Verordnung des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) (Lebens- und Sozialberatungs-Befähigungsprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2022,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für Modul 1 und Modul 2 der Befähigungsprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Befähigungsprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Befähigungsprüfung besteht aus zwei Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so ist dieses Modul auf einmal abzulegen.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 2

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

Modul 1: Schriftliche Prüfung

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDas Modul 1 ist eine schriftliche Prüfung und umfasst den Gegenstand „Psychosoziale Beratungs- und Fachkompetenz“.
  2. Absatz 2Die schriftliche Prüfung hat sich aus der Beratungspraxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) erforderlich sind und dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechen, zu orientieren.
  3. Absatz 3Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den folgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins bis 7 sowie zumindest ein weiteres, von der Prüfungskommission auszuwählendes, Lernergebnis aus Ziffer 8 bis 13 nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen auf Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2,

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      mit dem Klienten/der Klientin eine klare und eindeutige Auftragsklärung zu Beginn des psychosozialen Beratungsprozesses durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      eine auf den Klienten/die Klientin abgestimmte psychosoziale Beratung und Betreuung durchzuführen, diesen psychosozialen Beratungsprozess kontinuierlich zu reflektieren und situationsgerecht zu adaptieren,
    3. Ziffer 3
      im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung Krisensituationen und -gefährdungen zu erkennen, richtig einzuschätzen, zu entschärfen bzw. ihnen vorzubeugen,
    4. Ziffer 4
      im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung eine wertfreie, wertschätzende und professionelle Haltung hinsichtlich ethischer Aspekte einzunehmen,
    5. Ziffer 5
      im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung eine wertfreie, wertschätzende und professionelle Haltung hinsichtlich Alter, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht, geschlechtliche Identität, Inklusion, sowie Kultur, Religion und Spiritualität einzunehmen,
    6. Ziffer 6
      berufsrelevante Rechtsmaterien insbesondere der Abgrenzung zu den gesetzlich medizinischen Gesundheitsberufen situationsgerecht anzuwenden,
    7. Ziffer 7
      seine/ihre eigene strategische Positionierung auf dem Markt zu entwickeln und sein/ihr eigenes Angebot und Beratungs-Portfolio zu gestalten,
    8. Ziffer 8
      auf Basis der persönlichen Eigenschaften im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung eine wertfreie, wertschätzende und professionelle Haltung einzunehmen,
    9. Ziffer 9
      im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung gegebenenfalls Zuweisungen vorzunehmen,
    10. Ziffer 10
      die Dokumentation der psychosozialen Beratung inhaltlich sowie datenschutzrechtlich konform durchzuführen,
    11. Ziffer 11
      eine psychosoziale Online-Beratung/psychosoziale Telefonberatung durchzuführen,
    12. Ziffer 12
      seine/ihre Beratungspraxis hinsichtlich Kostenrechnung und Rentabilität selbständig zu führen und die dafür notwendigen finanziellen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten zu gewährleisten bzw. diese selbst und eigenverantwortlich zu tätigen und
    13. Ziffer 13
      seine/ihre Beratungspraxis zu vermarkten.
  4. Absatz 4Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche und inhaltliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      theoriegeleiteter Anwendungsbezug,
    3. Ziffer 3
      Praxisbezug und Nachvollziehbarkeit,
    4. Ziffer 4
      Verwendung von Fachbegriffen und
    5. Ziffer 5
      kritisches Methoden- und Interventionsverständnis.
  5. Absatz 5Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in fünf Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach sechs Stunden zu beenden.

Modul 2: Mündliche Prüfung

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 2 ist eine mündliche Prüfung und umfasst die zwei Gegenstände:
    1. Ziffer eins
      Fachgespräch über ein Exposé und
    2. Ziffer 2
      Fallvignette – anwendungsorientierte psychosoziale Beratung.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der anwendungsorientierten Beratungspraxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) erforderlich sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.

Gegenstand „Fachgespräch über ein Exposé“

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat der Prüfungskommission ein Exposé bei der Anmeldung zur Befähigungsprüfung digital zur Verfügung zu stellen. Das einzureichende Exposé im Ausmaß von mindestens 8 bis maximal 10 DIN A4-Seiten hat sich aus folgenden Elementen zusammenzusetzen:
    1. Ziffer eins
      Beschreibung der Thematik (Thema, kurze Inhaltsangabe, Relevanz und Bezug zu einem Themenfeld der psychosozialen Beratung),
    2. Ziffer 2
      Forschungsfrage/-n, Hypothese/n und Forschungsmethode und
    3. Ziffer 3
      wesentliche Literaturquellen.
  2. Absatz 2Im Rahmen des mündlichen Fachgesprächs hat die Prüfungskommission auf Basis des vom Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin im Ausmaß von maximal zehn Minuten zu präsentierenden Exposés, den Prüfungskandidaten/die Prüfungskandidatin folgende dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden Lernergebnisse zu prüfen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      wissenschaftlich und professionsorientiert zu arbeiten,
    2. Ziffer 2
      seine/ihre vertiefende Schwerpunktsetzung auf Basis des Tätigkeitskataloges für die Beratung und Betreuung im Rahmen der psychosozialen Beratung fachgerecht durchzuführen und
    3. Ziffer 3
      thematische Schwerpunkte methodisch wie auch didaktisch in Form von z. B. Vorträgen, Seminaren und Workshops etc. zu entwickeln und durchzuführen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche und inhaltliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxisbezug und Nachvollziehbarkeit,
    3. Ziffer 3
      professionelle Gesprächsführung unter Verwendung von Fachbegriffen und
    4. Ziffer 4
      kritisches Methoden- und Interventionsverständnis.
  4. Absatz 4Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 45 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Fallvignette – anwendungsorientierte psychosoziale Beratung“

