Der Meister/Die Meisterin der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Meister/Die Meisterin der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremde Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.
Durchführung von Reinigungsaufträgen an und in unterschiedlichen Gebäudearten, Baulichkeiten, Gebäudeteilen, Baustellen, sonstigen halbfertigen Gebäuden, Verkehrsmitteln und Verkehrsflächen und -anlagen. |
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten |
Er/Sie ist in der Lage, eine fachgerechte Objektbegehung durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Auftragsrelevante Objekteigenschaften Oberflächenveränderungen und -verunreinigungen Schadensbegutachtung an baulichen Objekten Bau- und Werkstoffkunde, Bauphysik Dokumentationsmöglichkeiten von Objektbegehungen inkl. branchenspezifischer digitaler Hilfsmittel Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN- Normen insbesondere D 2050, D 2040 und 2210 Berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere DSGVO und Arbeitnehmer-/ Arbeitnehmerinnenschutzrecht geltender Fassung
| Er/Sie kann relevante Objektdaten aufnehmen. den allgemeinen Objektzustand begutachten. Bau- und Werkstoffe sowie deren Untergründe entlang deren Art, Beschaffenheit, Zustand und deren chemische und physikalische Verhaltensweisen zu den jeweils angezeigten Reinigungstechniken und Oberflächenbehandlungen zuordnen. sich rechtlich absichern hinsichtlich vorhandener Beschädigungen beziehungsweise Vorschäden am Objekt. eine Begehungsdokumentation erstellen. die Datenverwaltung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben vornehmen. die Ergebnisse der Objektaufnahme kunden-/ kundinnengerecht kommunizieren.
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Er/Sie ist in der Lage, die Personalplanung sicherzustellen und die weitere Mitarbeiter-/Mitarbeiterinnen- und Arbeitsorganisation durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen hinsichtlich der unterschiedlichen Objekt- und Raumkategorien Branchenspezifische Organisationsformen der Arbeitseinteilung gemäß der beauftragten Reinigungsverfahren Digitale Tools der Personalrekrutierung, Arbeitsorganisation und interne Kommunikation Arbeitspädagogische Kenntnisse Personalrekrutierung und -aufnahme Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen Berufsbezogene gesetzliche Vorschriften insbesondere Arbeitsrecht, Arbeitnehmer-/ Arbeitnehmerinnenschutzrecht und Kollektivvertrag inklusive Ö Norm D 2050 geltender Fassung
| Er/Sie kann Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen hinsichtlich der auftragsentsprechenden Anforderungsprofile auswählen und bereitstellen. die Zuordnung der baulichen Gegebenheiten zu vordefinierten maximalen Quadratmeterleistungen pro Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Zeiteinheit zwecks Einhaltung der rahmenkollektivvertraglich vorgeschriebenen Ö Norm D 2050 „Quadratmeterleistungen in der DFG“ vornehmen. die benötigten Arbeitsstunden zur Auftragserfüllung festsetzen. die optimale Arbeitsorganisationsform entsprechend dem Arbeitsauftrag auswählen. den Personalbedarf gemäß des vom Kunden/von der Kundin erwünschten Zeitrahmens der Leistungserbringung planen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen auf das Objekt einweisen bzw. neue Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen einschulen. die Objekt- und Betriebsunterweisung im Personal- und Kunden-/Kundinnenakt nachvollziehbar dokumentieren. Reinigungs- und Hygienepläne entsprechend der Beauftragung erstellen. den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen.
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Er/Sie ist in der Lage, die zur Durchführung der Reinigungsleistung benötigten Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemischen Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und sonstige Schutzeinrichtungen sowie andere Hilfsmittel auszuwählen, zu lagern, bereitzustellen und einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Hygiene, Chemie, Mikrobiologie Bauphysik, Bau- und Werkstoffkunde Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel sowie deren Wirkungsweise auf zu reinigende Oberflächen und Beläge PSA und sonstige Schutzeinrichtungen Behandlung, Lagerung und umweltgerechte Entsorgung von Reinigungs-, Pflege-, Desinfektions- und Oberflächenbehandlungsmitteln Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen Gesetzliche Vorgaben insbesondere der Arbeitssicherung, des Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnen- und Umweltschutzes sowie Unfallverhütung und der einschlägigen Hygieneverordnungen Auswahl und Beauftragung von Lieferanten/Lieferantinnen Beschaffungswesen inklusive EDV unterstützte Tools
| Er/Sie kann Bedarfslisten von Maschinen, Geräten, Anlagen, Material, chemischen Reinigungsmitteln und anderen benötigten Hilfsmitteln erstellen. die notwendigen Berechnungen bezüglich Flächen, Maßstab, Maßeinheiten und Verhältnissen fachgerecht durchführen. Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel sowie Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen entsprechend den Anforderungen des Auftrages sowie gesetzlichen Vorgaben entsprechend auswählen, beschaffen und bereitstellen. auftragsbezogene PSA und sonstige Schutzeinrichtungen auswählen und bereitstellen. Reinigungs-, Pflege-, Desinfektions- und Oberflächenbehandlungsmittel den Vorschriften entsprechend behandeln, lagern und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. den betrieblichen Maschinenpark Instand halten, verwalten und organisieren. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen.
