Verordnung der Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik (Gas- und Sanitärtechnik-Befähigungsprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2020,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2020,, der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und sich an den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, orientieren. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage 1 abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B und Modul 3 der Befähigungsprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Befähigungsprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Befähigungsprüfung besteht aus fünf Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 10 dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so sind bei einem Antritt alle Gegenstände des Moduls unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 10 zu absolvieren.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1 Teil A

Modul 1 Teil B

Modul 3

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat aber jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 2 Teil A

Modul 2 Teil B

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

  1. Absatz 5Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

Modul

Teil

Gegenstand

Anrechnung

Modul 1

A

Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

- Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf „Installations- und Gebäudetechnik“ oder in einem Vorgängerlehrberuf gemäß Ausbildungsordnung oder

- Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in einer für das Gewerbe spezifischen Fachrichtung oder

- Abschluss eines Hochschulstudiums in einer für das Gewerbe spezifischen Studienrichtung oder

- Abschluss der Befähigungsprüfung für Wasserinstallation oder Gasinstallation gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. August 1989 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallation, Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1989,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 78 aus 1995,.

Modul 1

B

Gegenstand Sanitärtechnik

Abschluss der Befähigungsprüfung für Wasserinstallation gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. August 1989 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallation, Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1989,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 78 aus 1995,.

Modul 1

B

Gegenstand Gastechnik

Abschluss der Befähigungsprüfung für Gasinstallation gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. August 1989 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallation, Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1989,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 78 aus 1995,.

Modul 2

A

Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

- Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf „Installations- und Gebäudetechnik“ oder in einem Vorgängerlehrberuf gemäß Ausbildungsordnung oder

- Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in einer für das Gewerbe spezifischen Fachrichtung oder

- Abschluss eines Hochschulstudiums in einer für das Gewerbe spezifischen Studienrichtung oder

- Abschluss der Befähigungsprüfung für Wasserinstallation oder Gasinstallation gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. August 1989 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallation, Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1989,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 78 aus 1995,.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Paragraph 4,

Das Modul 1 ist eine projektorientierte fachlich praktische Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Zu Teil B kann erst nach positiver Absolvierung von Teil A angetreten werden. Im Teil A sind die berufsnotwendigen Lernergebnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (LAP-Niveau) gemäß Paragraph 21, Berufsausbildungsgesetz – BAG, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2021,, nachzuweisen. Im Teil B sind die für die selbstständige Ausübung des reglementierten Gewerbes Gas- und Sanitärtechnik erforderlichen fachlich praktischen Lernergebnisse nachzuweisen.

Modul 1 Teil A

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil A umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich praktischen Lernergebnissen zumindest zwei bis maximal vier von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags s auf LAP-Niveau.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Aufgaben der Installation und Montage, des Zusammenbaus, der Inbetriebnahme, Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von Wasserversorgungsanlagen, Pumpenanlagen, Hauswasserwerken, Steuerungen und Wasseraufbereitung, Warmwasser- und sanitären Anlagen, Abwasseranlagen und Gasgeräten sowie deren Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen zu planen und die dafür notwendigen Arbeitsvorbereitungen vorzunehmen,
    2. Ziffer 2
      Rohrleitungen und Rohrverbindungen aus verschiedenen Werkstoffen, inklusive Rohrschutz und Rohrisolierung herzustellen und zu bearbeiten,
    3. Ziffer 3
      die Installation und Montage, den Zusammenbau und die Inbetriebnahme von Wasserversorgungsanlagen, Pumpenanlagen, Hauswasserwerken, Steuerungen und Wasseraufbereitung, Warmwasser- und sanitären Anlagen, Abwasseranlagen und Gasgeräten sowie deren Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      die Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von Wasserversorgungsanlagen, Pumpenanlagen, Hauswasserwerken, Steuerungen und Wasseraufbereitung, Warmwasser- und sanitären Anlagen, Abwasseranlagen und Gasgeräten sowie deren Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen durchzuführen und
    5. Ziffer 5
      bei der Durchführung von Aufgaben Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle zu ergreifen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche und rechnerische Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      strukturierte Vorgehensweise,
    3. Ziffer 3
      Vollständigkeit,
    4. Ziffer 4
      Nachvollziehbarkeit,
    5. Ziffer 5
      Maßhaltigkeit,
    6. Ziffer 6
      Dichtheit,
    7. Ziffer 7
      wirtschaftlicher Materialeinsatz und
    8. Ziffer 8
      Erscheinungsbild der Ausführung.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 6 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 7 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Materialien, Werkzeuge und Messgeräte verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Material, Werkzeuge und Messgeräte von der Verwendung ausschließen.

Modul 1 Teil B

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil B umfasst drei Gegenstände:
    1. Ziffer eins
      Fachbereich Gastechnik,
    2. Ziffer 2
      Fachbereich Sanitärtechnik und
    3. Ziffer 3
      Fachbereich Mess- und Regeltechnik.
  2. Absatz 2Im Modul 1 Teil B sind die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere die organisatorischen, planerischen, technischen und ausführenden Fertigkeiten in den Fachbereichen Gastechnik, Fachbereich Sanitärtechnik und im Fachbereich Mess- und Regeltechnik zu beweisen.
  3. Absatz 3Die Ausarbeitung hat unter Einbeziehung der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, Installationsbauteile und -systeme sowie unter Bedachtnahme auf den aktuellen Stand der Technik auf den Gebieten des Umweltschutzes und des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes und auf rationelle Herstellungs- und Arbeitsmethoden zu erfolgen.
  4. Absatz 4Dabei sind die gültigen einschlägigen Rechtsvorschriften, technischen Richtlinien und Normen zu berücksichtigen, sowie die Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie für die Gas- Sanitärtechnik erforderlich sind.

Gegenstand „Fachbereich Gastechnik“

Paragraph 7,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat das folgende für die selbstständige Ausübung des reglementierten Gewerbes Gas- und Sanitärtechnik erforderliche fachlich-praktische Lernergebnis entsprechend dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, durch die Bearbeitung von betrieblichen Aufträgen nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Planung von

    1. Litera a
      Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen,
    2. Litera b
      medizinische Gasanlagen,
    3. Litera c
      Flüssig- und Erdgasanlagen,
    4. Litera d
      zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
    5. Litera e
      Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
    6. Litera f
      Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
    7. Litera g
      Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation fachgerecht durchzuführen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche und rechnerische Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Nachvollziehbarkeit und
    3. Ziffer 3
      Vollständigkeit.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 7 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 7 Stunden 30 Minuten zu beenden.
  4. Absatz 4Zur fachlich praktischen Prüfung dürfen vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin folgende, neben den von der Prüfungsstelle beigestellten Hilfsmittel verwendet werden: Fachbücher, Normen, technische Richtlinien und nichtprogrammierbare Taschenrechner. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Hilfsmittel von der Verwendung ausschließen. Elektronische Hilfsmittel wie Smartphones udgl. sind nicht zugelassen. Muster oder Übungsbeispiele dürfen nicht verwendet werden.

Gegenstand „Sanitärtechnik“

Paragraph 8,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat das folgende für die selbstständige Ausübung des reglementierten Gewerbes Gas- und Sanitärtechnik erforderliche fachlich-praktische Lernergebnis entsprechend dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, durch die Bearbeitung von betrieblichen Aufträgen nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Planung von

    1. Litera a
      Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
    2. Litera b
      Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
    3. Litera c
      Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
    4. Litera d
      Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
    5. Litera e
      sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
    6. Litera f
      Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
    7. Litera g
      Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
    8. Litera h
      Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
    9. Litera i
      Hauswasserwerken,
    10. Litera j
      Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
    11. Litera k
      Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
    12. Litera l
      Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
    13. Litera m
      Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche und rechnerische Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Nachvollziehbarkeit und
    3. Ziffer 3
      Vollständigkeit.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 7 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 7 Stunden 30 Minuten zu beenden.
  4. Absatz 4Zur fachlich praktischen Prüfung dürfen vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin folgende, neben den von der Prüfungsstelle beigestellten Hilfsmittel verwendet werden: Fachbücher, Normen, technische Richtlinien und nichtprogrammierbare Taschenrechner. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Hilfsmittel von der Verwendung ausschließen. Elektronische Hilfsmittel wie Smartphones udgl. sind nicht zugelassen. Muster oder Übungsbeispiele dürfen nicht verwendet werden.

Gegenstand „Mess- und Regeltechnik“

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest zwei bis maximal fünf von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse aus Ziffer eins bis 8 nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2,

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Planung von
      1. Litera a
        Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen,
      2. Litera b
        medizinische Gasanlagen,
      3. Litera c
        Flüssig- und Erdgasanlagen,
      4. Litera d
        zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
      5. Litera e
        Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
      6. Litera f
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      7. Litera g
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Planung von
      1. Litera a
        Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
      2. Litera b
        Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
      3. Litera c
        Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
      4. Litera d
        Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
      5. Litera e
        sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
      6. Litera f
        Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
      7. Litera g
        Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
      8. Litera h
        Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
      9. Litera i
        Hauswasserwerken,
      10. Litera j
        Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
      11. Litera k
        Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
      12. Litera l
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      13. Litera m
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung von
      1. Litera a
        Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen,
      2. Litera b
        medizinische Gasanlagen,
      3. Litera c
        Flüssig- und Erdgasanlagen,
      4. Litera d
        zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
      5. Litera e
        Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
      6. Litera f
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      7. Litera g
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation fachgerecht durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung von
      1. Litera a
        Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
      2. Litera b
        Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
      3. Litera c
        Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
      4. Litera d
        Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
      5. Litera e
        sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
      6. Litera f
        Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
      7. Litera g
        Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
      8. Litera h
        Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
      9. Litera i
        Hauswasserwerken,
      10. Litera j
        Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
      11. Litera k
        Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
      12. Litera l
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      13. Litera m
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von
      1. Litera a
        Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen (ausgenommen Tätigkeiten im Bereich des Rauchfangkehrergewerbes),
      2. Litera b
        medizinische Gasanlagen,
      3. Litera c
        Flüssig- und Erdgasanlagen,
      4. Litera d
        zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
      5. Litera e
        Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
      6. Litera f
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      7. Litera g
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation fachgerecht durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von
      1. Litera a
        Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
      2. Litera b
        Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
      3. Litera c
        Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
      4. Litera d
        Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
      5. Litera e
        sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
      6. Litera f
        Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
      7. Litera g
        Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
      8. Litera h
        Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
      9. Litera i
        Hauswasserwerken,
      10. Litera j
        Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
      11. Litera k
        Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
      12. Litera l
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      13. Litera m
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen,
    7. Ziffer 7
      Arbeitsaufträge betreffend Energiemanagement, Energieberatungen, Energieberechnungen, wärmetechnische, baubiologische und komfortbezogene Beurteilungen von Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen und
    8. Ziffer 8
      Arbeitsaufträge der Verlegung von Rohrleitungssystemen für sämtliche Gas- und Sanitäranlagen fachgerecht zu planen und durchzuführen, sowie an selbst hergestellten Leitungen den Korrosionsschutz, die Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmung durchzuführen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Nachvollziehbarkeit,
    2. Ziffer 2
      praxisgerechte Ausführung,
    3. Ziffer 3
      Vollständigkeit,
    4. Ziffer 4
      strukturierte Vorgehensweise und
    5. Ziffer 5
      fachgerechte Anwendung.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 40 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.
  4. Absatz 4Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Arbeitsmittel verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Arbeitsmittel von der Verwendung ausschließen.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Paragraph 10,

  1. Absatz einsDas Modul 2 ist eine fachlich mündliche Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Zu Teil B kann erst nach positiver Absolvierung von Teil A angetreten werden. Im Teil A hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung Lernergebnisse auf LAP-Niveau gemäß Paragraph 21, BAG nachzuweisen. Im Teil B sind die Lernergebnisse entsprechend dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Die fachlich-mündliche Prüfung dient zur Überprüfung der für Gas- und Sanitärtechnik erforderlichen Kenntnisse. Das Prüfungsgespräch hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen zu orientieren, die an einen Unternehmer gestellt werden.

Modul 2 Teil A

Paragraph 11,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil A umfasst den Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung, die sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, nachfolgend angeführte Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen.
  3. Absatz 3Im Rahmen der fachlich-mündlichen Prüfung hat die Prüfungskommission Themenstellungen aus der betrieblichen Praxis zu prüfen, wobei einschlägige Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zu Unfallverhütung einzubeziehen sind. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat anhand dazu geeignete Lösungsvorschläge zu entwickeln. Zur Unterstützung können Materialproben, Werkzeuge und sonstige Demonstrationsobjekte herangezogen werden.
  4. Absatz 4Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung, die sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, aus nachfolgend angeführten fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest zwei bis maximal vier von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Aufgaben der Installation und Montage, des Zusammenbaus, der Inbetriebnahme, Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von Wasserversorgungsanlagen, Pumpenanlagen, Hauswasserwerken, Steuerungen und Wasseraufbereitung, Warmwasser- und sanitären Anlagen, Abwasseranlagen und Gasgeräten sowie deren Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen zu planen und die dafür notwendigen Arbeitsvorbereitungen vorzunehmen,
    2. Ziffer 2
      Rohrleitungen und Rohrverbindungen aus verschiedenen Werkstoffen, inklusive Rohrschutz und Rohrisolierung herzustellen und zu bearbeiten,
    3. Ziffer 3
      die Installation und Montage, den Zusammenbau und die Inbetriebnahme von Wasserversorgungsanlagen, Pumpenanlagen, Hauswasserwerken, Steuerungen und Wasseraufbereitung, Warmwasser- und sanitären Anlagen, Abwasseranlagen und Gasgeräten sowie deren Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      die Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von Wasserversorgungsanlagen, Pumpenanlagen, Hauswasserwerken, Steuerungen und Wasseraufbereitung, Warmwasser- und sanitären Anlagen, Abwasseranlagen und Gasgeräten sowie deren Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen und
    6. Ziffer 6
      bei der Durchführung von Aufgaben Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle zu ergreifen.
  5. Absatz 5Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      professionelle Gesprächsführung unter Verwendung der jeweiligen Fachbegriffe.
  6. Absatz 6Das Prüfungsgespräch hat mindestens 15 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 25 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten kann im Einzelfall erfolgen, wenn eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin nicht möglich ist.

