Kundenberatung und Motivplanung |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Kunden/Kundinnen über Tätowierungen zu beraten und umfassend aufzuklären (auch unter Berücksichtigung der berufsrelevanten medizinischen Bereiche). | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze und Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende Berufsrelevante medizinische Bereiche, wie insbesondere: Dermatologie (zB Hautbilder)
Bakteriologie, Virologie, Pilze Trends bei Arbeits- und Tätowiertechniken Traditionelle nicht elektrische Tätowiertechniken Mögliche Reaktionen während bzw. nach dem Tätowiervorgang (kurz- und langfristig) Nachbehandlung und mögliche Veränderung von Tätowierungen Entfernungsmöglichkeiten und damit verbundene Gefahren Ausschließungsgründe (Kontraindikationen) Tattoomotive und deren Platzierung
| Er/Sie kann auf Vorstellungen und Ideen des Kunden/der Kundin eingehen und weitere Möglichkeiten aufzeigen. basierend auf den vom Kunden/von der Kundin mitgeteilten Informationen entscheiden, ob ein Ausschließungsgrund (zB Kontraindikation) vorliegt. die Geschäftsfähigkeit der Kunden/Kundinnen feststellen. bei der Beratung den Kunden/die Kundin verantwortungsbewusst auf mögliche Reaktionen des beruflichen Umfeldes (zB bei Berufswahl) hinweisen. Kunden/Kundinnen die Einverständniserklärung erläutern. das Hautbild des Kunden/der Kundin beurteilen. Kunden/Kundinnen über Entwicklungen bei Tätowiertechniken informieren. Kunden/Kundinnen bei der Auswahl, Größe und Platzierung des Motivs beraten. die zeitliche Dauer des Arbeitsablaufes einschätzen. den Preis für die Tätowierung kalkulieren. dem Kunden/der Kundin über mögliche Risiken und Reaktionen während sowie nach dem Tätowieren aufklären. Kunden/Kundinnen die Nachbehandlung der Tätowierung erklären. Kunden/Kundinnen über die Möglichkeiten zur Entfernung der Tätowierung sowie die damit verbundenen Gefahren aufklären. Kunden/Kundinnen über mögliche Qualitätsveränderungen der Tätowierung aufgrund der individuellen Hautbeschaffenheit, Zeit und äußerlichen Einflüsse aufklären. den Kunden/die Kundin Informationen zur Vorbereitung auf den Tätowiertermin geben (zB Vorsorgemaßnahmen erläutern, Informationen zur Nachsorge). entscheiden, ob der Auftrag durchgeführt wird.
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Er/Sie ist in der Lage, eine Vorlage für das vom Kunden/von der Kundin gewünschte Motiv zu erstellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Bildliche, räumliche und grafische Vorstellung Anwendung von Bildbearbeitungs- und Grafikprogrammen Motiverstellung und -zusammenstellung Erstellungsarten von Schablonen
| Er/Sie kann auf Vorstellungen und Ideen des Kunden/der Kundin eingehen und weitere Möglichkeiten aufzeigen. Kunden/Kundinnen Vorschläge unterbreiten und das Motiv ggf. weiterentwickeln. Entwürfe erstellen und bearbeiten (zB unter Einbeziehung von Programmen). Schablonen erstellen und an die ausgewählte Körperstelle ästhetisch anpassen.
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Er/Sie ist in der Lage, Cover-Ups zu planen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Umsetzung von Cover-Ups (Überdeckung einer vorhandenen Tätowierung) Hautanalysen (Narbenverhalten) Bildliche, räumliche und grafische Vorstellung Anwendung von Bildbearbeitungs- und Grafikprogrammen Motiverstellung und -zusammenstellung Erstellungsarten von Schablonen
| Er/Sie kann einschätzen, ob das vorhandene Motiv der Tätowierung für ein Cover-Up geeignet ist. eine Hautanalyse durchführen und beurteilen, ob ein Cover-Up möglich ist. einschätzen, ob das neue gewünschte Motiv für ein Cover-Up geeignet ist. die vorhandene Tätowierung vor dem Cover-Up dokumentieren und dafür relevante Informationen einholen. den Kunden/die Kundin kompetent beraten, insbesondere über: einen möglichen veränderten Heilungsprozess individuelle Arbeitsabläufe Schablonen erstellen oder aufzeichnen und an das bestehende Motiv anpassen.
