Verordnung der Bundesinnung der Kunsthandwerke über die Meisterprüfung für das Handwerk Gold- und Silberschmiede (Gold- und Silberschmiede Meisterprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Gold- und Silberschmiede ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage 1 abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B und Modul 3 der Meisterprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Meisterprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 7 dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so sind bei einem Antritt alle Gegenstände des Moduls unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 7 zu absolvieren.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1 Teil A

Modul 1 Teil B

Modul 3

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat aber jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 2 Teil A

Modul 2 Teil B

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

  1. Absatz 5Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

Modul

Teil

Gegenstand

Anrechnung

Modul 1

A

Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Lehrabschlussprüfung in dem Lehrberuf „Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in“ (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung) oder

Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule im Bereich Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Gold- und Silberschmied, Juweliere und Modeschmuckerzeuger mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt, der den Lernergebnissen entspricht oder

Studium an einer Universität oder Fachhochschule mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt, das den Lernergebnissen entspricht.

Modul 2

A

Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Lehrabschlussprüfung in dem Lehrberuf „Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in“ (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung) oder

Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule im Bereich Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Gold- und Silberschmied, Juweliere und Modeschmuckerzeuger mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt, der den Lernergebnissen entspricht oder

Studium an einer Universität oder Fachhochschule mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt, der den Lernergebnissen entspricht.

Modul 3

 

Fach- und Planungskompetenz

Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule im Bereich Kunsthandwerk, Ausbildungszweig Gold- und Silberschmied, Juweliere und Modeschmuckerzeuger mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt, der den Lernergebnissen entspricht oder

Studium an einer Universität oder Fachhochschule mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt, der den Lernergebnissen entspricht.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Paragraph 4,

Das Modul 1 ist eine projektorientierte fachlich praktische Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Zu Teil B kann erst nach positiver Absolvierung von Teil A angetreten werden. Im Teil A sind die berufsnotwendigen Lernergebnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (LAP-Niveau) gemäß Paragraph 21, Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2022,, nachzuweisen. Im Teil B sind die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Lernergebnisse nachzuweisen. Dazu zählen insbesondere Planung, Organisation und meisterliche Ausführung.

Modul 1 Teil A

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil A umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden berufsnotwendigen Lernergebnisse im Rahmen der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf LAP-Niveau nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      das Bearbeiten und Umformen von Werkstoffen durch spanende und spanlose Bearbeitung durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      das Herstellen einschlägiger lösbarer und unlösbarer Verbindungen sowie von beweglichen Verbindungen durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Funktionsteile wie z. B. Verschlüsse, Manschetten oder Broschierungen fachgerecht anzufertigen,
    4. Ziffer 4
      das Behandeln und Veredeln von Oberflächen sowie das Einsetzen und Fassen von z. B. Edel- und Schmucksteinen, synthetischen Steinen sowie organischen Substanzen durchzuführen und
    5. Ziffer 5
      das Passen und Montieren von Einzelteilen zu einfachen Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen durchzuführen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Maßhaltigkeit,
    2. Ziffer 2
      Ausführung nach Vorlage,
    3. Ziffer 3
      Sauberkeit der Ausführung und
    4. Ziffer 4
      fachgerechte Verwendung von Werkzeugen.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 4 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 5 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die ihm/ihr bekannt gegebenen Halbfertigteile und Materialien zur Prüfung mitzubringen.

Modul 1 Teil B

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil B umfasst den Gegenstand „Meisterarbeit“.
  2. Absatz 2Die Meisterarbeit umfasst die Anfertigung einer verkaufsfertigen Ausführung eines Schmuck-, Zier- und Gebrauchsgegenstandes in Edelmetall inklusive Fassen und Oberflächenfinish, wie sie in den Lernergebnissen unter Absatz 6, beschrieben sind.
  3. Absatz 3Für die Anfertigung der Meisterarbeit hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin zwei ausführungsreife Entwürfe in Form einer normgerechten Fachzeichnung inkl. Detailansichten und Kundenzeichnung in fotorealistischer Darstellung (einer der Entwürfe ist mit CAD zu erstellen) sowie eine Beschreibung des Arbeitsprozesses, Materialaufstellung sowie Kalkulation und Angebot im Vorfeld der Prüfungskommission vorzulegen, aus denen ein geeigneter Entwurf von der Prüfungskommission auszuwählen ist.
  4. Absatz 4In der Ladung ist dem Prüfungskandidaten /der Prüfungskandidatin bekannt zu geben, welcher der zwei vorgelegten Entwürfe für die Anfertigung ausgewählt worden ist und dass die entsprechenden Materialien zur Meisterprüfung Modul 1 Teil B mitzubringen sind.
  5. Absatz 5Die Ausarbeitung hat unter Einbeziehung der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Maschinen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, sowie unter Bedachtnahme auf den aktuellen Stand der Technik, auf den Gebieten des Umweltschutzes und des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes und auf rationelle Herstellungs- und Arbeitsmethoden zu erfolgen. Hiebei sind die gültigen einschlägigen Rechtsvorschriften, technischen Richtlinien und Bestimmungen zu berücksichtigen.
  6. Absatz 6Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlich-praktischen Lernergebnisse im Rahmen der Meisterarbeit, gegebenenfalls auch im Rahmen zusätzlicher Prüfungsaufgaben zum Nachweis der nachfolgend angeführten Lernergebnisse, so ferne diese im Rahmen der Meisterarbeit nicht nachgewiesen wurden, nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Aufträge der Entwicklung eines Designs für Schmuckobjekte aller Art der Gold- und Silberschmiede fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      den Entwurf und die Projektierung von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      technische Berechnungen von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen und zu kommunizieren und
    5. Ziffer 5
      Aufträge der Neuanfertigung und/oder Umarbeitung von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen.
  7. Absatz 7Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      verkaufsfertig,
    2. Ziffer 2
      Maßhaltigkeit,
    3. Ziffer 3
      Ausführung laut Entwurf,
    4. Ziffer 4
      Funktionalität und
    5. Ziffer 5
      Sauberkeit der Ausführung.
  8. Absatz 8Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 21 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 22 Stunden 30 Minuten zu beenden.
  9. Absatz 9Die Prüfungskandidaten/Die Prüfungskandidatinnen dürfen bei der fachlichen praktischen Prüfung Fachbücher, Bestimmungen, technische Richtlinien, Tabellen, elektronische Hilfsmittel sowie Schablonen verwenden. Muster oder Übungsbeispiele dürfen nicht verwendet werden.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Paragraph 7,

Das Modul 2 ist eine fachlich mündliche Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Zu Teil B kann erst nach positiver Absolvierung von Teil A angetreten werden. Im Teil A hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin anhand berufstypischer Aufgabenstellungen Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Im Teil B sind die Lernergebnisse in Management, Qualitätsmanagement sowie im Sicherheitsmanagement unter Beweis zu stellen.

