Der Gold- und Silberschmiedemeister/ Die Gold- und Silberschmiedemeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Gold- und Silberschmiedemeister / Die Gold- und Silberschmiedemeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Schmuckobjekte aller Art wie z. B. Schmuck-, Zier- und Gebrauchsgegenstände wie auch Uhrengehäuse sowie deren Teile aus Edelmetallen, deren Legierungen und anderen Schmuckmaterialen Fachkunde wie zum Beispiel Werkstoffkunde insbesondere: Edelmetalle und deren Legierungen, Metalle und deren Legierungen, Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen, synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen, organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein,
Werkzeugkunde, Geräte und Maschinen sowie Arbeitsverfahren und -techniken. Arten von historischen und zeitgenössischen Fassungen Konstruktionslehre und Fachzeichnen inklusive rechnergestütztes Konstruieren und Zeichnen (CAD, CAM) technische und angewandte Mathematik Schmuckgeschichte und Stilkunde Geschichte der Punzierung physikalische und chemische Grundlagen Übernahme-, Arbeits- und Übergabedokumentation Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen einschlägige Rechtsvorschriften inklusive berufsbezogene Sondervorschriften facheinschlägige technische Richtlinien und Normen
| Er/Sie kann Entwürfe, Kundenzeichnungen, Werkzeichnungen und technische Unterlagen fachgerecht lesen, interpretieren und umsetzen. Arbeitsschritte festlegen und Arbeitsabläufe planen. Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe der Anfertigung und Umarbeitung fachgerecht auswählen, rüsten, einstellen, bedienen und überwachen wie zum Beispiel Punkt- und Laserschweißgeräte, Treib- und Biegewerkzeuge, die notwendigen Werk- und Hilfsstoffe für die Anfertigung und Umarbeitung fachgerecht auswählen, überprüfen, vorbereiten, vorbehandeln und einsetzen wie zum Beispiel Edelmetalle und deren Legierungen, Metalle und deren Legierungen, Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen, synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen, organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein, Hilfsstoffe wie z. B. Säuren, Basen, Laugen, Schmierstoffe, Salze. facheinschlägige manuelle und maschinelle, dem Stand der Technik entsprechende Arbeitsverfahren und -techniken der Anfertigung und Umarbeitung fachgerecht auswählen und einsetzen wie zum Beispiel: Verfahren zur Herstellung von Legierungen und Halbzeugen, Verfahren zur Herstellung fester und lösbarer Verbindungen wie zum Beispiel Löten, Schweißen, Schrauben und Kleben, Techniken zum Einsetzen und Fassen von Edel- und Schmucksteinen sowie anderen Materialien, Oberflächentechniken wie Galvanisieren, Gravieren und Emaillieren, Techniken der Oberflächenendbearbeitung wie Polieren, Mattieren. geeignete Fassungen anfertigen. Schmuckmaterialien justieren und fassen wie z. B. synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen, organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein. laufende und abschließende Qualitätskontrollen fachgerecht durchführen wie beispielsweise betreffend geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Rechtsvorschriften wie zum Beispiel Punzierungsgesetz, Nickelverordnung sowie technische Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.
|
| |
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Befundaufnahme und Dokumentation Prüfmethoden nach Stand der Technik wie z.B Gemmologische Untersuchungen, Feingehaltsprüfung wie z. B. Strichprobe. Kooperation mit Prüflaboren und Universitäten Grundlagen der unterschiedlichen Handelsstufen Grundlagen der Marktbeobachtung Schmuckgeschichte und Stilkunde Geschichte der Punzierung sowie des Punzierungsgesetzes der jeweils geltenden Fassung Arten von Reparatur- und Restaurationsmaßnahmen Schmuckobjekte aller Art wie z. B. Schmuck-, Zier- und Gebrauchsgegenstände wie auch Uhrengehäuse sowie deren Teile aus Edelmetallen, deren Legierungen und anderen Schmuckmaterialen Fachkunde wie zum Beispiel Werkstoffkunde insbesondere: Edelmetalle und deren Legierungen, Metalle und deren Legierungen, Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen, synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen, organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein,
Werkzeugkunde, Geräte und Maschinen sowie Arbeitsverfahren und -techniken. unterschiedliche Herstellungsverfahren und deren visuelle Erkennungsmerkmale physikalische und chemische Grundlagen Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Arten von Prüfzertifikaten und deren Labore berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Sondervorschriften insbesondere Vorgaben zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz nationalen, historischen und künstlerischen Erbgutes sowie zum Umweltschutz berufsbezogene europäische und nationale Normen und facheinschlägige Richtlinien wie zum Beispiel Washingtoner Artenschutzabkommen, Kimberly-Prozess Grundlagen der Herkunft der Rohmaterialien Grundlagen über zertifizierte Materialien wie z. B. Nachhaltigkeit des Ursprungs von Werkstoffen/Materialien wie z. B.: organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein.
