Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes des Großhandels mit Arzneimitteln und Giften berechtigt ist, kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes des Großhandels mit Arzneimitteln und Giften berechtigt ist, kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/Sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes des Großhandels mit Arzneimitteln und Giften berechtigt ist, kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann der/die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes des Großhandels mit Arzneimitteln und Giften berechtigt ist, innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln.
Organisation |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsabläufe und Arbeitsanweisungen aufgrund des Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel- Kosmetik-, Chemikalien-, Gift- bzw. Transportrechts festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik- bzw. Chemikalienrecht (insbesondere AMG, TAKG, MPG, LMSVG, Abgrenzungsvorschriften, REACH, CLP-VO, ChemG, GGBG) EU-Recht (zB Verordnung, Richtlinie, Entscheidung) Österreichisches Recht (zB Gesetz, Verordnung) Gesetzgebende Institutionen und Gesetzwerdung auf nationaler und EU-Ebene Dokumentationserfordernisse Gebühren- und Abgabemanagement
| Er/Sie kann einschlägige europäische oder nationale Gesetze und Verordnungen interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. neue gesetzliche Entwicklungen interpretieren und zeitgerecht betrieblich notwendige Maßnahmen ergreifen. zentrale Abläufe und Anweisungen für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen festlegen (zB Bezug, Transport, Entsorgung, Verkauf). festgelegte Abläufe und Anweisungen dokumentieren und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen unterweisen. sicherstellen, dass festgelegte Abläufe und Anweisungen eingehalten werden (zB durch Schulungen oder Selbstinspektionen). das ordnungsgemäße Abführen von behördlich oder institutionell festgelegten Gebühren und Abgaben (zB Medizinprodukteabgabeverordnung, Gebühren nach dem Abfallwirtschaftsrecht) sicherstellen und dokumentieren.
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Er/Sie ist in der Lage, die Verkehrsfähigkeit eines Produktes zu prüfen, zu erhalten bzw. zu erwirken. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik- bzw. Chemikalienrecht (insbesondere AMG, TAKG, MPG, LMSVG, Health Claims VO, KosmetikVO, Abgrenzungsvorschriften, RezPG, RezPVO, REACH, CLP-VO, ChemG) Zuständigkeiten von Behörden und Agenturen Kennzeichnungsvorschriften Kriterien zur Herstellung und Erhaltung der Verkehrsfähigkeit Nomenklatur und Fachvokabular Zuständigkeit von Behörden
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik- bzw. Chemikalienrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. unterscheiden, ob es sich bei den Produkten um Arzneimittel, Medizinprodukte, Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel), Kosmetika, Chemikalien oder andere Produktkategorien handelt. Abgrenzungsvorschriften anwenden. Kennzeichnungen interpretieren und daraus ableiten, welcher Gesetzesmaterie das Produkt zuzuordnen ist. die ordnungsgemäße Klassifizierung von Medizinprodukten feststellen. feststellen, ob Arzneimittel zugelassen bzw. registriert, Medizinprodukte registriert, Lebensmittel gemeldet, Kosmetika notifiziert bzw. Chemikalien registriert bzw. zugelassen werden müssen. mit zuständigen Behörden sachbezogen kommunizieren. Die Zulassung von Arzneimitteln beantragen bzw. Arzneimittel registrieren, Medizinprodukte notifizieren, Lebensmittel melden, Kosmetika notifizieren bzw. Chemikalien registrieren bzw. zulassen.
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Er/Sie ist in der Lage, die gesetzeskonforme Durchführung von klinischen Studien zu gewährleisten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel- bzw. Medizinprodukterecht (insbesondere AMG, MPG) Nomenklatur und Fachvokabular Funktion des Sponsors in klinischen Prüfungen Qualitätsmanagement, SOP-Erstellung
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, bzw. Medizinprodukterecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. SOP (Standard Operating Procedures) festlegen. die Einhaltung von SOP sicherstellen. Ergebnisse von klinischen Studien interpretieren.