Paragraph 7,

  1. Absatz einsDer Gegenstand „Fallvignette – anwendungsorientierte psychosoziale Beratung“ ist eine mündliche Prüfung.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus den folgend angeführten Lernergebnissen jedenfalls die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins bis 4 sowie zumindest zwei weitere, von der Prüfungskommission auszuwählende, Lernergebnisse aus Ziffer 5 bis 11 nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen auf Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2,

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      seine/ihre vertiefende Schwerpunktsetzung auf Basis des Tätigkeitskataloges für die Beratung und Betreuung im Rahmen der psychosozialen Beratung fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      mit dem Klienten/der Klientin eine klare und eindeutige Auftragsklärung zu Beginn des psychosozialen Beratungsprozesses durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      eine auf den Klienten/die Klientin abgestimmte psychosoziale Beratung und Betreuung durchzuführen, diesen psychosozialen Beratungsprozess kontinuierlich zu reflektieren und situationsgerecht zu adaptieren,
    4. Ziffer 4
      im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung Krisensituationen und -gefährdungen zu erkennen, richtig einzuschätzen, zu entschärfen bzw. ihnen vorzubeugen,
    5. Ziffer 5
      im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung eine wertfreie, wertschätzende und professionelle Haltung hinsichtlich ethischer Aspekte einzunehmen,
    6. Ziffer 6
      im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung eine wertfreie, wertschätzende und professionelle Haltung hinsichtlich Alter, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht, geschlechtliche Identität, Inklusion, sowie Kultur, Religion und Spiritualität einzunehmen,
    7. Ziffer 7
      auf Basis der persönlichen Eigenschaften im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung eine wertfreie, wertschätzende und professionelle Haltung einzunehmen,
    8. Ziffer 8
      im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung gegebenenfalls Zuweisungen vorzunehmen,
    9. Ziffer 9
      die Dokumentation der psychosozialen Beratung inhaltlich sowie datenschutzrechtlich konform durchzuführen,
    10. Ziffer 10
      eine psychosoziale Online-Beratung/psychosoziale Telefonberatung durchzuführen und
    11. Ziffer 11
      berufsrelevante Rechtsmaterien insbesondere der Abgrenzung zu den gesetzlich medizinischen Gesundheitsberufen situationsgerecht anzuwenden.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche und inhaltliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      theoriegeleiteter Anwendungsbezug,
    3. Ziffer 3
      Praxisbezug und Nachvollziehbarkeit,
    4. Ziffer 4
      professionelle Gesprächsführung unter Verwendung von Fachbegriffen und
    5. Ziffer 5
      kritisches Methoden- und Interventionsverständnis.
  4. Absatz 4Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 45 Minuten zu beenden.

Bewertung

Paragraph 8,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Das Modul 1 ist positiv bestanden, wenn der Gegenstand dieses Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurde. Das Modul 2 ist positiv bestanden, wenn die beiden Gegenstände des Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden.
  3. Absatz 3Die Bewertung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

Modul 2

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 4Die Befähigungsprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1 und 2 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1 und 2 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Befähigungsprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 9,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Anrechnung für Personen mit uneingeschränkter Gewerbeberechtigung für „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“

Paragraph 10,

Personen, die eine dreijährige, uneingeschränkte Selbständigkeit im Bereich des Gewerbes der „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“ nachweisen, können die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Lebens- und Sozialberatung ablegen, wobei das Modul 1 angerechnet wird.

Inkrafttreten

Paragraph 11,

Diese Verordnung tritt am 21. September 2022 in Kraft.

Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung

Andreas Herz, MSc

Fachverbandsobmann

Mag. Jakob Wild

Fachverbandsgeschäftsführer

Anlage

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 4,, 6 und 7 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer römisch eins
    Beratungs-, Methoden- und Fachkompetenz
  2. Ziffer römisch II
    Fachspezifische Unternehmensführung

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der/Die psychosoziale Berater/Beraterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der/Die psychosoziale Berater/Beraterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremde Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

