsvorschriften, technische Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.
|
| |
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, technische Berechnungen in Bezug auf Blechblasinstrumente und deren Teile fachgerecht durchzuführen.
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Blechblasinstrumente wie zum Beispiel Tuben, Baritons, Tenorhörner, Althörner, Waldhörner, Flügelhörner, Signalhörner, Posaunen, Trompeten, Kornetts, Fanfarentrompeten und historische Blechblasinstrumente Technisches Zeichnen und Fachzeichnen Technische und Angewandte Mathematik Geschichte der Erzeugung von Blechblasinstrumenten Fachtechnologie und Werkstofftechnologie Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Allgemeine und berufsbezogene Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften
| Er/Sie kann Konstruktionsmodelle, Konstruktionsskizzen, Entwurfsskizzen, Pläne, technische Unterlagen, Fertigungszeichnungen und Werkzeichnungen von Blechblasinstrumenten und deren Teilen einschließlich Ventilsysteme und Schallstücke fachgerecht lesen und interpretieren. Flächen- und Körperberechnungen, Gewichtsberechnungen und Werkstoffbedarfsberechnungen fachgerecht durchführen. geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung allgemeiner und berufsbezogener Rechtsvorschriften, technische Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.
|
| |
Arbeitsaufträge der Anfertigung, Reparatur, Instandsetzung, Restaurierung und Pflege
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Anfertigung von Blechblasinstrumenten und deren Teilen fachgerecht durchzuführen.
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Blechblasinstrumente wie zum Beispiel Tuben, Baritons, Tenorhörner, Althörner, Waldhörner, Flügelhörner, Signalhörner, Posaunen, Trompeten, Kornetts, Fanfarentrompeten und historische Blechblasinstrumente Technisches Zeichnen und Fachzeichnen Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung Technische und Angewandte Mathematik Fachtechnologie insbesondere Arbeits-, Werkstoff- und Werkstatttechnologie Arbeitsverfahren zur Anfertigung von Blechblasinstrumenten Geschichte der Erzeugung von Blechblasinstrumenten Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Allgemeine und berufsbezogene Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften
| Er/Sie kann Konstruktionsmodelle, Konstruktionsskizzen, Entwurfsskizzen, Pläne, technische Unterlagen, Fertigungszeichnungen und Werkzeichnungen von Blechblasinstrumenten und deren Teilen einschließlich Ventilsysteme und Schallstücke fachgerecht lesen, interpretieren und umsetzen. Arbeitsschritte festlegen und Arbeitsabläufe planen. Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe der Anfertigung fachgerecht auswählen, rüsten, einstellen, bedienen und überwachen wie zum Beispiel branchenübliche Handwerkzeuge Polier- und Schleifmaschine Biegewerkzeug und Auspochwerkzeug Zugstangen, Dorne und Zubehör
die notwendigen Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör der Anfertigung fachgerecht auswählen, überprüfen, vorbereiten, vorbehandeln und einsetzen wie zum Beispiel Blei, Harz und andere Biegebehelfe Schleif- und Poliermittel Zinn-, Silber- und Schlaglote sowie dazugehörige Flussmittel (nach Zinn -?)
facheinschlägige manuelle und maschinelle sowie historische und zeitgemäße, dem Stand der Technik entsprechende Arbeitsverfahren der Anfertigung fachgerecht auswählen und einsetzen wie zum Beispiel Metall-, Holz- und Lederbearbeitungsverfahren wie Schneiden, Feilen, Bohren, Schleifen, Biegen, Schmieden, Drücken und Drehen Verfahren zum Zusammenfügen von Teilen wie Weich- und Hartlöten Verfahren zum Zusammenbauen von Instrumententeilen Verfahren zur Anfertigung eines Schallstückes Verfahren zur Anfertigung und Anpassung der Zugbögen Verfahren zur Ausfertigung von Zügen Verfahren zum Stützen eines Zugrohres Verfahren zur Anfertigung eines Mundstückes Verfahren des Einbaues von Ventilsätzen Verfahren der Oberflächenbehandlung
laufende und abschließende Funktionsprüfungen und Qualitätskontrollen fachgerecht durchführen, beispielsweise betreffend Feinjustierung und Abstimmung wie zum Beispiel Federspannung
eine fachgerechte Arbeitsdokumentation durchführen. geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung allgemeiner und berufsbezogener Rechtsvorschriften, technische Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.
