Der Augenoptikermeister/Die Augenoptikermeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Augenoptikermeister/Die Augenoptikermeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.
Kundenprofil und -beratung |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, eine Anamnese und Bedarfserhebung bei Kunden durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere DSGVO = Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, MDR = EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 /MPG = Medizinproduktegesetz 2021) Produkteigenschaften von Sehbehelfen Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie) Messtechnik zur Topografie der Cornea und des vorderen Augenabschnittes Spaltlampenmikroskopbeobachtung Sehpigmente und Funktionen der Netzhaut Neuronale Mechanismen in der Netzhaut und den Bahnen
| Er/Sie kann datenschutzrechtliche Informationspflichten erfüllen. Daten von Kunden rechtskonform dokumentieren. ein Vertrauensverhältnis zu Kunden aufbauen. bislang verwendete Sehbehelfe von Kunden erfassen. visuelle Anforderungen und visuelle Beschwerden von Kunden erheben und dokumentieren. zielgerichtete Fragen zur Gesundheit von Kunden (zB Allergien, Diabetes, Blutdruck) stellen. Zielgerichtete Fragen zum Tränenfilm von Kunden (zB Trockenheit, Bildschirmzeit) stellen. Zielgerichtete Fragen zum Arbeitsumfeld von Kunden (zB Staubentwicklung am Arbeitsplatz) stellen. zielgerichtete Fragen zum sozialen Umfeld von Kunden stellen. zielgerichtete Fragen zu den Kundenwünschen bzgl. ihrer Sehbehelf-Versorgung stellen. für die Handhabung von Sehbehelfen notwendige Fähigkeiten beurteilen und Kunden auf Auswirkungen bei falscher Handhabung von Sehbehelfen hinweisen. Begleitpersonen von Kunden in die Anamnese bzw. Bedarfserhebung miteinbeziehen. anhand der gesammelten Informationen den Kundenbedarf bestimmen. Anomalien des Auges und der Sehfunktionen feststellen. Sehpigmente und Funktionen der Netzhaut überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Kundenberatung bei der Auswahl von Sehbehelfen (zB hinsichtlich Brillengläsern und -fassungen) nach optischen, anatomischen, ästhetischen und ergonomischen Gesichtspunkten zu gewährleisten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere KSchG = Konsumentenschutzgesetz, MDR/MPG) Am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge) Vergütung und Beschichtung optischer Flächen Produkteigenschaften von Sehbehelfen Normen und Toleranzen von Brillengläsern und -fassungen Kostenträger (zB Versicherungen, Arbeitgeber) Zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts aktuelle dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Korrektionsgläser (zB Kantenfilter, Filtergläser) Psychologische Beratung von Brillenträgern
| Er/Sie kann Kunden über die ermittelten Messergebnisse der Brillenglasbestimmung informieren. Kunden über eine fortschreitende Myopie und Augenlängenwachstum informieren. Kunden anhand der Bedarfserhebung und durchgeführten Messungen Brillenfassungen und Brillengläser empfehlen. Kunden über Materialeigenschaften und -unverträglichkeiten aufklären. eine Farb- und Typberatung durchführen. Qualitäts- und Funktionsunterschiede von verschiedenen Sehbehelfen erläutern. Preisunterschiede von Sehbehelfen argumentieren. Kunden über Vor- und Nachteile verschiedener Sehbehelfe informieren. Kunden über mögliche Kostenzuschüsse (zB Versicherungsträger, Arbeitgeber) informieren. einen Verkaufserfolg herbeiführen. Pflegemittel und Zubehör anbieten und verkaufen. Mitarbeiter/innen in der Kundenberatung über die Auswahl von Brillengläsern und -fassungen unterweisen. auf besondere Bedürfnisse von Kunden eingehen und ihn in schwierigen Situationen begleiten. Sehpigmente und Funktionen der Netzhaut überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Kundenberatung bei der Auswahl von vergrößernden Sehhilfen zu gewährleisten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (zB KSchG, MDR/MPG) Vergrößernde Sehhilfen (zB Lupenbrille, Hyperokulare, Lupen, elektronische Lesegeräte) Funktion des Sehens für Orientierung, Mobilität, Lernen und soziale Kontakte Photometrie, Kontrastfunktion und -leistung, funktionales Gesichtsfeld, Blick- und Sehfeld, Produkteigenschaften von vergrößernden Sehhilfen Normen und Toleranzen von vergrößernden Sehhilfen Alternativen zur Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen (zB Visualtraining, ärztliche Versorgung) Kostenträger (zB Versicherungen, Arbeitgeber)
| Er/Sie kann Kunden über die ermittelten Messergebnisse der Brillenglasbestimmung informieren. die besondere psychosoziale Situation von Kunden mit stark herabgesetzter Sehschärfe berücksichtigen. Kunden anhand der Bedarfserhebung und durchgeführten Messungen vergrößernde Sehhilfen empfehlen. Kunden über Materialeigenschaften und -unverträglichkeiten aufklären. Qualitäts-, Funktions- und Preisunterschiede von verschiedenen vergrößernden Sehhilfen erläutern. Kunden über Vor- und Nachteile verschiedener vergrößernder Sehhilfen (zB optische und elektronische Varianten) informieren. Kunden über Alternativen zur Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen informieren. Kunden über mögliche Kostenzuschüsse (zB Versicherungsträger, Arbeitgeber) informieren. Begleitpersonen von Kunden miteinbeziehen. einen Verkaufserfolg herbeiführen. Zubehör anbieten und verkaufen. Mitarbeiter/innen in der Kundenberatung über die Auswahl von vergrößernden Sehhilfen unterweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, sicherzustellen, dass Kunden in der Handhabung und Pflege von Sehbehelfen fachgerecht eingewiesen werden. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (zB Führerscheingesetz) Produkteigenschaften von Sehbehelfen Am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge) Zentrierregeln und Toleranznormen Optometrisch spezifische Chemie