römisch eins.           Beratungs-, Methoden- und Fachkompetenz

  1. Ziffer eins
    Er/Sie ist in der Lage, mit dem Klienten/der Klientin eine klare und eindeutige Auftragsklärung zu Beginn des psychosozialen Beratungsprozesses durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    gesamtes fachliches Wissen der psychosozialen Beratung und Begleitung insbesondere z. B.
    • Strichaufzählung
      Gesprächsführung
    • Strichaufzählung
      Informationserhebung durch Befragung und Beobachtung
    • Strichaufzählung
      Beratungsmöglichkeiten
    • Strichaufzählung
      Beratungssettings
  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Sozialphilosophie und Soziologie und deren unterschiedliche methodische Herangehensweisen
  • Strichaufzählung
    Grundlagenfächer (Arbeits- und Forschungsfelder) der Psychologie sowie deren theoretische Ansätze und deren wissenschaftliche Arbeitsweise
  • Strichaufzählung
    die wissenschaftlich-methodischen Grundlagen der Psychologie und deren Arbeits- und Forschungsfelder
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der berufsspezifischen medizinischen Fachgebiete wie z. B.:
    • Strichaufzählung
      für die Beratungstätigkeit relevante Kenntnisse in Anatomie und Physiologie
    • Strichaufzählung
      grundlegende Kenntnisse der Psychosomatik im Kontext von Beratung und Begleitung und deren Zusammenhang im Bereich der Anatomie und Physiologie
    • Strichaufzählung
      konkrete Fallvignetten hinsichtlich Formen und Ausprägungen psychosomatischer Phänomene und das adäquate Verhalten in Beratungssettings (Überweisung an psychotherapeutische bzw. psychiatrische Einrichtungen, Vermittlung an Netzwerkpartner, Stabilisierung und Unterstützung von KlientInnen in Stress- und Veränderungssituationen)
  • Strichaufzählung
    Förderlandschaft Österreich im Sinne des Tätigkeitskataloges der psychosozialen Beratung
  • Strichaufzählung
    Beratungsstellen und Hilfsangebote des Gesundheits- und Sozialwesens Österreichs
  • Strichaufzählung
    Prozessevaluation
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    KlientInnen über das Angebot der psychosozialen Beratung informieren insbesondere
    • Strichaufzählung
      Möglichkeiten und Grenzen der psychosozialen Beratung
    • Strichaufzählung
      Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen des Sozial- und Gesundheitsbereiches
    • Strichaufzählung
      Abgrenzung zu energetischen, esoterischen und pseudoreligiösen Angeboten und Dienstleistungen
  • Strichaufzählung
    gezielt beratungsrelevante Informationen in Bezug auf KlientInnen durch Befragung und Beobachtung erheben insbesondere z. B.
    • Strichaufzählung
      Informationen zur Person
    • Strichaufzählung
      Informationen zu beruflichen und privaten Lebensumständen sowie sozialem Umfeld
    • Strichaufzählung
      Informationen zur Problemstellung
  • Strichaufzählung
    anhand des theoretischen Wissens zu spezifischen Problemfeldern, die Situation der/des KlientIn beurteilen.
  • Strichaufzählung
    gemeinsam mit dem Klienten/der KlientIn die Frage- oder Problemstellung herausarbeiten und konkretisieren und zwischen einem annehmbaren Auftrag und einen nicht-annehmbaren Auftrag unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    aus den gewonnenen Informationen und auf Basis einer wissenschaftlich-fundierten Grundlage, einen möglichen individuellen psychosozialen Beratungs- und Begleitprozesses ableiten insbesondere
    • Strichaufzählung
      Beratungsplan: Phasen, Zielsetzungen, Methoden und Interventionen, Zeitplan der psychosozialen Beratung etc.
  • Strichaufzählung
    in einem mit dem/der Klienten/Klientin gemeinsamen Entscheidungsprozess individuelle Vereinbarungen treffen und Gestaltungsmodalitäten festlegen in Bezug auf die geplante psychosoziale Beratung insbesondere hinsichtlich
    • Strichaufzählung
      Setting (Einzel/Gruppe, Dauer pro Beratungseinheit, Frequenz der Beratungseinheiten etc.),
    • Strichaufzählung
      finanzielle Aspekte,
    • Strichaufzählung
      organisatorische Aspekte.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, eine auf den Klienten/die Klientin abgestimmte psychosoziale Beratung und Betreuung durchzuführen, diesen psychosozialen Beratungsprozess kontinuierlich zu reflektieren und situationsgerecht zu adaptieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    gesamtes fachliches Wissen der psychosozialen Beratung und Begleitung insbesondere z. B.
    • Strichaufzählung
      Grundzüge der Sozialphilosophie und Soziologie und deren unterschiedliche methodische Herangehensweisen
    • Strichaufzählung
      Grundlagenfächer (Arbeits- und Forschungsfelder) der Psychologie sowie deren theoretische Ansätze und deren wissenschaftliche Arbeitsweise
    • Strichaufzählung
      die wissenschaftlich-methodischen Grundlagen der Psychologie und deren Arbeits- und Forschungsfelder
    • Strichaufzählung
      die theoretischen Konzepte der psychotherapeutischen Schulen
  • Strichaufzählung
    wissenschaftlich fundierte Beratungsmethoden und -prozesse
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der berufsspezifischen medizinischen Fachgebiete wie z. B.:
    • Strichaufzählung
      für die Beratungstätigkeit relevante, Kenntnisse in Anatomie und Physiologie
    • Strichaufzählung
      Grundlegende Kenntnisse der Psychosomatik im Kontext von Beratung und Begleitung und deren Zusammenhang im Bereich der Anatomie und Physiologie
    • Strichaufzählung
      konkrete Fallvignetten hinsichtlich Formen und Ausprägungen psychosomatischer Phänomene und das adäquate Verhalten in Beratungssettings (Überweisung an psychotherapeutische bzw. psychiatrische Einrichtungen, Vermittlung an Netzwerkpartner, Stabilisierung und Unterstützung von KlientInnen in Stress- und Veränderungssituationen)
  • Strichaufzählung
    Förderlandschaft Österreich im Sinne des Tätigkeitskataloges der psychosozialen Beratung
  • Strichaufzählung
    Beratungsstellen und Hilfsangebote des Gesundheits- und Sozialwesens Österreichs
  • Strichaufzählung
    Prozessevaluation
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    KlientInnen in die Lage versetzen, individuelle Lösungswege für Problemstellungen unterschiedlichster Lebensbereiche zu entwerfen und damit herausfordernde Lebenslagen selbstständig zu bewältigen insbesondere betreffend
    • Strichaufzählung
      soziale Beziehungen wie Familie, Partnerschaft, Ehe, Sexualität, Freundschaft
    • Strichaufzählung
      Inklusion
    • Strichaufzählung
      besondere individuelle Lebensereignisse wie Schwangerschaft, Geburt, Tod, Verlust
    • Strichaufzählung
      Beruf und Arbeit
    • Strichaufzählung
      Finanzielle Ressourcen
    • Strichaufzählung
      Bildung und Weiterbildung
    • Strichaufzählung
      Persönlichkeitsprobleme etc.
  • Strichaufzählung
    aus dem Beratungsplan und der aktuellen Beratungssituation Interventionsformen und Methoden der psychosozialen Beratung ableiten und anwenden wie zum Beispiel
    • Strichaufzählung
      Methoden des philosophischen Dialogs
    • Strichaufzählung
      Techniken und Methoden der
    • Strichaufzählung
      tiefenpsychologische Orientierung
    • Strichaufzählung
      humanistisch existentielle Orientierung
    • Strichaufzählung
      systemische Orientierung
    • Strichaufzählung
      verhaltensmodifizierende Orientierung
  • Strichaufzählung
    die Beratung und Betreuung sowohl im Einzel- als auch Gruppensetting durchführen.
  • Strichaufzählung
    die Reflexion der eigenen Werte und Normen und deren Entwicklung innerhalb der Lebensgeschichte einschätzen und auf dieser Basis neue, mögliche zukünftige Lebensräume mit den KlientInnen entwerfen.
  • Strichaufzählung
    den Verlauf der psychosozialen Beratung und Betreuung kontinuierlich und kritisch überprüfen sowie gegebenenfalls situativ eine Neuausrichtung des psychosozialen Beratungs- und Betreuungsprozesses konstruieren.
  • Strichaufzählung
    entlang der im psychosozialen Beratungs- und Betreuungsprozess auftretenden oder festgestellten Problemstellungen konkrete Informationen für weitere Beratungs- und Hilfsangebote geben wie zum Beispiel
    • Strichaufzählung
      Informationen zu spezialisierten Beratungsstellen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Rechtsauskünfte etc.)
    • Strichaufzählung
      Möglichkeiten staatlicher, finanzieller Hilfestellungen (Förderungen etc.)
  • Strichaufzählung
    KlientInnen bei Fördereinreichung, Aufsuchen von spezialisierten Beratungsstellen, Behördengängen, Arztbesuchen unterstützen und begleiten.
  • Strichaufzählung
    berufsrelevante Rechtsmaterien situationsgerecht anwenden und gemäß einem bestimmten Anliegen z. B. im Blick auf Ehe, Familie, Scheidung, Aufenthalt, Beruf und Arbeit abgestimmt einbringen.
  • Strichaufzählung
    die komplexen Wirklichkeiten rund um diverse Familienformen, ihren Stellenwert und Herausforderungen erkennen und hinsichtlich der unterschiedlichen Biografien der KlientInnen analysieren und diese als Basis für sein/ihr praktisches Wirken als psychosoziale BeraterIn ansehen und in konkreten psychosozialen Beratungs- und Betreuungssituationen einbringen.
  • Strichaufzählung
    im Sinne der Präventivarbeit, die Bedeutung psychosozialer Problemfelder auf Geist, Körper und soziales Beziehungsfeld erkennen.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 3
    Er/Sie ist in der Lage, im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung eine wertfreie, wertschätzende und professionelle Haltung hinsichtlich ethischer Aspekte einzunehmen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über allgemein ethische Aspekte menschlichen Denkens und Handelns
  • Strichaufzählung
    ethische Grundfragen sowie Standes- und Ausübungsregeln in der Berufsidentität von psychosozialen BeraterInnen
  • Strichaufzählung
    ethische Dilemmasituationen
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sowie ethischer Grundpositionen und Gerechtigkeitsvorstellungen
