Verordnung der Bundesinnung der Maler und Tapezierer über die Meisterprüfung für das Handwerk Tapezierer und Dekorateure (Tapezierer und Dekorateure-Meisterprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352 a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2020,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk Tapezierer und Dekorateure ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Ziel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2,Der in der Anlage 1 abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für das Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B und Modul 3 der Meisterprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Meisterprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2,Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 7 dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3,Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so sind bei einem Antritt alle Gegenstände des Moduls unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 7 zu absolvieren.
  4. Absatz 4,Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1 Teil A

Modul 1 Teil B

Modul 3

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat aber jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 2 Teil A

Modul 2 Teil B

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

  1. Absatz 5,Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

Modul

Teil

Gegenstand

Anrechnung

Modul 1

A

Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Wird ersetzt durch:

eine positiv abgelegte Lehrabschlussprüfung in einem der folgenden Lehrberufe (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß den jeweiligen Ausbildungsvorschriften oder der jeweiligen Prüfungsordnung):

Litera a, Tapezierer/in und Dekorateur/in oder

Litera b, den Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Fachrichtung.

 

B

Prüfarbeit auf meisterlichem Niveau

-

Modul 2

A

Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Wird ersetzt durch:

eine positiv abgelegte Lehrabschlussprüfung in einem der folgenden Lehrberufe (einschließlich Vorgängerlehrberufe gemäß den jeweiligen Ausbildungsvorschriften oder der jeweiligen Prüfungsordnung):

Litera a, Tapezierer/in und Dekorateur/in oder

Litera b, den Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in einer den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Fachrichtung.

 

B

Fachkompetenz;

-

Qualitätsmanagement und Sicherheitsmanagement

-

Modul 3

 

Fachtheoretische schriftliche Prüfung

-

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Paragraph 4,

Das Modul 1 ist eine projektorientierte fachlich praktische Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Zu Teil B kann erst nach positiver Absolvierung von Teil A angetreten werden. Im Teil A sind die berufsnotwendigen Lernergebnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (LAP-Niveau) gemäß Paragraph 21, Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2021,, nachzuweisen. Im Teil B sind die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Lernergebnisse nachzuweisen. Dazu zählen insbesondere Planung, Organisation und meisterliche Ausführung.

Modul 1 Teil A

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Das Modul 1 Teil A umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2,Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat berufsnotwendige Lernergebnisse im Rahmen der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf LAP-Niveau nachzuweisen. Dazu hat die Prüfungskommission ein Lernergebnis aus den folgenden auszuwählen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Wand- und Deckenbeschichtungsstoffe nach Vorgabe anzubringen,
    2. Ziffer 2
      Vorhänge und Dekorationen nach Vorgabe zu gestalten und anzufertigen sowie Karniesen- und Vorhangsysteme zu montieren oder
    3. Ziffer 3
      Bodenbeläge zu verlegen.
  3. Absatz 3,Darüber hinaus ist vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin das nachfolgend angeführte Lernergebnis entsprechend dem Qualifikationsniveau nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage, klassische und moderne Polsterarbeiten nach Vorgabe fachgerecht durchzuführen.

  4. Absatz 4,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit,
    3. Ziffer 3
      Optisches Erscheinungsbild der Werkstücke und Entsprechung gemäß den Regeln des Gewerkes.
  5. Absatz 5,Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 7 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 8 Stunden zu beenden.
  6. Absatz 6,Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Materialien verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Material von der Verwendung ausschließen.
  7. Absatz 7,Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die ihm/ihr bekannt gegebenen Halbfertigteile zur Prüfung mitzubringen.

Modul 1 Teil B

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Das Modul 1 Teil B umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf meisterlichem Niveau“.
  2. Absatz 2,Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlich-praktischen Lernergebnisse durch die Bearbeitung von betrieblichen Aufträgen nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die fachgerechte Planung von Arbeitsaufträgen insbesondere der Gestaltung und Ausstattung von Räumen, Raumteilen und allen Gewerken des Tapezierers- und des Dekorateurhandwerkes vorzunehmen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Gestaltung, Anfertigung, Montage und Restaurierung von Dekorationen aller Art von Räumen und Raumteilen sowie von Vorhängen sowohl innen als auch außen fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Anfertigung und Montage von Licht-, Sicht-, Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen sowohl innen als auch außen inklusive im Bereich der Großraumdekorationen auf Bühnen durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge des Bekleidens von Wänden und Decken mit Tapeten, Textilien, Leder und Kunststoffen innen und außen sowie zum Zimmermalen fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Arbeitsaufträge der Anfertigung, Aufarbeitung, Reparatur, Instandhaltung und Restaurierung von Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbeln inklusive Houssen, Paravents und Bettwaren fachgerecht durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      einen Sitz mit klassisch-traditionellen Arbeitstechniken aufzubauen sowie eine Lehne mit tiefer Heftung und Pfeifen klassisch und modern anzufertigen und
    7. Ziffer 7
      Arbeitsaufträge der Verlegung von Bodenbelägen sowohl innen als auch außen aus Textilien, Kunststoffen und Naturmaterialien inklusive Parkettböden, mineralische Spachtelböden, Kugelgarn- und Steinteppiche mit Ausnahme von Kunststein-, Naturstein-, Steingut- und keramischen Belägen durch Spannen, Kleben, Fixieren, loses Verlegen und thermisches Verschließen fachgerecht. durchzuführen.
  3. Absatz 3,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit,
    3. Ziffer 3
      Optisches Erscheinungsbild der Meisterarbeit und
    4. Ziffer 4
      Einhaltung der Regeln des Gewerkes.
  4. Absatz 4,Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 32 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 37 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5,Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Materialien verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Material von der Verwendung ausschließen.
  6. Absatz 6,Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die von ihm/ihr bekannt gegebenen Halbfertigteile zur Prüfung mitzubringen.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Paragraph 7,

Das Modul 2 ist eine fachlich mündliche Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Zu Teil B kann erst nach positiver Absolvierung von Teil A angetreten werden. Im Teil A hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Im Teil B sind die Lernergebnisse in Management, Qualitätsmanagement sowie im Sicherheitsmanagement unter Beweis zu stellen.

Modul 2 Teil A

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Das Modul 2 Teil A umfasst den Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2,Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung, die sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, nachfolgend angeführte Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Materialproben und Werkzeuge können in der Prüfung herangezogen werden.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      klassische und moderne Polsterarbeiten nach Vorgabe fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Wand- und Deckenbeschichtungsstoffe nach Vorgabe anzubringen,
    3. Ziffer 3
      Vorhänge und Dekorationen nach Vorgabe zu gestalten und anzufertigen sowie Karniesen- und Vorhangsysteme zu montieren,
    4. Ziffer 4
      Bodenbeläge zu verlegen und
    5. Ziffer 5
      seine/ihre Arbeit und Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen.
  3. Absatz 3,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Erkennen von Zusammenhängen.
  4. Absatz 4,Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 40 Minuten zu beenden.

Modul 2 Teil B

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,Das Modul 2 Teil B umfasst die beiden Gegenstände
    1. Ziffer eins
      Fachkompetenz und
    2. Ziffer 2
      Qualitätsmanagement und Sicherheitsmanagement.
  2. Absatz 2,Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.