Modul 2 Teil A

Paragraph 8,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil A umfasst den Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen zumindest drei von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung betrieblicher Arbeitsaufträge auf LAP-Niveau.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Werk- und Hilfsstoffe auszuwählen und vorzubereiten,
    2. Ziffer 2
      das Bearbeiten und Umformen von Werkstoffen durch spanende und spanlose Bearbeitung durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      das Herstellen einschlägiger lösbarer und unlösbarer Verbindungen sowie von beweglichen Verbindungen durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      Funktionsteile wie z. B. Verschlüsse, Manschetten oder Broschierungen fachgerecht anzufertigen,
    5. Ziffer 5
      das Behandeln und Veredeln von Oberflächen sowie das Einsetzen und Fassen von z. B. Edel- und Schmucksteinen, synthetischen Steinen sowie organischen Substanzen durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      das Passen und Montieren von Einzelteilen zu einfachen Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen durchzuführen,
    7. Ziffer 7
      Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen zu reparieren und umzuarbeiten,
    8. Ziffer 8
      die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung bei seiner/ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen und
    9. Ziffer 9
      seine/ihre Arbeit und Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Verwendung von Fachbegriffen.
  4. Absatz 4Das Prüfungsgespräch hat mindestens 20 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 30 Minuten zu beenden.

Modul 2 Teil B

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil B umfasst den Gegenstand „Fachgespräch auf meisterlichem Niveau“.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.
  3. Absatz 3Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend angeführten, dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden Lernergebnissen zumindest drei von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      eine fachgerechte Kundenberatung für Schmuckobjekte aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Aufträge der Entwicklung eines Designs für Schmuckobjekte aller Art der Gold- und Silberschmiede fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      den Entwurf und die Projektierung von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      technische Berechnungen von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen.
    5. Ziffer 5
      Aufträge der Neuanfertigung und/oder Umarbeitung von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      Aufträge der Prüfung und Befundung von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen und gegebenenfalls auf Basis dieser einen Reparaturvorschlag bzw. ein Restaurationskonzept zu erstellen,
    7. Ziffer 7
      Aufträge der Reparatur, der Restaurierung und des Service von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen,
    8. Ziffer 8
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen und zu kommunizieren,
    9. Ziffer 9
      ein betriebliches Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren und
    10. Ziffer 10
      ein betriebliches Sicherheits- und Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
  4. Absatz 4Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      professionelle Gesprächsführung.
  5. Absatz 5Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 45 Minuten zu beenden.

Modul 3: Fachtheoretische schriftliche Prüfung

Paragraph 10,

  1. Absatz einsDas Modul 3 ist eine schriftliche Prüfung. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat dabei die dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Lernergebnisse unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Das Modul 3 umfasst den Gegenstand „Fach- und Planungskompetenz“.
  3. Absatz 3Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren.
  4. Absatz 4Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  5. Absatz 5Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, Allgemeine Prüfungsordnung ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.
  6. Absatz 6Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend angeführten, dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden Lernergebnissen zumindest fünf von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      eine fachgerechte Kundenberatung für Schmuckobjekte aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Aufträge der Entwicklung eines Designs für Schmuckobjekte aller Art der Gold- und Silberschmiede fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      den Entwurf und die Projektierung von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      technische Berechnungen von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Aufträge der Neuanfertigung und/oder Umarbeitung von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      Aufträge der Prüfung und Befundung von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen und gegebenenfalls auf Basis dieser einen Reparaturvorschlag bzw. ein Restaurationskonzept zu erstellen,
    7. Ziffer 7
      Aufträge der Reparatur, der Restaurierung und des Service von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen;
    8. Ziffer 8
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen und zu kommunizieren,
    9. Ziffer 9
      ein betriebliches Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren und
    10. Ziffer 10
      ein betriebliches Sicherheits- und Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
  7. Absatz 7Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Vollständigkeit,
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit und
    4. Ziffer 4
      Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit des Rechenvorgangs.
  8. Absatz 8Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 5 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 6 Stunden zu beenden.

Modul 4: Ausbilderprüfung

Paragraph 11,

Das Modul 4 besteht aus der Ausbilderprüfung gemäß Paragraphen 29 a, ff BAG oder in der Absolvierung des Ausbilderkurses gemäß Paragraph 29 g, BAG.

Modul 5: Unternehmerprüfung

Paragraph 12,

Das Modul 5 besteht aus der Unternehmerprüfung gemäß Paragraph 25, GewO 1994.

Bewertung

Paragraph 13,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Modul 1 und Modul 2 sind positiv bestanden, wenn alle Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden. Modul 3 ist positiv bestanden, wenn der Gegenstand dieses Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurde.
  3. Absatz 3Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

2

der Gegenstand „Meisterarbeit“ mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

der Gegenstand „Meisterarbeit“ mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

2

der Gegenstand „Fachgespräch auf meisterlichem Niveau“ mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand „Fachgespräch auf meisterlichem Niveau“ mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 3

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 4Angerechnete Gegenstände werden in die Beurteilung, ob ein Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul nach Anrechnung

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

Modul 2

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 5Die Meisterprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Meisterprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 14,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Zusatzprüfung für die fachlich nahestehende Meisterprüfung Metalldesign

Paragraph 15,

Personen, die im Handwerk Metalldesign eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgenden Gegenstand dieser Meisterprüfung: Modul 2 Teil B

Zusatzprüfung für die fachlich nahestehende Meisterprüfung Gold-, Silber- und Metallschläger

Paragraph 16,

Personen, die im Handwerk Gold-, Silber- und Metallschläger eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgenden Gegenstand dieser Meisterprüfung: Modul 2 Teil B

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 17,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung der Bundesinnung der Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher über die Meisterprüfung für das Handwerk der Gold- und Silberschmiede (Gold- und Silberschmiede – Meisterprüfungsordnung), kundgemacht von der Bundesinnung der Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher am 30. Jänner 2004, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu zwölf Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen. Die Prüfung gilt mit dem Antritt zu einem Modul als begonnen.
  4. Absatz 4Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Meisterprüfung anzurechnen.