|
| |
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, die Reparatur, Instandsetzung und Restaurierung von Blechblasinstrumenten und deren Teilen fachgerecht durchzuführen.
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Blechblasinstrumente wie zum Beispiel Tuben, Baritons, Tenorhörner, Althörner, Waldhörner, Flügelhörner, Signalhörner, Posaunen, Trompeten, Kornetts, Fanfarentrompeten und historische Blechblasinstrumente Funktions- und Materialprüfung Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung Technisches Zeichnen und Fachzeichnen Technische und Angewandte Mathematik Fachtechnologie insbesondere Arbeits-, Werkstoff- und Werkstatttechnologie insbesondere Materialbeurteilung, Materialfehler und Alterungsverhalten von Werkstoffen Arbeitsverfahren der Reparatur, Instandsetzung und Restaurierung von Blechblasinstrumenten Geschichte der Erzeugung von Blechblasinstrumenten Übernahme-, Arbeits- und Übergabedokumentation Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Allgemeine und berufsbezogene Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften
| Er/Sie kann Blechblasinstrumente und deren Teile fachgerecht zerlegen und zusammensetzen. Mängel, Materialfehler und -beschaffenheit, Verschleiß, Störgeräusche und Schäden auch unter Einsatz von Messwerkzeugen fachgerecht erkennen, beurteilen und auf deren Ursachen hin analysieren. erforderliche Maßnahmen der Reparatur, Instandsetzung und Restaurierung fachgerecht ableiten und umsetzen beispielsweise betreffend der Beseitigung von Fehlern, Mängeln und Schäden zwecks Veränderung und Verbesserung des Klangs, der Spielart und Optik der Bewahrung und Wiederherstellung der historischen Substanz
Arbeitsschritte festlegen und Arbeitsabläufe planen. Konstruktionsmodelle, Konstruktionsskizzen, Entwurfsskizzen, Pläne, technische Unterlagen, Fertigungszeichnungen und Werkzeichnungen fachgerecht lesen, interpretieren und umsetzen. Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe der Reparatur, Instandsetzung und Restaurierung fachgerecht rüsten, einstellen, bedienen und überwachen wie zum Beispiel branchenübliche Handwerkzeuge Polier- und Schleifmaschine Biegewerkzeug und Auspochwerkzeug Zugstangen, Dorne und Zubehör
die notwendigen Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör der Reparatur, Instandsetzung und Restaurierung unter Berücksichtigung der zeitlichen Entstehung des Instrumentes fachgerecht zuordnen, auswählen, überprüfen, vorbereiten, vorbehandeln und einsetzen wie zum Beispiel Blei, Harz und andere Biegebehelfe Schleif- und Poliermittel Zinn-, Silber- und Schlaglote sowie dazugehörige Flussmittel
facheinschlägige manuelle und maschinelle sowie historische und zeitgemäße, dem Stand der Technik entsprechende Arbeitsverfahren der Reparatur, Instandsetzung und Restaurierung fachgerecht auswählen und einsetzen wie zum Beispiel Metall-, Holz- und Lederbearbeitungsverfahren wie Schneiden, Feilen, Bohren, Schleifen, Biegen, Schmieden, Drücken und Drehen Verfahren zum Zusammenfügen von Teilen wie Weich- und Hartlöten Verfahren zum Auseinanderbauen und Zusammenbauen von Instrumententeilen Verfahren zur Anfertigung eines Schallstückes Verfahren zur Anfertigung und Anpassung der Zugbögen Verfahren zur Ausfertigung von Zügen Verfahren zum Stützen eines Zugrohres Verfahren zur Anfertigung eines Mundstückes Verfahren zum Ausrichten von Dellen Verfahren des Einbaues von Ventilsätzen Verfahren zum Nachjustieren von Ventilen und Lagersitzen wie zum Beispiel Einziehen Verfahren der Oberflächenbehandlung
laufende und abschließende Funktionsprüfungen und Qualitätskontrollen fachgerecht durchführen beispielsweise betreffend Feinjustierung und Abstimmung wie zum Beispiel Federspannung
eine fachgerechte Übernahme-, Arbeits- und Übergabedokumentation durchführen. geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung allgemeiner und berufsbezogener Rechtsvorschriften, technische Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.