Gegenstand „Fachkompetenz“

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Vom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse im Rahmen einer Projektpräsentation, in der sich der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin den Nachfragen durch die Prüfungskommission zum Zwecke der Begründung und Rechtfertigung seiner/ihrer Fähigkeiten zu stellen hat, nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die fachgerechte Planung von Arbeitsaufträgen insbesondere der Gestaltung und Ausstattung von Räumen, Raumteilen und Gewerken aller Art vorzunehmen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Gestaltung, Anfertigung, Montage und Restaurierung von Dekorationen aller Art von Räumen und Raumteilen sowie von Vorhängen sowohl innen als auch außen fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Anfertigung und Montage von Licht-, Sicht-, Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen sowohl innen als auch außen inklusive im Bereich der Großraumdekorationen auf Bühnen durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge des Bekleidens von Wänden und Decken mit Tapeten, Textilien, Leder und Kunststoffen innen und außen sowie zum Zimmermalen fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Arbeitsaufträge der Anfertigung, Aufarbeitung, Reparatur, Instandhaltung und Restaurierung von Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbeln inklusive Houssen, Paravents und Bettwaren fachgerecht durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      einen Sitz mit klassisch-traditionellen Arbeitstechniken aufzubauen sowie eine Lehne mit tiefer Heftung und Pfeifen klassisch und modern anzufertigen und
    7. Ziffer 7
      Arbeitsaufträge der Verlegung von Bodenbelägen sowohl innen als auch außen aus Textilien, Kunststoffen und Naturmaterialien inklusive Parkettböden, mineralische Spachtelböden, Kugelgarn- und Steinteppiche mit Ausnahme von Kunststein-, Naturstein-, Steingut- und keramischen Belägen durch Spannen, Kleben, Fixieren, loses Verlegen und thermisches Verschließen fachgerecht durchzuführen.
  2. Absatz 2,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit,
    3. Ziffer 3
      Erkennen von komplexen Zusammenhängen und
    4. Ziffer 4
      Beratungskompetenz.
  3. Absatz 3,Das Prüfungsgespräch hat mindestens 40 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 50 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Qualitätsmanagement und Sicherheitsmanagement“

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Vom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
    2. Ziffer 2
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
  2. Absatz 2,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit.
  3. Absatz 3,Das Prüfungsgespräch hat mindestens 10 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 20 Minuten zu beenden.

Modul 3: Fachtheoretische schriftliche Prüfung

Paragraph 12,

  1. Absatz eins,Das Modul 3 ist eine schriftliche Prüfung. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat dabei die dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Lernergebnisse unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2,Das Modul 3 umfasst den Gegenstand „Planungskompetenz und Anbotslegung“.
  3. Absatz 3,Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren.
  4. Absatz 4,Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  5. Absatz 5,Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, Allgemeine Prüfungsordnung ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.
  6. Absatz 6,Vom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die fachgerechte Planung von Arbeitsaufträgen insbesondere der Gestaltung und Ausstattung von Räumen, Raumteilen und Gewerken aller Art vorzunehmen,
    2. Ziffer 2
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den Ausschreibungsrichtlinien entsprechend zu kommunizieren und
    3. Ziffer 3
      den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.
  7. Absatz 7,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit,
    3. Ziffer 3
      Genauigkeit der Ausführung,
    4. Ziffer 4
      Nachvollziehbarkeit der Rechengänge,
    5. Ziffer 5
      Äußere Form der schriftlichen Darstellung und Perspektivische und maßstäbliche Treue.
  8. Absatz 8,Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 7 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 8 Stunden zu beenden.

Modul 4: Ausbilderprüfung

Paragraph 13,

Das Modul 4 besteht in der Ausbilderprüfung gemäß Paragraphen 29 a, ff BAG oder in der Absolvierung des Ausbilderkurses gemäß Paragraph 29 g, BAG.

Modul 5: Unternehmerprüfung

Paragraph 14,

Das Modul 5 besteht in der Unternehmerprüfung gemäß der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2004,.

Bewertung

Paragraph 15,

  1. Absatz eins,Für die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2,Das Modul 1 und das Modul 2 sind positiv bestanden, wenn alle Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden. Das Modul 3 ist positiv bestanden, wenn der Gegenstand dieses Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurde.
  3. Absatz 3,Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 3

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 4,Angerechnete Gegenstände werden in die Beurteilung, ob ein Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul nach Anrechnung

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

Modul 2

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 5,Die Meisterprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Meisterprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 16,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 17,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem 01.07.2023 in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Verordnung der Bundesinnung der Tapezierer, Dekorateure und Sattler über die Meisterprüfung für das Handwerk Tapezierer und Dekorateure, kundgemacht von der Bundesinnung der Tapezierer, Dekorateure und Sattler am 30. Jänner 2004 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3,Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu zwölf Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen.
  4. Absatz 4,Der Leiter/die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Meisterprüfung anzurechnen.

Bundesinnung der Maler und Tapezierer:

 

Komm.Rat Erwin Wieland

Mag. Franz Stefan Huemer

Bundesinnungsmeister

Bundesinnungsgeschäftsführer

Anlage 1

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 6, 10, 11 und 12 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer eins
    Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau
    • Strichaufzählung
      Durchführung von Arbeitsaufträgen der Planung
    • Strichaufzählung
      Durchführung von Arbeitsaufträgen der Gestaltung, Anfertigung, Montage, der Aufarbeitung, Reparatur, Restaurierung, des Bekleidens von Wänden und Decken sowie der Bodenverlegung
  2. Ziffer 2
    Unternehmensführung fachspezifisch
    • Strichaufzählung
      Praxisgerechter Kostenvoranschlag
    • Strichaufzählung
      Qualitäts- und Sicherheitsmanagement

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Tapezierer und Dekorateur-Meister/Die Tapezierer und Dekorateur-Meisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Tapezierer und Dekorateur-Meister/Die Tapezierer und Dekorateur-Meisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