Bundesinnung Kunsthandwerke

KommR Wolfgang Hufnagl

Bundesinnungsmeister

Mag. Erwin Czesany

Bundesinnungsgeschäftsführer

Anlage 1

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 6,, 9 und 10 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen:

KOMPETENZNIVEAU AUF LEVEL 6

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Gold- und Silberschmiedemeister/ Die Gold- und Silberschmiedemeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Gold- und Silberschmiedemeister / Die Gold- und Silberschmiedemeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

Qualifikationsbereich: Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau

  1. Ziffer römisch eins
    Kundenberatung, Design, Entwurf, Projektierung und technische Berechnungen
  2. Ziffer eins
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, eine fachgerechte Kundenberatung für Schmuckobjekte aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    kundengerechte Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Schmuckgeschichte und Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Grundlagen historischer Techniken und Verarbeitungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Grundlagen historischer Stilepochen von Schmuckobjekten aller Art
  • Strichaufzählung
    typische moderne Stilepochen des 20. und 21. Jahrhunderts
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe und fachübliche Bezeichnungen aus den Stilepochen
  • Strichaufzählung
    aktuelle Trends
  • Strichaufzählung
    Gestaltungslehre
  • Strichaufzählung
    Übernahme- und Übergabedokumentation
  • Strichaufzählung
    Schmuckobjekte aller Art wie z. B. Schmuck-, Zier- und Gebrauchsgegenstände wie auch Uhrengehäuse sowie deren Teile aus Edelmetallen, deren Legierungen und anderen Schmuckmaterialen
  • Strichaufzählung
    Nachhaltigkeit und Recycling von Edelmetallen
  • Strichaufzählung
    Fachkunde
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Sondervorschriften insbesondere Vorgaben zum Schutz der Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz nationalen, historischen und künstlerischen Erbgutes sowie zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über Herkunft der Materialien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene europäische und nationale Normen und facheinschlägige Richtlinien wie zum Beispiel Washingtoner Artenschutzabkommen, Kimberly-Prozess
  • Strichaufzählung
    Arten von Prüfzertifikaten und deren Labore
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über zertifizierte Materialien wie z. B. Nachhaltigkeit des Ursprungs von Werkstoffen/Materialien wie z. B.:
  • Strichaufzählung
    Edelmetalle
  • Strichaufzählung
    Edel- und Schmucksteine
  • Strichaufzählung
    organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    in Bezug auf Stilepochen, Tradition und Trends von Schmuckobjekten aller Art die Kundschaft umfassend beraten.
  • Strichaufzählung
    in Bezug auf Material, Farben, Formen und Gestaltungen von Schmuckobjekten aller Art die Kundschaft umfassend beraten.
  • Strichaufzählung
    Kundenwünsche in Bezug auf Stil, Material und Preis erheben, konkretisieren und verschriftlichen.
  • Strichaufzählung
    Vorstellungen und Ideen der Kundschaft visualisieren, weiterentwickeln und adaptieren.
  • Strichaufzählung
    über Vor- und Nachteile von z. B. unterschiedlichen Edel- und Schmucksteinen, Edelmetallen, Zucht- und Naturperlen etc. und deren Einsatz und Gestaltungsmöglichkeiten kundengerecht beraten.
  • Strichaufzählung
    Erst-Entwürfe für die Kundschaft erstellen, erklären und adaptieren.
  • Strichaufzählung
    in jeder Phase der Entwicklung und Herstellung flexibel auf Kundenbedürfnisse reagieren und auf Kundenwünsche eingehen.
  • Strichaufzählung
    die Kundschaft in Bezug auf Lagerung, Reinigung und Pflege von Schmuckobjekten aller Art fachgerecht beraten.
  • Strichaufzählung
    die Kundschaft mit besonderen Anliegen und Kundenwünschen beraten und spezifische Lösungen entwickeln und anbieten.
  • Strichaufzählung
    die Kundschaft über die Herkunft der Materialien informieren.
  • Strichaufzählung
    Prüfzertifikate lesen, interpretieren und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Beratung von Kunden/Kundinnen anleiten und unterstützen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien bei der Beratung einbeziehen und sicherstellen.
  1. Ziffer 2
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Entwicklung eines Designs für Schmuckobjekte aller Art der Gold- und Silberschmiede fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Schmuckobjekte aller Art wie z. B. Schmuck-, Zier- und Gebrauchsgegenstände wie auch Uhrengehäuse sowie deren Teile aus Edelmetallen, deren Legierungen und anderen Schmuckmaterialen
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    kundengerechte Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Grundlagen historischer Techniken und Verarbeitungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Grundlagen historischer Stilepochen von Schmuckobjekten aller Art
  • Strichaufzählung
    typische moderne Stilepochen des 20. und 21. Jahrhunderts
  • Strichaufzählung
    Schmuckgeschichte und Stilkunde
  • Strichaufzählung
    aktuelle Trends
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe und fachübliche Bezeichnungen aus den Stilepochen
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Gestaltungslehre
  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Fachkunde wie zum Beispiel:
  • Strichaufzählung
    Werkstoffkunde insbesondere Materialien wie z. B.:
    • Strichaufzählung
      Edelmetalle und deren Legierungen,
    • Strichaufzählung
      Metalle und deren Legierungen,
    • Strichaufzählung
      Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen,
    • Strichaufzählung
      synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen,
    • Strichaufzählung
      organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein,
    • Strichaufzählung
      Hilfsstoffe,
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde, Geräte und Maschinen sowie
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren und -techniken.
