Verordnung der Bundesinnung der Gesundheitsberufe über die Meisterprüfung für das Handwerk Augenoptik (Augenoptik-Meisterprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2022,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk Augenoptik ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage 1 abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für das Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B und Modul 3 der Meisterprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Meisterprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so ist dieses Modul auf einmal abzulegen.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1 Teil A

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat aber jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 1 Teil B

Im Gegenstand „Optometrische Augenprüfung – Refraktion und Funktionsprüfungen praktisch“ hat jeder einzelne Prüfungskandidat/jede einzelne Prüfungskandidatin aus Sicherheitsgründen während der gesamten Prüfungsdauer von einem Kommissionsmitglied bzw. einer fachlich geeigneten Aufsichtsperson beaufsichtigt zu werden.

Im Gegenstand „Anfertigung und Anpassung von Sehbehelfen“ hat während der Arbeitszeit der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere fachlich geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission im Modul 1 Teil B während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Modul 2 Teil A

Modul 2 Teil B

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

Modul 3

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat aber jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

  1. Absatz 5Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

Modul

Teil

Gegenstand

Anrechnung

Modul 1

A

Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Augenoptik (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung)

B

Optometrische Augenprüfung – Refraktion und Funktionsprüfungen praktisch

-

Anfertigung und Anpassung von Sehbehelfen

-

Modul 2

A

Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Augenoptik (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung)

B

Qualitätsmanagement, Sicherheitsmanagement und optometrische Augenprüfung

-

Modul 3

 

Kundenprofil und Brillenoptik

-

Optometrische Augenprüfung – Refraktion und Funktionsprüfungen schriftlich

-

Augenkunde und physiologische Optik

-

Technische Optik

-

Unternehmensführung

-

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Paragraph 4,

Das Modul 1 ist eine projektorientierte fachlich praktische Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Im Teil A sind die berufsnotwendigen Lernergebnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (LAP-Niveau) gemäß Paragraph 21, Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2022,, nachzuweisen. Im Teil B sind die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Lernergebnisse nachzuweisen. Dazu zählen insbesondere Planung, Organisation und meisterliche Ausführung.

Modul 1 Teil A

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil A umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden berufsnotwendigen Lernergebnisse im Rahmen der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf LAP-Niveau nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Brillengläser in Brillenfassungen einzuarbeiten,
    2. Ziffer 2
      eine fachgerechte Brillenanpassung durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Fassungsteile herzustellen, zu warten und zu reparieren und
    4. Ziffer 4
      Arbeitsergebnisse und Arbeitsschritte zu dokumentieren.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in fünf Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach sechs Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Werkzeuge, Unterlagen und Instrumente verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Werkzeuge, Unterlagen und Instrumente von der Verwendung ausschließen.
  6. Absatz 6Vom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin dürfen keine prüfungsrelevanten Materialien wie vorgefertigte Fassungsteile, bearbeitete Brillengläser etc. zur Prüfung mitgebracht werden.

Modul 1 Teil B

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil B umfasst die Gegenstände
    1. Ziffer eins
      Optometrische Augenprüfung – Refraktion und Funktionsprüfungen praktisch und
    2. Ziffer 2
      Anfertigung und Anpassung von Sehbehelfen.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlich-praktischen Lernergebnisse durch die Bearbeitung von betrieblichen Aufträgen nachzuweisen.

Gegenstand „Optometrische Augenprüfung – Refraktion und Funktionsprüfungen praktisch“

Paragraph 7,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:
    1. Er/Sie
      ist in der Lage,
    2. Ziffer eins
      eine Anamnese und Bedarfserhebung bei Kunden durchzuführen,
    3. Ziffer 2
      eine objektive Refraktion bzw. Brillenglasbestimmung durchzuführen,
    4. Ziffer 3
      eine subjektive Refraktion bzw. Brillenglasbestimmung durchzuführen,
    5. Ziffer 4
      eine objektive optometrische Augenprüfung durchzuführen,
    6. Ziffer 5
      subjektive optometrische Augenprüfungen durchzuführen und
    7. Ziffer 6
      die Nahsehfunktionen zu überprüfen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und der Hygienevorschriften.
  3. Absatz 3Die Prüfung ist in Form eines Stationenbetriebes abzuhalten. Jedes Lernergebnis ist an einer Station zu überprüfen. Die Prüfung hat 60 Minuten zu dauern und ist nach 90 Minuten zu beenden. Die jeweilige Prüfungszeit für eine Station beträgt mindestens 10 Minuten und maximal 15 Minuten.
  4. Absatz 4Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Werkzeuge, Unterlagen und Instrumente verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Werkzeuge, Unterlagen und Instrumente von der Verwendung ausschließen.
  5. Absatz 5Bei gravierend mangelhafter Durchführung einzelner Lernergebnisse hat die Prüfungskommission die Pflicht, die Prüfung aus Sicherheitsgründen abzubrechen.

Gegenstand „Anfertigung und Anpassung von Sehbehelfen“

Paragraph 8,

  1. Absatz einsIm Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer 2, – 4 sowie zumindest ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis aus Ziffer eins,, 5, 6, 7, 8 und 9 nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      eine fachgerechte Kundenberatung bei der Auswahl von Sehbehelfen (zB hinsichtlich Brillengläsern und -fassungen) nach optischen, anatomischen, ästhetischen und ergonomischen Gesichtspunkten zu gewährleisten.
    2. Ziffer 2
      Brillenglas-Zentrierdaten zu ermitteln und zu beurteilen,
    3. Ziffer 3
      Brillengläser zu bewerten und in Brillenfassungen einzuarbeiten,
    4. Ziffer 4
      Brillenfassungen an anatomische Gegebenheiten von Kunden anzupassen,
    5. Ziffer 5
      Brillenfassungen und Fassungsteile selbstständig herzustellen,
    6. Ziffer 6
      vergrößernde Sehhilfen anzufertigen und anzupassen,
    7. Ziffer 7
      Sehbehelfe zu reparieren,
    8. Ziffer 8
      Servicearbeiten an Sehbehelfen anzubieten und durchzuführen und
    9. Ziffer 9
      die einzelnen Arbeitsabläufe gesetzeskonform zu dokumentieren.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und der Hygienevorschriften.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in sechs Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach acht Stunden zu beenden.
  4. Absatz 4Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Werkzeuge, Unterlagen und Instrumente verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Werkzeuge, Unterlagen und Instrumente von der Verwendung ausschließen.
  5. Absatz 5Vom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin dürfen keine prüfungsrelevanten Materialien wie vorgefertigte Fassungsteile, bearbeitete Brillengläser etc. zur Prüfung mitgebracht werden.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Paragraph 9,

Das Modul 2 ist eine fachlich mündliche Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Im Teil A hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Im Teil B sind die Lernergebnisse in Management, Qualitätsmanagement sowie im Sicherheitsmanagement unter Beweis zu stellen.

Modul 2 Teil A

Paragraph 10,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil A umfasst den Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung, die sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen auf LAP-Niveau jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins und 2 sowie ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis aus Ziffer 3, – 5 nachzuweisen. Demonstrationsobjekte, wie zB Materialproben oder Werkzeuge, können in der Prüfung herangezogen werden.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Kunden über augenoptische Versorgungsmöglichkeiten sowie deren Funktionsweisen zu beraten,
    2. Ziffer 2
      eine fachgerechte Brillenanpassung durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      ein Verkaufsgespräch über optische Geräte und optisches Zubehör zu führen,
    4. Ziffer 4
      die Arbeitsergebnisse und Arbeitsschritte in korrekter Fachterminologie zu dokumentieren und
    5. Ziffer 5
      seine/ihre Arbeit und Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      professionelle Gesprächsführung.
  4. Absatz 4Das Prüfungsgespräch hat mindestens 15 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 20 Minuten zu beenden.

Modul 2 Teil B

Paragraph 11,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil B umfasst den Gegenstand „Qualitätsmanagement, Sicherheitsmanagement und optometrische Augenprüfung“.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.
  3. Absatz 3Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins,, 2, 5, 13, 14, 15, 27 und 29 sowie zumindest zwei weitere von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse aus Ziffer 3,, 4, 6 – 12, 16 – 26 und 28 nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      eine Anamnese und Bedarfserhebung bei Kunden durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      eine fachgerechte Kundenberatung bei der Auswahl von Sehbehelfen (zB hinsichtlich Brillengläsern und -fassungen) nach optischen, anatomischen, ästhetischen und ergonomischen Gesichtspunkten zu gewährleisten.
    3. Ziffer 3
      eine fachgerechte Kundenberatung bei der Auswahl von vergrößernden Sehhilfen zu gewährleisten,
    4. Ziffer 4
      sicherzustellen, dass Kunden in der Handhabung und Pflege von Sehbehelfen fachgerecht eingewiesen werden,
    5. Ziffer 5
      festzustellen, ob Hinweise auf eine Krankheit oder einen Zustand des Auges vorliegen, die beim Anpassen von Sehbehelfen zu berücksichtigen sind.
    6. Ziffer 6
      eine fachgerechte Kundenberatung über optische Geräte sowie deren Funktionsweise zu gewährleisten,
    7. Ziffer 7
      eine fachgerechte Kundenberatung über meteorologische Geräte sowie deren Funktionsweise zu gewährleisten,
    8. Ziffer 8
      ein professionelles Beschwerdemanagement zu gewährleisten,
    9. Ziffer 9
      Servicearbeiten an Sehbehelfen anzubieten und durchzuführen,
    10. Ziffer 10
      vergrößernde Sehhilfen anzufertigen und anzupassen,
    11. Ziffer 11
      eine objektive Refraktion bzw. Brillenglasbestimmung durchzuführen,
    12. Ziffer 12
      eine subjektive Refraktion bzw. Brillenglasbestimmung durchzuführen,
    13. Ziffer 13
      eine objektive optometrische Augenprüfung durchzuführen,
    14. Ziffer 14
      subjektive optometrische Augenprüfungen durchzuführen,
    15. Ziffer 15
      die Nahsehfunktionen zu überprüfen,
    16. Ziffer 16
      Brillenglas-Zentrierdaten zu ermitteln und zu beurteilen,
    17. Ziffer 17
      Brillenfassungen an anatomische Gegebenheiten von Kunden anzupassen,
    18. Ziffer 18
      Brillengläser selbstständig herzustellen,
    19. Ziffer 19
      das Sortiment zu gestalten und Produkte zu beschaffen,
    20. Ziffer 20
      die Auswirkungen von Strukturen, Trends und Entwicklungen in der Branche auf das eigene Unternehmen abzuleiten,
    21. Ziffer 21
      sein/ihr Unternehmen in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
    22. Ziffer 22
      ein Netzwerk zu Stakeholdern aufzubauen und zu pflegen,
    23. Ziffer 23
      Angebote zu erstellen,
    24. Ziffer 24
      Kundendaten gesetzeskonform zu verwalten,
    25. Ziffer 25
      die einzelnen Arbeitsabläufe gesetzeskonform zu dokumentieren.
    26. Ziffer 26
      die Prüfung, Justierung und Instandsetzung von Messinstrumenten sicherzustellen,
    27. Ziffer 27
      Qualitätsstandards im Unternehmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen,
    28. Ziffer 28
      für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen und
    29. Ziffer 29
      Hygienevorschriften im Unternehmen festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen.
  4. Absatz 4Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit.
  5. Absatz 5Das Prüfungsgespräch hat mindestens 45 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 65 Minuten zu beenden.