QUALIFIKATIONSBEREICH: HANDWERKSAUSÜBUNG AUF MEISTERLICHEM NIVEAU

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Planung

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer eins
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, die fachgerechte Planung von Arbeitsaufträgen insbesondere der Gestaltung und Ausstattung von Räumen, Raumteilen und allen Gewerken des Tapezierers- und des Dekorateurhandwerkes vorzunehmen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Gebäudeplänen und Bauzeichnungen
  • Strichaufzählung
    Fachkunde insbesondere Stilkunde und Raumgestaltung
  • Strichaufzählung
    Farblehre, Farbtechnologie, Farbgestaltung, Farbordnungssysteme, Farbpsychologie
  • Strichaufzählung
    Werkstätteneinrichtung
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe sowie Materialien und Betriebsmittel, Werkstoff- und Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Gerüste (ausgenommen statisch belangreiche Gerüste), Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Arbeits-, Produktions-, Montage- und Befestigungstechniken
  • Strichaufzählung
    Fach- und Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde, Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    die Regeln des Gewerkes, berufsbezogene nationale und internationale Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien, technische Merkblätter
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz, vor Allem im Bereich der Restaurierung, sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kundenwünsche und -anforderungen erkennen, erfassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln sowie deren Umsetzung hinsichtlich auftragsspezifischen, optischen Gestaltungsmerkmalen, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit planen und entwerfen.
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsideen unter Berücksichtigung von Muster, Form und Farbe entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Entwürfe, einschlägige Werkzeichnungen, technische Zeichnungen, Fertigungszeichnungen, Konstruktionsskizzen, Bauzeichnungen oder -pläne sowohl digital als auch analog anfertigen, lesen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Räume oder Raumteile ausmessen und skizzieren.
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Längen-, Flächen-, Rapport-, Volums- und Gewichtsberechnungen vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, Materialien und Betriebsmittel nach entsprechender auftragsbezogener Eignung und Einsatzmöglichkeit, sowie nach betriebswirtschaftlichen Kriterien auswählen.
  • Strichaufzählung
    eine Materialaufstellung und Materialbedarfsberechnung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe nach der entsprechenden auftragsbezogenen Eignung und Einsatzmöglichkeit sowie nach betriebswirtschaftlichen Kriterien auswählen.
  • Strichaufzählung
    Gerüste (ausgenommen statisch belangreiche Gerüste), Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe auswählen.
  • Strichaufzählung
    Arbeits-, Produktions-, Montage- und Befestigungstechniken auswählen und planen.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Arbeitsauftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsleistungen mit anderen Projektbeteiligten zeitlich und örtlich planen und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der Planung kundengerecht kommunizieren und präsentieren sowie entsprechend den Kundenwünschen anpassen sowie seiner/ihrer Warn- und Hinweispflicht nachkommen.
  • Strichaufzählung
    für die fachliche Umsetzung der Werkstätteneinrichtung sorgen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der Regeln des Gewerkes, der berufsbezogenen Normen, der facheinschlägigen technischen Richtlinien und technischer Merkblätter sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere berufsbezogener Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz betreffend der fachgerechten Entsorgung, aber auch besonders betreffend genehmigungspflichtigen Anlagen sicherstellen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Gestaltung, Anfertigung, Montage, der Aufarbeitung, Reparatur, Restaurierung, des Bekleidens von Wänden und Decken sowie der Bodenverlegung

