Verordnung der Bundesinnung der Mechatroniker über die Meisterprüfung für das Handwerk Mechatroniker für Medizingerätetechnik (Mechatroniker für Medizingerätetechnik – Meisterprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2022,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk Mechatroniker für Medizingerätetechnik ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage 1 abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B und Modul 3 der Meisterprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Meisterprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so ist dieses Modul auf einmal abzulegen.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1 Teil A

Modul 1 Teil B

Modul 3

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat aber jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 2 Teil A

Modul 2 Teil B

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

  1. Absatz 5Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

Modul

Teil

Gegenstand

Anrechnung

Modul 1

A

Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Lehrabschlussprüfung in dem Lehrberuf „Mechatronik mit Hauptmodul Medizingerätetechnik“ (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungs-vorschriften und Prüfungsordnung) oder

Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Fachrichtung oder einem für das Handwerk spezifischen Ausbildungsschwerpunkt oder

Studium an einer Universität oder Fachhochschule in einer in den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung.

Modul 2

A

„Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“

Lehrabschlussprüfung in dem Lehrberuf „Mechatronik mit Hauptmodul Medizingerätetechnik“ (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungs-vorschriften und Prüfungsordnung) oder

Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Fachrichtung oder einem für das Handwerk spezifischen Ausbildungsschwerpunkt oder

Studium an einer Universität oder Fachhochschule in einer in den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung.

Modul 3

 

„Technische Fachkunde“,

„Rechtliche und medizinische Fachkunde“ und

„Fachspezifische Kommunikation und Qualitätsmanagement“.

Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Fachrichtung oder einem für das Handwerk spezifischen Ausbildungsschwerpunkt oder

Studium an einer Universität oder Fachhochschule in einer in den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Paragraph 4,

Das Modul 1 ist eine projektorientierte fachlich praktische Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Im Teil A sind die berufsnotwendigen Lernergebnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (LAP-Niveau) gemäß Paragraph 21, Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2022,, nachzuweisen. Im Teil B sind die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Lernergebnisse nachzuweisen. Dazu zählen insbesondere Planung, Organisation und meisterliche Ausführung.

Modul 1 Teil A

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil A umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat das folgende berufsnotwendige Lernergebnis im Rahmen der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf LAP-Niveau nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor aufzubauen, zu programmieren, inbetriebzunehmen und zu prüfen,
    2. Ziffer 2
      Fehler, Mängel und Störungen an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor systematisch aufzusuchen, einzugrenzen und zu beseitigen und
    3. Ziffer 3
      wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und deren Dokumentation durchzuführen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Ausführung laut Aufgabenstellung,
    2. Ziffer 2
      Funktionsfähigkeit laut Vorgaben,
    3. Ziffer 3
      Vollständigkeit laut Vorgaben,
    4. Ziffer 4
      Berücksichtigung der Normen und Vorschriften,
    5. Ziffer 5
      Interpretation der Ergebnisse und
    6. Ziffer 6
      Sauberkeit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 5 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 6 Stunden zu beenden.

Modul 1 Teil B

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil B umfasst zwei Gegenstände
    1. Ziffer eins
      „Entwicklung, Herstellung und Instandsetzung“ und
    2. Ziffer 2
      „Wiederkehrende Prüfungen“.
  2. Absatz 3Die Ausarbeitung hat unter Einbeziehung der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, sowie unter Bedachtnahme auf den aktuellen Stand der Technik auf den Gebieten des Umweltschutzes und des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes und auf rationelle Herstellungs- und Arbeitsmethoden zu erfolgen. Hierbei sind die gültigen einschlägigen Rechtsvorschriften, technischen Richtlinien und Bestimmungen berufsbezogene Sondervorschriften zu berücksichtigen.

Gegenstand „Entwicklung, Herstellung und Instandsetzung“

Paragraph 7,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlich-praktischen Lernergebnisse durch die Bearbeitung von betrieblichen Aufträgen nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Aufträge der Planung und Herstellung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Aufträge des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Aufträge der Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung) von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen und
    4. Ziffer 4
      ein systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Berücksichtigung der Normen und Vorschriften,
    2. Ziffer 2
      Funktionsfähigkeit laut Vorgaben,
    3. Ziffer 3
      Ausführung laut Aufgabenstellung und
    4. Ziffer 4
      Sauberkeit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 12 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 14 Stunden zu beenden.
  4. Absatz 4Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Materialien und Werkzeuge verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Material von der Verwendung ausschließen.
  5. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin darf Unterlagen wie Normen, technische Richtlinien, Tabellen verwenden. Muster oder Übungsbeispiele dürfen nicht verwendet werden.
  6. Absatz 6Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die ihm/ihr bekannt gegebenen Halbfertigteile zur Prüfung mitzubringen.

Gegenstand „Wiederkehrende Prüfungen“

Paragraph 8,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlich-praktischen Lernergebnisse durch die Bearbeitung von betrieblichen Aufträgen nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Aufträge der Prüfungen von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen und
    2. Ziffer 2
      sämtliche Aufträge der Medizingerätetechnik fachgerecht zu dokumentieren.
  2. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Berücksichtigung der Normen und Vorschriften,
    2. Ziffer 2
      Vollständigkeit laut Vorgaben und
    3. Ziffer 3
      Interpretation der Ergebnisse.
  3. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 3 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 4 Stunden zu beenden.
  4. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Materialien und Werkzeuge verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Material und Werkzeuge von der Verwendung ausschließen.
  5. Absatz 6Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin darf Unterlagen wie Normen, technische Richtlinien, Tabellen verwenden. Muster oder Übungsbeispiele dürfen nicht verwendet werden.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDas Modul 2 ist eine fachlich mündliche Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Im Teil A hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Im Teil B sind die Lernergebnisse in Management, Qualitätsmanagement sowie im Sicherheitsmanagement unter Beweis zu stellen.

Modul 2 Teil A

Paragraph 10,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil A umfasst den Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen zumindest vier von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf LAP-Niveau.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor aufzubauen, zu programmieren, inbetriebzunehmen und zu prüfen,
    2. Ziffer 2
      Geräte und Systeme der Medizintechnik instandzuhalten und zu warten,
    3. Ziffer 3
      Fehler, Mängel und Störungen an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor systematisch aufzusuchen, einzugrenzen und zu beseitigen,
    4. Ziffer 4
      wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und deren Dokumentation durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Kunden und Kundinnen an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik einzuweisen, zu informieren und zu beraten,
    6. Ziffer 6
      seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen und
    7. Ziffer 7
      Aufgaben unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards fachgerecht durchzuführen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Gesprächsführung unter Verwendung von Fachausdrücken und
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit.
  4. Absatz 4Das Prüfungsgespräch hat mindestens 20 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 30 Minuten zu beenden.