  • Strichaufzählung
    ethische Dimensionen der psychosozialen Beratung und Betreuung auf der Grundlage klassischer Ethikentwürfe
  • Strichaufzählung
    Motive wertorientierten Handelns in den Lebensbereichen Partnerschaft, Ehe und Familie, Beruf und Arbeit
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    auf Basis von Grundkenntnissen über allgemein ethische Aspekte menschlichen Denkens und Handelns den Begriff „Ethik“ differenziert und in seiner Breite in die eigene psychosoziale Beratungs- und Betreuungsarbeit integrieren.
  • Strichaufzählung
    spezifische Aspekte der Berufsethik hinsichtlich der Profession der psychosozialen BeraterIn eigenständig und in hoher Eigenverantwortlichkeit in seiner/ihrer Tragweite beurteilen.
  • Strichaufzählung
    Werte und Normen auf unterschiedlichen Ebenen erkennen und analysieren (Individuum, Gruppe, etc.).
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Umstände mit ethischen Grundpositionen und Gerechtigkeitsvorstellungen in Kontext setzen.
  • Strichaufzählung
    konträr stehende Werthaltungen und ethische Probleme in psychosozialen Beratungs- und Betreuungssituationen erkennen und sie anhand von Entscheidungsfindungsmodellen lösen.
  • Strichaufzählung
    ethische Diskurse im Hinblick auf organisatorische und methodische Fragen der eigenen Arbeit analysieren und in hoher Selbstverantwortlichkeit in Bezug zur eigenen psychosozialen Beratungs- und Betreuungsarbeit stellen.
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Umstände mit ethischen Grundpositionen und Gerechtigkeitsvorstellungen in der eigenen Arbeit auch hinsichtlich ethischer Konfliktbereiche integrieren.
  • Strichaufzählung
    psychosoziale Beratungs- und Betreuungssettings für unterschiedliche Themenstellungen menschlich wertorientierten Handelns herstellen insbesondere betreffend
    • Strichaufzählung
      soziale Beziehungen wie Familie, Partnerschaft, Ehe, Sexualität, Freundschaft
    • Strichaufzählung
      Inklusion
    • Strichaufzählung
      besondere individuelle Lebensereignisse wie Schwangerschaft, Geburt, Tod, Verlust
    • Strichaufzählung
      finanzielle Ressourcen
    • Strichaufzählung
      Beruf und Arbeit
    • Strichaufzählung
      Bildung und Weiterbildung etc.
  • Strichaufzählung
    die Entstehung und Bedeutung wertorientierter Normen verstehen und diese kritisch reflektieren.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 4
    Er/Sie ist in der Lage, im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung eine wertfreie, wertschätzende und professionelle Haltung hinsichtlich Alter, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht, geschlechtliche Identität und Inklusion sowie Kultur, Religion und Spiritualität einzunehmen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über allgemein ethische Aspekte menschlichen Denkens und Handelns
  • Strichaufzählung
    ethische Grundfragen sowie Standes- und Ausübungsregeln in der Berufsidentität von psychosozialen BeraterInnen
  • Strichaufzählung
    ethische Dilemmasituationen
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sowie ethischer Grundpositionen und Gerechtigkeitsvorstellungen
  • Strichaufzählung
    ethische Dimensionen der psychosozialen Beratung auf der Grundlage klassischer Ethikentwürfe
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kulturen und ihre Ausprägungen und deren symbolisch sinnhafte Wirkung innerhalb der Praxis
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lebenspraxen und damit verbundene Werte
  • Strichaufzählung
    den Kontext innerhalb unterschiedlicher Wertesysteme
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lebensräume hinsichtlich unterschiedlicher Kulturen, Religionen und Spiritualitäten
  • Strichaufzählung
    Motive wertorientierten Handelns in den Lebensbereichen wie z. B. Partnerschaft, Ehe und Familie, Beruf und Arbeit, Bildung und Weiterbildung sowie Sexualität
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Kultur, Religion und Spiritualität im Leben eines Menschen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    kulturelle Zuschreibungen in der Beratung erkennen und sich damit konstruktiv auseinandersetzen.
  • Strichaufzählung
    sich kultursensibel mit KlientInnen auseinandersetzen.
  • Strichaufzählung
    psychosoziale Beratungsformen innerhalb eines interkulturellen und interreligiösen Umfeldes hinsichtlich ihrer kulturellen Differenzen anpassen, gestalten und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lebenslagen und -phasen von KlientInnen unterschiedlicher Kulturen und Religionen differenziert beobachten und auf diese individuell und situationsgemäß in dem psychosozialen Beratungsprozess eingehen.
  • Strichaufzählung
    psychosoziale Beratungssettings für unterschiedliche Themenstellungen menschlich wertorientierten Handelns innerhalb von z. B. Ehe, Familie, Beruf und Arbeit gestalten.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lebensentwicklungen auch im Kontext von Kultur, Religion und Spiritualität sehen und Auswirkung und Bedeutsamkeit dieser für die Beratungstätigkeit beachten.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 5
    Er/Sie ist in der Lage, auf Basis der persönlichen Eigenschaften im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung eine wertfreie, wertschätzende und professionelle Haltung einzunehmen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    die Entstehung von Persönlichkeit, Ressourcen und sozialer Kompetenz
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit
  • Strichaufzählung
    Theorien der Persönlichkeitsentwicklung
  • Strichaufzählung
    mögliche subjektive Einflussfaktoren der Person des/der psychosozialen BeraterIn auf den Beratungsprozess
  • Strichaufzählung
    systematische, reflektierte Selbstwahrnehmung insbesondere in Bezug auf eigene Verhaltensmuster
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der Genderforschung
  • Strichaufzählung
    die Wirkung von Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    eine systematische reflektierte Selbstwahrnehmung betreiben.
  • Strichaufzählung
    eigene Verhaltensmuster wie zum Beispiel Beziehungs-, Gruppen-, Kommunikations- und Konfliktverhalten, Verhaltensmuster in Krisen oder im Zusammenhang mit krisenhaften Ereignissen analysieren und reflektieren und einen, der Tätigkeit der psychosozialen Beratung, zuträglichen Umgang damit finden.
  • Strichaufzählung
    das eigene Rollenverständnis aus der Sicht moderner Genderforschung und entsprechend unterschiedlichen Geschlechterkonstruktionen neu einordnen und im konkreten Umgang mit KlientInnen in der eigenen Kommunikation und in den diversen sprachlichen Ausdrucksformen dementsprechend sichtbar machen.
  • Strichaufzählung
    eigene, dysfunktionale Verhaltensmuster identifizieren und bearbeiten.
  • Strichaufzählung
    die eigene Persönlichkeit gut wahrnehmen und deren Entwicklung verstehen.
  • Strichaufzählung
    Grenzen und Einschränkungen aufgrund der eigenen Lebensgeschichte erkennen.
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken und Schwächen erkennen und damit professionell umgehen.
  • Strichaufzählung
    Zugang zu den eigenen Ressourcen finden und diese für die Tätigkeit der psychosozialen Beratung nutzen.
  • Strichaufzählung
    den subjektiven Einfluss von in der Person des Beraters/der Beraterin liegenden Eigenschaften reflektieren und professionell steuern insbesondere im Hinblick auf
    • Strichaufzählung
      Werte und Grundhaltungen
    • Strichaufzählung
      Lebensgeschichte und Entwicklung der eigenen Persönlichkeit
    • Strichaufzählung
      Lebensrollen
    • Strichaufzählung
      Verhaltensmuster
    • Strichaufzählung
      Ressourcen/Stärken und Schwächen
    • Strichaufzählung
      aktuelle Lebenssituation
    • Strichaufzählung
      Tagesverfassung
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 6
    Er/Sie ist in der Lage, im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung Krisensituationen und -gefährdungen zu erkennen, richtig einzuschätzen, zu entschärfen bzw. ihnen vorzubeugen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Krisenverläufe und unterschiedliche Krisensituationen
  • Strichaufzählung
    Konzepte der Krisenintervention und Kriseninterventionsformen
  • Strichaufzählung
    externe Hilfsangebote und SystempartnerInnen betreffend psychosoziale Krisen wie beispielsweise Kriseninterventionszentren
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    im Sinne der Prävention von Krisensituationen die Anbahnung solcher rechtzeitig erkennen und geeignete Schritte setzen.
  • Strichaufzählung
    KlientInnen in Stress- und Veränderungssituationen unter Anwendung der angezeigten Interventionsformen stabilisieren und unterstützen.
  • Strichaufzählung
    Angehörige von Personen in Krisen beraten und begleiten.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 7
    Er/Sie ist in der Lage, im Zuge der psychosozialen Beratung und Betreuung gegebenenfalls Zuweisungen vorzunehmen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Beratungsstellen und Hilfsangebote des Gesundheits- und Sozialwesens Österreich wie zum Beispiel psychiatrische Einrichtungen/psychosoziale Einrichtungen und Institutionen und deren Handlungsfelder in Österreich
  • Strichaufzählung
    Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Berufen und Einrichtungen
  • Strichaufzählung
    Fördermöglichkeiten für die Inanspruchnahme von Angeboten des Gesundheits- und Sozialwesens Österreichs
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Klinischen und Gesundheitspsychologie, Psychiatrie, Psychotherapie und Sozialpädagogik insbesondere
  • Strichaufzählung
    Grundlagen psychischer Störungsbilder und deren Symptome sowie Krisenintervention
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung, die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung sowie Sozialgesetze und Erwachsenenschutzrecht