|
| |
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, die Pflege von Blechblasinstrumenten und deren Teilen fachgerecht durchzuführen.
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Blechblasinstrumente wie zum Beispiel Tuben, Baritons, Tenorhörner, Althörner, Waldhörner, Flügelhörner, Signalhörner, Posaunen, Trompeten, Kornetts, Fanfarentrompeten und historische Blechblasinstrumente Funktions- und Materialprüfung Technisches Zeichnen und Fachzeichnen Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung Technische und Angewandte Mathematik Fachtechnologie insbesondere Arbeits-, Werkstoff- und Werkstatttechnologie, Materialbeurteilung, Materialfehler und Alterungsverhalten von Werkstoffen Arbeitsverfahren der Pflege von Blechblasinstrumenten Geschichte der Erzeugung von Blechblasinstrumenten Übernahme-, Arbeits- und Übergabedokumentation Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Allgemeine und berufsbezogene Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften
| Er/Sie kann Konstruktionsmodelle, Konstruktionsskizzen, Entwurfsskizzen, Pläne, technische Unterlagen, Fertigungszeichnungen und Werkzeichnungen fachgerecht lesen, interpretieren und umsetzen. erforderliche Maßnahmen der Pflege fachgerecht ermitteln. Arbeitsschritte festlegen und Arbeitsabläufe planen. die notwendigen Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör der Pflege unter Berücksichtigung der zeitlichen Entstehung des Instrumentes fachgerecht zuordnen, auswählen, überprüfen, vorbereiten, vorbehandeln und anwenden wie zum Beispiel Reinigungsmittel wie zum Beispiel Desinfektionsmittel und Entkalkungsmittel Oberflächenbehandlungsmittel wie zum Beispiel Poliermittel
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe der Pflege fachgerecht auswählen und einsetzen. Arbeitsverfahren der Pflege fachgerecht auswählen und einsetzen beispielsweise betreffend Verfahren zur Innenreinigung wie zum Beispiel Ultraschallreinigung
laufende und abschließende Funktionsprüfungen und Qualitätskontrollen fachgerecht durchführen beispielsweise betreffend Feinjustierung und Abstimmung wie zum Beispiel Federspannung und Passungen
den Kunden/die Kundin fachgerecht beraten hinsichtlich des Allgemeinzustands des Instrumentes sowie Pflege des Instrumentes beispielsweise betreffend Verbesserungspotential hinsichtlich des Klanges und der Spielbarkeit
eine fachgerechte Übernahme-, Arbeits- und Übergabedokumentation durchführen. geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung allgemeiner und berufsbezogener Rechtsvorschriften, technische Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.
|
| |
Qualifikationsbereich: Unternehmensführung fachspezifisch
Praxisgerechte Angebotslegung
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kunden-/kundinnengerecht darzustellen und entsprechend zu kommunizieren.