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Vertrieb |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, gesetzeskonforme Werbe- und Vertriebsmaßnahmen für Arzneimittel, Medizinprodukte, Lebensmittel, Kosmetika, Chemikalien bzw. Giften zu gestalten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik- bzw. Chemikalienrecht (insbesondere AMG, TAKG, MPG, LMSVG, KosmetikVO, REACH, CLP-VO, ChemG) Wettbewerbsrecht (insbesondere Kartellrecht, UWG) Preisgestaltung (insbesondere Preisgesetz, VO über die Höchstaufschläge im Arzneimittelgroßhandel) Erstattungssysteme (zB ASVG) Compliance Kodizes (zB PHARMIG, IGEPHA, AUSTROMED) Österreichisches Gesundheitssystem, dessen Struktur und Mengenströme Berufsbild Pharmareferent bzw. Medizinprodukteberater Berechtige Bezieher von Arzneimitteln, bzw. Medizinprodukten Werberechtliche Beschränkungen
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik- bzw. Chemikalienrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. eine Stakeholder-Analyse (über zB Vertriebspartner, Kunden) durchführen. die gesetzlich vorgegebene Preisgestaltung in die Praxis umsetzen. die Erstattung von Arzneimitteln mit der Sozialversicherung verhandeln. die Struktur und die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Vertriebspartnern interpretieren. berechtigte Bezieher von Arzneimitteln, bzw. Medizinprodukten identifizieren. Werbemaßnahmen, unter Einhaltung der werberechtlichen Beschränkungen, gestalten. verkaufsfördernde Maßnahmen (zB Bewerbung durch Pharma- bzw. Medizinprodukteberater, Ärztemuster, Sponsoring) ergreifen.
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Qualitätsmanagement Arzneimittel |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, fachkundig zu agieren sowie ein pharmazeutisches Qualitätssicherungssystem einzuführen und aufrecht zu erhalten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, bzw. Kosmetikrecht (insbesondere AMG, PhVO, MPG, KosmetikVO) Pharmakovigilanz-Datenbank Medizinproduktedatenbank (Eudamed-Datenbank) Zuständigkeit von Behörden
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel- bzw. Kosmetikrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. einen pharmazeutischen Großhandelsbetrieb organisieren und betreiben. mit den zuständigen Behörden kommunizieren und Betriebsbewilligungen erwirken. die notwendigen Qualifizierungen und Validierungen für das betriebliche Qualitätssicherungssystem veranlassen. Selbstinspektionen durchführen. das Qualitätssicherungssystem kontinuierlich verbessern. ein Site-Master-File für einen pharmazeutischen Betrieb erstellen. verantwortliche fachkundige bzw. sachkundige Personen im Betrieb ernennen und unterweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, ein System für die Medizinprodukte- bzw. Pharmakovigilanz zu errichten und MitarbeiterInnen darin zu unterweisen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel- und Medizinprodukterecht (insbesondere AMG, PhVO, MPG) Pharmakovigilanz-Datenbank Medizinproduktedatenbank (Eudamed-Datenbank) Zuständigkeit von Behörden
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel- und Medizinprodukterecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. die/den Pharmakovigilanz- bzw. Medizinproduktevigilanzbeauftragte/n im Betrieb ernennen und unterweisen. eine Pharmakovigilanz- bzw. Medizinproduktevigilanz-Stammdokumentation führen. ein Risikomanagementsystem umsetzen. Überwachungs- und Schutzmaßnahmen einhalten.
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Er/Sie ist in der Lage, Suchtmittel entsprechend den besonderen Vorschriften zu beschaffen, zu lagern bzw. zu vertreiben. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittelrecht (insbesondere AMG, SMG, SV, PV, SGV, PGV) Zuständigkeit von Behörden Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittelrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. den zu erwarteten Bedarf an Suchtmitteln ermitteln. eine Bewilligung zur Teilnahme am Suchtmittelverkehr erwirken und aufrechterhalten. den Suchtmittelverkehr organisieren, überwachen und dokumentieren. die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Suchtmitteln organisieren, überwachen und dokumentieren. besondere Sicherheitsvorschriften, insbesondere bei Lagerung und Transport, einhalten. sicherstellen, dass der Suchtmittelverkehr (Beschaffung und Abgabe) nur mit berechtigten Parteien stattfindet. eine Suchtmittelbilanz erstellen.