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    möglichen Handlungsbedarf in Hinblick auf die Notwendigkeit der Konsultation anderer Berufsgruppen insbesondere aus Medizin, Psychologie, Psychotherapie und Sozialarbeit aufgrund der körperlichen, psychischen und psychosozialen Situation von KlientInnen identifizieren.
  • Strichaufzählung
    im Verlauf des psychosozialen Beratungs- und Betreuungsprozesses erkennen, analysieren und bewerten, inwieweit sein/ihr psychosoziales Beratungs- und Betreuungsangebot dem Ziel und der Intention von KlientInnen entspricht und diese gegebenenfalls, sofern es die Beratungssituation erfordert oder die gesetzlichen Rahmen erreicht sind, kompetent an Fachleute überweisen bzw. den Beratungsprozess beenden.
  • Strichaufzählung
    anhand des theoretischen Wissens in Bezug auf Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Belastungen der KlientInnen beurteilen und damit verantwortungsvoll umgehen.
  • Strichaufzählung
    KlientInnen zielgerichtete Information über relevante andere Berufsgruppen und deren Angebot geben und KlientInnen dabei unterstützen adäquate Hilfestellungen in Anspruch zu nehmen.
  • Strichaufzählung
    mit Angehörigen anderer, relevanter Berufsgruppen und Einrichtungen kooperieren.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 8
    Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre vertiefende Schwerpunktsetzung auf Basis des Tätigkeitskataloges für die Beratung und Betreuung im Rahmen der psychosozialen Beratung fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Schwerpunktsetzung eines der in Tätigkeitsfelder gegliederten Modulbündel:
    • Strichaufzählung
      Motivation, Arbeitszufriedenheit, Coaching und Training, Gruppenentwicklung und Supervision
    • Strichaufzählung
      Selbstführung und Mentaltraining, Karriere und Bewerbung, Stress- und Burnout – Prophylaxe, Work-Life-Balance, Kommunikation und Konfliktberatung, Mediation, Selbsterfahrung
    • Strichaufzählung
      Familienberatung und Erziehungsberatung, Inklusion Diversität und Gender, Paar- und Sexualberatung, Suchtberatung, Kommunikation und Konfliktberatung, Trauer- und Verlustarbeit, Aufstellungsarbeit, Lernberatung
  • Strichaufzählung
    die in den jeweiligen Modulbündeln theoretischen und berufspraktischen einschlägigen Besonderheiten und Herausforderungen der psychosozialen Beratung
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die der vertiefenden Schwerpunktsetzung entsprechenden Interventionsformen und Methoden der psychosozialen Beratung und Betreuung fachgerecht auswählen, im Beratungsprozess umsetzen und mit den Ergebnissen prozessorientiert weiterarbeiten.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 9
    Er/Sie ist in der Lage, die Dokumentation der psychosozialen Beratung inhaltlich sowie datenschutzrechtlich konform durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsdokumentation
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung, die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung sowie Regelungen betreffend Datenschutz