Modul 3: Fachtheoretische schriftliche Prüfung

Paragraph 12,

  1. Absatz einsDas Modul 3 ist eine schriftliche Prüfung. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat dabei die dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Lernergebnisse unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Das Modul 3 umfasst die Gegenstände
    1. Ziffer eins
      Kundenprofil und Brillenoptik,
    2. Ziffer 2
      Optometrische Augenprüfung – Refraktion und Funktionsprüfungen schriftlich,
    3. Ziffer 3
      Augenkunde und physiologische Optik,
    4. Ziffer 4
      Technische Optik und
    5. Ziffer 5
      Unternehmensführung.
  3. Absatz 3Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren.
  4. Absatz 4Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  5. Absatz 5Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, Allgemeine Prüfungsordnung, ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.

Gegenstand „Kundenprofil und Brillenoptik“

Paragraph 13,

  1. Absatz einsIm Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins und 2 sowie zumindest ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis aus Ziffer 3, – 5 nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Brillenglas-Zentrierdaten zu ermitteln und zu beurteilen,
    2. Ziffer 2
      Brillengläser zu bewerten und in Brillenfassungen einzuarbeiten,
    3. Ziffer 3
      sicherzustellen, dass Kunden in der Handhabung und Pflege von Sehbehelfen fachgerecht eingewiesen werden,
    4. Ziffer 4
      Brillengläser selbstständig herzustellen und
    5. Ziffer 5
      vergrößernde Sehhilfen anzufertigen und anzupassen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 45 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Optometrische Augenprüfung – Refraktion und Funktionsprüfungen schriftlich“

Paragraph 14,

  1. Absatz einsIm Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      eine Anamnese und Bedarfserhebung bei Kunden durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      eine objektive Refraktion bzw. Brillenglasbestimmung durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      eine subjektive Refraktion bzw. Brillenglasbestimmung durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      eine objektive optometrische Augenprüfung durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      subjektive optometrische Augenprüfungen durchzuführen und
    6. Ziffer 6
      die Nahsehfunktionen zu überprüfen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 120 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 150 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Augenkunde und physiologische Optik“

Paragraph 15,

  1. Absatz einsIm Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls das Lernergebnis gemäß Ziffer eins, sowie zumindest ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis aus Ziffer 2, – 4 nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      eine fachgerechte Kundenberatung bei der Auswahl von Sehbehelfen (zB hinsichtlich Brillengläsern und -fassungen) nach optischen, anatomischen, ästhetischen und ergonomischen Gesichtspunkten zu gewährleisten.
    2. Ziffer 2
      eine Anamnese und Bedarfserhebung bei Kunden durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      eine fachgerechte Kundenberatung bei der Auswahl von vergrößernden Sehhilfen zu gewährleisten und
    4. Ziffer 4
      festzustellen, ob Hinweise auf eine Krankheit oder einen Zustand des Auges vorliegen, die beim Anpassen von Sehbehelfen zu berücksichtigen sind.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 60 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Technische Optik“

Paragraph 16,

  1. Absatz einsIm Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls das Lernergebnis gemäß Ziffer eins, sowie zumindest ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis aus Ziffer 2, – 4 nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      eine fachgerechte Kundenberatung über optische Geräte sowie deren Funktionsweise zu gewährleisten,
    2. Ziffer 2
      Licht und Lichtplanungen durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      eine fachgerechte Kundenberatung über meteorologische Geräte sowie deren Funktionsweise zu gewährleisten und
    4. Ziffer 4
      die Prüfung, Justierung und Instandsetzung von Messinstrumenten sicherzustellen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 90 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 120 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Unternehmensführung“

Paragraph 17,

  1. Absatz einsIm Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer 4,, 5 und 9 sowie zumindest ein weiteres von der Prüfungskommission auszuwählendes Lernergebnis aus Ziffer eins, – 3 und 6 – 8 nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Auswirkungen von Strukturen, Trends und Entwicklungen in der Branche auf das eigene Unternehmen abzuleiten,
    2. Ziffer 2
      sein/ihr Unternehmen in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
    3. Ziffer 3
      ein Netzwerk zu Stakeholdern aufzubauen und zu pflegen,
    4. Ziffer 4
      Angebote zu erstellen,
    5. Ziffer 5
      Kundendaten gesetzeskonform zu verwalten,
    6. Ziffer 6
      das Sortiment zu gestalten und Produkte zu beschaffen,
    7. Ziffer 7
      Qualitätsstandards im Unternehmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen,
    8. Ziffer 8
      für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen und
    9. Ziffer 9
      Hygienevorschriften im Unternehmen festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche und rechnerische Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 45 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.

Modul 4: Ausbilderprüfung

Paragraph 18,

Das Modul 4 besteht in der Ausbilderprüfung gemäß Paragraphen 29 a, ff BAG oder in der Absolvierung des Ausbilderkurses gemäß Paragraph 29 g, BAG.

Modul 5: Unternehmerprüfung

Paragraph 19,

Das Modul 5 besteht in der Unternehmerprüfung gemäß Paragraph 25, GewO 1994.

Bewertung

Paragraph 20,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Das Modul 1, das Modul 2 und das Modul 3 sind positiv bestanden, wenn alle Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden.
  3. Absatz 3Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 3

5

drei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und in den weiteren Gegenständen keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

drei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und in den weiteren Gegenständen keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 4Angerechnete Gegenstände werden in die Beurteilung, ob ein Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 5Die Meisterprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 21,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 22,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt zwei Jahre nach dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung der Bundesinnung der Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker über die Meisterprüfung für das Handwerk der Augen-Optiker (Augen-Optiker-Meisterprüfungsordnung), kundgemacht von der Bundesinnung der Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker am 30. Jänner 2004, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu sechs Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen. Die Prüfung gilt mit dem Antritt zu einem Modul als begonnen.
  4. Absatz 4Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Meisterprüfung anzurechnen.

Bundesinnung der Gesundheitsberufe

KR Mag. Josef Riegler

Bundesinnungsmeister

Mag. (FH) Dieter Jank

Bundesinnungsgeschäftsführer

Anlage 1

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 7,, 8, 11, 13, 14, 15, 16 und 17 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer eins
    Kundenprofil und -beratung,
  2. Ziffer 2
    Optometrische Augenprüfung – Refraktion und Funktionsprüfungen,
  3. Ziffer 3
    Anfertigung und Anpassung von Sehbehelfen (Werkstatt),
  4. Ziffer 4
    Unternehmensführung und
  5. Ziffer 5
    Qualitätssicherung und Sicherheit.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der          Augenoptikermeister/Die Augenoptikermeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Augenoptikermeister/Die Augenoptikermeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

Kundenprofil und -beratung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, eine Anamnese und Bedarfserhebung bei Kunden durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere DSGVO = Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, MDR = EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 /MPG = Medizinproduktegesetz 2021)
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie)
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Brillenglasbestimmung
  • Strichaufzählung
    Messtechnik zur Topografie der Cornea und des vorderen Augenabschnittes
  • Strichaufzählung
    Spaltlampenmikroskopbeobachtung
  • Strichaufzählung
    Sehpigmente und Funktionen der Netzhaut
  • Strichaufzählung
    Neuronale Mechanismen in der Netzhaut und den Bahnen
  • Strichaufzählung
    Anomalien des Auges
  • Strichaufzählung
    Sehfunktionen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    datenschutzrechtliche Informationspflichten erfüllen.
  • Strichaufzählung
    Daten von Kunden rechtskonform dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    ein Vertrauensverhältnis zu Kunden aufbauen.
  • Strichaufzählung
    bislang verwendete Sehbehelfe von Kunden erfassen.
  • Strichaufzählung
    visuelle Anforderungen und visuelle Beschwerden von Kunden erheben und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Fragen zur Gesundheit von Kunden (zB Allergien, Diabetes, Blutdruck) stellen.
  • Strichaufzählung
    Zielgerichtete Fragen zum Tränenfilm von Kunden (zB Trockenheit, Bildschirmzeit) stellen.
  • Strichaufzählung
    Zielgerichtete Fragen zum Arbeitsumfeld von Kunden (zB Staubentwicklung am Arbeitsplatz) stellen.
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Fragen zum sozialen Umfeld von Kunden stellen.
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Fragen zu den Kundenwünschen bzgl. ihrer Sehbehelf-Versorgung stellen.
  • Strichaufzählung
    für die Handhabung von Sehbehelfen notwendige Fähigkeiten beurteilen und Kunden auf Auswirkungen bei falscher Handhabung von Sehbehelfen hinweisen.
  • Strichaufzählung
    Begleitpersonen von Kunden in die Anamnese bzw. Bedarfserhebung miteinbeziehen.
  • Strichaufzählung
    anhand der gesammelten Informationen den Kundenbedarf bestimmen.
  • Strichaufzählung
    Anomalien des Auges und der Sehfunktionen feststellen.
  • Strichaufzählung
    Sehpigmente und Funktionen der Netzhaut überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Kundenberatung bei der Auswahl von Sehbehelfen (zB hinsichtlich Brillengläsern und -fassungen) nach optischen, anatomischen, ästhetischen und ergonomischen Gesichtspunkten zu gewährleisten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere KSchG = Konsumentenschutzgesetz, MDR/MPG)
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge)
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Vergütung und Beschichtung optischer Flächen
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Normen und Toleranzen von Brillengläsern und -fassungen
  • Strichaufzählung
    Kostenträger (zB Versicherungen, Arbeitgeber)
  • Strichaufzählung
    Pflegemittel und Zubehör
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement
  • Strichaufzählung
    Myopiemanagement
  • Strichaufzählung
    Zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts aktuelle dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Korrektionsgläser (zB Kantenfilter, Filtergläser)
  • Strichaufzählung
    Sehfunktionen im Verkehr
  • Strichaufzählung
    Psychologische Beratung von Brillenträgern