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Er/Sie ist in der Lage, sämtliche Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsverfahren inklusive Vor- und Nacharbeiten durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Bauphysik sowie Bau- und Werkstoffkunde Hygiene, Chemie, Mikrobiologie Art und Beschaffenheit von Oberflächen, Boden-, Fassaden-, Decken-, Dach- und Wandbelägen inkl. Fenster Arten von Oberflächenverunreinigungen, -veränderungen und -beschädigungen inklusive Wasser- und Brandschäden Baugrob-, Baufein-, Unterhalts-, Zwischen-, Intensiv- und Grundreinigung auf Boden-, Fassaden-, Decken-, Dach- und Wandflächen inkl. Fenster Baugrob-, Baufein-, Unterhalts-, Zwischen-, Intensiv- und Grundreinigung sowie Desinfektion und Entkeimung von raumlufttechnischen Anlagen, Klimaanlagen, Wasserbehältnissen und Rohrleitungen Baugrob-, Baufein-, Unterhalts-, Zwischen-, Intensiv- und Grundreinigung von Photovoltaik- und Solaranlagen sowie Licht-, Sonnen- und Wetterschutzanlagen manuelle und maschinelle Reinigungstechniken sowie Oberflächenbehandlungen (z. B.: Anschleifen (Reinigen), Polieren, Kristallisieren) Geräte, Maschinen und Anlagen, Reinigungs-, Pflege-, Desinfektions- und Oberflächenbehandlungsmittel sowie deren Wirkungsweise auf zu reinigende Oberflächen PSA und sonstige Schutzeinrichtungen Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen Umsetzung von Leistungsverzeichnissen und objektspezifischen Reinigungs-, Hygiene- und Desinfektionsplänen objektspezifische und unternehmensbezogene Abfallwirtschaft Gesetzliche Vorgaben insbesondere der Arbeitssicherung, des Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnen- und Umweltschutzes, der Unfallverhütung und der einschlägigen Hygieneverordnungen Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen insbesondere Ö Norm D 2210
| Er/Sie kann sämtliche Oberflächen insbesondere Natur- und Kunststein-, Holz-, Textil-, Metall-, Glas-, Keramik-, Kunststoffoberflächen inklusive elastische Bodenbeläge sowie unterschiedliche Arten von Oberflächenverunreinigungen, -veränderungen und -beschädigungen speziell in Hinblick auf Wasser- und Brandschäden zwecks Zuordnung der Arbeitsverfahren erkennen. eine Baugrob-, Baufein-, Unterhalts-, Zwischen-, Intensiv- und Grundreinigung auf Boden-, Fassaden-, Decken-, Dach- und Wandflächen inkl. Fenster anwenden. eine Baugrob-, Baufein-, Unterhalts-, Zwischen-, Intensiv- und Grundreinigung sowie Desinfektion und Entkeimung von raumlufttechnischen Anlagen, Klimaanlagen, Wasserbehältnissen und Rohrleitungen anwenden. eine Baugrob-, Baufein-, Unterhalts-, Zwischen-, Intensiv- und Grundreinigung von Photovoltaik- und Solaranlagen sowie Licht-, Sonnen- und Wetterschutzanlagen anwenden. manuelle und maschinelle Reinigungs-, Desinfektions- und Entkeimungstechniken sowie Oberflächenbehandlungen dem Leistungsverzeichnis sowie dem objektspezifischen Reinigungs- oder Hygiene- und Desinfektionsplan entsprechend anwenden wie zum Beispiel: und andere Pflegetechniken.
Reinigungs-, Pflege-, Desinfektions- und Oberflächenbehandlungsmittel den Vorschriften entsprechend behandeln, anwenden und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. PSA und sonstige Schutzeinrichtungen verwenden. Geräte, Maschinen, Anlagen, Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen anwenden. den unternehmensbezogenen Abfall, insbesondere gefährlichen Abfall, entsprechend hygienischen, arbeitsschutz- und umweltschutzrechtlichen Vorgaben fachgerecht lagern und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. den objektspezifischen Abfall, insbesondere gefährlichen Abfall, entsprechend hygienischen, arbeitsschutz- und umweltschutzrechtlichen Vorgaben sowie entsprechend dem Abfallwirtschaftskonzeptes des Kunden/der Kundin verbringen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen.
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Durchführung von Reinigungsaufträgen und Aufträgen des Winterdienstes an und in spezifischen Gebäudearten, Baulichkeiten, Gebäudeteilen, Baustellen, sonstigen halbfertigen Gebäuden, Verkehrsmitteln und Verkehrsflächen und -anlagen |
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten |
Er/Sie ist in der Lage, Reinigungs- und Desinfektionsaufträge in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens inklusive sämtlicher Gegenstände der Raumausstattung sowie sanitärer Einrichtungen und Anlagen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualifikationsanforderungen für Reinigungskräfte im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens Zusammensetzung und Aufgabenbereiche von Hygieneteams in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens Inhalt und Aufbau von Hygieneplänen von Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens Organisation von Raumgruppen entlang unterschiedlicher Hygienegruppen Arten der Anwendung der Desinfektion in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel für den Einsatz in Räumlichkeiten aller Hygienegruppen PSA und sonstige Schutzeinrichtungen Besonderheiten im Umgang mit Geräten, Material, Reinigungs- und Desinfektionsutensilien und anderer benötigter Hilfsmittel betreffend den Einsatz in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens. Besondere Anforderungen an die Arbeit in Bereichen höchster Hygiene insbesondere OP, Intensiv- und Reinraum Arbeitspädagogische Kenntnisse Spezifische gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen
| Er/Sie kann geeignetes Personal für den Einsatz in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens auswählen und einsetzen. mit Hygieneteams zusammenarbeiten. den Personaleinsatz entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen entlang der Hygienegruppen organisieren. das Personal auf objektspezifische Besonderheiten und das angemessene Verhalten im Patienten-/ Patientinnenkontakt sowie gegenüber Ärzten/Ärztinnen- und Pflegepersonal einschulen. Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Räumlichkeiten aller Hygienegruppen entsprechend den Hygieneplänen von Objekten im Sozial- und Gesundheitswesens durchführen und ordnungsgemäß dokumentieren. Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel entsprechend den besonderen Kriterien für die Verwendung in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens auswählen, bereitstellen, behandeln, anwenden und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. PSA und sonstige Schutzeinrichtungen anwenden. Gefahren einschätzen und erforderliche Maßnahmen ableiten und durchführen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen und insbesondere der gesetzlich vorgeschriebenen Warn-, Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nachkommen.