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den Verlauf des gesamten psychosozialen Beratungsprozesses objektiv nachvollziehbar dokumentieren insbesondere durch Verschriftlichung von
    • Strichaufzählung
      Datum, Ort, Dauer, Anwesende, thematische Inhalte der einzelnen Beratungsgespräche
    • Strichaufzählung
      gesetzte Interventionen und angewendete Methoden inklusive Begründungen, Hypothesen, Prozessen, etc.
    • Strichaufzählung
      Zeitraum der Beratung
    • Strichaufzählung
      involvierte Personen im Beratungsverlauf
  • Strichaufzählung
    die datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Dokumentation einhalten.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung, die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung sowie Regelungen betreffend Datenschutz einhalten.
  1. Ziffer 10
    Er/Sie ist in der Lage, eine psychosoziale Online-Beratung/psychosoziale Telefonberatung durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    gesamtes fachliches Wissen der psychosozialen Beratung und Begleitung
  • Strichaufzählung
    die technischen und methodischen Möglichkeiten von Formen der Online-Beratung
  • Strichaufzählung
    die spezifischen Stärken und Grenzen unterschiedlicher Online-Beratungsformen und Möglichkeiten (synchron/ asynchron)
  • Strichaufzählung
    die marktüblichen Tools der Online-Beratung vor dem Hintergrund der berufsspezifischen rechtlichen Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung, die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung sowie Regelungen betreffend Datenschutz, Persönlichkeitsschutz etc.