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Er/Sie ist in der Lage, für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Unfallverhütung und Unfallversicherungsrecht Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie zB beim Arbeitsinspektorat Schutzbestimmungen für Schwangere, Jugendliche, Personen mit Behinderungen Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte der AUVA Ergonomie am Arbeitsplatz
| Er/Sie kann die gesetzlich gebotenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen treffen. Dienstanweisungen zur Einhaltung von Arbeitsschutzrecht geben und die Einhaltung kontrollieren. die Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen. Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch sichere und ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze vorbeugen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in festgelegten Bedingungen und Maßnahmen unterweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, Produkte hinsichtlich ihrer Wirkweise sowie die physikalischen, pharmakologischen bzw. toxikologischen Eigenschaften einzuschätzen | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Drogen- bzw. Chemikalienkunde Nomenklatur und Fachvokabular
| Er/Sie kann die Arzneimittel den jeweiligen Arzneimittelgruppen zuordnen. die Lager-, Transport, und Abgabebedingungen aufgrund der Produkteigenschaften festlegen. aufgrund der Wirkweise sowie der physikalischen, pharmakologischen und toxikologischen Eigenschaften von Produkten eine Risikoklassifizierung vornehmen. entsprechende risikominimierende Maßnahmen festlegen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in festgelegten Bedingungen und Maßnahmen unterweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, als gewerberechtliche/r Geschäftsführer/in zu agieren. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Chemikalien- bzw. Transportrecht (insbesondere AMG, TAKG, MPG, LMSVG, AMBO, GDP, REACH, CLP- GGBG bzw. ChemG) sowie Gewerberecht und Handelsrecht
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Chemikalien-, bzw. Transportrecht sowie Gewerberecht und Handelsrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. die Verantwortlichkeiten zwischen dem handelsrechtlichen und dem gewerberechtlichen Geschäftsführer abgrenzen. die aus den rechtlichen Rahmenbedingungen und den betrieblichen Umständen resultierenden Haftungen erkennen und daraus risikominimierende Maßnahmen für das Unternehmen ableiten.
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Er/Sie ist in der Lage, den Betrieb in gewerberechtlichen Belangen nach innen und außen zu vertreten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Zuständigkeiten und Strukturen in der Branche und im Betrieb Marketing- und Vertriebsaktivitäten
| Er/Sie kann mit Behörden, Kunden und Lieferanten kommunizieren. Marketing- und Vertriebsaktivitäten gesetzlich einordnen, überprüfen und freigeben.
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Er/Sie ist in der Lage, ein gesetzeskonformes Trainings- und Schulungsmanagement für das Personal sicherzustellen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetzlich vorgeschriebene Schulungsanforderungen Trainings- und Schulungsmanagement
| Er/Sie kann einen Schulungsplan erstellen und implementieren. den Schulungsplan an die sich ändernden rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen anpassen. die Schulungsinhalte und -durchführung dokumentieren.
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Er/Sie ist in der Lage, Trends und Entwicklungen in der Branche zu beobachten und darauf zu reagieren. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Vorhandene Informationsquellen Interessenvertretungen und Behörden Marktorientierte Unternehmensführung Chemie und Chemikalienkunde
| Er/Sie kann nationale und internationale Entwicklungen beobachten und einschätzen. Produktinnovationen recherchieren und die Relevanz für das eigene Sortiment beurteilen. basierend auf nationalen und internationalen Entwicklungen Maßnahmen für das eigene Unternehmen (zB Sortimentsgestaltung, Preisgestaltung, Sicherheitsmaßnahmen) entwickeln.
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Er/Sie ist in der Lage, Audits und Inspektionen vorzubereiten, zu begleiten bzw. selbst durchzuführen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik- bzw. Chemikalienrecht (insbesondere AMG, TAKG, MPG, LMSVG, AMBO, GDP, REACH, CLP-VO, ChemG, GGBG) sowie Gewerberecht und Arbeitsschutzrecht Struktur, Ablauf und Anforderungen eines Audits Dokumentations- und Kennzeichnungspflicht Nomenklatur und Fachvokabular Gebühren- und Abgabenmanagement
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik- bzw. Chemikalienrecht sowie Gewerberecht und Arbeitsschutzrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. Sicherheitsdatenblätter interpretieren und deren Inhalt anwenden. Dokumentationen für Audits vorbereiten. dem Audit bzw. einer Inspektion beiwohnen und entsprechende Fragen des Auditors fachgerecht beantworten. den Auditbericht interpretieren und kommentieren. korrigierende Maßnahmen ergreifen und dokumentieren. den Bedarf der Durchführung von Selbstinspektionen und externen Audits erkennen und diese anordnen. Selbstinspektionen selbstständig leiten. das ordnungsgemäße Abführen von behördlich oder institutionell festgelegten Gebühren und Abgaben (zB Medizinprodukteabgabeverordnung, Gebühren nach dem Abfallwirtschaftsrecht) sicherstellen und dokumentieren.
