Verordnung der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker über die Meisterprüfung für das Handwerk Kommunikationselektronik (Kommunikationselektronik -Meisterprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2022,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk Kommunikationselektronik ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage 1 abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für das Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B und Modul 3 der Meisterprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Meisterprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 7 dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so sind bei einem Antritt alle Gegenstände des Moduls unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 7 zu absolvieren.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1 Teil A

Modul 1 Teil B

Modul 3

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat aber jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 2 Teil A

Modul 2 Teil B

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

  1. Absatz 5Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

Modul

Teil

Gegenstand

Anrechnung

Modul 1

A

„Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschluss-prüfung“

  • Strichaufzählung
    Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen „Elektronik mit den Hauptmodulen Angewandte Elektronik, Mikrotechnik, Kommunikationselektronik oder Informations- und Telekommunikationstechnik“ oder „Mechatronik mit den Hauptmodulen Automatisierungstechnik, Elektro-maschinentechnik, Fertigungstechnik, IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik, Alternative Antriebstechnik oder Medizingerätetechnik“ (einschließlich der Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung) oder
  • Strichaufzählung
    positiver Abschluss einer der folgenden fünfjährigen berufsbildenden höheren Schulen:
  • Ziffer eins
    Höhere Lehranstalten mit der Fachrichtung Elektrotechnik, Elektronik und Technische Informatik, Mechatronik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt,
  • Ziffer 2
    Höhere Lehranstalten für Berufstätige mit der Fachrichtung Elektrotechnik, Elektronik und Technische Informatik, Mechatronik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt oder
  • Strichaufzählung
    positiver Abschluss einer der folgenden mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, in der Fassung BGBl. römisch eins Nr. 77/2001:
    • Strichaufzählung
      Fachschulen mit der Fachrichtung Elektrotechnik, Elektronik, Mechatronik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt oder
  • Strichaufzählung
    positiver Abschluss eines Universitätsstudiums, eines Fachhochschulstudiengangs oder eines Kollegs mit der Fachrichtung Elektrotechnik, Elektronik, Mechatronik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt

Modul

Teil

Gegenstand

Anrechnung

Modul 2

A

„Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“

  • Strichaufzählung
    Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen „Elektronik mit den Hauptmodulen Angewandte Elektronik, Mikrotechnik, Kommunikationselektronik oder Informations- und Telekommunikationstechnik“ oder „Mechatronik mit den Hauptmodulen Automatisierungstechnik, Elektro-maschinentechnik, Fertigungstechnik, IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik, Alternative Antriebstechnik oder Medizingerätetechnik“ (einschließlich der Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung) oder
  • Strichaufzählung
    positiver Abschluss einer der folgenden fünfjährigen berufsbildenden höheren Schulen:
  • Ziffer eins
    Höhere Lehranstalten mit der Fachrichtung Elektrotechnik, Elektronik und Technische Informatik, Mechatronik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt,
  • Ziffer 2
    Höhere Lehranstalten für Berufstätige mit der Fachrichtung Elektrotechnik, Elektronik und Technische Informatik, Mechatronik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt oder
  • Strichaufzählung
    positiver Abschluss einer der folgenden mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, in der Fassung BGBl. römisch eins Nr. 77/2001:
    • Strichaufzählung
      Fachschulen mit der Fachrichtung Elektrotechnik, Elektronik, Mechatronik und Technische Informatik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt oder
  • Strichaufzählung
    positiver Abschluss eines Universitätsstudiums, eines Fachhochschulstudiengangs oder eines Kollegs mit der Fachrichtung Elektrotechnik, Elektronik, Mechatronik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt.

Modul

Gegenstand

Anrechnung

Modul 3

  1. Ziffer eins
    „Fachkunde“
  2. Ziffer 2
    „Fachkalkulation und kaufmännische schriftliche Kommunikation“
  3. Ziffer 3
    „technische und angewandte Mathematik“
  4. Ziffer 4
    „Sicherheitsvorschriften“
  • Strichaufzählung
    Positiver Abschluss einer der folgenden fünfjährigen berufsbildenden höheren Schulen:
  • Ziffer eins
    Höhere Lehranstalten mit der Fachrichtung Elektrotechnik, Elektronik und Technische Informatik, Mechatronik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt,
  • Ziffer 2
    Höhere Lehranstalten für Berufstätige mit der Fachrichtung Elektrotechnik und Technische Informatik, Elektronik, Mechatronik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt oder
  • Strichaufzählung
    positiver Abschluss eines Universitätsstudiums, eines Fachhochschulstudiengangs oder eines Kollegs mit der Fachrichtung Elektrotechnik, Elektronik, Mechatronik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Paragraph 4,

Das Modul 1 ist eine projektorientierte fachlich praktische Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Im Teil A sind die berufsnotwendigen Lernergebnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (LAP-Niveau) gemäß Paragraph 21, Berufsausbildungsgesetz – BAG, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2022,, nachzuweisen. Im Teil B sind die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Lernergebnisse nachzuweisen. Dazu zählen insbesondere Planung, Organisation und meisterliche Ausführung.

Modul 1 Teil A

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil A umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden berufsnotwendigen Lernergebnisse im Rahmen der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf LAP-Niveau nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Bauteile und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Empfangs- und Sendetechnik, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.), sowie Bauteile, Baugruppen, Anlagen und Geräte der Video- und Audiotechnik einzurichten, in Betrieb zu nehmen und zu prüfen und
    2. Ziffer 2
      Fehler, Mängel und Störungen an Bauteilen und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.), sowie an Bauteilen, Baugruppen, Anlagen und Geräten der Video- und Audiotechnik systematisch aufzusuchen, einzugrenzen und zu beseitigen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      saubere Lötstellen,
    3. Ziffer 3
      Kurzschlussgefahr,
    4. Ziffer 4
      mechanische Stabilität und
    5. Ziffer 5
      Aufbau und Sinnhaftigkeit des Messprotokolls.
  4. Absatz 4Die Aufgabe ist von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 4 Stunden bearbeitet werden kann. Die Prüfung ist nach 5 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Materialien verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Material von der Verwendung ausschließen.
  6. Absatz 6Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat auf Veranlassung der Prüfungskommission die ihm/ihr bekannt gegebenen Halbfertigteile zur Prüfung mitzubringen.

Modul 1 Teil B

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil B umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf meisterlichem Niveau“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlich-praktischen Lernergebnisse durch die Bearbeitung von betrieblichen Aufträgen nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Audio- Video und Kommunikationselektronik fachgerecht zu planen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Planung und Berechnung, der Errichtung, des Um-, An- bzw. Ausbaus, der Montage, der Installation, der Prüfung und Inbetriebnahme von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
      1. Litera a
        von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
      2. Litera b
        von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
      3. Litera c
        von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
      4. Litera d
        von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
      5. Litera e
        von Geräten und Anlagen der Hausautomatisierung und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
      6. Litera f
        von Geräten und Anlagen der Mess- Steuerungs- und Regeltechnik sowie Überwachungstechnik und Meldegeräten und
    3. Ziffer 3
      Leistungsumfänge fach- und normgerecht und am Stand der Technik zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den Ausschreibungsrichtlinien entsprechend zu kommunizieren.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Stand der Technik.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 16 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 18 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Die Ausarbeitung hat unter Einbeziehung der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, sowie unter Bedachtnahme auf den aktuellen Stand der Technik auf den Gebieten des Umweltschutzes und des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes und auf rationelle Herstellungs- und Arbeitsmethoden zu erfolgen. Hierbei sind die gültigen einschlägigen Rechtsvorschriften, technischen Richtlinien und Bestimmungen zu berücksichtigen.
  6. Absatz 6Die Prüfungskandidaten dürfen bei der fachlichen praktischen Prüfung Fachliteratur, technische Richtlinien und Normen, Tabellen, elektronische Hilfsmittel und Internet, sowie Zeichenhilfen in elektronischer Form verwenden. Muster oder Übungsbeispiele dürfen nicht verwendet werden.
  7. Absatz 7Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Materialien verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Material von der Verwendung ausschließen.
  8. Absatz 8Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat auf Veranlassung der Prüfungskommission die ihm/ihr bekannt gegebenen Halbfertigteile zur Prüfung mitzubringen.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Paragraph 7,

  1. Absatz einsDas Modul 2 ist eine fachlich mündliche Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Im Teil A hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Im Teil B sind die Lernergebnisse in Management, Qualitätsmanagement sowie im Sicherheitsmanagement unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Die mündliche Prüfung kann auch in Form einer Videokonferenz abgehalten werden, sofern Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Öffentlichkeit und Authentizität der Prüfung gewährleistet sind.

Modul 2 Teil A

Paragraph 8,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil A umfasst den Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung, die sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen zumindest zwei von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt auf LAP-Niveau. Materialproben, Werkzeuge etc. können in der Prüfung herangezogen werden.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Einrichtung, Inbetriebnahme und Prüfung von Bauteilen und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Empfangs- und Sendetechnik, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.), sowie von Bauteilen, Baugruppen, Anlagen und Geräten der Video- und Audiotechnik fachgerecht zu planen,
    2. Ziffer 2
      Bauteile und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Empfangs- und Sendetechnik, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.), sowie Bauteile, Baugruppen, Anlagen und Geräte der Video- und Audiotechnik einzurichten, in Betrieb zu nehmen und zu prüfen,
    3. Ziffer 3
      Bauteile und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.), sowie Bauteile, Baugruppen, Anlagen und Geräte der Video- und Audiotechnik instand zu halten und zu warten,
    4. Ziffer 4
      Fehler, Mängel und Störungen an Bauteilen und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.), sowie an Bauteilen, Baugruppen, Anlagen und Geräten der Video- und Audiotechnik systematisch aufzusuchen, einzugrenzen und zu beseitigen,
    5. Ziffer 5
      seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen und
    6. Ziffer 6
      bei der Durchführung von Arbeitsaufträgen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie aus allfällig erforderlichen Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle zu ergreifen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit,
    3. Ziffer 3
      Selbständigkeit und
    4. Ziffer 4
      Kommunikationsfähigkeit.
  4. Absatz 4Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 40 Minuten zu beenden.