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden über die ermittelten Messergebnisse der Brillenglasbestimmung informieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden über eine fortschreitende Myopie und Augenlängenwachstum informieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden anhand der Bedarfserhebung und durchgeführten Messungen Brillenfassungen und Brillengläser empfehlen.
  • Strichaufzählung
    Kunden über Materialeigenschaften und -unverträglichkeiten aufklären.
  • Strichaufzählung
    eine Farb- und Typberatung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Qualitäts- und Funktionsunterschiede von verschiedenen Sehbehelfen erläutern.
  • Strichaufzählung
    Preisunterschiede von Sehbehelfen argumentieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden über Vor- und Nachteile verschiedener Sehbehelfe informieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden über mögliche Kostenzuschüsse (zB Versicherungsträger, Arbeitgeber) informieren.
  • Strichaufzählung
    einen Verkaufserfolg herbeiführen.
  • Strichaufzählung
    Pflegemittel und Zubehör anbieten und verkaufen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/innen in der Kundenberatung über die Auswahl von Brillengläsern und -fassungen unterweisen.
  • Strichaufzählung
    auf besondere Bedürfnisse von Kunden eingehen und ihn in schwierigen Situationen begleiten.
  • Strichaufzählung
    Sehpigmente und Funktionen der Netzhaut überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Kundenberatung bei der Auswahl von vergrößernden Sehhilfen zu gewährleisten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (zB KSchG, MDR/MPG)
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Vergrößernde Sehhilfen (zB Lupenbrille, Hyperokulare, Lupen, elektronische Lesegeräte)
  • Strichaufzählung
    Funktion des Sehens für Orientierung, Mobilität, Lernen und soziale Kontakte
  • Strichaufzählung
    Photometrie, Kontrastfunktion und -leistung, funktionales Gesichtsfeld, Blick- und Sehfeld,
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von vergrößernden Sehhilfen
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Normen und Toleranzen von vergrößernden Sehhilfen
  • Strichaufzählung
    Alternativen zur Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen (zB Visualtraining, ärztliche Versorgung)
  • Strichaufzählung
    Kostenträger (zB Versicherungen, Arbeitgeber)
  • Strichaufzählung
    Pflegemittel und Zubehör
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden über die ermittelten Messergebnisse der Brillenglasbestimmung informieren.
  • Strichaufzählung
    die besondere psychosoziale Situation von Kunden mit stark herabgesetzter Sehschärfe berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Kunden anhand der Bedarfserhebung und durchgeführten Messungen vergrößernde Sehhilfen empfehlen.
  • Strichaufzählung
    Kunden über Materialeigenschaften und -unverträglichkeiten aufklären.
  • Strichaufzählung
    Qualitäts-, Funktions- und Preisunterschiede von verschiedenen vergrößernden Sehhilfen erläutern.
  • Strichaufzählung
    Kunden über Vor- und Nachteile verschiedener vergrößernder Sehhilfen (zB optische und elektronische Varianten) informieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden über Alternativen zur Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen informieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden über mögliche Kostenzuschüsse (zB Versicherungsträger, Arbeitgeber) informieren.
  • Strichaufzählung
    Begleitpersonen von Kunden miteinbeziehen.
  • Strichaufzählung
    einen Verkaufserfolg herbeiführen.
  • Strichaufzählung
    Zubehör anbieten und verkaufen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/innen in der Kundenberatung über die Auswahl von vergrößernden Sehhilfen unterweisen.

Er/Sie ist in der Lage, sicherzustellen, dass Kunden in der Handhabung und Pflege von Sehbehelfen fachgerecht eingewiesen werden.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (zB Führerscheingesetz)
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge)
  • Strichaufzählung
    Zentrierregeln und Toleranznormen
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physikalische Optik
  • Strichaufzählung
    Optometrisch spezifische Chemie
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden über die empfohlenen Tragezeiten und Einsatzbereiche der verwendeten Sehbehelfe informieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden in die Handhabung ihrer Sehbehelfe einschulen.
  • Strichaufzählung
    auf mögliche visuelle und habituelle Einschränkungen von Sehbehelfen hinweisen (zB limitierte Sehbereiche bei Gleitsichtbrillen).
  • Strichaufzählung
    auf Gefahrensituationen und Verletzungsmöglichkeiten von Sehbehelfen aufmerksam machen und entsprechende Einschulungen zur Vermeidung dieser durchführen (zB Treppensteigen mit Gleitsichtbrillen, Verletzungsrisiko durch Brillen beim Sport).
  • Strichaufzählung
    auf gesetzliche Einschränkungen von Sehbehelfen hinweisen (zB eingeschränkte Verkehrstauglichkeit von Filtergläsern).
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Pflege und Reinigung von Sehbehelfen erklären und demonstrieren.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Lagerung und Aufbewahrung von Sehbehelfen erklären und demonstrieren.
  • Strichaufzählung
    Zusatzprodukte für Pflege, Reinigung und Aufbewahrung von Sehbehelfen entsprechend der individuellen Sehbehelfe empfehlen.
  • Strichaufzählung
    Kunden auf Wartungsarbeiten und Serviceintervalle von Sehbehelfen hinweisen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/innen in der Handhabung und Pflege von Sehbehelfen fachgerecht unterweisen.

Er/Sie ist in der Lage, Licht und Lichtplanungen durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Photometrie
  • Strichaufzählung
    Lichtfarbe
  • Strichaufzählung
    Lichtquellen
  • Strichaufzählung
    Lichtkonzepte
  • Strichaufzählung
    Beleuchtungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Messgeräte
  • Strichaufzählung
    Einfluss von Licht auf den Menschen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lichtparameter und Lichteigenschaften interpretieren (zB Spektren, Lux, Kelvin, Candela, Farbwiedergabe, Leuchtdichte).
  • Strichaufzählung
    Kunden über verschiedene Lichtquellen beraten.
  • Strichaufzählung
    Messgeräte fachgerecht einsetzen und die Ergebnisse dokumentieren, interpretieren und auswerten.
  • Strichaufzählung
    Lichtkonzepte für Arbeitsplätze erstellen.
  • Strichaufzählung
    Lichtkonzepte für Objekte erstellen.

Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Kundenberatung über optische Geräte sowie deren Funktionsweise zu gewährleisten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Optische Geräte und deren Funktionalität, wie zB:
    • Strichaufzählung
      Teleskope
    • Strichaufzählung
      Fernoptiken zur Jagd und Naturoptik
    • Strichaufzählung
      Lupen
    • Strichaufzählung
      Mikroskope
    • Strichaufzählung
      Theodoliten
    • Strichaufzählung
      Neigungsmesser
    • Strichaufzählung
      GPS-Geräte
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Physikalische Optik
  • Strichaufzählung
    Geometrische Optik
  • Strichaufzählung
    Allgemeine Kenndaten von optischen Systemen
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden die qualitativen Unterschiede zwischen optischen Geräten erklären.
  • Strichaufzählung
    Preisunterschiede zwischen verschiedenen optischen Geräten argumentieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden in der Bedienung von optischen Geräten unterweisen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/innen in der Kundenberatung über optische Geräte sowie deren Funktionsweise unterweisen.

Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Kundenberatung über meteorologische Geräte sowie deren Funktionsweise zu gewährleisten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Meteorologische Geräte und deren Funktionalität, wie zB:
    • Strichaufzählung
      Thermometer
    • Strichaufzählung
      Hygrometer
    • Strichaufzählung
      Barometer
    • Strichaufzählung
      Wetterstationen
    • Strichaufzählung
      Anemometer
  • Strichaufzählung
    Ombrometer
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Physikalische Optik
  • Strichaufzählung
    Meteorologische Optik
  • Strichaufzählung
    Allgemeine Kenndaten von optischen Systemen, sowie physikalischen und technischen Größen
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    meteorologische Geräte in ihrer Wirkungsweise erklären.
  • Strichaufzählung
    Kunden über die qualitativen Unterschiede zwischen meteorologischen Geräten beraten.
  • Strichaufzählung
    Preisunterschiede zwischen meteorologischen Geräten argumentieren.
  • Strichaufzählung
    meteorologische Geräte kalibrieren und justieren.
  • Strichaufzählung
    geometrische, physikalische und geografische Zusammenhänge bei der Präsentation von meteorologischen Geräten berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Messwerte (Zahlenwert und Einheit) von meteorologischen Geräten aufschlussreich erklären.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/innen in der Kundenberatung über meteorologische Geräte sowie deren Funktionsweise unterweisen.