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Ausübung der Tätowiertätigkeit |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, den Tätowier-Arbeitsplatz fachgerecht und gemäß den Ausübungsregeln vorzubereiten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende Kreuzkontaminationen und deren Verhinderung Relevante Hygienerichtlinien Desinfektionsmittel und deren Anwendung
| Er/Sie kann passende Desinfektionsmittel auswählen und anwenden. Kreuzkontaminationen erkennen und Maßnahmen zur Verhinderung setzen. Arbeitsgeräte und -materialien bedarfsorientiert auswählen. den Arbeitsplatz und die Arbeitsgeräte fachgerecht reinigen und desinfizieren. den Arbeitsplatz (zB Abdeckungen) und Arbeitsgeräte aufbereiten. den fachgerechten Zustand bzw. die Funktion der Arbeitsgeräte und materialien sicherstellen (überprüfen und ggf. austauschen).
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Er/Sie ist in der Lage, den Kunden/die Kundin und sich selbst für den Tätowiervorgang fachgerecht und gemäß den Ausübungsregeln vorzubereiten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende Kreuzkontaminationen und deren Verhinderung Relevante Hygienerichtlinien Desinfektionsmittel und deren Anwendung Maßnahmen zur Eigen- und Personalhygiene
| Er/Sie kann Maßnahmen zur Eigen- und Personalhygiene sowie Desinfektion fachgerecht durchführen. das Eingriffsgebiet entsprechend freilegen (zB um Kontamination durch Kleidungsstücke zu verhindern). den Eingriffsbereich fachgerecht vorbereiten (reinigen, desinfizieren, rasieren). die Schablone fachgerecht anbringen. die finale Zustimmung des Kunden/der Kundin einholen, ob Platzierung, Größe und Motiv den Vorstellungen entsprechen.
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Er/Sie ist in der Lage, die Tätowierung fachgerecht und gemäß den Ausübungsregeln durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Arbeitsgeräte und deren Anwendung Berufsrelevante Materialien (zB Nadeln, Pigmentfarben) Relevante Hygienerichtlinien Desinfektionsmittel und deren Anwendung Berufsrelevante medizinische Bereiche, wie insbesondere: Relevante Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
| Er/Sie kann die Hautbeschaffenheit der zu tätowierenden Körperstelle klar definieren und geeignete Maßnahmen treffen (zB Stichtiefe, Auswahl der Farbmittel, Nadelkonfiguration, Motivwahl bzw. Tätowiermaschineneinstellung), um die Erstellung der fachgerechten Tätowierung zu gewährleisten. Tätowiermittel entsprechend der Herstellerangaben anwenden. beim Tätowieren die passende Nadelstärke einsetzen. beim Tätowieren die passende Tätowiertiefe berücksichtigen. Linien fachgerecht tätowieren. Schattierungen und Farbverläufe fachgerecht tätowieren. bei Unterbrechungen des Tätowiervorganges die Hygienerichtlinien einhalten (zB bei Pausen die Wunde entsprechend versorgen). den physischen Zustand des Kunden/der Kundin überwachen und bei Bedarf unterstützende Maßnahmen setzen. bei Bedarf Erste-Hilfe-Maßnahmen setzen. bei Komplikationen während des Tätowiervorganges entsprechende Maßnahmen setzen. passende Desinfektionsmittel auswählen und anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, den Kunden/die Kundin nach Abschluss des Tätowiervorganges zu versorgen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Hygienerichtlinien Möglichkeiten der Nachpflege Inhaltsstoffe, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von After-Care-Produkten Desinfektionsmittel und deren Anwendung Relevante Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
| Er/Sie kann die fertige Tätowierung dem Kunden/der Kundin präsentieren. die Tätowierung fachgerecht und entsprechend der Hygienerichtlinien versorgen. den Kunden/die Kundin über die richtige Pflege aufklären und die Möglichkeit einer Nachkontrolle anbieten. den Kunden/die Kundin über geeignete After-Care-Produkte beraten. dem Kunden/der Kundin schriftliche Pflegeempfehlungen samt Protokoll der erbrachten Leistungen und Notfallnummern aushändigen. den physischen Zustand des Kunden/der Kundin feststellen und bei Bedarf unterstützende Maßnahmen setzen. passende Desinfektionsmittel auswählen und anwenden.