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 2
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Gestaltung, Anfertigung, Montage und Restaurierung von Dekorationen aller Art von Räumen und Raumteilen sowie von Vorhängen sowohl innen als auch außen fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde, Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Gebäudeplänen und Bauzeichnungen
  • Strichaufzählung
    Angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Fachkunde insbesondere Stilkunde und Raumgestaltung
  • Strichaufzählung
    Farblehre, Farbtechnologie, Farbgestaltung, Farbordnungssysteme, Farbpsychologie
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe sowie Materialien und Betriebsmittel, Werkstoff- und Materialkunde insbesondere Materialbeurteilung
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Gerüste (ausgenommen statisch belangreiche Gerüste), Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe, Arbeits-, Produktions-, Montage-, Restaurierungs- und Befestigungstechniken
  • Strichaufzählung
    Wärme- und Schallschutzmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Bauteil-, Dehnungs- und Anschlussfugen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrolle und Fehleranalyse und -behebung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    die Regeln des Gewerkes, berufsbezogene nationale und internationale Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien, technische Merkblätter insbesondere betreffend Windschutzklassen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz, vor Allem im Bereich der Restaurierung, sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe vorbereiten, koordinieren, durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsideen unter Berücksichtigung von Muster, Form und Farbe umsetzen.
  • Strichaufzählung
    einschlägige Werkzeichnungen, technische Zeichnungen, Fertigungszeichnungen, Konstruktionsskizzen, Bauzeichnungen oder -pläne sowohl digital als auch analog lesen, interpretieren und die Umsetzung danach ausführen.
  • Strichaufzählung
    Räume oder Raumteile ausmessen und skizzieren.
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Längen-, Flächen-, Rapport-, Volums- und Gewichtsberechnungen vornehmen.
  • Strichaufzählung
    althergebrachte und neuzeitliche Werk- und Hilfsstoffe, Materialien und Betriebsmittel nach entsprechender auftragsbezogener Eignung und Einsatzmöglichkeit prüfen, beurteilen, aufbereiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe nach der entsprechenden Eignung, Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Gerüste, Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe, für die keine statischen Kenntnisse erforderlich sind und die ausschließlich für die Ausübung der eigenen Tätigkeit verwendet werden, auswählen, aufstellen, bedienen, Instand halten und abtragen.
    • Strichaufzählung
      Arbeits-, Produktions-, Montage-, und Befestigungstechniken sowie Restaurierungstechniken entlang der Stilepochen auswählen und anwenden wie zum Beispiel:
    • Strichaufzählung
      Näharbeiten mit Maschine an unterschiedlichen textilen Werkstoffen
    • Strichaufzählung
      Dekorieren
    • Strichaufzählung
      Dübel- und Klebetechniken
    • Strichaufzählung
      Schallschutzelemente anbringen
    • Strichaufzählung
      Techniken zur Montage von Befestigungselementen, Profilen, Stangen, Schienen- und Abschlusselementen insbesondere Anbringen von Posamenten
    • Strichaufzählung
      Wärme- und Schallschutzelemente anbringen
  • Strichaufzählung
    erforderliche Finalisierungsarbeiten wie zum Beispiel betreffend Bauteil-, Dehnungs- und Anschlussfugen vornehmen.
  • Strichaufzählung
    eine Qualitätskontrolle insbesondere hinsichtlich fachlicher und auftragsspezifischer Kriterien durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Verarbeitungsfehler erkennen und erforderliche Maßnahmen ableiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    ein Übernahme- und Prüfprotokoll erstellen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der Regeln des Gewerkes, der berufsbezogenen Normen, der facheinschlägigen technischen Richtlinien und technischer Merkblätter sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere berufsbezogener Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz betreffend der fachgerechten Entsorgung sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 3
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Anfertigung und Montage von Licht-, Sicht-, Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen sowohl innen als auch außen inklusive im Bereich der Großraumdekorationen auf Bühnen durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde, Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Gebäudeplänen und Bauzeichnungen
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktion und Handhabung von Licht-, Sicht-, Sonnenschutz und Verdunkelungsanlagen insbesondere digitale Steuerung
  • Strichaufzählung
    Angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Fachkunde insbesondere Stilkunde und Raumgestaltung
  • Strichaufzählung
    Farblehre, Farbtechnologie, Farbgestaltung, Farbordnungssysteme, Farbpsychologie
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe sowie Materialien und Betriebsmittel, Werkstoff- und Materialkunde insbesondere Materialbeurteilung
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Gerüste (ausgenommen statisch belangreiche Gerüste), Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Arbeits-, Produktions-, Montage- und Befestigungstechniken
  • Strichaufzählung
    Wärme- und Schallschutzmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrolle und Fehleranalyse und -behebung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    die Regeln des Gewerkes, berufsbezogene nationale und internationale Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien, technische Merkblätter insbesondere Vorgaben betreffend Blendschutz und Windschutzklassen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, von Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz, vor Allem im Bereich der Restaurierung, sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe vorbereiten, koordinieren, durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsideen unter Berücksichtigung von Muster, Form und Farbe sowie technischer Vorgaben des Herstellers betreffend zum Beispiel Blendschutz umsetzen.
  • Strichaufzählung
    einschlägige Werkzeichnungen, technische Zeichnungen, Fertigungszeichnungen, Konstruktionsskizzen, Bauzeichnungen oder -pläne sowohl digital als auch analog lesen, interpretieren und die Umsetzung danach ausführen.
  • Strichaufzählung
    Räume oder Raumteile ausmessen und skizzieren.
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Längen-, Flächen-, Rapport-, Volums- und Gewichtsberechnungen vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, Materialien und Betriebsmittel nach entsprechender auftragsbezogener Eignung und Einsatzmöglichkeit prüfen, beurteilen, aufbereiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe nach der entsprechenden Eignung, Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Gerüste, Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe, für die keine statischen Kenntnisse erforderlich sind und die ausschließlich für die Ausübung der eigenen Tätigkeit verwendet werden, auswählen, aufstellen, bedienen, Instand halten und abtragen.
  • Strichaufzählung
    Arbeits-, Produktions-, Montage- und Befestigungstechniken auswählen und anwenden wie zum Beispiel:
    • Strichaufzählung
      Bespannen von Sonnenschutzanlagen
    • Strichaufzählung
      Dübel- und Klebetechniken
    • Strichaufzählung
      Techniken zur Montage von Befestigungselementen, Profilen, Stangen, Schienen- und Abschlusselementen wie zum Beispiel entsprechende Fundamentierung
    • Strichaufzählung
      thermische Entkopplung
    • Strichaufzählung
      Wärme- und Schallschutzelemente anbringen
    • Strichaufzählung
      digitales und manuelles Einstellen der Anlagen
    • Strichaufzählung
      erforderliche Finalisierungsarbeiten
  • Strichaufzählung
    eine Qualitätskontrolle insbesondere hinsichtlich fachlicher und auftragsspezifischer Kriterien durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Verarbeitungsfehler erkennen und erforderliche Maßnahmen ableiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    ein Übernahme- und Prüfprotokoll erstellen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der Regeln des Gewerkes, der berufsbezogenen Normen, der facheinschlägigen technischen Richtlinien und technischer Merkblätter sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere berufsbezogener Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz betreffend der fachgerechten Entsorgung, aber auch besonders hinsichtlich betreffend bewilligungspflichtigen Anlagen sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 4
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge des Bekleidens von Wänden und Decken mit Tapeten, Textilien, Leder und Kunststoffen innen und außen sowie zum Zimmermalen fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde, Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Gebäudeplänen und Bauzeichnungen
  • Strichaufzählung
    Angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Fachkunde insbesondere Stilkunde und Raumgestaltung
  • Strichaufzählung
    Farblehre, Farbtechnologie, Farbgestaltung, Farbordnungssysteme, Farbpsychologie
  • Strichaufzählung
    Arten von Beschichtungsuntergründen
  • Strichaufzählung
    Mängel und Schäden von und an Beschichtungsuntergründen insbesondere betreffend Schimmel-, Kondensat- und Feuchtigkeitsschäden