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    bei seiner/ihrer psychosozialen Beratung die Besonderheiten bei digitalen Beratungen beachten.
  • Strichaufzählung
    vor dem Hintergrund des eigenen psychosozialen Beratungsansatzes und der Methoden und Interventionen einschätzen, inwieweit Formen der Online-Beratung nützlich und hilfreich sind und diese auch in den psychosozialen Beratungsprozess integrieren.
  • Strichaufzählung
    Vorteile, Grenzen und Nachteile von Online-Beratungen in seinem/ihrem psychosozialen Beratungssetting analysieren und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    auf Basis des psychosozialen Beratungsthemas, der Auftragsklärung und des psychosozialen Beratungsprozesses, der individuellen Situation des Klienten/der Klientin entscheiden, welche Form der Online-Beratung nützlich und förderlich ist, bzw., ob eine Online-Beratung in konkreten Fällen hilfreich und zielführend ist.
  • Strichaufzählung
    im Sinne der Prozessteuerung von psychosozialen Beratungsprozessen den Wechsel zwischen Online- und Präsenzberatung entwickeln und gestalten.
  • Strichaufzählung
    Tools für Videokonferenzen anwenden.
  • Strichaufzählung
    KlientInnen bei der Anwendung von Tools für Videokonferenzen unterstützen.
  • Strichaufzählung
    bei Online-Beratungen den Datenschutz einhalten.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 11
    Er/Sie ist in der Lage, wissenschaftlich und professionsorientiert zu arbeiten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    gesamtes fachliches Wissen der psychosozialen Beratung und Begleitung
  • Strichaufzählung
    Forschungsmethoden wie zum Beispiel
    • Strichaufzählung
      Recherche wissenschaftlicher Fachliteratur
    • Strichaufzählung
      Datenerhebung
    • Strichaufzählung
      Datenauswertung
    • Strichaufzählung
      Interpretation der Ergebnisse im Blick auf die eigene Profession
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung, die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung sowie Regelungen betreffend Datenschutz

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Untersuchungsideen nach wissenschaftlichen Standards bewerten insbesondere nach
    • Strichaufzählung
      Brauchbarkeit
    • Strichaufzählung
      Durchführbarkeit
    • Strichaufzählung
      ethischen Gesichtspunkten wie zum Beispiel Vulnerabilität, Zumutbarkeit für UntersuchungsteilnehmerInnen
  • Strichaufzählung
    sich durch Literaturrecherche einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschung in Bezug auf Fragestellungen verschaffen und den Unterschied zwischen fach- und populärwissenschaftlicher Literatur erkennen und bewerten.
  • Strichaufzählung
    eine Untersuchungsart auswählen.
  • Strichaufzählung
    wissenschaftliche Fragestellungen präzisieren und gegebenenfalls Forschungshypothesen ableiten und formulieren.
  • Strichaufzählung
    einen Untersuchungsplan erstellen.
  • Strichaufzählung
    Datenerhebung, -auswertung und -interpretation im Hinblick auf die eigene Profession durchführen.
  • Strichaufzählung
    systematische Dokumentation der wissenschaftlichen Arbeit durchführen.
  • Strichaufzählung
    wissenschaftliche Arbeiten in Bezug auf die eigenen psychosozialen Beratungs- und Handlungsfelder sowie in Bezug auf das Selbstverständnis als psychosozialer Berater/psychosoziale Beraterin reflektieren.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 12
    Er/Sie ist in der Lage, thematische Schwerpunkte methodisch wie auch didaktisch in Form von z. B. Vorträgen, Seminaren und Workshops etc. zu entwickeln und durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    zeitgemäße Formen und Methoden in der Erwachsenenbildung auf Basis von üblichen Qualitätsstandards
  • Strichaufzählung
    Gestaltungs- und Präsentationsformen wie z. B.
    • Strichaufzählung
      präsent analog, hybrid oder digital
    • Strichaufzählung
      virtuell synchron oder asynchron
    • Strichaufzählung
      Erstellung von Workshop-, Schulungs- und Präsentationskonzepten
    • Strichaufzählung
      Leitung und Durchführung von Präsentationen, Workshops und Schulungen etc.
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung, die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung sowie Regelungen betreffend Datenschutz