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: ein Branchenübliches Leistungsangebot Branchenübliche Kenntnisse der Betriebsführung Fachwissen entsprechend der Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau Computergestützte Hilfsmittel der Kalkulations- und Angebotslegung Kunden-/Kundinnenkommunikation Allgemeine und berufsbezogene Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften
| Er/Sie kann Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln. Leistungsbeschreibungen analysieren sowie diese für die Kalkulation vorbereiten. betriebswirtschaftliche Überlegungen hinsichtlich der Abwägung unternehmerischen Risikos und Gewinns anstellen. Maschinen, Geräte sowie Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen. Personal- und Sachkosten fachgerecht berechnen unter Berücksichtigung von Kosten wie Bruttopreise seiner Leistungen fachgerecht berechnen. die branchenspezifische Leistungsbeschreibung kunden-/kundinnenfreundlich aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung allgemeiner und berufsbezogener Rechtsvorschriften, technische Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.
|
| |
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung fachgerecht zu ermitteln.
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Betriebs- und Arbeitsorganisation Computergestützte Hilfsmittel Fachwissen entsprechend der Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau Allgemeine und berufsbezogene Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften
| Er/Sie kann den notwendigen Zeitbedarf des Arbeitsauftrages fachgerecht ermitteln. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung allgemeiner und berufsbezogener Rechtsvorschriften, technische Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.
|
| |
Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung fachgerecht zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Allgemein rechtliche Vorgaben (z. B. Datenschutzgrundverordnung) Grundlagen des Qualitätsmanagements Qualitätssicherungs- und Optimierungsprozesse Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Bezug auf betriebliche Qualitätsstandards- und Qualitätssicherungsprozesse Allgemeine und berufsbezogene Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften
| Er/Sie kann erkennen, wann Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung notwendig werden. Qualitätssicherungs- und Optimierungsprozesse fachgerecht durchführen. seine Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen anleiten die betrieblichen Qualitätsstandards und Qualitätssicherungsprozesse umzusetzen. seine Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen motivieren Verbesserungen in Bezug auf Qualitätssicherungsprozesse einzubringen. die branchenspezifischen, verbindlichen Standards sowie rechtlichen Vorgaben im betrieblichen Kontext implementieren, umsetzen und überprüfen.
|
| |
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheitsmanagement fachgerecht zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Einschlägige Sicherheitsvorschriften des Arbeitnehmerschutzes Einschlägige Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütung Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie z B. beim Arbeitsinspektorat Schutzbestimmungen für Frauen, Jugendliche und Personen mit Behinderungen Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte der AUVA Aushangpflichtige Gesetze Ergonomie am Arbeitsplatz
| Er/Sie kann die gesetzlich gebotenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Unternehmen umsetzen. Dienstanweisungen zur Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen geben. alle Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Arbeitnehmerschutz kontrollieren und dokumentieren. die Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen. Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen, indem er/sie auf die sichere und ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze achtet.
|
| |
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Umweltmanagement fachgerecht zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Einschlägige Vorschriften des Umweltschutzes
| Er/Sie kann Systeme zur ordnungsgemäßen Mülltrennung und -entsorgung implementieren. seinen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen die betriebsinterne Umsetzung der gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen erklären und deren Einhaltung überprüfen. Produkte und Arbeitsverfahren in Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit beurteilen.
|
| |
ANLAGE 2
Lernergebnisse auf LAP-Niveau – Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A
Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter §§ 5 und 8 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter Paragraphen 5 und 8 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.
Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten und die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.
Modul 1 Teil A Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung
undund Modul 2 Teil A Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung+^^^^
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festzulegen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie ihrer Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe Vorschriften betreffend Sicherheit und Umwelt
| Er/Sie kann in Abhängigkeit des Arbeitsauftrages eine Arbeitsplanung durchführen. Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden auswählen. Arbeitsschritte festlegen. bei seinen/ihren Planungsschritten die Vorschriften berücksichtigen.
|
Er/Sie ist in der Lage, technische Unterlagen, Pläne und Werkzeichnungen zu lesen und anzuwenden. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Pläne, Skizzen, Werkzeichnungen Bauarten von Blechblasinstrumenten
| Er/Sie kann technische Unterlagen, Pläne und Werkzeichnungen lesen und interpretieren.