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Mängel- und Schadensbehebung an Beschichtungsuntergründen
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe sowie Materialien und Betriebsmittel, Werkstoff- und Materialkunde insbesondere Materialbeurteilung
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Gerüste (ausgenommen statisch belangreiche Gerüste), Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken insbesondere Techniken des Anbringens von Wand- und Deckenbeschichtungsstoffen
  • Strichaufzählung
    Wärme- und Schallschutzmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Bauteil-, Dehnungs- und Anschlussfugen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrolle und Fehleranalyse und -behebung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    die Regeln des Gewerkes, berufsbezogene nationale und internationale Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien, technische Merkblätter
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz, vor Allem im Bereich der Restaurierung, sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe vorbereiten, koordinieren, durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsideen unter Berücksichtigung von Muster, Form und Farbe umsetzen.
  • Strichaufzählung
    einschlägige Werkzeichnungen, technische Zeichnungen, Fertigungszeichnungen, Konstruktionsskizzen, Bauzeichnungen oder -pläne sowohl digital als auch analog lesen, interpretieren und die Umsetzung danach ausführen.
  • Strichaufzählung
    Räume oder Raumteile ausmessen und skizzieren.
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Längen-, Flächen-, Rapport-, Volums- und Gewichtsberechnungen vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Beschichtungsuntergründe erkennen und bewerten.
  • Strichaufzählung
    Schäden und Mängel an Beschichtungsuntergründen identifizieren und daraus erforderliche Maßnahmen ableiten und durchführen wie zum Beispiel Schimmelursachen, Kondensat- und Feuchtigkeitsschäden erkennen, beurteilen und beheben.
  • Strichaufzählung
    pH-Werte messen, beurteilen und einstellen.
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, Materialien und Betriebsmittel nach entsprechender auftragsbezogener Eignung und Einsatzmöglichkeit prüfen, beurteilen, aufbereiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe nach der entsprechenden Eignung, Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Gerüste, Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe, für die keine statischen Kenntnisse erforderlich sind und die ausschließlich für die Ausübung der eigenen Tätigkeit verwendet werden, auswählen, aufstellen, bedienen, Instand halten und abtragen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken insbesondere Techniken zur Vorbereitung des Beschichtungsuntergrundes und Techniken des Anbringens von Wand- und Deckenbeschichtungsstoffen auswählen und anwenden wie zum Beispiel:
    • Strichaufzählung
      Abdeckarbeiten
    • Strichaufzählung
      Bürsten
    • Strichaufzählung
      Schleifen
    • Strichaufzählung
      Entschichtungstechniken
    • Strichaufzählung
      Vorstreichen
    • Strichaufzählung
      Trockenbau und Spachteln
    • Strichaufzählung
      Verlegung von Wand- und Deckendekorprofilen
    • Strichaufzählung
      Spalieren inklusive Vorarbeiten
    • Strichaufzählung
      Verlegen mit thermischem Verschluss
    • Strichaufzählung
      Verkleben insbesondere von Wand- und Deckenbelägen
    • Strichaufzählung
      Malen
    • Strichaufzählung
      Techniken der Wand- und Deckenbespannung
    • Strichaufzählung
      Anbringen von Outdoor-Tapeten inkl. Untergrundarbeiten
    • Strichaufzählung
      Erstellen einer Tapetentüre
    • Strichaufzählung
      Wärme- und Schallschutzelemente anbringen
  • Strichaufzählung
    erforderliche Finalisierungsarbeiten wie zum Beispiel betreffend Bauteil-, Dehnungs- und Anschlussfugen vornehmen.
  • Strichaufzählung
    eine Qualitätskontrolle insbesondere hinsichtlich fachlicher und auftragsspezifischer Kriterien durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Verarbeitungsfehler erkennen und erforderliche Maßnahmen ableiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    ein Übernahme- und Prüfprotokoll erstellen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der Regeln des Gewerkes, der berufsbezogenen Normen, der facheinschlägigen technischen Richtlinien und technischer Merkblätter sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere berufsbezogener Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz betreffend der fachgerechten Entsorgung sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 5
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, einen Sitz mit klassisch-traditionellen Arbeitstechniken aufzubauen sowie eine Lehne mit tiefer Heftung und Pfeifen klassisch und modern anzufertigen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde, Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Fachkunde insbesondere Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Farblehre, Farbtechnologie, Farbgestaltung, Farbordnungssysteme, Farbpsychologie
  • Strichaufzählung
    klassisch-traditionelle Arten und Aufbau von Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbeln
  • Strichaufzählung
    Zustands- bzw. Funktionskontrolle sowie Mängel- und Schadensfeststellung an Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbeln
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe sowie Materialien und Betriebsmittel, Werkstoff- und Materialkunde insbesondere Materialbeurteilung
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    klassische und traditionelle Arbeits- und Befestigungstechniken
  • Strichaufzählung
    Schallschutzmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrolle und Fehleranalyse und -behebung
  • Strichaufzählung
    die Regeln des Gewerkes, berufsbezogene nationale und internationale Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien, technische Merkblätter
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz, vor Allem im Bereich der Restaurierung, sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe vorbereiten, koordinieren, durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsideen unter Berücksichtigung von Muster, Form und Farbe umsetzen.
  • Strichaufzählung
    einschlägige Werkzeichnungen, technische Zeichnungen, Fertigungszeichnungen, Konstruktionsskizzen sowohl digital als auch analog lesen, interpretieren und die Umsetzung danach ausführen.
  • Strichaufzählung
    althergebrachte Werk- und Hilfsstoffe, Materialien und Betriebsmittel nach entsprechender auftragsbezogener Eignung und Einsatzmöglichkeit prüfen, beurteilen, aufbereiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe nach der entsprechenden Eignung, Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbel ausmessen und skizzieren.
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Längen-, Flächen-, Rapport-, Volums- und Gewichtsberechnungen vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Sitzhöhe und -tiefe anhand der Proportionen des goldenen Schnittes eruieren.
  • Strichaufzählung
    eine Zustands- bzw. Funktionskontrolle an Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbeln durchführen.
  • Strichaufzählung
    Arbeits-, und Befestigungstechniken entlang der Stilepochen auswählen und anwenden wie zum Beispiel:
    • Strichaufzählung
      Begurten
    • Strichaufzählung
      Federstellen
    • Strichaufzählung
      Schnüren
    • Strichaufzählung
      Fassonieren
    • Strichaufzählung
      Füllen
    • Strichaufzählung
      Garnieren
    • Strichaufzählung
      Pikieren
    • Strichaufzählung
      Beziehen
    • Strichaufzählung
      Anbringen des Polsteruntergrundes und der Unterfederung
    • Strichaufzählung
      Schallschutzelemente anbringen
    • Strichaufzählung
      Änderungen und Anfertigung von Polstergestellen
    • Strichaufzählung
      erforderliche Finalisierungsarbeiten
  • Strichaufzählung
    eine Qualitätskontrolle insbesondere hinsichtlich fachlicher und auftragsspezifischer Kriterien durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Verarbeitungsfehler erkennen und erforderliche Maßnahmen ableiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    ein Übernahme- und Prüfprotokoll erstellen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der Regeln des Gewerkes, der berufsbezogenen Normen, der facheinschlägigen technischen Richtlinien und technischer Merkblätter sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere berufsbezogener Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz betreffend der fachgerechten Entsorgung sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 6
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Anfertigung, Aufarbeitung, Reparatur, Instandhaltung und Restaurierung von Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbeln inklusive Houssen, Paravents und Bettwaren fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde, Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Gebäudeplänen und Bauzeichnungen
  • Strichaufzählung
    Angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Fachkunde insbesondere Stilkunde und Raumgestaltung
  • Strichaufzählung
    Farblehre, Farbtechnologie, Farbgestaltung, Farbordnungssysteme, Farbpsychologie
  • Strichaufzählung
    Arten und Aufbau von Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbeln
  • Strichaufzählung
    Zustands- bzw. Funktionskontrolle sowie Mängel- und Schadensfeststellung an Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbeln
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe sowie Materialien und Betriebsmittel, Werk- stoff- und Materialkunde insbesondere Materialbeurteilung