| Er/Sie kann Kunden über die empfohlenen Tragezeiten und Einsatzbereiche der verwendeten Sehbehelfe informieren. Kunden in die Handhabung ihrer Sehbehelfe einschulen. auf mögliche visuelle und habituelle Einschränkungen von Sehbehelfen hinweisen (zB limitierte Sehbereiche bei Gleitsichtbrillen). auf Gefahrensituationen und Verletzungsmöglichkeiten von Sehbehelfen aufmerksam machen und entsprechende Einschulungen zur Vermeidung dieser durchführen (zB Treppensteigen mit Gleitsichtbrillen, Verletzungsrisiko durch Brillen beim Sport). auf gesetzliche Einschränkungen von Sehbehelfen hinweisen (zB eingeschränkte Verkehrstauglichkeit von Filtergläsern). die fachgerechte Pflege und Reinigung von Sehbehelfen erklären und demonstrieren. die fachgerechte Lagerung und Aufbewahrung von Sehbehelfen erklären und demonstrieren. Zusatzprodukte für Pflege, Reinigung und Aufbewahrung von Sehbehelfen entsprechend der individuellen Sehbehelfe empfehlen. Kunden auf Wartungsarbeiten und Serviceintervalle von Sehbehelfen hinweisen. Mitarbeiter/innen in der Handhabung und Pflege von Sehbehelfen fachgerecht unterweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, Licht und Lichtplanungen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Einfluss von Licht auf den Menschen
| Er/Sie kann Lichtparameter und Lichteigenschaften interpretieren (zB Spektren, Lux, Kelvin, Candela, Farbwiedergabe, Leuchtdichte). Kunden über verschiedene Lichtquellen beraten. Messgeräte fachgerecht einsetzen und die Ergebnisse dokumentieren, interpretieren und auswerten. Lichtkonzepte für Arbeitsplätze erstellen. Lichtkonzepte für Objekte erstellen.
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Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Kundenberatung über optische Geräte sowie deren Funktionsweise zu gewährleisten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Optische Geräte und deren Funktionalität, wie zB: Fernoptiken zur Jagd und Naturoptik
Allgemeine Kenndaten von optischen Systemen
| Er/Sie kann Kunden die qualitativen Unterschiede zwischen optischen Geräten erklären. Preisunterschiede zwischen verschiedenen optischen Geräten argumentieren. Kunden in der Bedienung von optischen Geräten unterweisen. Mitarbeiter/innen in der Kundenberatung über optische Geräte sowie deren Funktionsweise unterweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Kundenberatung über meteorologische Geräte sowie deren Funktionsweise zu gewährleisten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Meteorologische Geräte und deren Funktionalität, wie zB: Allgemeine Kenndaten von optischen Systemen, sowie physikalischen und technischen Größen
| Er/Sie kann meteorologische Geräte in ihrer Wirkungsweise erklären. Kunden über die qualitativen Unterschiede zwischen meteorologischen Geräten beraten. Preisunterschiede zwischen meteorologischen Geräten argumentieren. meteorologische Geräte kalibrieren und justieren. geometrische, physikalische und geografische Zusammenhänge bei der Präsentation von meteorologischen Geräten berücksichtigen. Messwerte (Zahlenwert und Einheit) von meteorologischen Geräten aufschlussreich erklären. Mitarbeiter/innen in der Kundenberatung über meteorologische Geräte sowie deren Funktionsweise unterweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, ein professionelles Beschwerdemanagement zu gewährleisten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere ABGB = Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, KSchG, MDR/MPG)
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. Beschwerden von Kunden erfassen. die Ursache/n von Beschwerden erheben. auf Beschwerden von Kunden angemessen reagieren. prüfen, ob Beschwerden begründet sind. Problembehebungen entwickeln und Kunden langfristig binden. Kundenbeschwerden reflektieren und im Qualitätssicherungsprozess berücksichtigen. Mitarbeiter/innen im Umgang mit Beschwerden und Reklamationen unterweisen und diese überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, Servicearbeiten an Sehbehelfen anzubieten und durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Produkteigenschaften von Sehbehelfen (zB Korrektionsbrillen, vergrößernde Sehhilfen) Am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge) Zentrierregeln und Toleranznormen Material- und Werkzeugtechnologie Brillenoptik und Brillenkunde Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen Anpassungs- und Servicetechniken
| Er/Sie kann Kunden über die Relevanz von regelmäßigen Wartungs- und Servicearbeiten von Sehbehelfen aufklären. Maßhaltigkeit und richtige Funktionsweise von Sehbehelfen kontrollieren und bewerten sowie – sofern technisch möglich – korrigieren. den anatomischen Sitz von Sehbehelfen kontrollieren, beurteilen und im Bedarfsfall korrigieren. Brillengläser aus Kunststoff- und Metallfassungen entnehmen und wieder einsetzen. Fassungsteile von Brillenfassungen warten, reinigen, anfertigen und im Bedarfsfall ersetzen. eine fachgerechte Reinigung und Pflege von Sehbehelfen durchführen. irreparable Schäden an Brillenfassungen erkennen und mögliche Lösungsansätze vorschlagen bzw. durchführen. Messungen von Brillenglas- und Sehbehelf-Parametern durchführen. Abweichungen bei Sehbehelf-Parametern interpretieren und entsprechende Maßnahmen zur Behebung dieser empfehlen bzw. durchführen.