Modul 2 Teil B

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil B umfasst einen Gegenstand „Management, Qualitätsmanagement und Sicherheitsmanagement“.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.
  3. Absatz 3Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest drei von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt auf Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2,

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Audio- Video und Kommunikationselektronik fachgerecht zu planen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Planung und Berechnung, der Errichtung, des Um-, An- bzw. Ausbaus, der Montage, der Installation, der Prüfung und Inbetriebnahme von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
      1. Litera a
        von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
      2. Litera b
        von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
      3. Litera c
        von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
      4. Litera d
        von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
      5. Litera e
        von Geräten und Anlagen für Smart Home der Hausautomatisierung und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
      6. Litera f
        von Geräten und Anlagen für Überwachungstechnik und Meldegeräten,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Wartung und des Service von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
      1. Litera a
        von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
      2. Litera b
        von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
      3. Litera c
        von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
      4. Litera d
        von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
      5. Litera e
        von Geräten und Anlagen für Smart Home und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
      6. Litera f
        von Geräten und Anlagen der Überwachungstechnik und Meldegeräten,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge der Schadensdiagnose von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
      1. Litera c
        von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
      2. Litera d
        von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
      3. Litera e
        von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
      4. Litera f
        von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
      5. Litera g
        von Geräten und Anlagen für Smart Home und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
      6. Litera h
        von Geräten und Anlagen der Überwachungstechnik und Meldegeräten,
    5. Ziffer 5
      auf Basis der Schadensdiagnose eine Reparatur, De- und Remontage und Wieder-Instandsetzung von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
      1. Litera c
        von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
      2. Litera d
        von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
      3. Litera e
        von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
      4. Litera f
        von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
      5. Litera g
        von Geräten und Anlagen für Smart Home und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
      6. Litera h
        von Geräten und Anlagen der sowie Überwachungstechnik und Meldegeräten,
    6. Ziffer 6
      Arbeitsaufträge der Erstellung von fachbezogenen Prüfbefunden und Endabnahmen von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
      1. Litera c
        von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
      2. Litera d
        von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
      3. Litera e
        von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
      4. Litera f
        von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
      5. Litera g
        von Geräten und Anlagen der Smart Home und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
      6. Litera h
        von Geräten und Anlagen der Überwachungstechnik und Meldegeräten,
    7. Ziffer 7
      eine auftragsbezogene Kundenberatung fachgerecht durchzuführen,
    8. Ziffer 8
      Leistungsumfänge fach- und normgerecht und am Stand der Technik zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den Ausschreibungsrichtlinien entsprechend zu kommunizieren,
    9. Ziffer 9
      den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung fach- und normgerecht und am Stand der Technik zu ermitteln,
    10. Ziffer 10
      das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    11. Ziffer 11
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren und
    12. Ziffer 12
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
  4. Absatz 4Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      professionelle Gesprächsführung.
  5. Absatz 5Das Prüfungsgespräch hat mindestens 50 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden.

Modul 3: Fachtheoretische schriftliche Prüfung

Paragraph 10,

  1. Absatz einsDas Modul 3 ist eine schriftliche Prüfung. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat dabei die dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Lernergebnisse unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Das Modul 3 umfasst 4 Gegenstände:
    1. Ziffer eins
      Fachkunde,
    2. Ziffer 2
      Fachkalkulation und kaufmännische schriftliche Kommunikation,
    3. Ziffer 3
      technische und angewandte Mathematik und
    4. Ziffer 4
      Sicherheitsvorschriften.
  3. Absatz 3Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren.
  4. Absatz 4Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  5. Absatz 5Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, der Allgemeinen Prüfungsordnung ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.

Gegenstand „Fachkunde“

Paragraph 11,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Planung und Berechnung, der Errichtung, des Um-, An- bzw. Ausbaus, der Montage, der Installation, der Prüfung und Inbetriebnahme von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
      1. Litera a
        von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
      2. Litera b
        von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
      3. Litera c
        von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe als auch von elektronischen Musikinstrumenten,
      4. Litera d
        von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
      5. Litera e
        von Geräten und Anlagen für Smart Home und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
      6. Litera f
        von Geräten und Anlagen der Überwachungstechnik und Meldegeräten und
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Erstellung von fachbezogenen Prüfbefunden und Endabnahmen von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
      1. Litera a
        von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
      2. Litera b
        von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
      3. Litera c
        von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
      4. Litera d
        von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
      5. Litera e
        von Geräten und Anlagen für Smart Home und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
      6. Litera f
        von Geräten und Anlagen der Überwachungstechnik und Meldegeräten.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Nachvollziehbarkeit und
    3. Ziffer 3
      Stand der Technik.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 75 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Fachkalkulation und kaufmännische schriftliche Kommunikation“

Paragraph 12,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Audio- Video und Kommunikationselektronik fachgerecht zu planen und
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Planung und Berechnung, der Errichtung, des Um-, An- bzw. Ausbaus, der Montage, der Installation, der Prüfung und Inbetriebnahme von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
      1. Litera a
        von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
      2. Litera b
        von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
      3. Litera c
        von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
      4. Litera d
        von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
      5. Litera e
        von Geräten und Anlagen für Smart Home und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
      6. Litera f
        von Geräten und Anlagen der Überwachungstechnik und Meldegeräten.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Nachvollziehbarkeit und
    3. Ziffer 3
      Stand der Technik.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 75 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Technische und angewandte Mathematik“

Paragraph 13,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Planung und Berechnung, der Errichtung, des Um-, An- bzw. Ausbaus, der Montage, der Installation, der Prüfung und Inbetriebnahme von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
      1. Litera a
        von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke
      2. Litera b
        von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
      3. Litera c
        von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten)
      4. Litera d
        von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen
      5. Litera e
        von Geräten und Anlagen für Smart Home und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
      6. Litera f
        von Geräten und Anlagen der Überwachungstechnik und Meldegeräten und
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Erstellung von fachbezogenen Prüfbefunden und Endabnahmen von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
      1. Litera a
        von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke sowie
      2. Litera b
        von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos
      3. Litera c
        von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten)
      4. Litera d
        von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen
      5. Litera e
        von Geräten und Anlagen für Smart Home und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
      6. Litera f
        von Geräten und Anlagen der Überwachungstechnik und Meldegeräten.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Nachvollziehbarkeit und
    3. Ziffer 3
      Stand der Technik.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 75 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Sicherheitsvorschriften“

Paragraph 14,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren und
    2. Ziffer 2
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Nachvollziehbarkeit und
    3. Ziffer 3
      Stand der Technik.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 75 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.

Modul 4: Ausbilderprüfung

Paragraph 15,

Das Modul 4 besteht in der Ausbilderprüfung gemäß Paragraphen 29 a, ff BAG oder in der Absolvierung des Ausbilderkurses gemäß Paragraph 29 g, BAG.

Modul 5: Unternehmerprüfung

Paragraph 16,

Das Modul 5 besteht aus der Unternehmerprüfung gemäß Paragraph 25, GewO 1994.

Bewertung

Paragraph 17,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Das Modul 1, das Modul 2 und das Modul 3 sind positiv bestanden, wenn alle Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden.
  3. Absatz 3Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 3

4

drei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

drei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 4Angerechnete Gegenstände werden in die Beurteilung, ob ein Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul nach Anrechnung

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

Modul 2

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 5Die Meisterprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Meisterprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.
  2. Absatz 6So das Modul 3 angerechnet wurde, ist die Meisterprüfung mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1 und 2 mit Auszeichnung bestanden wurden. So das Modul 3 angerechnet wurde, ist die Meisterprüfung mit gutem Erfolg bestanden, wenn die Module 1 und 2 mit gutem Erfolg bestanden wurden.

Wiederholung

Paragraph 18,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Berücksichtigung fachlich nahestehender Meisterprüfung – Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Paragraph 19,

Personen, die im Handwerk Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgendes Modul dieser Meisterprüfung: Modul 2, Teil B

Berücksichtigung fachlich nahestehender Meisterprüfung – Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Paragraph 20,

Personen, die im Handwerk Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgendes Modul dieser Meisterprüfung: Modul 2, Teil B

Berücksichtigung fachlich nahestehender Befähigungsprüfung – Elektrotechnik

Paragraph 21,

Personen, die im Gewerbe Elektrotechnik eine Befähigungsprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgendes Modul dieser Meisterprüfung: Modul 2, Teil B.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 22,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt am 31. Juli 2023 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung der Bundesinnung der Elektro-, Audio-, Video- und Alarmanlagentechniker über die Meisterprüfung für das Handwerk Kommunikationselektronik, kundgemacht von der Bundesinnung der Elektro-, Audio-, Video- und Alarmanlagentechniker am 30. Januar 2004, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu zwölf Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen. Die Prüfung gilt mit dem Antritt zu einem Modul als begonnen.
  4. Absatz 4Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Meisterprüfung anzurechnen.

Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker

Andreas Wirth

Bundesinnungsmeister

DI Christian Atzmüller

Bundesinnungsgeschäftsführer

Anlage 1

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 6,, 9, 11, 12, 13 und 14 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer eins
    HANDWERKSAUSÜBUNG AUF MEISTERLICHEM NIVEAU
    • Strichaufzählung
      Durchführung der Planung von Arbeitsaufträgen
    • Strichaufzählung
      Durchführung von Arbeitsaufträgen der Berechnung, Planung, Baus, Errichtung, Installation, Prüfung und Inbetriebnahme
    • Strichaufzählung
      Durchführung von Arbeitsaufträgen der Wartung und des Service
    • Strichaufzählung
      Durchführung von Arbeitsaufträgen der Schadensdiagnose und Reparatur
    • Strichaufzählung
      Durchführung von Arbeitsaufträgen der Befundung und Endabnahme
  2. Ziffer 2
    UNTERNEHMENSFÜHRUNG FACHSPEZIFISCH
    • Strichaufzählung
      Praxisgerechte Beratung und Angebotslegung
    • Strichaufzählung
      Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Kommunikationselektronikmeister/Die Kommunikationselektronikmeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Kommunikationselektronikmeister/Die Kommunikationselektronikmeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

