Verordnung der Bundesinnung der Maler und Tapezierer über die Meisterprüfung für das Handwerk Vergolder und Staffierer (Vergolder und Staffierer-Meisterprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2022,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk Vergolder und Staffierer ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage 1 abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für das Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B und Modul 3 der Meisterprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Meisterprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 7 dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so sind bei einem Antritt alle Gegenstände des Moduls unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 7 zu absolvieren.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1 Teil A

Modul 1 Teil B

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat jedenfalls entweder mindestens ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 2 Teil A

Modul 2 Teil B

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

Modul 3

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

  1. Absatz 5Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

Modul

Teil

Gegenstand

Anrechnung

Modul 1

A

Praktische Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

- Lehrabschlussprüfung in einem der folgenden Lehrberufe (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung):

  • Strichaufzählung
    Vergolder/in und Staffierer/in
  • Strichaufzählung
    Beschriftungsdesign und Werbetechnik

- Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Fachrichtung oder einem für das Handwerk spezifischen Ausbildungsschwerpunkt, insbesondere

  • Strichaufzählung
    Fachschule für Kunsthandwerk und Design – Ausbildungszweig: Malen, Vergolden & Schriftdesign

B

Staffieren und Fassmalerei

-

Vergolden, Versilbern, Metallisieren

-

Konservieren, Restaurieren und Pflege

-

Modul 2

A

Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

- Lehrabschlussprüfung in einem der folgenden Lehrberufe (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung):

  • Strichaufzählung
    Vergolder/in und Staffierer/in
  • Strichaufzählung
    Beschriftungsdesign und Werbetechnik

- Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Fachrichtung oder einem für das Handwerk spezifischen Ausbildungsschwerpunkt, insbesondere

  • Strichaufzählung
    Fachschule für Kunsthandwerk und Design – Ausbildungszweig: Malen, Vergolden & Schriftdesign

B

Konservierung und Restaurierung im Vergolder- und Staffiererhandwerk

-

Neuschaffung im Vergolder- und Staffiererhandwerk

-

Modul 3

 

Kalkulation, Kostenvoranschlag, Rechnung

-

Fachzeichnung, Kartierung, Befundung, Restaurierungsziel, Dokumentation und Restaurierbericht

-

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Paragraph 4,

Das Modul 1 ist eine projektorientierte fachlich praktische Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Zu Teil B kann erst nach positiver Absolvierung von Teil A angetreten werden. Im Teil A sind die berufsnotwendigen Lernergebnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (LAP-Niveau) gemäß Paragraph 21, Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2022,, nachzuweisen. Im Teil B sind die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Lernergebnisse nachzuweisen. Dazu zählen insbesondere Planung, Organisation und meisterliche Ausführung.

Modul 1 Teil A

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil A umfasst den Gegenstand „Praktische Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden berufsnotwendigen Lernergebnisse im Rahmen der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf LAP-Niveau nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      eine Polimentvergoldung in Glanz und Matt herzustellen,
    2. Ziffer 2
      eine Imitationstechnik durchzuführen und
    3. Ziffer 3
      einen Engelskopf oder eine Skulptur stil- und fachgerecht polychrom zu fassen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachgerechte Ausführung der Arbeit,
    2. Ziffer 2
      stilgerechte und künstlerische Umsetzung,
    3. Ziffer 3
      optisches Erscheinungsbild,
    4. Ziffer 4
      fachgerechtes Hantieren mit Werkzeugen und Hilfsmitteln,
    5. Ziffer 5
      ökonomischer Materialeinsatz sowie Zeitaufwand und
    6. Ziffer 6
      saubere Arbeitsplatzgestaltung.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 3 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 4 Stunden zu beenden. Aufgrund der spezifischen Arbeitsanforderungen ist die Prüfungszeit gleichmäßig auf zwei aufeinander folgende Tage zu verteilen.
  5. Absatz 5Material, Werkzeuge, Hilfsmittel (zB Kocher) und ein weißer Arbeitsmantel sind nach Maßgabe der Prüfungskommission vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin selbst beizustellen. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der zu erbringenden Lernergebnisse oder für die fachgerechte Durchführung der Prüfung nicht geeignet, kann die Prüfungskommission sie von der Verwendung ausschließen.
  6. Absatz 6Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat folgende Werkstücke zur Prüfung mitzubringen:
    1. Ziffer eins
      geschnitztes, bereits grundiertes Ornament in der Größe von ca. 15 x 20 cm,
    2. Ziffer 2
      bereits abgesperrte und grundierte Platte in der Größe von ca. 25 x 25 cm und
    3. Ziffer 3
      Engelskopf mit einem Durchmesser von mind. 12 cm oder Skulptur mit einer Höhe von mind. 22 cm.

    Sind die Werkstücke für die zweifelsfreie Bewertung der zu erbringenden Lernergebnisse oder für die fachgerechte Durchführung der Prüfung nicht geeignet, kann die Prüfungskommission sie von der Verwendung ausschließen.

Modul 1 Teil B

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil B umfasst die Gegenstände:
    1. Ziffer eins
      Staffieren und Fassmalerei,
    2. Ziffer 2
      Vergolden, Versilbern, Metallisieren und
    3. Ziffer 3
      Konservieren, Restaurieren und Pflege.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Lernergebnisse durch die Bearbeitung von betrieblichen Aufträgen nachzuweisen.

Gegenstand „Staffieren und Fassmalerei“

Paragraph 7,

  1. Absatz einsDer Gegenstand „Staffieren und Fassmalerei“ umfasst folgende Arbeitsbereiche:
    1. Ziffer eins
      Fassmalerei,
    2. Ziffer 2
      Marmorieren,
    3. Ziffer 3
      Lüstern,
    4. Ziffer 4
      Porzellanimitation (Majolika) und
    5. Ziffer 5
      Holzimitation (Maserieren).
  2. Absatz 2Die den Arbeitsbereichen zugeordneten Lernergebnisse haben dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, zu entsprechen. Mehrere Arbeitsbereiche können auf ein und demselben Kunstobjekt ausgeführt werden. Ansonsten gelten die Vorgaben des Absatz 3 bis Absatz 11,
  3. Absatz 3Arbeitsbereich „Fassmalerei“: Anhand einer bereits in Kreide grundierten, partiell vergoldeten und/oder versilberten Skulptur in der Größe von ca. 30 cm hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin folgendes Lernergebnis nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage zu gewährleisten, dass Plastiken und Skulpturen fachgerecht, stilecht, polychrom gefasst werden.

  4. Absatz 4Arbeitsbereich „Marmorieren“: Anhand eines bereits abgesperrten, grundierten Bretts in der Größe von ca. 30 x 50 cm oder anhand eines Gegenstandes mit ähnlicher Fläche hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin folgendes Lernergebnis nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage, die fachgerechte Herstellung von Stein- und Marmorimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern zu gewährleisten.

  5. Absatz 5Arbeitsbereich „Lüstern“: Anhand einer bereits versilberten oder vergoldeten Fläche von ca. 20 x 30 cm hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die fachgerechte Vorbereitung von Untergründen auf verschiedenen Trägermaterialien zu gewährleisten,
    2. Ziffer 2
      Lüster herzustellen und aufzutragen und
    3. Ziffer 3
      Lasuren herzustellen und aufzutragen.
  6. Absatz 6Arbeitsbereich „Porzellanimitation (Majolika)“: Anhand einer bereits grundierten Fläche von ca. 12 x 20 cm hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die fachgerechte Vorbereitung von Untergründen auf verschiedenen Trägermaterialien zu gewährleisten und
    2. Ziffer 2
      die fachgerechte Herstellung von Porzellanimitationen (Majolika) auf verschiedenen Untergründen und Trägern zu gewährleisten.
  7. Absatz 7Arbeitsbereich „Holzimitation (Maserieren)“: Anhand einer bereits abgesperrten und grundierten Platte im Ausmaß von ca. 30 x 20 cm oder eines Gegenstandes mit ähnlicher Fläche hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die fachgerechte Vorbereitung von Untergründen auf verschiedenen Trägermaterialien zu gewährleisten,
    2. Ziffer 2
      Musterarbeiten für Oberflächen anzufertigen,
    3. Ziffer 3
      die fachgerechte Herstellung von Holzimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern zu gewährleisten und
    4. Ziffer 4
      Lasuren herzustellen und aufzutragen.
  8. Absatz 8Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachgerechte Ausführung der Arbeit,
    2. Ziffer 2
      stilgerechte und künstlerische Umsetzung,
    3. Ziffer 3
      optisches Erscheinungsbild,
    4. Ziffer 4
      fachgerechtes Hantieren mit Werkzeugen und Hilfsmitteln,
    5. Ziffer 5
      ökonomischer Materialeinsatz sowie Zeitaufwand und
    6. Ziffer 6
      saubere Arbeitsplatzgestaltung.
  9. Absatz 9Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 6,5 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 7,5 Stunden zu beenden.
  10. Absatz 10Material, Werkzeuge, Hilfsmittel (zB Kocher) und ein weißer Arbeitsmantel sind nach Maßgabe der Prüfungskommission vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin selbst beizustellen. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der zu erbringenden Lernergebnisse oder für die fachgerechte Durchführung der Prüfung nicht geeignet, kann die Prüfungskommission sie von der Verwendung ausschließen.
  11. Absatz 11Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat folgende Werkstücke zur Prüfung mitzubringen:
    1. Ziffer eins
      für den Arbeitsbereich „Fassmalerei“: in Kreide grundierte, partiell vergoldete und/oder versilberte Skulptur in der Größe von ca. 40 cm,
    2. Ziffer 2
      für den Arbeitsbereich „Marmorieren“: bereits abgesperrtes, grundiertes Brett in der Größe von ca. 50 x 50 cm oder Gegenstand mit ähnlicher Fläche,
    3. Ziffer 3
      für den Arbeitsbereich „Lüstern“: bereits versilberte oder vergoldete Fläche von ca. 15 x 15 cm,
    4. Ziffer 4
      für den Arbeitsbereich „Porzellanimitation (Majolika)“: bereits grundierte Fläche von ca. 20 x 20 cm und
    5. Ziffer 5
      für den Arbeitsbereich „Holzimitation (Maserieren)“: bereits abgesperrte und grundierte Platte im Ausmaß von ca. 50 x 50 cm oder Gegenstand mit ähnlicher Fläche.

    Sind die Werkstücke für die zweifelsfreie Bewertung der zu erbringenden Lernergebnisse oder für die fachgerechte Durchführung der Prüfung nicht geeignet, kann die Prüfungskommission sie von der Verwendung ausschließen.