Er/Sie ist in der Lage, ein professionelles Beschwerdemanagement zu gewährleisten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere ABGB = Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, KSchG, MDR/MPG)
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Beschwerdemanagement
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einschlägige gesetzliche Vorschriften interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden.
  • Strichaufzählung
    Beschwerden von Kunden erfassen.
  • Strichaufzählung
    die Ursache/n von Beschwerden erheben.
  • Strichaufzählung
    auf Beschwerden von Kunden angemessen reagieren.
  • Strichaufzählung
    prüfen, ob Beschwerden begründet sind.
  • Strichaufzählung
    Problembehebungen entwickeln und Kunden langfristig binden.
  • Strichaufzählung
    Kundenbeschwerden reflektieren und im Qualitätssicherungsprozess berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/innen im Umgang mit Beschwerden und Reklamationen unterweisen und diese überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, Servicearbeiten an Sehbehelfen anzubieten und durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen (zB Korrektionsbrillen, vergrößernde Sehhilfen)
  • Strichaufzählung
    Am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge)
  • Strichaufzählung
    Zentrierregeln und Toleranznormen
  • Strichaufzählung
    Material- und Werkzeugtechnologie
  • Strichaufzählung
    Brillenoptik und Brillenkunde
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physikalische Optik
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Anpassungs- und Servicetechniken

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden über die Relevanz von regelmäßigen Wartungs- und Servicearbeiten von Sehbehelfen aufklären.
  • Strichaufzählung
    Maßhaltigkeit und richtige Funktionsweise von Sehbehelfen kontrollieren und bewerten sowie – sofern technisch möglich – korrigieren.
  • Strichaufzählung
    den anatomischen Sitz von Sehbehelfen kontrollieren, beurteilen und im Bedarfsfall korrigieren.
  • Strichaufzählung
    Brillengläser aus Kunststoff- und Metallfassungen entnehmen und wieder einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Fassungsteile von Brillenfassungen warten, reinigen, anfertigen und im Bedarfsfall ersetzen.
  • Strichaufzählung
    eine fachgerechte Reinigung und Pflege von Sehbehelfen durchführen.
  • Strichaufzählung
    irreparable Schäden an Brillenfassungen erkennen und mögliche Lösungsansätze vorschlagen bzw. durchführen.
  • Strichaufzählung
    Messungen von Brillenglas- und Sehbehelf-Parametern durchführen.
  • Strichaufzählung
    Abweichungen bei Sehbehelf-Parametern interpretieren und entsprechende Maßnahmen zur Behebung dieser empfehlen bzw. durchführen.

Er/Sie ist in der Lage, vergrößernde Sehhilfen anzufertigen und anzupassen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere KSchG, MDR/MPG)
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise von vergrößernden Sehhilfen
  • Strichaufzählung
    Vergrößernde optische und elektronische Hilfsmittel (zB Lupen, Fernrohrlupen, Fernrohrsysteme, elektronische vergrößernde Sehhilfen)
  • Strichaufzählung
    Sehwahrnehmungen bei Sehbeeinträchtigungen
  • Strichaufzählung
    Funktion des Sehens für Orientierung, Mobilität, Lernen und soziale Kontakte
  • Strichaufzählung
    Photometrie, Kontrastfunktion und -leistung, funktionales Gesichtsfeld, Blick- und Sehfeld
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Normen und Toleranzen von vergrößernden Sehhilfen
  • Strichaufzählung
    Alternativen zur Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen
  • Strichaufzählung
    Sehpigmente und Funktionen der Netzhaut
  • Strichaufzählung
    Neuronale Mechanismen in der Netzhaut und den Bahnen
  • Strichaufzählung
    optische Erscheinungsbilder und Täuschungen (zB das Hermann Gitter)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    vorhandene Sehbehelfe analysieren (zB Spektrometrie, Arbeitsentfernung).
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Sondermesswerte erheben.
  • Strichaufzählung
    die zugehörigen Messgeräte (zB Photometrie) und -verfahren anwenden.
  • Strichaufzählung
    gemessene Werte von Funktionstests und deren Messergebnisse dokumentieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden über die ermittelten Messergebnisse, deren Auswirkung und Einschränkungen im Alltag informieren.
  • Strichaufzählung
    die persönliche Situation von Kunden in Wechselwirkung mit Sehvermögen, Objekterfassung (Lesen), Orientierung und Kommunikation erfassen.
  • Strichaufzählung
    vergrößernde optische Hilfsmittel in die Brillenfassung einarbeiten.
  • Strichaufzählung
    Kunden anhand der Bedarfserhebung und durchgeführten Messungen vergrößernde Sehhilfen anpassen und die Passform beurteilen.
  • Strichaufzählung
    sinnvolles Zubehör anbieten und verkaufen.
  • Strichaufzählung
    das Wissen von Netzhautfunktionen nutzen, um vergrößernde Sehhilfen und Kantenfilter individuell auf den Kunden abgestimmt anzupassen.
  • Strichaufzählung
    stereoptische Prüfmethoden durchführen.

Optometrische Augenprüfung – Refraktion und Funktionsprüfungen

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, eine objektive Refraktion bzw. Brillenglasbestimmung durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Umgang mit objektiven Messgeräten und Messverfahren, wie zB:
    • Strichaufzählung
      Skiaskop
    • Strichaufzählung
      Refraktometer
    • Strichaufzählung
      Autorefraktometer
    • Strichaufzählung
      Optometer
    • Strichaufzählung
      Keratometer
    • Strichaufzählung
      Ferry-Porter-Flimmerfrequenz-Verschmelzungsgerät
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie)
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Parameter von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Heterophorien und Strabismus
  • Strichaufzählung
    Anomalien des Auges
  • Strichaufzählung
    Hornhautrefraktion
  • Strichaufzählung
    Gesamtrefraktion

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden in den Abläufen von objektiver Refraktion bzw. Brillenglasbestimmungen unterweisen.
  • Strichaufzählung
    objektive Messgeräte bedienen.
  • Strichaufzählung
    eine Skiaskopie durchführen.
  • Strichaufzählung
    eine Refraktometermessung durchführen.
  • Strichaufzählung
    eine Autorefraktometermessung durchführen.
  • Strichaufzählung
    eine Hornhautrefraktometermessung durchführen.
  • Strichaufzählung
    eine Optometermessung durchführen.
  • Strichaufzählung
    ein elektronisch unterstütztes Messverfahren (zB KI) durchführen.
  • Strichaufzählung
    gemessene Werte von objektiven Refraktionen bzw. Brillenglasbestimmungen dokumentieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben, interpretieren und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund gemessener Daten die Parameter von Sehbehelfen bestimmen.
  • Strichaufzählung
    gängige Tests zur Ermittlung einer Heterophorie und Strabismus durchführen.
  • Strichaufzählung
    Anomalien des Auges und der Sehfunktionen feststellen.
  • Strichaufzählung
    die Gesamtrefraktion durchführen.

Er/Sie ist in der Lage, eine subjektive Refraktion bzw. Brillenglasbestimmung durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Umgang mit subjektiven Messgeräten und Messverfahren, wie zB:
    • Strichaufzählung
      Messbrille
    • Strichaufzählung
      Phoropter
    • Strichaufzählung
      Sehzeichenprojektor und -monitor
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie)
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Binokulare Sehmechanismen
  • Strichaufzählung
    Akkommodation, Theorien, Altersverlauf
  • Strichaufzählung
    Konvergenzmechanismen
  • Strichaufzählung
    Heterophorien und Strabismus
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Parameter von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Farbsehen: Theorien, Anomalien und Messverfahren (zB Farbanomaloskop, Ishihara Farbtafeln)
  • Strichaufzählung
    Kontrasttests (zB Empfindlichkeitskurven)
  • Strichaufzählung
    Nyktometrie
  • Strichaufzählung
    Blendempfindlichkeit
  • Strichaufzählung
    dynamische Sehschärfe
  • Strichaufzählung
    Neuronale Mechanismen in der Netzhaut und den Bahnen
  • Strichaufzählung
    optische Erscheinungsbilder und Täuschungen (zB das Hermann Gitter)
  • Strichaufzählung
    Anomalien des Auges
  • Strichaufzählung
    Dämmerungs- und Nachtmyopie
  • Strichaufzählung
    Gesichtsfelder
  • Strichaufzählung
    Optische Täuschungen
  • Strichaufzählung
    Fehlsichtigkeit und ihre Korrektion
  • Strichaufzählung
    Hornhautrefraktion
  • Strichaufzählung
    Gesamtrefraktion

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden in den Abläufen von subjektiver Refraktion bzw. Brillenglasbestimmung und Screening unterweisen.
  • Strichaufzählung
    subjektive Messgeräte bedienen.
  • Strichaufzählung
    gängige Tests zur Ermittlung der Sehschärfe (zB Visus s.c., Visus c.c., dynamische Sehschärfe) durchführen.
  • Strichaufzählung
    gängige Tests zur Ermittlung der Fehlsichtigkeiten und Brillenparameter (zB Fern- und Nahrefraktion, monokulares und binokulares Sehen, Zentrierdaten) durchführen.
  • Strichaufzählung
    optische Phänomene durch gängige Trennerverfahren und optische Erscheinungen (zB Stereotest, Nachbilder, Farbstereopsis, Hermanngitter) zur Messung der Augen nutzen.
  • Strichaufzählung
    gängige Tests zur Ermittlung einer Heterophorie und Strabismus durchführen.
  • Strichaufzählung
    gängige Tests zur Ermittlung des Farbsehens (zB mit Hilfe von Filtergläsern) durchführen.
  • Strichaufzählung
    gängige Tests zur Ermittlung des zentralen Gesichtsfeldes (zB Amsler-Test) durchführen.
  • Strichaufzählung
    gängige Tests zur Ermittlung der Kontrastempfindlichkeit (zB Nyktometrie, Blendempfindlichkeit) durchführen.
  • Strichaufzählung
    einen etwaigen Vergrößerungsbedarf für die Anpassung von vergrößernden Sehhilfen ermitteln.
  • Strichaufzählung
    gemessene Werte von optometrischen Augenprüfungen dokumentieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben, interpretieren und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund gemessener Daten die Parameter von Sehbehelfen bestimmen.
  • Strichaufzählung
    Kontrasttests (zB Ginsburg, Pelli-Robson, Buser, Hauck, Pöltner/Sexl) durchführen.
  • Strichaufzählung
    stereoptische Prüfmethoden durchführen.
  • Strichaufzählung
    Anomalien des Auges und der Sehfunktionen feststellen.
  • Strichaufzählung
    eine Dämmerungs- und Nachtmyopie vermessen.
  • Strichaufzählung
    die Gesamtrefraktion durchführen.