  1. Ziffer eins
    HANDWERKSAUSÜBUNG AUF MEISTERLICHEM NIVEAU

LERNERGEBNIS

Durchführung der Planung von Arbeitsaufträgen

  1. Ziffer eins
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Audio- Video und Kommunikationselektronik fachgerecht zu planen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Englisch
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffkunde, Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeug, Maschinen, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe sowie Mess- und Prüfgeräte
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    den aktuellen Stand der Technik
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    Zusammenarbeit mit anderen Gewerken
  • Strichaufzählung
    normgerechte Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsüberprüfungen wie zum Beispiel: persönliche Schutzmaßnahmen, Brandabschnitte und Kabeltypen, thermischer Schutz, Schutz gegen Eintritt von Fremdkörpern, Verhalten auf der Baustelle etc.
  • Strichaufzählung
    Fachkunde über:
    • Strichaufzählung
      Energieversorgung sowie Erdungen und zugehöriger Potenzialausgleich von kommunikationselektronischen Geräten und Anlagen (z. B. Schirmungen, Bezugspotentialebene, Parallele Erdungsleiter, EN-Normen 50173-Serie, EN 50174 Serie, EN 50310 in der jeweils geltenden Fassung, Vermeidung von Erdschleifen, vermaschte Erdungsleiter)
    • Strichaufzählung
      Sende- und Empfangseinrichtungen für Ton-, Bild- und Datenanlagen, Funk- und Meldeeinrichtungen, Antennen- Sat- und Kabelfernsehanlagen sowie deren Bauteile, -gruppen und -geräte der Hochfrequenztechnik (wie z. B. Funktechnik, Funkentstörung, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, Empfangs- und Sendetechnik, Modulation, Erdungs- und Potenzialausgleichsanlagen, Überspannungsschutzanlagen, Windlastberechnungen, Grundlagen digitaler Übertragungstechnik, HF-Übertragungstechnik, Signalaufbereitungen, Signalverteilung, Breitbandkabelnetze, optische Signalverteilung, Streamingtechnologien, Sat over IP, Netzwerkleitungen, Verschlüsselung und Entschlüsselung, kabellose Übertragungstechniken, SMART Home, Fernsehtechnik, Indoorversorgung (ab Hausanschluss), Lichtwellenleitertechnik FTTX)
    • Strichaufzählung
      Geräte und Anlagen der Audio- und Videotechnik und Projektionen sowie von Aufnahmen – und Wiedergabegeräten von analogen und/oder digitalen Ton-, Bild- und Datengeräten sowie Überwachungsanlagen (wie z. B. Netzwerktechnik der Audio-, Video- und Steuersignale), Schrankbau (zum Beispiel mechanische Befestigungen, Kabelführung, Zugentlastung, Erden, Potenzialausgleich, EMV, thermische Berechnungen, Energiebedarf, Stromzuleitung, Kühlung), Mediensteuerungen, Audiotechnik (zum Beispiel Bauteile der Beschallungstechnik, Schallausbreitung, Stereo- und Surroundsysteme, Lautsprechersysteme, Mikrofone, Lautsprecher, Verstärker, akustische Rückkopplung, Audioprozessoren, Beschallungsberechnungen, elektromagnetische Induktionsanlagen), Signalarten und – inhalte, Signalverteilung (Multiroomtechnik), Bandbreiten, Verschlüsselungsarten, Leistungsklassen, Displaytechnologien, Streamingtechnologien, Videotechnik (zum Beispiel Signalquellen, analoge und digitale Signalarten und -inhalte, Signalverteilung (Multiroomtechnik), Bandbreite, Verschlüsselungsarten, Leistungsklassen, Displaytechnologien, Streamingtechnologien, Grundkenntnisse der Leistungselektronik, Bildwände, Projektionsgeräte und Projektionsdistanz, Farbraum, EDID, DRM und HDCP), Grundlagenwissen über Grundeinteilung von Anzeigetypen (durchlässig, reflektierend, selbstleuchtend), sowie CRT, PDP, LCD, LED und OLED)
    • Strichaufzählung
      Hausautomatisation und Gebäudetechnik (wie z. B. Gebäudespezifische Eigenschaften (z. B. Blitzschutzzonen, Brandabschnitte, Nassbereiche, explosionsgefährdete Bereiche), Bussysteme, insbesondere Feldbusse, Sensortechnik (erfassen analoger und digitaler Größen), Datensicherheit nach DSGVO, Netzwerktechnik, Fehlererkennungs- und Korrekturmethoden, Datensammel- und Auswertesysteme, Benachrichtigungssysteme, Alarmierungssysteme und Gefahrenmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen, Abstimmung mit Errichtern und Betreibern anderer Gebäudesysteme (z. B. Energieversorger, Brandlöscheinrichtungen, Licht-Bussystemen, Heizung/Klima), Lichtwellenleitertechnik FTTX)
    • Strichaufzählung
      Vernetzung kommunikationselektronischer Geräte und Anlagen zum analogen und digitalen Datenaustausch (wie z. B. Bussysteme, insbesondere Feldbusse, Darstellung analoger und digitaler Größen, Zahlensysteme, Fehlererkennungs- und Korrekturmethoden, Verkabelungstechnik, Störeinflüsse auf Signale, Steckverbindungen, Umwelteinflüsse, Breitbandkabelnetze, insbesondere HFC-Netze, Risiken und Gefahren in Bezug auf Anwendungssicherheit und Datenschutz)
    • Strichaufzählung
      Geräte der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräte und elektronischen Baugruppen (wie z. B. Netzwerktechnik, Messtechnik und Sensorik, Verbindungstechnik, Digitaltechnik, Leitungstheorie, Grundlagenwissen über Bussysteme wie Gebäudebussysteme, Feldbussysteme, Grenzen von Bussystemen, mechanische und elektrische Größen, Sensortechnik (Erfassen analoger und digitaler Messwerte), Anzeigesysteme (z. B. LED, Ziffernanzeige, Zeigerinstrumente, Monitore), Treiberstufen für Endgeräte, Bedienteile, Störeinflüsse auf Signale, Prüf- und Messspitzen)
    • Strichaufzählung
      EDV-Anlagen inkl. Netzwerke und Lichtwellenleiteranlagen (wie z. B. Server-Betriebssysteme, Bedieneroberflächen und Standardsoftware, Netze, Netzwerke und Verbindungstechnik, Betriebssysteme, PC Komponenten, Diagnosetools, (drahtlose) Netzwerke, Ferndiagnose und Fernwartungs-Tools, Peripheriegeräte)
    • Strichaufzählung
      elektronische und elektrotechnische Geräte (wie z. B. Elektrotechnik und elektrische Messtechnik, Elektronik (Bauelemente und Schaltungen), elektronische Musikinstrumente, Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen, Bauelementekunde, Schaltungstechnik, Normgerechte Gehäuse (z. B. Berührschutz, Zugentlastung, Belüftung, thermischer Schutz, Schutz gegen Eintritt von Fremdkörpern)
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche und behördliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen, facheinschlägige technische Richtlinien und Bestimmungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln unter Einbezug der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Materialien und Mess- und Regelsysteme sowie deren Einsatz planen.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Arbeitsauftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen sowie Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, projektieren, koordinieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsleistungen mit anderen Projektbeteiligten und in Abstimmung mit anderen Gewerken zeitlich und örtlich planen und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie zum Beispiel Skizzen, Zeichnungen, Schaltpläne, Bedienungsanleitungen (auch in englischer Sprache) lesen, analysieren, anwenden und entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Pflichtenhefte erstellen.
  • Strichaufzählung
    Skizzen, normgerechte technische Zeichnungen und Schaltpläne mit rechnergestützten Systemen anfertigen, lesen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    zum Beispiel Leistungsaufnahmen, Wärmeabgaben und Leitungsdämpfungen berechnen sowie Akustik- und Projektionsdistanzberechnungen erstellen, dokumentieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Materialien, Werk- und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, vorbereiten und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe sowie Mess- und Prüfgeräte nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit Instand halten, auswählen, vorbereiten und warten.
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Herstellungsmethoden entsprechend Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen und die Planung dieser dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die Auftragsplanung unter Bedachtnahme des Standes der Technik auf den Gebieten des Umweltschutzes, des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes sowie auf rationelle Herstellungs- und Arbeitsmethoden durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Normen, facheinschlägiger technischer Richtlinien und Bestimmungen sowie gesetzlicher Vorgaben insbesondere fachlicher Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz sicherstellen.

LERNERGEBNIS

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Berechnung, Planung, des Baus, der Errichtung, Installation, Prüfung und Inbetriebnahme

  1. Ziffer 2
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Planung und Berechnung, der Errichtung, des Um-, An- bzw. Ausbaus, der Montage, der Installation, der Prüfung und Inbetriebnahme von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
    1. Litera a
      von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
    2. Litera b
      von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
    3. Litera c
      von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
    4. Litera d
      von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
    5. Litera e
      von Geräten und Anlagen der Hausautomatisierung und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
    6. Litera f
      von Geräten und Anlagen der Mess- Steuerungs- und Regeltechnik sowie Überwachungstechnik und Meldegeräten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde, Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Konfigurierung von Bedienungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Berechnung von Raumakustik
  • Strichaufzählung
    Vernetzung
  • Strichaufzählung
    Stromversorgung
  • Strichaufzählung
    Schaltnetzteile
  • Strichaufzählung
    sämtliche Übertragungstechnik
  • Strichaufzählung
    Signalquellen insbesondere Video- und Audiosignalquellen, Bandbreiten, Qualitäten, Audio- und Videoserver
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Englisch
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffkunde, Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeug, Maschinen, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe sowie Mess- und Prüfgeräte
  • Strichaufzählung
    Verkabelungstechnik
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Messverfahren und Messgeräte zum Messen von elektrischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen
  • Strichaufzählung
    Stand der Technik
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen, facheinschlägige technische Richtlinien und Bestimmungen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    normgerechte Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsüberprüfungen wie zum Beispiel: persönliche Schutzmaßnahmen, Brandabschnitte und Kabeltypen, thermischer Schutz, Schutz gegen Eintritt von Fremdkörpern, Verhalten auf der Baustelle etc.
  • Strichaufzählung
    Fachkunde über:
    • Strichaufzählung
      Energieversorgung sowie Erdungen und zugehöriger Potenzialausgleich von kommunikationselektronischen Geräten und Anlagen
    • Strichaufzählung
      Sende- und Empfangseinrichtungen für Ton-, Bild- und Datenanlagen, Funk- und Meldeeinrichtungen, Antennen- Sat- und Kabelfernsehanlagen sowie deren Bauteile, -gruppen und -geräte der Hochfrequenztechnik
    • Strichaufzählung
      Geräte und Anlagen der Audio- und Videotechnik und Projektionen sowie von Aufnahmen – und Wiedergabegeräten von analogen und/oder digitalen Ton-, Bild- und Datengeräten sowie Überwachungsanlagen
    • Strichaufzählung
      Hausautomatisation und Gebäudetechnik
    • Strichaufzählung
      Vernetzung kommunikationselektronischer Geräte und Anlagen zum analogen und digitalen Datenaustausch
    • Strichaufzählung
      Geräte der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräte und elektronischen Baugruppen
    • Strichaufzählung
      EDV-Anlagen inkl. Netzwerke und Lichtwellenleiteranlagen
    • Strichaufzählung
      elektronische und elektrotechnische Geräte

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie zum Beispiel Skizzen, Zeichnungen, Schaltpläne, Bedienungsanleitungen (auch in englischer Sprache) lesen, analysieren, anwenden und adaptieren.
  • Strichaufzählung
    Skizzen, normgerechte technische Zeichnungen und Schaltpläne mit rechnergestützten Systemen lesen, analysieren, anwenden und adaptieren.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Materialien, Werk- und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, manuell und maschinell bearbeiten sowie einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe sowie Mess- und Prüfgeräte nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, handhaben und Instand halten.
  • Strichaufzählung
    Messgeräte und Messverfahren zum Messen von elektrischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen entsprechend Eignung und Einsatzmöglichkeit fachgerecht auswählen sowie die Messergebnisse, erheben, dokumentieren, beurteilen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Herstellungsmethoden entsprechend Eignung und Einsatzmöglichkeit fachgerecht anwenden und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Bedienungseinheiten konfigurieren und die Konfiguration dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrollen durchführen insbesondere die Anlage bzw. das Gerät überprüfen und die Überprüfung dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen.
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Prüfbefunde und Endabnahmen erstellen, dokumentieren, interpretieren und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    Bedienungsanleitungen auf Basis des errichteten Gewerkes erstellen und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    eine Projektübergabe fachgerecht durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die Arbeiten unter Bedachtnahme des Standes der Technik auf den Gebieten des Umweltschutzes, des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes sowie auf rationelle Herstellungs- und Arbeitsmethoden durchführen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Normen, facheinschlägiger technischer Richtlinien und Bestimmungen sowie gesetzlicher Vorgaben sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen
    • Strichaufzählung
      Sicherheitseinrichtungen Geräte und Anlagen der Audio- und Videotechnik und Projektionen sowie von Aufnahmen – und Wiedergabegeräten von analogen und/oder digitalen Ton-, Bild- und Datengeräten sowie Überwachungsanlagen,
    • Strichaufzählung
      Sende- und Empfangseinrichtungen für Ton-, Bild- und Datenanlagen, Funk- und Meldeeinrichtungen, Antennen- Sat- und Kabelfernsehanlagen sowie deren Bauteile, -gruppen und –geräte der Hochfrequenztechnik,
    • Strichaufzählung
      elektronische und elektrotechnische Geräte,
    • Strichaufzählung
      elektronische Musikinstrumente,
    • Strichaufzählung
      EDV-Anlagen inklusive Netzwerke und Lichtwellenleiteranlagen,
    • Strichaufzählung
      Geräte der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräten, elektronischen Baugruppen und Geräten der Telekommunikation,
    • Strichaufzählung
      Vernetzungen zwischen kommunikationselektronischen Geräten unter Berücksichtigung der Anwendersicherheit und des Datenschutzes,
    • Strichaufzählung
      Gebäudeleittechnik

herstellen bzw. auf- und einstellen, prüfen, in Betrieb nehmen und die Durchführung dokumentieren.