Modul 2 Teil B

Paragraph 12,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil B umfasst die beiden Gegenstände
    1. Ziffer eins
      Fachmanagement und
    2. Ziffer 2
      Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes Gas- und Sanitärtechnik erforderlich sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.

Gegenstand „Fachmanagement“

Paragraph 13,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest drei bis maximal sechs von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnissen aus Ziffer eins bis 12 nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf Qualifikationsniveau gemäß §2

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Planung von
      1. Litera a
        Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen,
      2. Litera b
        medizinische Gasanlagen,
      3. Litera c
        Flüssig- und Erdgasanlagen,
      4. Litera d
        zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
      5. Litera e
        Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
      6. Litera f
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      7. Litera g
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Planung von
      1. Litera a
        Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
      2. Litera b
        Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
      3. Litera c
        Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
      4. Litera d
        Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
      5. Litera e
        sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
      6. Litera f
        Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
      7. Litera g
        Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
      8. Litera h
        Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
      9. Litera i
        Hauswasserwerken,
      10. Litera j
        Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
      11. Litera k
        Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
      12. Litera l
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      13. Litera m
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung von
      1. Litera a
        Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen,
      2. Litera b
        medizinische Gasanlagen,
      3. Litera c
        Flüssig- und Erdgasanlagen,
      4. Litera d
        zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
      5. Litera e
        Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
      6. Litera f
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      7. Litera g
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation
        fachgerecht durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung von
      1. Litera a
        Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
      2. Litera b
        Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
      3. Litera c
        Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
      4. Litera d
        Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
      5. Litera e
        sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
      6. Litera f
        Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
      7. Litera g
        Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
      8. Litera h
        Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
      9. Litera i
        Hauswasserwerken,
      10. Litera j
        Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
      11. Litera k
        Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
      12. Litera l
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      13. Litera m
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Arbeitsaufträge der Verlegung von Rohrleitungssystemen für sämtliche Gas- und Sanitäranlagen fachgerecht zu planen und durchzuführen, sowie an selbst hergestellten Leitungen den Korrosionsschutz, die Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmung durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von
      1. Litera a
        Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen (ausgenommen Tätigkeiten im Bereich des Rauchfangkehrergewerbes),
      2. Litera b
        medizinische Gasanlagen,
      3. Litera c
        Flüssig- und Erdgasanlagen,
      4. Litera d
        zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
      5. Litera e
        Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
      6. Litera f
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      7. Litera g
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation,
        fachgerecht durchzuführen,
    7. Ziffer 7
      Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von
      1. Litera a
        Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
      2. Litera b
        Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
      3. Litera c
        Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
      4. Litera d
        Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
      5. Litera e
        sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
      6. Litera f
        Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
      7. Litera g
        Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
      8. Litera h
        Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
      9. Litera i
        Hauswasserwerken,
      10. Litera j
        Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
      11. Litera k
        Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
      12. Litera l
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      13. Litera m
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen,
    8. Ziffer 8
      Arbeitsaufträge betreffend Energiemanagement, Energieberatungen, Energieberechnungen, wärmetechnische, baubiologische und komfortbezogene Beurteilungen von Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen,
    9. Ziffer 9
      Arbeitsaufträge der Überprüfung bzw. Befundung und Abnahme von geplanten, neu gebauten, bestehenden bzw. umgebauten Gas- und Sanitäranlagen fachgerecht durchzuführen,
    10. Ziffer 10
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln sowie in Verrechnungspreise umzusetzen,
    11. Ziffer 11
      eine kundengerechte Übermittlung und Kommunikation des branchenüblichen Angebots durchzuführen und
    12. Ziffer 12
      den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit unter Einbeziehung von Fachbergriffen,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und Lösungsorientiertheit,
    3. Ziffer 3
      Kundenorientierung und
    4. Ziffer 4
      strukturierte Vorgehensweise (Komplexe Zusammenhänge).
  3. Absatz 3Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 40 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement“

Paragraph 14,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest zwei bis maximal drei von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse aus Ziffer eins bis 3 nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf Qualifikationsniveau gemäß §2.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    2. Ziffer 2
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren und
    3. Ziffer 3
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit unter Einbeziehung von Fachbergriffen,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und Lösungsorientiertheit,
    3. Ziffer 3
      Kundenorientierung und
    4. Ziffer 4
      strukturierte Vorgehensweise.
  3. Absatz 3Das Prüfungsgespräch hat mindestens 10 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 20 Minuten zu beenden.

Modul 3: Fachtheoretische schriftliche Prüfung

Paragraph 15,

  1. Absatz einsDas Modul 3 ist eine schriftliche Prüfung. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat dabei die dem Qualifikationsniveau entsprechenden fachlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Lernergebnisse unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Das Modul 3 umfasst die beiden Gegenstände
    1. Ziffer eins
      Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation und
    2. Ziffer 2
      Fachkunde.
  3. Absatz 3Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes Gas- und Sanitärtechnik erforderlich sind und dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechen, zu orientieren.
  4. Absatz 4Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  5. Absatz 5Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, der Allgemeinen Prüfungsordnung ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.

Gegenstand „Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation“

Paragraph 16,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest zwei bis maximal vier von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse aus Ziffer eins bis 5 nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf Qualifikationsniveau gemäß §2.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Planung von
      1. Litera a
        Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen,
      2. Litera b
        medizinische Gasanlagen,
      3. Litera c
        Flüssig- und Erdgasanlagen,
      4. Litera d
        zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
      5. Litera e
        Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
      6. Litera f
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      7. Litera g
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Planung von
      1. Litera a
        Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
      2. Litera b
        Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
      3. Litera c
        Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
      4. Litera d
        Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
      5. Litera e
        sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
      6. Litera f
        Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
      7. Litera g
        Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
      8. Litera h
        Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
      9. Litera i
        Hauswasserwerken,
      10. Litera j
        Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
      11. Litera k
        Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
      12. Litera l
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      13. Litera m
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln sowie in Verrechnungspreise umzusetzen,
    4. Ziffer 4
      eine kundengerechte Übermittlung und Kommunikation des branchenüblichen Angebots durchzuführen und
    5. Ziffer 5
      den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche und kaufmännische Richtigkeit unter Einbeziehung von Fachbegriffen,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und Lösungsorientiertheit,
    3. Ziffer 3
      Kundenorientierung und
    4. Ziffer 4
      strukturierte Vorgehensweise.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 2 Stunden 30 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 3 Stunden zu beenden.

Gegenstand „Fachkunde“

Paragraph 17,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest drei bis maximal sechs von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse aus Ziffer eins bis 12 nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf Qualifikationsniveau gemäß §2:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Planung von
      1. Litera a
        Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen,
      2. Litera b
        medizinische Gasanlagen,
      3. Litera c
        Flüssig- und Erdgasanlagen,
      4. Litera d
        zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
      5. Litera e
        Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
      6. Litera f
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      7. Litera g
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Planung von
      1. Litera a
        Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
      2. Litera b
        Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
      3. Litera c
        Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
      4. Litera d
        Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
      5. Litera e
        sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
      6. Litera f
        Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
      7. Litera g
        Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
      8. Litera h
        Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
      9. Litera i
        Hauswasserwerken,
      10. Litera j
        Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
      11. Litera k
        Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
      12. Litera l
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      13. Litera m
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung von
      1. Litera a
        Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen,
      2. Litera b
        medizinische Gasanlagen,
      3. Litera c
        Flüssig- und Erdgasanlagen,
      4. Litera d
        zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
      5. Litera e
        Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
      6. Litera f
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      7. Litera g
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation fachgerecht durchzuführen.
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung von
      1. Litera a
        Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
      2. Litera b
        Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
      3. Litera c
        Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
      4. Litera d
        Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
      5. Litera e
        sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
      6. Litera f
        Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
      7. Litera g
        Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
      8. Litera h
        Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
      9. Litera i
        Hauswasserwerken,
      10. Litera j
        Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
      11. Litera k
        Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
      12. Litera l
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      13. Litera m
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Arbeitsaufträge der Verlegung von Rohrleitungssystemen für sämtliche Gas- und Sanitäranlagen fachgerecht zu planen und durchzuführen, sowie an selbst hergestellten Leitungen den Korrosionsschutz, die Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmung durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von
      1. Litera a
        Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen,
      2. Litera b
        medizinische Gasanlagen,
      3. Litera c
        Flüssig- und Erdgasanlagen,
      4. Litera d
        zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
      5. Litera e
        Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
      6. Litera f
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      7. Litera g
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation fachgerecht durchzuführen.
    7. Ziffer 7
      Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von
      1. Litera a
        Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
      2. Litera b
        Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
      3. Litera c
        Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
      4. Litera d
        Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
      5. Litera e
        sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
      6. Litera f
        Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
      7. Litera g
        Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
      8. Litera h
        Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
      9. Litera i
        Hauswasserwerken,
      10. Litera j
        Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
      11. Litera k
        Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
      12. Litera l
        Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen und
      13. Litera m
        Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen,
    8. Ziffer 8
      Arbeitsaufträge betreffend Energiemanagement, Energieberatungen, Energieberechnungen, wärmetechnische, baubiologische und komfortbezogene Beurteilungen von Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen,
    9. Ziffer 9
      Arbeitsaufträge der Überprüfung bzw. Befundung und Abnahme von geplanten, neu gebauten, bestehenden bzw. umgebauten Gas- und Sanitäranlagen fachgerecht durchzuführen,
    10. Ziffer 10
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln sowie in Verrechnungspreise umzusetzen,
    11. Ziffer 11
      eine kundengerechte Übermittlung und Kommunikation des branchenüblichen Angebots durchzuführen und
    12. Ziffer 12
      den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche und kaufmännische Richtigkeit unter Einbeziehung von Fachbergriffen,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und Lösungsorientiertheit,
    3. Ziffer 3
      Kundenorientierung und
    4. Ziffer 4
      strukturierte Vorgehensweise.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 2 Stunden 30 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 3 Stunden zu beenden.

Modul 4: Ausbilderprüfung

Paragraph 18,

Das Modul 4 besteht in der Ausbilderprüfung gemäß Paragraphen 29 a, ff BAG oder in der Absolvierung des Ausbilderkurses gemäß Paragraph 29 g, BAG.

Modul 5: Unternehmerprüfung

Paragraph 19,

Das Modul 5 besteht in der Unternehmerprüfung gemäß der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2004,.

Bewertung

Paragraph 20,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“ in sinngemäßer Anwendung der Leistungsbeurteilungsverordnung Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1974,.
  2. Absatz 2Das Modul 1, das Modul 2 und das Modul 3 sind positiv bestanden, wenn alle Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden.
  3. Absatz 3Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

4

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und in den weiteren zwei Gegenständen dieses Moduls keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und in den weiteren zwei Gegenständen dieses Moduls keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand dieses Moduls keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand dieses Moduls keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 3

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand dieses Moduls keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand dieses Moduls keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 4Angerechnete Gegenstände werden in die Beurteilung, ob ein Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul nach Anrechnung

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand dieses Moduls keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand dieses Moduls keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand dieses Moduls keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand dieses Moduls keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 5Die Befähigungsprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Befähigungsprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.
  2. Absatz 6So das Modul 3 angerechnet worden ist, ist die Befähigungsprüfung mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1 und 2 mit Auszeichnung bestanden wurden. So das Modul 3 angerechnet worden ist, ist die Befähigungsprüfung mit gutem Erfolg bestanden, wenn die Module 1 und 2 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Befähigungsprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 21,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Zusatzprüfung für die fachlich nahestehende Meisterprüfung – Handwerk Heizungstechnik

Paragraph 22,

  1. Absatz einsPersonen, die im Handwerk Heizungstechnik eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Befähigungsprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgende Module dieser Befähigungsprüfung:
    1. Ziffer eins
      Modul 1, Teil B und
    2. Ziffer 2
      Modul 2, Teil B.
  2. Absatz 2Absatz eins, gilt auch für Personen, die den Befähigungsnachweis für ein Gewerbe nicht erbringen, sondern jeweils im vollen Umfang eine Anerkennung gemäß Paragraph 373 c, oder eine Gleichhaltung gemäß Paragraph 373 d, der GewO 1994 erlangt haben.