Er/Sie ist in der Lage, eine objektive optometrische Augenprüfung durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Umgang mit Messgeräten und objektiven Messverfahren sowie Beobachtungsgeräten und Beobachtungsverfahren, wie zB:
    • Strichaufzählung
      Skiaskopie
    • Strichaufzählung
      Tonometrie
    • Strichaufzählung
      Perimetrie (zB Statische und dynamische Perimetrie, Konfrontationsgesichtsfeld, Flicker-Perimetrie)
    • Strichaufzählung
      Spaltlampe
    • Strichaufzählung
      Pachymetrie
    • Strichaufzählung
      Ophthalmoskopie
    • Strichaufzählung
      Funduskamera
    • Strichaufzählung
      Aberrometer
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie)
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Parameter von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Nystagmus
  • Strichaufzählung
    Anomalien des Auges

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden in den Abläufen von objektiven optometrischen Augenprüfungen bzw. Screening unterweisen.
  • Strichaufzählung
    objektive Messgeräte bedienen.
  • Strichaufzählung
    zeitgemäße automatisierte Messmethoden zur Bestimmung augenspezifischer Parameter durchführen.
  • Strichaufzählung
    eine Augendruckmessung (Tonometrie) durchführen.
  • Strichaufzählung
    eine Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) durchführen und die Ergebnisse interpretieren.
  • Strichaufzählung
    bildgebende Verfahren zur Beobachtung des Augenhintergrundes und optischer Medien (zB Ophthalmoskopie, Volklinse, OCT, Funduskamera) durchführen.
  • Strichaufzählung
    eine Pachymetrie durchführen.
  • Strichaufzählung
    Pupillenfunktionstests (zB Swinging-Flashlight-Test) durchführen.
  • Strichaufzählung
    gemessene Werte von optometrischen Augenprüfungen dokumentieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben, interpretieren und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    das Auge mit der Spaltlampe beobachten und die Beobachtungen interpretieren.
  • Strichaufzählung
    aufgrund gemessener Daten die Parameter von Sehbehelfen bestimmen.
  • Strichaufzählung
    einen Nystagmus evaluieren.
  • Strichaufzählung
    Anomalien des Auges und der Sehfunktionen feststellen.
  • Strichaufzählung
    ein elektronisch unterstütztes Messverfahren (zB KI) durchführen.

Er/Sie ist in der Lage, subjektive optometrische Augenprüfungen durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Subjektive Messgeräte und Messverfahren (zB Phoropter, Messbrille)
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie)
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Formen und Arten der Sehschärfe
  • Strichaufzählung
    Sehfunktionen im Verkehr
  • Strichaufzählung
    Binokulare Sehmechanismen
  • Strichaufzählung
    Akkommodation, Theorien, Altersverlauf
  • Strichaufzählung
    Konvergenzmechanismen
  • Strichaufzählung
    Heterophorien und Strabismus
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Parameter von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Orthoptik
  • Strichaufzählung
    Pleoptik
  • Strichaufzählung
    Hell- und Dunkeladaptation
  • Strichaufzählung
    Nachbilder
  • Strichaufzählung
    Anomalien des Auges
  • Strichaufzählung
    Perimetrie (zB Statische und dynamische Perimetrie, Konfrontationsgesichtsfeld, Flicker-Perimetrie)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden in den Abläufen von subjektiven optometrischen Augenprüfungen bzw. Screening unterweisen.
  • Strichaufzählung
    Augenmotilitätstests durchführen.
  • Strichaufzählung
    einen Sakkadentest durchführen.
  • Strichaufzählung
    den Konvergenz Nahpunkt messen.
  • Strichaufzählung
    den Covertest durchführen.
  • Strichaufzählung
    einen Pupillennahreflextest durchführen.
  • Strichaufzählung
    einen Brücknertest durchführen.
  • Strichaufzählung
    einen Hirschbergtest durchführen.
  • Strichaufzählung
    einen Konfrontations-Gesichtsfeld-Test durchführen.
  • Strichaufzählung
    die Stereotiefe messen.
  • Strichaufzählung
    gemessene Werte von subjektiven optometrischen Augenprüfungen dokumentieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben, interpretieren und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund gemessener Daten die Parameter von Sehbehelfen bestimmen.
  • Strichaufzählung
    orthoptische und pleoptische Messungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    eine Hell- und Dunkeladaptationsmessung durchzuführen.
  • Strichaufzählung
    Anomalien des Auges und der Sehfunktionen feststellen.
  • Strichaufzählung
    Sehpigmente und Funktionen der Netzhaut überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, die Nahsehfunktionen zu überprüfen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Subjektive Messgeräte und Messverfahren (zB Phoropter, Messbrille)
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie)
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Binokulare Sehmechanismen
  • Strichaufzählung
    Akkommodation, Theorien, Altersverlauf
  • Strichaufzählung
    Konvergenzmechanismen
  • Strichaufzählung
    Heterophorien und Strabismus
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplatzoptometrie
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Parameter von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Anomalien des Auges
  • Strichaufzählung
    Alterssichtigkeit und ihre Korrektion

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden in die Abläufe der Überprüfung von Sehfunktionen bzw. Screenings unterweisen.
  • Strichaufzählung
    gängige Funktionstests (zB Fusionsbreiten) durchführen.
  • Strichaufzählung
    den Sehbedarf am Arbeitsplatz feststellen.
  • Strichaufzählung
    Akkommodationsbreitenbestimmungen (zB Bestimmung des Nahzusatzes) durchführen.
  • Strichaufzählung
    gemessene Werte der Überprüfung von Sehfunktionen dokumentieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben, interpretieren und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund gemessener Daten die Parameter von Nahsehhilfen (zB Bildschirmbrille) bestimmen.
  • Strichaufzählung
    Anomalien des Auges und der Sehfunktionen feststellen.

Er/Sie ist in der Lage, festzustellen, ob Hinweise auf eine Krankheit oder einen Zustand des Auges vorliegen, die beim Anpassen von Sehbehelfen zu berücksichtigen sind.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere KSchG, MDR/MPG, Ärztevorbehalt)
  • Strichaufzählung
    Degenerative Erscheinungen im vorderen Augenabschnitt
  • Strichaufzählung
    Der intraokulare Druck und seine Veränderungen
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Beobachtungsgeräte und deren Bedienung, wie zB:
    • Strichaufzählung
      OCT
    • Strichaufzählung
      Spaltlampenmikroskop
    • Strichaufzählung
      Pentacam
    • Strichaufzählung
      Funduskamera
    • Strichaufzählung
      Ophthalmoskop
    • Strichaufzählung
      Volklinse
    • Strichaufzählung
      Aberrometer
  • Strichaufzählung
    Spaltlampen-Beobachtungstechnik
  • Strichaufzählung
    Spaltlampen-Beleuchtungstechnik
  • Strichaufzählung
    Hygienevorschriften
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Berufsrelevante Anatomie (zB Zytologie, Histologie, Neurologie)
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Technologie der Sehbehelfe
  • Strichaufzählung
    Parameter von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Formen und Arten der Sehschärfe
  • Strichaufzählung
    Farbsehen: Theorien, Anomalien und Messverfahren (zB Farbanomaloskop, Ishihara Farbtafeln)
  • Strichaufzählung
    Neuronale Mechanismen in der Netzhaut und den Bahnen
  • Strichaufzählung
    Pupillenreflexe
  • Strichaufzählung
    Perimetrie (zB Statische und dynamische Perimetrie, Konfrontationsgesichtsfeld, Flicker-Perimetrie)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    mit dem Spaltlampenmikroskop oder mittels anderer geeigneter Verfahren (zB Visualisierungsmethoden mit Fluoreszein) die Augen überprüfen.
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der Überprüfung interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden bei der Beobachtung von Auffälligkeiten an Ärzte verweisen.
  • Strichaufzählung
    Kunden in den Abläufen von optometrischen Beobachtungs- und Messverfahren und Screening einweisen.
  • Strichaufzählung
    den vorderen und hinteren Augenabschnitt mit der Spaltlampe beobachten, inspizieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    mit dem Ophthalmoskop den hinteren Augenabschnitt beobachten, inspizieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    bildgebende Verfahren zur Beobachtung des Augenhintergrundes und optischer Medien (zB Ophthalmoskopie, Volklinse, Funduskameras) durchführen.
  • Strichaufzählung
    eine Pachymetrie durchführen.
  • Strichaufzählung
    Pupillenfunktionstests durchführen.
  • Strichaufzählung
    den intraokularen Druck messen.
  • Strichaufzählung
    Pentacam und OCT Messungen und Beobachtungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Gesichtsfeldmessungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Anomalien der Augenabschnitte erkennen, um mögliche Funktionseinschränkungen der Brillenkorrektur auszuschließen.
  • Strichaufzählung
    anhand von erkannten Anomalien dem Kunden bei Bedarf Alternativen zu Brillen empfehlen.
  • Strichaufzählung
    bei degenerativen Erscheinungen im vorderen Augenabschnitt die bestmögliche Durchführungsart einer Brillenglasbestimmung anwenden.
  • Strichaufzählung
    Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben, interpretieren und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund gemessener Daten die Parameter von Sehbehelfen bestimmen.
  • Strichaufzählung
    gängige Tests zur Ermittlung des Farbsehens (zB mit Hilfe von Filtergläsern) durchführen.
  • Strichaufzählung
    Pupillenfunktionstests (zB Swinging-Flashlight-Test) durchführen.