Gegenstand „Vergolden, Versilbern, Metallisieren“

Paragraph 8,

  1. Absatz einsDer Gegenstand „Vergolden, Versilbern, Metallisieren“ umfasst folgende Arbeitsbereiche:
    1. Ziffer eins
      Polimentvergoldung (Branntweinvergoldung) in Glanz und Matt, graviert und tremoliert,
    2. Ziffer 2
      Metallisieren in Öltechnik,
    3. Ziffer 3
      Waschgold und
    4. Ziffer 4
      Punzieren.
  2. Absatz 2Die den Arbeitsbereichen zugeordneten Lernergebnisse haben dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, zu entsprechen.
  3. Absatz 3Arbeitsbereich „Polimentvergoldung (Branntweinvergoldung) in Glanz und Matt, graviert und tremoliert“: Anhand eines bereits grundierten, geschnitzten Ornaments im Barockstil in der Größe von ca. 40 x 20 cm hat der Prüfungskandidaten/die Prüfungskandidatin folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Ausgestaltung von Oberflächen zu planen,
    2. Ziffer 2
      Musterarbeiten für Oberflächen anzufertigen,
    3. Ziffer 3
      die fachgerechte Vorbereitung von Untergründen auf verschiedenen Trägermaterialien zu gewährleisten,
    4. Ziffer 4
      Untergründe unter Verwendung von historischen und modernen Technologien des Vergolder- und Staffiererhandwerks zu veredeln,
    5. Ziffer 5
      zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht vergoldet werden und
    6. Ziffer 6
      zu gewährleisten, dass Oberflächenveredelungen fachgerecht durchgeführt werden.
  4. Absatz 4Arbeitsbereich „Metallisierung in Öltechnik“: Anhand einer bereits schelllackierten Profilleiste in der Größe von ca. 60 x 10 cm hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Ausgestaltung von Oberflächen zu planen,
    2. Ziffer 2
      Musterarbeiten für Oberflächen anzufertigen,
    3. Ziffer 3
      die fachgerechte Vorbereitung von Untergründen auf verschiedenen Trägermaterialien zu gewährleisten,
    4. Ziffer 4
      Untergründe unter Verwendung von historischen und modernen Technologien des Vergolder- und Staffiererhandwerks zu veredeln,
    5. Ziffer 5
      zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht metallisiert und mit entsprechendem Überzugsschutz versehen werden,
    6. Ziffer 6
      zu gewährleisten, dass Oberflächenveredelungen fachgerecht durchgeführt werden und
    7. Ziffer 7
      Lasuren herzustellen und aufzutragen.
  5. Absatz 5Arbeitsbereich „Waschgold“: Anhand eines bereits versilberten Rahmens in der Größe von ca. 20 x 15 cm und einer Profilabwicklung von ca. 4 cm hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Ausgestaltung von Oberflächen zu planen,
    2. Ziffer 2
      die fachgerechte Vorbereitung von Untergründen auf verschiedenen Trägermaterialien zu gewährleisten,
    3. Ziffer 3
      zu gewährleisten, dass Oberflächenveredelungen fachgerecht durchgeführt werden und
    4. Ziffer 4
      Lasuren herzustellen und aufzutragen.
  6. Absatz 6Arbeitsbereich „Punzieren“: Anhand einer bereits vergoldeten oder versilberten Platte in Branntweintechnik in der Größe von ca. 15 x 20 cm hat der Prüfungskandidaten/die Prüfungskandidatin folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Musterarbeiten für Oberflächen anzufertigen,
    2. Ziffer 2
      die fachgerechte Vorbereitung von Untergründen auf verschiedenen Trägermaterialien zu gewährleisten,
    3. Ziffer 3
      Untergründe unter Verwendung von historischen und modernen Technologien des Vergolder- und Staffiererhandwerks zu veredeln und
    4. Ziffer 4
      zu gewährleisten, dass Oberflächenveredelungen fachgerecht durchgeführt werden.
  7. Absatz 7Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachgerechte Ausführung der Arbeit,
    2. Ziffer 2
      stilgerechte und künstlerische Umsetzung,
    3. Ziffer 3
      optisches Erscheinungsbild,
    4. Ziffer 4
      fachgerechtes Hantieren mit Werkzeugen und Hilfsmitteln,
    5. Ziffer 5
      ökonomischer Materialeinsatz und
    6. Ziffer 6
      saubere Arbeitsplatzgestaltung.
  8. Absatz 8Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 9 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 10 Stunden zu beenden.
  9. Absatz 9Material, Werkzeuge, Hilfsmittel (zB Kocher) und ein weißer Arbeitsmantel sind nach Maßgabe der Prüfungskommission vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin selbst beizustellen. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der zu erbringenden Lernergebnisse oder für die fachgerechte Durchführung der Prüfung nicht geeignet, kann die Prüfungskommission sie von der Verwendung ausschließen.
  10. Absatz 10Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat folgende Werkstücke zur Prüfung mitzubringen:
    1. Ziffer eins
      für den Arbeitsbereich „Polimentvergoldung (Branntweinvergoldung) in Glanz und Matt, graviert und tremoliert“: bereits grundiertes, geschnitztes Ornament im Barockstil in der Größe von ca. 50 x 20 cm,
    2. Ziffer 2
      für den Arbeitsbereich „Metallisieren in Öltechnik“: bereits schelllackierte Profilleiste in der Größe von ca. 80 x 10 cm,
    3. Ziffer 3
      für den Arbeitsbereich „Waschgold“: bereits versilberter Rahmen in der Größe von ca. 20 x 15 cm und einer Profilabwicklung von ca. 4 cm,
    4. Ziffer 4
      für den Arbeitsbereich „Punzieren“: bereits vergoldete oder versilberte Platte in Branntweintechnik in der Größe von ca. 10 x 20 cm.

    Sind die Werkstücke für die zweifelsfreie Bewertung der zu erbringenden Lernergebnisse oder für die fachgerechte Durchführung der Prüfung nicht geeignet, kann die Prüfungskommission sie von der Verwendung ausschließen.

Gegenstand „Konservieren, Restaurieren und Pflege“

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDie Lernergebnisse haben dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, zu entsprechen.
  2. Absatz 2Anhand einer historischen vergoldeten oder polychrom gefassten oder ungefassten Oberfläche hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den folgenden Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins bis 4 sowie mindestens fünf weitere von der Prüfungskommission auszuwählende nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      historische Trägermaterialien, Untergründe, Goldoberflächen bzw. gefasste und ungefasste Oberflächen zu konservieren,
    2. Ziffer 2
      historische Trägermaterialien, Untergründe, Goldoberflächen bzw. gefasste und ungefasste Oberflächen zu restaurieren,
    3. Ziffer 3
      historische Trägermaterialien, Untergründe, Oberflächen vor, während und nach der Konservierung bzw. Restaurierung digital zu dokumentieren,
    4. Ziffer 4
      eine kustodische Reinigung auf Oberflächen durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Musterarbeiten für Oberflächen anzufertigen,
    6. Ziffer 6
      die fachgerechte Vorbereitung von Untergründen auf verschiedenen Trägermaterialien zu gewährleisten,
    7. Ziffer 7
      Untergründe unter Verwendung von historischen und modernen Technologien des Vergolder- und Staffiererhandwerks zu veredeln,
    8. Ziffer 8
      zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht vergoldet werden,
    9. Ziffer 9
      zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht versilbert werden,
    10. Ziffer 10
      zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht metallisiert und mit entsprechendem Überzugsschutz versehen werden,
    11. Ziffer 11
      zu gewährleisten, dass Oberflächenveredelungen fachgerecht durchgeführt werden,
    12. Ziffer 12
      zu gewährleisten, dass Plastiken und Skulpturen fachgerecht, stilecht, polychrom gefasst werden und bei Bedarf fehlende Attribute stilgerecht zu ergänzen,
    13. Ziffer 13
      die fachgerechte Herstellung von Stein- und Marmorimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern zu gewährleisten,
    14. Ziffer 14
      die fachgerechte Herstellung von Holzimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern zu gewährleisten,
    15. Ziffer 15
      die fachgerechte Herstellung von Porzellanimitationen (Majolika) auf verschiedenen Untergründen und Trägern zu gewährleisten,
    16. Ziffer 16
      Lüster herzustellen und aufzutragen und
    17. Ziffer 17
      Lasuren herzustellen und aufzutragen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      denkmalpflegerischer Zugang,
    2. Ziffer 2
      Ausmaß des Erhalts der Originalsubstanz,
    3. Ziffer 3
      stilgerechte Umsetzung,
    4. Ziffer 4
      systematischer Aufbau und Herangehensweise,
    5. Ziffer 5
      stilgerechte Beschreibung der Objekte,
    6. Ziffer 6
      Beurteilung des Schadensbildes,
    7. Ziffer 7
      fachgerechte Ausführung der Arbeit,
    8. Ziffer 8
      optisches, objektgerechtes Erscheinungsbild,
    9. Ziffer 9
      fachgerechte Handhabung des Objekts und
    10. Ziffer 10
      fachgerechtes Hantieren mit Werkzeugen und Hilfsmitteln.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 6 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 6,5 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Die Werkstücke, Material, Werkzeuge, Hilfsmittel (zB Kocher) und ein weißer Arbeitsmantel sind nach Maßgabe der Prüfungskommission vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin selbst beizustellen. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der zu erbringenden Lernergebnisse oder für die fachgerechte Durchführung der Prüfung nicht geeignet, kann die Prüfungskommission sie von der Verwendung ausschließen.
  6. Absatz 6Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat folgendes Werkstück zur Prüfung mitzubringen: historisch vergoldete oder polychrom gefasste oder ungefasste Oberfläche.

    Ist das Werkstück für die zweifelsfreie Bewertung der zu erbringenden Lernergebnisse oder für die fachgerechte Durchführung der Prüfung nicht geeignet, kann die Prüfungskommission es von der Verwendung ausschließen.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Paragraph 10,

Das Modul 2 ist eine fachlich mündliche Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Zu Teil B kann erst nach positiver Absolvierung von Teil A angetreten werden. Im Teil A hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Im Teil B sind die Lernergebnisse in Management, Qualitätsmanagement sowie im Sicherheitsmanagement unter Beweis zu stellen.

Modul 2 Teil A

Paragraph 11,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil A umfasst den Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung, die sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, nachfolgend angeführte Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Materialproben, Werkzeuge etc. können in der Prüfung herangezogen werden.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      historische und moderne Vergoldungstechniken anzuwenden,
    2. Ziffer 2
      Staffierarbeiten durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      eine Metallisierung mit Schlagmetall durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      die Vorgaben zum sicheren und gesunden Arbeiten einzuhalten,
    5. Ziffer 5
      Objekte und Architekturteile unterschiedlichen Epochen, Stilen und Regionen zuzuordnen (zB für einen Alter) und
    6. Ziffer 6
      seine/ihre Arbeit und Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      korrekte Anwendung der Fachsprache,
    2. Ziffer 2
      denkmalpflegerischer Zugang und
    3. Ziffer 3
      fachliche Richtigkeit inklusive Praxistauglichkeit.
  4. Absatz 4Das Prüfungsgespräch hat mindestens 20 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 30 Minuten zu beenden.

Modul 2 Teil B

Paragraph 12,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil B umfasst die Gegenstände
    1. Ziffer eins
      Konservierung und Restaurierung im Vergolder- und Staffiererhandwerk und
    2. Ziffer 2
      Neuschaffung im Vergolder- und Staffiererhandwerk.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.