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Sondervorschriften insbesondere Vorgaben zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz nationalen, historischen und künstlerischen Erbgutes sowie zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über Herkunft der Materialien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene europäische und nationale Normen und facheinschlägige Richtlinien wie zum Beispiel Washingtoner Artenschutzabkommen, Kimberly-Prozess
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über zertifizierte Materialien wie z. B. Nachhaltigkeit des Ursprungs von Werkstoffen/Materialien wie z. B.:
  • Strichaufzählung
    Edelmetalle
  • Strichaufzählung
    Edel- und Schmucksteine
  • Strichaufzählung
    organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einen Entwurf für ein Schmuckobjekt auf Basis optischer, funktioneller und wirtschaftlicher Aspekte unter Einbezug des Kundenwunsches kreieren und kundengerecht präsentieren.
  • Strichaufzählung
    Skizzen für Schmuckobjekte aller Art nach historischen und funktionalen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Gestaltungslehre und Stilkunde sowie Materialien und deren Verarbeitungsmöglichkeiten entwerfen, ausarbeiten und kundengerecht präsentieren.
  • Strichaufzählung
    Schmuckobjekte den unterschiedlichen Stilepochen z. B. anhand von Abbildungen zuordnen, dokumentieren und für den kreativen Prozess der Designentwicklung einbeziehen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen beim kreativen Prozess der Entwurfserstellung unterstützen und anleiten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens bei der Entwurfserstellung die gesetzlichen Vorgaben, berufsbezogenen Normen und facheinschlägigen technischen Richtlinien einbeziehen und sicherstellen.
  1. Ziffer 3
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, den Entwurf und die Projektierung von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Schmuckobjekte aller Art wie z. B. Schmuck-, Zier- und Gebrauchsgegenstände wie auch Uhrengehäuse sowie deren Teile aus Edelmetallen, deren Legierungen und anderen Schmuckmaterialen
  • Strichaufzählung
    Konstruktionslehre und Fachzeichnen inklusive rechnergestütztes Konstruieren und Zeichnen (CAD, CAM)
  • Strichaufzählung
    Planung
  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Fachkunde wie zum Beispiel Werkstoffkunde insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Edelmetalle und deren Legierungen,
    • Strichaufzählung
      Metalle und deren Legierungen
    • Strichaufzählung
      Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen
    • Strichaufzählung
      synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen,
    • Strichaufzählung
      organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein,
    • Strichaufzählung
      Hilfsstoffe
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde, Geräte und Maschinen sowie
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren und -techniken.
  • Strichaufzählung
    physikalische und chemische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    einschlägige Rechtsvorschriften inklusive berufsbezogene Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige technischer Richtlinien und Normen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Entwürfe, Kundenzeichnung und Werkzeichnungen inklusive Detailansichten händisch oder/und unter Zuhilfenahme computergestützter Konstruktionsprogramme anfertigen aufgrund fachlicher Kriterien wie beispielsweise
  • Strichaufzählung
    Formgebung und Gestaltung,
  • Strichaufzählung
    Funktionalität bzw. Tragbarkeit,
  • Strichaufzählung
    technische Umsetzbarkeit.
  • Strichaufzählung
    eine Projektplanung vornehmen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    in Form einer Materialaufstellung die Werk- und Hilfsstoffe auswählen.
  • Strichaufzählung
    Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe auswählen.
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige manuelle und maschinelle, dem Stand der Technik entsprechende Arbeitsverfahren und -techniken auswählen.
  • Strichaufzählung
    den Entwurf kundengerecht kommunizieren und entsprechend den Kundenwünschen anpassen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften inklusive berufsbezogener Sondervorschriften sowie facheinschlägiger technischer Richtlinien und Normen sicherstellen.
  1. Ziffer 4
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, technische Berechnungen von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Schmuckobjekte aller Art wie z. B. Schmuck-, Zier- und Gebrauchsgegenstände wie auch Uhrengehäuse sowie deren Teile aus Edelmetallen, deren Legierungen und anderen Schmuckmaterialen
  • Strichaufzählung
    Fachkunde wie zum Beispiel Werkstoffkunde insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Edelmetalle und deren Legierungen,
    • Strichaufzählung
      Metalle und deren Legierungen,
    • Strichaufzählung
      Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen,
    • Strichaufzählung
      synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen,
    • Strichaufzählung
      organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein,
    • Strichaufzählung
      Hilfsstoffe,
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde, Geräte und Maschinen sowie
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren und -techniken.
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    physikalische und chemische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    einschlägige Rechtsvorschriften inklusive berufsbezogene Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige technische Richtlinien und Normen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Entwürfe, Kundenzeichnungen, Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Legierungen und Halbzeuge berechnen.
  • Strichaufzählung
    Berechnungen durchführen wie zum Beispiel
  • Strichaufzählung
    Volums- und Gewichtsberechnung,
  • Strichaufzählung
    Prozentrechnung,
  • Strichaufzählung
    Auf-, Um- und Ablegierungsrechnung sowie
  • Strichaufzählung
    Mischungsrechnung.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die technischen Berechnungen auswählen und bei der Durchführung gegebenenfalls unterstützen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften inklusive berufsbezogener Sondervorschriften sowie facheinschlägiger technischer Richtlinien und Normen sicherstellen.