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Er/Sie ist in der Lage, Reinigungs- und Desinfektionsaufträge in Hotelgebäuden inklusive sämtlicher Gegenstände der Raumausstattung sowie sanitärer Einrichtungen und Anlagen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualifikationsanforderungen für Reinigungskräfte im Bereich der Hotelreinigung Besonderheiten der Arbeitsorganisation entlang der Anforderungen des Hotelbetriebs Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Hotelgebäuden Besonderheiten im Umgang mit Geräten, Material, Reinigungs- und Desinfektionsutensilien und anderer benötigter Hilfsmittel betreffend den Einsatz in Hotelgebäuden Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel der Hotelreinigung Arbeitspädagogische Kenntnisse Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen Spezifische gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Hotelreinigung
| Er/Sie kann geeignetes Personal für den Einsatz in Hotelgebäuden auswählen, einschulen und bereitstellen. die Arbeitsorganisation entlang der Anforderungen des Hotelbetriebes durchführen. Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Hotelgebäuden durchführen und ordnungsgemäß dokumentieren. Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel entsprechend den besonderen Kriterien für die Verwendung in der Hotelreinigung auswählen, bereitstellen, behandeln, anwenden und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen und insbesondere der gesetzlich vorgeschriebenen Warn-, Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nachkommen.
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Er/Sie ist in der Lage, Reinigungs- und Desinfektionsaufträge in Industriegebäuden, Fertigungsgebäuden und Werkstätten inklusive sämtlicher Gegenstände der Raumausstattung sowie sanitärer Einrichtungen und Anlagen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualifikationsanforderungen für Reinigungskräfte im Bereich der Industriereinigung entsprechend dem jeweiligen Industriezweig Organisation von Raumgruppen entlang unterschiedlicher Reinraumklassen Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Räumlichkeiten aller Reinraumklassen Besonderheiten im Umgang mit Geräten, Material, Reinigungs- und Desinfektionsutensilien und anderer benötigter Hilfsmittel betreffend den Einsatz in Reinräumen Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel der Industriereinigung Spezielle Reinigungstechniken im Zusammenhang mit der Industriereinigung Arbeitspädagogische Kenntnisse Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen Spezifische gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Industriereinigung
| Er/Sie kann geeignetes Personal für den Einsatz im jeweiligen Industriezweig auswählen, einschulen und bereitstellen. den Personaleinsatz entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen entlang der Reinraumklassen organisieren. Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Räumlichkeiten aller Reinraumgruppen durchführen und ordnungsgemäß dokumentieren. die speziellen Anwendungstechniken in der Reinigung von elektrischen Schaltanlagen durchführen. Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel entsprechend den besonderen Kriterien für die Verwendung in der Industriereinigung auswählen, bereitstellen, behandeln, anwenden und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. Gefahren einschätzen und erforderliche Maßnahmen ableiten und durchführen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen und insbesondere der gesetzlich vorgeschriebenen Warn-, Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nachkommen.
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Er/Sie ist in der Lage, Reinigungs- und Desinfektionsaufträge in lebensmittelver- und -bearbeitenden Betrieben und Großküchen inklusive sämtlicher Gegenstände der Raumausstattung sowie sanitärer Einrichtungen und Anlagen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualifikationsanforderungen für Reinigungskräfte für die Arbeit in lebensmittelver- und -bearbeitenden Betrieben und Großküchen Organisation von Raumgruppen entlang unterschiedlicher Hygieneanforderungen Besonderheiten von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Räumlichkeiten von lebensmittelver- und bearbeitenden Betrieben und Großküchen Besonderheiten im Umgang mit Geräten, Material, Reinigungs- und Desinfektionsutensilien und anderer benötigter Hilfsmittel betreffend den Einsatz in lebensmittelver- und -bearbeitenden Betrieben und Großküchen Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel der Reinigung und Desinfektion in lebensmittelver- und -bearbeitenden Betrieben und Großküchen Arbeitspädagogische Kenntnisse HACCP Konzept der Lebensmittelhygieneverordnung Lebensmittelhygienegesetz Leitfaden der „Guten Hygienepraxis“ des Bundeministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz spezifische gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Arbeit in lebensmittelver- und -bearbeitenden Betrieben und Großküchen Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen
| Er/Sie kann geeignetes Personal für den Einsatz in lebensmittelver- und -bearbeitenden Betrieben und Großküchen auswählen, einschulen und bereitstellen. den Personaleinsatz entsprechend den unterschiedlichen Hygieneanforderungen organisieren. Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten entsprechend des HACCP Konzept des jeweiligen Auftraggebers/der jeweiligen Auftraggeberin durchführen und ordnungsgemäß dokumentieren. Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel entsprechend den besonderen Kriterien für die Anwendung in der Reinigung und Desinfektion in lebensmittelver- und -bearbeitenden Betrieben und Großküchen auswählen, bereitstellen, behandeln, anwenden und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. Gefahren einschätzen und erforderliche Maßnahmen ableiten und durchführen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen und insbesondere der gesetzlich vorgeschriebenen Warn-, Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nachkommen.