Gegenstand „Konservierung und Restaurierung im Vergolder- und Staffiererhandwerk“

Paragraph 13,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den folgenden Lernergebnissen mindestens sechs von der Prüfungskommission auszuwählende nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      eine Befundung durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      zu gewährleisten, dass Plastiken und Skulpturen fachgerecht polychrom gefasst werden und bei Bedarf fehlende Attribute stilgerecht zu ergänzen,
    3. Ziffer 3
      eine kustodische Reinigung auf Oberflächen durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      historische Trägermaterialien, Untergründe, Oberflächen vor, während und nach der Konservierung bzw. Restaurierung digital zu dokumentieren,
    5. Ziffer 5
      mit Auftraggebern, Architekten, Baumeistern und weiteren Stakeholdern zu kooperieren,
    6. Ziffer 6
      Abnahmen, Übergaben und Abrechnungen der ausgeführten Arbeiten mit Auftraggebern, Bauherren oder der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) durchzuführen,
    7. Ziffer 7
      Musterarbeiten für Oberflächen anzufertigen,
    8. Ziffer 8
      den Einsatz von historischen Goldersatz nachzuvollziehen und bei der Oberflächengestaltung künstlerisch umzusetzen,
    9. Ziffer 9
      zu gewährleisten, dass Oberflächenveredelungen fachgerecht durchgeführt werden,
    10. Ziffer 10
      historische Trägermaterialien, Untergründe, Goldoberflächen bzw. gefasste und ungefasste Oberflächen zu konservieren,
    11. Ziffer 11
      historische Trägermaterialien, Untergründe, Goldoberflächen bzw. gefasste und ungefasste Oberflächen zu restaurieren und
    12. Ziffer 12
      einen sicheren Transport und eine fachgerechte Lagerung von Objekten sicherzustellen.
  2. Absatz 3Im Rahmen der Prüfung sind dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin berufsbezogene Schadensbilder (zB in Form von Fotos oder Objekten mit einem Schadensbild, Unterlagen einer Schadensbildkartierung) vorzulegen von
    1. Litera a
      einer historischen Raumausstattung,
    2. Litera b
      einem Altar oder
    3. Litera c
      einer Skulptur.
  3. Absatz 4Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      korrekte Anwendung der Fachsprache,
    2. Ziffer 2
      denkmalpflegerischer Zugang und
    3. Ziffer 3
      fachliche Richtigkeit inklusive Praxistauglichkeit.
  4. Absatz 5Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 40 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Neuschaffung im Vergolder- und Staffiererhandwerk“

Paragraph 14,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den folgenden Lernergebnissen mindestens fünf von der Prüfungskommission auszuwählende nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Untergründe unter Verwendung von historischen und modernen Technologien des Vergolder- und Staffiererhandwerks zu veredeln,
    2. Ziffer 2
      zu gewährleisten, dass Plastiken und Skulpturen fachgerecht polychrom gefasst werden und bei Bedarf fehlende Attribute stilgerecht zu ergänzen,
    3. Ziffer 3
      die fachgerechte polychrome Herauslegung von Stuck zu gewährleisten,
    4. Ziffer 4
      die fachgerechte Durchführung von konservatorischen Einrahmungen zu gewährleisten,
    5. Ziffer 5
      zu gewährleisten, dass Montagearbeiten fachgerecht durchgeführt und Objekte gesichert werden,
    6. Ziffer 6
      die Preise für angebotene Objekte und Dienstleistungen zu kalkulieren,
    7. Ziffer 7
      mit Auftraggebern ein Erstgespräch zu führen,
    8. Ziffer 8
      ein Angebot für Privatkunden zu erstellen,
    9. Ziffer 9
      die Ausgestaltung von Oberflächen zu planen,
    10. Ziffer 10
      Baustellen einzurichten und bereits vorhandene Baustelleneinrichtungen zu übernehmen,
    11. Ziffer 11
      die fachgerechte Vorbereitung von Untergründen auf verschiedenen Trägermaterialien zu gewährleisten,
    12. Ziffer 12
      zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht vergoldet werden,
    13. Ziffer 13
      zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht versilbert werden,
    14. Ziffer 14
      zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht metallisiert und mit entsprechendem Überzugsschutz versehen werden,
    15. Ziffer 15
      zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht bronziert werden,
    16. Ziffer 16
      den Einsatz von historischen Goldersatz nachzuvollziehen und bei der Oberflächengestaltung künstlerisch umzusetzen,
    17. Ziffer 17
      zu gewährleisten, dass Oberflächenveredelungen fachgerecht durchgeführt werden,
    18. Ziffer 18
      die fachgerechte Herstellung von Stein- und Marmorimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern zu gewährleisten,
    19. Ziffer 19
      die fachgerechte Herstellung von Holzimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern zu gewährleisten,
    20. Ziffer 20
      die fachgerechte Herstellung von Porzellanimitationen (Majolika) auf verschiedenen Untergründen und Trägern zu gewährleisten,
    21. Ziffer 21
      Lüster herzustellen und aufzutragen,
    22. Ziffer 22
      Lasuren herzustellen und aufzutragen,
    23. Ziffer 23
      Ornamente mithilfe der Schablonentechnik herzustellen,
    24. Ziffer 24
      Beschriftungen auf Supraporten und Kartuschen herzustellen,
    25. Ziffer 25
      zu gewährleisten, dass Rahmen fachgerecht hergestellt werden,
    26. Ziffer 26
      Werkzeuge herzustellen sowie Maschinen und Werkzeuge zu warten,
    27. Ziffer 27
      Sicherheitsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren,
    28. Ziffer 28
      Qualitätsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren und
    29. Ziffer 29
      Umweltschutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      korrekte Anwendung der Fachsprache und
    2. Ziffer 2
      fachliche Richtigkeit inklusive Praxistauglichkeit.
  3. Absatz 3Das Prüfungsgespräch hat mindestens 20 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 30 Minuten zu beenden.

Modul 3: Fachtheoretische schriftliche Prüfung

Paragraph 15,

  1. Absatz einsDas Modul 3 ist eine schriftliche Prüfung. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat dabei die dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Lernergebnisse unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Das Modul 3 umfasst die Gegenstände:
    1. Ziffer eins
      Kalkulation, Kostenvoranschlag, Rechnungslegung,
    2. Ziffer 2
      Fachzeichnung, Kartierung, Befundung, Restaurierungsziel, Dokumentation und Restaurierbericht.
  3. Absatz 3Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren.
  4. Absatz 4Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  5. Absatz 5Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, Allgemeine Prüfungsordnung ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.

Gegenstand „Kalkulation, Kostenvoranschlag, Rechnungslegung“

Paragraph 16,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den folgenden Lernergebnissen mindestens drei von der Prüfungskommission auszuwählende nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Preise für angebotene Objekte und Dienstleistungen zu kalkulieren,
    2. Ziffer 2
      ein Angebot für Privatkunden zu erstellen,
    3. Ziffer 3
      an Ausschreibungen teilzunehmen und
    4. Ziffer 4
      Abnahmen, Übergaben und Abrechnungen der ausgeführten Arbeiten mit Auftraggebern, Bauherren oder der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) durchzuführen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung ist folgendes Kriterium heranzuziehen: fachliche Richtigkeit inklusive Praxistauglichkeit.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 1,5 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 2 Stunden zu beenden.

Gegenstand „Fachzeichnung, Kartierung, Befundung, Restaurierungsziel, Dokumentation und Restaurierbericht“

Paragraph 17,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den Lernergebnissen Ziffer bis Ziffer 4, mindestens ein sowie aus den Lernergebnissen Ziffer 5 bis Ziffer 16, mindestens sechs, von der Prüfungskommission ausgewählte Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Ausgestaltung von Oberflächen zu planen,
    2. Ziffer 2
      Entwürfe für Oberflächen zu zeichnen,
    3. Ziffer 3
      eine Kartierung durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      Beschriftungen auf Supraporten und Kartuschen herzustellen,
    5. Ziffer 5
      eine Befundung durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      im Rahmen einer Befundung ein Restaurierungsziel auszuarbeiten.
    7. Ziffer 7
      an Ausschreibungen teilzunehmen,
    8. Ziffer 8
      Entwürfe für Oberflächen zu zeichnen,
    9. Ziffer 9
      den Einsatz von historischen Goldersatz nachzuvollziehen und bei der Oberflächengestaltung künstlerisch umzusetzen,
    10. Ziffer 10
      zu gewährleisten, dass Plastiken und Skulpturen fachgerecht polychrom gefasst werden und bei Bedarf fehlende Attribute stilgerecht zu ergänzen,
    11. Ziffer 11
      historische Trägermaterialien, Untergründe, Goldoberflächen bzw. gefasste und ungefasste Oberflächen zu konservieren,
    12. Ziffer 12
      historische Trägermaterialien, Untergründe, Goldoberflächen bzw. gefasste und ungefasste Oberflächen zu restaurieren,
    13. Ziffer 13
      eine kustodische Reinigung auf Oberflächen durchzuführen,
    14. Ziffer 14
      zu gewährleisten, dass Montagearbeiten fachgerecht durchgeführt und Objekte gesichert werden,
    15. Ziffer 15
      historische Trägermaterialien, Untergründe, Oberflächen vor, während und nach der Konservierung bzw. Restaurierung digital zu dokumentieren und
    16. Ziffer 16
      eine Kartierung durchzuführen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      korrekte Anwendung der Fachsprache,
    3. Ziffer 3
      denkmalpflegerischer Zugang und
    4. Ziffer 4
      praxisgerechte Darstellung.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 3 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 3,5 Stunden zu beenden.

Modul 4: Ausbilderprüfung

Paragraph 18,

Das Modul 4 besteht in der Ausbilderprüfung gemäß Paragraphen 29 a, ff BAG oder in der Absolvierung des Ausbilderkurses gemäß Paragraph 29 g, BAG.

Modul 5: Unternehmerprüfung

Paragraph 19,

Das Modul 5 besteht aus der Unternehmerprüfung gemäß Paragraph 25, GewO 1994.

Bewertung

Paragraph 20,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Das Modul 1, das Modul 2 und das Modul 3 sind positiv bestanden, wenn alle Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden.
  3. Absatz 3Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

4

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und in den weiteren Gegenständen keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und in den weiteren Gegenständen keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 3

3

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 4Angerechnete Gegenstände werden in die Beurteilung, ob das Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul nach Anrechnung

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 5Die Meisterprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Meisterprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 21,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Zusatzprüfung für fachlich nahestehende Meisterprüfungen

Paragraph 22,

Personen, die im Handwerk Maler und Anstreicher eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgende Teile dieser Meisterprüfung:

  1. Ziffer eins
    Modul 1 – Teil B
  2. Ziffer 2
    Modul 2 – Teil B

Paragraph 23,

Personen, die im Handwerk Lackierer eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgende Teile dieser Meisterprüfung:

  1. Ziffer eins
    Modul 1 – Teil B
  2. Ziffer 2
    Modul 2 – Teil B

Paragraph 24,

Personen, die im Handwerk Schilderherstellung eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgende Teile dieser Meisterprüfung:

  1. Ziffer eins
    Modul 1 – Teil B
  2. Ziffer 2
    Modul 2 – Teil B

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 25,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 01.09.2023 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung der Bundesinnung der Maler, Lackierer und Schilderhersteller über die Meisterprüfung für das Handwerk Vergolder und Staffierer, kundgemacht von der Bundesinnung der Maler, Lackierer und Schilderhersteller am 30. Jänner 2004 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu zwölf Monaten ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen.
  4. Absatz 4Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Meisterprüfung anzurechnen.