römisch II.         Aufträge der NeuAnfertigung, Umarbeitung, BEfundung, Reparatur, Restaurierung, des Service

  1. Ziffer 5
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Neuanfertigung und/oder Umarbeitung von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Schmuckobjekte aller Art wie z. B. Schmuck-, Zier- und Gebrauchsgegenstände wie auch Uhrengehäuse sowie deren Teile aus Edelmetallen, deren Legierungen und anderen Schmuckmaterialen
  • Strichaufzählung
    Fachkunde wie zum Beispiel Werkstoffkunde insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Edelmetalle und deren Legierungen,
    • Strichaufzählung
      Metalle und deren Legierungen,
    • Strichaufzählung
      Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen,
    • Strichaufzählung
      synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen,
    • Strichaufzählung
      organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein,
    • Strichaufzählung
      Hilfsstoffe,
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde, Geräte und Maschinen sowie
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren und -techniken.
  • Strichaufzählung
    Arten von historischen und zeitgenössischen Fassungen
  • Strichaufzählung
    Konstruktionslehre und Fachzeichnen inklusive rechnergestütztes Konstruieren und Zeichnen (CAD, CAM)
  • Strichaufzählung
    Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Schmuckgeschichte und Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Geschichte der Punzierung
  • Strichaufzählung
    physikalische und chemische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrolle
  • Strichaufzählung
    Übernahme-, Arbeits- und Übergabedokumentation
  • Strichaufzählung
    Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    einschlägige Rechtsvorschriften inklusive berufsbezogene Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige technische Richtlinien und Normen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Entwürfe, Kundenzeichnungen, Werkzeichnungen und technische Unterlagen fachgerecht lesen, interpretieren und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte festlegen und Arbeitsabläufe planen.
  • Strichaufzählung
    Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe der Anfertigung und Umarbeitung fachgerecht auswählen, rüsten, einstellen, bedienen und überwachen wie zum Beispiel
  • Strichaufzählung
    Punkt- und Laserschweißgeräte,
  • Strichaufzählung
    Treib- und Biegewerkzeuge,
  • Strichaufzählung
    Lötgeräte,
  • Strichaufzählung
    CNC Fräsen,
  • Strichaufzählung
    3 D Drucker,
  • Strichaufzählung
    Walzen,
  • Strichaufzählung
    Drehmaschine,
  • Strichaufzählung
    Gießanlagen.
  • Strichaufzählung
    die notwendigen Werk- und Hilfsstoffe für die Anfertigung und Umarbeitung fachgerecht auswählen, überprüfen, vorbereiten, vorbehandeln und einsetzen wie zum Beispiel
  • Strichaufzählung
    Edelmetalle und deren Legierungen,
  • Strichaufzählung
    Metalle und deren Legierungen,
  • Strichaufzählung
    Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen,
  • Strichaufzählung
    synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen,
  • Strichaufzählung
    organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein,
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe wie z. B. Säuren, Basen, Laugen, Schmierstoffe, Salze.
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige manuelle und maschinelle, dem Stand der Technik entsprechende Arbeitsverfahren und -techniken der Anfertigung und Umarbeitung fachgerecht auswählen und einsetzen wie zum Beispiel:
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Herstellung von Legierungen und Halbzeugen,
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Herstellung fester und lösbarer Verbindungen wie zum Beispiel Löten, Schweißen, Schrauben und Kleben,
  • Strichaufzählung
    Techniken zum Einsetzen und Fassen von Edel- und Schmucksteinen sowie anderen Materialien,
  • Strichaufzählung
    Oberflächentechniken wie Galvanisieren, Gravieren und Emaillieren,
  • Strichaufzählung
    Techniken der Oberflächenendbearbeitung wie Polieren, Mattieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Fassungen anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Schmuckmaterialien justieren und fassen wie z. B.
  • Strichaufzählung
    Edel- und Schmucksteine,
  • Strichaufzählung
    synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen,
  • Strichaufzählung
    organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein.
  • Strichaufzählung
    laufende und abschließende Qualitätskontrollen fachgerecht durchführen wie beispielsweise betreffend
  • Strichaufzählung
    Optik,
  • Strichaufzählung
    Verarbeitung,
  • Strichaufzählung
    Funktionalität,
  • Strichaufzählung
    Maßhaltigkeit.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Rechtsvorschriften wie zum Beispiel Punzierungsgesetz, Nickelverordnung sowie technische Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.
  1. Ziffer 6
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Prüfung und Befundung von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen und gegebenenfalls auf Basis dieser einen Reparaturvorschlag bzw. ein Restaurationskonzept zu erstellen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Diagnosemethoden
  • Strichaufzählung
    Befundaufnahme und Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Prüfmethoden nach Stand der Technik wie z.B
  • Strichaufzählung
    Gemmologische Untersuchungen,
  • Strichaufzählung
    Röntgenfluoreszenz,
  • Strichaufzählung
    Feingehaltsprüfung wie z. B. Strichprobe.
  • Strichaufzählung
    Kooperation mit Prüflaboren und Universitäten
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der unterschiedlichen Handelsstufen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Marktbeobachtung
  • Strichaufzählung
    Schmuckgeschichte und Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Geschichte der Punzierung sowie des Punzierungsgesetzes der jeweils geltenden Fassung
  • Strichaufzählung
    Arten von Reparatur- und Restaurationsmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Schmuckobjekte aller Art wie z. B. Schmuck-, Zier- und Gebrauchsgegenstände wie auch Uhrengehäuse sowie deren Teile aus Edelmetallen, deren Legierungen und anderen Schmuckmaterialen
  • Strichaufzählung
    Fachkunde wie zum Beispiel Werkstoffkunde insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Edelmetalle und deren Legierungen,
    • Strichaufzählung
      Metalle und deren Legierungen,
    • Strichaufzählung
      Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen,
    • Strichaufzählung
      synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen,
    • Strichaufzählung
      organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein,
    • Strichaufzählung
      Hilfsstoffe.
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde, Geräte und Maschinen sowie
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren und -techniken.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Herstellungsverfahren und deren visuelle Erkennungsmerkmale
  • Strichaufzählung
    physikalische und chemische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrolle
  • Strichaufzählung
    Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Arten von Prüfzertifikaten und deren Labore
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Sondervorschriften insbesondere Vorgaben zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz nationalen, historischen und künstlerischen Erbgutes sowie zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene europäische und nationale Normen und facheinschlägige Richtlinien wie zum Beispiel Washingtoner Artenschutzabkommen, Kimberly-Prozess
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Herkunft der Rohmaterialien
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über zertifizierte Materialien wie z. B. Nachhaltigkeit des Ursprungs von Werkstoffen/Materialien wie z. B.:
  • Strichaufzählung
    Edelmetalle,
  • Strichaufzählung
    Edel- und Schmucksteine,
  • Strichaufzählung
    organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein.