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Gerüste (ausgenommen statisch belangreiche Gerüste), Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Arbeits-, Produktions-, Montage-, Befestigungs- und Reparaturtechniken
  • Strichaufzählung
    Schallschutzmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrolle und Fehleranalyse und -behebung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    die Regeln des Gewerkes, berufsbezogene nationale und internationale Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien, technische Merkblätter
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz, vor Allem im Bereich der Restaurierung, sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe vorbereiten, koordinieren, durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsideen unter Berücksichtigung von Muster, Form und Farbe umsetzen.
  • Strichaufzählung
    einschlägige Werkzeichnungen, technische Zeichnungen, Fertigungszeichnungen, Konstruktionsskizzen, Bauzeichnungen oder -pläne sowohl digital als auch analog lesen, interpretieren und die Umsetzung danach ausführen.
  • Strichaufzählung
    Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbel sowie Räume und Raumteile ausmessen und skizzieren.
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Längen-, Flächen-, Rapport-, Volums- und Gewichtsberechnungen vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Sitzhöhe und -tiefe anhand der Proportionen des goldenen Schnittes eruieren.
  • Strichaufzählung
    eine Zustands- bzw. Funktionskontrolle an Polster-, Sitz-, Schlaf- und Liegemöbeln durchführen.
  • Strichaufzählung
    Mängel und Schäden feststellen und beurteilen sowie daraus abgeleitete Maßnahmen der Reparatur durchführen.
  • Strichaufzählung
    althergebrachte und neuzeitliche Werk- und Hilfsstoffe, Materialien und Betriebsmittel nach entsprechender auftragsbezogener Eignung und Einsatzmöglichkeit prüfen, beurteilen, aufbereiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe nach der entsprechenden Eignung, Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Gerüste, Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe, für die keine statischen Kenntnisse erforderlich sind und die ausschließlich für die Ausübung der eigenen Tätigkeit verwendet werden, auswählen, aufstellen, bedienen, Instand halten und abtragen.
  • Strichaufzählung
    Arbeits-, Produktions-, Montage-, Befestigungs- und Reparaturtechniken sowie Restaurierungstechniken entlang der Stilepochen auswählen und anwenden wie zum Beispiel:
    • Strichaufzählung
      Begurten
    • Strichaufzählung
      Federstellen
    • Strichaufzählung
      Schnüren
    • Strichaufzählung
      Fassonieren
    • Strichaufzählung
      Füllen
    • Strichaufzählung
      Garnieren
    • Strichaufzählung
      Pikieren
    • Strichaufzählung
      Beziehen
    • Strichaufzählung
      Anbringen des Polsteruntergrundes und der Unterfederung
    • Strichaufzählung
      Einbringen von Federkernen und Schaumstoffkombinationen
    • Strichaufzählung
      Schallschutzelemente anbringen
    • Strichaufzählung
      Anbringen von Posamenten
    • Strichaufzählung
      Änderungen und Anfertigung von Polstergestellen
    • Strichaufzählung
      fachgerechte Reinigung und Pflege insbesondere von Textilien und Füllstoffen
    • Strichaufzählung
      erforderliche Finalisierungsarbeiten
  • Strichaufzählung
    eine Qualitätskontrolle insbesondere hinsichtlich fachlicher und auftragsspezifischer Kriterien durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Verarbeitungsfehler erkennen und erforderliche Maßnahmen ableiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    ein Übernahme- und Prüfprotokoll erstellen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der Regeln des Gewerkes, der berufsbezogenen Normen, der facheinschlägigen technischen Richtlinien und technischer Merkblätter sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere berufsbezogener Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz betreffend der fachgerechten Entsorgung sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 7
    Arbeitsaufträge der Verlegung von Bodenbelägen sowohl innen als auch außen aus Textilien, Kunststoffen und Naturmaterialien inklusive Parkettböden, mineralische Spachtelböden, Kugelgarn- und Steinteppiche mit Ausnahme von Kunststein-, Naturstein-, Steingut- und keramischen Belägen durch Spannen, Kleben, Fixieren, loses Verlegen und thermisches Verschließen fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde, Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Gebäudeplänen und Bauzeichnungen
  • Strichaufzählung
    Angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Fachkunde insbesondere Stilkunde und Raumgestaltung
  • Strichaufzählung
    Farblehre, Farbtechnologie, Farbgestaltung, Farbordnungssysteme, Farbpsychologie
  • Strichaufzählung
    Arten von Bodenuntergründen
  • Strichaufzählung
    Mängel und Schäden von und an Bodenuntergründen insbesondere betreffend Schimmel-, Kondensat- und Feuchtigkeitsschäden
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Mängel- und Schadensbehebung an Bodenuntergründen
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe sowie Materialien und Betriebsmittel, Werkstoff- und Materialkunde insbesondere Materialbeurteilung
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Gerüste (ausgenommen statisch belangreiche Gerüste), Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe
  • Strichaufzählung
    Arbeits-, Produktions-, Montage- und Befestigungstechniken
  • Strichaufzählung
    Wärme- und Schallschutzmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Bauteil-, Dehnungs- und Anschlussfugen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrolle und Fehleranalyse und -behebung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    die Regeln des Gewerkes, berufsbezogene nationale und internationale Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien, technische Merkblätter
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz, vor Allem im Bereich der Restaurierung, sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe vorbereiten, koordinieren, durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsideen unter Berücksichtigung von Muster, Form und Farbe umsetzen.
  • Strichaufzählung
    einschlägige Werkzeichnungen, technische Zeichnungen, Fertigungszeichnungen, Konstruktionsskizzen, Bauzeichnungen oder -pläne sowohl digital als auch analog lesen, interpretieren und die Umsetzung danach ausführen.
  • Strichaufzählung
    Räume oder Raumteile ausmessen und skizzieren.
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Längen-, Flächen-, Rapport-, Volums- und Gewichtsberechnungen vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Bodenuntergründe erkennen und bewerten.
  • Strichaufzählung
    Schäden und Mängel an Bodenuntergründen identifizieren und daraus erforderliche Maßnahmen ableiten und durchführen wie zum Beispiel Schimmelursachen, Kondensat- und Feuchtigkeitsschäden erkennen, beurteilen und beheben.
  • Strichaufzählung
    pH-Werte messen, beurteilen und einstellen.
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, Materialien und Betriebsmittel nach entsprechender auftragsbezogener Eignung und Einsatzmöglichkeit prüfen, beurteilen, aufbereiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsbehelfe nach der entsprechenden Eignung, Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Gerüste, Arbeitsbühnen und andere Aufstiegsbehelfe, für die keine statischen Kenntnisse erforderlich sind und die ausschließlich für die Ausübung der eigenen Tätigkeit verwendet werden, auswählen, aufstellen, bedienen, Instand halten und abtragen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken insbesondere Techniken von Bodenbelagsarbeiten und Techniken der Bodenverlegung inklusive Vorbereitung des Untergrundes auswählen und anwenden wie zum Beispiel:
    • Strichaufzählung
      Abdeckarbeiten
    • Strichaufzählung
      Grundier- und Oberflächenbearbeitung
    • Strichaufzählung
      Bürsten
    • Strichaufzählung
      Schleifen
    • Strichaufzählung
      Be- und Entschichtungstechniken
    • Strichaufzählung
      Einpassen
    • Strichaufzählung
      Aufbringen von Spachtelmasse auf Bodenoberflächen insbesondere Rakeltechnik
    • Strichaufzählung
      thermischer Verschluss
    • Strichaufzählung
      Verlegen an Boden, Wand und Decke insbesondere Kleben, Fixieren, loses Verlegen und Verspannen
    • Strichaufzählung
      Entkoppeln
    • Strichaufzählung
      Verlegen von Wanddekorprofilen
    • Strichaufzählung
      Einstrahlen, Vergüten und Verfestigen von Steinteppichen
    • Strichaufzählung
      Wärme- und Schallschutzelemente anbringen
    • Strichaufzählung
      fachgerechte Reinigung und Pflege
  • Strichaufzählung
    erforderliche Finalisierungsarbeiten wie zum Beispiel betreffend Bauteil-, Dehnungs- und Anschlussfugen vornehmen.
  • Strichaufzählung
    eine Qualitätskontrolle insbesondere hinsichtlich fachlicher und auftragsspezifischer Kriterien durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Verarbeitungsfehler erkennen und erforderliche Maßnahmen ableiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    ein Übernahme- und Prüfprotokoll (CM Messung) erstellen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der Regeln des Gewerkes, der berufsbezogenen Normen, der facheinschlägigen technischen Richtlinien und technischer Merkblätter sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere berufsbezogener Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz betreffend der fachgerechten Entsorgung sicherstellen.