Anfertigung und Anpassung von Sehbehelfen (Werkstatt)

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, Brillenglas-Zentrierdaten zu ermitteln und zu beurteilen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Messgeräte und Messverfahren (zB Scheitelbrechwertmesser, Videozentriergeräte)
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Normen und Toleranzen von Zentrierparametern
  • Strichaufzählung
    Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Parameter von Sehbehelfen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden im Ablauf der Zentrierdatenermittlung unterweisen.
  • Strichaufzählung
    die Pupillendistanz und Scheitelabstände messen.
  • Strichaufzählung
    zusätzliche Parameter, wie zB die Vorneigung und den Fassungsscheibenwinkel messen.
  • Strichaufzählung
    Null- und Hauptblickrichtungen bestimmen.
  • Strichaufzählung
    Nah- und Arbeitsplatzblickrichtungen bestimmen.
  • Strichaufzählung
    gemessene Werte der Zentrierdatenermittlung dokumentieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Gesetzmäßigkeiten, die sich aus dem Zusammenwirken von Brillenglas und fehlsichtigem Auge ergeben interpretieren und beurteilen (zB Prismengläser fachgerecht zentrieren, Slab-Off-Prismen berechnen, Eigenvergrößerung berechnen, HSA berechnen).
  • Strichaufzählung
    ermittelte Zentrierdaten auf ihre Richtigkeit überprüfen.

Er/Sie ist in der Lage, Brillengläser zu bewerten und in Brillenfassungen einzuarbeiten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Brillengläser und Fassungen
  • Strichaufzählung
    Wirkungsweisen von Brillengläsern
  • Strichaufzählung
    Prismatische Korrekturen
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Fassungstechnologie
  • Strichaufzählung
    Glastechnologie
  • Strichaufzählung
    Normen und Toleranzen von Zentrierparametern
  • Strichaufzählung
    Messgeräte und Messverfahren (zB Scheitelbrechwertmesser, Videozentriergeräte)
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Parameter von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Erforderliche Maßnahmen der Qualitätskontrolle, wie zB
    • Strichaufzählung
      Horizontale Zentrierung
    • Strichaufzählung
      Vertikale Zentrierung
    • Strichaufzählung
      Formengleichheit
    • Strichaufzählung
      Bearbeitungsspuren

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    sämtliche Arten von Brillengläsern bewerten und in Brillenfassungen einsetzen (zB sphärische, torische und prismatische Einstärken- und Mehrstärkengläser).
  • Strichaufzählung
    die optische Wirkungsweise von Brillengläsern messen und beim Einarbeiten der Gläser die gemessenen Parameter des Augenabstandes und der Scheitelabstände berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Spezialfacetten schleifen.
  • Strichaufzählung
    Brillengläser mattieren.
  • Strichaufzählung
    Spezialgläser (zB Prismengläser, Brillengläser für Akkommodation-Konvergenz-Verhältnis Irregularitäten, Sehbehelfe für Myopie-Management, Lupenteile) bewerten, zentrieren und unter Berücksichtigung der individuellen Kundenparameter nach optischen, anatomischen und ästhetischen Gesichtspunkten in jegliche Brillenfassung einsetzen.
  • Strichaufzählung
    beim Einarbeiten der Gläser Kriterien der Maßhaltigkeit und Sauberkeit berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    eingearbeitete Brillengläser auf deren Qualität überprüfen.
  • Strichaufzählung
    gemessene Werte von Funktionstests und deren Messergebnisse dokumentieren und interpretieren.

Er/Sie ist in der Lage, Brillenfassungen an anatomische Gegebenheiten von Kunden anzupassen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Zentrierregeln und Toleranznormen
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften und haptische Eigenschaften des Materials, wie zB
    • Strichaufzählung
      Zusammenspiel mit der Gesichtshaut
    • Strichaufzählung
      Gleiteigenschaften
    • Strichaufzählung
      Kapillarwirkung
    • Strichaufzählung
      Bügelspannung
    • Strichaufzählung
      Kröpfung
    • Strichaufzählung
      Gesamtgewicht von Fassung und Gläsern
    • Strichaufzählung
      Druckverhältnisse auf der Nase und hinter den Ohren
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Anatomischer Aufbau des Kopfes
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physikalische Optik
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Art des Sehbehelfs anhand seiner optischen Eigenheit erkennen und daraus resultierende anatomische Anpassungsanforderung ableiten.
  • Strichaufzählung
    Sehbehelfe anatomisch an die Kopfform des Kunden anpassen.
  • Strichaufzählung
    Brillenfassungen thermisch und spanabhebend verändern, um diese an anatomische Vorgaben anzupassen.
  • Strichaufzählung
    den anatomischen Sitz von Sehbehelfen kontrollieren, beurteilen und im Bedarfsfall entsprechend korrigieren.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/innen in der Anpassung von Brillenfassungen unterweisen.
  • Strichaufzählung
    von Mitarbeiter/innen durchgeführte Anpassungen überprüfen und verbessern.

Er/Sie ist in der Lage, Brillenfassungen und Fassungsteile selbstständig herzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere KSchG, MDR/MPG)
  • Strichaufzählung
    Materialkunde (zB Metalle, Kunststoffe, Verbundstoffe)
  • Strichaufzählung
    Designen von Brillenfassungen, wie zB:
    • Strichaufzählung
      Ideale Größenbestimmung der Fassungsteile
    • Strichaufzählung
      Ästhetische Gesichtspunkte
    • Strichaufzählung
      Farb- und typoptimiert
  • Strichaufzählung
    Herstellungstechniken, wie zB:
    • Strichaufzählung
      Anreißen
    • Strichaufzählung
      Sägen
    • Strichaufzählung
      Feilen
    • Strichaufzählung
      Fräsen
    • Strichaufzählung
      Polieren
    • Strichaufzählung
      Biegen
    • Strichaufzählung
      Richten
  • Strichaufzählung
    Technologien und Fertigungsverfahren, wie zB:
    • Strichaufzählung
      Frästechnik
    • Strichaufzählung
      Spritzgusstechnik
    • Strichaufzählung
      3D-Drucktechnik
    • Strichaufzählung
      Computerunterstützte Brillenproduktion
    • Strichaufzählung
      Metallproduktionsverfahren
  • Strichaufzählung
    Normen und Toleranzen bei der Herstellung
  • Strichaufzählung
    Messgeräte und Messverfahren
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Anatomischer Aufbau des Kopfes
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Dokumentation
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Parameter von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Erforderliche Maßnahmen der Qualitätskontrolle, wie zB
    • Strichaufzählung
      Bügelausrichtung
    • Strichaufzählung
      Inklination
    • Strichaufzählung
      Fassungsscheibenwinkel
    • Strichaufzählung
      Formengleichheit
    • Strichaufzählung
      Bearbeitungsspuren

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    auf die individuellen Kundenanforderungen optimierte Brillenfassungen designen.
  • Strichaufzählung
    die einzelnen Schritte der Herstellung planen.
  • Strichaufzählung
    ermitteln, welche Fertigungsverfahren oder Technologien zur Herstellung einer Brillenfassung verwendet werden können und geeignete auswählen.
  • Strichaufzählung
    Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften, Normen und Toleranzen anwenden.
  • Strichaufzählung
    einzelne Fassungsteile anfertigen und anschließend zusammenbauen.
  • Strichaufzählung
    die Einsatzmöglichkeiten, Qualität, Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Werkstoffen zur Herstellung von Fassungsteilen beurteilen.
  • Strichaufzählung
    die Einflüsse individueller Verträglichkeit (zB Allergien) bei der Auswahl von Werkstoffen zur Herstellung von Fassungsteilen berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    die Qualitätskontrolle des Endproduktes durchführen.
  • Strichaufzählung
    gemessene Werte von Funktionstests und deren Messergebnisse dokumentieren und interpretieren.

Er/Sie ist in der Lage, Brillengläser selbständig herzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Herstellungsverfahren für Brillengläser
  • Strichaufzählung
    Zentrierregeln und Toleranznormen
  • Strichaufzählung
    Physikalische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Geometrische Optik
  • Strichaufzählung
    Allgemeine Kenndaten von optischen Systemen
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise von Auge und Sehen
  • Strichaufzählung
    Bedienung von Automaten zur Brillenglaserzeugung
  • Strichaufzählung
    Bedienung von Automaten zum Gießen von Brillengläsern
  • Strichaufzählung
    Bedienung von Automaten zur Beschichtung von Brillengläsern
  • Strichaufzählung
    Bedienung von Geräten zum Einschleifen der Korrektionsgläser in die Brillenfassung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die notwendigen Schritte in der Produktion von organischen und mineralischen Brillengläsern festlegen und durchführen.
  • Strichaufzählung
    sämtliche Arten der Herstellung von sphärischen, torischen und abberrationskorrigierten Einstärken- bzw. Mehrstärkengläsern durchführen.
  • Strichaufzählung
    Oberflächenbeschichtungen bei Brillengläsern herstellen.
  • Strichaufzählung
    Automaten zur Brillenglaserzeugung bedienen.
  • Strichaufzählung
    Geräte für 3D-Druckverfahren zur Brillenglaserzeugung bedienen.
  • Strichaufzählung
    Messgeräte zur Qualitätskontrolle von Brillengläsern bedienen.
  • Strichaufzählung
    Messgeräte zur Qualitätskontrolle von Oberflächenbeschichtungen bei Brillengläsern bedienen.
  • Strichaufzählung
    gemessene Werte von Funktionstests und deren Messergebnisse dokumentieren und interpretieren.