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    im Fall einer Reparatur oder Restaurierung bzw. einer Befundung in Abstimmung mit der Kundschaft eine fachgerechte Übernahme bzw. Übergabe des Schmuckobjekts vornehmen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mess- und Prüfverfahren auswählen und anwenden, gegebenenfalls weiterführende notwendige Prüfungen mit geeigneten Prüflaboren veranlassen.
  • Strichaufzählung
    Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe insbesondere Mess- und Prüfgeräte auswählen und anwenden wie zum Beispiel
  • Strichaufzählung
    Streichsteine,
  • Strichaufzählung
    Probiernadeln,
  • Strichaufzählung
    Mikroskop,
  • Strichaufzählung
    Lupe,
  • Strichaufzählung
    Geräte zur Messung von Wärme- und Elektrizitätsleitfähigkeit,
  • Strichaufzählung
    Refraktometer,
  • Strichaufzählung
    Polariskop,
  • Strichaufzählung
    aktuelle Mess- und Prüfmethoden am Stand der Technik.
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe auswählen und anwenden wie zum Beispiel
  • Strichaufzählung
    Probiersäuren.
  • Strichaufzählung
    eine qualitative und quantitative Strichprobe durchführen sowie das Ergebnis interpretieren.
  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit des Schmuckobjekts Alter, Zustand und Material bestimmen, zuordnen und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit des Schmuckobjekts die historische Epoche zuordnen anhand von Kriterien wie beispielsweise
  • Strichaufzählung
    Stil,
  • Strichaufzählung
    Punzierung,
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken,
  • Strichaufzählung
    Wertigkeit als Kulturgut.
  • Strichaufzählung
    auf Grundlage der Punzierung eine mögliche geographische und zeitliche Zuordnung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Prüfzertifikate lesen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    eine Einschätzung der Wertigkeit des Schmuckobjekts treffen.
  • Strichaufzählung
    eine fachgerechte Dokumentation der Befundung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Materialfehler und -beschaffenheit, Mängel, Verschleiß und Schäden in Abhängigkeit des Schmuckobjekts erkennen, beurteilen und auf deren Ursachen hin analysieren.
  • Strichaufzählung
    auf Basis des Befundaufnahme Lösungsvorschläge entwickeln und diese kundengerecht kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Grenzen der technischen Umsetzung unterschiedlicher Reparaturmaßnahmen aufzeigen und kundengerecht erklären.

-             ein Restaurierungskonzept erstellen.

  • Strichaufzählung
    einen Reparaturvorschlag erstellen und kundengerecht kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften inklusive berufsbezogener Sondervorschriften sowie facheinschlägiger technischer Richtlinien und Normen wie zum Beispiel Edelsteinnomenklatur sicherstellen.
  1. Ziffer 7
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Reparatur, der Restaurierung und des Service von Schmuckobjekten aller Art der Gold- und Silberschmiede durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Schmuckobjekte aller Art wie z. B. Schmuck-, Zier- und Gebrauchsgegenstände wie auch Uhrengehäuse sowie deren Teile aus Edelmetallen, deren Legierungen und anderen Schmuckmaterialen
  • Strichaufzählung
    Fachkunde wie zum Beispiel Werkstoffkunde insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Edelmetalle und deren Legierungen,
    • Strichaufzählung
      Metalle und deren Legierungen,
    • Strichaufzählung
      Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen,
    • Strichaufzählung
      synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen,
    • Strichaufzählung
      organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein,
    • Strichaufzählung
      Hilfsstoffe,
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde, Geräte und Maschinen sowie
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren und -techniken.
  • Strichaufzählung
    Konstruktionslehre und Fachzeichnen inklusive rechnergestütztes Konstruieren und Zeichnen (CAD, CAM)
  • Strichaufzählung
    Funktions- und Materialprüfung
  • Strichaufzählung
    Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Schmuckgeschichte und Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Geschichte der Punzierung
  • Strichaufzählung
    physikalische und chemische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrolle
  • Strichaufzählung
    Übernahme-, Arbeits- und Übergabedokumentation
  • Strichaufzählung
    Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    einschlägige Rechtsvorschriften inklusive berufsbezogene Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige technische Richtlinien und Normen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    erforderliche Maßnahmen der Reparatur, der Restaurierung und des Service ableiten und umsetzen beispielsweise betreffend
  • Strichaufzählung
    Optik,
  • Strichaufzählung
    Funktionalität,
  • Strichaufzählung
    Historische Bedeutung.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte festlegen und Arbeitsabläufe planen.
  • Strichaufzählung
    Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe der Reparatur, der Restaurierung und des Service fachgerecht auswählen, rüsten, einstellen, bedienen und überwachen wie zum Beispiel
  • Strichaufzählung
    Punkt- und Laserschweißgeräte,
  • Strichaufzählung
    Treib- und Biegewerkzeuge,
  • Strichaufzählung
    Lötgeräte,
  • Strichaufzählung
    CNC Fräsen,
  • Strichaufzählung
    3 D Drucker,
  • Strichaufzählung
    Walzen,
  • Strichaufzählung
    Drehmaschinen.
  • Strichaufzählung
    die notwendigen Werk- und Hilfsstoffe der Reparatur, der Restaurierung und des Service fachgerecht auswählen, überprüfen, vorbereiten, vorbehandeln und einsetzen wie zum Beispiel
  • Strichaufzählung
    Edelmetalle und deren Legierungen,
  • Strichaufzählung
    Metalle und deren Legierungen,
  • Strichaufzählung
    Edel- und Schmucksteine sowie deren Behandlungen,
  • Strichaufzählung
    synthetische Steine und Kunststeine sowie Imitationen,
  • Strichaufzählung
    organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein,
  • Strichaufzählung
    Reinigungsmittel wie zum Beispiel Öle, Säuren und Basen,
  • Strichaufzählung
    Füllmaterialien wie zum Beispiel Kitte.
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige manuelle und maschinelle, historische und moderne, dem Stand der Technik entsprechende Arbeitsverfahren und -techniken der Reparatur, der Restaurierung und des Service fachgerecht auswählen und einsetzen wie zum Beispiel:
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Herstellung von Legierungen und Halbzeugen,
  • Strichaufzählung
    Techniken zum Einsetzen und Fassen von Edel- und Schmucksteinen sowie anderen Materialien,
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Herstellung fester und lösbarer Verbindungen wie zum Beispiel Löten, Schweißen, Schrauben und Kleben,
  • Strichaufzählung
    Oberflächentechniken wie Galvanisieren, Gravieren, Emaillieren,
  • Strichaufzählung
    Techniken der Oberflächenendbehandlung wie z. B. Polieren
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren der Reinigung und Pflege wie zum Beispiel Dampfstrahlen
  • Strichaufzählung
    laufende und abschließende Qualitätskontrollen fachgerecht durchführen wie beispielsweise betreffend
  • Strichaufzählung
    Optik,
  • Strichaufzählung
    Verarbeitung,
  • Strichaufzählung
    Funktionalität.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogene Rechtsvorschriften, technische Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.