| Er/Sie kann im Fall einer Reparatur oder Restaurierung bzw. einer Befundung in Abstimmung mit der Kundschaft eine fachgerechte Übernahme bzw. Übergabe des Schmuckobjekts vornehmen und dokumentieren. geeignete Mess- und Prüfverfahren auswählen und anwenden, gegebenenfalls weiterführende notwendige Prüfungen mit geeigneten Prüflaboren veranlassen. Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe insbesondere Mess- und Prüfgeräte auswählen und anwenden wie zum Beispiel Geräte zur Messung von Wärme- und Elektrizitätsleitfähigkeit, aktuelle Mess- und Prüfmethoden am Stand der Technik. Werk- und Hilfsstoffe auswählen und anwenden wie zum Beispiel eine qualitative und quantitative Strichprobe durchführen sowie das Ergebnis interpretieren. in Abhängigkeit des Schmuckobjekts Alter, Zustand und Material bestimmen, zuordnen und kundengerecht erklären. in Abhängigkeit des Schmuckobjekts die historische Epoche zuordnen anhand von Kriterien wie beispielsweise Wertigkeit als Kulturgut. auf Grundlage der Punzierung eine mögliche geographische und zeitliche Zuordnung durchführen. Prüfzertifikate lesen und interpretieren. eine Einschätzung der Wertigkeit des Schmuckobjekts treffen. eine fachgerechte Dokumentation der Befundung durchführen. Materialfehler und -beschaffenheit, Mängel, Verschleiß und Schäden in Abhängigkeit des Schmuckobjekts erkennen, beurteilen und auf deren Ursachen hin analysieren. auf Basis des Befundaufnahme Lösungsvorschläge entwickeln und diese kundengerecht kommunizieren. die Möglichkeiten und Grenzen der technischen Umsetzung unterschiedlicher Reparaturmaßnahmen aufzeigen und kundengerecht erklären.
- ein Restaurierungskonzept erstellen. einen Reparaturvorschlag erstellen und kundengerecht kommunizieren. geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften inklusive berufsbezogener Sondervorschriften sowie facheinschlägiger technischer Richtlinien und Normen wie zum Beispiel Edelsteinnomenklatur sicherstellen.
|
| |
KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Schmuckobjekte aller Art wie z. B. Schmuck-, Zier- und Gebrauchsgegenstände wie auch Uhrengehäuse sowie deren Teile aus Edelmetallen, deren Legierungen und anderen Schmuckmaterialen Fachkunde wie zum Beispiel Werkstoffkunde insbesondere: Edelmetalle und deren Legierungen, Metalle und deren Legierungen, Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen, synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen, organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein,
Werkzeugkunde, Geräte und Maschinen sowie Arbeitsverfahren und -techniken. Konstruktionslehre und Fachzeichnen inklusive rechnergestütztes Konstruieren und Zeichnen (CAD, CAM) Funktions- und Materialprüfung technische und angewandte Mathematik Schmuckgeschichte und Stilkunde Geschichte der Punzierung physikalische und chemische Grundlagen Übernahme-, Arbeits- und Übergabedokumentation Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen einschlägige Rechtsvorschriften inklusive berufsbezogene Sondervorschriften facheinschlägige technische Richtlinien und Normen
| Er/Sie kann erforderliche Maßnahmen der Reparatur, der Restaurierung und des Service ableiten und umsetzen beispielsweise betreffend Arbeitsschritte festlegen und Arbeitsabläufe planen. Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe der Reparatur, der Restaurierung und des Service fachgerecht auswählen, rüsten, einstellen, bedienen und überwachen wie zum Beispiel Punkt- und Laserschweißgeräte, Treib- und Biegewerkzeuge, die notwendigen Werk- und Hilfsstoffe der Reparatur, der Restaurierung und des Service fachgerecht auswählen, überprüfen, vorbereiten, vorbehandeln und einsetzen wie zum Beispiel Edelmetalle und deren Legierungen, Metalle und deren Legierungen, Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen, synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen, organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein, Reinigungsmittel wie zum Beispiel Öle, Säuren und Basen, Füllmaterialien wie zum Beispiel Kitte. facheinschlägige manuelle und maschinelle, historische und moderne, dem Stand der Technik entsprechende Arbeitsverfahren und -techniken der Reparatur, der Restaurierung und des Service fachgerecht auswählen und einsetzen wie zum Beispiel: Verfahren zur Herstellung von Legierungen und Halbzeugen, Techniken zum Einsetzen und Fassen von Edel- und Schmucksteinen sowie anderen Materialien, Verfahren zur Herstellung fester und lösbarer Verbindungen wie zum Beispiel Löten, Schweißen, Schrauben und Kleben, Oberflächentechniken wie Galvanisieren, Gravieren, Emaillieren, Techniken der Oberflächenendbehandlung wie z. B. Polieren Arbeitsverfahren der Reinigung und Pflege wie zum Beispiel Dampfstrahlen laufende und abschließende Qualitätskontrollen fachgerecht durchführen wie beispielsweise betreffend geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogene Rechtsvorschriften, technische Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.
|
| |
Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten und die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Werk- und Hilfsstoffe auszuwählen und vorzubereiten. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten die gesetzlichen Bestimmungen über Edelmetalle wie z. B. Punzierungsgesetz die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung Strichprobe für Edelmetalle und Edelmetalllegierungen sowie der dazu benötigten Hilfsmittel und Probeflüssigkeiten Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe technische Unterlagen von Skizzen und Werkzeichnungen Grundlagen des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD, CAM) einschlägige Vorschriften
| Er/Sie kann technische Unterlagen wie Skizzen und Werkszeichnungen lesen und anfertigen. geeignete Werk- und Hilfsstoffe auswählen. unterschiedliche Werk- und Hilfsstoffe erkennen und den entsprechenden Anwendungsmöglichkeiten zuordnen. in Abhängigkeit des Arbeitsauftrages eine Arbeitsplanung durchführen. Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden auswählen. Arbeitsschritte festlegen. die zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsgeräte und Hilfsvorrichtungen handhaben, pflegen und instandhalten. Strichproben auf Edelmetalle und Edelmetalllegierungen ausführen. bei seinen/ihren Planungsschritten die einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.
|
Er/Sie ist in der Lage, das Bearbeiten und Umformen von Werkstoffen durch spanende und spanlose Bearbeitung durchzuführen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten Techniken der Be- und Verarbeitung von Werkstoffen die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung berufsspezifische Mathematik wie z. B. Legierungsberechnungen, Auf-, Ab- und Umlegierungsberechnungen Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe einschlägige Vorschriften
| Er/Sie kann Werkstoffe manuell bearbeiten wie z. B. durch Anreißen, Feilen, Sägen, Schneiden, Schaben, Schmirgeln, Bohren, Gewindeschneiden. Werkstoffe umformen wie z. B. durch Hämmern, Biegen, Schmieden, Treiben. Werkstoffe maschinell bearbeiten wie z. B. fräsen und drehen. Flächen bearbeiten wie z. B. durch Fräsen, Stechen, Ätzen, Ziselieren, Emaillieren usw.. Edelmetalle und deren Legierungen schmelzen und gießen. Edelmetalldrähte und -bleche ziehen und walzen. fachspezifische Berechnungen durchführen wie z. B. Volumen-, Längen-, Flächen-, Gewicht- und Legierungsberechnungen. bei seinen/ihren Tätigkeiten die Vorschriften berücksichtigen.