Er/Sie ist in der Lage, Sehbehelfe zu reparieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere KSchG, MDR/MPG)
  • Strichaufzählung
    die am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge)
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen (zB Korrektionsbrillen, vergrößernde Sehhilfen)
  • Strichaufzählung
    Kalkulation von Reparaturen
  • Strichaufzählung
    in der Bearbeitung von Sehbehelfen wie zB:
    • Strichaufzählung
      Feilen
    • Strichaufzählung
      Fräsen
    • Strichaufzählung
      Polieren
    • Strichaufzählung
      Biegen
    • Strichaufzählung
      Richten
  • Strichaufzählung
    Technologien und Fertigungsverfahren, wie zB:
    • Strichaufzählung
      Frästechnik
    • Strichaufzählung
      Spritzgusstechnik
    • Strichaufzählung
      3D-Drucktechnik
    • Strichaufzählung
      Metallproduktionsverfahren
  • Strichaufzählung
    Technologien und Reparaturverfahren wie zB:
    • Strichaufzählung
      löten
    • Strichaufzählung
      kitten
    • Strichaufzählung
      schweißen
    • Strichaufzählung
      kleben
    • Strichaufzählung
      Gewinde schneiden
  • Strichaufzählung
    Zentrierregeln und Toleranznormen
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise von Auge und Sehen
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Brillenoptik und Brillenkunde
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den Reparaturaufwand von Sehbehelfen beurteilen und die ökonomische Sinnhaftigkeit bewerten.
  • Strichaufzählung
    die einzelnen Schritte einer Reparatur planen.
  • Strichaufzählung
    Sehbehelfe reparieren und ihre richtige Funktionsweise entsprechend ihrer optischen Eigenheit und anatomische Anpassungsanforderung wiederherstellen.
  • Strichaufzählung
    einzelne Bestandteile von Sehbehelfen anfertigen und als Ersatzteil in den Reparaturablauf einbringen.
  • Strichaufzählung
    Sehbehelfe anatomisch an die Kopfform von Kunden anpassen.
  • Strichaufzählung
    Sehbehelfe thermisch, chemisch und spanabhebend verändern, um diese an anatomische Vorgaben anzupassen.
  • Strichaufzählung
    den anatomischen Sitz von Sehbehelfen kontrollieren, beurteilen und im Bedarfsfall entsprechend korrigieren.
  • Strichaufzählung
    die Einsatzmöglichkeiten, Qualität, Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Werkstoffen zur Reparatur von Sehbehelfen beurteilen.
  • Strichaufzählung
    einschlägige gesetzliche Vorschriften bei der Reparatur von Sehbehelfen berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, die einzelnen Arbeitsabläufe gesetzeskonform zu dokumentieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (wie insbesondere MPG/MDR, DSGVO)
  • Strichaufzählung
    Dauer und zeitlichen Ablauf von Arbeitsabläufen
  • Strichaufzählung
    die Planung von Arbeitsabläufen
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den zeitlichen Ablauf und die notwendigen Arbeitsabläufe planen.
  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung der datenschutz- und medizinprodukterechtlichen Vorgaben erforderliche Dokumentationen durchführen (zB eindeutige Zuordnung zu Kunden/Kundin, Datenspeicherung, -sicherung und -löschung).
  • Strichaufzählung
    die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in das Dokumentationssystem einweisen und die Dokumentation der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Unstimmigkeiten zwischen Verordnungen Dritter und der Dokumentation seiner Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erkennen sowie in weiterer Folge Lösungen entwickeln.

Unternehmensführung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, das Sortiment zu gestalten und Produkte zu beschaffen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere DSGVO, MDR/MPG)
  • Strichaufzählung
    Bedarfsanalyse
  • Strichaufzählung
    Sortimentsgestaltung
  • Strichaufzählung
    Am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge)
  • Strichaufzählung
    Meteorologische und optische Geräte
  • Strichaufzählung
    Alleinstellungsmerkmale
  • Strichaufzählung
    Verhandlungstechniken
  • Strichaufzählung
    Vertragsbedingungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einschlägige gesetzliche Vorschriften interpretieren und anwenden.
  • Strichaufzählung
    eine Bedarfsanalyse durchführen und deren Ergebnisse interpretieren.
  • Strichaufzählung
    das Sortiment anhand des regionalen Kundenbedarfs gestalten.
  • Strichaufzählung
    Alleinstellungsmerkmale des Sortiments entwickeln.
  • Strichaufzählung
    mit Lieferanten verhandeln und Bedingungen festlegen.
  • Strichaufzählung
    unter Bedachtnahme des Standortes geeignete Lieferanten auswählen und die Bestellung durchführen.

Er/Sie ist in der Lage, die Auswirkungen von Strukturen, Trends und Entwicklungen in der Branche auf das eigene Unternehmen abzuleiten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Branchenspezifische Informationsquellen
  • Strichaufzählung
    Produktinnovationen
  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    relevante Entwicklungen in der Branche recherchieren (zB durch Teilnahme an Fortbildungen).
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Entwicklungen in der Branche (zB 3D-Druck) abschätzen.
  • Strichaufzählung
    neue Erkenntnisse aus der klinischen Forschung in seinem/ihrem Unternehmen umsetzen.
  • Strichaufzählung
    basierend auf Trends und Entwicklungen Maßnahmen für das eigene Unternehmen entwickeln (zB Produktinnovationen, Fertigungstechniken, Sortimentsgestaltung, Preisgestaltung).

Er/Sie ist in der Lage, sein/ihr Unternehmen in der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere GewO = Gewerbeordnung 1994, DSGVO, MDR/MPG, Ärztevorbehalt, UWG = Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984)
  • Strichaufzählung
    Alleinstellungsmerkmale
  • Strichaufzählung
    Werbemaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Kundenbindungsmaßnahmen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einschlägige gesetzliche Vorschriften interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden.
  • Strichaufzählung
    Alleinstellungsmerkmale des Unternehmens entwickeln und in der Öffentlichkeit präsentieren.
  • Strichaufzählung
    einschlägige Werbemaßnahmen, unter Einhaltung der werberechtlichen Beschränkungen, gestalten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Kundenbindungsprogramme identifizieren und daran teilnehmen.
  • Strichaufzählung
    an regionalen Veranstaltungen (zB Messen, Märkte) teilnehmen.

Er/Sie ist in der Lage, ein Netzwerk zu Stakeholdern aufzubauen und zu pflegen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Stakeholder-Management
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    branchenübergreifende Kooperationspartner identifizieren.
  • Strichaufzählung
    mit Stakeholdern (zB Augenärzte, Optiker) kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zu Stakeholdern pflegen.

Er/Sie ist in der Lage, Angebote zu erstellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere ABGB, UGB = Unternehmensgesetzbuch, KSchG)
  • Strichaufzählung
    Leistungsdokumentation
  • Strichaufzählung
    Kalkulation

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    ein Leistungsverzeichnis erstellen.
  • Strichaufzählung
    einen Kostenvoranschlag erstellen.
  • Strichaufzählung
    ein Angebot formulieren und gestalten.

Er/Sie ist in der Lage, Kundendaten gesetzeskonform zu verwalten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere DSGVO, DSG = Datenschutzgesetz)
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Datensicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    persönliche und sensible Daten von Kunden gesetzeskonform dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    überprüfen, ob Mitarbeiter/innen DSGVO-konform handeln.
  • Strichaufzählung
    auf Kundenanfragen eingehen und diese datenschutzgerecht bearbeiten.

Qualitätssicherung und Sicherheit

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, die Prüfung, Justierung und Instandsetzung von Messinstrumenten sicherzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere MDR/MPG, Medizinproduktebetreiberverordnung)
  • Strichaufzählung
    Herstellervorgaben von Messgeräten
  • Strichaufzählung
    Gerätespezifische Software
  • Strichaufzählung
    Allgemeine Kenndaten von optischen Systemen
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise von meteorologischen Messgeräten
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise von optometrischen Messgeräten
  • Strichaufzählung
    Kenngrößen der Messtechnik

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einschlägige gesetzliche Vorschriften interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden.
  • Strichaufzählung
    optische Komponenten von Messgeräten reinigen.
  • Strichaufzählung
    Leuchtmittel in Messgeräten tauschen.
  • Strichaufzählung
    die Herstellervorgaben von Messgeräten einhalten.
  • Strichaufzählung
    Messgeräte mithilfe des Phantomauges kalibrieren und justieren.
  • Strichaufzählung
    Messgeräte mithilfe der vom Hersteller vorgegebenen Verfahren kalibrieren und justieren (zB Softwareupdate).
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Wartungsintervalle einhalten.

Er/Sie ist in der Lage, Qualitätsstandards im Unternehmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsspezifische gesetzliche Vorschriften (insbesondere MDR/MPG)
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    einschlägige gesetzliche Vorgaben interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden.
  • Strichaufzählung
    erkennen, wann Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung notwendig werden.
  • Strichaufzählung
    interne Qualitätsstandards entwickeln und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    interne Qualitätsstandards kontinuierlich verbessern.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/innen in internen Qualitätsstandards unterweisen.
  • Strichaufzählung
    seine/ihre Mitarbeiter/innen motivieren, Verbesserungsvorschläge einzubringen.

Er/Sie ist in der Lage, für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitnehmerschutz
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie zB beim Arbeitsinspektorat
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplatzevaluierung
  • Strichaufzählung
    Schutzbestimmungen für Frauen, Jugendliche, Personen mit Behinderungen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte der AUVA
  • Strichaufzählung
    Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Strichaufzählung
    Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die gesetzlich gebotenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/innen setzen.
  • Strichaufzählung
    Dienstanweisungen zur Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen geben.
  • Strichaufzählung
    alle Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitnehmerschutz kontrollieren.
  • Strichaufzählung
    die Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen, indem er/sie auf die sichere und ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze achtet.

Er/Sie ist in der Lage, Hygienevorschriften im Unternehmen festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Hygienevorschriften
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Hygienevorschriften einhalten.
  • Strichaufzählung
    einen Hygieneplan erstellen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/innen die Umsetzung der Hygienevorschriften und des Hygieneplans in seinem/ihrem Betrieb erklären und deren Einhaltung überprüfen.

Anlage 2

Lernergebnisse auf LAP-Niveau – Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter Paragraphen 5 und 10 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten, die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.