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Er/Sie ist in der Lage, vergrößernde Sehhilfen anzufertigen und anzupassen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere KSchG, MDR/MPG) Funktionsweise von vergrößernden Sehhilfen Vergrößernde optische und elektronische Hilfsmittel (zB Lupen, Fernrohrlupen, Fernrohrsysteme, elektronische vergrößernde Sehhilfen) Sehwahrnehmungen bei Sehbeeinträchtigungen Funktion des Sehens für Orientierung, Mobilität, Lernen und soziale Kontakte Photometrie, Kontrastfunktion und -leistung, funktionales Gesichtsfeld, Blick- und Sehfeld Normen und Toleranzen von vergrößernden Sehhilfen Alternativen zur Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen Sehpigmente und Funktionen der Netzhaut Neuronale Mechanismen in der Netzhaut und den Bahnen optische Erscheinungsbilder und Täuschungen (zB das Hermann Gitter)
| Er/Sie kann vorhandene Sehbehelfe analysieren (zB Spektrometrie, Arbeitsentfernung). die erforderlichen Sondermesswerte erheben. die zugehörigen Messgeräte (zB Photometrie) und -verfahren anwenden. gemessene Werte von Funktionstests und deren Messergebnisse dokumentieren und interpretieren. Kunden über die ermittelten Messergebnisse, deren Auswirkung und Einschränkungen im Alltag informieren. die persönliche Situation von Kunden in Wechselwirkung mit Sehvermögen, Objekterfassung (Lesen), Orientierung und Kommunikation erfassen. vergrößernde optische Hilfsmittel in die Brillenfassung einarbeiten. Kunden anhand der Bedarfserhebung und durchgeführten Messungen vergrößernde Sehhilfen anpassen und die Passform beurteilen. sinnvolles Zubehör anbieten und verkaufen. das Wissen von Netzhautfunktionen nutzen, um vergrößernde Sehhilfen und Kantenfilter individuell auf den Kunden abgestimmt anzupassen. stereoptische Prüfmethoden durchführen.
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Optometrische Augenprüfung – Refraktion und Funktionsprüfungen |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, eine objektive Refraktion bzw. Brillenglasbestimmung durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Umgang mit objektiven Messgeräten und Messverfahren, wie zB: Ferry-Porter-Flimmerfrequenz-Verschmelzungsgerät
Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie) Produkteigenschaften von Sehbehelfen Parameter von Sehbehelfen Heterophorien und Strabismus
| Er/Sie kann Kunden in den Abläufen von objektiver Refraktion bzw. Brillenglasbestimmungen unterweisen. objektive Messgeräte bedienen. eine Skiaskopie durchführen. eine Refraktometermessung durchführen. eine Autorefraktometermessung durchführen. eine Hornhautrefraktometermessung durchführen. eine Optometermessung durchführen. ein elektronisch unterstütztes Messverfahren (zB KI) durchführen. gemessene Werte von objektiven Refraktionen bzw. Brillenglasbestimmungen dokumentieren und interpretieren. Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben, interpretieren und beurteilen. aufgrund gemessener Daten die Parameter von Sehbehelfen bestimmen. gängige Tests zur Ermittlung einer Heterophorie und Strabismus durchführen. Anomalien des Auges und der Sehfunktionen feststellen. die Gesamtrefraktion durchführen.
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Er/Sie ist in der Lage, eine subjektive Refraktion bzw. Brillenglasbestimmung durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Umgang mit subjektiven Messgeräten und Messverfahren, wie zB: Sehzeichenprojektor und -monitor
Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie) Binokulare Sehmechanismen Akkommodation, Theorien, Altersverlauf Heterophorien und Strabismus Produkteigenschaften von Sehbehelfen Parameter von Sehbehelfen Farbsehen: Theorien, Anomalien und Messverfahren (zB Farbanomaloskop, Ishihara Farbtafeln) Kontrasttests (zB Empfindlichkeitskurven) Neuronale Mechanismen in der Netzhaut und den Bahnen optische Erscheinungsbilder und Täuschungen (zB das Hermann Gitter) Dämmerungs- und Nachtmyopie Fehlsichtigkeit und ihre Korrektion
| Er/Sie kann Kunden in den Abläufen von subjektiver Refraktion bzw. Brillenglasbestimmung und Screening unterweisen. subjektive Messgeräte bedienen. gängige Tests zur Ermittlung der Sehschärfe (zB Visus s.c., Visus c.c., dynamische Sehschärfe) durchführen. gängige Tests zur Ermittlung der Fehlsichtigkeiten und Brillenparameter (zB Fern- und Nahrefraktion, monokulares und binokulares Sehen, Zentrierdaten) durchführen. optische Phänomene durch gängige Trennerverfahren und optische Erscheinungen (zB Stereotest, Nachbilder, Farbstereopsis, Hermanngitter) zur Messung der Augen nutzen. gängige Tests zur Ermittlung einer Heterophorie und Strabismus durchführen. gängige Tests zur Ermittlung des Farbsehens (zB mit Hilfe von Filtergläsern) durchführen. gängige Tests zur Ermittlung des zentralen Gesichtsfeldes (zB Amsler-Test) durchführen. gängige Tests zur Ermittlung der Kontrastempfindlichkeit (zB Nyktometrie, Blendempfindlichkeit) durchführen. einen etwaigen Vergrößerungsbedarf für die Anpassung von vergrößernden Sehhilfen ermitteln. gemessene Werte von optometrischen Augenprüfungen dokumentieren und interpretieren. Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben, interpretieren und beurteilen. aufgrund gemessener Daten die Parameter von Sehbehelfen bestimmen. Kontrasttests (zB Ginsburg, Pelli-Robson, Buser, Hauck, Pöltner/Sexl) durchführen. stereoptische Prüfmethoden durchführen. Anomalien des Auges und der Sehfunktionen feststellen. eine Dämmerungs- und Nachtmyopie vermessen. die Gesamtrefraktion durchführen.
