Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Arbeitskunde, Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung Aufbau von Gebäudeplänen und Bauzeichnungen Fachkunde insbesondere Stilkunde und Raumgestaltung Farblehre, Farbtechnologie, Farbgestaltung, Farbordnungssysteme, Farbpsychologie Arten und Aufbau von Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbeln Zustands- bzw. Funktionskontrolle sowie Mängel- und Schadensfeststellung an Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbeln Werk- und Hilfsstoffe sowie Materialien und Betriebsmittel, Werk- stoff- und Materialkunde insbesondere Materialbeurteilung Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe Gerüste (ausgenommen statisch belangreiche Gerüste), Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe Arbeits-, Produktions-, Montage-, Befestigungs- und Reparaturtechniken Qualitätskontrolle und Fehleranalyse und -behebung Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen die Regeln des Gewerkes, berufsbezogene nationale und internationale Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien, technische Merkblätter berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz, vor Allem im Bereich der Restaurierung, sowie insbesondere zum Umweltschutz
| Er/Sie kann Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe vorbereiten, koordinieren, durchführen und dokumentieren. Gestaltungsideen unter Berücksichtigung von Muster, Form und Farbe umsetzen. einschlägige Werkzeichnungen, technische Zeichnungen, Fertigungszeichnungen, Konstruktionsskizzen, Bauzeichnungen oder -pläne sowohl digital als auch analog lesen, interpretieren und die Umsetzung danach ausführen. Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbel sowie Räume und Raumteile ausmessen und skizzieren. berufsbezogene Längen-, Flächen-, Rapport-, Volums- und Gewichtsberechnungen vornehmen. Sitzhöhe und -tiefe anhand der Proportionen des goldenen Schnittes eruieren. eine Zustands- bzw. Funktionskontrolle an Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbeln durchführen. Mängel und Schäden feststellen und beurteilen sowie daraus abgeleitete Maßnahmen der Reparatur durchführen. althergebrachte und neuzeitliche Werk- und Hilfsstoffe, Materialien und Betriebsmittel nach entsprechender auftragsbezogener Eignung und Einsatzmöglichkeit prüfen, beurteilen, aufbereiten und einsetzen. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe nach der entsprechenden Eignung, Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen und einsetzen. Gerüste, Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe, für die keine statischen Kenntnisse erforderlich sind und die ausschließlich für die Ausübung der eigenen Tätigkeit verwendet werden, auswählen, aufstellen, bedienen, Instand halten und abtragen. Arbeits-, Produktions-, Montage-, Befestigungs- und Reparaturtechniken sowie Restaurierungstechniken entlang der Stilepochen auswählen und anwenden wie zum Beispiel: Anbringen des Polsteruntergrundes und der Unterfederung Einbringen von Federkernen und Schaumstoffkombinationen Schallschutzelemente anbringen Änderungen und Anfertigung von Polstergestellen fachgerechte Reinigung und Pflege insbesondere von Textilien und Füllstoffen erforderliche Finalisierungsarbeiten
eine Qualitätskontrolle insbesondere hinsichtlich fachlicher und auftragsspezifischer Kriterien durchführen und dokumentieren. Verarbeitungsfehler erkennen und erforderliche Maßnahmen ableiten und durchführen. ein Übernahme- und Prüfprotokoll erstellen. geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen. aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der Regeln des Gewerkes, der berufsbezogenen Normen, der facheinschlägigen technischen Richtlinien und technischer Merkblätter sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere berufsbezogener Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz betreffend der fachgerechten Entsorgung sicherstellen.
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