Modul 1 Teil A

Gegenstand: Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, Brillengläser in Brillenfassungen einzuarbeiten.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts
  • Strichaufzählung
    Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten)
  • Strichaufzählung
    Am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge)
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen (Normen und Toleranzen von Brillengläsern und -fassungen
  • Strichaufzählung
    Geometrische Optik
  • Strichaufzählung
    Physikalische Optik
  • Strichaufzählung
    Beurteilung von Messergebnissen von Verordnungen (zB Brillenverordnung, Sehhilfenverordnung)
  • Strichaufzählung
    Brillenkunde
  • Strichaufzählung
    Schutzbrillen
  • Strichaufzählung
    Funktionelle Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Strichaufzählung
    Technologie, wie zB augenoptisch relevante Werk- und Hilfsstoffe, Herstellungsvorgang, Bearbeitungsmöglichkeiten und Eigenschaften des Brillenglases und der Fassung
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Brillen korrekt vorausrichten.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Messgeräte fachgerecht verwenden.
  • Strichaufzählung
    Brillengläser mit analogen und digitalen Scheitelbrechwertmesser messen.
  • Strichaufzählung
    eine passgenaue Formscheibe anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Brillengläser normgerecht zentrieren.
  • Strichaufzählung
    Brillengläser und Schutzgläser randbearbeiten und fachgerecht einarbeiten.
  • Strichaufzählung
    Brillengläser unter Berücksichtigung der Toleranzen und Gütebestimmungen überprüfen.
  • Strichaufzählung
    alle Parameter von Mehrstärken- und Gleitsichtgläsern zur Nachbestellung eines adäquaten Glases ermitteln.
  • Strichaufzählung
    gemessene Werte von Funktionstests und deren Messergebnisse dokumentieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten.

Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Brillenanpassung durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts
  • Strichaufzählung
    Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten)
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physiologische Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Brillenkunde
  • Strichaufzählung
    Normen und Toleranzen von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Vermessen von Fassungen (zB Kastensystem, Messliniensystem)
  • Strichaufzählung
    Bearbeiten von Fassungsmaterialien
  • Strichaufzählung
    Bearbeiten von Brillengläsern
  • Strichaufzählung
    Vermessung von Brillengläsern mit dem Scheitelbrechwertmesser

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Brillen korrekt vorausrichten.
  • Strichaufzählung
    nach ästhetischen, modischen und optisch relevanten Kriterien eine Brillenfassung anpassen.
  • Strichaufzählung
    eine vorausgerichtete Brille am Phantomkopf oder am Probanden unter Berücksichtigung der anatomischen Gegebenheiten anpassen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Geräte fachgerecht anwenden.
  • Strichaufzählung
    Brillenfassungen nach gängigen Systemen vermessen.
  • Strichaufzählung
    visuelle Anforderungen und visuelle Beschwerden von Kunden erheben.

Er/Sie ist in der Lage, Fassungsteile herzustellen, zu warten und zu reparieren.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts
  • Strichaufzählung
    Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten)
  • Strichaufzählung
    Geometrische Optik
  • Strichaufzählung
    Technologie, wie zB augenoptisch relevante Werk- und Hilfsstoffe, Herstellungsvorgang, Bearbeitungsmöglichkeiten und Eigenschaften des Brillenglases und der Fassung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Brillenreparaturen durchführen (zB feilen, nieten, richten, Nylorfäden und Oberfäden einziehen).
  • Strichaufzählung
    Fassungsteile durch Kitten und Kleben verbinden.
  • Strichaufzählung
    Fassungsteile durch Löten verbinden.
  • Strichaufzählung
    bohren und Gewinde schneiden.
  • Strichaufzählung
    Bügelenden austauschen.
  • Strichaufzählung
    Bügelscharniere erneuern.
  • Strichaufzählung
    Reparaturlötungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    eine Randlosbrille warten und instandsetzen.
  • Strichaufzählung
    durch Verschrauben lösbare Verbindungen herstellen.

Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsergebnisse und Arbeitsschritte zu dokumentieren.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts
  • Strichaufzählung
    Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten)
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Einschlägige Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Daten von Kunden rechtskonform dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte korrekt, und chronologisch unter Berücksichtigung ökonomischer Gesichtspunkte ausführen.
  • Strichaufzählung
    aus den sicherheitsrechtlichen Vorschriften und Schutzmaßnahmen ergebende Verpflichtungen umsetzen.

Modul 2 Teil A

Gegenstand: Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, Kunden über augenoptische Versorgungsmöglichkeiten sowie deren Funktionsweisen zu beraten.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts
  • Strichaufzählung
    Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten)
  • Strichaufzählung
    Am Markt angebotene Sehbehelfe (zB anhand der Produktkataloge)
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften
  • Strichaufzählung
    Produkteigenschaften von Sehbehelfen Normen und Toleranzen von Brillengläsern und -fassungen
  • Strichaufzählung
    Geometrische Optik
  • Strichaufzählung
    Physikalische Optik
  • Strichaufzählung
    Beurteilung von Messergebnissen von Verordnungen
  • Strichaufzählung
    Brillenkunde
  • Strichaufzählung
    Schutzbrillen
  • Strichaufzählung
    Funktionelle Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Strichaufzählung
    Technologie, wie zB augenoptisch relevante Werk- und Hilfsstoffe, Herstellung, Bearbeitungsmöglichkeiten und Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Kassentarife
  • Strichaufzählung
    Kostenträger (zB Versicherungen, Arbeitgeber)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden über die ermittelten Messergebnisse der Brillenglasbestimmung informieren.
  • Strichaufzählung
    bislang verwendete Sehbehelfe von Kunden erfassen.
  • Strichaufzählung
    Kunden anhand der Bedarfserhebung und der verordneten Messungen Brillenfassungen und Brillengläser empfehlen.
  • Strichaufzählung
    Kunden über Materialeigenschaften und -unverträglichkeiten aufklären.
  • Strichaufzählung
    Qualitäts-, Handhabungs-, Funktions- und Preisunterschiede von verschiedenen Brillenfassungen und Brillengläsern erläutern.
  • Strichaufzählung
    Kunden bei Verwendung einer Arbeitsplatzbrille (zB Bildschirmbrille) über die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen informieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden über Vor- und Nachteile verschiedener Sehbehelfe informieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden über mögliche Kostenzuschüsse (zB Versicherungsträger, Arbeitgeber) informieren.
  • Strichaufzählung
    einen Verkaufserfolg herbeiführen.

Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Brillenanpassung durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts
  • Strichaufzählung
    Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten)
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Anatomie des Auges
  • Strichaufzählung
    Physiologischen Optik
  • Strichaufzählung
    Physiologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Pathologie des Auges
  • Strichaufzählung
    Normen und Toleranzen von Sehbehelfen
  • Strichaufzählung
    Vermessen von Fassungen (zB Kastensystem, Messliniensystem)
  • Strichaufzählung
    Bearbeiten von Fassungsmaterialien
  • Strichaufzählung
    Bearbeiten von Brillengläsern
  • Strichaufzählung
    Vermessung von Brillengläsern mit dem Scheitelbrechwertmesser
  • Strichaufzählung
    Vermessung des Augenabstandes und der Paramater für die Einarbeitung der Brillengläser in die Trägerfassung.

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    bislang verwendete Sehbehelfe von Kunden erfassen.
  • Strichaufzählung
    eine Farb- und Typberatung durchführen.
  • Strichaufzählung
    nach anatomischen, ästhetischen, modischen und optisch relevanten Kriterien eine Brillenanpassung durchführen.
  • Strichaufzählung
    visuelle Anforderungen und visuelle Beschwerden von Kunden erheben.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Geräte richtig anwenden.
  • Strichaufzählung
    Brillenfassungen nach gängigen Systemen vermessen.
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Fragen zum Arbeitsumfeld (zB Staubentwicklung, Zeit vor Monitoren) von Kunden stellen.
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Fragen zu den Kundenwünschen bzgl. ihrer Sehbehelf-Versorgung stellen.
  • Strichaufzählung
    beurteilen und Kunden auf Auswirkungen bei falscher Handhabung von Sehbehelfen hinweisen.
  • Strichaufzählung
    Augen- und Parameter für die Einarbeitung der Brillengläser in die Trägerfassung vermessen.

Er/Sie ist in der Lage, ein Verkaufsgespräch über optische Geräte und optisches Zubehör zu führen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts
  • Strichaufzählung
    Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten)
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Physikalische Optik
  • Strichaufzählung
    Geometrische Optik
  • Strichaufzählung
    Kontaktlinsenpflegemittel und -zubehör
  • Strichaufzählung
    Allgemeine Kenndaten von optischen Systemen
  • Strichaufzählung
    Optische Geräte und deren Funktionalität, wie zB:
    • Strichaufzählung
      Fernoptiken
    • Strichaufzählung
      Lupen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden die Funktionsweise von optischen Geräten erklären.
  • Strichaufzählung
    Kunden über die qualitativen Unterschiede von optischen Geräten beraten.
  • Strichaufzählung
    Kunden in der Bedienung von optischen Geräten unterweisen.
  • Strichaufzählung
    Kunden über Zubehör für optische Geräte informieren.
  • Strichaufzählung
    Kontaktlinsenpflegemittel und -zubehör anbieten.

Er/Sie ist in der Lage, die Arbeitsergebnisse und Arbeitsschritte in korrekter Fachterminologie zu dokumentieren.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    gängige Arbeitsschritte nach Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts
  • Strichaufzählung
    Fachterminologie (zB Fachausdrücke, Definitionen, das richtige Benennen von Werkzeugen und Geräten)
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Kostenträger (zB Versicherungen, Arbeitgeber)
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Einschlägige Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Daten von Kunden rechtskonform dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte im korrekten, chronologischen Ablauf unter Berücksichtigung ökonomischer Gesichtspunkte beschreiben.
  • Strichaufzählung
    aus den sicherheitsrechtlichen Vorschriften und Schutzmaßnahmen ergebende Verpflichtungen umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Kunden über mögliche Kostenzuschüsse (zB Versicherungsträger, Arbeitgeber) informieren.

Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit sowie Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Feedback
  • Strichaufzählung
    sein/ihr Fachgebiet (siehe Lernergebnisse oberhalb)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Qualität der eigenen Arbeiten sowie der Arbeiten von Kollegen und Kolleginnen beurteilen.
  • Strichaufzählung
    Feedback geben.
  • Strichaufzählung
    Optimierungsvorschläge einbringen.