Modul 2 Teil B

Paragraph 11,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil B umfasst den Gegenstand „technische und rechtliche Fachkunde sowie Qualitäts-, Risiko- und Sicherheitsmanagement“.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.
  3. Absatz 3Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins bis 6 sowie mindestens zwei weitere von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse aus Ziffer 7 bis 12 nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2,

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Aufträge der Planung und Herstellung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Aufträge des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Aufträge der Prüfungen von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      sämtliche Aufträge der Medizingerätetechnik fachgerecht zu dokumentieren,
    5. Ziffer 5
      das betriebliche Qualitäts- und Risikomanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    6. Ziffer 6
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    7. Ziffer 7
      Aufträge der Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung) von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    8. Ziffer 8
      ein systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    9. Ziffer 9
      die Verkaufs– und Beratungskommunikation über Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen und Kunden und Kundinnen sowie Angehörige der Fachkreise einzuweisen und zu informieren,
    10. Ziffer 10
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den Ausschreibungsrichtlinien entsprechend zu kommunizieren,
    11. Ziffer 11
      ein Projektmanagement fachgerecht durchzuführen und
    12. Ziffer 12
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
  4. Absatz 4Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      professionelle Gesprächsführung unter Verwendung von Fachausdrücken,
    2. Ziffer 2
      fachliche Richtigkeit und
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit.
  5. Absatz 5Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 45 Minuten zu beenden.

Modul 3: Fachtheoretische schriftliche Prüfung

Paragraph 12,

  1. Absatz einsDas Modul 3 ist eine schriftliche Prüfung. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat dabei die dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Lernergebnisse unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Das Modul 3 umfasst die Gegenstände
    1. Ziffer eins
      „Technische Fachkunde“,
    2. Ziffer 2
      „Rechtliche und medizinische Fachkunde“ und
    3. Ziffer 3
      „Fachspezifische Kommunikation und Qualitätsmanagement“.
  3. Absatz 3Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren.
  4. Absatz 4Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  5. Absatz 5Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, Allgemeine Prüfungsordnung ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.

Gegenstand „Technische Fachkunde“

Paragraph 13,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins bis 3 sowie mindestens ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse aus Ziffer 4 bis 6 nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2,

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Aufträge der Planung und Herstellung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Aufträge des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Aufträge der Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung) von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      ein systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Aufträge der Prüfungen von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen und
    6. Ziffer 6
      sämtliche Aufträge der Medizingerätetechnik fachgerecht zu dokumentieren.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 2 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 2,5 Stunden zu beenden.

Gegenstand „Rechtliche und medizinische Fachkunde“

Paragraph 14,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Aufträge der Planung und Herstellung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Aufträge der Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung) von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Aufträge der Prüfungen von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      sämtliche Aufträge der Medizingerätetechnik fachgerecht zu dokumentieren und
    5. Ziffer 5
      die Verkaufs- und Beratungskommunikation über Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen und Kunden und Kundinnen sowie Angehörige der Fachkreise einzuweisen und zu informieren.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 1, 5 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 2 Stunden zu beenden.

Gegenstand „Fachspezifische Kommunikation und Qualitätsmanagement“

Paragraph 15,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      das betriebliche Qualitäts- und Risikomanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    2. Ziffer 2
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    3. Ziffer 3
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    4. Ziffer 4
      die Verkaufs- und Beratungskommunikation über Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen und Kunden und Kundinnen sowie Angehörige der Fachkreise einzuweisen und zu informieren und
    5. Ziffer 5
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den Ausschreibungsrichtlinien entsprechend zu kommunizieren.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 1, 5 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 2 Stunden zu beenden.

Modul 4: Ausbilderprüfung

Paragraph 16,

Das Modul 4 besteht aus der Ausbilderprüfung gemäß Paragraphen 29 a, ff BAG oder in der Absolvierung des Ausbilderkurses gemäß Paragraph 29 g, BAG.

Modul 5: Unternehmerprüfung

Paragraph 17,

Das Modul 5 besteht aus der Unternehmerprüfung gemäß Paragraph 25, GewO 1994.

Bewertung

Paragraph 18,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Das Modul 1, das Modul 2 und das Modul 3 sind positiv bestanden, wenn alle Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden.
  3. Absatz 3Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 3

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 4Angerechnete Gegenstände werden in die Beurteilung, ob ein Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul nach Anrechnung

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 5Die Meisterprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Meisterprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.
  2. Absatz 6So das Modul 3 angerechnet worden ist, ist die Meisterprüfung mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1 und 2 mit Auszeichnung bestanden wurden. So das Modul 3 angerechnet worden ist, ist die Meisterprüfung mit gutem Erfolg bestanden, wenn die Module 1 und 2 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Meisterprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 19,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Zusatzprüfung für die fachlich nahestehende Meisterprüfung Handwerk Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung

Paragraph 20,

Personen, die im Handwerk Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst den Gegenstand dieser Meisterprüfung: Modul 2 Teil B.

Zusatzprüfung für die fachlich nahestehende Meisterprüfung Handwerk Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik

Paragraph 21,

Personen, die im Handwerk Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst den Gegenstand dieser Meisterprüfung: Modul 2 Teil B.

Zusatzprüfung für die fachlich nahestehende Meisterprüfung Handwerk Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik

Paragraph 22,

Personen, die im Handwerk Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst den Gegenstand dieser Meisterprüfung: Modul 2 Teil B.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 23,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt am 30.06.2023 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung der Bundesinnung der Mechatroniker über die Meisterprüfung für das Handwerk Mechatroniker für Medizingerätetechnik (Mechatroniker für Medizingerätetechnik – Meisterprüfungsordnung), kundgemacht von der Bundesinnung der Mechatroniker am 30. Jänner 2004, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu zwölf Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen. Die Prüfung gilt mit dem Antritt zu einem Modul als begonnen.
  4. Absatz 4Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Meisterprüfung anzurechnen.

Bundesinnung der Mechatroniker

KommR Ing. Andreas Kandioler

Bundesinnungsmeister

DI Christian Atzmüller

Bundesinnungsgeschäftsführer

Anlage 1

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 7,, 8, 11, 13, 14 und 15 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

HANDWERKSAUSÜBUNG AUF MEISTERLICHEM NIVEAU:

UNTERNEHMENSFÜHRUNG FACHSPEZIFISCH;

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Mechatronikmeister für Medizingerätetechnik / Die Mechatronikmeisterin für Medizingerätetechnik kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Mechatronikmeister für Medizingerätetechnik/ Die Mechatronikmeisterin für Medizingerätetechnik kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