Qualifikationsbereich: Unternehmensführung fachspezifisch

römisch III.       Praxisgerechte Angebotslegung

  1. Ziffer 8
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen und zu kommunizieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    branchenübliches Leistungsangebot
  • Strichaufzählung
    branchenübliche Kenntnisse der Betriebsführung
  • Strichaufzählung
    Fachwissen entsprechend der Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau
  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    Fachkalkulation
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftsrechnen
  • Strichaufzählung
    Betriebsmittelkosten
  • Strichaufzählung
    kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    computergestützte Hilfsmittel der Kalkulations- und Angebotslegung
  • Strichaufzählung
    Kunden-/Kundinnenkommunikation
  • Strichaufzählung
    technische Normen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsstandards
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Wünsche und Anforderungen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Leistungsbeschreibungen analysieren sowie diese für die Kalkulation vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Maschinen, Geräte sowie Werk- und Hilfsstoffe auswählen.
  • Strichaufzählung
    den notwendigen Zeitbedarf des Arbeitsauftrages ermitteln.
  • Strichaufzählung
    Personal- und Sachkosten berechnen unter Berücksichtigung von Kosten wie
  • Strichaufzählung
    Lohn- und Lohnnebenkosten,
  • Strichaufzählung
    Selbstkosten,
  • Strichaufzählung
    Materialkosten,
  • Strichaufzählung
    Betriebsmittelkosten,
  • Strichaufzählung
    Gemeinkosten und sonstige Kosten.
  • Strichaufzählung
    Bruttopreise seiner/ihrer Leistungen berechnen.
  • Strichaufzählung
    die branchenspezifische Leistungsbeschreibung kundengerecht kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Rechtsvorschriften, technischer Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.

römisch IV.         Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

  1. Ziffer 9
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

-             allgemein rechtliche Vorgaben (z. B. Datenschutzgrundverordnung)

-             Grundlagen des Qualitätsmanagements

-             Qualitätssicherungs- und Optimierungsprozesse

-             Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Bezug auf betriebliche Qualitätsstandards- und Qualitätssicherungsprozesse

-             technische Normen

-             Sicherheitsstandards

-             berufsbezogene Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften

Er/Sie kann …

-             erkennen, wann Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung notwendig werden.

-             Qualitätssicherungs- und Optimierungsprozesse durchführen.

-             seine Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen anleiten die betrieblichen Qualitätsstandards und Qualitätssicherungsprozesse umzusetzen.

-             seine Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen motivieren Verbesserungen in Bezug auf Qualitätssicherungsprozesse einzubringen.

-             die branchenspezifischen, verbindlichen Standards sowie rechtlichen Vorgaben im betrieblichen Kontext implementieren, umsetzen und überprüfen.

  1. Ziffer 10
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheits- und Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsdatenblätter
  • Strichaufzählung
    einschlägige Vorschriften des Umweltschutzes insbesondere Giftverordnung geltender Fassung
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften des Arbeitnehmerschutzes insbesondere Giftverordnung geltender Fassung
  • Strichaufzählung
    Einschlägige Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie z B. beim Arbeitsinspektorat
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplatzevaluierung sowie Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Strichaufzählung
    Schutzbestimmungen für Frauen, Jugendliche und Personen mit Behinderungen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte der AUVA
  • Strichaufzählung
    aushangpflichtige Gesetze
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben und Sondervorschriften insbesondere Vorgaben zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz nationalen, historischen und künstlerischen Erbgutes sowie zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über Herkunft der Materialien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene europäische und nationale Normen und facheinschlägige Richtlinien wie zum Beispiel Washingtoner Artenschutzabkommen, Kimberly-Prozess
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über zertifizierte Materialien wie z. B. Nachhaltigkeit des Ursprungs von Werkstoffen/Materialien wie
  • Strichaufzählung
    Edelmetalle,
  • Strichaufzählung
    Edel- und Schmucksteine,
  • Strichaufzählung
    organische Substanzen wie z. B. Zucht- und Naturperlen, Korallen, Bernstein.

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die gesetzlich gebotenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Unternehmen umsetzen.
  • Strichaufzählung
    auf Basis der Giftverordnung geeignete Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen im Unternehmen treffen.
  • Strichaufzählung
    Dienstanweisungen zur Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen geben.
  • Strichaufzählung
    sämtliche Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Arbeitnehmerschutz kontrollieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vorbeugen, indem er/sie auf die sichere und ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze achtet.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Rechtsvorschriften, technischer Normen und Sicherheitsstandards sicherstellen.

Anhang 2

Lernergebnisse auf LAP-Niveau – Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter Paragraphen 5 und 8 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten und die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.