|
Er/Sie ist in der Lage, das Herstellen einschlägiger lösbarer und unlösbarer Verbindungen sowie von beweglichen Verbindungen durchzuführen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten insbesondere Säuren, Basen, Klebstoffe, Salze Techniken zur Herstellung von lösbaren und unlösbaren Verbindungen die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe einschlägige Vorschriften
| Er/Sie kann in Abhängigkeit des thermischen und physikalischen sowie chemischen Verhaltens der verwendeten Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen oder organische Substanzen geeignete Arbeitsverfahren auswählen. einschlägige lösbare (wie Schraub-, Steck- und Stiftverbindungen) und unlösbare Verbindungen (wie Löten, Kleben, Punkt- und Laserschweißen, Nietverbindungen) herstellen. bewegliche Verbindungen (Scharnier- und Ösenverbindungen) herstellen. bei seinen/ihren Tätigkeiten die einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.
|
Er/Sie ist in der Lage, Funktionsteile wie z. B. Verschlüsse, Manschetten oder Broschierungen fachgerecht anzufertigen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Arten von Funktionsteilen wie z. B. Verschlüsse, Manschetten, Broschierungen die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung Techniken der Be- und Verarbeitung von Hilfs- und Werkstoffen einschlägige Vorschriften
| Er/Sie kann geeignete Arbeitsverfahren und Techniken sowie Werk- und Hilfsstoffe für die Herstellung von Funktionsteilen auswählen. Funktionsteile wie Verschlüsse wie z. B. Schnapp-, Dreh- und Leiterverschlüsse, Manschetten oder Broschierungen anfertigen. bei seinen/ihren Tätigkeiten die einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.
|
Er/Sie ist in der Lage, das Behandeln und Veredeln von Oberflächen sowie das Einsetzen und Fassen von z. B. Edel- und Schmucksteinen, synthetischen Steinen sowie organischen Substanzen durchzuführen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Techniken der Oberflächenbehandlung und -veredelung die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung Werkstoffe und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften sowie deren Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe einschlägige Vorschriften
| Er/Sie kann geeignete Arbeitsverfahren und Techniken sowie Werk- und Hilfsstoffe für eine Oberflächenbehandlung auswählen. Oberflächen durch Schleifen und Polieren behandeln. Edel- und Schmucksteine, synthetische Steine, Imitationen oder organische Substanzen einsetzen und fassen. bei seinen/ihren Tätigkeiten die einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.
|
Er/Sie ist in der Lage, das Passen und Montieren von Einzelteilen zu einfachen Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen durchzuführen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Techniken des Passens und Montierens die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten insbesondere Säuren, Basen, Klebstoffe, Salze Techniken zur Herstellung von lösbaren und unlösbaren Verbindungen Grundlagen des Qualitätsmanagements hinsichtlich der Kundenbedürfnisse einschlägige Vorschriften
| Er/Sie kann Einzelteile zu einfachen Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen passen und montieren. die notwendigen Abschlussarbeiten durchführen. die fertigen Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenstände kontrollieren und überprüfen. bei seinen/ihren Tätigkeiten die einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.
|
Er/Sie ist in der Lage, Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen aufzuarbeiten, zu reparieren und umzuarbeiten, | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Techniken der Reparatur und der Umarbeitung die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten insbesondere Säuren, Basen, Klebstoffe, Salze Techniken zur Herstellung von lösbaren und unlösbaren Verbindungen Techniken der Be- und Verarbeitung von Werkstoffen einschlägige Vorschriften
| Er/Sie kann nach Vorgabe und Unterweisung Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen aufarbeiten, reparieren und umarbeiten. bei seinen/ihren Tätigkeiten die einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.
|
Er/Sie ist in der Lage, die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung bei seiner/ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Grundlagen über das ergonomische Gestalten des Arbeitsplatzes berufsspezifische Chemikalien (Säuren, Laugen, Salze, Gase) sowie über deren Handhabung und Lagerung (Sicherheitsdatenblätter) Grundlagen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich Grundlagen von anfallenden Rohstoffen im berufsrelevanten Arbeitsbereich und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischem Strom Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
| Er/Sie kann Arbeitsaufträge mit Sorgfalt, zuverlässig, verantwortungsbewusst, pünktlich, einsatzbereit, service- und kundenorientiert durchführen. Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden anwenden. aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Gesundheitsvorschriften berücksichtigen.
|
Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit sowie Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: sein/ihr Fachgebiet (siehe Lernergebnisse oberhalb)
| Er/Sie kann die Qualität der eigenen Arbeiten sowie der Arbeiten von Kollegen und Kolleginnen beurteilen. Optimierungsvorschläge einbringen.
|
| | |