Zusatzprüfung für die fachlich nahestehende Meisterprüfung – Handwerk Lüftungstechnik

Paragraph 23,

  1. Absatz einsPersonen, die im Handwerk Lüftungstechnik eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Befähigungsprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgende Module dieser Befähigungsprüfung:
    1. Ziffer eins
      Modul 1, Teil B und
    2. Ziffer 2
      Modul 2, Teil B.
  2. Absatz 2Absatz eins, gilt auch für Personen, die den Befähigungsnachweis für ein Gewerbe nicht erbringen, sondern jeweils im vollen Umfang eine Anerkennung gemäß Paragraph 373 c, oder eine Gleichhaltung gemäß Paragraph 373 d, der GewO 1994 erlangt haben.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 24,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung der Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik (Gas- und Sanitärtechnik-Befähigungsprüfungsordnung), kundgemacht von der Bundesinnung Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker am 26. Juni 2013 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung, das heißt positiv abgelegte Prüfungen zu den Modulen 1, 2 oder 3, bis zu zwölf Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen.
  4. Absatz 4Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Befähigungsprüfung anzurechnen.

Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker

KommR Ing. Michael Mattes       

Bundesinnungsmeister

                                                                                    

DI Christian Atzmüller

Bundesinnungsgeschäftsführer

Anlage 1

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 7,,8,9, 13,14,16 und 17 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

Ausübung des reglementierten Gewerbes der Gas- und Sanitärtechnik auf NQR 6

Unternehmensführung Fachspezifisch

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes der Gas- und Sanitärtechnik berechtigt ist, kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes der Gas- und Sanitärtechnik berechtigt ist, kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

QUALIFIKATIONSBEREICH: Ausübung des reglementierten Gewerbes der Gas- und Sanitärtechnik auf NQR 6 Niveau

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Planung

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Planung von

  1. Litera a
    Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen,
  2. Litera b
    medizinische Gasanlagen,
  3. Litera c
    Flüssig- und Erdgasanlagen,
  4. Litera d
    zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
  5. Litera e
    Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
  6. Litera f
    Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen,
  7. Litera g
    Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Installations-, Energie- und Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    Steuer-, Mess- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik (z. B. Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung, Dimensionierung von Leitungen und hydraulischen Schaltungen aller Medien)
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen insbesondere Hydraulik, Strömungslehre, Zustandsänderungen von Luft, Feuchtigkeitslehre, Thermodynamik und Schall
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gebäudestatik und Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Anlagenschemata
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung von speziellen Anforderungen für die Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
  • Strichaufzählung
    spezielle objektspezifische Anforderungen an Gasanlagen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Gasanlagen bzgl. Reinigung und Hygiene
  • Strichaufzählung
    Betrieb von Gasanlagen
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Material- und Hilfsstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Anlagen-, Bauteil- und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren, Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    den wirtschaftlichen Energieeinsatz
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Gasanlagen für Restaurierung und zum Erhalt historischer Bauten und Bauteile (z. B. Gasanlagen in historischen Gebäuden)
  • Strichaufzählung
    Fachmanagement insbesondere Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes und der Sicherheit (z. B. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz, Gassicherheitsverordnung), der Hygiene im Bereich der Gasanlagen und bezüglich der Erwirkung behördlicher Bewilligungen wie z. B. Betriebsanlagengenehmigungen im Bereich der Gasanlagen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Anfertigung von technischen Zeichnungen und Konstruktionsmodellen
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnungen aller Medien
  • Strichaufzählung
    Rohrleitungssysteme sowie Sonderrohrleitungssysteme wie z. B. Tankstellenverrohrungen
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungen für alle Medien sowie nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe sowie deren Bemessung, Dimensionierung, Verlegung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungsverbindungen für alle Medien (z. B. Gas-, bzw. Flüssiggasleitungen) und nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe (z. B. Flanschverbindungen, Löten, Press-, Steckverbindung, Schweißen, Kunststoffkleben-, schweißen) sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Absperrarmaturen und deren Handhabung wie zum Beispiel Absperr-, Auslauf-, Misch- und Spülarmaturen, Sicherheits-, Sicherungs- und Regelarmaturen, Mess-, Prüf- und Anzeigearmaturen Abflussarmaturen sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Anschlussarten
  • Strichaufzählung
    Fangsysteme
  • Strichaufzählung
    Korrosionsschutz in der Gastechnik
  • Strichaufzählung
    Schallschutz in der Gastechnik
  • Strichaufzählung
    Brandschutz in der Gastechnik
  • Strichaufzählung
    Wärme-, Schall- und Brandschutzdämmung von selbstverlegten Rohrleitungen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    Arten von Brandschutzeinrichtungen, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Wärmebereitstellungs- und Wärmeabgabesysteme
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von kältetechnischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    alternative und erneuerbare Energiesysteme für Gasanlagen wie zum Beispiel thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und geothermische Systeme
  • Strichaufzählung
    Arten von Wärmepumpenanlagen, deren Bauteile und Komponenten, Funktionsweise sowie deren Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Solaranlagen und Solarspeicher, deren Bauteile, Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Kollektoren, deren Funktionsweise und Handhabung

Fachkunde Gastechnik:

  • Strichaufzählung
    Arten von Gasen bzw. Brenngasen sowie Flüssiggasen, deren Eigenschaften, Kennzeichnungen, Behältnisse (z. B. Flaschen, Tanks), Lagerung und Transport sowie Anwendungsmöglichkeiten, Einsatz, Umgang und Handhabung sowie deren Gefahrenpotenzial und deren Schutz-, Explosionsschutz – und Brandschutzzonen sowie Maßnahmen zur Unfallvermeidung
  • Strichaufzählung
    Physikalische Eigenschaften von unterschiedlichen Gasen bzw. Flüssiggasen wie z. B. Heizwert, Explosionsgrenzen, Zündtemperaturen, Zündgrenzen, Zündgeschwindigkeit, Wirkungsgrad, Volumszunahme in der Gasphase und in der Flüssigphase, Dichteverhältnis zu anderen Gasen, Druck, Temperatur, Wärmewert, Heizwert verschiedener Brennstoffe, Wirkungsgrad, Nennwärmebelastungen und –leistung, Brennstoffwärmeleistung, Anschlusswert, Fließdruck, Ruhedruck, Einstellwert,
  • Strichaufzählung
    Arten und Einteilung von Gas-, bzw. Flüssiggasanlagen, Gasgeräten, Reglern und Abgasanlagen, deren Sicherheitseinrichtungen, Komponenten und Bauteile, deren Bauart und Kennzeichnung sowie deren Aufbau, Funktionsweise, Anschlussvoraussetzungen, Handhabung und Überprüfung
  • Strichaufzählung
    Gasinnenleitungen und Leitungsanlagen für Gase
  • Strichaufzählung
    Sicherheitstechnische Überprüfung von Gasgeräten und –anlagen
  • Strichaufzählung
    Vor bzw. Endbefunderstellung für z. B. Flüssiggasanlagen, Gasgeräte etc.
  • Strichaufzählung
    Arten von Medizinischen Gasen, deren Eigenschaften, Kennzeichnungen, Anwendungsgebiete und Handhabung sowie deren Sicherheitsmaßnahmen bei der Verwendung
  • Strichaufzählung
    Öffentliche Gasversorgung
  • Strichaufzählung
    Regelzonen und Netzebenen sowie Aufgaben der Netzbetreiber
  • Strichaufzählung
    Gewinnung und Förderung von Erdgas sowie Erdgasaufbereitung,
  • Strichaufzählung
    Verteilung, Transport und Speicherung von Erdgas
  • Strichaufzählung
    Leitungsarten bei Erdgas, deren Materialien, Kennzeichnungen und Handhabung wie z. B. Rohrmaterialien für eine Hausanschlussleitung
  • Strichaufzählung
    Arten von Leitungsanlagen deren Materialien und Einsatzgebiet und Handhabung wie z. B. Innenleitung, Verteilungsleitung, Verbrauchsleitungen, Geräteanschlussleitungen, Leitungen in Fußböden
  • Strichaufzählung
    Hauptabsperreinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Warmwasserbereitung mit Gas
  • Strichaufzählung
    Verbrennungsluftbedarf
  • Strichaufzählung
    Arten von Heizsystemen sowie Feuerungs- und Brennwerttechnik und Brennstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Heizwert – Brennwert
  • Strichaufzählung
    Arten von Brennwertanlagen, wie Gas-Brennwertkessel, deren Bauart, Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Explosionsgrenzen
  • Strichaufzählung
    Aufstellungsanforderungen an Räume für Gas bzw. Flüssiggasanlagen und -geräte
  • Strichaufzählung
    Warnhinweise, Hinweisschilder und Kennzeichnungen bei Gas- bzw. Flüssiggas-Anlagen
  • Strichaufzählung
    Gefahrenschwellen bei Gasgeruch
  • Strichaufzählung
    Arten des Gasaustritts, deren Ursachen sowie Maßnahmen bei Gasaustritt
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Anforderungen an Odormittel
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen und Verhalten bei Brand

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln unter Einbezug der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, Installationsbauteile und -systeme sowie deren Umsetzung planen.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Arbeitsauftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen sowie Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsleistungen mit anderen Projektbeteiligten zeitlich und örtlich planen und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Detailzeichnungen und Schemata, Leitungs-, Montage- und Maßskizzen anfertigen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Werkstoffe, Materialien und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Werkzeugmaschinen und Geräte nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen.
  • Strichaufzählung
    rationelle, technische Arbeitsverfahren sowie Arbeits- und Herstellungsmethoden entsprechend Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen und planen.
  • Strichaufzählung
    die Nutzung alternativer und erneuerbarer Energieformen in der Planung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    nationales, historisches und künstlerisches Erbgut durch fachgerechte Planung schützen.
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen sowie den wirtschaftlichen Energieeinsatz in der Planung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Potentiale der Energieeinsparung und -optimierung erkennen und daraus folgende Maßnahmen planen.
  • Strichaufzählung
    den Einzug von Rohren in vorhandenen Fangsystemen, sofern die Statik des Fangs nicht beeinflusst wird, planen.
  • Strichaufzählung
    Luftabgassysteme planen und dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens des Kunden/der Kundin erkennen, erfassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der Planung kundengerecht kommunizieren und entsprechend den Kundenwünschen anpassen.
  • Strichaufzählung
    Brennstofflagerungen dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    Wasser-, Ablauf- und Abgasanschlüsse inklusive Leitungen für Gasanlagen planen.
  • Strichaufzählung
    Installationspläne erstellen,
  • Strichaufzählung
    Gasleitungen hinsichtlich ihrer Aufgabe und Funktion sowie einer ausreichenden Versorgung und Entsorgung planen und dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    die Bemessung von Gas- und Flüssiggasleitungen berechnen und in seine/ihre Planung einbeziehen.
  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit der Gasanlage und der Funktion und Bemessung geeignete Materialien für die Rohrleitungen auswählen.
  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit der Rohleitungsarten geeignete Rohrleitungsverbindungen und geeignete Absperrarmaturen auswählen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Rohrmaterialien, Verbindungsarten und Dichtstoffe für die Installation von Gas bzw. Flüssiggasleitungsanlagen auswählen.
  • Strichaufzählung
    bei der Planung der Rohrleitungssysteme einen geeigneten Korrosions-, Wärme-, Schall- und Brandschutz berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    die ausreichende Raumlüftung und Verbrennungsluftzuführung von Gasanlagen berechnen und in der Planung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    die Anforderungen an die Aufstellungsräume in Abhängigkeit der Art der Gasanlage aufzeigen und dokumentieren sowie in der Planung sicherstellen
  • Strichaufzählung
    die Gefahrenquellen von Gas bzw. Flüssiggas aufgrund dessen physikalischen Eigenschaften erläutern und dementsprechende Maßnahmen setzen, um Unfälle zu verhindern.
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Normen bei der Planung von Gas- sowie Flüssiggasanlagen sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    bei der Planung die Sicherheitsvorkehrungen beim Transport von Flüssiggas sowie bei der unterschiedlichen Anwendung von Flüssiggas berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    bei Planung des Aufstellens von Flüssiggas-Behältern die vorgegebenen Schutzzonen berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Druckregelgeräte für Gas bzw. Flüssiggas auswählen und dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    zwecks Bemessung der Leitungsanlage den Anschlusswert z. B. eines Gasgerätes für Flüssiggas berechnen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Planung von