Modul 1 Teil A Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“ und

Modul 2 Teil A Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, Werk- und Hilfsstoffe auszuwählen und vorzubereiten.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Bestimmungen über Edelmetalle wie z. B. Punzierungsgesetz
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung
  • Strichaufzählung
    Strichprobe für Edelmetalle und Edelmetalllegierungen sowie der dazu benötigten Hilfsmittel und Probeflüssigkeiten
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren
  • Strichaufzählung
    Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen von Skizzen und Werkzeichnungen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD, CAM)
  • Strichaufzählung
    einschlägige Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie Skizzen und Werkszeichnungen lesen und anfertigen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Werk- und Hilfsstoffe auswählen.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Werk- und Hilfsstoffe erkennen und den entsprechenden Anwendungsmöglichkeiten zuordnen.
  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit des Arbeitsauftrages eine Arbeitsplanung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden auswählen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte festlegen.
  • Strichaufzählung
    die zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsgeräte und Hilfsvorrichtungen handhaben, pflegen und instandhalten.
  • Strichaufzählung
    Strichproben auf Edelmetalle und Edelmetalllegierungen ausführen.
  • Strichaufzählung
    bei seinen/ihren Planungsschritten die einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, das Bearbeiten und Umformen von Werkstoffen durch spanende und spanlose Bearbeitung durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren
  • Strichaufzählung
    Techniken der Be- und Verarbeitung von Werkstoffen
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Mathematik wie z. B. Legierungsberechnungen, Auf-, Ab- und Umlegierungsberechnungen
  • Strichaufzählung
    Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    einschlägige Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Werkstoffe manuell bearbeiten wie z. B. durch Anreißen, Feilen, Sägen, Schneiden, Schaben, Schmirgeln, Bohren, Gewindeschneiden.
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe umformen wie z. B. durch Hämmern, Biegen, Schmieden, Treiben.
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe maschinell bearbeiten wie z. B. fräsen und drehen.
  • Strichaufzählung
    Flächen bearbeiten wie z. B. durch Fräsen, Stechen, Ätzen, Ziselieren, Emaillieren usw..
  • Strichaufzählung
    Edelmetalle und deren Legierungen schmelzen und gießen.
  • Strichaufzählung
    Edelmetalldrähte und -bleche ziehen und walzen.
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Berechnungen durchführen wie z. B. Volumen-, Längen-, Flächen-, Gewicht- und Legierungsberechnungen.
  • Strichaufzählung
    bei seinen/ihren Tätigkeiten die Vorschriften berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, das Herstellen einschlägiger lösbarer und unlösbarer Verbindungen sowie von beweglichen Verbindungen durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten insbesondere Säuren, Basen, Klebstoffe, Salze
  • Strichaufzählung
    Techniken zur Herstellung von lösbaren und unlösbaren Verbindungen
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung
  • Strichaufzählung
    Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    einschlägige Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit des thermischen und physikalischen sowie chemischen Verhaltens der verwendeten Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen oder organische Substanzen geeignete Arbeitsverfahren auswählen.
  • Strichaufzählung
    einschlägige lösbare (wie Schraub-, Steck- und Stiftverbindungen) und unlösbare Verbindungen (wie Löten, Kleben, Punkt- und Laserschweißen, Nietverbindungen) herstellen.
  • Strichaufzählung
    bewegliche Verbindungen (Scharnier- und Ösenverbindungen) herstellen.
  • Strichaufzählung
    bei seinen/ihren Tätigkeiten die einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, Funktionsteile wie z. B. Verschlüsse, Manschetten oder Broschierungen fachgerecht anzufertigen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Arten von Funktionsteilen wie z. B. Verschlüsse, Manschetten, Broschierungen
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren
  • Strichaufzählung
    Techniken der Be- und Verarbeitung von Hilfs- und Werkstoffen
  • Strichaufzählung
    einschlägige Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    geeignete Arbeitsverfahren und Techniken sowie Werk- und Hilfsstoffe für die Herstellung von Funktionsteilen auswählen.
  • Strichaufzählung
    Funktionsteile wie Verschlüsse wie z. B. Schnapp-, Dreh- und Leiterverschlüsse, Manschetten oder Broschierungen anfertigen.
  • Strichaufzählung
    bei seinen/ihren Tätigkeiten die einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, das Behandeln und Veredeln von Oberflächen sowie das Einsetzen und Fassen von z. B. Edel- und Schmucksteinen, synthetischen Steinen sowie organischen Substanzen durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Techniken der Oberflächenbehandlung und -veredelung
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften sowie deren Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Arten von Fassungen
  • Strichaufzählung
    einschlägige Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    geeignete Arbeitsverfahren und Techniken sowie Werk- und Hilfsstoffe für eine Oberflächenbehandlung auswählen.
  • Strichaufzählung
    Oberflächen durch Schleifen und Polieren behandeln.
  • Strichaufzählung
    Oberflächen veredeln.
  • Strichaufzählung
    Fassungen herstellen.
  • Strichaufzählung
    Edel- und Schmucksteine, synthetische Steine, Imitationen oder organische Substanzen einsetzen und fassen.
  • Strichaufzählung
    bei seinen/ihren Tätigkeiten die einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, das Passen und Montieren von Einzelteilen zu einfachen Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Techniken des Passens und Montierens
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten insbesondere Säuren, Basen, Klebstoffe, Salze
  • Strichaufzählung
    Techniken zur Herstellung von lösbaren und unlösbaren Verbindungen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Qualitätsmanagements hinsichtlich der Kundenbedürfnisse
  • Strichaufzählung
    einschlägige Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Einzelteile zu einfachen Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen passen und montieren.
  • Strichaufzählung
    die notwendigen Abschlussarbeiten durchführen.
  • Strichaufzählung
    die fertigen Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenstände kontrollieren und überprüfen.
  • Strichaufzählung
    bei seinen/ihren Tätigkeiten die einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen aufzuarbeiten, zu reparieren und umzuarbeiten,

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Techniken der Reparatur und der Umarbeitung
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Edel- und Schmucksteine, synthetischen Steine, Imitationen und organische Substanzen wie z. B. Perlen, Korallen sowie über deren Verarbeitung
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten insbesondere Säuren, Basen, Klebstoffe, Salze
  • Strichaufzählung
    Techniken zur Herstellung von lösbaren und unlösbaren Verbindungen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren,
  • Strichaufzählung
    Techniken der Be- und Verarbeitung von Werkstoffen
  • Strichaufzählung
    einschlägige Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    nach Vorgabe und Unterweisung Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen aufarbeiten, reparieren und umarbeiten.
  • Strichaufzählung
    bei seinen/ihren Tätigkeiten die einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung bei seiner/ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Grundlagen über das ergonomische Gestalten des Arbeitsplatzes
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Chemikalien (Säuren, Laugen, Salze, Gase) sowie über deren Handhabung und Lagerung (Sicherheitsdatenblätter)
  • Strichaufzählung
    Grundlagen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich
  • Strichaufzählung
    Grundlagen von anfallenden Rohstoffen im berufsrelevanten Arbeitsbereich und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischem Strom
  • Strichaufzählung
    Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge mit Sorgfalt, zuverlässig, verantwortungsbewusst, pünktlich, einsatzbereit, service- und kundenorientiert durchführen.
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden anwenden.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Gesundheitsvorschriften berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit sowie Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Feedback
  • Strichaufzählung
    sein/ihr Fachgebiet (siehe Lernergebnisse oberhalb)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Qualität der eigenen Arbeiten sowie der Arbeiten von Kollegen und Kolleginnen beurteilen.
  • Strichaufzählung
    Feedback geben.
  • Strichaufzählung
    Optimierungsvorschläge einbringen.