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Er/Sie ist in der Lage, den Tätowier-Arbeitsplatz fachgerecht und gemäß den Ausübungsregeln nachzubereiten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Eigen- und Personalhygiene Relevante Hygienerichtlinien Reinigungs-, Desinfektions- bzw. Sterilisationsverfahren Berufsrelevante Materialien Relevante Gesetze und Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
| Er/Sie kann Maßnahmen zur Eigen- und Personalhygiene und Desinfektion vor der Arbeitsplatznachbereitung durchführen. passende Desinfektionsmittel auswählen und anwenden. den Arbeitsplatz entsprechend der Hygienerichtlinien reinigen und desinfizieren. die eingesetzten Mehrwegarbeitsgeräte entsprechend der Hygienerichtlinien reinigen, desinfizieren, einpacken und sterilisieren. Arbeitsmaterialien fachgerecht lagern.
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Er/Sie ist in der Lage, Hautbilder (zB Areola, Narben, Pigmentstörungen, Haupthaarpigmentierung, Augenbrauen, Nägel) zu rekonstruieren bzw. zu kaschieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Eigen- und Personalhygiene Relevanten Hygienerichtlinien Aufbau einer fotorealistischen Tätowierung Relevante Gesetze und Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende Ärztegesetz (Ärztevorbehalt)
| Er/Sie kann Hautbilder identifizieren. den Hauttyp des Kunden/der Kundin feststellen. passende Farbtöne auswählen und anpassen (zB an Hautton, Haarfarbe, Nagelfarbe). geeignete Arbeitsgeräte auswählen. Nadelkonfigurationen an den jeweiligen Hauttyp und an die Körperregion anpassen. Tätowierungen im Rahmen von Hautbildrekonstruktionen bzw. Kaschierarbeiten fachgerecht und fotorealistisch umsetzen. die Hygienevorgaben einhalten.
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Er/Sie ist in der Lage, Permanent Make-up-Behandlungen fachgerecht und gemäß den Ausübungsregeln durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Eigen- und Personalhygiene Relevante Hygienerichtlinien Relevante Gesetze und Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende Ärztegesetz (Ärztevorbehalt)
| Er/Sie kann Hautbilder identifizieren. den Hauttyp des Kunden/der Kundin feststellen. passende Farbtöne aus den Pigmentfarben auswählen und anpassen (zB an Hautton, Haarfarbe). die Augenbrauen nach dem goldenen Schnitt vermessen. geeignete Arbeitsgeräte auswählen. Nadelkonfigurationen an den jeweiligen Hauttyp und an die Gesichtsregion anpassen. Permanent Make-Up fachgerecht und den Ausübungsregeln entsprechend anbringen. die Hygienevorgaben einhalten.
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Hygiene |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, den betrieblichen Hygieneablauf sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Desinfektionsmittel und deren Anwendung, Wirkungsweise bzw. Lagerung Reinigungs- und Desinfektionspläne Dokumentation der Einhaltung der Reinigungs- und Desinfektionspläne sowie der gesetzlichen Hygienevorschriften Relevante Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
| Er/Sie kann geeignete Sterilisationsgeräte gem. den Vorgaben der Ausübungsregeln auswählen. Informationen über verwendete Betriebsmittel (zB Desinfektionsmittel) einholen und Rapexlisten kontrollieren. geeignete Desinfektionsmittel gemäß den Vorgaben der Ausübungsregeln auswählen. Desinfektionsmittel entsprechend der Herstellerangaben anwenden. Desinfektionsmittel entsprechend der Herstellerangaben lagern. Reinigungs- und Desinfektionspläne erstellen. die Einhaltung der Reinigungs- und Desinfektionspläne dokumentieren. das Desinfektionsmittel durch Abmischen von Konzentraten erstellen. die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften sicherstellen und dokumentieren (zB Mitarbeiter/innengesundheit, Merkblatt Stichverletzungen). seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Einhaltung der Hygienevorschriften unterweisen und deren Unterweisung dokumentieren.
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Er/Sie ist in der Lage, Mehrweginstrumente fachgerecht und gemäß den Ausübungsregeln zu reinigen und aufzubereiten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Handhabung eines Ultraschallgerätes Funktion von Sterilisatoren Haltbarkeiten von Sterilgut Technische und mikrobiologische Überprüfung Überprüfung des erfolgreichen Sterilisationsvorganges Relevante Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
| Er/Sie kann den Ablauf des Sterilisationsvorganges laut großem Instrumentenkreislauf fachgerecht umsetzen: Einschweißen in Sterilisationsfolie passende Desinfektionsmittel auswählen und anwenden. das Desinfektionsmittel durch Abmischen von Konzentraten erstellen.