QUALIFIKATIONSBEREICH: UNTERNEHMENSFÜHRUNG FACHSPEZIFISCH

Praxisgerechter Kostenvoranschlag

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 8
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den Ausschreibungsrichtlinien entsprechend zu kommunizieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitskunde, Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    branchenübliches Leistungsangebot
  • Strichaufzählung
    kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Schritte von Ausschreibungsverfahren
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Fachkunde
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Fachkalkulation
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung
  • Strichaufzählung
    angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    Betriebsmittelkosten
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    die Regeln des Gewerkes, berufsbezogene nationale und internationale Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien, technische Merkblätter
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz, vor Allem im Bereich der Restaurierung, sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsskizzen, Detailzeichnungen und Schemata sowie Leitungs-, Montage- und Maßskizzen anfertigen, lesen, interpretieren, auswerten und für die Kalkulation vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    eine branchenspezifische Leistungsbeschreibung kundenfreundlich darstellen.
  • Strichaufzählung
    geplante Arbeitsverfahren auswählen.
  • Strichaufzählung
    benötigtes Material sowie Arbeitsmittel auswählen.
  • Strichaufzählung
    eine Materialaufstellung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Materialbedarfsberechnung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Personal- und Sachkosten berechnen unter Berücksichtigung von
    • Strichaufzählung
      Lohnkosten
    • Strichaufzählung
      Lohnnebenkosten
    • Strichaufzählung
      Betriebsmittelkosten
    • Strichaufzählung
      Gemeinkosten
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Überlegungen hinsichtlich der Abwägung unternehmerischen Risikos und Gewinns berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der Regeln des Gewerkes, der berufsbezogenen Normen, der facheinschlägigen technischen Richtlinien und technischer Merkblätter sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere berufsbezogener Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 9
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    die Regeln des Gewerkes, berufsbezogene nationale und internationale Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien, technische Merkblätter
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz, vor Allem im Bereich der Restaurierung, sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    eine Fertigungsdauer ermitteln.
  • Strichaufzählung
    einen notwendigen Zeitbedarf des Arbeitsauftrages ermitteln.
  • Strichaufzählung
    eine Auftragsplanung mit anderen Aufträgen des Unternehmens sowie dem Kundenwunsch abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der Regeln des Gewerkes, der berufsbezogenen Normen, der facheinschlägigen technischen Richtlinien und technischer Merkblätter sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere berufsbezogener Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz sicherstellen.

Qualitäts- und Sicherheitsmanagement

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 10
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung und -optimierung
  • Strichaufzählung
    Betriebswirtschaftliches Management
  • Strichaufzählung
    Materialkunde und Materialbeurteilung
  • Strichaufzählung
    Fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    die Regeln des Gewerkes, berufsbezogene nationale und internationale Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien, technische Merkblätter
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz, vor Allem im Bereich der Restaurierung, sowie insbesondere zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -optimierung auswählen, einleiten sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Dienstleistungen gemäß der Auftragserteilung in der gebotenen fachlichen Qualität und Güte durchführen.
  • Strichaufzählung
    Kunden unter Zuhilfenahme von digitalen und analogen Präsentationsmethoden fachgerecht beraten.
  • Strichaufzählung
    Vor,- Zwischen- und Nachkalkulationen durchführen, um die Wirtschaftlichkeit seines Tuns zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen daraus abzuleiten.
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Kennzahlen lesen und interpretieren, um Steuerungsmaßnahmen daraus abzuleiten und umzusetzen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Qualitätsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    seine/ihre Tätigkeiten unter Bedachtnahme auf den aktuellen Stand der Technik auf den Gebieten Umweltschutz, wirtschaftlicher Energieeinsatz sowie rationelle Herstellungs- und Arbeitsmethoden umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der Regeln des Gewerkes, der berufsbezogenen Normen, der facheinschlägigen technischen Richtlinien und technischer Merkblätter sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere berufsbezogener Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz sicherstellen.

LERNERGEBNIS:

  1. Ziffer 11
    Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Umsetzung von arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen (ASchG und diesbezügliche Verordnungen), umweltschutzrechtliche Bestimmungen (zB AWG und diesbezügliche Verordnungen) und sonstige Sicherheitsvorschriften (zB Chemikalienrecht, ADR [Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße]) betreffend:
  • Strichaufzählung
    Technischer Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnenschutz
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung wie zum Beispiel bezüglich Absturzgefahr bei Überkopfarbeiten im Bereich Licht-, Sicht-, Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen oder im Zusammenhang mit Arbeiten im öffentlichen Bereich sowie Gastronomie (hohe Zugkräfte, Befestigungen von Wand- und Deckenelementen, Brandschutz, Gerüstbau (ausgenommen statisch belangreicher Gerüste etc.)
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen im Bereich der bewilligungspflichtigen Licht-, Sicht-, Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen betreffend Arbeit mit gefährlichen Stoffen (Explosions- und Brandgefahr)
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur fachgerechten Behandlung, Lagerung und Entsorgung von Arbeits- und Werkstoffen sowie anderem, insbesondere giftigem Material
  • Strichaufzählung
    Fachtechnologie
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    die Regeln des Gewerkes, berufsbezogene nationale und internationale Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien, technische Merkblätter insbesondere OIB Richtlinien betreffend:
    • Strichaufzählung
      Allgemeine Vertragsbestimmungen
    • Strichaufzählung
      Baunormen für Professionisten
    • Strichaufzählung
      Materialnormen
    • Strichaufzählung
      Sicherheitsnormen
    • Strichaufzählung
      Arbeitssicherheit
    • Strichaufzählung
      Gesundheitsschutz
    • Strichaufzählung
      Unfallverhütung
    • Strichaufzählung
      Brandschutz
    • Strichaufzählung
      Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere berufsbezogene Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz, vor Allem im Bereich der Restaurierung, sowie insbesondere zum Umweltschutz wie zum Beispiel:
    • Strichaufzählung
      VEXAT (Verordnung über explosionsfähige Atmosphären)
    • Strichaufzählung
      StVO
    • Strichaufzählung
      Vorgaben zu Maßnahmen der Evaluierung am Bau
  • Strichaufzählung
    digitale Hilfsmittel

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des Sicherheitsmanagements auswählen, implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    eine geeignete individuelle Schutzausrüstung auswählen, bereitstellen sowie für deren Funktionstüchtigkeit sorgen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsunterweisungen durchführen und dokumentieren sowie entsprechend der gesetzlichen vorgeschriebenen Frequenz wiederholen.
  • Strichaufzählung
    eine fachgerechte Behandlung, Lagerung und Entsorgung von Arbeits- und Werkstoffen sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie entsprechend den Anweisungen aus den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen
  • Strichaufzählung
    eine laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung der Regeln des Gewerkes, der berufsbezogenen Normen, der facheinschlägigen technischen Richtlinien und technischer Merkblätter sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere berufsbezogener Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Dritter, zum Schutz historischer Substanz sowie insbesondere zum Umweltschutz sicherstellen.

Anlage 2

Lernergebnisse auf LAP-Niveau – Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter Paragraphen 5 und 8 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten, die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.