Bundesinnung der Maler und Tapezierer

Komm. Rat Erwin Wieland

Bundesinnungsmeister

Mag. Franz Stefan Huemer

Bundesinnungsgeschäftsführer

Anlage 1

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 7,, 8, 9, 13, 14, 16, 17 und 18 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer eins
    Kommunikation,
  2. Ziffer 2
    Planung,
  3. Ziffer 3
    Oberflächengestaltung und -veredelung,
  4. Ziffer 4
    Staffieren,
  5. Ziffer 5
    Konservierung,
  6. Ziffer 6
    Restaurierung,
  7. Ziffer 7
    Rahmenherstellung,
  8. Ziffer 8
    Pflege und Objektsicherung,
  9. Ziffer 9
    Qualitätssicherung,
  10. Ziffer 10
    Befundung und Dokumentation und
  11. Ziffer 11
    Kalkulation.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Vergolder- und Staffierermeister/Die Vergolder- und Staffierermeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Vergolder- und Staffierermeister/Die Vergolder- und Staffierermeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

Qualifikationsbereich Kommunikation

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, mit Auftraggebern ein Erstgespräch zu führen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    das betriebliche Leistungsangebot (zB Vergolden und Veredeln von Oberflächen, Restaurierung von Objekten)
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Material–und Werkstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Zeitmanagement
  • Strichaufzählung
    gesetzliche Informationspflichten
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    Denkmalpflege
  • Strichaufzählung
    Zusatzleistungen
  • Strichaufzählung
    Kalkulation

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kundenwünsche ermitteln und analysieren.
  • Strichaufzählung
    das Objekt stilistisch analysieren und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Kunden über sein/ihr Leistungsangebot beraten.
  • Strichaufzählung
    Kunden über verschiedene Techniken und Materialien (zB Echtgold, historischen Goldersatz), insbesondere deren Eigenschaften und Nachhaltigkeit, informieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden über mögliche Arbeitsschritte beraten.
  • Strichaufzählung
    den Preis angebotener Leistungen schätzen und argumentieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden bei Sonderwünschen jeglicher Art beraten.
  • Strichaufzählung
    Kunden über Zusatzleistungen beraten.
  • Strichaufzählung
    Kunden über die wirtschaftliche, technische und zeitliche Realisierbarkeit ihrer Wünsche beraten.
  • Strichaufzählung
    Kunden von angebotenen Leistungen überzeugen und einen Verkaufserfolg herbeiführen.
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Informationspflichten (bzgl. zB Untergrund, Sicherheit, Pflege, Oxydation, Nachhaltigkeit) erfüllen.

Er/Sie ist in der Lage, ein Angebot für Privatkunden zu erstellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    einschlägige gesetzliche Vorschriften
  • Strichaufzählung
    Kalkulation
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Zeitmanagement
  • Strichaufzählung
    Zusatzleistungen
  • Strichaufzählung
    Arten und Auswirkungen von Mängeln

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    gesetzliche Vorschriften interpretieren und anwenden.
  • Strichaufzählung
    die Kosten der angebotenen Produkte und Dienstleistungen kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    Musterflächen dem Angebot hinzufügen.
  • Strichaufzählung
    ein Leistungsverzeichnis inklusive Ausführungszeitraum aufstellen und in das Angebot einfügen.
  • Strichaufzählung
    Zusatzleistungen (zB Montage, Demontage, Transport, Gerüstbau) im Angebot anführen.
  • Strichaufzählung
    auf vorbehaltene Preis- und Leistungsänderungen hinweisen.

Er/Sie ist in der Lage, an Ausschreibungen teilzunehmen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    einschlägige gesetzliche Vorschriften (insbesondere Vergabegesetz, Preisgesetz)
  • Strichaufzählung
    Teilnahme an Vergabeverfahren
  • Strichaufzählung
    das betriebliche Leistungsspektrum
  • Strichaufzählung
    Kalkulation

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die interne Realisierbarkeit von Ausschreibungen prüfen.
  • Strichaufzählung
    einschlägige gesetzliche Vorschriften umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die Kosten der angebotenen Produkte und Dienstleistungen kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    Ausschreibungsunterlagen vollständig sowie korrekt ausfüllen und die für die Teilnahme erforderlichen Unterlagen bereitstellen.
  • Strichaufzählung
    Ausschreibefristen einhalten.

Er/Sie ist in der Lage, mit Auftraggebern, Architekten, Baumeistern und weiteren Stakeholdern zu kooperieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe eigener und fremder Gewerke
  • Strichaufzählung
    Fachsprache
  • Strichaufzählung
    Bautagebuch

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    mit allen beteiligten Stakeholdern kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    seine Arbeiten mit anderen Gewerken koordinieren.
  • Strichaufzählung
    sicherstellen, dass eine fachgerechte Durchführung möglich ist.
  • Strichaufzählung
    Befundungen vorlegen und (zB gegenüber dem Auftraggebern oder Architekten) argumentieren.

Er/Sie ist in der Lage, Abnahmen, Übergaben und Abrechnungen der ausgeführten Arbeiten mit Auftraggebern, Bauherren oder der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    einschlägige gesetzliche Vorschriften der Teilabnahme, Abnahme, Abrechnung und – Rechnungslegung
  • Strichaufzählung
    Bautagebuchsführung
  • Strichaufzählung
    Aufmaß- und Abrechnungspläne
  • Strichaufzählung
    Abrechnung von Bauvorhaben
  • Strichaufzählung
    Nachkalkulation

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Dokumentationen über geleistete Arbeiten erstellen und übergeben.
  • Strichaufzählung
    Leistungen abnehmen.
  • Strichaufzählung
    ein Abnahmeprotokoll erstellen, zeichnen und bestätigen lassen.
  • Strichaufzählung
    Unterlagen mit vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Wartungs- und Pflegehinweisen erstellen und übergeben.
  • Strichaufzählung
    Unterlagen für den behördlichen Abschluss des Bauvorhabens erstellen und Kunden übergeben.
  • Strichaufzählung
    eine ordentliche Schlussrechnung legen.

Qualifikationsbereich Planung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, die Ausgestaltung von Oberflächen zu planen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    künstlerische Tätigkeiten (zB malen, schnitzen)
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Zeitmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    dem Kunden seine/ihre Ideen visualisieren.
  • Strichaufzählung
    den Materialbedarf aufgrund der Beschaffenheit der Untergründe und den klimatischen Bedingungen planen.
  • Strichaufzählung
    den Zeitbedarf planen und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    die Realisierbarkeit entwickelter Ideen überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, Entwürfe für Oberflächen zu zeichnen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    künstlerische Tätigkeiten (zB zeichnen, malen)
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Farbenlehre
  • Strichaufzählung
    Farbordnungssysteme
  • Strichaufzählung
    Farbpsychologie
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    branchenspezifische Software
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    kreative Ideen unter Berücksichtigung seines/ihres tradierten Wissens für die Planung entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Skizzen und Zeichnungen von unterschiedlichen Objekten unter Berücksichtigung von Kundenwünschen, Stil, Kultur und Architektur händisch oder digital darstellen und entworfene Darstellungen überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Bauskizzen und Baukartierungen zeichnen.
  • Strichaufzählung
    die Wirkung von verschiedenen Oberflächen, Formen, Licht und Farbe berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Zeichnen von Entwürfen einschulen.

Er/Sie ist in der Lage, Musterarbeiten für Oberflächen anzufertigen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    künstlerische Tätigkeiten (zB vergolden, malen, fassen)
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Farbenlehre
  • Strichaufzählung
    Farbordnungssysteme
  • Strichaufzählung
    Farbpsychologie
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Vorgaben von Kunden berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    die Materialien für die Anfertigung von Musterarbeiten auswählen.
  • Strichaufzählung
    Musterarbeiten unter Verwendung von historischen und – neuen Technologien des Vergolder- und Staffiererhandwerks herstellen.

Er/Sie ist in der Lage, Baustellen einzurichten und bereits vorhandene Baustelleneinrichtungen zu übernehmen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Baustellenorganisation
  • Strichaufzählung
    Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Kontrolle von statisch nicht belangreichen Gerüsten (zB Systemgerüst) für das eigene Gewerk
  • Strichaufzählung
    Bedienung von Hebebühnen und Steigern
  • Strichaufzählung
    Einrichten und Absichern von Arbeitsstellen
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vorschriften für die Baustelleneinrichtung
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    gewährleisten, dass Arbeitsstellen lt. SiGe-Plan eingerichtet sind.
  • Strichaufzählung
    Hebebühnen und Steiger anmieten und auf Funktionsfähigkeit überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Bedienung von Hebebühnen und Steigern einschulen.
  • Strichaufzählung
    den Auf- und Abbau, die Instandhaltung, die Benutzung und die Abnahme von statisch nicht belangreichen Gerüsten für das eigene Gewerk durchführen, anleiten und beaufsichtigen.
  • Strichaufzählung
    das Gerüstabnahmeprotokoll überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Sichtprüfungen bei Gerüsten durchführen.
  • Strichaufzählung
    etwaige Mängel erkennen und Verbesserungsmaßnahmen durchführen.