|
Er/Sie ist in der Lage, Werkstoffe und Hilfsstoffe fachgerecht auszuwählen, zu überprüfen und zu entsorgen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie ihrer Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe Möglichkeiten der Wiederverwertung die wesentlichen Vorschriften der fachgerechten Entsorgung der im Betrieb verwendeten Materialien
| Er/Sie kann geeignete Werk- und Hilfsstoffe auswählen. unterschiedliche Werk- und Hilfsstoffe erkennen und den entsprechenden Anwendungsmöglichkeiten zuordnen. unterschiedliche Materialien erkennen, fachgerecht trennen und entsorgen.
|
Er/Sie ist in der Lage, Werkstoffe (Metall, Holz, Kunststoff, Filz und Leder) unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsstandards zu bearbeiten sowie Blechblasinstrumententeile anzufertigen, einzubauen und umzubauen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie ihrer Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe Vorschriften betreffend Sicherheit und Umwelt
| Er/Sie kann von Hand messen, anreißen, feilen, bohren und schneiden, sowie Gewinde schneiden. die Technik des einfachen Schmiedens von Messing und Neusilber anwenden. die Technik des einfachen Drehens anwenden. ein Ventil zusammenbauen. die Genauigkeit des Luftdurchgangs überprüfen. die Passgenauigkeit des Ventils überprüfen. bei seinen/ihren Tätigkeiten die Vorschriften einhalten.
|
Er/Sie ist in der Lage, Oberflächen zu behandeln. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Techniken der Oberflächenbehandlung Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie ihrer Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe Vorschriften betreffend Sicherheit und Umwelt
| Er/Sie kann geeignete Arbeitsverfahren und Techniken sowie Werk- und Hilfsstoffe für eine Oberflächenbehandlung von Blechblasinstrumententeilen auswählen. feilen, schleifen und polieren. bei seinen/ihren Tätigkeiten die Vorschriften einhalten.
|
Er/Sie ist in der Lage, Blechblasinstrumente zu warten, zu reparieren und zu restaurieren. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Techniken des Zerlegens und des Zusammenbaus Grundlagen der Ausstimmung Dokumentationen sowie Formulare zur Unterstützung bei Reparaturen und Restaurierungen auch unter Verwendung von im Betrieb vorhandenen, rechnergestützten Anlagen Vorschriften betreffend Sicherheit und Umwelt
| Er/Sie kann Blechblasinstrumente und deren Teile zerlegen und reinigen. Ventile und Drückwerke zusammenbauen. einfache Reparaturen vornehmen Blechblasinstrumente zusammenbauen. Blechblasinstrumente anblasen. die bei Reparaturen notwendigen Formulare und Dokumentationen anlegen. bei seinen/ihren Tätigkeiten die Vorschriften einhalten.
|
Er/Sie ist in der Lage, eine Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle fachgerecht durchzuführen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Funktionsprüfungen und Qualitätskontrollen Vorschriften betreffend Sicherheit und Umwelt
| Er/Sie kann eine Funktionsprüfung durchführen wie z. B. Dichtheitsprüfung, Anblasen. eine Qualitätskontrolle durchführen. bei seinen/ihren Tätigkeiten die Vorschriften einhalten.
|
Er/Sie ist in der Lage, eine einfache kundenorientierte Beratung durchzuführen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Grundlagen fachlicher Kundenberatung und kundengerechte Kommunikation Fachbegriffe und fachübliche Bezeichnungen
| Er/Sie kann vor Kundinnen/Kunden professionell auftreten. Kundinnen-/Kundenanfragen fachgerecht beantworten oder diese an eine geeignetere Ansprechperson verweisen.
|
Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeiten sowie Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: sein/ihr Fachgebiet (siehe Lernergebnisse oberhalb)
| Er/Sie kann die Qualität der eigenen Arbeiten sowie der Arbeiten von Kollegen und Kolleginnen beurteilen. Optimierungsvorschläge einbringen.
|
| | |