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Organisation der betrieblichen Leistung |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, die Lagerung bzw. Protokollierung von Tätowiermitteln (Verbrauchsmaterialien, Arbeitsmitteln und Pigmentfarben) sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Anwendung von Tätowiermitteln Lagerung von Tätowiermitteln innerhalb und außerhalb der Betriebsstätte (zB bei Messen) System der Rapexmeldungen Relevante Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
| Er/Sie kann geeignete Tätowiermittel auswählen. Tätowiermittel entsprechend der Herstellerangaben lagern (zB Licht- und Temperaturempfindlichkeit von Pigmentfarben, Temperaturempfindlichkeit von Desinfektionsmitteln, Ablaufdatum). die Verwendung (zB Öffnungs- und Ablaufzeitpunkt) und Lagerung der Tätowiermittel dokumentieren. Rapexmeldungen beachten und entsprechend reagieren (zB bestimmte Pigmentfarben nicht mehr verwenden).
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Er/Sie ist in der Lage, Abfälle gesetzeskonform und gemäß den Ausübungsregeln zu entsorgen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze und Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
| Er/Sie kann spitze und scharfe Gegenstände fachgerecht entsorgen. kontaminierte Materialien und Flüssigkeiten fachgerecht entsorgen. verwendete Materialien fachgerecht entsorgen. die kontaminierten Abfälle fachgerecht entsorgen.
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Er/Sie ist in der Lage, Geschäftsräumlichkeiten unter Berücksichtigung der Ausübungsregeln auszuwählen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Anforderungen an die Betriebsräume Relevante Gesetze und Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
| Er/Sie kann beurteilen, ob diese Räumlichkeiten für die Ausübung des Gewerbes geeignet sind (zB ob Kundenwartebereich, Sterilisationsbereich, Eingriffsraum vorhanden ist). entscheiden, ob Böden, Wände, Oberflächen und Armaturen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
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Er/Sie ist in der Lage, sein/ihr Studio fachgerecht und den Ausübungsregeln entsprechend auszustatten und zu adaptieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Organisation der betrieblichen Leistung (z. B. Arbeitsabläufe) Arbeitsgeräte (Anforderungen, Wartung, Sicherheitsvorschriften) Relevante Verordnungen, wie insbesondere: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbebetreibende Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
| Er/Sie kann Ausstattung, Böden und Wände den Vorschriften entsprechend auswählen. Arbeitsgeräte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben auswählen. sicherstellen, dass die Ausstattung und die Arbeitsgeräte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ggf. Maßnahmen treffen. für die Instandhaltung der Geräte und Räumlichkeiten sorgen und entsprechende Maßnahmen setzen.
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Er/Sie ist in der Lage, Sicherheitsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie zB beim Arbeitsinspektorat Schutzbestimmungen für besondere Arbeitnehmergruppen (zB Schwangere, Jugendliche, Personen mit Behinderungen) Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte (zB der AUVA) Ergonomie am Arbeitsplatz Sicherheitsstandards (zB Verwendung von Arbeitsgeräten, persönliche Schutzausrüstung) Dokumentationsvorschriften
| Er/Sie kann gesetzlich gebotene Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen setzen. Maßnahmen zur Arbeitssicherheit überprüfen. Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen. Gefahren erkennen und diese vermeiden. Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen, indem er/sie die sichere und ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze gewährleistet. Arbeitsvorgänge auf ihr Gefahrenpotential evaluieren, den sicheren Umgang mit den Arbeitsmitteln und -geräten trainieren und dies dokumentieren. Sicherheitsdatenblätter interpretieren, auflegen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen unterweisen. die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und dokumentieren.
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Er/Sie ist in der Lage, Qualitätsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Gesetze, Verordnungen und Herstellerangaben Entwicklung von Qualitätsstandards Dokumentation (zB Hygieneplan, Reinigungsplan)
| Er/Sie kann unternehmensinterne Qualitätsstandards festlegen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards unterweisen (innerbetriebliche Abläufe und externe Abläufe). die Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards sicherstellen und dokumentieren.
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