Qualifikationsbereich Oberflächengestaltung und -veredelung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, die fachgerechte Vorbereitung von Untergründen auf verschiedenen Trägermaterialien zu gewährleisten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    Grundierungen, zB:
    • Strichaufzählung
      Kreiden (zB Stein-, Bologneser-, Champagnerkreide, China Clay)
    • Strichaufzählung
      Leime (zB organische und anorganische)
    • Strichaufzählung
      Öle
    • Strichaufzählung
      Lacke
    • Strichaufzählung
      Schellack
    • Strichaufzählung
      Lösungsmittel
  • Strichaufzählung
    Vorbereitungsmaßnahmen von Trägermaterialien
  • Strichaufzählung
    Klimadaten
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte zur Vorbereitung von Untergründen festlegen und deren fachgerechte Durchführung sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    Untergründe auf Öl-, Wasser-, Schellack und Kunstharzbasis passend zum Trägermaterial und der Oberflächengestaltung auswählen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund der Oberfläche und der weiteren Ausführung entscheiden, welche Zusammensetzung und Arten von Grundierungen verwendet werden.
  • Strichaufzählung
    Grundierungen selbstständig herstellen und auftragen.
  • Strichaufzählung
    Rost- bzw. Korrosionsschutzbehandlungen fachgerecht vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Trägermaterialien für den jeweiligen Aufbau vorbereiten (zB durch Ergänzen, Kitten, Schleifen, Entfetten, Entstauben, Armieren, Stabilisieren, Konservieren).
  • Strichaufzählung
    eine Isolierung bzw. Politur für eine Ölvergoldung (in verschiedenen Glanzgraden) herstellen.
  • Strichaufzählung
    Vergoldermasse herstellen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Untergrundvorbereitung einschulen und überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, Untergründe unter Verwendung von historischen und modernen Technologien des Vergolder- und Staffiererhandwerks zu veredeln.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Gravierwerkzeug
  • Strichaufzählung
    Mischverhältnis zwischen Leim und Kreide
  • Strichaufzählung
    Gravurtechniken, zB:
    • Strichaufzählung
      Wuggeln
    • Strichaufzählung
      Tremolieren
    • Strichaufzählung
      Gravieren
    • Strichaufzählung
      Schraffieren
    • Strichaufzählung
      Granatapfeltechnik
  • Strichaufzählung
    Auftragungstechniken, zB:
    • Strichaufzählung
      Aggetti
    • Strichaufzählung
      Pastiglia
    • Strichaufzählung
      Pressbrokat
    • Strichaufzählung
      Sandeln
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Gravierwerkzeug (zB Tremolierhaken) herstellen bzw. auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Untergründe zur Veredelung vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Substanzen durch Anwendung von Gravurtechniken aus dem Kreidegrund entnehmen, kantengenau schleifen, reparieren, gravieren und tremolieren.
  • Strichaufzählung
    Substanzen (zB Sand, Kreidegrund) auftragen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Veredelung von Untergründen einschulen und überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht vergoldet werden.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Vergoldungstechniken
  • Strichaufzählung
    Klimadaten
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    Vergoldungswerkzeug (zB Kissen, Anschießer, Pinsel, Vergoldermesser, Poliermittel)
  • Strichaufzählung
    Blattgold (zB Karat, Farbe, Dicke, Herstellung, Verwendung) in Lose (Wällisch) und Transfer
  • Strichaufzählung
    Ei- und Leimpoliment
  • Strichaufzählung
    ölige und wässrige Anlegemittel
  • Strichaufzählung
    Lasuren, Schutzlack und Überzüge (zB Schellack, Zaponlack, Drangus, Gelatine, Firnis, Drachenblutlack)
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Vergoldungstechniken anhand der Örtlichkeit, des Zustands, des Verwendungszwecks bzw. der klimatischen Umstände des Objekts auswählen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeug zur Vergoldung anhand der Klebemittel und des Objekts auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Materialien zur Vergoldung auswählen.
  • Strichaufzählung
    Vergoldungstechniken, wie zB:
    • Strichaufzählung
      Poliment- bzw. Branntweinvergoldung in Matt und Glanz,
    • Strichaufzählung
      Ölvergoldung,
    • Strichaufzählung
      Mordentvergoldung,
    • Strichaufzählung
      Hinterglasvergoldung,
    • Strichaufzählung
      Vergoldung mit Muschelgold (Pudergold)
    • Strichaufzählung
      Vergoldung auf Scherben (glasierte und unglasierte Oberflächen von Kachelöfen) anwenden.
  • Strichaufzählung
    Polierbronze (Wiener Glanz) anwenden.
  • Strichaufzählung
    Lasuren und Überzüge für Vergoldungen herstellen und auftragen.
  • Strichaufzählung
    Vergoldungen durchreiben, antikisieren und patinieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Durchführung von Vergoldungstechniken einschulen und überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht versilbert werden.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Versilberungstechniken
  • Strichaufzählung
    Klimadaten
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    Versilberungswerkzeug (zB Kissen, Anschießer, Pinsel, Vergoldermesser, Poliermittel)
  • Strichaufzählung
    Blattsilber (zB handgeschlagen, stark, normal) in Lose und Transfer
  • Strichaufzählung
    Ei- und Leimpoliment
  • Strichaufzählung
    Überzüge, Lasuren bzw. Schutzlacke (zB Schellack, Zaponlack, Gelatine, Firnis)
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Versilberungstechniken anhand der Örtlichkeit, des Zustands, des Verwendungszwecks bzw. der klimatischen Umstände des Objekts auswählen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeug zur Versilberung anhand der Klebemittel und des Objekts auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Materialien zur Versilberung auswählen.
  • Strichaufzählung
    Versilberungstechniken, wie zB:
    • Strichaufzählung
      Poliment- bzw. Branntweinversilberung in Matt und Glanz,
    • Strichaufzählung
      Ölversilberung,
    • Strichaufzählung
      Mordentversilberung,
    • Strichaufzählung
      Hinterglasversilberung,
    • Strichaufzählung
      Versilberung mit Muschelsilber (Pudersilber) anwenden.
  • Strichaufzählung
    Überzüge, Lasuren bzw. Schutzlacke für Versilberungen herstellen und auftragen.
  • Strichaufzählung
    Versilberungen durchreiben, antikisieren und patinieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Durchführung von Versilberungstechniken einschulen und überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht metallisiert und mit entsprechendem Überzugsschutz versehen werden.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Metallisierungstechniken
  • Strichaufzählung
    Metallisierungswerkzeug
  • Strichaufzählung
    Materialien in Lose und Transfer: zB:
    • Strichaufzählung
      Schlagmetall = Blattmessing
    • Strichaufzählung
      Blattaluminium
    • Strichaufzählung
      Blattkupfer
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    Klimadaten
  • Strichaufzählung
    Überzüge, Lasuren bzw. Schutzlacke (zB Schellack, Zaponlack, Gelatine, Firnis)
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Metallisierungstechniken anhand der Örtlichkeit, des Zustands, des Verwendungszwecks bzw. der klimatischen Umstände des Objekts auswählen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeug zur Metallisierung anhand der Klebemittel auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Materialien zur Metallisierung auswählen.
  • Strichaufzählung
    Metallisierungstechniken:

- auf französischer Mixtion,

- auf Wassermixtion bzw.

- mit Kölner Vergolderprodukten anwenden.

  • Strichaufzählung
    Überzüge, Lasuren bzw. Schutzlacke für Metallisierungen herstellen, auswählen und auftragen.
  • Strichaufzählung
    Metallisierungen durchreiben, antikisieren und patinieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Durchführung von Metallisierungstechniken einschulen und überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage zu gewährleisten, dass Oberflächen fachgerecht bronziert werden.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Bronzierungstechniken
  • Strichaufzählung
    Bronzierungswerkzeug (zB Haarpinsel, Poliermittel, Bürsten)
  • Strichaufzählung
    Materialien: zB:
    • Strichaufzählung
      Bindemittel
    • Strichaufzählung
      Pigmente
    • Strichaufzählung
      Poliment
    • Strichaufzählung
      Wachs
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    Klimadaten
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen für Bronzierungen
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    originale Bronzierungstechniken an historischen Oberflächen erkennen.
  • Strichaufzählung
    Bronzierungstechniken anhand der Örtlichkeit, des historisch gewachsenen Zustands, des Verwendungszwecks bzw. der klimatischen Umstände des Objekts auswählen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeug zur Bronzierung anhand der Klebemittel und des Objekts auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Materialien zur Bronzierung auswählen.
  • Strichaufzählung
    Bronzierungstechniken: zB
    • Strichaufzählung
      Metallbronzierung in Matt- und Glanztechnik (Wiener Glanz etc.) und
    • Strichaufzählung
      Buntbronzierung in Matt- und Glanztechnik anwenden.
  • Strichaufzählung
    Oberflächen nach der Bronzierung schützen.
  • Strichaufzählung
    Bronzierungen durchreiben, antikisieren und patinieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Durchführung von Bronzierungstechniken einschulen und überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, den Einsatz von historischen Goldersatz nachzuvollziehen und bei der Oberflächengestaltung künstlerisch umzusetzen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    örtliche und zeitliche Kriterien
  • Strichaufzählung
    historischer Goldersatz: zB:
    • Strichaufzählung
      Goldocker
    • Strichaufzählung
      gelbes Poliment
    • Strichaufzählung
      Zwischgold
    • Strichaufzählung
      Waschgold
    • Strichaufzählung
      Schlagmetall
    • Strichaufzählung
      Polierbronze (Wiener Glanz)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    interpretieren, ob Goldersatz aus wirtschaftlichen oder ästhetischen Gründen aufgetragen wurde.
  • Strichaufzählung
    den Goldersatz im historischen Zusammenhang erkennen.
  • Strichaufzählung
    interpretieren, welcher historischer Goldersatz (Materialien) verwendet wurde.
  • Strichaufzählung
    den Goldersatz anhand der Sichtbarkeit, Örtlichkeit, dem historischen Zeitfaktor, der Klimadaten und dem Altbestand auswählen.
  • Strichaufzählung
    den Goldersatz im historischen Zusammenhang erklären und fachgerecht auftragen.
  • Strichaufzählung
    Goldersatz durchreiben, antikisieren und patinieren.

Er/Sie ist in der Lage, zu gewährleisten, dass Oberflächenveredelungen fachgerecht durchgeführt werden.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Material- und Werkstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde (zB Punziereisen, Stanzen, Stempeln, Griffeln, Radeln)
  • Strichaufzählung
    Verdichtungstechniken, zB:
    • Strichaufzählung
      Punzieren
    • Strichaufzählung
      Stanzen
    • Strichaufzählung
      Radeln
  • Strichaufzählung
    Beschlag (zB vergoldete Blei- bzw. Zinnornamente)
  • Strichaufzählung
    Gold- und Sgraffito-Technik
  • Strichaufzählung
    Lüstern
  • Strichaufzählung
    Lasurenherstellung
  • Strichaufzählung
    Patinieren
  • Strichaufzählung
    Waschgold
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Materialien für die Oberflächenveredelungen auswählen und herstellen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge für die Oberflächenveredelung auswählen und herstellen.
  • Strichaufzählung
    Oberflächen mithilfe von geeigneten Werkzeugen und Techniken verdichten, um das gewünschte Erscheinungsbild zu erzielen.
  • Strichaufzählung
    vergoldete oder versilberte Zinn- oder Bleiverzierungen an Oberflächen annageln.
  • Strichaufzählung
    Lasuren selbstständig mischen und zubereiten.
  • Strichaufzählung
    Oberflächen mit polychromen, pigmentierten Überzügen veredeln.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Durchführung von Oberflächenveredelungen einschulen und überprüfen.

Qualifikationsbereich Staffieren

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, zu gewährleisten, dass Plastiken und Skulpturen fachgerecht, stilecht, polychrom gefasst werden und bei Bedarf fehlende Attribute stilgerecht zu ergänzen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Binde- und Malmittel
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    Heiligenbestimmung und -attribute
  • Strichaufzählung
    Patinieren
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen (zB Überzüge, Überzugslack)
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Materialien und Farben objekt- und standortsbezogen auswählen.
  • Strichaufzählung
    je nach Malmedium und Untergrund den Schichtaufbau bestimmen.
  • Strichaufzählung
    Plastiken und Skulpturen (zB Inkarnate, Fleischfassungen) polychrom nach ästhetischen und historischen Anforderungen fassen.
  • Strichaufzählung
    gefasste Plastiken und Skulpturen geeignet dem Malmedium und der Örtlichkeit patinieren und schützen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der polychromen Fassung von Plastiken und Skulpturen einschulen und überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, die fachgerechte Herstellung von Stein- und Marmorimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern zu gewährleisten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Binde- und Malmittel
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    historische Maltechniken
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Haft- und Absperrlacke
  • Strichaufzählung
    Patinieren
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen (zB Überzüge, Überzugslack)
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Materialien und Farben objekt- und standortsbezogen auswählen.
  • Strichaufzählung
    je nach Malmedium und Untergrund den Schichtaufbau bestimmen.
  • Strichaufzählung
    Skizzen und Musterarbeiten von Stein- und Marmorimitationen erstellen, räumlich darstellen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Stein- und Marmorimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern (zB Holz, Stein, Putz, Kreidegrund) je nach Kundenwunsch anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Stein- und Marmorimitationen geeignet dem Malmedium und der Örtlichkeit patinieren, schützen und lackieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Herstellung von Stein- und Marmorimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern einschulen und überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, die fachgerechte Herstellung von Holzimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern zu gewährleisten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Binde- und Malmittel
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    historische Maltechniken
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Haft- und Absperrlacke
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen (zB Überzüge, Überzugslack)
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Materialien und Farben objekt- und standortsbezogen auswählen.
  • Strichaufzählung
    je nach Malmedium und Untergrund den Schichtaufbau bestimmen.
  • Strichaufzählung
    Skizzen und Musterarbeiten von Holzimitationen erstellen, räumlich darstellen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Holzimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern (zB Holz, Metallen, Kreidegrund) je nach Kundenwunsch anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Holzillusionen von verschiedenen Hölzern und Einlegearbeiten anhand von Vorlagen anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Holzimitationen geeignet dem Malmedium und der Örtlichkeit schützen und lackieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Herstellung von Holzimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern einschulen und überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, die fachgerechte Herstellung von Porzellanimitationen (Majolika) auf verschiedenen Untergründen und Trägern zu gewährleisten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften (zB Kreide)
  • Strichaufzählung
    Boli und deren Bindemittel
  • Strichaufzählung
    Binde- und Malmittel
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    Poliersteine
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    je nach Untergrund den Schichtaufbau bestimmen.
  • Strichaufzählung
    das Poliment für die Porzellanimitation zubereiten.
  • Strichaufzählung
    Musterarbeiten von historischen Porzellanimitationen erstellen, räumlich darstellen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    historische Porzellanimitationen auf verschiedenen Untergründen und Trägern (zB Holz, Terracotta) je nach Kundenwunsch anfertigen.
  • Strichaufzählung
    einen Polierstein entsprechend der Art der Porzellanimitation auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    historische Porzellanimitation gezielt mit ihren Glanzlichtern an diversen Objekten als Verzierungstechnik einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Herstellung von Porzellanimitationen (Majolika) auf verschiedenen Untergründen und Trägern einschulen und überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, Lüster herzustellen und aufzutragen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Binde- und Malmittel
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    historische Maltechniken
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Haft- und Absperrlacke
  • Strichaufzählung
    Überzüge
  • Strichaufzählung
    transparente Lacke
  • Strichaufzählung
    Metalloberflächen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Farbe der Lüsterung anhand des metallischen Untergrundes und kunsthistorischer Aspekte auswählen.
  • Strichaufzählung
    Lüsterungen anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Lüsterungen auf metallischen Oberflächen mit pigmentierten transparenten Lacken gezielt ausführen.