Qualifikationsbereich: HANDWERKSAUSÜBUNG AUF MEISTERLICHEM NIVEAU

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer eins
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Planung und Herstellung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Bau, Funktionsweise und Handhabung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik wie z. B.: Rehabilitationstechnikgeräten, Behandlungsgeräten, Diagnosegeräten und Laborgeräten
  • Strichaufzählung
    mechanische Be- und Verarbeitungstechniken für Werkstoffe aus Metallen, Nichtmetallen und Verbundstoffen,
  • Strichaufzählung
    CNC gesteuerte Maschinen
  • Strichaufzählung
    Verfahren und Werkstoffe der Additiven Fertigung/des 3D-Drucks
  • Strichaufzählung
    Arten und Funktionsweise von Maschinenelementen sowie über deren Handhabung, Montage und Demontage
  • Strichaufzählung
    Vorschriften über Werkstoffe im Bereich der medizinischen Anwendung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Physik und Chemie
  • Strichaufzählung
    Akkumulatoren und Ladetechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Isolationen und Isolations- und Schutzklassen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit EMV
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Hochvolttechnologie
  • Strichaufzählung
    Schutz gegen elektrischen Schlag
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Hochfrequenztechnik
  • Strichaufzählung
    Angewandte Elektronik
  • Strichaufzählung
    anwendungsspezifische Analogtechnik und Digitaltechnik sowie Grundlagen der Leistungselektronik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Robotik und Telemedizin
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Pneumatik, Hydraulik und Mechanik, deren Funktionsweise und Anwendung sowie deren einschlägigen Bauteile und Baugruppen
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktionsweisen von Mess- und Prüftechniken und deren Handhabung wie z. B. mechanische Prüfmittel, pneumatische, elektrische und elektronische Messgeräte
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Medizin- und Gesundheitsinformatik
  • Strichaufzählung
    Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Automatisierungstechnik z. B. hydraulische, elektrische, pneumatische, elektro-pneumatische Aktuatoren, freie und speicherprogrammierte Steuerungen (SPS)
  • Strichaufzählung
    Netze, Netzwerke sowie Verbindungstechniken
  • Strichaufzählung
    Assemblierung von mehreren elektromechanischen, elektronischen und elektrischen medizintechnischen Geräten zu Gesamtsystemen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über die Anatomie und Physiologie des Menschen
  • Strichaufzählung
    medizinische und technische Fachbegriffe
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Biomedizin und der biomedizinischen Signalverarbeitung
  • Strichaufzählung
    Sterilisationsvorschriften und -Maßnahmen
  • Strichaufzählung
    technische Kommunikation, Dokumentation und Unterlagenerstellung wie z. B. Schaltpläne, Skizzen, technische Bedienungsanleitungen
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise und die Eigenschaften biomedizinischer Sensoren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über CE Kennzeichnung (Gesetze)
  • Strichaufzählung
    Kennzeichnung von Medizinprodukten (z. B. Typenschilder, Symbole ON EN 980, …)
  • Strichaufzählung
    bildgebende Verfahren in der Medizin und ihre Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    rationelle und wirtschaftliche Herstellungs- und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Qualitäts- und Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    den aktuellen Stand der Technik insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes sowie des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Sicherheitsvorkehrungen bei sämtlichen Be- und Verarbeitungsschritten einschließlich des Strahlenschutzes und der Handhabung technischer Gase

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    auf Basis des Arbeitsauftrags die Arbeitsplanung, -steuerung und -kontrolle vornehmen und sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    den gesamten Arbeitsprozess in Bezug auf Zeit und Termine organisieren.
  • Strichaufzählung
    als Arbeitsvorbereitung zur Errichtung alle erforderlichen Unterlagen erstellen, dokumentieren sowie interpretieren.
  • Strichaufzählung
    auf Basis des Arbeitsauftrages Konstruktionsmodelle, -skizzen, und -pläne sowie Schaltpläne anfertigen, lesen, interpretieren und auswerten.
  • Strichaufzählung
    die Materialbeschaffung organisieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    biokompatible Werkstoffe für einen speziellen Anwendungsfall auswählen.
  • Strichaufzählung
    auf Basis des Arbeitsauftrages das technische Arbeitsverfahren nach der entsprechenden Eignung, Wirtschaftlichkeit und Einsatzmöglichkeit auswählen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen.
  • Strichaufzählung
    mechanische Be- und Verarbeitungstechniken durchführen wie z. B.: spanabhebende Bearbeitung, nichtspanende Verformungen, lösbare und nicht lösbare Verbindungen.
  • Strichaufzählung
    einen geeigneten Oberflächenschutz und Korrosionsverhinderung bei mechatronischen Systemen auswählen und einplanen.
  • Strichaufzählung
    Steuerungen und Regelungen planen und programmieren
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Robotik-Systeme planen, entwerfen und dokumentieren, einschließlich der Auswahl geeigneter Aktuatoren.
  • Strichaufzählung
    häufig verwendete medizinische Fachausdrücke und Begriffe interpretieren.
  • Strichaufzählung
    ärztliche Verordnungen für Sonderanfertigungen lesen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    biomedizintechnische Systeme unter Berücksichtigung von Kundenvorgaben bzw. Normen und Vorschriften spezifizieren.
  • Strichaufzählung
    biomedizintechnische Geräte und Systeme unter Verwendung von Softwaretools für Analyse, Simulation und Synthese entwickeln.
  • Strichaufzählung
    physiologische Grundkenntnisse zur Erfassung von Biosignalen im technischen Umfeld anwenden.
  • Strichaufzählung
    medizinische Prinzipien zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit interpretieren und für die Entwicklung von gesundheitstechnischen Systemen anwenden.
  • Strichaufzählung
    elektronische Schaltungen zur Einbringung elektrischer Signale in den Körper dimensionieren und planen wie z. B.: Elektrostimulation.
  • Strichaufzählung
    elektronische Schaltungen zur Erfassung der körpereigenen elektrischen Signale zur biomedizinischen Signalverarbeitung dimensionieren und planen wie z. B.: EKG.
  • Strichaufzählung
    Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen entwickeln, entsprechende Bauteile auswählen, fertigen und in Betrieb nehmen.
  • Strichaufzählung
    gesundheits-mechatronische Systeme durch Assemblierung von Geräten oder mechanischen, elektronischen und informationstechnischen Baugruppen herstellen.
  • Strichaufzählung
    korrekte Funktionsweise unter Laborbedingungen überprüfen sowie Fehlfunktionen identifizieren.
  • Strichaufzählung
    die Hygienevorschriften lesen, interpretieren und bei der Planung und Herstellung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    den aktuellen Stand der Technik insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes sowie des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes in der Planung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens bei der Planung die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien einhalten und sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 2
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Bau, Funktionsweise und Handhabung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik wie z. B.: Rehabilitationstechnikgeräten, Behandlungsgeräten, Diagnosegeräten und Laborgeräten
  • Strichaufzählung
    Vorschriften über Werkstoffe im Bereich der medizinischen Anwendung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Physik und Chemie
  • Strichaufzählung
    Akkumulatoren und Ladetechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Isolationen und Isolations- und Schutzklassen und Schutz gegen elektrischen Schlag
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Hochvolttechnologie
  • Strichaufzählung
    Angewandte Elektronik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Robotik und Telemedizin
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Pneumatik, Hydraulik und Mechanik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit EMV
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktionsweisen von Mess- und Prüftechniken und deren Handhabung wie z. B. mechanische Prüfmittel, pneumatische, elektrische und elektronische Messgeräte
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Medizin- und Gesundheitsinformatik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Automatisierungstechnik
  • Strichaufzählung
    Netze, Netzwerke sowie Verbindungstechniken
  • Strichaufzählung
    Assemblierung von mehreren elektromechanischen, elektronischen und elektrischen medizintechnischen Geräten zu Gesamtsystemen
  • Strichaufzählung
    rationelle und wirtschaftliche Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    medizinische und technische Fachbegriffe
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Biomedizin und der biomedizinischen Signalverarbeitung
  • Strichaufzählung
    Sterilisations- und Hygienevorschriften und -Maßnahmen
  • Strichaufzählung
    technische Kommunikation, Dokumentation und Unterlagenerstellung wie z. B. Schaltpläne, Skizzen, technische Bedienungsanleitungen
  • Strichaufzählung
    technische Normen im Bereich der Herstellung von Medizingeräten (z. B. EN 60601 – Serie, ON EN 62353 usw.) sowie über deren Anwendung und Umsetzung
  • Strichaufzählung
    den aktuellen Stand der Technik insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes sowie des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Qualitäts- und Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Sicherheitsvorkehrungen bei sämtlichen Be- und Verarbeitungsschritten einschließlich des Strahlenschutzes und der Handhabung technischer Gase