Modul 1 Teil A

Gegenstand Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, klassische und moderne Polsterarbeiten nach Vorgabe fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechnik des Aufbaus klassischer und moderner Polstermöbel
  • Strichaufzählung
    Farblehre
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    klassische und moderne Polstermöbel aufbauen.
  • Strichaufzählung
    geeignetes Material und Werkzeug auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Polster- und Polsterhilfsmaterial einbringen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken des Aufbaus klassischer und moderner Polstermöbel auswählen und durchführen wie zum Beispiel
    • Strichaufzählung
      Schnüren
    • Strichaufzählung
      Begurten
    • Strichaufzählung
      Federstellen
    • Strichaufzählung
      Füllen
    • Strichaufzählung
      Garnieren
    • Strichaufzählung
      Pikieren
    • Strichaufzählung
      Beziehen mit Bezugsstoff
    • Strichaufzählung
      Einbringen von Federkernen
    • Strichaufzählung
      Einbringen von Schaumstoffkombinationen
    • Strichaufzählung
      Bepolstern
  • Strichaufzählung
    erforderliche Abschlussarbeiten durchführen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, Wand- und Deckenbeschichtungsstoffe nach Vorgabe anzubringen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken der Wand- und Deckenbeschichtung
  • Strichaufzählung
    Farblehre
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den Untergrund prüfen und vorbereiten zum Beispiel durch
    • Strichaufzählung
      Säubern
    • Strichaufzählung
      Bürsten
    • Strichaufzählung
      Schleifen
    • Strichaufzählung
      Absaugen
    • Strichaufzählung
      Ausbessern von Fehlstellen
    • Strichaufzählung
      Vorstreichen
  • Strichaufzählung
    Wand- und Deckenbeschichtungsstoffe vorbereiten und bearbeiten.
  • Strichaufzählung
    geeignetes Material und Werkzeug auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    eine rapportgerechte Verlegung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken der Wand- und Deckenbeschichtung auswählen und durchführen wie zum Beispiel
    • Strichaufzählung
      Spalieren
    • Strichaufzählung
      Verlegen
    • Strichaufzählung
      Verkleben
    • Strichaufzählung
      Verspannen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, Vorhänge und Dekorationen nach Vorgabe zu gestalten und anzufertigen sowie Karniesen- und Vorhangsysteme zu montieren.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken der Montage, der Befestigung und des Nähens
  • Strichaufzählung
    Farblehre
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    geeignetes Material und Werkzeug auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    eine rapportgerechte Verarbeitung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Zuschnitte anfertigen und diese mit einem Befestigungssystem zusammenführen.
  • Strichaufzählung
    Falten- und Wellenbänder sowie Falten legen, vernähen und kleben.
  • Strichaufzählung
    Vorhangsysteme an Decken und Wänden fachgerecht befestigen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken der Montage, Befestigung und des Nähens auswählen und durchführen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, Bodenbeläge zu verlegen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken des Bodenverlegens
  • Strichaufzählung
    Farblehre
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Beschaffenheit von Böden prüfen und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    den Untergrund prüfen und vorbereiten zum Beispiel durch
    • Strichaufzählung
      Säubern
    • Strichaufzählung
      Bürsten
    • Strichaufzählung
      Schleifen
    • Strichaufzählung
      Absaugen
    • Strichaufzählung
      Ausbessern von Fehlstellen
    • Strichaufzählung
      Vorstreichen
  • Strichaufzählung
    geeignetes Material und Werkzeug auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken des Bodenverlegens auswählen und durchführen insbesondere für zum Beispiel
    • Strichaufzählung
      Teppichböden
    • Strichaufzählung
      Spannteppiche
    • Strichaufzählung
      elastische Bodenbeläge
    • Strichaufzählung
      Parkett- und Laminatböden
  • Strichaufzählung
    Bodenbeläge einpassen und verkleben.
  • Strichaufzählung
    Anschlussfugen herstellen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen.

Modul 2 Teil A

Gegenstand Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, klassische und moderne Polsterarbeiten nach Vorgabe fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechnik des Aufbaus klassischer und moderner Polstermöbel
  • Strichaufzählung
    Farblehre
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    klassische und moderne Polstermöbel aufbauen.
  • Strichaufzählung
    geeignetes Material und Werkzeug auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Polster- und Polsterhilfsmaterial einbringen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken des Aufbaus klassischer und moderner Polstermöbel auswählen und durchführen wie zum Beispiel
    • Strichaufzählung
      Schnüren
    • Strichaufzählung
      Begurten
    • Strichaufzählung
      Federstellen
    • Strichaufzählung
      Füllen
    • Strichaufzählung
      Garnieren
    • Strichaufzählung
      Pikieren
    • Strichaufzählung
      Beziehen mit Bezugsstoff
    • Strichaufzählung
      Einbringen von Federkernen
    • Strichaufzählung
      Einbringen von Schaumstoffkombinationen
    • Strichaufzählung
      Bepolstern
  • Strichaufzählung
    erforderliche Abschlussarbeiten durchführen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, Wand- und Deckenbeschichtungsstoffe nach Vorgabe anzubringen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken der Wand- und Deckenbeschichtung
  • Strichaufzählung
    Farblehre
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    den Untergrund prüfen und vorbereiten zum Beispiel durch
    • Strichaufzählung
      Säubern
    • Strichaufzählung
      Bürsten
    • Strichaufzählung
      Schleifen
    • Strichaufzählung
      Absaugen
    • Strichaufzählung
      Ausbessern von Fehlstellen
    • Strichaufzählung
      Vorstreichen
  • Strichaufzählung
    Wand- und Deckenbeschichtungsstoffe vorbereiten und bearbeiten.
  • Strichaufzählung
    geeignetes Material und Werkzeug auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    eine rapportgerechte Verlegung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken der Wand- und Deckenbeschichtung auswählen und durchführen wie zum Beispiel
    • Strichaufzählung
      Spalieren
    • Strichaufzählung
      Verlegen
    • Strichaufzählung
      Verkleben
    • Strichaufzählung
      Verspannen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, Vorhänge und Dekorationen nach Vorgabe zu gestalten und anzufertigen sowie Karniesen- und Vorhangsysteme zu montieren.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken der Montage, der Befestigung und des Nähens
  • Strichaufzählung
    Farblehre
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    geeignetes Material und Werkzeug auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    eine rapportgerechte Verarbeitung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Zuschnitte anfertigen und diese mit einem Befestigungssystem zusammenführen.
  • Strichaufzählung
    Falten- und Wellenbänder sowie Falten legen, vernähen und kleben.
  • Strichaufzählung
    Vorhangsysteme an Decken und Wänden fachgerecht befestigen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken der Montage, Befestigung und des Nähens auswählen und durchführen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, Bodenbeläge zu verlegen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeugkunde
  • Strichaufzählung
    Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken des Bodenverlegens
  • Strichaufzählung
    Farblehre
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Beschaffenheit von Böden prüfen und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    den Untergrund prüfen und vorbereiten zum Beispiel durch
    • Strichaufzählung
      Säubern
    • Strichaufzählung
      Bürsten
    • Strichaufzählung
      Schleifen
    • Strichaufzählung
      Absaugen
    • Strichaufzählung
      Ausbessern von Fehlstellen
    • Strichaufzählung
      Vorstreichen
  • Strichaufzählung
    geeignetes Material und Werkzeug auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken des Bodenverlegens auswählen und durchführen insbesondere für zum Beispiel
    • Strichaufzählung
      Teppichböden
    • Strichaufzählung
      Spannteppiche
    • Strichaufzählung
      elastische Bodenbeläge
    • Strichaufzählung
      Parkett- und Laminatböden
  • Strichaufzählung
    Bodenbeläge einpassen und verkleben.
  • Strichaufzählung
    Anschlussfugen herstellen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen.

Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit sowie Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Feedback
  • Strichaufzählung
    sein/ihr Fachgebiet (siehe Lernergebnisse oberhalb)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Qualität der eigenen Arbeiten sowie der Arbeiten von Kollegen und Kolleginnen beurteilen.
  • Strichaufzählung
    Feedback geben.
  • Strichaufzählung
    Optimierungsvorschläge einbringen.