Er/Sie ist in der Lage, Lasuren herzustellen und aufzutragen.

  1. Er/Sie
    hat fortgeschrittene Kenntnisse über:
  2. Strichaufzählung
    Lasuren (zB Wasserbasis, Ölbasis)
  3. Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  4. Strichaufzählung
    historische Maltechniken
  5. Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  6. Strichaufzählung
    Binde- und Malmittel
  7. Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  8. Strichaufzählung
    Haft- und Absperrlacke
  9. Strichaufzählung
    Überzüge
  10. Strichaufzählung
    Lasurpinseln
  11. Strichaufzählung
    Pigmente

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Lasur je nach Untergrund und Malmedium bestimmen und zubereiten.
  • Strichaufzählung
    Lasuren auf metallischen und polychromen gefassten Oberflächen aufbringen, um einem Objekt ein antikes oder patiniertes Erscheinungsbild zu geben.

Er/Sie ist in der Lage, Ornamente mithilfe der Schablonentechnik herzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

-             Materialeigenschaften

-             Binde- und Malmittel

-             Kunsthistorik

-             historische Maltechniken

-             Werkzeugkunde

-             Haft- und Absperrlacke

-             Überzüge

-             Papier und Schneidemittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    moderne und historische Schablonen auswählen, entwerfen und anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Pausen am Untergrund aufbringen.
  • Strichaufzählung
    Schablonenmalereien abpausen und je nach Untergrund ein geeignetes Malmedium zum Herauslegen der Malerei auswählen.

Er/Sie ist in der Lage, die fachgerechte polychrome Herauslegung von Stuck zu gewährleisten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Binde- und Malmittel
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    historische Maltechniken
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Schlemmungen
  • Strichaufzählung
    Kalkherstellung
  • Strichaufzählung
    Kasein, Leimfarbe
  • Strichaufzählung
    Farbpigmente
  • Strichaufzählung
    Leinöl
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kalkfarben einfärben und herstellen.
  • Strichaufzählung
    polychrome Musterarbeiten gestalten.
  • Strichaufzählung
    je nach Untergrund, Kundenwunsch und ästhetischen Anforderungen Stuck in verschiedenen Maltechnologien einfärbig oder polychrom herauslegen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der polychromen Herauslegung von Stuck einschulen und überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, Beschriftungen auf Supraporten und Kartuschen herzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Binde- und Malmittel
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    historische Maltechniken
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Überzüge
  • Strichaufzählung
    Heraldik
  • Strichaufzählung
    Typografie

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Skizzen von Beschriftungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    historische Schriften mithilfe von Pausen abnehmen und übertragen.
  • Strichaufzählung
    freihändig oder mithilfe von Schablonen Schriftzüge und deren Verzierungen sowie Schattenzüge auf gewünschten Oberflächen künstlerisch auftragen.

Qualifikationsbereich Konservierung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, historische Trägermaterialien, Untergründe, Goldoberflächen bzw. gefasste und ungefasste Oberflächen zu konservieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Versilberungen
  • Strichaufzählung
    Vergoldungen
  • Strichaufzählung
    Metallisierungen
  • Strichaufzählung
    Bronzierungen
  • Strichaufzählung
    historischen Goldersatz
  • Strichaufzählung
    Oberflächenverzierungen
  • Strichaufzählung
    Lüsterung
  • Strichaufzählung
    Farbanalyse (Pigment-Zusammenstellungen)
  • Strichaufzählung
    Überzüge
  • Strichaufzählung
    Schutzfirnisse
  • Strichaufzählung
    Überzugslacke
  • Strichaufzählung
    Schimmelbefall (Funkizide und Pestizide) und Wurmschäden
  • Strichaufzählung
    Trägermaterial bei Struktur- und Haftungsschwächen
  • Strichaufzählung
    digitale Dokumentation von Arbeitsschritten
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Anforderungen (zB Bewahrung des gewachsenen Zustands der Oberfläche) des Objekts darstellen und rechtfertigen.
  • Strichaufzählung
    Farben erkennen und analysieren.
  • Strichaufzählung
    Schimmelbefall und Wurmschäden erkennen und behandeln.
  • Strichaufzählung
    vergoldete Oberflächen (metallisierte, bronzierte, versilberte, metallisierte Oberflächen) konservieren.
  • Strichaufzählung
    gefasste und bemalte Oberflächen konservieren.
  • Strichaufzählung
    Trägermaterial bei Struktur- und Haftungsschwächen aufbereiten.
  • Strichaufzählung
    Schüsselbildungen und Dehnungsfugen festigen.
  • Strichaufzählung
    Haftbrücken aufbringen.
  • Strichaufzählung
    Fehlstellen retuschieren.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte digital dokumentieren (fotografische Darstellung des Konservierungsablaufes).
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Konservierung von Oberflächen einschulen.

Qualifikationsbereich Restaurierung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, historische Trägermaterialien, Untergründe, Goldoberflächen bzw. gefasste und ungefasste Oberflächen zu restaurieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Charta von Venedig
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    aktuelle Restaurierungsvorgaben
  • Strichaufzählung
    Zusammensetzung von Binde- und Haftungsmittel
  • Strichaufzählung
    mechanische und chemische Freilegungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Abnahme von Proben
  • Strichaufzählung
    Freilegung und Erkennung von Sichtfenstern
  • Strichaufzählung
    Ergänzungen von Trägermaterialien
  • Strichaufzählung
    Armieren von Rissen (Sprünge)
  • Strichaufzählung
    Behebung von Schüsselbildungen und Dehnungsfugen
  • Strichaufzählung
    Härtungsmittel
  • Strichaufzählung
    Aufbringung von Haftbrücken
  • Strichaufzählung
    Retuschieren von Fehlstellungen
  • Strichaufzählung
    Versilberungen
  • Strichaufzählung
    Vergoldungen
  • Strichaufzählung
    Metallisierungen
  • Strichaufzählung
    Bronzierungen
  • Strichaufzählung
    historischen Goldersatz
  • Strichaufzählung
    Oberflächenverzierungen
  • Strichaufzählung
    Lüsterung
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Analysieren von Farben (Pigment-Zusammenstellungen)
  • Strichaufzählung
    Überzüge
  • Strichaufzählung
    Schutzfirnisse
  • Strichaufzählung
    Überzugslacke
  • Strichaufzählung
    Schimmelbefall (Funkizide und Pestizide) und Wurmschäden
  • Strichaufzählung
    Trägermaterial bei Struktur-, und Haftungsschwächen
  • Strichaufzählung
    digitale Dokumentation von Arbeitsschritten
  • Strichaufzählung
    Klimadaten
  • Strichaufzählung
    Reinigung von Oberflächen (zB Brotreinigung)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    verschiedene Durchführungsmöglichkeiten einer Restaurierung (zB Örtlichkeit, klimatische Bedingungen, Kundenwunsch, Restaurierungsziel) berücksichtigen und einen Kompromiss finden.
  • Strichaufzählung
    Farben erkennen und analysieren.
  • Strichaufzählung
    Schimmelbefall und Wurmschäden erkennen und behandeln.
  • Strichaufzählung
    Sichtfenster erkennen und freilegen.
  • Strichaufzählung
    Restaurierungstechniken auswählen und nachhaltig sowie substanzschonend durchführen.
  • Strichaufzählung
    die Anforderungen gegenüber dem zu restaurierenden Objekt erfüllen.
  • Strichaufzählung
    historische Restaurierungen erkennen, analysieren und Fehler beheben.
  • Strichaufzählung
    einen Restaurierungsbericht erstellen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    historische und neue Verfahrenstechniken zur Oberflächenreinigung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Trägermaterial bei Struktur- und Haftungsschwächen aufbereiten.
  • Strichaufzählung
    Fehlstellungen retuschieren.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte dokumentieren (fotografische Darstellung des Restaurierungsablaufes).
  • Strichaufzählung
    Risse und Sprünge armieren.
  • Strichaufzählung
    Schüsselbildungen und Dehnungsfugen beheben.
  • Strichaufzählung
    Haftbrücken aufbringen.

Er/Sie ist in der Lage, eine Kartierung durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Vergoldertechniken
  • Strichaufzählung
    Schadensbilder und deren Behebung
  • Strichaufzählung
    Chemische Analyse
  • Strichaufzählung
    Gewachsene Restaurierungsproblematiken
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Restaurierungsplomben

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    gefasste und ungefasste Oberflächen analysieren und in eine Farbskala eintragen.
  • Strichaufzählung
    Farben erkennen und analysieren.
  • Strichaufzählung
    Schimmelbefall und Wurmschäden erkennen.
  • Strichaufzählung
    Sichtfenster erkennen und freilegen.
  • Strichaufzählung
    die Anforderungen gegenüber dem zu restaurierenden Objekt erfüllen.
  • Strichaufzählung
    historische Restaurierungen erkennen, analysieren und in die Farbskala eintragen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte dokumentieren (fotografische Darstellung des Kartierungsablaufes).
  • Strichaufzählung
    Schüsselbildungen und Dehnungsfugen darstellen.
  • Strichaufzählung
    zu ergänzende Fehlstellen darstellen.

Qualifikationsbereich Rahmenherstellung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, zu gewährleisten, dass Rahmen fachgerecht hergestellt werden.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften (zB Holz, Metall)
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    holzverarbeitende Maschinen
  • Strichaufzählung
    Papier- und Kartonschneidemaschinen
  • Strichaufzählung
    Schnitzen
  • Strichaufzählung
    Vergoldermasse
  • Strichaufzählung
    historische und moderne Vergoldungs-, Veredlungs- und Farbfassungstechniken
  • Strichaufzählung
    Holzimmitationen und Polituren
  • Strichaufzählung
    Beschlag (zB vergoldete Blei- bzw. Zinnornamente)
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den am besten zum Bild passenden Rahmen (Größe, Farbe und Stil) auswählen.
  • Strichaufzählung
    einen Rahmen in Gehrung schneiden, verkröpfen, leimen und fachgerecht zusammensetzen.
  • Strichaufzählung
    ein zum Bild und Rahmen (Größe, Farbe und Stil) passendes Passepartout auswählen.
  • Strichaufzählung
    fehlende Teile nachschnitzen und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Rahmen mit Ornamenten aus Vergoldermasse belegen bzw. ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Holzergänzungen und Holzimmitationen durchführen und eine hochwertige Schellackpolitur aufbringen.
  • Strichaufzählung
    Beschlag mit Nägeln montieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Rahmenherstellung einschulen und überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, die fachgerechte Durchführung von konservatorischen Einrahmungen zu gewährleisten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften (zB säurefrei, atmungsaktiv)
  • Strichaufzählung
    aktuelle Museumsstandards der konservatorischen Einrahmung
  • Strichaufzählung
    klimatische Einflüsse (zB Raumtemperatur, Sonneneinstrahlung)
  • Strichaufzählung
    Schimmelbefall

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    reversible, substanzschonende, atmungsaktive und säurefreie Materialien auswählen und verarbeiten.
  • Strichaufzählung
    UV-absorbierendes Silikat- bzw. Acrylglas zuschneiden.
  • Strichaufzählung
    Sonnenschutz, passende Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    eine staubfreie Einrahmung mit säurefreien Passepartouts, Nassklebebändern, Kartons, Auflagen, Stellwänden und Zwischenleisten durchführen.