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    auf Basis des Arbeitsauftrags die Arbeitsplanung, -steuerung und -kontrolle vornehmen und sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    den gesamten Arbeitsprozess in Bezug auf Zeit und Termine organisieren.
  • Strichaufzählung
    auf Basis des Arbeitsauftrages Konstruktionsmodelle, -skizzen, und -pläne sowie Schaltpläne lesen, interpretieren und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die Materialbeschaffung organisieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    auf Basis des Arbeitsauftrages die ausgewählten technische Arbeitsverfahren umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. nach der entsprechenden Eignung einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Montage- und Installationstechniken durchführen.
  • Strichaufzählung
    Steuerungen und Regelungen in Betrieb nehmen und nachjustieren.
  • Strichaufzählung
    häufig verwendete medizinische Fachausdrücke und Begriffe interpretieren.
  • Strichaufzählung
    gesundheits-mechatronische Systeme durch Assemblierung von Geräten oder mechanischen, elektronischen und informationstechnischen Baugruppen aufbauen und in Betrieb nehmen.
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsteile zusammenbauen, passen und justieren.
  • Strichaufzählung
    eine Funktionskontrolle nach Aufbau und Inbetriebnahme durchführen.
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitseinrichtungen prüfen.
  • Strichaufzählung
    programmieren und konfigurieren von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik.
  • Strichaufzählung
    die Überprüfungs- und Arbeitsschritte bei der Inbetriebnahme von mechatronischen Systemen planen, durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die Hygienevorschriften lesen, interpretieren und anwenden.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 3
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung) von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Bau, Funktionsweise und Handhabung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik wie z. B.: Rehabilitationstechnikgeräten, Behandlungsgeräten, Diagnosegeräten und Laborgeräten
  • Strichaufzählung
    Vorschriften über Werkstoffe im Bereich der medizinischen Anwendung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Physik und Chemie
  • Strichaufzählung
    Akkumulatoren und Ladetechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Isolationen und Isolations- und Schutzklassen und Schutz gegen elektrischen Schlag
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit EMV
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Hochvolttechnologie
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Hochfrequenztechnik
  • Strichaufzählung
    angewandte Elektronik
  • Strichaufzählung
    anwendungsspezifische Analogtechnik und Digitaltechnik sowie Grundlagen der Leistungselektronik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Robotik und Telemedizin
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Pneumatik, Hydraulik und Mechanik
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktionsweisen von Mess- und Prüftechniken und deren Handhabung wie z. B. mechanische Prüfmittel, pneumatische, elektrische und elektronische Messgeräte
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Medizin- und Gesundheitsinformatik
  • Strichaufzählung
    Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Automatisierungstechnik
  • Strichaufzählung
    Netze, Netzwerke sowie Verbindungstechniken
  • Strichaufzählung
    Prüfnormen und Prüfabläufe
  • Strichaufzählung
    rationelle und wirtschaftliche Herstellungs- und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    medizinische und technische Fachbegriffe
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Biomedizin und der biomedizinischen Signalverarbeitung
  • Strichaufzählung
    Sterilisations- und Hygienevorschriften und -Maßnahmen
  • Strichaufzählung
    technische Kommunikation, Dokumentation und Unterlagenerstellung wie z. B. Schaltpläne, Skizzen, technische Bedienungsanleitungen
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise und die Eigenschaften biomedizinischer Sensoren
  • Strichaufzählung
    bildgebende Verfahren in der Medizin und ihre Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    den aktuellen Stand der Technik insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes sowie des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Qualitäts- und Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Sicherheitsvorkehrungen bei sämtlichen Be- und Verarbeitungsschritten einschließlich des Strahlenschutzes und der Handhabung technischer Gase

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    sämtliche Wartungsarbeiten laut Serviceintervall und Wartungsplan fachgerecht durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    von der Kundschaft beschriebene Störungen/Mängel erheben und dokumentieren sowie geeignete Lösungsvorschläge entwickeln und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    medizintechnische Geräte auf Mängel überprüfen und dabei ein geeignetes Prüfverfahren auswählen und dementsprechend anwenden.
  • Strichaufzählung
    die Auswahl des Prüfverfahrens argumentieren und das Ergebnis des Prüfverfahrens interpretieren.
  • Strichaufzählung
    der Kundschaft die rechtliche, sicherheits- und betriebstechnische sowie ökonomische Notwendigkeit der Wartungs- bzw. Serviceintervalle bei medizintechnischen Geräten und Systemen kundengerecht erklären und darlegen.
  • Strichaufzählung
    Messverfahren, Messgeräte und Sensoren zum Messen von berufstypischen Größen wie Kraft, Massen usw. auswählen, anwenden und die Messergebnisse analysieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    funktions- und sicherheitstechnische Prüfungen und messtechnische Kontrollen für die Wartung und für das Service von medizintechnischen Geräten und Systemen durchführen, dies dokumentieren und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    medizintechnische Geräte und Systeme ausbauen, zerlegen und transportieren.
  • Strichaufzählung
    medizintechnische Geräte und Systeme und deren Bauteile bei der Remontage fachgerecht prüfen und justieren.
  • Strichaufzählung
    vorbeugende, überwachende und korrigierende Maßnahmen setzen, um Fehlerursachen zu beseitigen.
  • Strichaufzählung
    Prüfnormen umsetzen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 4
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Funktionskontrollen und Fehlersuchmöglichkeiten an medizintechnischen Geräten und Systemen unterschiedlicher Anwendungsgebiete
  • Strichaufzählung
    Arten von Fehlern, Störungen und Mängel an medizintechnischen Geräten und Systemen und deren Feststellung
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe und deren Materialfehler
  • Strichaufzählung
    Handhabung von Test- und Diagnosegeräten und Software
  • Strichaufzählung
    Arten, Bau, Funktionsweise und Handhabung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik wie z. B.: Rehabilitationstechnikgeräten, Behandlungsgeräten, Diagnosegeräten und Laborgeräten
  • Strichaufzählung
    Vorschriften über Werkstoffe im Bereich der medizinischen Anwendung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Physik und Chemie
  • Strichaufzählung
    Akkumulatoren und Ladetechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Isolationen und Isolations- und Schutzklassen und Schutz gegen elektrischen Schlag
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit EMV
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Hochvolttechnologie
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Hochfrequenztechnik
  • Strichaufzählung
    angewandte Elektronik
  • Strichaufzählung
    anwendungsspezifische Analogtechnik und Digitaltechnik sowie Grundlagen der Leistungselektronik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Robotik und Telemedizin
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Pneumatik, Hydraulik und Mechanik, deren Funktionsweise und Anwendung sowie deren einschlägigen Bauteile und Baugruppen
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktionsweisen von Mess- und Prüftechniken und deren Handhabung wie z. B. mechanische Prüfmittel, pneumatische, elektrische und elektronische Messgeräte
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Medizin- und Gesundheitsinformatik
  • Strichaufzählung
    Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Automatisierungstechnik z. B. hydraulische, elektrische, pneumatische, elektro-pneumatische Aktuatoren, freie und speicherprogrammierte Steuerungen (SPS)
  • Strichaufzählung
    Netze, Netzwerke sowie Verbindungstechniken
  • Strichaufzählung
    rationelle und wirtschaftliche Herstellungs- und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    medizinische und technische Fachbegriffe
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Biomedizin und der biomedizinischen Signalverarbeitung
  • Strichaufzählung
    Sterilisations- und Hygienevorschriften und -Maßnahmen
  • Strichaufzählung
    technische Kommunikation und Unterlageninterpretation wie z. B. Schaltpläne, Skizzen, technische Bedienungsanleitungen
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise und die Eigenschaften biomedizinischer Sensoren
  • Strichaufzählung
    bildgebende Verfahren in der Medizin und ihre Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    den aktuellen Stand der Technik insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes sowie des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Qualitäts- und Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Sicherheitsvorkehrungen bei sämtlichen Be- und Verarbeitungsschritten einschließlich des Strahlenschutzes und der Handhabung technischer Gase