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Arzneimittellogistik |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Arzneimittel, Medizinprodukte, Lebensmittel, Kosmetika, Chemikalien bzw. Gifte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu beschaffen und zu bewirtschaften. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Chemikalien- bzw. Transportrecht (insbesondere AMG, TAKG, MPG, LMSVG, AMBO, GDP, AWEG, REACH, CLP-VO, ChemG, GGBG) Export/Import und Verbringen von Arzneimitteln
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Chemikalien- bzw. Transportrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. den Bedarf an Produkten feststellen. Lieferanten auswählen und anhand ökologischer und ethischer Kriterien qualifizieren. bei Bezügen aus dem Ausland einschätzen, welche Bewilligungen, Meldungen bzw. Genehmigungen erforderlich sind.
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Er/Sie ist in der Lage, eine den gesetzlichen, betrieblichen und technischen Anforderungen entsprechende Lagerung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Lebensmitteln, Kosmetika, Chemikalien bzw. Giften sicherzustellen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik- bzw. Chemikalienrecht (insbesondere AMG, TAKG, MPG, LMSVG, AMBO, KosmetikVO, GDP, Fälschungsrichtlinie, REACH, CLP-VO, ChemG) European Medicines Verification Organisation (EMVO) Austrian Medicines Verification System (AMVS) Logistik- und Lagermanagement Lagerung nicht verkehrsfähiger Produkte Entsorgung nicht verkehrsfähiger Produkte Dokumentations- und Kennzeichnungspflicht Nomenklatur und Fachvokabular Zuständigkeiten von Behörden
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik- bzw. Chemikalienrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. notwendige Schritte nach der Fälschungsrichtlinie in den jeweiligen Systemen (EMVO, AMVS) setzen. festlegen, unter welchen Lagerbedingungen Produkte gelagert werden müssen. aufgrund von Produkteigenschaften, betrieblichen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben ein Lagerkonzept erstellen. bei Outsourcing entsprechende Qualifizierung der Partner und Einhaltung der Gesetze sicherstellen. die ordnungsgemäße Lagerung von nicht verkehrsfähigen Produkten sicherstellen. nicht verkehrsfähige Produkte ordnungsgemäß entsorgen. Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten einhalten. Sicherheitsdatenblätter interpretieren und deren Inhalt anwenden. mit Behörden kommunizieren. einen Inventurplan erstellen und umsetzen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in festgelegten Bedingungen Pflichten und dem Lagerkonzept unterweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, die Fälschungsrichtlinie im Betrieb umzusetzen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Fälschungsrichtlinie (FMD) European Medicines Verification Organisation (EMVO) Austrian Medicines Verification System (AMVS)
| Er/Sie kann den Status von Arzneimittel in der AMVS Datenbank interpretieren und die notwendigen Maßnahmen (zB Dekommissionierung, Verifizierung) ableiten. die notwendigen Schritte in den jeweiligen Systemen (EMVO und AMVS) setzen.
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Er/Sie ist in der Lage, einen ordnungsgemäßen Transport von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Lebensmitteln, Kosmetika, Chemikalien bzw. Giften sicherzustellen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik, Chemikalien-, bzw. Transportrecht (insbesondere AMG, TAKG, MPG, LMSVG, AMBO, GDP, REACH, CLP-VO, ChemG, GGBG) Codex Transport der Interessenvertretungen PHAGO und PHARMIG Zuständigkeiten von Behörden
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Chemikalien- bzw. Transportrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. Transportbedingungen für Produkte festlegen. Transportunternehmen auswählen und qualifizieren. Transport-Notfallpläne erstellen. Transporte den Transportbedingungen folgend durchführen und dokumentieren. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in festgelegten Bedingungen und Notfallplänen unterweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, Rückrufe von abgegebenen Arzneimitteln, Medizinprodukten, Lebensmitteln, Kosmetika, Chemikalien bzw. Giften durchzuführen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik- bzw. Chemikalienrecht (insbesondere AMG, TAKG, MPG, LMSVG, AMBO, GDP, REACH, CLP-VO, ChemG, GGBG) Zuständigkeit von Behörden Lagerung nicht verkehrsfähiger Produkte
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel- Kosmetik-, Chemikalien- bzw. Transportrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. einen effektiven Rückrufprozess etablieren und dokumentieren. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in den Prozessschritten unterweisen. mit Behörden und Herstellern kooperieren. den Rückrufprozess dokumentieren. die ordnungsgemäße Lagerung von nicht verkehrsfähigen Produkten sicherstellen.