Qualifikationsbereich Pflege und Objektsicherung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, eine kustodische Reinigung auf Oberflächen durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Charta von Venedig
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    aktuelle Restaurierungsvorgaben
  • Strichaufzählung
    gesetzliche Hinweispflichten
  • Strichaufzählung
    Abnahme von Proben
  • Strichaufzählung
    Freilegung und Erkennung von Sichtfenstern
  • Strichaufzählung
    Behebungen von Schüsselbildungen
  • Strichaufzählung
    Aufbringung von Haftbrücken
  • Strichaufzählung
    Retuschieren von Fehlstellen
  • Strichaufzählung
    Versilberungen
  • Strichaufzählung
    Vergoldungen
  • Strichaufzählung
    Metallisierungen
  • Strichaufzählung
    Bronzierungen
  • Strichaufzählung
    historischen Goldersatz
  • Strichaufzählung
    Oberflächenverzierungen
  • Strichaufzählung
    Lüsterung
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Analysieren von Farben (Pigment-Zusammenstellungen)
  • Strichaufzählung
    Überzüge
  • Strichaufzählung
    Schutzfirnisse
  • Strichaufzählung
    Überzugslacke
  • Strichaufzählung
    Schimmelbefall (Funkizide und Pestizide)
  • Strichaufzählung
    Behandlung von Wurmschäden, Aufbereitung von Trägermaterial bei Struktur-, und Haftungsschwächen
  • Strichaufzählung
    Dokumentarisches Erfassen von Arbeitsschritten
  • Strichaufzählung
    Klimadaten
  • Strichaufzählung
    Reinigung von Oberflächen (zB Brotreinigung)
  • Strichaufzählung
    Absaugungs- und Reinigungsmaschinen
  • Strichaufzählung
    Fangschutzmaßnahmen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Farben erkennen und analysieren.
  • Strichaufzählung
    Schimmelbefall und Wurmschäden erkennen und behandeln.
  • Strichaufzählung
    Sichtfenster erkennen und freilegen.
  • Strichaufzählung
    diverse Schüsselbildungen beheben.
  • Strichaufzählung
    Haftbrücken aufbringen.
  • Strichaufzählung
    Fehlstellen retuschieren.
  • Strichaufzählung
    Trägermaterial bei Struktur- und Haftungsschwächen aufbereiten.
  • Strichaufzählung
    Montagevorrichtungen auf Sicherheit überprüfen.
  • Strichaufzählung
    dem Objekt entsprechende Absaugungs- und Reinigungsmaschinen wählen und bedienen.
  • Strichaufzählung
    Fangschutzmaßnahmen bei der Reinigung verwenden.
  • Strichaufzählung
    historische und neuzeitliche Objekte und Raumschalen nachhaltig reinigen und Pflegemaßnahmen laut Standards, Richtlinien und Kundenwünschen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte dokumentieren (fotografische Darstellung des Konservierungsablaufes).
  • Strichaufzählung
    gesetzliche Hinweispflicht zum Schutz des Objekts einhalten.

Er/Sie ist in der Lage, zu gewährleisten, dass Montagearbeiten fachgerecht durchgeführt und Objekte gesichert werden.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    aktuelle Restaurierungsvorgaben
  • Strichaufzählung
    Zusammensetzung von Binde- und Haftungsmittel
  • Strichaufzählung
    mechanische und chemische Freilegungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Abnahme von Proben
  • Strichaufzählung
    Erkennung von Sichtfenstern
  • Strichaufzählung
    Armieren von Rissen und Sprüngen
  • Strichaufzählung
    Festigung von diversen Schüsselbildungen und Dehnungsfugen
  • Strichaufzählung
    Härtungsmittel
  • Strichaufzählung
    Aufbringung von Haftbrücken
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Analysieren von Farben (Pigment-Zusammenstellungen)
  • Strichaufzählung
    Schimmelbefall (Funkizide und Pestizide)
  • Strichaufzählung
    Behandlung von Wurmschäden, Aufbereitung von Trägermaterial bei Struktur- und Haftungsschwächen
  • Strichaufzählung
    Dokumentarisches Erfassen von Arbeitsschritten
  • Strichaufzählung
    Klimadaten
  • Strichaufzählung
    Reinigung von Oberflächen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den Zustand von Objekten örtlich bzw. beim Transport sichern und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Farben erkennen und analysieren.
  • Strichaufzählung
    Proben abnehmen.
  • Strichaufzählung
    Objekte für einen späteren konservatorischen bzw. restauratorischen Eingriff mit dem geringstmöglichen Verlust an originaler Substanz sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    durch die richtige Sicherung (zB Schaffung einer Klimazelle) den Erhalt von Objekten stabilisieren.
  • Strichaufzählung
    Bruchteile von Objekten zuordnen und beschriften.
  • Strichaufzählung
    Schimmelbefall und Wurmschäden erkennen und behandeln.
  • Strichaufzählung
    Risse und Sprünge armieren.
  • Strichaufzählung
    Schüsselbildungen und Dehnungsfugen festigen.
  • Strichaufzählung
    Haftbrücken aufbringen.
  • Strichaufzählung
    Trägermaterial bei Struktur- und Haftungsschwächen aufbereiten.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte dokumentieren (fotografische Darstellung des Objektsicherungsablaufes).

Qualifikationsbereich Qualitätssicherung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, Werkzeuge herzustellen sowie Maschinen und Werkzeuge zu warten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Herstellung von Werkzeugen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsstandards von Maschinen und Werkzeugen
  • Strichaufzählung
    Wartungsmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Pflegemaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einen Anschießer (Oachkatzlschwoaf) selbstständig herstellen.
  • Strichaufzählung
    Maschinen und Werkzeuge auf Funktionsfähigkeit und Sicherheitsstandards überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Maschinen und Werkzeuge warten.
  • Strichaufzählung
    Maschinen und Werkzeuge pflegen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Sicherheitsüberprüfung, Wartung und Pflege von Werkzeugen einschulen.

Er/Sie ist in der Lage, einen sicheren Transport und eine fachgerechte Lagerung von Objekten sicherzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Disponierung
  • Strichaufzählung
    Materialtransport (zB Transportsicherungen, gesetzliche Vorschriften beim Beladen von Fahrzeugen)
  • Strichaufzählung
    Nachhaltigkeitsmanagement (zB Transportmodalitäten)
  • Strichaufzählung
    Entlademöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Lagerbedingungen
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einschlägige gesetzliche Vorschriften interpretieren und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Transportschäden vorbeugen (zB durch die Sicherung von Objekten, Versicherungsleistungen).
  • Strichaufzählung
    eine angemessene Verpackungsart für Objekte gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    wirtschaftlich und ökologisch optimierte Transportrouten planen.
  • Strichaufzählung
    orts- und objektspezifische Entlademöglichkeiten sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    dafür sorgen, dass Objekte fachgerecht entladen werden.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften unterweisen und deren Einhaltung überprüfen.
  • Strichaufzählung
    gewährleisten, dass die optimalen Lagerbedingungen für Objekte gegeben sind (zB Klimadaten).

Er/Sie ist in der Lage, Sicherheitsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung und Unfallversicherungsrecht
  • Strichaufzählung
    Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie zB beim Arbeitsinspektorat
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplatzevaluierung
  • Strichaufzählung
    Schutzbestimmungen für besonders Arbeitnehmergruppen (zB Schwangere, Jugendliche, Personen mit Behinderungen)
  • Strichaufzählung
    Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte der AUVA
  • Strichaufzählung
    aushangpflichtige Gesetze
  • Strichaufzählung
    Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Strichaufzählung
    Gefahrenevaluierung
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsdatenblätter
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsstandards (zB Verwendung von Werkzeugen und Maschinen, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Brillen, Mundschutz)
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement
  • Strichaufzählung
    Dokumentation

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    gesetzlich gebotene Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen setzen.
  • Strichaufzählung
    Dienstanweisungen zur Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen geben.
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitnehmerschutz kontrollieren.
  • Strichaufzählung
    Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Gefahren erkennen und diese vermeiden.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen, indem er/sie auf die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze achtet.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorgänge auf ihr Gefahrenpotential evaluieren, den sicheren Umgang mit den Arbeitsmitteln und Maschinen zu trainieren und dies dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsdatenblätter interpretieren, auflegen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen darüber unterweisen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen auf Baustellen in Sicherheitsstandards unterweisen.
  • Strichaufzählung
    die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und dokumentieren.

Er/Sie ist in der Lage, Qualitätsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    einschlägige Normen und Richtlinien
  • Strichaufzählung
    Herstellerrichtlinien
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement
  • Strichaufzählung
    Dokumentation

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    relevante Normen und Richtlinien anhand von unternehmensinternen Qualitätsstandards festlegen.
  • Strichaufzählung
    Herstellerrichtlinien von verwendeten Materialien beachten.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Einhaltung von relevanten Normen und Richtlinien unterweisen.
  • Strichaufzählung
    die Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards sicherstellen und dokumentieren.

Er/Sie ist in der Lage, Umweltschutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Umweltschutzbestimmungen
  • Strichaufzählung
    Mülltrennungssysteme
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung
  • Strichaufzählung
    ökologische Materialien und Arbeitsverfahren

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Systeme zur ordnungsgemäßen Mülltrennung implementieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der betriebsinternen Umsetzung der gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen schulen und deren Einhaltung überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Materialien und Arbeitsverfahren in Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit beurteilen und auswählen.