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Er/Sie ist in der Lage, Reinigungs- und Desinfektionsaufträge in Wellnessanlagen und Schwimmbädern sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen inklusive sämtlicher Gegenstände der Raumausstattung sowie sanitärer Einrichtungen und Anlagen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualifikationsanforderungen für Reinigungskräfte für die Arbeit in Wellnessanlagen und Schwimmbädern sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen Besonderheiten der Arbeitsorganisation entlang den Anforderungen des Arbeitsbetriebes Inhalt und Aufbau von Hygieneplänen von Wellnessanlagen und Schwimmbädern Besonderheiten von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Wellnessanlagen und Schwimmbädern sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen Besonderheiten im Umgang mit Geräten, Material, Reinigungs- und Desinfektionsutensilien und anderer benötigter Hilfsmittel betreffend den Einsatz in Wellnessanlagen und Schwimmbädern sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel der Reinigung und Desinfektion in Wellnessanlagen und Schwimmbädern sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen Arbeitspädagogische Kenntnisse Besonderheiten der Arbeitssicherung, des Arbeitnehmer-/ Arbeitnehmerinnenschutzes und der Unfallverhütung im Zusammenhang mit der Reinigung von Wellnessanlagen und Schwimmbädern sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen Spezifische gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Arbeit in Wellnessanlagen und Schwimmbädern sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen insbesondere relevante Vorgaben der Bäderhygieneverordnung sowie des Bäderhygienegesetzes Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen insbesondere DIN 51097
| Er/Sie kann geeignetes Personal für den Einsatz in Wellnessanlagen und Schwimmbädern sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen auswählen, einschulen und bereitstellen. die Arbeitsorganisation entlang den Anforderungen des Arbeitsbetriebes durchführen. Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten entsprechend den Hygieneplänen und besonderen Anforderungen der Reinigung und Desinfektion in Wellnessanlagen und Schwimmbädern sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen durchführen und dokumentieren. Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel entsprechend den besonderen Kriterien, insbesondere den Kriterien von Hygiene und Unfallverhütung für die Anwendung in Wellnessanlagen und Schwimmbädern sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen auswählen, bereitstellen, behandeln, anwenden und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen und Unfällen vorzubeugen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen und insbesondere der gesetzlich vorgeschriebenen Warn-, Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nachkommen.
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Er/Sie ist in der Lage, Aufträge der Reinigung und Desinfektion von Nah- und Fernreiseverkehrsmitteln inklusive dazugehöriger Einrichtungen sowie inklusive sämtlicher Gegenstände der Raumausstattung, sanitärer Einrichtungen und Anlagen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualifikationsanforderungen für Reinigungskräfte für die Arbeit in Nah- und Fernreiseverkehrsmitteln inklusive dazugehöriger Einrichtungen Besonderheiten der Arbeitsorganisation entlang den Anforderungen des Fahr- und Flugbetriebes Besonderheiten im Umgang mit Geräten, Material, Reinigungsutensilien und anderer benötigter Hilfsmittel betreffend den Einsatz in Nah- und Fernreiseverkehrsmitteln inklusive dazugehöriger Einrichtungen Spezialreinigungstechniken (Graffiti) Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel der Reinigung und Desinfektion in Nah- und Fernreiseverkehrsmitteln inklusive dazugehöriger Einrichtungen Arbeitspädagogische Kenntnisse Spezifische gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit in Nah- und Fernreiseverkehrsmitteln inklusive dazugehöriger Einrichtungen Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen
| Er/Sie kann geeignetes Personal für den Einsatz in Nah- und Fernreiseverkehrsmitteln inklusive dazugehöriger Einrichtungen auswählen, einschulen und bereitstellen. die Arbeitsorganisation entlang der Anforderungen des Fahr- und Flugbetriebes durchführen. Reinigungsarbeiten entsprechend den besonderen Anforderungen der Reinigung in Nah- und Fernreiseverkehrsmitteln inklusive dazugehöriger Einrichtungen durchführen und dokumentieren. Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel entsprechend den besonderen Kriterien für die Anwendung in Nah- und Fernreiseverkehrsmitteln inklusive dazugehöriger Einrichtungen auswählen, bereitstellen, behandeln, anwenden und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen und der gesetzlich vorgeschriebenen Warn-, Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nachkommen.
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Er/Sie ist in der Lage, Reinigungs- und Desinfektionsaufträge in Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Einkaufs-, Messe- und Veranstaltungszentren inklusive sämtlicher Gegenstände der Raumausstattung sowie sanitärer Einrichtungen und Anlagen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualifikationsanforderungen für Reinigungskräfte für die Reinigung von Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Einkaufs-, Messe- und Veranstaltungszentren Besonderheiten der Arbeitsorganisation entlang den Anforderungen des Arbeitsbetriebes Besonderheiten im Umgang mit Geräten, Material, Reinigungsutensilien und anderer benötigter Hilfsmittel der Reinigung von Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Einkaufs-, Messe- und Veranstaltungszentren Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel der Reinigung von Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Einkaufs-, Messe- und Veranstaltungszentren Arbeitspädagogische Kenntnisse Spezifische gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Reinigung von Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Einkaufs-, Messe- und Veranstaltungszentren Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen
| Er/Sie kann geeignetes Personal für den Einsatz in der Reinigung von Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Einkaufs-, Messe- und Veranstaltungszentren auswählen, einschulen und bereitstellen. die Arbeitsorganisation entlang den Anforderungen des Arbeitsbetriebes durchführen. Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel sowie Aufstiegshilfen entsprechend den besonderen Kriterien für die Anwendung in Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Einkaufs-, Messe- und Veranstaltungszentren auswählen, bereitstellen, behandeln, anwenden und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen und der gesetzlich vorgeschriebenen Warn-, Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nachkommen.
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Er/Sie ist in der Lage, Reinigungs- und Desinfektionsaufträge in Schulen und Bildungseinrichtungen inklusive sämtlicher Gegenstände der Raumausstattung sowie sanitärer Einrichtungen und Anlagen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualifikationsanforderungen für Reinigungskräfte für die Reinigung von Schulen und Bildungseinrichtungen Besonderheiten der Arbeitsorganisation entlang den Anforderungen des Schulbetriebes Besonderheiten im Umgang mit Geräten, Material, Reinigungsutensilien und anderer benötigter Hilfsmittel der Reinigung von Schulen und Bildungseinrichtungen Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel der Reinigung von Schulen und Bildungseinrichtungen Arbeitspädagogische Kenntnisse Spezifische gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Reinigung von Schulen und Bildungseinrichtungen Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen
| Er/Sie kann geeignetes Personal für den Einsatz in der Reinigung von Schulen und Bildungseinrichtungen auswählen, einschulen und bereitstellen. die Arbeitsorganisation entlang den Anforderungen des Schulbetriebes durchführen. Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel sowie Aufstiegshilfen entsprechend den besonderen Kriterien für die Anwendung in der Reinigung von Schulen und Bildungseinrichtungen auswählen, bereitstellen, behandeln, anwenden und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen und der gesetzlich vorgeschriebenen Warn-, Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nachkommen.