  1. Litera a
    Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
  2. Litera b
    Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
  3. Litera c
    Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
  4. Litera d
    Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
  5. Litera e
    sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
  6. Litera f
    Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
  7. Litera g
    Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
  8. Litera h
    Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
  9. Litera i
    Hauswasserwerken,
  10. Litera j
    Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
  11. Litera k
    Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
  12. Litera l
    Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen,
  13. Litera m
    Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Installations-, Energie- und Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    Steuer-, Mess- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik (z. B. Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung, Dimensionierung von Leitungen und hydraulischen Schaltungen aller Medien)
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen insbesondere Hydraulik, Strömungslehre, Zustandsänderungen von Luft, Feuchtigkeitslehre, Thermodynamik und Schall
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gebäudestatik und Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Anlagenschemata
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung von speziellen Anforderungen für die Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
  • Strichaufzählung
    spezielle objektspezifische Anforderungen an Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Sanitäranlagen bzgl. Reinigung und Hygiene
  • Strichaufzählung
    Betrieb von Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Material- und Hilfsstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Anlagen-, Bauteil- und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren, Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    den wirtschaftlichen Energieeinsatz
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Sanitärtechnik für Restaurierung und zum Erhalt historischer Bauten und Bauteile (z. B. Sanitäranlagen in historischen Gebäuden)
  • Strichaufzählung
    Fachmanagement insbesondere Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes und der Sicherheit (z. B. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz) der Hygiene im Bereich der Sanitäranlagen (z. B. Legionellen) und bezüglich der Erwirkung behördlicher Bewilligungen wie z. B. Betriebsanlagengenehmigungen im Bereich der Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Anfertigung von technischen Zeichnungen und Konstruktionsmodellen
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnungen aller Medien
  • Strichaufzählung
    Rohrleitungssysteme sowie Sonderrohrleitungssysteme wie z. B. Tankstellenverrohrungen
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungen für alle Medien sowie nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe sowie deren Bemessung, Dimensionierung, Verlegung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungsverbindungen für alle Medien und nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe (z. B. Flanschverbindungen, Löten, Press-, Steckverbindung, Schweißen, Kunststoffkleben-, schweißen) sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Absperrarmaturen und deren Handhabung wie zum Beispiel Absperr-, Auslauf-, Misch- und Spülarmaturen, Sicherheits-, Sicherungs- und Regelarmaturen, Mess-, Prüf- und Anzeigearmaturen Abflussarmaturen sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Anschlussarten
  • Strichaufzählung
    Fangsysteme
  • Strichaufzählung
    Zusammenbau von Leitungssystemen mit Verbrauchern, Wärmetauschern und Geräten
  • Strichaufzählung
    Korrosionsschutz in der Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Schallschutz in der Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Brandschutz in der Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Wärme-, Schall- und Brandschutzdämmung von selbstverlegten Rohrleitungen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    Arten von Brandschutzeinrichtungen, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Wärmebereitstellungs- und Wärmeabgabesysteme
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von kältetechnischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    alternative und erneuerbare Energiesysteme für Sanitäranlagen wie zum Beispiel thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und geothermische Systeme
  • Strichaufzählung
    Arten von Wärmepumpenanlagen, deren Bauteile und Komponenten, Funktionsweise sowie deren Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Solaranlagen und Solarspeicher, deren Bauteile, Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Kollektoren, deren Funktionsweise und Handhabung

Fachkunde Sanitärtechnik:

  • Strichaufzählung
    Sanitärinstallationen unter Berücksichtigung des Barrierefreien Bauens
  • Strichaufzählung
    Physikalische Eigenschaften von Wasser sowie physikalische Größen im Zusammenhang mit Sanitäranlagen wie zum Beispiel Druck, Druckhöhe, Luftdruck, Überdruck, Statischer Druck, Fließdruck, absoluter Druck, Druckkraft, Temperatur, KV-Wert, Wärmemenge, Spezifische Wärmekapazität, Wirkungsgrad, Gesamt-Wärmeleistung etc.
  • Strichaufzählung
    Wassergewinnung wie z. B. Oberflächenwasser (ausgenommen Bauleistungen durch Brunnenmeister)
  • Strichaufzählung
    Wasseraufbereitung sowie Verfahren der Trinkwasseraufbereitung wie z. B. Filtern, Phosphatstabilisierung, Kationenaustausch, Enthärtung Elektrostatisch, Umkehrosmose, Teilentsalzung, Vollentsalzung mit Ionenaustausch, Entkarbonisierung
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an das Trinkwasser sowie Wasseranalyse und Härtegrad des Wassers
  • Strichaufzählung
    Trinkwasserverordnung
  • Strichaufzählung
    Installationsrichtlinien
  • Strichaufzählung
    Hygienerelevante Planungsanforderung in Bezug auf Trinkwasserhygiene
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Vermeidung der Bildung von Legionellen wie Thermische Desinfektion, Trinkwasserdesinfektion, Spülung
  • Strichaufzählung
    Einrichtungsgegenstände wie z. B. Armaturen, Waschtische, Klosettanalgen, Badewannen, Duschen
  • Strichaufzählung
    Arten der Warmwasserbereitungssysteme und deren Funktionsweise nach Bauart der Wassererwärmung sowie deren Anschlusssystemarten
  • Strichaufzählung
    Bemessung von Wassererwärmungsanlagen und Warmwasserbedarfsberechnung
  • Strichaufzählung
    Arten von Pumpen und Fördereinrichtungen, deren Komponenten sowie deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Druckluftanlagen, deren Bauteile und Komponenten, Funktionsweise, Anwendungsgebiet sowie deren Handhabung und Überprüfung
  • Strichaufzählung
    Anlagenhydraulik
  • Strichaufzählung
    Kombinationsspeicher, Pufferspeicher und Trinkwassererwärmung
  • Strichaufzählung
    Öffentliche Wasserversorgung und Eigenwasserversorgung
  • Strichaufzählung
    Arten von Wasserzähleranlagen und deren Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten der Trinkwasserversorgungsanlagen (Hauswasserversorgung), deren Komponenten, Bemessung (Versorgungsleitungen, Trink- und Nutzwasserleitungen) sowie Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Entwässerungsanlagen (Abwassertechnik), deren Komponenten, Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Regenwasseranlagen, deren Komponenten und Bemessung
  • Strichaufzählung
    Arten der Sanitärraumentlüftung, deren Bemessung, Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Schwimmbadtechnik für öffentliche wie private Bäder

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln unter Einbezug der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, Installationsbauteile und -systeme sowie deren Umsetzung planen.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Arbeitsauftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen sowie Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsleistungen mit anderen Projektbeteiligten zeitlich und örtlich planen und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Detailzeichnungen und Schemata, Leitungs-, Montage- und Maßskizzen anfertigen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Werkstoffe, Materialien und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Werkzeugmaschinen und Geräte nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen.
  • Strichaufzählung
    rationelle, technische Arbeitsverfahren sowie Arbeits- und Herstellungsmethoden entsprechend Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen und planen.
  • Strichaufzählung
    die Nutzung alternativer und erneuerbarer Energieformen in der Planung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    nationales, historisches und künstlerisches Erbgut durch fachgerechte Planung schützen.
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen sowie den wirtschaftlichen Energieeinsatz in der Planung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Potentiale der Energieeinsparung und -optimierung erkennen und daraus folgende Maßnahmen planen.
  • Strichaufzählung
    den Einzug von Rohren in vorhandenen Fangsystemen, sofern die Statik des Fangs nicht beeinflusst wird, planen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens des Kunden/der Kundin erkennen, erfassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der Planung kundengerecht kommunizieren und entsprechend den Kundenwünschen anpassen.
  • Strichaufzählung
    Leitungssysteme mit Verbrauchern, Wärmeaustauschern und Geräten planen.
  • Strichaufzählung
    Brennstofflagerungen dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    Wasser- und Ablaufanschlüsse inklusive Leitungen für Sanitäranlagen planen.
  • Strichaufzählung
    Installationspläne erstellen,
  • Strichaufzählung
    Wasserleitungen hinsichtlich ihrer Aufgabe und Funktion sowie einer ausreichenden Versorgung und Entsorgung planen und dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit der Sanitäranlage und der Funktion und Bemessung geeignete Materialien für die Rohrleitungen auswählen.
  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit der Rohleitungsarten geeignete Rohrleitungsverbindungen und geeignete Absperrarmaturen auswählen.
  • Strichaufzählung
    bei der Planung der Rohrleitungssysteme einen geeigneten Korrosions-, Wärme-, Schall- und Brandschutz berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Anlagen zur Wassergewinnung planen sowie eine geeignete Methode der Wasseraufbereitung auswählen (ausgenommen Bauleistungen durch Brunnenmeister)
  • Strichaufzählung
    Bemessungen von zum Beispiel Warmwasseranlagen, Trinkwasserversorgungsanlagen, Entwässerungsanlagen berechnen und diese in seiner/ihre Planung einbeziehen.
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Normen bei der Planung von Sanitäranlagen sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung von

  1. Litera a
    Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen,
  2. Litera b
    medizinische Gasanlagen,
  3. Litera c
    Flüssig- und Erdgasanlagen,
  4. Litera d
    zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
  5. Litera e
    Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
  6. Litera f
    Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen,
  7. Litera g
    Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Installations-, Energie- und Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    Steuer-, Mess- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik (z. B. Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung, Dimensionierung von Leitungen und hydraulischen Schaltungen aller Medien)
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen insbesondere Hydraulik, Strömungslehre, Zustandsänderungen von Luft, Feuchtigkeitslehre, Thermodynamik und Schall
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gebäudestatik und Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Anlagenschemata
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung von speziellen Anforderungen für die Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
  • Strichaufzählung
    spezielle objektspezifische Anforderungen an Gasanlagen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Gasanlagen bzgl. Reinigung und Hygiene
  • Strichaufzählung
    Betrieb von Gasanlagen
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Material- und Hilfsstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Anlagen–, Bauteil- und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren, Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    den wirtschaftlichen Energieeinsatz
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Gastechnik für Restaurierung und zum Erhalt historischer Bauten und Bauteile (z. B. Gasanlagen in historischen Gebäuden)
  • Strichaufzählung
    Fachmanagement insbesondere Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes und der Sicherheit (z. B. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz, Gassicherheitsverordnung), der Hygiene im Bereich der Gasanlagen und bezüglich der Erwirkung behördlicher Bewilligungen wie z. B. Betriebsanlagengenehmigungen im Bereich der Gasanlagen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Anfertigung von technischen Zeichnungen und Konstruktionsmodellen
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnungen aller Medien
  • Strichaufzählung
    Rohrleitungssysteme sowie Sonderrohrleitungssysteme wie z. B. Tankstellenverrohrungen
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungen für alle Medien sowie nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe sowie deren Bemessung, Dimensionierung, Verlegung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungsverbindungen für alle Medien (z. B. Gas-, bzw. Flüssiggasleitungen) und nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe (z. B. Flanschverbindungen, Löten, Press-, Steckverbindung, Schweißen, Kunststoffkleben-, schweißen) sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Absperrarmaturen und deren Handhabung wie zum Beispiel Absperr-, Auslauf-, Misch- und Spülarmaturen, Sicherheits-, Sicherungs- und Regelarmaturen, Mess-, Prüf- und Anzeigearmaturen Abflussarmaturen sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Anschlussarten
  • Strichaufzählung
    Fangsysteme
  • Strichaufzählung
    Korrosionsschutz in der Gastechnik
  • Strichaufzählung
    Schallschutz in der Gastechnik
  • Strichaufzählung
    Brandschutz in der Gastechnik
  • Strichaufzählung
    Wärme-, Schall- und Brandschutzdämmung von Rohrleitungen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    Arten von Brandschutzeinrichtungen, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Wärmebereitstellungs- und Wärmeabgabesysteme
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von kältetechnischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    alternative und erneuerbare Energiesysteme für Gasanlagen wie zum Beispiel thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und geothermische Systeme
  • Strichaufzählung
    Arten von Wärmepumpenanlagen, deren Bauteile und Komponenten, Funktionsweise sowie deren Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Solaranlagen und Solarspeicher, deren Bauteile, Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Kollektoren, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    gesamte Fachkunde Gastechnik (siehe Lernergebnis 1)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen umsetzen unter Einbezug der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, Installationsbauteile und -systeme.
  • Strichaufzählung
    Potentiale der Energieeinsparung und -optimierung erkennen und daraus folgende Maßnahmen planen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    die Demontage fachgerecht vorbereiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    umweltrelevante Vorkehrungen zur fachgerechten Demontage und Entsorgung planen, vorbereiten und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens des Kunden/der Kundin umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Brennstofflagerungen dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Arbeitsauftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsleistungen mit anderen Projektbeteiligten zeitlich und örtlich planen und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Detailzeichnungen und Schemata, Leitungs-, Montage- und Maßskizzen anfertigen, lesen, anpassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Bestandspläne erstellen und anpassen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Werkstoffe, Materialien und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, bearbeiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Werkzeugmaschinen und Geräte nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen, bedienen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    rationelle, technische Arbeitsverfahren sowie Methoden der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung wie z. B. Herstellung von festen und lösbaren Verbindungen, Anreißen, Zuschneiden, Biegen, Richten, Gewindeschneiden, Löten, Schweißen von Metallen und Kunststoffen, Verlegen und Befestigen sowie Verbinden und Dichten von Rohrleitungssystemen aller Art, entsprechend den Anforderungen und der Einsatzmöglichkeit auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    den Einzug von Rohren in vorhandenen Fangsystemen, sofern die Statik des Fangs nicht beeinflusst wird, durchführen.
  • Strichaufzählung
    Luftabgassysteme montieren.
  • Strichaufzählung
    Volumenströme in Leitungen und an Luftauslässen messen und einstellen.
  • Strichaufzählung
    den Anschlusswert und Einstellwert von Gasverbrauchseinrichtungen berechnen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Abgasanschlüsse inklusive Leitungen für Gasanlagen herstellen und anschließen.
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen sowie den wirtschaftlichen Energieeinsatz in der Umsetzung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    die Nutzung alternativer und erneuerbarer Energieformen in der Umsetzung berücksichtigen und optimieren.
  • Strichaufzählung
    nationales, historisches und künstlerisches Erbgut durch eine fachgerechte Umsetzung schützen.
  • Strichaufzählung
    Gasanlagen einregulieren und in Betrieb nehmen.
  • Strichaufzählung
    Einstellungsarbeiten und die Verbrennungsgasmessung an Feuerstätten durchführen und justieren.
  • Strichaufzählung
    Prüf-, Projekt- und Abnahmedokumentationen erstellen.
  • Strichaufzählung
    die Anlage dem Kunden/der Kundin fachgerecht übergeben, in die Bedienung einweisen und die notwendigen, künftigen Überprüfungs- und Wartungsarbeiten und -intervalle fachgerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    geeignete Rohrleitungsverbindungen herstellen und geeignete Absperrarmaturen montieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Dichtstoffe für die Installation von Gas bzw. Flüssiggasleitungsanlagen anbringen.
  • Strichaufzählung
    einen geeigneten Korrosions-, Wärme-, Schall- und Brandschutz
  • Strichaufzählung
    an selbstverlegten Rohrleitungssysteme anbringen
  • Strichaufzählung
    die Anforderungen an die Aufstellungsräume in Abhängigkeit der Art der Gasanlage einhalten und sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    die Gefahrenquellen von Gas bzw. Flüssiggas aufgrund dessen physikalischen Eigenschaften erläutern und dementsprechende Maßnahmen setzen, um Unfälle mit Flüssiggas zu verhindern.
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Normen bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Gas- sowie Flüssiggasanlagen sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsvorkehrungen beim Transport von Flüssiggas sowie bei der unterschiedlichen Anwendung von Flüssiggas einhalten und sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Druckregelgeräte für Gas bzw. Flüssiggas dimensionieren, montieren einjustieren und in Betrieb nehmen
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung von