  • Strichaufzählung
    Anlagen der Audio- und Videotechnik einmessen, begrenzen und die Durchführung dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Kabel (wie z. B. Kupferkabel und optische Leiter) nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, manuell und maschinell bearbeiten sowie einsetzen und die Durchführung dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Erdungen und zugehörigen Potenzialausgleich herstellen, einstellen, prüfen, in Betrieb nehmen, dokumentieren und begründen.

LERNERGEBNIS

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Wartung und des Service

  1. Ziffer 3
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Wartung und des Service von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
    1. Litera a
      von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
    2. Litera b
      von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
    3. Litera c
      von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
    4. Litera d
      von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
    5. Litera e
      von Geräten und Anlagen der Hausautomatisierung und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
    6. Litera f
      von Geräten und Anlagen der Mess- Steuerungs- und Regeltechnik sowie Überwachungstechnik und Meldegeräten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Wartung und Service in folgenden Bereichen:
    • Strichaufzählung
      an Anlagen und Geräten der Audio- und Videotechnik
    • Strichaufzählung
      an Geräten, Anlagen, Bauteilen und Baugruppen der Hochfrequenztechnik
    • Strichaufzählung
      an elektronischen und elektrotechnischen Geräten inklusive elektronischen Musikinstrumenten
    • Strichaufzählung
      an EDV-Anlagen inklusive Netzwerke
    • Strichaufzählung
      an Geräten der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräten, elektronischen Baugruppen und Geräten der Telekommunikation
    • Strichaufzählung
      von Erdungen und Potenzialausgleich
    • Strichaufzählung
      der Gebäudeleittechnik
    • Strichaufzählung
      von Vernetzungen kommunikationselektronischer Geräte
  • Strichaufzählung
    Wartungs- und Serviceintervalle, deren Funktion und Notwendigkeit
  • Strichaufzählung
    Wartungs- und Servicepläne
  • Strichaufzählung
    Herstellerangaben in Bezug auf Wartung und Service
  • Strichaufzählung
    bedarfsgerechte Service und Wartungsstrategien
  • Strichaufzählung
    Arten der Prüfmethoden, Prüftechniken und Prüfverfahren, deren Messgeräte, Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Messverfahren und Messgeräte zum Messen von elektrischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen
  • Strichaufzählung
    Stand der Technik
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Englisch
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffkunde, Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeug, Maschinen, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe sowie Mess- und Prüfgeräte
  • Strichaufzählung
    Verkabelungstechnik
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen, facheinschlägige technische Richtlinien und Bestimmungen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    Hochvolttechnik und relevante Sicherheitskonzepte
  • Strichaufzählung
    normgerechte Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsüberprüfungen wie zum Beispiel: persönliche Schutzmaßnahmen, Brandabschnitte und Kabeltypen, thermischer Schutz, Schutz gegen Eintritt von Fremdkörpern, Verhalten auf der Baustelle etc.
  • Strichaufzählung
    Fachkunde über:
    • Strichaufzählung
      Energieversorgung sowie Erdungen und zugehöriger Potenzialausgleich von kommunikationselektronischen Geräten und Anlagen
    • Strichaufzählung
      Sende- und Empfangseinrichtungen für Ton-, Bild- und Datenanlagen, Funk- und Meldeeinrichtungen, Antennen- Sat- und Kabelfernsehanlagen sowie deren Bauteile, -gruppen und -geräte der Hochfrequenztechnik
    • Strichaufzählung
      Geräte und Anlagen der Audio- und Videotechnik und Projektionen sowie von Aufnahmen – und Wiedergabegeräten von analogen und/oder digitalen Ton-, Bild- und Datengeräten sowie Überwachungsanlagen
    • Strichaufzählung
      Hausautomatisation und Gebäudetechnik
    • Strichaufzählung
      Vernetzung kommunikationselektronischer Geräte und Anlagen zum analogen und digitalen Datenaustausch
    • Strichaufzählung
      Geräte der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräte und elektronischen Baugruppen
    • Strichaufzählung
      EDV-Anlagen inkl. Netzwerke und Lichtwellenleiteranlagen
    • Strichaufzählung
      elektronische und elektrotechnische Gerät

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    unter Einbeziehung und Berücksichtigung der Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen Sicherheitseinrichtungen das Service und die Wartung an Produkten und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik wie
    • Strichaufzählung
      an Geräten und Anlagen der Audio- und Videotechnik und Projektionen sowie von Aufnahmen – und Wiedergabegeräten von analogen und/oder digitalen Ton-, Bild- und Datengeräten sowie Überwachungsanlagen,
    • Strichaufzählung
      an Sende- und Empfangseinrichtungen für Ton-, Bild- und Datenanlagen, Funk- und Meldeeinrichtungen, Antennen- Sat- und Kabelfernsehanlagen sowie deren Bauteile, -gruppen und –geräte der Hochfrequenztechnik,
    • Strichaufzählung
      an elektronischen und elektrotechnischen Geräten,
    • Strichaufzählung
      an elektronischen Musikinstrumenten,
    • Strichaufzählung
      an EDV-Anlagen inklusive Netzwerke und Lichtwellenleiteranlagen,
    • Strichaufzählung
      an Geräten der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräten, elektronischen Baugruppen und Geräten der Telekommunikation,
    • Strichaufzählung
      an Vernetzungen zwischen kommunikationselektronischen Geräten unter Berücksichtigung der Anwendersicherheit und des Datenschutzes,
    • Strichaufzählung
      an der Gebäudeleittechnik

fachgerecht durchführen, dokumentieren und kundengerecht erklären.

  • Strichaufzählung
    die zum Service bzw. zur Wartung vorliegenden Produkte und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik von der Kundschaft übernehmen sowie sämtliche Formalitäten der Übernahme wie Gewährleistung und Garantie kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    der Kundschaft die sicherheits- und betriebstechnische Notwendigkeit der Wartungs- bzw. Serviceintervalle bei Produkten und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik kundengerecht erklären und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    den Zustand von Produkten und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik mittels geeigneter Prüfmethoden erkennen und feststellen, dokumentieren und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    sämtliche Wartungsarbeiten laut Service- und Wartungsplan fachgerecht durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die Betriebsbereitschaft von Produkten und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik mittels geeigneter Methoden kontrollieren uns sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    zur Überprüfung der Betriebsbereitschaft geeignete Funktionsprüfungen und Qualitätskontrollen auswählen, die Überprüfungen durchführen und die Überprüfungsergebnisse interpretieren und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die für Prüf- und Messprotokolle relevanten Daten erheben, daraus ein Protokoll anfertigen und die Ergebnisse interpretieren.
  • Strichaufzählung
    den gesetzlichen Vorschriften und Herstellervorgaben entsprechend fachgerecht das Service und die Wartung durchführen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Schadensdiagnose und Reparatur

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 4
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Schadensdiagnose von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
    1. Litera a
      von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
    2. Litera b
      von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
    3. Litera c
      von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
    4. Litera d
      von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
    5. Litera e
      von Geräten und Anlagen der Hausautomatisierung und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
    6. Litera f
      von Geräten und Anlagen der Mess- Steuerungs- und Regeltechnik sowie Überwachungstechnik und Meldegeräten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Fehler und Mängeldiagnose in folgenden Bereichen:
    • Strichaufzählung
      an Anlagen und Geräten der Audio- und Videotechnik
    • Strichaufzählung
      an Geräten, Anlagen, Bauteilen und Baugruppen der Hochfrequenztechnik
    • Strichaufzählung
      an elektronischen und elektrotechnischen Geräten inklusive elektronischen Musikinstrumenten
    • Strichaufzählung
      an EDV-Anlagen inklusive Netzwerke
    • Strichaufzählung
      an Geräten der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräten, elektronischen Baugruppen und Geräten der Telekommunikation
    • Strichaufzählung
      von Erdungen und Potenzialausgleich
    • Strichaufzählung
      der Gebäudeleittechnik
    • Strichaufzählung
      von Vernetzungen kommunikationselektronischer Geräte
  • Strichaufzählung
    Arten und Methoden der Mängel- und Fehlerdiagnose, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten der Prüfmethoden, Prüftechniken und Prüfverfahren, deren Messgeräte, Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Messverfahren und Messgeräte zum Messen von elektrischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen
  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde, Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Konfigurierung und Programmierung von Bedienungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Berechnung von Raumakustik
  • Strichaufzählung
    Vernetzung
  • Strichaufzählung
    Stromversorgung
  • Strichaufzählung
    Schaltnetzteile
  • Strichaufzählung
    sämtliche Übertragungstechnik
  • Strichaufzählung
    Signalquellen insbesondere Video- und Audiosignalquellen, Bandbreiten, Qualitäten, Audio- und Videoserver
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Englisch
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffkunde, Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeug, Maschinen, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe sowie Mess- und Prüfgeräte
  • Strichaufzählung
    Verkabelungstechnik
  • Strichaufzählung
    Stand der Technik
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen, facheinschlägige technische Richtlinien und Bestimmungen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    normgerechte Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsüberprüfungen wie zum Beispiel: persönliche Schutzmaßnahmen, Brandabschnitte und Kabeltypen, thermischer Schutz, Schutz gegen Eintritt von Fremdkörpern, Verhalten auf der Baustelle etc.
  • Strichaufzählung
    Fachkunde über:
    • Strichaufzählung
      Energieversorgung sowie Erdungen und zugehöriger Potenzialausgleich von kommunikationselektronischen Geräten und Anlagen
    • Strichaufzählung
      Sende- und Empfangseinrichtungen für Ton-, Bild- und Datenanlagen, Funk- und Meldeeinrichtungen, Antennen- Sat- und Kabelfernsehanlagen sowie deren Bauteile, -gruppen und -geräte der Hochfrequenztechnik
    • Strichaufzählung
      Geräte und Anlagen der Audio- und Videotechnik und Projektionen sowie von Aufnahmen – und Wiedergabegeräten von analogen und/oder digitalen Ton-, Bild- und Datengeräten sowie Überwachungsanlagen
    • Strichaufzählung
      Hausautomatisation und Gebäudetechnik
    • Strichaufzählung
      Vernetzung kommunikationselektronischer Geräte und Anlagen zum analogen und digitalen Datenaustausch
    • Strichaufzählung
      Geräte der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräte und elektronischen Baugruppen
    • Strichaufzählung
      EDV-Anlagen inkl. Netzwerke und Lichtwellenleiteranlagen
    • Strichaufzählung
      elektronische und elektrotechnische Geräte

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Fehler, Mängel und Störungen unter Einbeziehung und Berücksichtigung der Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen Sicherheitseinrichtungen
    • Strichaufzählung
      an Geräten und Anlagen der Audio- und Videotechnik und Projektionen sowie von Aufnahmen – und Wiedergabegeräten von analogen und/oder digitalen Ton-, Bild- und Datengeräten sowie Überwachungsanlagen,
    • Strichaufzählung
      an Sende- und Empfangseinrichtungen für Ton-, Bild- und Datenanlagen, Funk- und Meldeeinrichtungen, Antennen- Sat- und Kabelfernsehanlagen sowie deren Bauteile, -gruppen und –geräte der Hochfrequenztechnik,
    • Strichaufzählung
      an elektronischen und elektrotechnischen Geräten,
    • Strichaufzählung
      an elektronischen Musikinstrumenten,
    • Strichaufzählung
      an EDV-Anlagen inklusive Netzwerke und Lichtwellenleiteranlagen,
    • Strichaufzählung
      an Geräten der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräten, elektronischen Baugruppen und Geräten der Telekommunikation, an Vernetzungen zwischen kommunikationselektronischen Geräten unter Berücksichtigung der Anwendersicherheit und des Datenschutzes,
    • Strichaufzählung
      an der Gebäudeleittechnik

systematisch systematisch eingrenzen, aufsuchen und feststellen sowie den Mangel bzw. den Fehler dokumentieren und kundengerecht erklären.