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Er/Sie ist in der Lage, Reinigungs- und Winterdienstaufträge in Garagen inklusive sämtlicher Gegenstände der Raumausstattung sowie sanitärer Einrichtungen und Anlagen und Reinigungs- und Winterdienstaufträge auf Verkehrsflächen sowie an Beleuchtungsanlagen, verkehrstechnischen Lichtzeichenanlagen und Hinweiseinrichtungen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualifikationsanforderungen für Reinigungskräfte für die Reinigung und für den Winterdienst in Garagen und auf Verkehrsflächen sowie an Beleuchtungsanlagen, verkehrstechnischen Lichtzeichenanlagen und Hinweiseinrichtungen Besonderheiten der Arbeitsorganisation entsprechend wetter- und verkehrsbedingter Anforderungen Besonderheiten im Umgang mit Geräten, Material, Reinigungsutensilien und anderer benötigter Hilfsmittel für die Reinigung und für den Winterdienst in Garagen und auf Verkehrsflächen sowie an Beleuchtungsanlagen, verkehrstechnischen Lichtzeichenanlagen und Hinweiseinrichtungen Spezialreinigungstechniken Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Anlagen insbesondere Brandmeldeanlagen, Material, chemische Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel für die Reinigung und für den Winterdienst in Garagen und auf Verkehrsflächen sowie an Beleuchtungsanlagen, verkehrstechnischen Lichtzeichenanlagen und Hinweiseinrichtungen Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen im speziellen Zusammenhang mit der Reinigung und dem Winterdienst in Garagen und auf Verkehrsflächen sowie an Beleuchtungsanlagen, verkehrstechnischen Lichtzeichenanlagen und Hinweiseinrichtungen Arbeitspädagogische Kenntnisse Besonderheiten der Arbeitssicherung, des Arbeitnehmer-/ Arbeitnehmerinnenschutzes und der Unfallverhütung im Zusammenhang mit der Reinigung und dem Winterdienst in Garagen und auf Verkehrsflächen sowie an Beleuchtungsanlagen, verkehrstechnischen Lichtzeichenanlagen und Hinweiseinrichtungen Spezifische gesetzliche Vorgaben insbesondere StVO im Zusammenhang mit der Reinigung und dem Winterdienst in Garagen und auf Verkehrsflächen sowie an Beleuchtungsanlagen, verkehrstechnischen Lichtzeichenanlagen und Hinweiseinrichtungen Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen
| Er/Sie kann geeignetes Personal für den Einsatz in der Reinigung und für den Winterdienst in Garagen und auf Verkehrsflächen sowie an Beleuchtungsanlagen, verkehrstechnischen Lichtzeichenanlagen und Hinweiseinrichtungen auswählen, einschulen und bereitstellen. die Arbeitsorganisation entsprechend der wetter- und verkehrsbedingten Anforderungen durchführen. Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel sowie Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen entsprechend den besonderen Kriterien für die Reinigung und für den Winterdienst in Garagen und auf Verkehrsflächen sowie an Beleuchtungsanlagen, verkehrstechnischen Lichtzeichenanlagen und Hinweiseinrichtungen auswählen, bereitstellen, behandeln, anwenden und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen und der gesetzlich vorgeschriebenen Warn-, Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nachkommen.
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Er/Sie ist in der Lage, Aufträge der Reinigung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden und Baulichkeiten inklusive sämtlicher Gegenstände der Raumausstattung sowie sanitärer Einrichtungen und Anlagen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualifikationsanforderungen für Reinigungskräfte für die Denkmalreinigung Besonderheiten im Umgang mit Geräten, Material, Reinigungsutensilien und anderer benötigter Hilfsmittel der Denkmalreinigung Spezialreinigungstechniken Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel der Denkmalreinigung Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen im speziellen Zusammenhang mit der Denkmalreinigung Arbeitspädagogische Kenntnisse Besonderheiten der Arbeitssicherung, des Arbeitnehmer-/ Arbeitnehmerinnenschutzes und der Unfallverhütung im Zusammenhang mit der Reinigung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden und Baulichkeiten Spezifische gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Reinigung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden und Baulichkeiten Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen
| Er/Sie kann geeignetes Personal für den Einsatz in der Denkmalreinigung auswählen, einschulen und bereitstellen. Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel sowie Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen entsprechend den besonderen Kriterien für die Anwendung in der Denkmalreinigung auswählen, bereitstellen, behandeln, anwenden und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen und der gesetzlich vorgeschriebenen Warn-, Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nachkommen.
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Er/Sie ist in der Lage, Aufträge der Reinigung und Desinfektion von Baustellen und in sonstigen halbfertigen Gebäuden inklusive sämtlicher Gegenstände der Raumausstattung sowie sanitärer Einrichtungen und Anlagen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Qualifikationsanforderungen für Reinigungskräfte für die Reinigung und Desinfektion auf Baustellen und sonstigen halbfertigen Gebäuden Besonderheiten im Umgang mit Geräten, Material, Reinigungs- und Desinfektionsutensilien und anderer benötigter Hilfsmittel für die Reinigung und Desinfektion auf Baustellen und sonstigen halbfertigen Gebäuden Spezialreinigungstechniken Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel für die Reinigung und Desinfektion auf Baustellen und sonstigen halbfertigen Gebäuden Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen im speziellen Zusammenhang mit der Reinigung und Desinfektion auf Baustellen und sonstigen halbfertigen Gebäuden Arbeitspädagogische Kenntnisse Besonderheiten der Arbeitssicherung, des Arbeitnehmer-/ Arbeitnehmerinnenschutzes und der Unfallverhütung im Zusammenhang mit der Reinigung auf Baustellen und sonstigen halbfertigen Gebäuden Spezifische gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Reinigung auf Baustellen und sonstigen halbfertigen Gebäuden Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen
| Er/Sie kann geeignetes Personal für den Einsatz in der Reinigung und Desinfektion auf Baustellen und sonstigen halbfertigen Gebäuden auswählen, einschulen und bereitstellen. den Personaleinsatz entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen des Baufortschrittes organisieren. Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel sowie Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen entsprechend den besonderen Kriterien für die Reinigung und Desinfektion auf Baustellen und sonstigen halbfertigen Gebäuden auswählen, bereitstellen, behandeln, anwenden und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. Aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen und der gesetzlich vorgeschriebenen Warn-, Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nachkommen.