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Er/Sie ist in der Lage, eine objektive optometrische Augenprüfung durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Umgang mit Messgeräten und objektiven Messverfahren sowie Beobachtungsgeräten und Beobachtungsverfahren, wie zB: Perimetrie (zB Statische und dynamische Perimetrie, Konfrontationsgesichtsfeld, Flicker-Perimetrie)
Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie) Produkteigenschaften von Sehbehelfen Parameter von Sehbehelfen
| Er/Sie kann Kunden in den Abläufen von objektiven optometrischen Augenprüfungen bzw. Screening unterweisen. objektive Messgeräte bedienen. zeitgemäße automatisierte Messmethoden zur Bestimmung augenspezifischer Parameter durchführen. eine Augendruckmessung (Tonometrie) durchführen. eine Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) durchführen und die Ergebnisse interpretieren. bildgebende Verfahren zur Beobachtung des Augenhintergrundes und optischer Medien (zB Ophthalmoskopie, Volklinse, OCT, Funduskamera) durchführen. eine Pachymetrie durchführen. Pupillenfunktionstests (zB Swinging-Flashlight-Test) durchführen. gemessene Werte von optometrischen Augenprüfungen dokumentieren und interpretieren. Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben, interpretieren und beurteilen. das Auge mit der Spaltlampe beobachten und die Beobachtungen interpretieren. aufgrund gemessener Daten die Parameter von Sehbehelfen bestimmen. einen Nystagmus evaluieren. Anomalien des Auges und der Sehfunktionen feststellen. ein elektronisch unterstütztes Messverfahren (zB KI) durchführen.
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Er/Sie ist in der Lage, subjektive optometrische Augenprüfungen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Subjektive Messgeräte und Messverfahren (zB Phoropter, Messbrille) Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie) Formen und Arten der Sehschärfe Binokulare Sehmechanismen Akkommodation, Theorien, Altersverlauf Heterophorien und Strabismus Produkteigenschaften von Sehbehelfen Parameter von Sehbehelfen Hell- und Dunkeladaptation Perimetrie (zB Statische und dynamische Perimetrie, Konfrontationsgesichtsfeld, Flicker-Perimetrie)
| Er/Sie kann Kunden in den Abläufen von subjektiven optometrischen Augenprüfungen bzw. Screening unterweisen. Augenmotilitätstests durchführen. einen Sakkadentest durchführen. den Konvergenz Nahpunkt messen. den Covertest durchführen. einen Pupillennahreflextest durchführen. einen Brücknertest durchführen. einen Hirschbergtest durchführen. einen Konfrontations-Gesichtsfeld-Test durchführen. gemessene Werte von subjektiven optometrischen Augenprüfungen dokumentieren und interpretieren. Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben, interpretieren und beurteilen. aufgrund gemessener Daten die Parameter von Sehbehelfen bestimmen. orthoptische und pleoptische Messungen durchführen. eine Hell- und Dunkeladaptationsmessung durchzuführen. Anomalien des Auges und der Sehfunktionen feststellen. Sehpigmente und Funktionen der Netzhaut überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, die Nahsehfunktionen zu überprüfen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Subjektive Messgeräte und Messverfahren (zB Phoropter, Messbrille) Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie) Binokulare Sehmechanismen Akkommodation, Theorien, Altersverlauf Heterophorien und Strabismus Produkteigenschaften von Sehbehelfen Parameter von Sehbehelfen Alterssichtigkeit und ihre Korrektion
| Er/Sie kann Kunden in die Abläufe der Überprüfung von Sehfunktionen bzw. Screenings unterweisen. gängige Funktionstests (zB Fusionsbreiten) durchführen. den Sehbedarf am Arbeitsplatz feststellen. Akkommodationsbreitenbestimmungen (zB Bestimmung des Nahzusatzes) durchführen. gemessene Werte der Überprüfung von Sehfunktionen dokumentieren und interpretieren. Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben, interpretieren und beurteilen. aufgrund gemessener Daten die Parameter von Nahsehhilfen (zB Bildschirmbrille) bestimmen. Anomalien des Auges und der Sehfunktionen feststellen.
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Er/Sie ist in der Lage, festzustellen, ob Hinweise auf eine Krankheit oder einen Zustand des Auges vorliegen, die beim Anpassen von Sehbehelfen zu berücksichtigen sind. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere KSchG, MDR/MPG, Ärztevorbehalt) Degenerative Erscheinungen im vorderen Augenabschnitt Der intraokulare Druck und seine Veränderungen Beobachtungsgeräte und deren Bedienung, wie zB: Spaltlampen-Beobachtungstechnik Spaltlampen-Beleuchtungstechnik Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie) Produkteigenschaften von Sehbehelfen Technologie der Sehbehelfe Parameter von Sehbehelfen Formen und Arten der Sehschärfe Farbsehen: Theorien, Anomalien und Messverfahren (zB Farbanomaloskop, Ishihara Farbtafeln) Neuronale Mechanismen in der Netzhaut und den Bahnen Perimetrie (zB Statische und dynamische Perimetrie, Konfrontationsgesichtsfeld, Flicker-Perimetrie)
| Er/Sie kann mit dem Spaltlampenmikroskop oder mittels anderer geeigneter Verfahren (zB Visualisierungsmethoden mit Fluoreszein) die Augen überprüfen. die Ergebnisse der Überprüfung interpretieren. Kunden bei der Beobachtung von Auffälligkeiten an Ärzte verweisen. Kunden in den Abläufen von optometrischen Beobachtungs- und Messverfahren und Screening einweisen. den vorderen und hinteren Augenabschnitt mit der Spaltlampe beobachten, inspizieren und dokumentieren. mit dem Ophthalmoskop den hinteren Augenabschnitt beobachten, inspizieren und dokumentieren. bildgebende Verfahren zur Beobachtung des Augenhintergrundes und optischer Medien (zB Ophthalmoskopie, Volklinse, Funduskameras) durchführen. eine Pachymetrie durchführen. Pupillenfunktionstests durchführen. den intraokularen Druck messen. Pentacam und OCT Messungen und Beobachtungen durchführen. Gesichtsfeldmessungen durchführen. Anomalien der Augenabschnitte erkennen, um mögliche Funktionseinschränkungen der Brillenkorrektur auszuschließen. anhand von erkannten Anomalien dem Kunden bei Bedarf Alternativen zu Brillen empfehlen. bei degenerativen Erscheinungen im vorderen Augenabschnitt die bestmögliche Durchführungsart einer Brillenglasbestimmung anwenden. Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben, interpretieren und beurteilen. aufgrund gemessener Daten die Parameter von Sehbehelfen bestimmen. gängige Tests zur Ermittlung des Farbsehens (zB mit Hilfe von Filtergläsern) durchführen. Pupillenfunktionstests (zB Swinging-Flashlight-Test) durchführen.