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    thematische Inhalte der psychosozialen Beratung und Begleitung zielgruppengerecht didaktisch aufbereiten und in ansprechender und geeigneter Form präsentieren.
  • Strichaufzählung
    Workshops, Seminare, Schulungen, Vorträge etc. kreieren, inhaltlich-pädagogisch-didaktisch leiten und in geeigneter Form durchführen.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer römisch II
    Fachspezifische Unternehmensführung
  2. Ziffer 13
    Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre eigene strategische Positionierung auf dem Markt zu entwickeln und sein/ihr eigenes Angebot und Beratungs-Portfolio zu gestalten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    seinen/ihren unternehmerischen Markt
  • Strichaufzählung
    einfache Methoden der Marktforschung und Marktbeobachtung
  • Strichaufzählung
    Definition und Analyse von Zielgruppen
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Entwicklung und Schärfung seines/ihres unternehmerischen psychosozialen Beratungsprofils (USP)
  • Strichaufzählung
    psychosoziale Beratungs- und Begleitungsangebote und deren marktübliche Honorardifferenzierung
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Branchenanalysen durchführen.
  • Strichaufzählung
    zukünftige, sich abzeichnende psychosoziale Beratungsfelder und -themen erkennen und in die eigenen psychosozialen Beratungsangebote integrieren.
  • Strichaufzählung
    eine Zielgruppenanalyse durchführen und Zielgruppen seiner/ihrer Beratungspraxis definieren.
  • Strichaufzählung
    zielgruppen- bzw. themenspezifische psychosoziale Beratungs- und Begleitungsleistungsangebote entwickeln unter Berücksichtigung seines/ihres beraterischen USP.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 14
    Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Beratungspraxis hinsichtlich Kostenrechnung und Rentabilität selbständig führen und die dafür notwendigen finanziellen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten zu gewährleisten bzw. diese selbst und eigenverantwortlich zu tätigen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    die betriebswirtschaftlichen Grundlagen zum eigenständigen Führen einer Beratungspraxis
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Buchhaltung hinsichtlich steuerlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Unternehmens- und Wettbewerbsrechts
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Datenschutz und Urheberrecht
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    seine/ihre Beratungspraxis hinsichtlich Kostenrechnung und Rentabilität (individueller Businessplan) selbständig führen.
  • Strichaufzählung
    die notwendigen finanziellen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten gewährleisten bzw. diese selbst und eigenverantwortlich tätigen.
  • Strichaufzählung
    rechtsrelevante Themen im Bereich PR/Marketing und Web/Social Media erkennen und diese dementsprechend für die Bewerbung der eigenen Beratungspraxis und die damit verbundene, mediale Kommunikation sinnvoll und gemäß den gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen eigenständig und selbstverantwortlich anwenden.
  • Strichaufzählung
    in hoher Eigenverantwortlichkeit seine/ihre Beratungspraxis betriebswirtschaftlich analysieren sowie steuerlich und finanziell als selbstständige/r psychosoziale BeraterIn führen.
  • Strichaufzählung
    durch Evaluation und Selbstreflexion und im Blick auf den Angebotsmarkt unterschiedliche Angebote der psychosozialen Beratungstätigkeit einschätzen und nach betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und finanziellen Kriterien dementsprechend bewerten.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 15
    Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Beratungspraxis zu vermarkten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    PR- und Werbestrategien
  • Strichaufzählung
    digitale und nicht-digitale Mittel der Akquise
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung, die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung sowie Regelungen betreffend Datenschutz

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    kann PR- und Werbestrategien für sein/ihr Unternehmen nutzen.
  • Strichaufzählung
    digitale und nicht-digitale Mittel zur Akquise neuer KlientInnen nutzen.
  • Strichaufzählung
    sein/ihr psychosoziales Beratungsangebot verständlich und zielgruppenorientiert präsentieren.
  • Strichaufzählung
    sich mit relevanten Berufsgruppen vernetzen, um das eigene psychosoziale Beratungsangebot bekannt zu machen.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn rechtliche Vorgaben insbesondere die Standes- und Ausübungsregeln, Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung einhalten.
  1. Ziffer 16
    Er/Sie ist in der Lage, berufsrelevante Rechtsmaterien insbesondere der Abgrenzung zu den gesetzlich medizinischen Gesundheitsberufen situationsgerecht anzuwenden.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsrelevante Rechtsmaterien insbesondere
    • Strichaufzählung
      die Standes- und Ausübungsregeln der Lebens- und Sozialberatung
    • Strichaufzählung
      Regelungen der Gewerbeordnung betreffend die Lebens- und Sozialberatung
    • Strichaufzählung
      die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung
    • Strichaufzählung
      Regelungen betreffend Datenschutz
    • Strichaufzählung
      Bürgerlichen Rechts, insbesondere Vertragsrecht und Konsumentenschutz
    • Strichaufzählung
      Personenrecht und Personenstandsrecht
    • Strichaufzählung
      Familienrecht
    • Strichaufzählung
      Ehe- und Kindschaftsrecht
    • Strichaufzählung
      Eingetragene Partnerschafts-Gesetz
    • Strichaufzählung
      Unterhaltsrecht
    • Strichaufzählung
      Erbrecht
    • Strichaufzählung
      Erwachsenenschutzrecht
    • Strichaufzählung
      Psychotherapiegesetz
    • Strichaufzählung
      Psychologengesetz 2013
    • Strichaufzählung
      Gewaltschutzrecht
    • Strichaufzählung
      Kinder- und Jugendhilferecht
    • Strichaufzählung
      Fremden-, Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht
    • Strichaufzählung
      Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
    • Strichaufzählung
      Berufsspezifisches Gewerberecht einschließlich Standesrecht
    • Strichaufzählung
      Wirtschaftskammerorganisationsrecht
    • Strichaufzählung
      Verwaltungsverfahrensrecht und Behördenorganisation

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    berufsrelevante Rechtsmaterien im Verlauf seiner Tätigkeit als psychosoziale/r BeraterIn ordnungsgemäß beachten und umsetzen wie zum Beispiel
    • Strichaufzählung
      Abgrenzung zu professionellen Angeboten anderer Berufsfelder
    • Strichaufzählung
      den Regelungen bezüglich Datenschutz