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Fehler und Störungen an medizintechnischen Geräten und Systemen systematisch bzw. durch den Einsatz von Test- und Diagnosesoftware aufsuchen, eingrenzen, feststellen, analysieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    auftretende Fehler hinsichtlich ihrer Ursache messtechnisch verifizieren, analysieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Messverfahren und Messgeräte zur Messung elektrischer und nicht elektrischer Größen auswählen, anwenden und die Messergebnisse analysieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Austauschteile bei der Instandsetzung von medizintechnischen Geräten und Systemen fachgerecht auswählen, montieren und justieren.
  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit des Arbeitsauftrages die geeigneten Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe auswählen und fachgerecht anwenden.
  • Strichaufzählung
    die notwendigen Prüfungen und Prüfungsschritte vor, während und nach der Instandsetzung von medizintechnischen Geräten und Systemen anwenden und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    elektrische und mechanische Schutzmaßnahmen umsetzen, überprüfen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    unabdingbare Arbeiten unter Spannung planen, vorbereiten, durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 5
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Aufträge der Prüfungen von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Bau, Funktionsweise und Handhabung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik wie z. B.: Rehabilitationstechnikgeräten, Behandlungsgeräten, Diagnosegeräten und Laborgeräten
  • Strichaufzählung
    wiederkehrende Wartung und Service und deren Funktion und Notwendigkeit
  • Strichaufzählung
    Wartungs- und Serviceintervalle laut Herstellerangaben
  • Strichaufzählung
    sicherheitstechnische als auch funktionale Überprüfungsmethoden und -verfahren
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktionsweisen von Mess- und Prüftechniken und deren Handhabung wie z. B. mechanische Prüfmittel, pneumatische, elektrische und elektronische Messgeräte, Prüfen mit Lehren, Längen- u. Winkelprüfung etc.
  • Strichaufzählung
    Messtechnik (Verfahren, Anwendungen, Geräte) bei der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Überprüfung von Medizingeräten sowie von Spezialgeräte im Bereich der Medizingeräte und deren Anwendung
  • Strichaufzählung
    Normen, Vorschriften, Sicherheitstechnik und Grenzwerte
  • Strichaufzählung
    technische Normen im Bereich der Prüfung von Medizingeräten (z. B. EN 60601 – Serie, ON EN 62353, usw.) sowie über deren Anwendung und Umsetzung
  • Strichaufzählung
    Arten und Inhalte von Prüfprotokollen
  • Strichaufzählung
    Toleranzangaben und Passungsarten
  • Strichaufzählung
    Arten und Handhabung von Test- und Diagnosesoftware
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Physik und Chemie
  • Strichaufzählung
    Akkumulatoren und Ladetechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Isolationen und Isolations- und Schutzklassen und Schutz gegen elektrischen Schlag
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Hochvolttechnologie
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Hochfrequenztechnik
  • Strichaufzählung
    angewandte Elektronik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Robotik und Telemedizin
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Pneumatik, Hydraulik und Mechanik
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktionsweisen von Mess- und Prüftechniken und deren Handhabung wie z. B. mechanische Prüfmittel, pneumatische, elektrische und elektronische Messgeräte
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Medizin- und Gesundheitsinformatik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Automatisierungstechnik
  • Strichaufzählung
    Netze, Netzwerke sowie Verbindungstechniken
  • Strichaufzählung
    rationelle und wirtschaftliche Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    medizinische und technische Fachbegriffe
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Biomedizin und der biomedizinischen Signalverarbeitung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über CE Kennzeichnung (Gesetze)
  • Strichaufzählung
    Sterilisations- und Hygienevorschriften und -Maßnahmen
  • Strichaufzählung
    Dokumentation und Unterlagenerstellung wie z. B. Messprotokolle
  • Strichaufzählung
    den aktuellen Stand der Technik insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes sowie des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Qualitäts- und Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    Umweltschutz- und Energiemanagement
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Sicherheitsvorkehrungen bei sämtlichen Be- und Verarbeitungsschritten einschließlich des Strahlenschutzes und der Handhabung technischer Gase

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die für den Prüf- und Messumfang relevanten Arbeitsschritte feststellen und daraus einen Prüfplan erstellen.
  • Strichaufzählung
    für jegliche durchzuführende Überprüfung anhand des Prüfplans, die geeigneten Werkzeuge und Geräte auswählen, anwenden und die daraus erhobenen Ergebnisse dokumentieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    relevante Normen auf konkrete Prüfaufgaben anwenden.
  • Strichaufzählung
    die eingesetzten Prüfmittel und Messgeräte auf gültige Kalibrierfristen kontrollieren und bei Abweichungen eine Risikoanalyse durchführen.
  • Strichaufzählung
    entsprechende Messschaltungen und Messanordnungen aufbauen.
  • Strichaufzählung
    die Patientensicherheit gewährleisten durch Anwendung und Dokumentation der Grenzwerte, Normen und Vorschriften.
  • Strichaufzählung
    Prüfprotokolle erstellen und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV) durchführen und diese dokumentieren.
  • Strichaufzählung
                 aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 6
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, sämtliche Aufträge der Medizingerätetechnik fachgerecht zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Bau, Funktionsweise und Handhabung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik wie z. B.: Rehabilitationstechnikgeräten, Behandlungsgeräten, Diagnosegeräten und Laborgeräten
  • Strichaufzählung
    fachgerechte Dokumentation in Deutsch und Englisch
  • Strichaufzählung
    medizinische Fachausdrücke
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften, Normen und Standards
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Medizin- und Gesundheitsinformatik
  • Strichaufzählung
    medizinische und technische Fachbegriffe
  • Strichaufzählung
    Sterilisations- und Hygienevorschriften und -Maßnahmen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über CE Kennzeichnung (Gesetze)
  • Strichaufzählung
    Kennzeichnung von Medizinprodukten (z. B. Typenschilder, Symbole ON EN 980, usw.)
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Qualitäts- und Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    Umweltschutz- und Energiemanagement
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Sicherheitsvorkehrungen bei sämtlichen Be- und Verarbeitungsschritten einschließlich des Strahlenschutzes