  1. Litera a
    Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
  2. Litera b
    Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
  3. Litera c
    Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
  4. Litera d
    Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
  5. Litera e
    sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
  6. Litera f
    Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
  7. Litera g
    Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
  8. Litera h
    Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
  9. Litera i
    Hauswasserwerken,
  10. Litera j
    Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
  11. Litera k
    Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
  12. Litera l
    Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen,
  13. Litera m
    Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Installations-, Energie- und Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    Steuer-, Mess- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik (z. B. Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung, Dimensionierung von Leitungen und hydraulischen Schaltungen aller Medien)
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen insbesondere Hydraulik, Strömungslehre, Zustandsänderungen von Luft, Feuchtigkeitslehre, Thermodynamik und Schall
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gebäudestatik und Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Anlagenschemata
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung von speziellen Anforderungen für die Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
  • Strichaufzählung
    spezielle objektspezifische Anforderungen an Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Sanitäranlagen bzgl. Reinigung und Hygiene
  • Strichaufzählung
    Betrieb von Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Material- und Hilfsstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Anlagen-, Bauteil- und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren, Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    den wirtschaftlichen Energieeinsatz
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Sanitärtechnik für Restaurierung und zum Erhalt historischer Bauten und Bauteile (z. B. Sanitäranlagen in historischen Gebäuden)
  • Strichaufzählung
    Fachmanagement insbesondere Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes und der Sicherheit (z. B. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz) der Hygiene im Bereich der Sanitäranlagen (z. B. Legionellen) und bezüglich der Erwirkung behördlicher Bewilligungen wie z. B. Betriebsanlagengenehmigungen im Bereich der Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Anfertigung von technischen Zeichnungen und Konstruktionsmodellen
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnungen aller Medien
  • Strichaufzählung
    Rohrleitungssysteme sowie Sonderrohrleitungssysteme wie z. B. Tankstellenverrohrungen
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungen für alle Medien sowie nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe sowie deren Bemessung, Dimensionierung, Verlegung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungsverbindungen für alle Medien und nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe (z. B. Flanschverbindungen, Löten, Press-, Steckverbindung, Schweißen, Kunststoffkleben-, schweißen) sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Absperrarmaturen und deren Handhabung wie zum Beispiel Absperr-, Auslauf-, Misch- und Spülarmaturen, Sicherheits-, Sicherungs- und Regelarmaturen, Mess-, Prüf- und Anzeigearmaturen Abflussarmaturen sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Anschlussarten
  • Strichaufzählung
    Fangsysteme
  • Strichaufzählung
    Zusammenbau von Leitungssystemen mit Verbrauchern, Wärmetauschern und Geräten
  • Strichaufzählung
    Korrosionsschutz in der Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Schallschutz in der Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Brandschutz in der Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Wärme-, Schall- und Brandschutzdämmung von Rohrleitungen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    Arten von Brandschutzeinrichtungen, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Wärmebereitstellungs- und Wärmeabgabesysteme
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von kältetechnischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    alternative und erneuerbare Energiesysteme Sanitäranlagen wie zum Beispiel thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und geothermische Systeme
  • Strichaufzählung
    Arten von Wärmepumpenanlagen, deren Bauteile und Komponenten, Funktionsweise sowie deren Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Solaranlagen und Solarspeicher, deren Bauteile, Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Kollektoren, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    gesamte Fachkunde Sanitärtechnik (siehe Lernergebnis 2)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen umsetzen unter Einbezug der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, Installationsbauteile und -systeme.
  • Strichaufzählung
    Potentiale der Energieeinsparung und -optimierung erkennen und daraus folgende Maßnahmen planen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    die Demontage fachgerecht vorbereiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    umweltrelevante Vorkehrungen zur fachgerechten Demontage und Entsorgung planen, vorbereiten und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens des Kunden/der Kundin umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Arbeitsauftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsleistungen mit anderen Projektbeteiligten zeitlich und örtlich planen und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Detailzeichnungen und Schemata, Leitungs-, Montage- und Maßskizzen anfertigen, lesen, anpassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Bestandspläne erstellen und anpassen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Werkstoffe, Materialien und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, bearbeiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Werkzeugmaschinen und Geräte nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen, bedienen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    rationelle, technische Arbeitsverfahren sowie Methoden der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung wie z. B. Herstellung von festen und lösbaren Verbindungen, Anreißen, Zuschneiden, Biegen, Richten, Gewindeschneiden, Löten, Schweißen von Metallen und Kunststoffen, Verlegen und Befestigen sowie Verbinden und Dichten von Rohrleitungssystemen aller Art, entsprechend den Anforderungen und der Einsatzmöglichkeit auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    den Einzug von Rohren in vorhandenen Fangsystemen, sofern die Statik des Fangs nicht beeinflusst wird, durchführen.
  • Strichaufzählung
    Wasser und Ablaufanschlüsse inklusive Leitungen für Sanitäranlagen herstellen und anschließen.
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen sowie den wirtschaftlichen Energieeinsatz in der Umsetzung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    die Nutzung alternativer und erneuerbarer Energieformen in der Umsetzung berücksichtigen und optimieren.
  • Strichaufzählung
    nationales, historisches und künstlerisches Erbgut durch eine fachgerechte Umsetzung schützen.
  • Strichaufzählung
    Sanitäranlagen einregulieren und in Betrieb nehmen.
  • Strichaufzählung
    Prüf-, Projekt- und Abnahmedokumentationen erstellen.
  • Strichaufzählung
    die Anlage dem Kunden/der Kundin fachgerecht übergeben, in die Bedienung einweisen und die notwendigen, künftigen Überprüfungs- und Wartungsarbeiten und -intervalle fachgerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die Montage von Ausstattungen, Badezimmermöbel und Saunakabinen vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Leitungssysteme mit Verbrauchern, Wärmeaustauschern und Geräten zusammenbauen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Rohrleitungsverbindungen herstellen und geeignete Absperrarmaturen montieren.
  • Strichaufzählung
    einen geeigneten Korrosions-, Wärme-, Schall- und Brandschutz an selbstverlegten Rohrleitungssysteme anbringen.
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Normen bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Sanitäranlagen sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Verlegung von Rohrleitungssystemen für sämtliche Gas- und Sanitäranlagen inkl. deren Korrosionsschutz, Wärme-, Schall- und Branddämmung fachgerecht zu planen und durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnungen aller Medien
  • Strichaufzählung
    Rohrleitungssysteme sowie Sonderrohrleitungssysteme wie z. B. Tankstellenverrohrungen
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungen für alle Medien sowie nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe sowie deren Bemessung, Dimensionierung, Verlegung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungsverbindungen für alle Medien (z. B. Gas-, bzw. Flüssiggasleitungen) und nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe (z. B. Flanschverbindungen, Löten, Press-, Steckverbindung, Schweißen, Kunststoffkleben-, schweißen) sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Absperrarmaturen und deren Handhabung wie zum Beispiel Absperr-, Auslauf-, Misch- und Spülarmaturen, Sicherheits-, Sicherungs- und Regelarmaturen, Mess-, Prüf- und Anzeigearmaturen Abflussarmaturen sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten der Trinkwasserversorgungsanlagen (Hauswasserversorgung), deren Komponenten, Bemessung (Versorgungsleitungen, Trink- und Nutzwasserleitungen) sowie Handhabung
  • Strichaufzählung
    Leitungsarten bei Erdgas, deren Materialien, Kennzeichnungen und Handhabung wie z. B. Rohrmaterialien für eine Hausanschlussleitung
  • Strichaufzählung
    Arten von Leitungsanlagen deren Materialien und Einsatzgebiet und Handhabung wie z. B. Innenleitung, Verteilungsleitung, Verbrauchsleitungen, Geräteanschlussleitungen, Leitungen in Fußböden
  • Strichaufzählung
    Hauptabsperreinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Warmwasserbereitung mit Gas
  • Strichaufzählung
    Anschlussarten
  • Strichaufzählung
    Fangsysteme
  • Strichaufzählung
    Zusammenbau von Leitungssystemen mit Verbrauchern, Wärmetauschern und Geräten
  • Strichaufzählung
    Korrosionsschutz in der Gas- und Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Schallschutz in der Gas- und Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Brandschutz in der Gas- und Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Wärme-, Schall- und Brandschutzdämmung von Rohrleitungen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    Arten von Brandschutzeinrichtungen, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes und der Sicherheit (z. B. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz, Gassicherheitsverordnung), der Hygiene im Bereich der Gas- und Sanitäranlagen (z. B. Legionellen) und bezüglich der Erwirkung behördlicher Bewilligungen wie z. B. Betriebsanlagengenehmigungen im Bereich der Gas- und Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Anfertigung von technischen Zeichnungen und Konstruktionsmodellen
  • Strichaufzählung
    gesamte Fachkunde Sanitärtechnik (siehe Lernergebnis 2)
  • Strichaufzählung
    gesamte Fachkunde Gastechnik (siehe Lernergebnis 1)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    erforderliche Werkstoffe, Materialien und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, bearbeiten und einsetzen wie z. B. Weichschott.
  • Strichaufzählung
    rationelle, technische Arbeitsverfahren sowie Arbeits- und Herstellungsmethoden der Schall-, Wärme- und Branddämmung sowie des Korrosionsschutzes entsprechend Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, planen und an selbstverlegten Rohren einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Schall-, Wärme- und Branddämmung sowie Brandschutz auswählen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    geeignete aktive und passive Korrosionsschutzmaßnahmen auswählen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Gas- und Wasserleitungen in Abhängigkeit der Gegebenheit wie z. B. in Fußböden, Leichtbauwänden etc. fachgerecht verlegen.
  • Strichaufzählung
    die Dimensionierung von Rohrleitungen für z. B. medizinische Gase, Flüssiggase oder Erdgas vornehmen und diese verlegen.
  • Strichaufzählung
    Rohrleitungen und Armaturen bei der Verlegung mit einem geeigneten Korrosionsschutz versehen.
  • Strichaufzählung
    Dämmungen zum Zwecke des Schall-, Wärme- und Brandschutz von selbstverlegten Gas- und Sanitärinstallationen und deren Systemen herstellen und anbringen.
  • Strichaufzählung
    einen geeigneten Korrosionsschutz für Gas-Wasser-Abflussinstallationen auswählen und anbringen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen oder Subunternehmer für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme von Messgeräten Wärmedämmsysteme überprüfen und Verluste ermitteln.
  • Strichaufzählung
    Prüf-, Projekt- und Abnahmedokumentationen erstellen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Überprüfung, Wartung, Reparatur, Instandsetzung und -haltung sowie Durchführung von Arbeitsaufträgen des wirtschaftlichen und ökologischen Energieeinsatzes