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Praxisgerechte Anbotslegung |
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten |
Er/Sie ist in der Lage, Leistungsumfänge zu ermitteln, kunden-/kundinnengerecht darzustellen und zu kommunizieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Schritte des Ausschreibungsverfahrens beziehungsweise der Anbotslegung Struktureller Aufbau von Gebäudeplänen und Bauzeichnungen Boden-, Wand-, Decken- und/oder Fassadenbeläge Branchenübliches Leistungsangebot Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen Berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere DSGVO Digitale Hilfsmittel und deren Verwendung
| Er/Sie kann Bauzeichnungen und -pläne lesen, interpretieren und auswerten. die zu reinigenden Flächen, Einrichtungen und Anlagen ermitteln. Boden-, Wand-, Decken- und/oder Fassadenbeläge und andere Oberflächen klassifizieren. Reinigungsverfahren festlegen. Häufigkeiten beziehungsweise Frequenz der Reinigungsarbeiten festlegen und ggf. Kunden/Kundinnen dahingehend beraten. Leistungsbeschreibungen und -verzeichnisse analysieren beziehungsweise erstellen sowie diese für die Kalkulation vorbereiten. Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln. die branchenspezifische Leistungsbeschreibung kunden-/kundinnenfreundlich darstellen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung einschlägiger Normen und gesetzlicher Vorgaben insbesondere die Geheimhaltungspflicht sicherstellen.
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Er/Sie ist in der Lage, Leistungsumfänge in Verrechnungspreise umzusetzen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Boden-, Wand-, Decken- und/oder Fassadenbeläge Reinigungstechniken und Oberflächenbehandlung Oberflächenveränderungen und -verunreinigungen Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel sowie andere benötigte Hilfsmittel sowie deren Wirkungsweise auf zu reinigende Oberflächen Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen Berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere der Lohnordnung der jeweils geltenden Fassung sowie Rahmenkollektivvertrag mit der darin verankerten Ö Norm D 2050 Branchenspezifische Preispolitik Digitale Kalkulationstools und deren Verwendung
| Er/Sie kann Bau- und Werkstoffe entlang deren Art und Beschaffenheit sowie chemische und physikalische Verhaltensweisen sowie deren Untergründe zu den jeweils angezeigten Reinigungstechniken und Oberflächenbehandlungen zuordnen. die angezeigten Anwendungstechniken auswählen. die benötigten Maschinen, Geräte, Anlagen, Material, chemische Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel und andere benötigte Hilfsmittel auswählen. die zu verwendenden Arbeitsmittel, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen auswählen. Bedarfslisten für Personal, Material, Maschinen und Gerätschaften erstellen. Personal- und Sachkosten berechnen unter Berücksichtigung von Kontroll- und Filialkosten
Betriebswirtschaftlichen Überlegungen hinsichtlich der Abwägung unternehmerischen Risikos und Gewinns.
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Er/Sie ist in der Lage, die zur Durchführung von Arbeitsaufträgen benötigten Ressourcen zu berechnen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen Gesetzliche Vorgaben insbesondere der Arbeitssicherung, des Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnen- und Umweltschutzes sowie Unfallverhütung und der einschlägigen Hygieneverordnungen
| Er/Sie kann die notwendigen Berechnungen bezüglich Flächen, Maßstab, Maßeinheiten und Verhältnissen fachgerecht durchführen.
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Er/Sie ist in der Lage, den Leistungszeitraum und das Zeitausmaß der Auftragserfüllung und Leistungserbringung zu ermitteln. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Betriebs- und Arbeitsorganisation Berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere die Lohnordnung und den Rahmenkollektivvertrag mit der darin verankerten Ö Norm D 2050 Berufsbezogene Ö-, CEN-, ISO- und DIN-Normen Digitale Hilfsmittel und deren Verwendung
| Er/Sie kann den notwendigen Zeitbedarf des Arbeitsauftrages ermitteln. die Zeitleiste des Auftrages planen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Normen sicherstellen.
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Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten, die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten |
Er/Sie ist in der Lage, die manuelle und maschinelle Reinigung, Desinfektion, Pflege und Behandlung verschiedener Bodenflächen wie zum Beispiel Industrieböden, textile und elastische Bodenflächen, Laminat, Glas, Holz, Natur- und Kunststein, keramische Fliesen und Platten vorzunehmen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Veränderungen und Verunreinigungen von Werkstoffen und Oberflächen von Bodenflächen durch chemische und physikalische Einflüsse Art, Beschaffenheit, Empfindlichkeit und Beständigkeit der zu reinigenden Werkstoffe von Bodenflächen und ihrer Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Bearbeitungsmöglichkeiten Zusammensetzung, Inhaltsstoffe, Eigenschaften, Wirkung und Anwendungsmöglichkeiten chemischer und physikalischer Arbeitsmittel zur Reinigung, Desinfektion, Pflege und Behandlung von Bodenflächen Anwendung von keimhemmenden und keimtötenden Mitteln sichere Lagerung, Transport und umweltgerechte Entsorgung der Arbeitsmittel zur Reinigung, Desinfektion, Pflege und Behandlung von Bodenflächen Aufbau, Funktion und Bedienung von berufsspezifischen Werkzeugen, Geräten und Maschinen zur Reinigung, Desinfektion, Pflege und Behandlung von Bodenflächen wie zum Beispiel: Ein- und Mehrscheibenmaschinen Hoch- und Niederdruckreiniger
Verfahren zur Reinigung, Desinfektion, Pflege und Behandlung von Bodenflächen (Natur- und Kunststein, textile Bodenbeläge, Holz, Kunststoffbeläge, Glas, Metalle, Industrieböden) wie zum Beispiel: Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt betreffend betriebliche Maßnahmen zum sinnvollen Ressourcen- und Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich Auswahl und Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
| Er/Sie kann die zu bearbeitenden Bodenflächen und deren Untergründe sowie Oberflächenveränderungen und -verunreinigungen erkennen, beurteilen und dokumentieren (Prüf- und Hinweispflicht). reinigungsspezifische Mängel, Fehler und Schäden an Werkstoffen und Oberflächen von Bodenflächen erkennen. Arbeitsmittel wie zum Beispiel Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmittel sowie Reinigungstextilien zur Reinigung und Behandlung von Bodenflächen verwenden, lagern, transportieren und einer Entsorgung zuführen. Werkzeug, Geräte und Maschinen zur Reinigung, Pflege und Behandlung von Bodenflächen bedienen, warten und pflegen. Bodenbeläge reinigen, desinfizieren und pflegen. Bodenflächen im Innen- und Außenbereich von Gebäuden, Bauwerken und Verkehrsflächen reinigen, desinfizieren und pflegen. die Arbeiten unter Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung PSA (z. B. Hautschutz, Atemschutz, Absturzsicherung) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten und Maschinen und von Normen und Umweltstandards ausführen sowie die Einhaltung all dieser Maßnahmen sicherstellen.