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    medizintechnische Prüfprotokolle unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien erstellen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Dokumentation für medizintechnische Geräte und Systeme entwerfen und implementieren.
  • Strichaufzählung
    vorschriftsgemäße Dokumentation über Inbetriebnahme und Unterweisung erstellen.
  • Strichaufzählung
    den gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten nachkommen
  • Strichaufzählung
    Projekte der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    einschlägige Rechtsvorschriften für die Dokumentation einhalten und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    englischsprachige Dokumentationen erstellen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.
LERNERGEBNIS:
  1. Ziffer 7
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein Projektmanagement fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Bau, Funktionsweise und Handhabung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik wie z. B.: Rehabilitationstechnikgeräten, Behandlungsgeräten, Diagnosegeräten und Laborgeräten
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Organisationsformen des Gesundheitswesens
  • Strichaufzählung
    Nutzen und Grenzen des Projektmanagements
  • Strichaufzählung
    Projektziele
  • Strichaufzählung
    Projektanalyse
  • Strichaufzählung
    Projektphasen und deren Planung wie Auftragsklärung (Definition, Ziele), Struktur-, Ablauf- und Kostenpläne
  • Strichaufzählung
    Projekt-Controlling
  • Strichaufzählung
    Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Risikoplanung und Risikomanagement
  • Strichaufzählung
    Projekt-Qualitätsmanagement und Projektabschluss: Aufbau eines Qualitätsmanagements – Übergabeprozess – Projektnachkalkulation

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Methoden und Werkzeuge (digitale Tools) des Projektmanagements anwenden.
  • Strichaufzählung
    Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten.
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Organisationsformen des Gesundheitswesens erkennen und diese bei der Projektplanung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Normen und gesetzlicher Vorgaben sicherstellen.

Qualifikationsbereich: UNTERNEHMENSFÜHRUNG FACHSPEZIFISCH

Kundenberatung und Praxisgerechte Angebotslegung

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 8
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, die Verkaufs – und Beratungskommunikation über Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht durchzuführen und Kunden und Kundinnen sowie Angehörige der Fachkreise einzuweisen und zu informieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Bau, Funktionsweise und Handhabung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik wie z. B.: Rehabilitationstechnikgeräten, Behandlungsgeräten, Diagnosegeräten und Laborgeräten
  • Strichaufzählung
    Kommunikations- und Präsentationsformen
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Kommunikation mit ÄrztInnen und PatientInnen (Beratung)
  • Strichaufzählung
    Fachterminologie
  • Strichaufzählung
    Grundlagen über die Anatomie und Physiologie des Menschen
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsökonomie
  • Strichaufzählung
    auftragsbezogene Planung
  • Strichaufzählung
    Fachkalkulation inklusive der Material-, Lohn- und Selbstkosten etc.
  • Strichaufzählung
    Wartung und Service und deren Funktion und Notwendigkeit
  • Strichaufzählung
    Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen
  • Strichaufzählung
    Struktur und grundlegende Funktionsweise der österreichischen und europäischen Gesundheitssysteme
  • Strichaufzählung
    Struktur der Krankenhäuser
  • Strichaufzählung
    Struktur der Sozialversicherungen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens der Kundschaft erkennen, erfassen, konkretisieren und dokumentieren sowie kundengerecht darlegen.
  • Strichaufzählung
    Kunden und Kundinnen an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik einweisen, informieren und beraten.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln, planen, dokumentieren sowie kundegerecht kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    Entwurfsskizzen und technische Unterlagen lesen, anwenden, interpretieren und analysieren.
  • Strichaufzählung
    betriebsintern und mit Kunden und Kundinnen in Deutsch und Englisch kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    passende Fachterminologien anwenden,
  • Strichaufzählung
    als kompetenter Gesprächspartner in klinischen Teams auftreten.
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns im Gesundheitsbereich berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    für medizinisch-technische Fragestellungen die relevanten Parameter ermitteln.
  • Strichaufzählung
    Beratungsergebnisse dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    der Kundschaft die sicherheits- und betriebstechnische sowie ökonomische Notwendigkeit von Wartungs- bzw. Serviceintervallen kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen (Medizinprodukteberater) für die Beratung der Kundschaft einteilen, bei deren Beratungstätigkeiten unterstützen und gegebenenfalls Ergänzungen bzw. Korrekturen einbringen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese bei seiner/ihrer Beratungstätigkeit der Kundschaft einbeziehen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 9
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den Ausschreibungsrichtlinien entsprechend zu kommunizieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Bau, Funktionsweise und Handhabung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik wie z. B.: Rehabilitationstechnikgeräten, Behandlungsgeräten, Diagnosegeräten und Laborgeräten
  • Strichaufzählung
    branchenübliches Leistungsangebot
  • Strichaufzählung
    Schritte von Ausschreibungsverfahren
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene und ausschreibungsbezogene Richtlinien
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Kommunikation zu Kunden
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung
  • Strichaufzählung
    Fachkalkulation
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung
  • Strichaufzählung
    Betriebsmittelkosten
  • Strichaufzählung
    digitale Kalkulationstools und deren Verwendung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Vertragsrechts
  • Strichaufzählung
    Produkthaftung und Produkthaftungsgesetz
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Kunden und Kundinnen fachgerecht über die jeweiligen medizinischen Geräte und System beraten.
  • Strichaufzählung
    die Kalkulation der Gesamtplanung erstellen und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die branchenspezifische Leistungsbeschreibung kundenfreundlich darstellen.
  • Strichaufzählung
    sämtliche Angaben anführen und anwenden, die für eine öffentliche Ausschreibung notwendig sind.
  • Strichaufzählung
    Angebote unter Berücksichtigung der ausschreibungsbezogenen Normen und der Produkthaftung erstellen.
  • Strichaufzählung
    individuelle Angebote auf Basis einer Kundenanfrage unter Einhaltung gesetzlich relevanter Vorschriften erstellen.
  • Strichaufzählung
    die geplanten Arbeitsverfahren auswählen.
  • Strichaufzählung
    medizinische Geräte, Arbeitsmittel und Personal auswählen.
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Auswertungstools anwenden und die Ergebnisse interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Personal- und Sachkosten berechnen unter Berücksichtigung aller Lohn- und Nebenkosten sowie Gemeinkosten.
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen und speziellen Vertragsnormen interpretieren, einhalten und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Abrechnungen aus dem Bereich des Medizin- und Gesundheitswesens entwerfen und implementieren sowie vorhandene Systeme adaptieren.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Normen und gesetzlicher Vorgaben sicherstellen.