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von

  1. Litera a
    Feuerungsanlagen bestehend aus Gasanlagen und Abgasanlagen (ausgenommen Tätigkeiten im Bereich des Rauchfangkehrergewerbes),
  2. Litera b
    medizinische Gasanlagen,
  3. Litera c
    Flüssig- und Erdgasanlagen,
  4. Litera d
    zentralen Staubsaugeranlagen und Druckluftanlagen,
  5. Litera e
    Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung,
  6. Litera f
    Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen,
  7. Litera g
    Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Gasinstallation fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Installations-, Energie- und Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    Steuer-, Mess- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik (z. B. Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung, Dimensionierung von Leitungen und hydraulischen Schaltungen aller Medien)
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen insbesondere Hydraulik, Strömungslehre, Zustandsänderungen von Luft, Feuchtigkeitslehre, Thermodynamik und Schall
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gebäudestatik und Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Anlagenschemata
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung von speziellen Anforderungen für die Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
  • Strichaufzählung
    spezielle objektspezifische Anforderungen an Gasanlagen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Gasanlagen bzgl. Reinigung und Hygiene
  • Strichaufzählung
    Betrieb von Gasanlagen
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Material- und Hilfsstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Anlagen-, Bauteil- und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren, Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    den wirtschaftlichen Energieeinsatz
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Gastechnik für Restaurierung und zum Erhalt historischer Bauten und Bauteile (z. B. Gasanlagen in historischen Gebäuden)
  • Strichaufzählung
    Fachmanagement insbesondere Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes und der Sicherheit (z. B. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz, Gassicherheitsverordnung), der Hygiene im Bereich der Gasanlagen (z. B. Legionellen) und bezüglich der Erwirkung behördlicher Bewilligungen wie z. B. Betriebsanlagengenehmigungen im Bereich der Gasanlagen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Anfertigung von technischen Zeichnungen und Konstruktionsmodellen
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnungen aller Medien
  • Strichaufzählung
    Rohrleitungssysteme sowie Sonderrohrleitungssysteme wie z. B. Tankstellenverrohrungen
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungen für alle Medien sowie nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe sowie deren Bemessung, Dimensionierung, Verlegung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungsverbindungen für alle Medien (z. B. Gas-, bzw. Flüssiggasleitungen) und nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe (z. B. Flanschverbindungen, Löten, Press-, Steckverbindung, Schweißen, Kunststoffkleben-, schweißen) sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Absperrarmaturen und deren Handhabung wie zum Beispiel Absperr-, Auslauf-, Misch- und Spülarmaturen, Sicherheits-, Sicherungs- und Regelarmaturen, Mess-, Prüf- und Anzeigearmaturen Abflussarmaturen sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Anschlussarten
  • Strichaufzählung
    Fangsysteme
  • Strichaufzählung
    Zusammenbau von Leitungssystemen mit Verbrauchern, Wärmetauschern und Geräten
  • Strichaufzählung
    Korrosionsschutz in der Gastechnik
  • Strichaufzählung
    Schallschutz in der Gastechnik
  • Strichaufzählung
    Brandschutz in der Gastechnik
  • Strichaufzählung
    Wärme-, Schall- und Brandschutzdämmung von Rohrleitungen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    Arten von Brandschutzeinrichtungen, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Wärmebereitstellungs- und Wärmeabgabesysteme
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von kältetechnischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    alternative und erneuerbare Energiesysteme für Gasanlagen wie zum Beispiel thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und geothermische Systeme
  • Strichaufzählung
    Arten von Wärmepumpenanlagen, deren Bauteile und Komponenten, Funktionsweise sowie deren Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Solaranlagen und Solarspeicher, deren Bauteile, Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Kollektoren, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    gesamte Fachkunde Gastechnik (siehe Lernergebnis 1)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln unter Einbezug der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, Installationsbauteile und -systeme sowie deren Umsetzung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Potentiale der Energieeinsparung und -optimierung erkennen und daraus folgende Maßnahmen planen.
  • Strichaufzählung
    den Kunden/die Kundin über mögliche Reparaturvarianten inkl. Kostenschätzung beraten und aufklären.
  • Strichaufzählung
    Kundenwünsche in Bezug auf bestehende Gasanlagen umsetzen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens des Kunden/der Kundin umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Luftabgassysteme dimensionieren, warten und Instand setzen.
  • Strichaufzählung
    Brennstofflagerungen planen, dimensionieren überprüfen, warten, reparieren, Instand setzen und -halten.
  • Strichaufzählung
    Abgasanschluss inklusive Leitungen für Geräte und Komponenten von Gasanlagen prüfen, reparieren, warten sowie Instand setzen und -halten.
  • Strichaufzählung
    nach Abschluss der Wartungs- bzw. Sanierungsarbeiten die notwendigen Kontrollen wie z. B. auf Funktion, Dichtheit, Sicherheit, Abgasaustritt vornehmen und in einem Prüfbericht dokumentieren und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die geeigneten Sicherheitsvorkehrungen treffen, wenn an gasgefüllten Leitungen Arbeiten auszuführen sind.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Arbeitsauftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsleistungen mit anderen Projektbeteiligten zeitlich und örtlich planen und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Betriebszustände aller Art feststellen, analysieren, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung ableiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    Betriebszustände der Anlage messtechnisch erfassen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Störungen, Schäden und Mängel aller Art feststellen, analysieren, geeignete Maßnahmen zur Behebung ableiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    Zustands- bzw. Funktionskontrollen sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten fachgerecht durchführen.
  • Strichaufzählung
    Wartungspläne erstellen, lesen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Energieeinsparungsmöglichkeiten erkennen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    effizienzsteigernde Maßnahmen erkennen und implementieren.
  • Strichaufzählung
    Detailzeichnungen und Schemata, Leitungs-, Montage- und Maßskizzen anfertigen, lesen, anpassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Bestandspläne erstellen und anpassen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Werkstoffe, Materialien und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, bearbeiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Werkzeugmaschinen und Geräte nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen, bedienen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    rationelle, technische Arbeitsverfahren sowie Methoden der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung wie z. B. Herstellung von festen und lösbaren Verbindungen, Anreißen, Zuschneiden, Biegen, Richten, Gewindeschneiden, Löten, Schweißen von Metallen und Kunststoffen, Verlegen und Befestigen sowie Verbinden und Dichten von Rohrleitungssystemen aller Art entsprechend den Anforderungen und der Einsatzmöglichkeit auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    den Einzug von Rohren in vorhandenen Fangsystemen, sofern die Statik des Fangs nicht beeinflusst wird, durchführen.
  • Strichaufzählung
    Volumenströme in Leitungen und an Luftauslässen messen und einstellen.
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen sowie den wirtschaftlichen Energieeinsatz in der Umsetzung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    die Nutzung alternativer und erneuerbarer Energieformen in der Umsetzung berücksichtigen und optimieren.
  • Strichaufzählung
    nationales, historisches und künstlerisches Erbgut durch eine fachgerechte Umsetzung schützen.
  • Strichaufzählung
    Feuerstätten reinigen.
  • Strichaufzählung
    elektrische Anschlussarbeiten von Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtungen, Motoren, Pumpen, Heizpatronen und Heizthermen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Dämmungen von Gasinstallationen und deren Systemen herstellen, anbringen und ausbessern.
  • Strichaufzählung
    Gasanlagen einregulieren, in Betrieb nehmen und optimieren.
  • Strichaufzählung
    den Wirkungsgrad von Gasgeräten berechnen, die Ergebnisse interpretieren und daraus geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Wirkungsgrads ableiten.
  • Strichaufzählung
    Einstellungsarbeiten und die Verbrennungsgasmessung an Feuerstätten durchführen und justieren.
  • Strichaufzählung
    Prüf-, Projekt- und Wartungsdokumentationen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Prüf– und Anlagenbücher führen, erstellen und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Prüf- und Wartungsintervalle unter Berücksichtigung der in der Anlage vorhandenen Komponenten festlegen.
  • Strichaufzählung
    die Anlage dem Kunden/der Kundin fachgerecht übergeben, in die Bedienung der Anlage einweisen und die notwendigen, künftigen Überprüfungs- und Wartungsarbeiten und -intervalle fachgerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNI

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von

  1. Litera a
    Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen,
  2. Litera b
    Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke sowie für Sonderanlagen,
  3. Litera c
    Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe und für medizinische Zwecke sowie für Regenwasser und Sonderanlagen,
  4. Litera d
    Nassräumen, Schwimmbädern und medizinischen Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness),
  5. Litera e
    sanitären Einrichtungen, sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,
  6. Litera f
    Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen im Sanitärraum,
  7. Litera g
    Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen,
  8. Litera h
    Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen sowie Druckerhöhungsanlagen,
  9. Litera i
    Hauswasserwerken,
  10. Litera j
    Warmwasserbereitungs- und Zirkulationsanlagen sowie Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen,
  11. Litera k
    Wasseranschlüsse im medizinischen Bereich,
  12. Litera l
    Sicherheits-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen,
  13. Litera m
    Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser- und Abwasserinstallation fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Installations-, Energie- und Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    Steuer-, Mess- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik (z. B. Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung, Dimensionierung von Leitungen und hydraulischen Schaltungen aller Medien)
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen insbesondere Hydraulik, Strömungslehre, Zustandsänderungen von Luft, Feuchtigkeitslehre, Thermodynamik und Schall
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gebäudestatik und Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Anlagenschemata
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung von speziellen Anforderungen für die Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
  • Strichaufzählung
    spezielle objektspezifische Anforderungen an Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Sanitäranlagen bzgl. Reinigung und Hygiene
  • Strichaufzählung
    Betrieb von Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    Werkstoff–, Material- und Hilfsstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Anlagen-, Bauteil- und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren, Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    den wirtschaftlichen Energieeinsatz
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Sanitärtechnik für Restaurierung und zum Erhalt historischer Bauten und Bauteile (z. B. Sanitäranlagen in historischen Gebäuden)
  • Strichaufzählung
    Fachmanagement insbesondere Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes und der Sicherheit (z. B. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz) der Hygiene im Bereich der Sanitäranlagen (z. B. Legionellen) und bezüglich der Erwirkung behördlicher Bewilligungen wie z. B. Betriebsanlagengenehmigungen im Bereich der Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Anfertigung von technischen Zeichnungen und Konstruktionsmodellen
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnungen aller Medien
  • Strichaufzählung
    Rohrleitungssysteme sowie Sonderrohrleitungssysteme wie z. B. Tankstellenverrohrungen
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungen für alle Medien sowie nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe sowie deren Bemessung, Dimensionierung, Verlegung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Rohrleitungsverbindungen für alle Medien und nach der Wahl des Materials und der Funktion/Aufgabe (z. B. Flanschverbindungen, Löten, Press-, Steckverbindung, Schweißen, Kunststoffkleben-, schweißen) sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Absperrarmaturen und deren Handhabung wie zum Beispiel Absperr-, Auslauf-, Misch- und Spülarmaturen, Sicherheits-, Sicherungs- und Regelarmaturen, Mess-, Prüf- und Anzeigearmaturen Abflussarmaturen sowie deren Bemessung und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Anschlussarten
  • Strichaufzählung
    Zusammenbau von Leitungssystemen mit Verbrauchern, Wärmetauschern und Geräten
  • Strichaufzählung
    Korrosionsschutz in der Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Schallschutz in der Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Brandschutz in der Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Wärme-, Schall- und Brandschutzdämmung von Rohrleitungen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    Arten von Brandschutzeinrichtungen, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Wärmebereitstellungs- und Wärmeabgabesysteme
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von kältetechnischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    alternative und erneuerbare Energiesysteme für Sanitäranlagen wie zum Beispiel thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und geothermische Systeme
  • Strichaufzählung
    Arten von Wärmepumpenanlagen, deren Bauteile und Komponenten, Funktionsweise sowie deren Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Solaranlagen und Solarspeicher, deren Bauteile, Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Arten von Kollektoren, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    gesamte Fachkunde Sanitärtechnik (siehe Lernergebnis 2)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln unter Einbezug der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, Installationsbauteile und -systeme sowie deren Umsetzung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Potentiale der Energieeinsparung und -optimierung erkennen und daraus folgende Maßnahmen planen.
  • Strichaufzählung
    den Kunden/die Kundin über mögliche Reparaturvarianten inkl. Kostenschätzung beraten und aufklären.
  • Strichaufzählung
    Kundenwünsche in Bezug auf bestehende Sanitäranlagen umsetzen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens des Kunden/der Kundin umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Wasser- und Ablaufanschluss inklusive Leitungen für Geräte und Komponenten von Sanitäranlagen prüfen, reparieren, warten sowie Instand setzen und -halten.
  • Strichaufzählung
    nach Abschluss der Wartungs- bzw. Sanierungsarbeiten die notwendigen Kontrollen wie z. B. auf Funktion, Dichtheit, Sicherheit, Austritt vornehmen und in einem Prüfbericht dokumentieren und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Arbeitsauftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsleistungen mit anderen Projektbeteiligten zeitlich und örtlich planen und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Betriebszustände aller Art feststellen, analysieren, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung ableiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    Störungen, Schäden und Mängel aller Art feststellen, analysieren, geeignete Maßnahmen zur Behebung ableiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    Zustands- bzw. Funktionskontrollen sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten fachgerecht durchführen.
  • Strichaufzählung
    Wartungspläne erstellen, lesen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Betriebszustände der Anlage messtechnisch erfassen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Energieeinsparungsmöglichkeiten erkennen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    effizienzsteigernde Maßnahmen erkennen und implementieren.
  • Strichaufzählung
    Detailzeichnungen und Schemata, Leitungs-, Montage- und Maßskizzen anfertigen, lesen, anpassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Bestandspläne erstellen und anpassen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Werkstoffe, Materialien und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, bearbeiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Werkzeugmaschinen und Geräte nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen, bedienen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    rationelle, technische Arbeitsverfahren sowie Methoden der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung wie z. B. Herstellung von festen und lösbaren Verbindungen, Anreißen, Zuschneiden, Biegen, Richten, Gewindeschneiden, Löten, Schweißen von Metallen und Kunststoffen, Verlegen und Befestigen sowie Verbinden und Dichten von Rohrleitungssystemen aller Art entsprechend den Anforderungen und der Einsatzmöglichkeit auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen sowie den wirtschaftlichen Energieeinsatz in der Umsetzung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    die Nutzung alternativer und erneuerbarer Energieformen in der Umsetzung berücksichtigen und optimieren.
  • Strichaufzählung
    nationales, historisches und künstlerisches Erbgut durch eine fachgerechte Umsetzung schützen.
  • Strichaufzählung
    elektrische Anschlussarbeiten von Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtungen, Motoren, Pumpen, Wärmeerzeugungsanlagen und sämtlichen sanitärtechnischen Geräten durchführen.
  • Strichaufzählung
    Dämmungen von Sanitärinstallationen und deren Systemen herstellen, anbringen und ausbessern.
  • Strichaufzählung
    Sanitäranlagen einregulieren, in Betrieb nehmen und optimieren.
  • Strichaufzählung
    Prüf-, Projekt- und Wartungsdokumentationen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Prüf– und Anlagenbücher führen, erstellen und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Prüf– und Wartungsintervalle unter Berücksichtigung der in der Anlage vorhandenen Komponenten festlegen.
  • Strichaufzählung
    die Anlage dem Kunden/der Kundin fachgerecht übergeben, in die Bedienung der Anlage einweisen und die notwendigen, künftigen Überprüfungs- und Wartungsarbeiten und -intervalle fachgerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge betreffend Energiemanagement, Energieberatungen, Energieberechnungen, wärmetechnische, baubiologische und komfortbezogene Beurteilungen von Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Bauphysik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Baubiologie
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen insbesondere Strömungslehre und Hydraulik
  • Strichaufzählung
    Wärmelehre
  • Strichaufzählung
    Messgeräte
  • Strichaufzählung
    Behaglichkeits- und Komfortkriterien
  • Strichaufzählung
    Geräte- und Anlagentechnik bzw. -kunde
  • Strichaufzählung
    Feuerungstechnik und Brennstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Steuer-, Mess- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    Baustoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Material- und Hilfsstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    die Erstellung einer Befundung
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes und der Sicherheit (z. B. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz, Gassicherheitsverordnung), der Hygiene im Bereich der Gas- und Sanitäranlagen (z. B. Schimmelbildung)
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    gesamte Fachkunde Sanitärtechnik (siehe Lernergebnis 2)
  • Strichaufzählung
    gesamte Fachkunde Gastechnik (siehe Lernergebnis 1)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die notwendigen Messgeräte auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Bausubstanz aufnehmen und beurteilen sowie daraus erforderliche Maßnahmen ableiten.
  • Strichaufzählung
    die Anlagentechnik überprüfen und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    auf Basis der Aufnahmen vor Ort Optimierungspotentiale erkennen und entsprechende Maßnahmen daraus ableiten sowie wirtschaftlich bewerten.
  • Strichaufzählung
    auf Basis der Aufnahmen vor Ort einen Energieausweis fachgerecht ausstellen.
  • Strichaufzählung
    Inspektionen von Gas- und Sanitäranlagen durchführen.
  • Strichaufzählung
    auf Basis der Aufnahmen vor Ort eine Energieberatung durchführen und effizienzverbessernde Maßnahmen zur Energieeinsparung empfehlen und planen sowie wirtschaftliche Vergleichsrechnungen anstellen und präsentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    eine Befundung erstellen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine Überprüfungstätigkeiten implementieren.