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Anfertigung und Anpassung von Sehbehelfen (Werkstatt) |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Brillenglas-Zentrierdaten zu ermitteln und zu beurteilen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Messgeräte und Messverfahren (zB Scheitelbrechwertmesser, Videozentriergeräte) Normen und Toleranzen von Zentrierparametern Produkteigenschaften von Sehbehelfen Parameter von Sehbehelfen
| Er/Sie kann Kunden im Ablauf der Zentrierdatenermittlung unterweisen. die Pupillendistanz und Scheitelabstände messen. zusätzliche Parameter, wie zB die Vorneigung und den Fassungsscheibenwinkel messen. Null- und Hauptblickrichtungen bestimmen. Nah- und Arbeitsplatzblickrichtungen bestimmen. gemessene Werte der Zentrierdatenermittlung dokumentieren und interpretieren. Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben interpretieren und beurteilen (zB Prismengläser fachgerecht zentrieren, Slab-Off-Prismen berechnen, Eigenvergrößerung berechnen, HSA berechnen). ermittelte Zentrierdaten auf ihre Richtigkeit überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, Brillengläser zu bewerten und in Brillenfassungen einzuarbeiten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Brillengläser und Fassungen Wirkungsweisen von Brillengläsern Normen und Toleranzen von Zentrierparametern Messgeräte und Messverfahren (zB Scheitelbrechwertmesser, Videozentriergeräte) Produkteigenschaften von Sehbehelfen Parameter von Sehbehelfen Arbeitsplanung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit Erforderliche Maßnahmen der Qualitätskontrolle, wie zB
| Er/Sie kann sämtliche Arten von Brillengläsern bewerten und in Brillenfassungen einsetzen (zB sphärische, torische und prismatische Einstärken- und Mehrstärkengläser). die optische Wirkungsweise von Brillengläsern messen und beim Einarbeiten der Gläser die gemessenen Parameter des Augenabstandes und der Scheitelabstände berücksichtigen. Spezialfacetten schleifen. Spezialgläser (zB Prismengläser, Brillengläser für Akkommodation-Konvergenz-Verhältnis Irregularitäten, Sehbehelfe für Myopie-Management, Lupenteile) bewerten, zentrieren und unter Berücksichtigung der individuellen Kundenparameter nach optischen, anatomischen und ästhetischen Gesichtspunkten in jegliche Brillenfassung einsetzen. beim Einarbeiten der Gläser Kriterien der Maßhaltigkeit und Sauberkeit berücksichtigen. eingearbeitete Brillengläser auf deren Qualität überprüfen. gemessene Werte von Funktionstests und deren Messergebnisse dokumentieren und interpretieren.
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Er/Sie ist in der Lage, Brillenfassungen an anatomische Gegebenheiten von Kunden anzupassen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Produkteigenschaften von Sehbehelfen Zentrierregeln und Toleranznormen Materialeigenschaften und haptische Eigenschaften des Materials, wie zB Zusammenspiel mit der Gesichtshaut Gesamtgewicht von Fassung und Gläsern Druckverhältnisse auf der Nase und hinter den Ohren
Anatomischer Aufbau des Kopfes
| Er/Sie kann die Art des Sehbehelfs anhand seiner optischen Eigenheit erkennen und daraus resultierende anatomische Anpassungsanforderung ableiten. Sehbehelfe anatomisch an die Kopfform des Kunden anpassen. Brillenfassungen thermisch und spanabhebend verändern, um diese an anatomische Vorgaben anzupassen. den anatomischen Sitz von Sehbehelfen kontrollieren, beurteilen und im Bedarfsfall entsprechend korrigieren. Mitarbeiter/innen in der Anpassung von Brillenfassungen unterweisen. von Mitarbeiter/innen durchgeführte Anpassungen überprüfen und verbessern.
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Er/Sie ist in der Lage, Brillenfassungen und Fassungsteile selbstständig herzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere KSchG, MDR/MPG) Materialkunde (zB Metalle, Kunststoffe, Verbundstoffe) Designen von Brillenfassungen, wie zB: Ideale Größenbestimmung der Fassungsteile Ästhetische Gesichtspunkte
Herstellungstechniken, wie zB: Technologien und Fertigungsverfahren, wie zB: Computerunterstützte Brillenproduktion Metallproduktionsverfahren
Normen und Toleranzen bei der Herstellung Messgeräte und Messverfahren Anatomischer Aufbau des Kopfes Produkteigenschaften von Sehbehelfen Parameter von Sehbehelfen Arbeitsplanung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit Erforderliche Maßnahmen der Qualitätskontrolle, wie zB
| Er/Sie kann auf die individuellen Kundenanforderungen optimierte Brillenfassungen designen. die einzelnen Schritte der Herstellung planen. ermitteln, welche Fertigungsverfahren oder Technologien zur Herstellung einer Brillenfassung verwendet werden können und geeignete auswählen. Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften, Normen und Toleranzen anwenden. einzelne Fassungsteile anfertigen und anschließend zusammenbauen. die Einsatzmöglichkeiten, Qualität, Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Werkstoffen zur Herstellung von Fassungsteilen beurteilen. die Einflüsse individueller Verträglichkeit (zB Allergien) bei der Auswahl von Werkstoffen zur Herstellung von Fassungsteilen berücksichtigen. die Qualitätskontrolle des Endproduktes durchführen. gemessene Werte von Funktionstests und deren Messergebnisse dokumentieren und interpretieren.