  • Strichaufzählung
    für die Störung bzw. die Fehlersuche das geeignete Überprüfungsverfahren auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 5
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, auf Basis der Schadensdiagnose eine Reparatur, De- und Remontage und Wieder-Instandsetzung von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
    1. Litera a
      von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
    2. Litera b
      von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
    3. Litera c
      von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
    4. Litera d
      von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
    5. Litera e
      von Geräten und Anlagen der Hausautomatisierung und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
    6. Litera f
      von Geräten und Anlagen der Mess- Steuerungs- und Regeltechnik sowie Überwachungstechnik und Meldegeräten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Reparatur, De- und Remontage und Wieder-Instandsetzung in folgenden Bereichen:
    • Strichaufzählung
      an Anlagen und Geräten der Audio- und Videotechnik
    • Strichaufzählung
      an Geräten, Anlagen, Bauteilen und Baugruppen der Hochfrequenztechnik
    • Strichaufzählung
      an elektronischen und elektrotechnischen Geräten inklusive elektronischen Musikinstrumenten
    • Strichaufzählung
      an EDV-Anlagen inklusive Netzwerke
    • Strichaufzählung
      an Geräten der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräten, elektronischen Baugruppen und Geräten der Telekommunikation
    • Strichaufzählung
      von Erdungen und Potenzialausgleich
    • Strichaufzählung
      der Gebäudeleittechnik
    • Strichaufzählung
      von Vernetzungen kommunikationselektronischer Geräte
  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde, Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Konfigurierung und Programmierung von Bedienungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Berechnung von Raumakustik
  • Strichaufzählung
    Vernetzung
  • Strichaufzählung
    Stromversorgung
  • Strichaufzählung
    Schaltnetzteile
  • Strichaufzählung
    sämtliche Übertragungstechnik
  • Strichaufzählung
    Signalquellen insbesondere Video- und Audiosignalquellen, Bandbreiten, Qualitäten, Audio- und Videoserver
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Englisch
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffkunde, Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeug, Maschinen, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe sowie Mess- und Prüfgeräte
  • Strichaufzählung
    Verkabelungstechnik
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Messverfahren und Messgeräte zum Messen von elektrischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen
  • Strichaufzählung
    Stand der Technik
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen, facheinschlägige technische Richtlinien und Bestimmungen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    normgerechte Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsüberprüfungen wie zum Beispiel: persönliche Schutzmaßnahmen, Brandabschnitte und Kabeltypen, thermischer Schutz, Schutz gegen Eintritt von Fremdkörpern, Verhalten auf der Baustelle etc.
  • Strichaufzählung
    Fachkunde über:
    • Strichaufzählung
      Energieversorgung sowie Erdungen und zugehöriger Potenzialausgleich von kommunikationselektronischen Geräten und Anlagen
    • Strichaufzählung
      Sende- und Empfangseinrichtungen für Ton-, Bild- und Datenanlagen, Funk- und Meldeeinrichtungen, Antennen- Sat- und Kabelfernsehanlagen sowie deren Bauteile, -gruppen und -geräte der Hochfrequenztechnik
    • Strichaufzählung
      Geräte und Anlagen der Audio- und Videotechnik und Projektionen sowie von Aufnahmen – und Wiedergabegeräten von analogen und/oder digitalen Ton-, Bild- und Datengeräten sowie Überwachungsanlagen
    • Strichaufzählung
      Hausautomatisation und Gebäudetechnik
    • Strichaufzählung
      Vernetzung kommunikationselektronischer Geräte und Anlagen zum analogen und digitalen Datenaustausch
    • Strichaufzählung
      Geräte der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräte und elektronischen Baugruppen
    • Strichaufzählung
      EDV-Anlagen inkl. Netzwerke und Lichtwellenleiteranlagen
    • Strichaufzählung
      elektronische und elektrotechnische Geräte

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    eine Reparatur unter Einbeziehung und Berücksichtigung der Zusatzkomponenten wie Stromversorgung, Schutzeinrichtungen Sicherheitseinrichtungen an Produkten und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik wie
    • Strichaufzählung
      an Geräten und Anlagen der Audio- und Videotechnik und Projektionen sowie von Aufnahmen – und Wiedergabegeräten von analogen und/oder digitalen Ton-, Bild- und Datengeräten sowie Überwachungsanlagen,
    • Strichaufzählung
      an Sende- und Empfangseinrichtungen für Ton-, Bild- und Datenanlagen, Funk- und Meldeeinrichtungen, Antennen- Sat- und Kabelfernsehanlagen sowie deren Bauteile, -gruppen und –geräte der Hochfrequenztechnik,
    • Strichaufzählung
      an elektronischen und elektrotechnischen Geräten,
    • Strichaufzählung
      an elektronischen Musikinstrumenten,
    • Strichaufzählung
      an EDV-Anlagen inklusive Netzwerke und Lichtwellenleiteranlagen,
    • Strichaufzählung
      an Geräten der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräten, elektronischen Baugruppen und Geräten der Telekommunikation,
    • Strichaufzählung
      an Vernetzungen zwischen kommunikationselektronischen Geräten unter Berücksichtigung der Anwendersicherheit und des Datenschutzes,
    • Strichaufzählung
      an der Gebäudeleittechnik

fachgerecht vornehmen und dokumentieren.

  • Strichaufzählung
    Produkte und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik entstören, einrichten, wieder Inbetriebnehmen, überprüfen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Prüfprotokolle unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien erstellen und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen an Produkten und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik entwickeln bzw. nach Anleitung und Plan ausführen, optimieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die De- und Remontage von Produkten und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik fachgerecht planen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Produkte und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik bei der Remontage fachgerecht zusammenfügen, prüfen und justieren.
  • Strichaufzählung
    die notwendigen Prüfungen und Prüfungsschritte vor, während und nach der Remontage Produkte und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik anwenden und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Befundung und Endabnahme

             LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 6
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Erstellung von fachbezogenen Prüfbefunden und Endabnahmen von folgenden Bereichen unter Einbeziehung der jeweils notwendigen Zusatzkomponenten wie Schutzeinrichtungen, Montagehilfen und Sicherheitseinrichtungen fach- und normgerecht durchzuführen:
    1. Litera a
      von Sende- und Empfangsanlagen für Signalübertragung drahtlos, über Kabel, Lichtwellenleiter und Netzwerke,
    2. Litera b
      von Geräten und Anlagen der Bild-, Ton- und Signalaufzeichnung und des Bild-, Ton- und Signaltransports (Videoüberwachung) über Kabel, Lichtleiter, Netzwerk oder drahtlos,
    3. Litera c
      von Geräten und Anlagen der Bild- und Ton-Wiedergabe (elektronischen Musikinstrumenten),
    4. Litera d
      von Hardware und Software zur Erkennung, Be- und Verarbeitung von Bild-, Ton- und biometrischen Signalen,
    5. Litera e
      von Geräten und Anlagen der Hausautomatisierung und der Systemintegration der Audio- Video und Kommunikationselektronik,
    6. Litera f
      von Geräten und Anlagen der Mess- Steuerungs- und Regeltechnik sowie Überwachungstechnik und Meldegeräten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Prüfbefunde und Endabnahmen von folgenden Bereichen:
    • Strichaufzählung
      von Anlagen und Geräten der Audio- und Videotechnik
    • Strichaufzählung
      von Geräten, Anlagen, Bauteilen und Baugruppen der Hochfrequenztechnik
    • Strichaufzählung
      von elektronischen und elektrotechnischen Geräten inklusive elektronischen Musikinstrumenten
    • Strichaufzählung
      von EDV-Anlagen inklusive Netzwerke
    • Strichaufzählung
      von Geräten der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräten, elektronischen Baugruppen und Geräten der Telekommunikation
    • Strichaufzählung
      von Erdungen und Potenzialausgleich
    • Strichaufzählung
      von der Gebäudeleittechnik
    • Strichaufzählung
      von Vernetzungen kommunikationselektronischer Geräte
  • Strichaufzählung
    anwendungsbezogene Prüfmethoden und Prüfverfahren
  • Strichaufzählung
    Arten von Prüfbefunden und Endabnahmen
  • Strichaufzählung
    Herstellerrichtlinien und technische Normen
  • Strichaufzählung
    Arten von Überprüfungsmethoden und Verfahren
  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüftechniken
  • Strichaufzählung
    Sicherheitstechnik und Sicherheitseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie z.B von Skizzen, Ausführungs- und Detailplänen, Arbeitsanweisungen, Bedienungsanleitungen, Schaltplänen
  • Strichaufzählung
    Berichtslegung und Dokumentation der Überprüfungen z. B. Überprüfungsprotokolle, Befunden und Endabnahme, Gutachten
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Konfigurierung von Bedienungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Berechnung von Raumakustik
  • Strichaufzählung
    Vernetzung
  • Strichaufzählung
    Stromversorgung
  • Strichaufzählung
    Schaltnetzteile
  • Strichaufzählung
    sämtliche Übertragungstechnik
  • Strichaufzählung
    Signalquellen insbesondere Video- und Audiosignalquellen, Bandbreiten, Qualitäten, Audio- und Videoserver
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Englisch
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffkunde, Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeug, Maschinen, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe sowie Mess- und Prüfgeräte
  • Strichaufzählung
    Verkabelungstechnik
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Messverfahren und Messgeräte zum Messen von elektrischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen
  • Strichaufzählung
    Stand der Technik
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen, facheinschlägige technische Richtlinien und Bestimmungen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    Fachkunde über:
    • Strichaufzählung
      Energieversorgung sowie Erdungen und zugehöriger Potenzialausgleich von kommunikationselektronischen Geräten und Anlagen
    • Strichaufzählung
      Sende- und Empfangseinrichtungen für Ton-, Bild- und Datenanlagen, Funk- und Meldeeinrichtungen, Antennen- Sat- und Kabelfernsehanlagen sowie deren Bauteile, -gruppen und -geräte der Hochfrequenztechnik
    • Strichaufzählung
      Geräte und Anlagen der Audio- und Videotechnik und Projektionen sowie von Aufnahmen – und Wiedergabegeräten von analogen und/oder digitalen Ton-, Bild- und Datengeräten sowie Überwachungsanlagen
    • Strichaufzählung
      Hausautomatisation und Gebäudetechnik
    • Strichaufzählung
      Vernetzung kommunikationselektronischer Geräte und Anlagen zum analogen und digitalen Datenaustausch
    • Strichaufzählung
      Geräte der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräte und elektronischen Baugruppen
    • Strichaufzählung
      EDV-Anlagen inkl. Netzwerke und Lichtwellenleiteranlagen
    • Strichaufzählung
      elektronische und elektrotechnische Geräte

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    eine Überprüfung unter Einbeziehung und Berücksichtigung der Zusatzkomponenten wie Stromversorgung, Schutzeinrichtungen Sicherheitseinrichtungen an Produkten und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik wie
    • Strichaufzählung
      an Geräten und Anlagen der Audio- und Videotechnik und Projektionen sowie von Aufnahmen – und Wiedergabegeräten von analogen und/oder digitalen Ton-, Bild- und Datengeräten sowie Überwachungsanlagen,
    • Strichaufzählung
      an Sende- und Empfangseinrichtungen für Ton-, Bild- und Datenanlagen, Funk- und Meldeeinrichtungen, Antennen- Sat- und Kabelfernsehanlagen sowie deren Bauteile, -gruppen und -geräte der Hochfrequenztechnik,
    • Strichaufzählung
      an elektronischen und elektrotechnischen Geräten,
    • Strichaufzählung
      an elektronischen Musikinstrumenten,
    • Strichaufzählung
      an EDV-Anlagen inklusive Netzwerke und Lichtwellenleiteranlagen,
    • Strichaufzählung
      an Geräten der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräten, elektronischen Baugruppen und Geräten der Telekommunikation,
    • Strichaufzählung
      an Vernetzungen zwischen kommunikationselektronischen Geräten unter Berücksichtigung der Anwendersicherheit und des Datenschutzes,

fachgerecht vornehmen, deren Ergebnisse analysieren und interpretieren und in Form eines Befundes bzw. einer Endabnahme dokumentieren sowie diesen kundengerecht erklären.