Qualitätsmanagement, Sicherheits- und Umweltmanagement

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 10
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, das betriebliche Qualitäts- und Risikomanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Bau, Funktionsweise und Handhabung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik wie z. B.: Rehabilitationstechnikgeräten, Behandlungsgeräten, Diagnosegeräten und Laborgeräten
  • Strichaufzählung
    Qualitätsplanung, -lenkung, -prüfung und -verbesserung
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung
  • Strichaufzählung
    Tools und Werkzeuge der Qualitätssicherung und des -managements
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    Zertifikate, Zulassungen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Qualitätsmanagements
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement erklären und in betrieblichen Prozessen implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die Auswahl eines geeigneten Prüfverfahrens zur Qualitätssicherung und -optimierung argumentieren und das Ergebnis des Prüfverfahrens interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsstandards organisieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    betriebsspezifische und qualitätssichernde Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie zur Reklamationsbearbeitung entwickeln, anwenden und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 11
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    allgemeine Sicherheitsbestimmungen zur Verhütung von Personen- und Sachschäden wie gesetzliche Vorschriften, z. B. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Elektroschutzverordnung, Arbeitsmittelverordnung, Arbeitszeitruhegesetz, Grenzwertverordnung über Arbeitsstoffe und krebserzeugende Arbeitsstoffe, TRVB
  • Strichaufzählung
    notwendige Unterweisungen und Dokumentation der einschlägigen Sicherheitsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    fachliche Sondervorschriften wie berufsbezogene Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Maschinen- und Gerätesicherheitsverordnung
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Sicherheitsmanagements
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des Sicherheitsmanagements auswählen, implementieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    eine geeignete individuelle Schutzausrüstung auswählen und bereitstellen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsunterweisungen durchführen und dokumentieren sowie entsprechend der gesetzlichen vorgeschriebenen Frequenz wiederholen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung und Entsorgung von Arbeits- und Werkstoffen sowie anderem Material entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    eine Evaluierung unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer fachlichen Fähigkeiten im Zuge seiner/ihrer Tätigkeit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, der Kunden/Kundinnen, unbeteiligter Dritter und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb umsetzen, dokumentieren und zielgruppengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    vorbeugende Maßnahmen setzen, um die Grenzwerte bei gesundheitsgefährdenden Stoffen einzuhalten.
  • Strichaufzählung
    die notwendigen Schutzmaßnahmen und Vorgehensweisen bei z. B. Heiß- und Kältearbeiten, Arbeiten unter Spannung und bei Systemen unter Druck einleiten und ergreifen sowie zielgruppengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die notwendige Erstversorgung bei Arbeitsunfällen ergreifen.
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Bau- und Sicherheitsvorschriften und Normen anwenden und sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 12
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Abfallwirtschaft
  • Strichaufzählung
    Vermeidung von Abfall sowie stoffliche und thermische Verwertungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    umweltschonendes, nachhaltiges, energieeffizientes Arbeiten und Wirtschaften
  • Strichaufzählung
    Kreislaufwirtschaft von Rohstoffen und Produkten
  • Strichaufzählung
    rationelle und wirtschaftliche Herstellungs- und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Umweltmanagement
  • Strichaufzählung
    einschlägige Umweltschutzvorschriften im Zusammenhang mit der Sammlung, Trennung, Logistik und dem Transport von Abfällen und Reststoffen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Umweltmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des betrieblichen Umweltmanagements auswählen, implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    ein System für die fachgerechte Behandlung, Lagerung, Transport, Trennung und Wiederverwendung der Abfälle und Reststoffe insbesondere für medizinischen Sondermüll umsetzen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Umweltmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung und Aufbereitung von Arbeits- und Werkstoffen (Hilfsstoffe) sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen.
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens ressourcenschonend im Sinne einer fachgerechten Abfallvermeidung bzw.-verwertung wirtschaften.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Anhang 2

Lernergebnisse auf LAP-Niveau – Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter Paragraphen 5 und 8 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten, die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.

Modul 1 Teil A Gegenstand Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Modul 2 Teil A Gegenstand Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer eins
    Er/Sie ist in der Lage, Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik im Bereich von Rehabilitation, Behandlung, Diagnose und Labor fachgerecht aufzubauen, zu programmieren, inbetriebzunehmen und zu prüfen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Mitarbeit bei der Arbeitsplanung, beim Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Bearbeitungsmöglichkeiten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes
  • Strichaufzählung
    Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Elektrotechnik und der elektrischen Messtechnik
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Elektronik (z. B. Bauelemente, Schaltungen)
  • Strichaufzählung
    anwendungsspezifische Analogtechnik und Digitaltechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der berufsspezifischen Funktion und Anwendung der Pneumatik, Hydraulik, Elektronik und Mechanik, deren Zusammenhänge sowie der einschlägigen Bauteile und Baugruppen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische physikalische und chemische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie Skizzen, Schaltpläne, Bedienungsanleitungen usw.
  • Strichaufzählung
    Bearbeitungsmethoden von Werkstoffen wie z. B. Sägen, Bohren, Schleifen, Feilen, Gewinde schneiden, usw.
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Arten des Oberflächenschutzes und der Korrosionsverhinderung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Aufbaus, der Arbeitsweise, der Anwendung sowie der peripheren Einrichtungen von Mikrocomputersystemen
  • Strichaufzählung
    betriebliche Hard- und Software
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit EMV
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Anatomie (Lehre vom Körperbau), Physiologie und Hygiene (Körper- und Arbeitshygiene)
  • Strichaufzählung
    gerätespezifische Steuer- und Regeltechnik, einschließlich Akkumulatoren und Ladetechnik
  • Strichaufzählung
    Betrieb und Anwendung von elektrischen, elektronischen, pneumatischen oder hydraulischen Antrieben und deren Baugruppen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Gesetze, Normen und Vorschriften
  • Strichaufzählung
    bildgebende Diagnostik und den erforderlichen Strahlenschutz
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Intensivmedizin
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Verfahren der Elektromedizin: Wechselwirkungen zwischen elektrischen Strömen und dem menschlichen Körper
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktion und Betrieb von Geräten und Systemen der Rehabilitationstechnik und Hauskrankenpflege
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Funktionsweise von OP-Ausstattungen und Einrichtungen der Dentaltechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Funktion und des Aufbaus von haustechnischen Einrichtungen in Krankenhäusern insbesondere im Hinblick auf die Schnittstelle zu Medizingeräten
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Sterilisations- und Hygienemaßnahmen und Verfahren
  • Strichaufzählung
    Assemblierung mehrerer medizinischer und/oder nicht medizinischer Geräte zu Gesamtsystemen
  • Strichaufzählung
    CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung von Medizinprodukten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    passende Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe handhaben.
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie Skizzen, Zeichnungen, Schaltplänen, Bedienungsanleitungen usw. lesen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Skizzen und einfache normgerechte technische Zeichnungen sowie Schaltpläne auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme anfertigen.
  • Strichaufzählung
    elektrische und mechanische Größen unter Anwendung von Messgeräten, Lehren oder Sensoren messen.
  • Strichaufzählung
    Werkstoffen bearbeiten wie durch Sägen, Bohren, Schleifen, Feilen, Gewinde schneiden, usw.
  • Strichaufzählung
    einfache Leiterplatten entwerfen, mit Bauteilen bestücken und prüfen.
  • Strichaufzählung
    einfache elektronische Schaltungen entwerfen, dimensionieren und aufbauen.
  • Strichaufzählung
    Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik zusammenbauen, verdrahten, verschlauchen, einstellen und prüfen.
  • Strichaufzählung
    Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik anwenderspezifisch programmieren.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik instandzuhalten und zu warten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Wartung und Instandhaltung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik
  • Strichaufzählung
    Mitarbeit bei der Arbeitsplanung, beim Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes
  • Strichaufzählung
    Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Elektrotechnik und der elektrischen Messtechnik
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Elektronik (z. B. Bauelemente, Schaltungen)
  • Strichaufzählung
    anwendungsspezifische Analogtechnik und Digitaltechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der berufsspezifischen Funktion und Anwendung der Pneumatik, Hydraulik, Elektronik und Mechanik, deren Zusammenhänge sowie der einschlägigen Bauteile und Baugruppen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische physikalische und chemische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie Skizzen, Zeichnungen, Schaltplänen, Bedienungsanleitungen usw.
  • Strichaufzählung
    wichtigste Arten des Oberflächenschutzes und der Korrosionsverhinderung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Aufbaus, der Arbeitsweise, der Anwendung sowie der peripheren Einrichtungen von Mikrocomputersystemen
  • Strichaufzählung
    betriebliche Hard- und Software
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit EMV
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Anatomie (Lehre vom Körperbau), Physiologie und Hygiene (Körper- und Arbeitshygiene)
  • Strichaufzählung
    gerätespezifische Steuer- und Regeltechnik, einschließlich Akkumulatoren und Ladetechnik
  • Strichaufzählung
    Betrieb und Anwendung von elektrischen, elektronischen, pneumatischen oder hydraulischen Antrieben und deren Baugruppen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Gesetze, Normen und Vorschriften
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Funktion und des Aufbaus von haustechnischen Einrichtungen in Krankenhäusern insbesondere im Hinblick auf die Schnittstelle zu Medizingeräten
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Sterilisations- und Hygienemaßnahmen und Verfahren