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Er/Sie ist in der Lage, Brillengläser selbständig herzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Herstellungsverfahren für Brillengläser Zentrierregeln und Toleranznormen Allgemeine Kenndaten von optischen Systemen Funktionsweise von Auge und Sehen Bedienung von Automaten zur Brillenglaserzeugung Bedienung von Automaten zum Gießen von Brillengläsern Bedienung von Automaten zur Beschichtung von Brillengläsern Bedienung von Geräten zum Einschleifen der Korrektionsgläser in die Brillenfassung
| Er/Sie kann die notwendigen Schritte in der Produktion von organischen und mineralischen Brillengläsern festlegen und durchführen. sämtliche Arten der Herstellung von sphärischen, torischen und abberrationskorrigierten Einstärken- bzw. Mehrstärkengläsern durchführen. Oberflächenbeschichtungen bei Brillengläsern herstellen. Automaten zur Brillenglaserzeugung bedienen. Geräte für 3D-Druckverfahren zur Brillenglaserzeugung bedienen. Messgeräte zur Qualitätskontrolle von Brillengläsern bedienen. Messgeräte zur Qualitätskontrolle von Oberflächenbeschichtungen bei Brillengläsern bedienen. gemessene Werte von Funktionstests und deren Messergebnisse dokumentieren und interpretieren.
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Er/Sie ist in der Lage, Sehbehelfe zu reparieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere KSchG, MDR/MPG) die am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge) Produkteigenschaften von Sehbehelfen (zB Korrektionsbrillen, vergrößernde Sehhilfen) Kalkulation von Reparaturen in der Bearbeitung von Sehbehelfen wie zB: Technologien und Fertigungsverfahren, wie zB: Metallproduktionsverfahren
Technologien und Reparaturverfahren wie zB: Zentrierregeln und Toleranznormen Funktionsweise von Auge und Sehen Brillenoptik und Brillenkunde
| Er/Sie kann den Reparaturaufwand von Sehbehelfen beurteilen und die ökonomische Sinnhaftigkeit bewerten. die einzelnen Schritte einer Reparatur planen. Sehbehelfe reparieren und ihre richtige Funktionsweise entsprechend ihrer optischen Eigenheit und anatomische Anpassungsanforderung wiederherstellen. einzelne Bestandteile von Sehbehelfen anfertigen und als Ersatzteil in den Reparaturablauf einbringen. Sehbehelfe anatomisch an die Kopfform von Kunden anpassen. Sehbehelfe thermisch, chemisch und spanabhebend verändern, um diese an anatomische Vorgaben anzupassen. den anatomischen Sitz von Sehbehelfen kontrollieren, beurteilen und im Bedarfsfall entsprechend korrigieren. die Einsatzmöglichkeiten, Qualität, Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Werkstoffen zur Reparatur von Sehbehelfen beurteilen. einschlägige gesetzliche Vorschriften bei der Reparatur von Sehbehelfen berücksichtigen.
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Er/Sie ist in der Lage, die einzelnen Arbeitsabläufe gesetzeskonform zu dokumentieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (wie insbesondere MPG/MDR, DSGVO) Dauer und zeitlichen Ablauf von Arbeitsabläufen die Planung von Arbeitsabläufen
| Er/Sie kann den zeitlichen Ablauf und die notwendigen Arbeitsabläufe planen. unter Berücksichtigung der datenschutz- und medizinprodukterechtlichen Vorgaben erforderliche Dokumentationen durchführen (zB eindeutige Zuordnung zu Kunden/Kundin, Datenspeicherung, -sicherung und -löschung). die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in das Dokumentationssystem einweisen und die Dokumentation der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen überprüfen. Unstimmigkeiten zwischen Verordnungen Dritter und der Dokumentation seiner Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erkennen sowie in weiterer Folge Lösungen entwickeln.
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Unternehmensführung |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, das Sortiment zu gestalten und Produkte zu beschaffen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere DSGVO, MDR/MPG) Am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge) Meteorologische und optische Geräte
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften interpretieren und anwenden. eine Bedarfsanalyse durchführen und deren Ergebnisse interpretieren. das Sortiment anhand des regionalen Kundenbedarfs gestalten. Alleinstellungsmerkmale des Sortiments entwickeln. mit Lieferanten verhandeln und Bedingungen festlegen. unter Bedachtnahme des Standortes geeignete Lieferanten auswählen und die Bestellung durchführen.
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Er/Sie ist in der Lage, die Auswirkungen von Strukturen, Trends und Entwicklungen in der Branche auf das eigene Unternehmen abzuleiten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Branchenspezifische Informationsquellen
| Er/Sie kann relevante Entwicklungen in der Branche recherchieren (zB durch Teilnahme an Fortbildungen). die Auswirkungen von Entwicklungen in der Branche (zB 3D-Druck) abschätzen. neue Erkenntnisse aus der klinischen Forschung in seinem/ihrem Unternehmen umsetzen. basierend auf Trends und Entwicklungen Maßnahmen für das eigene Unternehmen entwickeln (zB Produktinnovationen, Fertigungstechniken, Sortimentsgestaltung, Preisgestaltung).