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Er/Sie ist in der Lage, die manuelle und maschinelle Reinigung, Desinfektion, Pflege und Behandlung verschiedener Wand- und Deckenflächen unterschiedlicher Materialien vorzunehmen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Veränderung und Verunreinigung von Werkstoffen und Oberflächen von Wand- und Deckenflächen durch chemische und physikalische Einflüsse Art, Beschaffenheit, Empfindlichkeit und Beständigkeit der zu reinigenden Werkstoffe von Wand- und Deckenflächen sowie ihrer Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Bearbeitungsmöglichkeiten Zusammensetzung, Inhaltsstoffe, Eigenschaften, Wirkung und Anwendungsmöglichkeiten chemischer und physikalischer Arbeitsmittel zur Reinigung, Desinfektion, Pflege und Behandlung von Wand- und Deckenflächen Anwendung von keimhemmenden und keimtötenden Mitteln sichere Lagerung, Transport und umweltgerechte Entsorgung der Arbeitsmittel zur Reinigung, Desinfektion, Pflege und Behandlung von Wand- und Deckenflächen Aufbau, Funktion und Bedienung von berufsspezifischen Werkzeugen, Geräten und Maschinen zur Reinigung und Behandlung, Desinfektion und Pflege von Wand- und Deckenflächen wie zum Beispiel: Hoch- und Niederdruckreiniger
Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegeverfahren für Glas-, Holz-, Textil- und Metalloberflächen (wie Fenster, Türen, Lichtschutzanlagen) sowie sonstiger im Gebrauch befindlicher Oberflächen von Wand- und Deckenflächen wie zum Beispiel Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt betreffend betriebliche Maßnahmen zum sinnvollen Ressourcen- und Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich Auswahl und Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
| Er/Sie kann die zu bearbeitenden Wand- und Deckenflächen und deren Untergründe sowie die Oberflächenveränderungen und -verunreinigungen erkennen beurteilen und dokumentieren (Prüf- und Hinweispflicht). reinigungsspezifische Mängel, Fehler und Schäden an Werkstoffen und Oberflächen von Wand- und Deckenflächen erkennen. Arbeitsmittel wie zum Beispiel Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmittel sowie Reinigungstextilien zur Reinigung, Desinfektion, Pflege und Behandlung von Wand- und Deckenflächen verwenden, lagern, transportieren und einer Entsorgung zuführen. Werkzeug, Geräte und Maschinen zur Reinigung, Desinfektion, Pflege und Behandlung von Wand- und Deckenflächen bedienen, warten und pflegen. Wand- und Deckenflächen von Gebäuden und Bauwerken reinigen, desinfizieren und pflegen. die Arbeiten unter Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung PSA (z. B. Hautschutz, Atemschutz, Absturzsicherung) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten und Maschinen und von Normen und Umweltstandards ausführen sowie die Einhaltung all dieser Maßnahmen sicherstellen.
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Er/Sie ist in der Lage, die manuelle und maschinelle Reinigung, Desinfektion und Behandlung verschiedener Dach- und Fassadenflächen unterschiedlicher Materialien vorzunehmen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Veränderung und Verunreinigung von Werkstoffen und Oberflächen von Dach- und Fassadenflächen durch chemische und physikalische Einflüsse Art, Beschaffenheit, Empfindlichkeit und Beständigkeit der zu reinigenden Werkstoffe von Dach- und Fassadenflächen sowie ihrer Reinigungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten Zusammensetzung, Inhaltsstoffe, Eigenschaften, Wirkung und Anwendungsmöglichkeiten chemischer und physikalischer Arbeitsmittel zur Reinigung, Desinfektion und Behandlung von Dach- und Fassadenflächen sichere Lagerung, Transport und umweltgerechte Entsorgung der Arbeitsmittel zur Reinigung, Desinfektion und Behandlung von Dach- und Fassadenflächen Aufbau, Funktion und Bedienung von berufsspezifischen Werkzeugen, Geräten und Maschinen zur Reinigung, Desinfektion und Behandlung von Dach- und Fassadenflächen wie zum Beispiel: Hoch- und Niederdruckreiniger Aufstellen, Bedienen und Abbauen von Steighilfen wie z. B. Anlege-, Steh-, Auszieh- und Ausfahrleitern, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste), Arbeitsbühnen und Fassadenbefahranlagen sowie der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegeverfahren für Glas-, Holz-, Textil-, Kunststoff- und Metalloberflächen (wie Fenster, Türen, Fassaden, Glasdächern, Licht- und Wetterschutzanlagen) sowie sonstiger im Gebrauch befindlicher Oberflächen von Dach- und Fassadenflächen wie zum Beispiel:
Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt betreffend betriebliche Maßnahmen zum sinnvollen Ressourcen- und Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich Auswahl und Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
| Er/Sie kann die zu bearbeitenden Dach- und Fassadenflächen und deren Untergründe sowie die Oberflächenveränderungen und –verunreinigungen erkennen, beurteilen und dokumentieren (Prüf- und Hinweispflicht). reinigungsspezifische Mängel, Fehler und Schäden an Werkstoffen und Oberflächen von Dach- und Fassadenflächen erkennen. Arbeitsmittel wie zum Beispiel Reinigungs-, Pflege-, Desinfektions- und Oberflächenbehandlungsmittel zur Reinigung, Desinfektion und Behandlung von Dach- und Fassadenflächen verwenden, lagern, transportieren und einer Entsorgung zuführen. Desinfektion und Behandlung von Dach- und Fassadenflächen bedienen, warten und pflegen. Steighilfen wie z. B. Anlege-, Steh-, Auszieh- und Ausfahrleitern, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste), Arbeitsbühnen und Fassadenbefahranlagen aufstellen, bedienen und abbauen. Dach- und Fassadenflächen reinigen, desinfizieren und pflegen. Innen- und Außenflächen von Gebäuden und Bauwerken reinigen, desinfizieren und pflegen. die Arbeiten unter Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung PSA (z. B. Hautschutz, Atemschutz, Absturzsicherung) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten und Maschinen und von Normen und Umweltstandards ausführen sowie die Einhaltung all dieser Maßnahmen sicherstellen.