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Er/Sie ist in der Lage, die ordnungsgemäße Abwicklung von Kundenretouren von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Lebensmitteln, Kosmetika, Chemikalien bzw. Giften sicherzustellen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Chemikalien- bzw. Transportrecht (insbesondere AMG, TAKG, MPG, KosmetikVO, LMSVG, AMBO, GDP, REACH, CLP-VO, ChemG. GGBG)
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Chemikalien- bzw. Transportrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. beurteilen, ob retournierte Produkte wieder in den verkaufsfähigen Lagerbestand aufgenommen werden können. den Status von Arzneimittel in der AMVS Datenbank interpretieren und die notwendigen Maßnahmen (zB Dekommissionierung, Verifizierung) ableiten.
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Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes des Großhandels mit Giften berechtigt ist, kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes des Großhandels mit Giften berechtigt ist, kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/Sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes des Großhandels mit Giften berechtigt ist, kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann der/die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes des Großhandels mit Giften berechtigt ist, innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln.
Chemikalien- und Giftrecht |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, die Richtigkeit der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sicherzustellen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien- und Giftrecht (insbesondere CLP-VO, REACH, ChemG) Chemie und Chemikalienkunde Nomenklatur und Fachvokabular
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien- und Giftrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. Sicherheitsdatenblätter von Lieferanten interpretieren und auf Vollständigkeit überprüfen. Sicherheitsdatenblätter erstellen.
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Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsabläufe und Arbeitsanweisungen aufgrund des Chemikalien- bzw. Giftrechts festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien-, Gift- und Arbeitsschutzrecht (insbesondere CLP-VO, REACH, ChemG, ASchG) Chemie und Chemikalienkunde Dokumentationserfordernisse
| Er/Sie kann bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Chemikalien und Gifte bezogen und manipuliert werden dürfen. bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Chemikalien und Gifte gelagert und transportiert werden dürfen. bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Chemikalien und Gifte entsorgt werden dürfen. bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Chemikalien und Gifte abgegeben werden dürfen. Abläufe und Anweisungen dokumentieren und kommunizieren. sicherstellen und laufend kontrollieren, dass festgelegte Abläufe und Anweisungen eingehalten werden (zB durch Schulungen oder Selbstinspektionen).
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Er/Sie ist in der Lage, zu beurteilen, ob Produkte einer Zulassung bzw. Registrierung unterliegen und diese sicherzustellen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien- und Giftrecht (insbesondere CLP-VO, REACH, ChemG) Chemie und Chemikalienkunde Zuständigkeit von Behörden
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien- und Giftrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. beurteilen, welchen Rechtsbereichen Produkte zuzuordnen sind. mit zuständigen Behörden kommunizieren und feststellen, ob eine Zulassung bzw. Registrierung erforderlich ist. die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit einer Zulassung bzw. Registrierung von Produkten abschätzen. Produkte zulassen und registrieren.
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Er/Sie ist in der Lage, als gewerberechtliche/r Geschäftsführer/in zu agieren. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien- bzw. Giftrecht (insbesondere CLP-VO, REACH, ChemG) sowie Gewerberecht und Handelsrecht
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien- bzw. Giftrecht (zB CLP-VO, REACH, ChemG) sowie Gewerberecht und Handelsrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. die Verantwortlichkeiten zwischen handelsrechtlichem und gewerberechtlichem Geschäftsführer abgrenzen. die aus den rechtlichen Rahmenbedingungen und den betrieblichen Umständen resultierenden Haftungen erkennen und daraus risikominimierende Maßnahmen für das Unternehmen ableiten.