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Er/Sie ist in der Lage, sein/ihr Unternehmen in der Öffentlichkeit zu präsentieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere GewO = Gewerbeordnung 1994, DSGVO, MDR/MPG, Ärztevorbehalt, UWG = Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984)
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. Alleinstellungsmerkmale des Unternehmens entwickeln und in der Öffentlichkeit präsentieren. einschlägige Werbemaßnahmen, unter Einhaltung der werberechtlichen Beschränkungen, gestalten und durchführen. geeignete Kundenbindungsprogramme identifizieren und daran teilnehmen. an regionalen Veranstaltungen (zB Messen, Märkte) teilnehmen.
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Er/Sie ist in der Lage, ein Netzwerk zu Stakeholdern aufzubauen und zu pflegen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: | Er/Sie kann branchenübergreifende Kooperationspartner identifizieren. mit Stakeholdern (zB Augenärzte, Optiker) kommunizieren. Beziehungen zu Stakeholdern pflegen.
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Er/Sie ist in der Lage, Angebote zu erstellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere ABGB, UGB = Unternehmensgesetzbuch, KSchG)
| Er/Sie kann ein Leistungsverzeichnis erstellen. einen Kostenvoranschlag erstellen. ein Angebot formulieren und gestalten.
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Er/Sie ist in der Lage, Kundendaten gesetzeskonform zu verwalten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere DSGVO, DSG = Datenschutzgesetz) Datensicherheitsmanagement
| Er/Sie kann persönliche und sensible Daten von Kunden gesetzeskonform dokumentieren. überprüfen, ob Mitarbeiter/innen DSGVO-konform handeln. auf Kundenanfragen eingehen und diese datenschutzgerecht bearbeiten.
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Qualitätssicherung und Sicherheit |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, die Prüfung, Justierung und Instandsetzung von Messinstrumenten sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere MDR/MPG, Medizinproduktebetreiberverordnung) Herstellervorgaben von Messgeräten Gerätespezifische Software Allgemeine Kenndaten von optischen Systemen Funktionsweise von meteorologischen Messgeräten Funktionsweise von optometrischen Messgeräten Kenngrößen der Messtechnik
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. optische Komponenten von Messgeräten reinigen. Leuchtmittel in Messgeräten tauschen. die Herstellervorgaben von Messgeräten einhalten. Messgeräte mithilfe des Phantomauges kalibrieren und justieren. Messgeräte mithilfe der vom Hersteller vorgegebenen Verfahren kalibrieren und justieren (zB Softwareupdate). vorgegebene Wartungsintervalle einhalten.
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Er/Sie ist in der Lage, Qualitätsstandards im Unternehmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere MDR/MPG)
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorgaben interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. erkennen, wann Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung notwendig werden. interne Qualitätsstandards entwickeln und dokumentieren. interne Qualitätsstandards kontinuierlich verbessern. Mitarbeiter/innen in internen Qualitätsstandards unterweisen. seine/ihre Mitarbeiter/innen motivieren, Verbesserungsvorschläge einzubringen.
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Er/Sie ist in der Lage, für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie zB beim Arbeitsinspektorat Schutzbestimmungen für Frauen, Jugendliche, Personen mit Behinderungen Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte der AUVA Ergonomie am Arbeitsplatz Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften
| Er/Sie kann die gesetzlich gebotenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/innen setzen. Dienstanweisungen zur Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen geben. alle Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitnehmerschutz kontrollieren. die Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen. Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen, indem er/sie auf die sichere und ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze achtet.
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Er/Sie ist in der Lage, Hygienevorschriften im Unternehmen festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: | Er/Sie kann Hygienevorschriften einhalten. einen Hygieneplan erstellen. Mitarbeiter/innen die Umsetzung der Hygienevorschriften und des Hygieneplans in seinem/ihrem Betrieb erklären und deren Einhaltung überprüfen.
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Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten, die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Brillengläser in Brillenfassungen einzuarbeiten. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten) Am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge) Produkteigenschaften von Sehbehelfen (Normen und Toleranzen von Brillengläsern und -fassungen Beurteilung von Messergebnissen von Verordnungen (zB Brillenverordnung, Sehhilfenverordnung) Funktionelle Gestaltung von Arbeitsplätzen Technologie, wie zB augenoptisch relevante Werk- und Hilfsstoffe, Herstellungsvorgang, Bearbeitungsmöglichkeiten und Eigenschaften des Brillenglases und der Fassung Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen
| Er/Sie kann Brillen korrekt vorausrichten. Werkzeuge und Messgeräte fachgerecht verwenden. Brillengläser mit analogen und digitalen Scheitelbrechwertmesser messen. eine passgenaue Formscheibe anfertigen. Brillengläser normgerecht zentrieren. Brillengläser und Schutzgläser randbearbeiten und fachgerecht einarbeiten. Brillengläser unter Berücksichtigung der Toleranzen und Gütebestimmungen überprüfen. alle Parameter von Mehrstärken- und Gleitsichtgläsern zur Nachbestellung eines adäquaten Glases ermitteln. gemessene Werte von Funktionstests und deren Messergebnisse dokumentieren und interpretieren. Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten.
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Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Brillenanpassung durchzuführen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten) Normen und Toleranzen von Sehbehelfen Vermessen von Fassungen (zB Kastensystem, Messliniensystem) Bearbeiten von Fassungsmaterialien Bearbeiten von Brillengläsern Vermessung von Brillengläsern mit dem Scheitelbrechwertmesser
| Er/Sie kann Brillen korrekt vorausrichten. nach ästhetischen, modischen und optisch relevanten Kriterien eine Brillenfassung anpassen. eine vorausgerichtete Brille am Phantomkopf oder am Probanden unter Berücksichtigung der anatomischen Gegebenheiten anpassen. Werkzeuge und Geräte fachgerecht anwenden. Brillenfassungen nach gängigen Systemen vermessen. visuelle Anforderungen und visuelle Beschwerden von Kunden erheben.