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Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten |
Er/Sie ist in der Lage, eine Zuordnung von Oberflächen unterschiedlicher Bau- und Werkstoffe sowie deren Untergründen zu Anwendungstechniken vorzunehmen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: berufsspezifische allgemeine, anorganische und organische Chemie Veränderungen und Verunreinigungen von Bau- und Werkstoffen sowie Oberflächen durch chemische und physikalische Einflüsse Art, Beschaffenheit, Empfindlichkeit, Beständigkeit der zu bearbeitenden Bau- und Werkstoffe sowie Oberflächen und ihrer Anwendungstechniken- und Bearbeitungsmöglichkeiten
| Er/Sie kann die zu bearbeitenden Oberflächen unterschiedlicher Bau- und Werkstoffe und deren Untergründe sowie Oberflächenveränderungen und -verunreinigungen erkennen, beurteilen und dokumentieren (Prüf- und Hinweispflicht). Anwendungstechniken und Bearbeitungsmöglichkeiten auswählen.
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Er/Sie ist in der Lage, die Zuordnung der Wirkungsweisen von Geräten, Maschinen und Anlagen auf zu bearbeitende Oberflächen unterschiedlicher Bau- und Werkstoffe und deren Untergründe vorzunehmen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Aufbau, Funktion und Wirkungsweise der berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen wie zum Beispiel: Ein- und Mehrscheibenmaschinen Hoch- und Niederdruckreiniger
Veränderungen und Verunreinigungen von Bau- und Werkstoffen sowie Oberflächen durch chemische und physikalische Einflüsse Art, Beschaffenheit, Empfindlichkeit, Beständigkeit der zu bearbeitenden Bau- und Werkstoffe sowie Oberflächen und ihrer Anwendungstechniken- und Bearbeitungsmöglichkeiten
| Er/Sie kann die zu bearbeitenden Oberflächen unterschiedlicher Bau- und Werkstoffe und deren Untergründe sowie Oberflächenveränderungen und -verunreinigungen erkennen, beurteilen und dokumentieren (Prüf- und Hinweispflicht). Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen entsprechend der zu bearbeitenden Oberfläche auswählen.
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Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen zu verwenden. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: das Aufstellen, Bedienen und Abbauen von Steighilfen wie zum Beispiel: Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste)
erforderliche Sicherheitsbestimmungen einschlägige Sicherheitsvorschriften sowie einschlägige Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
| Er/Sie kann Sämtliche Steighilfen aufstellen, bedienen und abbauen. die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen, einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie die einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einhalten.
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Er/Sie ist in der Lage, chemische und physikalische Arbeitsmittel wie zum Beispiel Reinigungs-, Pflege-, Desinfektions- und Oberflächenbehandlungsmittel anzuwenden, zu lagern und einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: Zusammensetzung, Inhaltsstoffe, Eigenschaften, Wirkung und Anwendungsmöglichkeiten chemischer und physikalischer Arbeitsmittel wie zum Beispiel Reinigungs-, Pflege-, Desinfektions- und Oberflächenbehandlungsmittel, Bürsten und Pads sichere Lagerung und umweltgerechte Entsorgung der Arbeitsmittel wie zum Beispiel Reinigungs-, Pflege-, Desinfektions- und Oberflächenbehandlungsmittel, Bürsten und Pads erforderliche Sicherheitsbestimmungen einschlägige Sicherheitsvorschriften sowie einschlägige Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
| Er/Sie kann Reinigungs-, Pflege-, Desinfektions- und Oberflächenbehandlungs-mittel auswählen, prüfen, dosieren und mischen. Reinigungs-, Pflege-, Desinfektions- und Oberflächenbehandlungsmittel lagern und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen. die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen, einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie die einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einhalten.
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Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen. | Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über: fachgerechtes Anwenden der einzelnen Arbeitsverfahren fachgerechtes Anwenden der Maschinen, Geräte, der chemischen und physikalischen Arbeitsmittel, Arbeitsbühnen, Gerüste (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste) und ähnliche Aufstiegshilfen sowie deren umweltgerechten Einsatz und Entsorgung fachgerechte Arbeitsausführung betriebsspezifisches Qualitätsmanagement branchenspezifische Rechtsvorschriften (inkl. Denkmalschutzvorschriften und Denkmalpflege) und Ö Normen, einschlägige Sicherheitsvorschriften sowie einschlägige Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
| Er/Sie kann Arbeitsergebnisse prüfen und bewerten. Verbesserungsvorschläge entwickeln. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen führen.
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