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Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Chemikalien und Gifte |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, das Risiko im Umgang mit Chemikalien bzw. Giften einzuschätzen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien- und Giftrecht (insbesondere CLP-VO, REACH, ChemG) Chemie und Chemikalienkunde Nomenklatur und Fachvokabular Gefahrenklassen und Risikoklassifizierungen
| Er/Sie kann Kennzeichnungen und Sicherheitsdatenblätter von Chemikalien und Giften interpretieren. Chemikalien und Gifte in Gefahrenklassen und Risikoklassifizierungen einstufen. Datenbanken abfragen und spezifische Daten interpretieren. potenzielle Auswirkungen von Chemikalien und Giften auf Menschen und Umwelt beurteilen.
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Er/Sie ist in der Lage, dem Risiko entsprechende risikominimierende Maßnahmen zu setzen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien-, Gift-, bzw. Arbeitsschutzrecht (insbesondere CLP-VO, REACH, ChemG, AschG) Chemie und Chemikalienkunde Nomenklatur und Fachvokabular Organisatorische und technische Schutzmaßnahmen Notfall- und Krisenmanagement
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien-, Gift-, bzw. Arbeitsschutzrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. Kennzeichnungen und Sicherheitsdatenblätter von Chemikalien und Giften interpretieren. Lagerungs-, Transport- und Manipulationsbedingungen zur Risikominimierung festlegen. organisatorische und technische Schutzmaßnahmen (zB Atemschutz, Hautschutz, bauliche Einrichtungen) sicherstellen. Interventionsmaßnahmen (zB zur Brandbekämpfung) festlegen. Transport-Notfallpläne erstellen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in den festgelegten Bedingungen und Maßnahmen unterweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, ein gesetzeskonformes Trainings- und Schulungsmanagement für das Personal sicherzustellen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetzlich vorgeschriebene Schulungsanforderungen Trainings- und Schulungsmanagement
| Er/Sie kann einen Schulungsplan erstellen und implementieren. den Schulungsplan an die sich ändernden rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen anpassen. die Schulungsinhalte und -durchführung dokumentieren.
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Er/Sie ist in der Lage, für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Unfallverhütung und Unfallversicherungsrecht Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie zB beim Arbeitsinspektorat Schutzbestimmungen für Frauen, Jugendliche, Personen mit Behinderungen Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte der AUVA Ergonomie am Arbeitsplatz
| Er/Sie kann die gesetzlich gebotenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen treffen. Dienstanweisungen zur Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen geben und die Einhaltung kontrollieren. die Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen. Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch sichere und ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze vorbeugen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in festgelegten Bedingungen und Maßnahmen unterweisen.
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Chemikalien- und Giftlogistik |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, einen ordnungsgemäßen Transport von Chemikalien bzw. Giften sicherzustellen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien-, Gift-, bzw. Arbeitsschutzrecht (insbesondere CLP-VO, REACH, ChemG, GGBG, ADR, AschG) Chemie und Chemikalienkunde Nomenklatur und Fachvokabular Notfall- und Krisenmanagement
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien-, Gift-, Gefahrengut- und Arbeitsschutzrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. Transportbedingungen für Chemikalien und Gifte festlegen. geeignete Transportunternehmen auswählen. geeignete Verpackungen auswählen. eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Fahrzeuge und Versandstücke sicherstellen. Transport-Notfallpläne erstellen. Beförderungspapiere erstellen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in festgelegten Bedingungen und Maßnahmen unterweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, eine dem technischen Standard, den betrieblichen Notwendigkeiten und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Lagerung von Chemikalien bzw. Giften sicherzustellen. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien- bzw. Giftrecht (insbesondere CLP-VO, REACH, ChemG, GGBG, ADR) und Arbeitsschutzrecht Chemie und Chemikalienkunde Dokumentations- und Kennzeichnungspflicht Zuständigkeiten von Behörden
| Er/Sie kann Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Chemikalien-, Gift-, Gefahrengut- und Arbeitsschutzrecht interpretieren und in unterschiedlichen Arbeitssituationen anwenden. aufgrund von chemischen und toxikologischen Produkteigenschaften und gesetzlichen Vorgaben ein Lagerkonzept erstellen. Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten festlegen und einhalten. mit Behörden kommunizieren. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in festgelegten Voraussetzungen, Pflichten und dem Lagerkonzept unterweisen.
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