Qualifikationsbereich Befundung, Restaurierungsziel und Dokumentation

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, eine Befundung durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Sakrale bzw. profane Bauten (innen und außen, wie zB Altäre, Fassadenteile)
  • Strichaufzählung
    Kunsttopografie (zB historische Hintergründe, Figuren, Skulpturen)
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Architektur und Architekturbegriffe
  • Strichaufzählung
    Symbolik
  • Strichaufzählung
    Topographie
  • Strichaufzählung
    Material- und Werkstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Analyse von verschiedenen Beschaffenheiten (zB Pigmente, Lacke, Inhaltsstoffe)
  • Strichaufzählung
    Denkmalpflege
  • Strichaufzählung
    Untergründe und Beschichtungsaufbau
  • Strichaufzählung
    Zusammensetzungen von Farben
  • Strichaufzählung
    historischen Vergoldungsaufbau und Farbfassungen
  • Strichaufzählung
    Restaurierungsabläufe eigener und fremder Gewerke
  • Strichaufzählung
    Restaurierungs-, Pflege- und Konservierungsziele

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    bestehende Schäden an Raumschalen sowie beweglichen bzw. unbeweglichen Objekten (zB Verluste, spätere Ergänzungen, Adaptionen, Restaurierungen, Renovierungs-Sichtbilder) erheben und fachgerecht dokumentieren (Schadenskartierung).
  • Strichaufzählung
    bestehende Schäden analysieren.
  • Strichaufzählung
    Informationen aus Archiven erheben.
  • Strichaufzählung
    Raumschalen sowie bewegliche und unbewegliche Objekte unterschiedlichen Epochen, Stilen und Regionen zuordnen (zB Fassadenteile, Skulpturen, Ausstattung eines Palais).
  • Strichaufzählung
    historische Merkmale, Arbeitstechniken und Materialien erkennen und unterschiedlichen Epochen, Stilen und Regionen zuordnen.
  • Strichaufzählung
    den Aufbau eines Altars, einer Kanzel und eines Orgelgehäuses in Architekturbegriffen zuordnen.
  • Strichaufzählung
    für die Schadenskartierung von sakralen und profanen Bauten Objekte in ihren architektonischen und stilistischen Formen darstellen und bezeichnen.
  • Strichaufzählung
    gewachsene Veränderungen am Objekt darstellen.
  • Strichaufzählung
    Schichten einzeln analysieren und Befunde aufnehmen.
  • Strichaufzählung
    Proben entnehmen und weitere Analysen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Schäden bewerten.
  • Strichaufzählung
    Restaurierungsziele (sowie etwaige Pflege- und Konservierungsziele) festlegen.

Er/Sie ist in der Lage, im Rahmen einer Befundung ein Restaurierungsziel auszuarbeiten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über

  • Strichaufzählung
    Sakrale bzw. profane Bauten (innen und außen, wie zB Altäre, Fassadenteile)
  • Strichaufzählung
    Kunsttopografie (zB historische Hintergründe, Figuren, Skulpturen)
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Architektur und Architekturbegriffe
  • Strichaufzählung
    Symbolik
  • Strichaufzählung
    Topographie
  • Strichaufzählung
    Material- und Werkstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Analyse von verschiedenen Beschaffenheiten (zB Pigmente, Lacke, Inhaltsstoffe)
  • Strichaufzählung
    Denkmalpflege
  • Strichaufzählung
    Untergründe und Beschichtungsaufbau
  • Strichaufzählung
    Zusammensetzungen von Farben
  • Strichaufzählung
    historischen Vergoldungsaufbau und Farbfassungen
  • Strichaufzählung
    Restaurierungsabläufe eigener und fremder Gewerke
  • Strichaufzählung
    Pflege, Konservierung und Restaurierung
  • Strichaufzählung
    Festlegen von Restaurierungszielen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    notwendige Restaurierung-, Pflege- bzw. Konservierungsmaßnahmen bestimmen (ua in Abhängigkeit vom Schadensbild und der Höhe des Aufwands).
  • Strichaufzählung
    geeignete Methoden bestimmen.
  • Strichaufzählung
    Prioritäten bei den umzusetzenden Maßnahmen festlegen.
  • Strichaufzählung
    den notwendigen Aufwand für die Restaurierung schätzen.
  • Strichaufzählung
    ein nachhaltiges Restaurierungsziel darstellen.

Er/Sie ist in der Lage, historische Trägermaterialien, Untergründe, Oberflächen vor, während und nach der Konservierung bzw. Restaurierung digital zu dokumentieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Befundungen
  • Strichaufzählung
    Kunsthistorik
  • Strichaufzählung
    Fotografie von Konservierungen und Restaurierungen
  • Strichaufzählung
    Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Restaurierberichte
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe anderer Gewerke

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Befundungen lesen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    wichtige Arbeitsschritte in Detailaufnahmen festhalten.
  • Strichaufzählung
    Bauschäden dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    unvorhersehbare Abweichungen vom Restaurierungs- bzw. Konservierungsziel (zB Entdeckung einer historischen Fassung) dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Detailaufnahmen und Dokumentationen chronologisch dokumentieren und beschriften.
  • Strichaufzählung
    Dokumentationen digital abspeichern und verwalten.
  • Strichaufzählung
    einen Restaurierbericht erstellen.

Qualifikationsbereich Kalkulation

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, die Preise für angebotene Objekte und Dienstleistungen zu kalkulieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Materialbedarfskalkulation
  • Strichaufzählung
    Recherche von Rohstoffpreisen
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittelbedarfskalkulation
  • Strichaufzählung
    Zeitaufwandberechnung
  • Strichaufzählung
    Gemeinkostenermittlung
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterführung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den notwenigen Zeitaufwand einschätzen.
  • Strichaufzählung
    Material- und Hilfsmittelkosten kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    schwankende Rohstoffpreise in der Kalkulation berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Personalkosten kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    etwaige Subleistungen von Dritten ermitteln.
  • Strichaufzählung
    Gemeinkosten ermitteln.
  • Strichaufzählung
    einen realistischen Gewinnaufschlag festlegen.
  • Strichaufzählung
    Risikokosten in der Kalkulation berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Kosteneinsparungspotenziale erkennen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Preiskalkulation einschulen.

Anlage 2

Lernergebnisse auf LAP-Niveau – Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter Paragraphen 5 und 11 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten und die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.

Modul 1 Teil A

Gegenstand „Praktische Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, eine Polimentvergoldung in Glanz und Matt herzustellen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Material- und Werkstoffeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Beschaffenheit des Holzträgers
  • Strichaufzählung
    Schleifmittel
  • Strichaufzählung
    Wasserbad
  • Strichaufzählung
    Kreiden
  • Strichaufzählung
    Leime
  • Strichaufzählung
    Trocknungsphasen
  • Strichaufzählung
    Poliment
  • Strichaufzählung
    Blattgold
  • Strichaufzählung
    Poliermittel
  • Strichaufzählung
    Staubschutz

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kreidegrund auf einem Holzträger fachgerecht aufzutragen.
  • Strichaufzählung
    den Kreidegrund schleifen, reparieren und entstauben.
  • Strichaufzählung
    fachgerecht polimentieren.
  • Strichaufzählung
    fachgerecht vorleimen.
  • Strichaufzählung
    echtes Blattgold in Glanz und Matt anschießen.
  • Strichaufzählung
    die Glanzstellen mit geeigneten Achatsteinen polieren und die matten Stellen mit Leim überziehen.
  • Strichaufzählung
    das Werkstück mit Ockerfarbe hinterlegen.

Er/Sie ist in der Lage, eine Imitationstechnik durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Schwämme –Federn
  • Strichaufzählung
    Binde- und Lösungsmittel
  • Strichaufzählung
    Pigmente
  • Strichaufzählung
    Dachshaarvertreiber
  • Strichaufzählung
    Überzüge
  • Strichaufzählung
    Firnisse und Lackierungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    eine abgesperrte und grundierte Platte in einer Marmortechnik ausführen.

Er/Sie ist in der Lage, einen Engelskopf oder eine Skulptur stil- und fachgerecht polychrom zu fassen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Farben
  • Strichaufzählung
    Pigmente
  • Strichaufzählung
    Binde- und Lösungsmittel
  • Strichaufzählung
    Untergründe
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Pinsel
  • Strichaufzählung
    Überzüge

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die benötigten Farben selbst anmischen.
  • Strichaufzählung
    Untergründe vorlassieren.
  • Strichaufzählung
    Untermalungen dem jeweiligen Farbton und Stil entsprechend unterlegen.
  • Strichaufzählung
    gefasste Oberflächen mit einem Schutzfirnis oder einer Patina überziehen.

Modul 2 Teil A

Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, historische und moderne Vergoldungstechniken anzuwenden.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Trägermaterialien
  • Strichaufzählung
    Kreide
  • Strichaufzählung
    Poliment
  • Strichaufzählung
    Blattgold
  • Strichaufzählung
    Poliermittel
  • Strichaufzählung
    Öle
  • Strichaufzählung
    Lacke

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    geeignete Materialien herstellen.
  • Strichaufzählung
    eine Bergkreide zubereiten.
  • Strichaufzählung
    diverse Untergründe aus Kreide herstellen.
  • Strichaufzählung
    ein Ei- und Leimpoliment herstellen.
  • Strichaufzählung
    das geeignete Blattgold auswählen.

Er/Sie ist in der Lage, Staffierarbeiten durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Untergründe
  • Strichaufzählung
    Farben
  • Strichaufzählung
    Bindemittel
  • Strichaufzählung
    Leime
  • Strichaufzählung
    Überzüge
  • Strichaufzählung
    Firnisse
  • Strichaufzählung
    anatomische Gestaltung von Plastiken

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    geeignete Techniken anwenden.
  • Strichaufzählung
    geeignete Farben auswählen und mischen (zB nach Epoche, Region, Örtlichkeit).

Er/Sie ist in der Lage eine Metallisierung mit Schlagmetall durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Lacke
  • Strichaufzählung
    Klebemittel (zB Mixtion)
  • Strichaufzählung
    Blattmetalle
  • Strichaufzählung
    Pinsel
  • Strichaufzählung
    Ballen
  • Strichaufzählung
    Klimadaten
  • Strichaufzählung
    Trocknungsphasen
  • Strichaufzählung
    Staubschutz

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    eine lackierte Leiste mit Klebemittel anlegen und mit Schlagmetall belegen.
  • Strichaufzählung
    die belegte Oberfläche mit einem Pinsel einkehren und versäubern.
  • Strichaufzählung
    einen Oxidationsschutz herstellen.

Er/Sie ist in der Lage, die Vorgaben zum sicheren und gesunden Arbeiten einzuhalten.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Gefahrenevaluierung
  • Strichaufzählung
    Gerüste und Leitern
  • Strichaufzählung
    Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGe-Pläne)
  • Strichaufzählung
    Brandschutzbestimmungen
  • Strichaufzählung
    Schutzausrüstung
  • Strichaufzählung
    Fachgerechte Bedienung von Maschinen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    eine Gefahrenevaluierung durchführen (zB freiliegende Stromkabel, fehlende Absturzsicherung am Gerüst) und etwaige Gefahren beseitigen bzw. Verantwortliche darauf hinweisen.
  • Strichaufzählung
    Brandschutzbestimmungen einhalten (zB Lüften, beim Hantieren mit feuergefährlichen Stoffen).
  • Strichaufzählung
    die mit den Arbeiten und die damit verbundene Gefahren entsprechende Schutzausrüstung tragen (zB Schutzhelm, Maske, Brille, Handschuhe).
  • Strichaufzählung
    nach Einschulung die mit Maschinen verbundenen Risiken erkennen und diese sicher und fachgerecht bedienen.

Er/Sie ist in der Lage, Objekte und Architekturteile unterschiedlichen Epochen, Stilen und Regionen zuzuordnen (zB für einen Altar).

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Architektur und Architekturbegriffe
  • Strichaufzählung
    Symbolik
  • Strichaufzählung
    Topographie

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Stilformen erkennen.
  • Strichaufzählung
    Architekturteile und Skulpturen den jeweiligen Stilen, Epochen und Regionen zuordnen.
  • Strichaufzählung
    gewachsene Veränderungen am Objekt darstellen.

Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit sowie Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Feedback
  • Strichaufzählung
    sein/ihr Fachgebiet (siehe Lernergebnisse oberhalb)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Qualität der eigenen Arbeiten sowie der Arbeiten von Kollegen und Kolleginnen beurteilen.
  • Strichaufzählung
    Feedback geben.
  • Strichaufzählung
    Optimierungsvorschläge einbringen.