  • Strichaufzählung
    die Überprüfungen in Bezug auf Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ökologie ausführen.
  • Strichaufzählung
    sämtliche relevante Daten und Einflussfaktoren auf Produkte und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik erheben, skizzieren und in Form eines Befunds bzw. einer Endabnahme verfassen und daraus resultierende Schlussfolgerungen in Form eines Gutachtens dokumentieren und kundengerecht darlegen.
  • Strichaufzählung
    sämtliche Faktoren der Aufnahme eines Befundes bzw. gleichwertige Abweichungen erkennen, konkretisieren, erfassen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Produkte und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik in Bezug auf sämtliche gesetzliche Vorschriften und Normen überprüfen und in Form eines Befundes dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Durchführung der Befundung und Endabnahme einteilen, anleiten und die Durchführung der Befundung und Endabnahme überwachen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre Tätigkeiten bei der Befund- bzw. Endabnahmeerstellung implementieren.
  1. Ziffer 2
    UNTERNEHMENSFÜHRUNG FACHSPEZIFISCH

Praxisgerechte Beratung und Angebotslegung

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 7
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, eine auftragsbezogene Kundenberatung fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Kundenkommunikation
  • Strichaufzählung
    auftragsbezogene Planung
  • Strichaufzählung
    Fachkunde entsprechend den auftragsspezifischen Anforderungen wie z. B.
    • Strichaufzählung
      von Anlagen und Geräten der Audio- und Videotechnik
    • Strichaufzählung
      von Geräten, Anlagen, Bauteilen und Baugruppen der Hochfrequenztechnik
    • Strichaufzählung
      von elektronischen und elektrotechnischen Geräten inklusive elektronischen Musikinstrumenten
    • Strichaufzählung
      von EDV-Anlagen inklusive Netzwerke
    • Strichaufzählung
      von Geräten der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie deren Zusatzgeräten, elektronischen Baugruppen und Geräten der Telekommunikation
    • Strichaufzählung
      von Erdungen und Potenzialausgleich
    • Strichaufzählung
      von der Gebäudeleittechnik
    • Strichaufzählung
      von Vernetzungen kommunikationselektronischer Geräte
  • Strichaufzählung
    Fachkalkulation, inklusive der Material-, Lohn- und Selbstkosten etc.
  • Strichaufzählung
    Übernahmevereinbarungen
  • Strichaufzählung
    Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen
  • Strichaufzählung
    Dokumentation von Arbeitsergebnissen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen, facheinschlägige technische Richtlinien und Bestimmungen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Tools

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die fachlichen Anforderungen einer individuellen Umsetzung von Kundenwünschen bei Produkten und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik erfassen, konkretisieren, dokumentieren und kundengerecht darlegen.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln, planen, und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Entwurfsskizzen und technische Unterlagen lesen, anwenden, interpretieren und analysieren.
  • Strichaufzählung
    gemeinsam mit der Kundschaft Produkte und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik erstbesichtigen und die von der Kundschaft beschriebenen Störungen/Mängel erheben und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die zum Service bzw. Wartung oder zur Reparatur vorliegenden Produkte und Anwendungen der Audio- Video und Kommunikationselektronik von der Kundschaft übernehmen sowie sämtliche Formalitäten der Übernahme wie Gewährleistung und Garantie kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    den Kunden fachgerecht und unter Einbeziehung aller technischen, technologischen und finanziellen Argumente situationsangepasst über Vor- und Nachteile kundengerecht informieren und geeignete Lösungen entwickeln und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen, bei der fachgerechten Auftragsbeurteilung unterstützen und gegebenenfalls Ergänzungen bzw. Korrekturen einbringen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese bei der Beratung berücksichtigen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 8
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Leistungsumfänge fach- und normgerecht und am Stand der Technik zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den Ausschreibungsrichtlinien entsprechend zu kommunizieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    branchenübliches Leistungsangebot
  • Strichaufzählung
    kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Arten von Ausschreibungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Schritte in Ausschreibungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Gebäudeplänen
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Planung und technisches Zeichnen
  • Strichaufzählung
    Fachkalkulation
  • Strichaufzählung
    Erstellen von Kostenvoranschlägen
  • Strichaufzählung
    Fachtechnologie insbesondere Werkstoff-, Arbeits-, Produktionsstätten- und Verfahrenstechnologie
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Betriebsmittelkosten
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen, facheinschlägige technische Richtlinien und Bestimmungen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Tools

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsskizzen, Detailzeichnungen und Schemata sowie Leitungs-, Montage- und Maßskizzen anfertigen, lesen, interpretieren, auswerten und für die Kalkulation vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Baupläne lesen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    die branchenspezifische Leistungsbeschreibung kundenfreundlich darstellen.
  • Strichaufzählung
    die geplanten Arbeitsverfahren auswählen, dokumentieren und begründen.
  • Strichaufzählung
    das benötigte Material sowie Arbeitsmittel auswählen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    eine Materialaufstellung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Materialbedarfsberechnung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Personal- und Sachkosten berechnen unter Berücksichtigung von
    • Strichaufzählung
      Lohnkosten
    • Strichaufzählung
      Lohnnebenkosten
    • Strichaufzählung
      Betriebsmittelkosten
    • Strichaufzählung
      Gemeinkosten
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Überlegungen hinsichtlich der Abwägung unternehmerischen Risikos und Gewinns berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Normen, facheinschlägiger technischer Richtlinien und Bestimmungen sowie gesetzlicher Vorgaben sicherstellen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 9
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung fach- und normgerecht und am Stand der Technik zu ermitteln.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    schriftliche Auftragserteilung und schriftliche Bestätigung von Teillieferungen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen), Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    digitale Tools

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Fertigungsdauer ermitteln.
  • Strichaufzählung
    den notwendigen Zeitbedarf des Arbeitsauftrages ermitteln.
  • Strichaufzählung
    die Auftragsplanung mit anderen Aufträgen des Unternehmens sowie dem Kundenwunsch abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Normen, facheinschlägiger technischer Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben sicherstellen.

Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 10
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung und -optimierung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere fachliche Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) oder Dritter
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Qualitätsmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -optimierung auswählen, einleiten sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Qualitätsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    seine/ihre Tätigkeiten unter Bedachtnahme auf den aktuellen Stand der Technik auf den Gebieten des Umweltschutzes, des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes sowie auf rationelle Herstellungs- und Arbeitsmethoden durchführen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 11
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Unfallverhütung und ArbeitnehmerInnenschutz insbesondere betreffend Arbeiten mit elektrischen Anlagen, Potentialverschleppung, Unfällen mit Strom und Laserstrahlen, Umgang mit sicherheitsrelevanten bis hin zu gefährlichen Bauteilen und Stoffen, Brandabschnitte und Kabeltypen, Schutzklassen
  • Strichaufzählung
    Absicherung der EDV im Sinne der DSGVO
  • Strichaufzählung
    Internationales Elektrotechnisches Wörterbuch
  • Strichaufzählung
    Fachtechnologie
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene aktuelle Normen, derzeit insbesondere OVE/ÖNORM E 8101, EN 50310, EN 50173, EN 50174, EN50083-1, EN60728-11, EN 50575, Baunormen und facheinschlägige technische Richtlinien, Normen zur Vermeidung von EMV-Störungen wie zum Beispiel ETG, ETV, ESV, OVE, ÖNORM, EN, TAEV
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere ArbeitnehmerInnenschutzgesetz wie zum Beispiel betreffend Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzevaluierung, persönliche aktuelle Schutzmaßnahmen, Überprüfen der aktuellen Sicherheitsausrüstung, Befestigen und Sichern gegen Lösen sowie sonstige einschlägige Sicherheitsvorschriften und Vorgaben zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) oder Dritter
  • Strichaufzählung
    Schutzziele (lt. „Verhältnismäßigkeit“)
    • Strichaufzählung
      Verkehrssicherheit (z. B.: verkehrstechnische Anlagen)
    • Strichaufzählung
      Öffentliche Ordnung und gesetzliche Vorgaben (z. B.: (Funkdienste, Mobiltelefonie, öffentlicher Rundfunk, Notfallevakuierungsanlagen, IT-Infrastruktur)
    • Strichaufzählung
      Öffentliche Gesundheit (z. B.: Anlagen für Gesundheitseinrichtungen und Altersheime)
    • Strichaufzählung
      Öffentliche Sicherheit (z. B.: Anlagen des Bundesheers und der Polizei)
    • Strichaufzählung
      zum Erhalt nationalen, historischen, künstlerischen Erbgutes: (z. B. Signalgeber und Warnmelder für Beanspruchungen in historischen Gebäuden)
    • Strichaufzählung
      Verbraucher/Kunden/Arbeitnehmer z. B.: elektrische Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Umwandlung und Abgabe elektrischer Energie, elektrische Energieverbrauchseinrichtungen, Überspannungsschutzanlagen, Ruf-, Signal- und Kommunikationsanlagen, Alarm-, Zutrittskontroll-, Videoübertragungsanlagen in privaten und öffentlichen Gebäuden (z. B. Verwaltungsgebäude, Gefängnisse, Krankenhäuser, Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen), Notbeleuchtungen in öffentlichen Gebäuden (z. B. Kino, Theatern, Aufzügen)
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Sicherheitsmanagements
  • Strichaufzählung
    Hinweispflicht
  • Strichaufzählung
    Arbeiten an elektrischen Anlagen und Erkennung von Gefahren durch elektrischen Strom und Umgang mit elektrischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe-Maßnahmen insbesondere bei Stromunfällen
  • Strichaufzählung
    Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorkehrungen bei Arbeiten auf Dächern und Höhen
  • Strichaufzählung
    Dachkonstruktionen sowie Dachsicherungssysteme
  • Strichaufzählung
    Windlastberechnungen
  • Strichaufzählung
    Befestigen bei dynamischer Belastung
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Schutzausrüstung PSA (z. B. Sicherheitsgeschirr, Seilsicherheitssysteme, Schutzbrillen, Staubmasken, Helm etc.) und deren Prüfintervalle und -methoden