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einfache Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik instandhalten und warten.
  • Strichaufzählung
    die Wartung laut Herstellerangaben durchführen und diese dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    passende Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe handhaben.
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie Skizzen, Zeichnungen, Schaltplänen, Bedienungsanleitungen usw. lesen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    elektrische und mechanische Größen unter Anwendung von Messgeräten, Lehren oder Sensoren messen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 3
    Er/Sie ist in der Lage, Fehler, Mängel und Störungen an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik systematisch aufzusuchen, einzugrenzen und zu beseitigen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Funktionskontrolle und der Fehlersuchmöglichkeiten an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik
  • Strichaufzählung
    Instandsetzung von Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktionsweisen von Mess- und Prüftechniken sowie deren Handhabung
  • Strichaufzählung
    Prüfprotokolle
  • Strichaufzählung
    elektrotechnische und elektronische Grundschaltungen und Bauelemente
  • Strichaufzählung
    Mitarbeit bei der Arbeitsplanung, beim Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes
  • Strichaufzählung
    Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    anwendungsspezifische Analogtechnik und Digitaltechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der berufsspezifischen Funktion und Anwendung der Pneumatik, Hydraulik, Elektronik und Mechanik, deren Zusammenhänge sowie der einschlägigen Bauteile und Baugruppen
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie Skizzen, Schaltpläne, Bedienungsanleitungen usw.
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Fertigungstechnik im Bereich der Mechanik und Elektronik
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Arten des Oberflächenschutzes und der Korrosionsverhinderung
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Aufbaus, der Arbeitsweise, der Anwendung sowie der peripheren Einrichtungen von Mikrocomputersystemen
  • Strichaufzählung
    betriebliche Hard- und Software
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit EMV
  • Strichaufzählung
    gerätespezifische Steuer- und Regeltechnik, einschließlich Akkumulatoren und Ladetechnik
  • Strichaufzählung
    Betrieb und Anwendung von elektrischen, elektronischen, pneumatischen oder hydraulischen Antrieben und deren Baugruppen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Gesetze, Normen und Vorschriften
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Sterilisations- und Hygienemaßnahmen und Verfahren

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Fehler, Mängel und Störungen an einfachen Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik aufsuchen, eingrenzen und beseitigen.
  • Strichaufzählung
    elektrische und mechanische Größen unter Anwendung von Messgeräten, Lehren oder Sensoren messen und prüfen.
  • Strichaufzählung
    passende Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe handhaben.
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie Skizzen, Zeichnungen, Schaltplänen, Bedienungsanleitungen usw. lesen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    elektrische und mechanische Größen unter Anwendung von Messgeräten, Lehren oder Sensoren messen.
  • Strichaufzählung
    defekte Bauteile auf Leiterplatten identifizieren und austauschen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 4
    Er/Sie ist in der Lage, wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen (STK) und messtechnische Kontrollen, (MTK) gemäß gesetzlicher Bestimmungen und deren Dokumentation durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) gemäß gesetzlichen Bestimmungen und deren Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Mitarbeit bei der Arbeitsplanung, beim Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
  • Strichaufzählung
    ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes
  • Strichaufzählung
    Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    elektrische Schutzklassen und Schutztypen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Elektrotechnik und der elektrischen Messtechnik
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische physikalische und chemische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Bedienungsanleitungen und Prüfvorschriften
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Arten des Oberflächenschutzes und der Korrosionsverhinderung
  • Strichaufzählung
    betriebliche Hard- und Software
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Gesetze, Normen und Vorschriften
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Sterilisations- und Hygienemaßnahmen und Verfahren
  • Strichaufzählung
    CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung von Medizinprodukten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse mit und ohne EDV-Unterstützung protokollieren und grafisch auswerten.
  • Strichaufzählung
    wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen (STK) und messtechnische Kontrollen, (MTK) gemäß gesetzlicher Bestimmungen, basierend auf einschlägigen Normen und deren Dokumentation durchführen.
  • Strichaufzählung
    passende Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe handhaben.
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie Bedienungsanleitungen und Prüfvorschriften lesen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    elektrische und mechanische Größen unter Anwendung von Messgeräten, Lehren oder Sensoren messen.
  • Strichaufzählung
    elektrische Schutzmaßnahmen überprüfen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 5
    Er/Sie ist in der Lage, Kunden und Kundinnen an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik (Medizinprodukteberater/Medizinprodukteberaterin), einzuweisen, zu informieren und zu beraten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Medizinprodukteberater/in
  • Strichaufzählung
    Kommunikationswege im Gesundheitswesen z. B. Kommunikation mit Ärzten
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Anatomie (Lehre vom Körperbau), Physiologie und Hygiene (Körper- und Arbeitshygiene)
  • Strichaufzählung
    Strukturen im Gesundheitswesen
  • Strichaufzählung
    Aufbau des Sozialversicherungswesens
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Kommunikation und Präsentation
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Intensivmedizin
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Verfahren der Elektromedizin
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Rehabilitationstechnik und Hauskrankenpflege
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Funktionsweise von OP-Ausstattungen und Einrichtungen der Dentaltechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Funktion und des Aufbaus von haustechnischen Einrichtungen in Krankenhäusern, insbesondere im Hinblick auf die Schnittstelle zu Medizingeräten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden/innen an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik einweisen, informieren und beraten.
  • Strichaufzählung
    Bedienungsanleitungen und Produktinformationen lesen und anwenderorientiert erklären.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 6
    Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Feedback
  • Strichaufzählung
    Sein/ihr Fachgebiet (siehe Lernergebnisse oberhalb)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Qualität der eigenen Arbeiten sowie der Arbeiten von Kollegen und Kolleginnen beurteilen.
  • Strichaufzählung
    Feedback geben.
  • Strichaufzählung
    Optimierungsvorschläge einbringen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 7
    Er/Sie ist in der Lage, Aufgaben unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes
  • Strichaufzählung
    die rechtlicheren Rahmenbedingungen der betrieblichen Leistungserstellung und andere betriebsrelevante Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    die Anwendung der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements
  • Strichaufzählung
    Umweltschutz wie z. B. sinnvoller Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich und im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallende Reststoffe, deren Trennung, Verwertung und Entsorgung des Abfalls
  • Strichaufzählung
    Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung einschließlich Reklamationsbearbeitung
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge mit Sorgfalt, zuverlässig, verantwortungsbewusst, pünktlich, einsatzbereit, service- und kundenorientiert durchführen.
  • Strichaufzählung
    einschlägige Ökologie- und Umweltstandards umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Lösungsvorschläge mitentwickeln.
  • Strichaufzählung
    Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren und auf Basis dieser Entscheidungen treffen.
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden anwenden.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis bei der Planung berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Gesundheitsvorschriften einbeziehen.