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung bzw. Befundung und Abnahme von geplanten, neu gebauten, bestehenden bzw. umgebauten Gas- und Sanitäranlagen fachgerecht durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Gas – und Flüssiggasinstallationen
  • Strichaufzählung
    Prüfprotokolle wie Abnahme-, Überprüfungs- und Mängelbefunde für Gas – und Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    Arten von Überprüfungsmethoden- und Verfahren zur Dichtheitsprüfung, deren Messgeräte und Handhabung
  • Strichaufzählung
    Überprüfungs- und Analysemethoden
  • Strichaufzählung
    Installations-, Energie- und Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    Steuer-, Mess- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnungen aller Medien
  • Strichaufzählung
    Rohrleitungssysteme sowie Sonderrohrleitungssysteme wie z. B. Tankstellenverrohrungen
  • Strichaufzählung
    Anschlussarten
  • Strichaufzählung
    Fangsysteme
  • Strichaufzählung
    Korrosionsschutz in der Gas- und Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Schallschutz in der Gas- und Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Brandschutz in der Gas- und Sanitärtechnik
  • Strichaufzählung
    Wärme-, Schall- und Brandschutzdämmung von Rohrleitungen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    Arten von Brandschutzeinrichtungen, deren Funktionsweise und Handhabung
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik (z. B. Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung, Dimensionierung von Leitungen und hydraulischen Schaltungen aller Medien)
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen insbesondere Hydraulik, Strömungslehre, Zustandsänderungen von Luft, Feuchtigkeitslehre, Thermodynamik und Schall
  • Strichaufzählung
    spezielle objektspezifische Anforderungen an Gas- und Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Gas- und Sanitäranlagen bzgl. Reinigung und Hygiene
  • Strichaufzählung
    Betrieb von Gas- und Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes und der Sicherheit (z. B. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz, Gassicherheitsverordnung), der Hygiene im Bereich der Gas- und Sanitäranlagen (z. B. Legionellen) und bezüglich der Erwirkung behördlicher Bewilligungen wie z. B. Betriebsanlagengenehmigungen im Bereich der Gas- und Sanitäranlagen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Anfertigung von technischen Zeichnungen und Konstruktionsmodellen
  • Strichaufzählung
    Kooperation mit Netzbetreibern und Behörden
  • Strichaufzählung
    gesamte Fachkunde Sanitärtechnik (siehe Lernergebnis 2)
  • Strichaufzählung
    gesamte Fachkunde Gastechnik (siehe Lernergebnis 1)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Dichtheitsprüfungen an Gas- und Sanitäranlagen, sowie an deren Komponenten wie z. B. Gas- und Sanitärleitungen, Anschlüsse von Gaszählern, Sicherheits- und Regeleinrichtungen durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    für die Überprüfung der Gas- und Sanitärinstallationen geeignete Prüfverfahren und Messgeräte auswählen, anwenden und deren Prüfergebnis interpretieren und in Form eines Befundes dokumentieren und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die sicherheitsrelevanten Überprüfungstätigkeiten an Gas- und Sanitäranlagen ausführen, gesetzeskonform in Form eines Endbefundes dokumentieren sowie diesen kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die Dokumentation einer Gas- und Sanitäranlage vornehmen.
  • Strichaufzählung
    einen Abnahmebefund von Gas- und Sanitäranlagen erstellen
  • Strichaufzählung
    im Falle einer Mängeldiagnose den Melde-Pflichten nachkommen und geeigneten Maßnahmen zur Mängelbehebung einleiten.
  • Strichaufzählung
    die ausreichende Raumlüftung und Verbrennungsluftzuführung von Gasanlagen berechnen, die Ergebnisse interpretieren und dokumentieren sowie kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die Überprüfung der Funktionstauglichkeit von Komponenten vornehmen wie z. B. von:
    • Strichaufzählung
      einem Abgasaustrittswächter
    • Strichaufzählung
      einer Strömungssicherung
    • Strichaufzählung
      Sicherheitsventilen
    • Strichaufzählung
      Druckminderer
    • Strichaufzählung
      Rückflussverhinderer
    • Strichaufzählung
      Sicherheitsabschaltventilen
    • Strichaufzählung
      Warmwasserbereiter

QUALIFIKATIONSBEREICH: UNTERNEHMENSFÜHRUNG FACHSPEZIFISCH

Praxisgerechte Angebotslegung

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln sowie in Verrechnungspreise umzusetzen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    branchenübliches Leistungsangebot
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung
  • Strichaufzählung
    Fachkalkulation insbesondere Stundensatzkalkulation
  • Strichaufzählung
    Kostenrechnung
  • Strichaufzählung
    Betriebsmittelkosten
  • Strichaufzählung
    kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über die unterschiedlichen Ausschreibungsverfahren
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Fachtechnologie insbesondere Werkstoff-, Arbeits-, Produktionsstätten- und Verfahrenstechnologie
  • Strichaufzählung
    Planung und technisches Zeichnen
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere fachliche Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    digitale Kalkulationstools

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Pläne, Werkzeichnungen und Skizzen anfertigen, lesen, interpretieren, auswerten und für die Kalkulation vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    die branchenspezifische Leistungsbeschreibung kundenfreundlich darstellen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Normen und gesetzlicher Vorgaben wie z. B. die Geheimhaltungspflicht sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    die geplanten Arbeitsverfahren auswählen.
  • Strichaufzählung
    das benötigte Material sowie Arbeitsmittel und Werkzeuge auswählen.
  • Strichaufzählung
    Materialbedarfsberechnung z. B. Längen, Flächen- und Massenberechnungen sowie Gewichtsberechnung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Personal- und Sachkosten berechnen unter Berücksichtigung von
    • Strichaufzählung
      Lohnkosten
    • Strichaufzählung
      Lohnnebenkosten
    • Strichaufzählung
      Betriebsmittelkosten
    • Strichaufzählung
      Gemeinkosten
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Überlegungen hinsichtlich der Abwägung unternehmerischen Risikos und Gewinns vornehmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und berufsbezogener Normen sicherstellen.

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, eine kundengerechte Übermittlung und Kommunikation des branchenüblichen Angebots durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Kommunikation zu Kunden
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    digitale Tools

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    eine kundengerechte Kommunikation und Übermittlung des branchenspezifischen Angebots durchführen.
  • Strichaufzählung
    das Angebot inklusive Fachspezifika kundengerecht erklären und argumentieren.

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Dauer der Leistungserbringung ermitteln.
  • Strichaufzählung
    die Auftragsplanung mit anderen Aufträgen des Unternehmens sowie dem Kundenwunsch abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und berufsbezogener Normen sicherstellen.

Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung und -optimierung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen sowie facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere fachliche Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) oder Dritter
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Qualitätsmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -optimierung auswählen, einleiten sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Qualitätsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    seine Tätigkeiten unter Bedachtnahme auf den aktuellen Stand der Technik, auf den Gebieten Umweltschutz, wirtschaftlicher Energieeinsatz sowie rationelle Herstellungs- und Arbeitsmethoden umsetzen.

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zum Arbeitnehmer/ -innenschutz
  • Strichaufzählung
    Fachtechnologie
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere Vorgaben zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) oder Dritter wie zum Beispiel Arbeitsstätten- und Arbeitsmittelverordnung, Arbeitnehmer/ -innenschutz wie z. B. Vorgaben bzgl. individueller Schutzausrüstungen, Vorschriften der Unfallverhütung (UVV) wie zum Beispiel VEXAT, Vorschriften zum Transport von gefährlichen Gütern oder Maschinen- und Gerätesicherheitsverordnung, Ladegutsicherung
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Sicherheitsmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des Sicherheitsmanagements auswählen, implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    eine geeignete individuelle und persönliche Schutzausrüstung auswählen und bereitstellen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsunterweisungen durchführen und dokumentieren sowie entsprechend der gesetzlichen vorgeschriebenen Frequenz wiederholen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung, Transport und Entsorgung von Arbeits- und Werkstoffen sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie entsprechend den Anweisungen aus den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner fachlichen Fähigkeiten im Zuge seiner Tätigkeit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, der Kunden/Kundinnen, unbeteiligter Dritter und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

LERNERGEBNIS

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Umwelttechnik
  • Strichaufzählung
    Umweltmanagement
  • Strichaufzählung
    Abfallwirtschaft
  • Strichaufzählung
    Vermeidung von Abfall sowie stoffliche und thermische Verwertungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    umweltschonendes, nachhaltiges, energieeffizientes Arbeiten und Wirtschaften
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Umweltmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben des Umweltschutzes und fachliche Sondervorschriften insbesondere Vorgaben zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) oder Dritter wie z. B. Abfallverzeichnisverordnung
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Umweltmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des betrieblichen Umweltmanagements auswählen, implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Umweltmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung, Transport, Aufbereitung und Entsorgung von Arbeits- und Werkstoffen (Hilfsstoffe) sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen.
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens ressourcenschonend im Sinne einer fachgerechten Abfallvermeidung bzw. -verwertung wirtschaften.
  • Strichaufzählung
    den rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatz berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Anlage 2

Lernergebnisse auf LAP-Niveau – Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter Paragraphen 5 und 11 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten, die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.

Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“

Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“

LERNERGEBNIS

Er/Sie ist in der Lage, Aufgaben der Installation und Montage, des Zusammenbaus, der Inbetriebnahme, Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von Wasserversorgungsanlagen, Pumpenanlagen, Hauswasserwerken, Steuerungen und Wasseraufbereitung,, Warmwasser- und sanitären Anlagen, Abwasseranlagen und Gasgeräten sowie deren Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen zu planen und die dafür notwendigen Arbeitsvorbereitungen vorzunehmen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsorganisation und Projektplanung
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren
  • Strichaufzählung
    branchenspezifische EDV-Grundkenntnisse sowie über die Anwendung der betriebsspezifischen EDV (Hard und Software)
  • Strichaufzählung
    Anwendung von englischen Fachausdrücken
  • Strichaufzählung
    alternative Energieformen und alternative Energiegewinnung, wie z. B. thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und biogene Anlagen
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik wie z. B. Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung und physikalische Berechnung Wärmedehnung, Druck, Leistung und Wirkungsgrad
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Werkstoffkunde und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    feste und lösbare Verbindungen
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Vorschriften
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevanten Umweltschutz- und Hygienestandards
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevante Sicherheits- und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen.
  • Strichaufzählung
    Betriebs– und Hilfsmittel funktionsgerecht anwenden, warten und pflegen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeug, Geräte und Material der Aufgabe entsprechend auswählen und vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren und auf Basis dieser Entscheidungen treffen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge mit Sorgfalt, zuverlässig, verantwortungsbewusst, pünktlich, einsatzbereit, service- und kunden- sowie lösungsorientiert durchführen.
  • Strichaufzählung
    Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise führen.
  • Strichaufzählung
    Kunden in grundlegenden technischen Fragen beraten.
  • Strichaufzählung
    Prüf- und Projektdokumentationen erstellen und abfassen.
  • Strichaufzählung
    technische Berichte abfassen.
  • Strichaufzählung
    Leitungs-, Montage- und Maßskizzen lesen und anfertigen.
  • Strichaufzählung
    fachzeichnen.
  • Strichaufzählung
    einfache Rohrleitungspläne mit schematischer Darstellung von Sinnbildern des Rohrleitungsbaus erstellen und lesen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis bei der Planung die einschlägigen Sicherheits- und Rechtsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis bei der Planung berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards einbeziehen.

LERNERGEBNIS

Er/Sie ist in der Lage, Rohrleitungen und Rohrverbindungen aus verschiedenen Werkstoffen inklusive Rohrschutz und Rohrisolierung herzustellen und zu bearbeiten.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen gegen innere und äußere Zerstörung an Leitungen und Geräten
  • Strichaufzählung
    Dehnung von Rohrleitungen und über die erforderlichen Maßnahmen bei der Rohrverlegung
  • Strichaufzählung
    Vorfertigung von Rohrleitungen
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnung
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Schallschutz und die Dämmung von Heizungs-, Kalt- und Warmwassersystemen sowie Ablaufsystemen
  • Strichaufzählung
    Anwendung der wichtigsten Mess-, Prüf-, Sicherheits- und Regelsysteme
  • Strichaufzählung
    Hydraulik
  • Strichaufzählung
    Dimensionierung von Leitungen
  • Strichaufzählung
    Heizsysteme und deren Funktion
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Werkstoffkunde und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    feste und lösbare Verbindungen
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Vorschriften
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevanten Umweltschutz- und Hygienestandards
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevante Sicherheits- und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Metalle und Kunststoffe bearbeiten z. B. Messen, Sägen, Schneiden, Bohren und Senken, Gewindeschneiden, Hämmern, Nieten, einfaches Treiben, Bördeln.
  • Strichaufzählung
    Metalle und Kunststoffe durch die Techniken des Anreißens und Zuschneidens, des Biegens und Richtens, des Gewindeschneidens, vor allem bei Rohrgewinde, des Lötens, des Pressens, Gasschmelzschweißens, einfachen Elektroschweißens und des Kunststoffschweißens und -klebens bearbeiten.
  • Strichaufzählung
    Verbindungstechniken für verschiedene Werkstoffe wie z. B. Schweißen, Löten, Steck- und Schraubverbindungen sowie Klebeverbindungen und Flanschverbindungen unter Beachtung der Gefahren und der Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Rohre kaltbiegen und -richten, sowie Rohre warmbiegen und –richten.
  • Strichaufzählung
    Rohrverbindungen, Abzweigungen und Formstücke mit facheinschlägigen Materialien herstellen.
  • Strichaufzählung
    Rohrschutz und Rohrisolierungen von selbst hergestellten Rohrleitungen herstellen und überprüfen.
  • Strichaufzählung
    fachzeichnen.
  • Strichaufzählung
    einfache Rohrleitungspläne mit schematischer Darstellung von Sinnbildern des Rohrleitungsbaus erstellen und lesen.
  • Strichaufzählung
    Leitungs-, Montage-, und Maßskizzen lesen und anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Rohrsysteme für die Versorgung und Entsorgung einschließlich Montage von entsprechenden Absperr- und Fördereinrichtungen herstellen.
  • Strichaufzählung
    Rohrsysteme mit Wärmeerzeugern und Wärmeverbrauchern zusammenbauen.
  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Hilfsmittel funktionsgerecht anwenden, warten und pflegen.
  • Strichaufzählung
    Dichtheits- und Druckproben fachgerecht durchführen.
  • Strichaufzählung
    Funktionsproben durchführen sowie Medien und Drücke messen.
  • Strichaufzählung
    Trenntechniken anwenden.
  • Strichaufzählung
    geeignete Lösungsvorschläge entwickeln.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards einbeziehen.

LERNERGEBNIS

Er/Sie ist in der Lage, die Installation und Montage, den Zusammenbau und die Inbetriebnahme von Wasserversorgungsanlagen, Pumpenanlagen, Hauswasserwerken, Steuerungen und Wasseraufbereitung, Warmwasser- und sanitären Anlagen, Abwasseranlagen und Gasgeräten sowie deren Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorbereitungen
  • Strichaufzählung
    Funktion und Aufbau von Heizsystemen
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten Bearbeitungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Werkstoffkunde und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Schallschutz und die Dämmung von Heizungs-, Kalt- und Warmwassersystemen sowie Ablaufsystemen
  • Strichaufzählung
    Methoden der Wasseraufbereitung
  • Strichaufzählung
    Hydraulik
  • Strichaufzählung
    alternative Energieformen und alternative Energiegewinnung wie z. B. thermische Solaranlagen, Wärmepumpe und biogene Anlagen
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Mess- und Sicherheitseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Strichaufzählung
    Kamine und Abgasanlagen sowie über deren Montage
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik wie z. B. Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung und physikalische Berechnung wie z. B. Wärmedehnung, Druck, Leistung und Wirkungsgrad
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Verwendung verschiedener Brennstoffe
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen gegen innere und äußere Zerstörung an Leitungen und Geräten
  • Strichaufzählung
    Aufbau und die Wirkungsweise von Armaturen
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise und Installationsmöglichkeiten von Geräten der Energie und Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    einfache Elektrotechnik, Elektronik und elektrische Messtechnik und Kenntnisse der Gefahren des elektrischen Stromes
  • Strichaufzählung
    die Dimensionierung von Leitungen
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnung
  • Strichaufzählung
    feste und lösbare Verbindungen
  • Strichaufzählung
    feuerungstechnische Vorschriften und der Überprüfung von Gasgeräten und Heizungsanlagen
  • Strichaufzählung
    Brandschutz
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Vorschriften
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevanten Umweltschutz- und Hygienestandards
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevante Sicherheits- und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die notwendigen Arbeitsvorbereitungen fachgerecht vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Rohrsysteme mit Wärmeerzeugern und -verbrauchern zusammenbauen.
  • Strichaufzählung
    Wärmeerzeuger und -verbraucher sowie Warmwasseranlagen aufstellen, anschließen und in Betrieb setzen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Regelorgane, Mess- und Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungen einbauen.
  • Strichaufzählung
    Anlagen einregulieren.
  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Hilfsmittel funktionsgerecht anwenden, warten und pflegen.
  • Strichaufzählung
    Leitungs-, Montage- und Maßskizzen lesen und anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Metalle und Kunststoffe bearbeiten wie z. B. Messen, Sägen, Schneiden, Bohren und Senken, Gewindeschneiden, Hämmern, Nieten, einfaches Treiben, Bördeln.
  • Strichaufzählung
    Metalle und Kunststoffe durch die Techniken des Anreißens und Zuschneidens, des Biegens und Richtens, des Gewindeschneidens, vor allem bei Rohrgewinde, des Lötens, des Pressens, Gasschmelzschweißens, einfachen Elektroschweißens und des Kunststoffschweißens und -klebens bearbeiten.
  • Strichaufzählung
    Verbindungstechniken für verschiedene Werkstoffe wie z. B. Schweißen, Löten, Steck- und Schraubverbindungen und Klebeverbindungen unter Beachtung der Gefahren und der Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung durchführen.
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Mess-, Prüf-, Sicherheits- und Regelsysteme anwenden.
  • Strichaufzählung
    Rohrsysteme für Versorgung und Entsorgung einschließlich Montage von entsprechenden Absperr- und Fördereinrichtungen herstellen.
  • Strichaufzählung
    Prüf- und Projektdokumentationen erstellen und abfassen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Lösungsvorschläge entwickeln.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards einbeziehen.

LERNERGEBNIS

Er/Sie ist in der Lage, die Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von Wasserversorgungsanlagen, Pumpenanlagen, Hauswasserwerken, Steuerungen und Wasseraufbereitung, Warmwasser- und sanitären Anlagen, Abwasseranlagen und Gasgeräten sowie deren Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen durchzuführen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorbereitungen
  • Strichaufzählung
    Aufbau und die Wirkungsweise von Armaturen
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen gegen innere und äußere Zerstörung an Leitungen und Geräten
  • Strichaufzählung
    Anwendung der wichtigsten Mess-, Prüf-, Sicherheits- und Regelsysteme
  • Strichaufzählung
    einfache Kenntnisse der Elektrotechnik, Elektronik und der elektrischen Messtechnik
  • Strichaufzählung
    Gefahren des elektrischen Stromes
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnung
  • Strichaufzählung
    Heizsysteme und deren Funktion
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Mess- und Sicherheitseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Strichaufzählung
    Kamine und Abgasanlagen sowie über deren Montage
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik wie z. B. Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung und physikalische Berechnung wie z. B. Wärmedehnung, Druck, Leistung und Wirkungsgrad)
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Werkstoffkunde und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    feste und lösbare Verbindungen
  • Strichaufzählung
    Brandschutz
  • Strichaufzählung
    feuertechnische Vorschriften und die Überprüfung von Gasgeräten und Heizungsanlagen
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Vorschriften
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevanten Umweltschutz- und Hygienestandards
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevante Sicherheits- und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die notwendigen Arbeitsvorbereitungen fachgerecht vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Funktionsüberprüfungen, Druck- und Dichtheitsprüfungen durchführen und Medien und Drücke messen.
  • Strichaufzählung
    Dichtheits- und Druckproben fachgerecht durchführen.
  • Strichaufzählung
    die notwendigen Arbeitsvorbereitungen fachgerecht vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Hilfsmittel funktionsgerecht anwenden, warten und pflegen.
  • Strichaufzählung
    Leitungs-, Montage- und Maßskizzen lesen und anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Rohrschutz und Rohrisolierungen von selbst hergestellten Rohrleitungen herstellen und überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Wärmeerzeuger und -verbraucher sowie Warmwasseranlagen warten und Instand halten sowie Fehler feststellen, beurteilen und beheben.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Regelorgane, Mess- und Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungen einbauen.
  • Strichaufzählung
    Anlagen einregulieren.
  • Strichaufzählung
    Prüf- und Projektdokumentationen erstellen und abfassen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Lösungsvorschläge entwickeln.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards einbeziehen.

LERNERGEBNIS

Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    fachgerechte Arbeitsausführung
  • Strichaufzählung
    betriebsspezifisches Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    fachgerechtes Anwenden der einzelnen Arbeitsverfahren und Verarbeitungsschritte
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Werkstoffkunde und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Vorschriften
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevanten Umweltschutz- und Hygienestandards
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevante Sicherheits- und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse prüfen und bewerten.
  • Strichaufzählung
    für Routinetätigkeiten Optimierungsvorschläge einbringen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen führen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis berufs- und betriebsrelevante Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards einbeziehen.

LERNERGEBNIS

Er/Sie ist in der Lage, bei der Durchführung von Aufgaben Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle zu ergreifen.

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement – und Qualitätskontrolle
  • Strichaufzählung
    Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
  • Strichaufzählung
    Werk– und Hilfsstoffkunde und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Betriebsmittelkunde
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Vorschriften
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevanten Umweltschutz- und Hygienestandards
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevante Sicherheits- und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, und auf Basis dieser geeignete Entscheidungen treffen.
  • Strichaufzählung
    Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements anwenden und Maßnahmen zur Qualitätskontrolle vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge mit Sorgfalt, zuverlässig, verantwortungsbewusst, pünktlich, einsatzbereit, service-, kunden- und lösungsorientiert durchführen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis berufs- und betriebsrelevante Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards einbeziehen.