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Er/Sie ist in der Lage, Fassungsteile herzustellen, zu warten und zu reparieren. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten) Technologie, wie zB augenoptisch relevante Werk- und Hilfsstoffe, Herstellungsvorgang, Bearbeitungsmöglichkeiten und Eigenschaften des Brillenglases und der Fassung
| Er/Sie kann Brillenreparaturen durchführen (zB feilen, nieten, richten, Nylorfäden und Oberfäden einziehen). Fassungsteile durch Kitten und Kleben verbinden. Fassungsteile durch Löten verbinden. bohren und Gewinde schneiden. Bügelscharniere erneuern. Reparaturlötungen durchführen. eine Randlosbrille warten und instandsetzen. durch Verschrauben lösbare Verbindungen herstellen.
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Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsergebnisse und Arbeitsschritte zu dokumentieren. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten) Einschlägige Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen
| Er/Sie kann Daten von Kunden rechtskonform dokumentieren. Arbeitsschritte korrekt, und chronologisch unter Berücksichtigung ökonomischer Gesichtspunkte ausführen. aus den sicherheitsrechtlichen Vorschriften und Schutzmaßnahmen ergebende Verpflichtungen umsetzen.
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LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Kunden über augenoptische Versorgungsmöglichkeiten sowie deren Funktionsweisen zu beraten. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten) Am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge) Produkteigenschaften von Sehbehelfen Normen und Toleranzen von Brillengläsern und -fassungen Beurteilung von Messergebnissen von Verordnungen Funktionelle Gestaltung von Arbeitsplätzen Technologie, wie zB augenoptisch relevante Werk- und Hilfsstoffe, Herstellung, Bearbeitungsmöglichkeiten und Eigenschaften Kostenträger (zB Versicherungen, Arbeitgeber)
| Er/Sie kann Kunden über die ermittelten Messergebnisse der Brillenglasbestimmung informieren. bislang verwendete Sehbehelfe von Kunden erfassen. Kunden anhand der Bedarfserhebung und der verordneten Messungen Brillenfassungen und Brillengläser empfehlen. Kunden über Materialeigenschaften und -unverträglichkeiten aufklären. Qualitäts-, Handhabungs-, Funktions- und Preisunterschiede von verschiedenen Brillenfassungen und Brillengläsern erläutern. Kunden bei Verwendung einer Arbeitsplatzbrille (zB Bildschirmbrille) über die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen informieren. Kunden über Vor- und Nachteile verschiedener Sehbehelfe informieren. Kunden über mögliche Kostenzuschüsse (zB Versicherungsträger, Arbeitgeber) informieren. einen Verkaufserfolg herbeiführen.
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Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Brillenanpassung durchzuführen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten) Normen und Toleranzen von Sehbehelfen Vermessen von Fassungen (zB Kastensystem, Messliniensystem) Bearbeiten von Fassungsmaterialien Bearbeiten von Brillengläsern Vermessung von Brillengläsern mit dem Scheitelbrechwertmesser Vermessung des Augenabstandes und der Paramater für die Einarbeitung der Brillengläser in die Trägerfassung.
| Er/Sie kann bislang verwendete Sehbehelfe von Kunden erfassen. eine Farb- und Typberatung durchführen. nach anatomischen, ästhetischen, modischen und optisch relevanten Kriterien eine Brillenanpassung durchführen. visuelle Anforderungen und visuelle Beschwerden von Kunden erheben. Werkzeuge und Geräte richtig anwenden. Brillenfassungen nach gängigen Systemen vermessen. zielgerichtete Fragen zum Arbeitsumfeld (zB Staubentwicklung, Zeit vor Monitoren) von Kunden stellen. zielgerichtete Fragen zu den Kundenwünschen bzgl. ihrer Sehbehelf-Versorgung stellen. beurteilen und Kunden auf Auswirkungen bei falscher Handhabung von Sehbehelfen hinweisen. Augen- und Parameter für die Einarbeitung der Brillengläser in die Trägerfassung vermessen.
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Er/Sie ist in der Lage, ein Verkaufsgespräch über optische Geräte und optisches Zubehör zu führen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten) Kontaktlinsenpflegemittel und -zubehör Allgemeine Kenndaten von optischen Systemen Optische Geräte und deren Funktionalität, wie zB:
| Er/Sie kann Kunden die Funktionsweise von optischen Geräten erklären. Kunden über die qualitativen Unterschiede von optischen Geräten beraten. Kunden in der Bedienung von optischen Geräten unterweisen. Kunden über Zubehör für optische Geräte informieren. Kontaktlinsenpflegemittel und -zubehör anbieten.
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Er/Sie ist in der Lage, die Arbeitsergebnisse und Arbeitsschritte in korrekter Fachterminologie zu dokumentieren. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten) Kostenträger (zB Versicherungen, Arbeitgeber) Einschlägige Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen
| Er/Sie kann Daten von Kunden rechtskonform dokumentieren. Arbeitsschritte im korrekten, chronologischen Ablauf unter Berücksichtigung ökonomischer Gesichtspunkte beschreiben. aus den sicherheitsrechtlichen Vorschriften und Schutzmaßnahmen ergebende Verpflichtungen umsetzen. Kunden über mögliche Kostenzuschüsse (zB Versicherungsträger, Arbeitgeber) informieren.
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Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit sowie Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: sein/ihr Fachgebiet (siehe Lernergebnisse oberhalb)
| Er/Sie kann die Qualität der eigenen Arbeiten sowie der Arbeiten von Kollegen und Kolleginnen beurteilen. Optimierungsvorschläge einbringen.
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