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des Sicherheitsmanagements auswählen, implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    eine geeignete individuelle Schutzausrüstung auswählen, bereitstellen sowie für deren Funktionstüchtigkeit sorgen und bei Bedarf ergänzen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement auswählen, einweisen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsunterweisungen durchführen und dokumentieren sowie entsprechend der gesetzlichen vorgeschriebenen Frequenz wiederholen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung und Entsorgung von Arbeits- und Werkstoffen sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie entsprechend den Anweisungen aus den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beim Arbeiten auf dem Dach und in der Höhe vorbereiten, anwenden und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen anwenden.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 12
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene berufliche Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Umwelttechnik
  • Strichaufzählung
    Umweltmanagement
  • Strichaufzählung
    einschlägige Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    betriebliche Abfallwirtschaft:
    • Strichaufzählung
      Übersicht der aktuellen Gesetze, Verordnungen und EU-Richtlinien
    • Strichaufzählung
      Abfallwirtschaft im Betrieb
    • Strichaufzählung
      Abfallwirtschaftsgesetz
    • Strichaufzählung
      Verpackungsverordnung
    • Strichaufzählung
      Batterienverordnung
    • Strichaufzählung
      Elektroaltgeräteverordnung
  • Strichaufzählung
    Meldepflichten
  • Strichaufzählung
    Vermeidung von Abfall sowie stoffliche und thermische Verwertungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    umweltschonendes, nachhaltiges, energieeffizientes Arbeiten und Wirtschaften
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Umweltmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben des Umweltschutzes und fachliche Sondervorschriften insbesondere Vorgaben zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) oder Dritter
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Umweltmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des betrieblichen Umweltmanagements auswählen, implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Abfälle fachgerecht behandeln, lagern, transportieren und entsorgen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Umweltmanagement auswählen, einschulen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung, Aufbereitung, Entsorgung und Verwertung von Altgeräten, Arbeits- und Werkstoffen (Hilfsstoffen) sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen.
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens ressourcenschonend im Sinne einer fachgerechten Abfallvermeidung bzw. -verwertung wirtschaften.
  • Strichaufzählung
    den rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatz berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener aktueller Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Anlage 2

Lernergebnisse auf LAP-Niveau – Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter Paragraphen 5 und 8 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten, die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.

Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer eins
    Er/Sie ist in der Lage die Einrichtung, Inbetriebnahme und Prüfung von Bauteilen und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Empfangs- und Sendetechnik, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.), sowie von Bauteilen, Baugruppen, Anlagen und Geräten der Video- und Audiotechnik fachgerecht zu planen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    die Pflege, Wartung und Anwendung der Betriebs- und Hilfsmittel (Maschinen, Geräte, etc.)
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Mitarbeit bei der Arbeitsplanung, beim Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Bearbeitungsmöglichkeiten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Elektrotechnik und elektrische Messtechnik
  • Strichaufzählung
    angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Erzeugung, Umwandlung und Verteilung elektrischer Energie
  • Strichaufzählung
    Elektronik (z. B. Bauelemente, Schaltungen)
  • Strichaufzählung
    Analog- und Digitaltechnik
  • Strichaufzählung
    Prüftechnik und Messtechnik
  • Strichaufzählung
    Gebäudetechnik (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    Erdungsanlagen und Überspannungsschutzanlagen (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    die Herstellung und das Design von Leiterplatten (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Arbeitsweise, die Anwendung sowie die peripheren Einrichtungen von Mikrocomputern
  • Strichaufzählung
    Betriebssysteme, Bedieneroberflächen und Standardsoftware
  • Strichaufzählung
    Netze, Netzwerke und Verbindungstechniken und deren Planung
  • Strichaufzählung
    elektromagnetische Verträglichkeit EMV und elektrostatische Entladung ESD (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    Leistungselektronik (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    Stromversorgung (z. B. Schaltnetzteile, Spannungsverdoppler) für die Audio- und Videotechnik
  • Strichaufzählung
    Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Funkentstörung, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.)
  • Strichaufzählung
    Signalquellen (Video- und Audioquellen, Bandbreiten, Qualitäten, Audioserver, Videoserver)
  • Strichaufzählung
    Video- und Audiotechnik (Anlagen und Geräte, Signalarten und –Inhalte, Bandbreiten, Signalbearbeitung und -verteilung, Kabelarten, Verschlüsselungstechniken, Bauteile der Beschallungstechnik, Schallausbreitung, Pegel, Lautsprechersysteme, Leistungsklassen, Stereo- und Surround-Systeme, Leistungsverstärker, usw.)
  • Strichaufzählung
    Displaytechnologie
  • Strichaufzählung
    Bustechnik (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    optische Übertragungstechnik
  • Strichaufzählung
    Multiroomtechnik (Signalverteilung)
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften, Normen und Rechtsvorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsplanung durchführen und z. B. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
  • Strichaufzählung
    Gespräche mit Vorgesetzen, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise führen
  • Strichaufzählung
    mit Kunden fachgerecht kommunizieren und kundenorientiert arbeiten
  • Strichaufzählung
    Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren und Entscheidungen treffen
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe manuell und maschinell bearbeiten
  • Strichaufzählung
    lösbare (z. B. Klemm-, Steck-, Schraubverbindungen) und unlösbare Verbindungen (z. B. Kerbverbindungen, Weichlöten) herstellen
  • Strichaufzählung
    Leitungen, Kabel und kabelähnliche Leitungen dimensionieren, zurichten, formen, verlegen und anschließen
  • Strichaufzählung
    Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen durchführen und beherrscht die Stromversorgungstechnik, die Messtechnik, Zahlensysteme, sowie Grundlagen der Gleichstromtechnik und Wechselstromtechnik
  • Strichaufzählung
    Fertigungszeichnungen eines einfachen Teils aus einer vorgelegten Zusammenstellungszeichnung, sowie Schalt- und Stromlaufpläne unter Verwendung genormter Schaltzeichen erstellen
  • Strichaufzählung
    Skizzen, Zeichnungen, Schaltpläne, Bedienungsanleitungen, technische Unterlagen usw. lesen und anwenden (auch in englischer Sprache)
  • Strichaufzählung
    Skizzen von einfachen normgerechten technischen Zeichnungen, sowie von Schaltplänen mit rechnergestützten Systemen anfertigen
  • Strichaufzählung
    Analog- und Digitaltechnik anwenden
  • Strichaufzählung
    betriebliche Hard- und Software anwenden
  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse mit und ohne EDV Unterstützung protokollieren und grafisch Auswerten
  • Strichaufzählung
    elektronische Schaltungen herstellen und Baugruppen anfertigen
  • Strichaufzählung
    die Planung, die Dimensionierung, den Zusammenbau und das Verdrahten von elektronischen Bauteilen zu Baugruppen durchzuführen
  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Empfangs- und Sendetechnik, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.) einrichten, in Betrieb nehmen und prüfen
  • Strichaufzählung
    Geräte der Displaytechnologie errichten, in Betrieb nehmen und prüfen
  • Strichaufzählung
    Änderungen und Erweiterungen an Anlagen der Audio- und Videotechnik laut Angaben oder Plänen durchführen
  • Strichaufzählung
    Netzwerke instand halten und warten
  • Strichaufzählung
    bei der Planung einschlägige Sicherheitsvorschriften, Normen und Rechtsvorschriften berücksichtigen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, Bauteile und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Empfangs- und Sendetechnik, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.), sowie Bauteile, Baugruppen, Anlagen und Geräte der Video- und Audiotechnik einzurichten, in Betrieb zu nehmen und zu prüfen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    die Pflege, Wartung und Anwendung der Betriebs- und Hilfsmittel (Maschinen, Geräte, etc.)
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Bearbeitungsmöglichkeiten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Analog- und Digitaltechnik
  • Strichaufzählung
    Elektrotechnik und elektrische Messtechnik
  • Strichaufzählung
    Erzeugung, Umwandlung und Verteilung elektrischer Energie
  • Strichaufzählung
    Elektronik (z. B. Bauelemente, Schaltungen)
  • Strichaufzählung
    Gebäudetechnik (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    Prüftechnik und Messtechnik
  • Strichaufzählung
    Erdungsanlagen und Überspannungsschutzanlagen (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    die Herstellung und das Design von Leiterplatten(Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Arbeitsweise, die Anwendung sowie die peripheren Einrichtungen von Mikrocomputern
  • Strichaufzählung
    elektromagnetische Verträglichkeit EMV und elektrostatische Entladung ESD (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    Leistungselektronik (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    Stromversorgung (z. B. Schaltnetzteile, Spannungsverdoppler) für die Audio- und Videotechnik
  • Strichaufzählung
    Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Funkentstörung, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.)
  • Strichaufzählung
    Signalquellen (Video- und Audioquellen, Bandbreiten, Qualitäten, Audioserver, Videoserver)
  • Strichaufzählung
    Video- und Audiotechnik (Anlagen und Geräte, Signalarten und –Inhalte, Bandbreiten, Signalbearbeitung und -verteilung, Kabelarten, Verschlüsselungstechniken, Bauteile der Beschallungstechnik, Schallausbreitung, Pegel, Lautsprechersysteme, Leistungsklassen, Stereo- und Surround-Systeme, Leistungsverstärker, usw.)
  • Strichaufzählung
    Displaytechnologie
  • Strichaufzählung
    Bustechnik (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    optische Übertragungstechnik
  • Strichaufzählung
    Multiroomtechnik (Signalverteilung)
  • Strichaufzählung
    Betriebssysteme, Bedieneroberflächen und Standardsoftware
  • Strichaufzählung
    Netze, Netzwerke und Verbindungstechniken und deren Planung
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften, Normen und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden sowie der Vermeidung von EMV-Störungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe manuell und maschinell bearbeiten
  • Strichaufzählung
    lösbare (z. B. Klemm-, Steck-, Schraubverbindungen) und unlösbare Verbindungen (z. B. Kerbverbindungen, Weichlöten) herstellen
  • Strichaufzählung
    Leitungen, Kabel und kabelähnliche Leitungen dimensionieren, zurichten, formen, verlegen und anschließen
  • Strichaufzählung
    einfache elektronische Schaltungen herstellen und einfache Baugruppen anfertigen
  • Strichaufzählung
    elektromagnetische Bauelemente zusammenbauen, einstellen und prüfen
  • Strichaufzählung
    Fertigungszeichnungen eines einfachen Teils aus einer vorgelegten Zusammenstellungszeichnung, sowie Schalt- und Stromlaufpläne unter Verwendung genormter Schaltzeichen erstellen
  • Strichaufzählung
    Skizzen, Zeichnungen, Schaltpläne, Bedienungsanleitungen, technische Unterlagen usw. lesen und anwenden (auch in englischer Sprache)
  • Strichaufzählung
    Skizzen von einfachen normgerechten technischen Zeichnungen, sowie von Schaltplänen mit rechnergestützten Systemen anfertigen
  • Strichaufzählung
    Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen durchführen und beherrscht die Stromversorgungstechnik, die Messtechnik, Zahlensysteme, sowie Grundlagen der Gleichstromtechnik und Wechselstromtechnik
  • Strichaufzählung
    Analog- und Digitaltechnik anwenden
  • Strichaufzählung
    elektrische und nicht elektrische Größen unter Anwendung von Messgeräten oder Sensoren messen
  • Strichaufzählung
    betriebliche Hard- und Software anwenden
  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse mit und ohne EDV Unterstützung protokollieren und grafisch Auswerten
  • Strichaufzählung
    elektronische Schaltungen herstellen und Baugruppen anfertigen
  • Strichaufzählung
    die Planung, die Dimensionierung, den Zusammenbau und das Verdrahten von elektronischen Bauteilen zu Baugruppen durchzuführen
  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Empfangs- und Sendetechnik, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.) einrichten, in Betrieb nehmen und prüfen
  • Strichaufzählung
    Bauteile, Baugruppen, Anlagen und Geräte der Video- und Audiotechnik errichten, in Betrieb nehmen und prüfen
  • Strichaufzählung
    Geräte der Displaytechnologie errichten, in Betrieb nehmen und prüfen
  • Strichaufzählung
    Änderungen und Erweiterungen an Anlagen der Audio- und Videotechnik laut Angaben oder Plänen durchführen
  • Strichaufzählung
    bei seiner/ihrer Tätigkeit die berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits- und Rechtsvorschriften berücksichtigen und einhalten.
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden sowie der Vermeidung von EMV-Störungen einhalten.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 3
    Er/Sie ist in der Lage, Bauteile und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.), sowie Bauteile, Baugruppen, Anlagen und Geräte der Video- und Audiotechnik instand zu halten und zu warten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Bearbeitungsmöglichkeiten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Elektrotechnik und elektrische Messtechnik
  • Strichaufzählung
    Erzeugung, Umwandlung und Verteilung elektrischer Energie
  • Strichaufzählung
    Elektronik (z. B. Bauelemente, Schaltungen)
  • Strichaufzählung
    Analog- und Digitaltechnik
  • Strichaufzählung
    Gebäudetechnik (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    Messtechnik und Prüftechnik
  • Strichaufzählung
    Erdungsanlagen und Überspannungsschutzanlagen (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Arbeitsweise, die Anwendung sowie die peripheren Einrichtungen von Mikrocomputern
  • Strichaufzählung
    Betriebssysteme, Bedieneroberflächen und Standardsoftware
  • Strichaufzählung
    elektromagnetische Verträglichkeit EMV und elektrostatische Entladung ESD (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    Leistungselektronik (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    Stromversorgung (z. B. Schaltnetzteile, Spannungsverdoppler) für die Audio- und Videotechnik
  • Strichaufzählung
    Signalquellen (Video- und Audioquellen, Bandbreiten, Qualitäten, Audioserver, Videoserver)
  • Strichaufzählung
    Video- und Audiotechnik (Anlagen und Geräte, Signalarten und -inhalte, Bandbreiten, Signalbearbeitung und -verteilung, Kabelarten, Verschlüsselungstechniken, Bauteile der Beschallungstechnik, Schallausbreitung, Pegel, Lautsprechersysteme, Leistungsklassen, Stereo- und Surround-Systeme, Leistungsverstärker, usw.)
  • Strichaufzählung
    Bustechnik (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    optische Übertragungstechnik
  • Strichaufzählung
    Multiroomtechnik (Signalverteilung)
  • Strichaufzählung
    Displaytechnologie
  • Strichaufzählung
    Netze, Netzwerke und Verbindungstechniken und deren Planung
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften, Normen und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden sowie der Vermeidung von EMV-Störungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe manuell und maschinell bearbeiten
  • Strichaufzählung
    lösbare (z. B. Klemm-, Steck-, Schraubverbindungen) und unlösbare Verbindungen (z. B. Kerbverbindungen, Weichlöten) herstellen
  • Strichaufzählung
    elektromagnetische Bauelemente zusammenbauen, einstellen und prüfen
  • Strichaufzählung
    einfache elektronische und elektromechanische Bauteile und Baugruppen, Bauteile und Baugruppen der Hochfrequenztechnik, Bauteile, Baugruppen, Anlagen und Geräte der Video- und Audiotechnik, sowie Geräte der Displaytechnologie instandhalten und warten
  • Strichaufzählung
    Analog- und Digitaltechnik anwenden
  • Strichaufzählung
    Messverfahren und Messgeräte zum Messen von elektrischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen auswählen und die Messergebnisse beurteilen
  • Strichaufzählung
    Skizzen, Zeichnungen, Schaltpläne, Bedienungsanleitungen, technische Unterlagen usw. lesen und anwenden (auch in englischer Sprache)
  • Strichaufzählung
    Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen durchführen und beherrscht die Stromversorgungstechnik, die Messtechnik, Zahlensysteme, sowie Grundlagen der Gleichstromtechnik und Wechselstromtechnik
  • Strichaufzählung
    elektrische und nicht elektrische Größen unter Anwendung von Messgeräten oder Sensoren messen
  • Strichaufzählung
    betriebliche Hard- und Software anwenden
  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse mit und ohne EDV Unterstützung protokollieren und grafisch Auswerten
  • Strichaufzählung
    Geräte der Displaytechnologie errichten, in Betrieb nehmen und prüfen
  • Strichaufzählung
    Netzwerke instand halten und warten
  • Strichaufzählung
    bei seiner/ihrer Tätigkeit die berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits- und Rechtsvorschriften berücksichtigen und einhalten.
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden sowie der Vermeidung von EMV-Störungen einhalten.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 4
    Er/Sie ist in der Lage, Fehler, Mängel und Störungen an Bauteilen und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.), sowie an Bauteilen, Baugruppen, Anlagen und Geräten der Video- und Audiotechnik systematisch aufzusuchen, einzugrenzen und zu beseitigen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Bearbeitungsmöglichkeiten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Elektrotechnik und elektrische Messtechnik
  • Strichaufzählung
    Erzeugung, Umwandlung und Verteilung elektrischer Energie
  • Strichaufzählung
    Elektronik (z. B. Bauelemente, Schaltungen)
  • Strichaufzählung
    Analog- und Digitaltechnik
  • Strichaufzählung
    Gebäudetechnik (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    Erdungsanlagen und Überspannungsschutzanlagen (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Arbeitsweise, die Anwendung sowie die peripheren Einrichtungen von Mikrocomputern
  • Strichaufzählung
    Betriebssysteme, Bedieneroberflächen und Standardsoftware
  • Strichaufzählung
    Netze, Netzwerke und Verbindungstechniken und deren Planung
  • Strichaufzählung
    elektromagnetische Verträglichkeit EMV und elektrostatische Entladung ESD (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    Leistungselektronik (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    Stromversorgung (z. B. Schaltnetzteile, Spannungsverdoppler) für die Audio- und Videotechnik
  • Strichaufzählung
    Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Funkentstörung, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.)
  • Strichaufzählung
    Signalquellen (Video- und Audioquellen, Bandbreiten, Qualitäten, Audioserver, Videoserver) Video- und Audiotechnik (Anlagen und Geräte, Signalarten und –Inhalte, Bandbreiten, Signalbearbeitung und -verteilung, Kabelarten, Verschlüsselungstechniken, Bauteile der Beschallungstechnik, Schallausbreitung, Pegel, Lautsprechersysteme, Leistungsklassen, Stereo- und Surround-Systeme, Leistungsverstärker, usw.)
  • Strichaufzählung
    Displaytechnologie
  • Strichaufzählung
    Bustechnik (Grundkenntnisse)
  • Strichaufzählung
    optische Übertragungstechnik
  • Strichaufzählung
    Multiroomtechnik (Signalverteilung)
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften, Normen und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden sowie der Vermeidung von EMV-Störungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe manuell und maschinell bearbeiten.
  • Strichaufzählung
    lösbare (z. B. Klemm-, Steck-, Schraubverbindungen) und unlösbare Verbindungen (z. B. Kerbverbindungen, Weichlöten) herstellen.
  • Strichaufzählung
    Leitungen, Kabel und kabelähnliche Leitungen dimensionieren, zurichten, formen, verlegen und anschließen.
  • Strichaufzählung
    einfache elektronische Schaltungen herstellen und einfache Baugruppen anfertigen.
  • Strichaufzählung
    elektromagnetische Bauelemente zusammenbauen, einstellen und prüfen.
  • Strichaufzählung
    Fehler, Mängel und Störungen an einfachen elektronischen und elektromechanischen Bauteilen und Baugruppen, an Bauteilen und Baugruppen der Hochfrequenztechnik (Funktechnik, Modulation, Antennentechnik, Satellitenempfangstechnik, usw.), an Bauteilen, Baugruppen, Anlagen und Geräten der Video- und Audiotechnik, sowie der Displaytechnologie systematisch aufzusuchen, einzugrenzen und zu beseitigen.
  • Strichaufzählung
    Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen durchführen und beherrscht die Stromversorgungstechnik, die Messtechnik, Zahlensysteme, sowie Grundlagen der Gleichstromtechnik und Wechselstromtechnik.
  • Strichaufzählung
    Skizzen, Zeichnungen, Schaltpläne, Bedienungsanleitungen, technische Unterlagen usw. lesen und anwenden (auch in englischer Sprache).
  • Strichaufzählung
    Analog- und Digitaltechnik anwenden.
  • Strichaufzählung
    elektrische und nicht elektrische Größen unter Anwendung von Messgeräten oder Sensoren messen.
  • Strichaufzählung
    betriebliche Hard- und Software anwenden.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse mit und ohne EDV Unterstützung protokollieren und grafisch auswerten.
  • Strichaufzählung
    Geräte der Displaytechnologie errichten, in Betrieb nehmen und prüfen.
  • Strichaufzählung
    bei seiner/ihrer Tätigkeit die berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits- und Rechtsvorschriften berücksichtigen und einhalten.
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden sowie der Vermeidung von EMV-Störungen einhalten.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 5
    Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Fachgerechte Arbeitsausführung
  • Strichaufzählung
    Betriebsspezifisches Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    Fachgerechtes Anwenden der einzelnen Arbeitsverfahren und Verarbeitungsschritte
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements
  • Strichaufzählung
    einschlägigen Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften, Normen und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden sowie der Vermeidung von EMV-Störungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren und Entscheidungen treffen
  • Strichaufzählung
    Gespräche mit Vorgesetzen, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise führen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse prüfen und bewerten
  • Strichaufzählung
    Verbesserungsvorschläge entwickeln
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen führen
  • Strichaufzählung
    zur Beurteilung von Routinearbeiten die berufs- und betriebsrelevante Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltschutzstandards sowie einschlägigen Sicherheitsvorschriften und in Betracht kommende Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einbeziehen.

LERNERGEBNIS

  1. Ziffer 6
    Er/Sie ist in der Lage, bei der Durchführung von Arbeitsaufträgen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie aus allfällig erforderlichen Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle zu ergreifen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    den rechtlichen Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung (Rechtsform des Unternehmens) und andere betriebsrelevante Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    die aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften
  • Strichaufzählung
    die Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
  • Strichaufzählung
    die betrieblichen Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt (Grundkenntnisse über: sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; die im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung, sowie die Entsorgung des Abfalls)
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung sowie der Produkthaftung
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden sowie der Vermeidung von EMV-Störungen (z. B. ETG, ETV, ESV, ÖVE, ÖNORM, EN, TAEV)
  • Strichaufzählung
    die Anwendung der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    sich gemäß den betriebsrelevanten Rechtsvorschriften verhalten
  • Strichaufzählung
    Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen und hat verfügt über Methodenkompetenz
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge mit Sorgfalt, zuverlässig, verantwortungsbewusst, pünktlich, einsatzbereit, service- und kundenorientiert durchführen.
  • Strichaufzählung
    bei seiner/ihrer Tätigkeit die berufs- und betriebsrelevante Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltschutzstandards berücksichtigen sowie einschlägigen Sicherheits- und Rechtsvorschriften einbeziehen.