Verordnung des Fachverbands der Reisebüros über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Reisebüro (Reisebürogewerbe-Befähigungsprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2020,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Reisebüro ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und sich an den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, orientieren. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für das schriftliche Modul (Modul 1) und das mündliche Modul (Modul 2) der Befähigungsprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Befähigungsprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Befähigungsprüfung besteht aus zwei Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so ist dieses Modul auf einmal abzulegen.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1: Schriftliche Prüfung

Während der Arbeitszeit hat entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein. Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatinnen erforderlich ist.

Modul 2: Mündliche Prüfung

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

  1. Absatz 5Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

Modul

Gegenstand

Anrechnung

Modul 1: Schriftliche Prüfung

Vertrieb von Reiseleistungen schriftlich

-

Unternehmensmanagement schriftlich

  1. Ziffer eins
    Unternehmerprüfung,
  2. Ziffer 2
    Abschluss eines Universitätslehrgangs oder Fachhochschullehrgangs im Bereich Tourismusmanagement im Ausmaß von mindestens 24 ECTS oder
  3. Ziffer 3
    Abschluss einer wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung auf mindestens NQR Niveau 6 an einer Universität mit besonderer betriebswirtschaftlicher Ausbildung auf dem Gebiet des Tourismus.

Reisekalkulation und Kostenrechnung

-

Tarifwesen aus dem Flugbereich

Abschluss eines Ticketingkurses im Ausmaß von 16 Stunden und/oder mit folgenden Inhalten:

  1. Ziffer eins
    Flugrouten abfragen und Preise vergleichen
  2. Ziffer 2
    Tarifbestimmungen interpretieren und vergleichen
  3. Ziffer 3
    Bearbeitung von Queues
  4. Ziffer 4
    Abschluss von Buchungen
  5. Ziffer 5
    Reservieren von Sonderleistungen bzw. Sonderwünschen
  6. Ziffer 6
    Vornahme von Änderungen (z. B. Umbuchungen, Stornierungen).

Modul 2: Mündliche Prüfung

Vertrieb von Reiseleistungen mündlich

-

Unternehmensmanagement mündlich

  1. Ziffer eins
    Unternehmerprüfung,
  2. Ziffer 2
    Abschluss eines Universitätslehrgangs oder Fachhochschullehrgangs im Bereich Tourismusmanagement im Ausmaß von mindestens 24 ECTS oder
  3. Ziffer 3
    Abschluss einer wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung auf mindestens NQR Niveau 6 an einer Universität mit besonderer betriebswirtschaftlicher Ausbildung auf dem Gebiet des Tourismus.

Modul 1: Schriftliche Prüfung

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDas Modul 1 umfasst die Gegenstände:
    1. Ziffer eins
      Vertrieb von Reiseleistungen schriftlich,
    2. Ziffer 2
      Unternehmensmanagement schriftlich,
    3. Ziffer 3
      Reisekalkulation und Kostenrechnung und
    4. Ziffer 4
      Tarifwesen aus dem Flugbereich.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes Reisebüro erforderlich sind und dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechen, zu orientieren.
  3. Absatz 3Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  4. Absatz 4Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, der Allgemeinen Prüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.

Gegenstand Vertrieb von Reiseleistungen schriftlich

Paragraph 5,

  1. Absatz einsIm Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin schriftlich mit Kunden und Geschäftspartnern zu kommunizieren und zumindest vier von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Kundenwünsche gezielt zu erfassen und zu reflektieren,
    2. Ziffer 2
      Kunden fachgerecht zu beraten,
    3. Ziffer 3
      Kunden eine Reise zu vermitteln und die Buchung durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      individuelle Pauschalreisen auf Kundenwunsch zu planen und die Buchung durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      zielgruppenorientierte Pauschalreisen zu planen und zu vermarkten,
    6. Ziffer 6
      Pauschalreisen vorzubereiten und durchzuführen und
    7. Ziffer 7
      Kundenreklamationen während und nach der Pauschalreise zu bearbeiten.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Kundenorientierung.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 80 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.

Gegenstand Unternehmensmanagement schriftlich

Paragraph 6,

  1. Absatz einsIm Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen zumindest drei von der Prüfungskommission auszuwählende nachzuweisen. Das Lernergebnis gemäß Ziffer 2, kann auch in englischer Sprache geprüft werden.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die für die Unternehmensgründung notwendigen Schritte umzusetzen und die Chancen und Herausforderungen seiner/ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu beurteilen,
    2. Ziffer 2
      schriftlich mit Kunden und Geschäftspartnern zu kommunizieren,
    3. Ziffer 3
      sein/ihr Unternehmen in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
    4. Ziffer 4
      die laufende Betriebsbuchhaltung unter Beachtung relevanter Vorschriften und Gesetze durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen und
    6. Ziffer 6
      betriebliche Kennzahlen zu ermitteln, zu interpretieren und daraus Schlüsse für den Betrieb zu ziehen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      rechnerische Richtigkeit bzw. Nachvollziehbarkeit der Berechnung.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 100 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 120 Minuten zu beenden.

Gegenstand Reisekalkulation und Kostenrechnung

Paragraph 7,

  1. Absatz einsIm Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin das folgende Lernergebnis nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage, eine Reisekalkulation und Kostenrechnung durchzuführen.

  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      rechnerische Richtigkeit bzw. Nachvollziehbarkeit der Berechnung.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 60 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

Gegenstand Tarifwesen aus dem Flugbereich

Paragraph 8,

  1. Absatz einsIm Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin das folgende Lernergebnis nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage, Flugverbindungen und -preise in Flugbuchungssystemen abzufragen und Buchungen (auch in Englisch) durchzuführen.

  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Kundenorientierung.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 50 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.

Modul 2: Mündliche Prüfung

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDas Modul 2 umfasst die Gegenstände
    1. Ziffer eins
      Vertrieb von Reiseleistungen mündlich und
    2. Ziffer 2
      Unternehmensmanagement mündlich.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes Reisebüro erforderlich sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.

Gegenstand Vertrieb von Reiseleistungen mündlich

Paragraph 10,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen zumindest fünf von der Prüfungskommission auszuwählende entsprechend dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, nachzuweisen. Mindestens ein Lernergebnis wird in englischer Sprache geprüft.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Kundenwünsche gezielt zu erfassen und zu reflektieren,
    2. Ziffer 2
      Kunden fachgerecht zu beraten,
    3. Ziffer 3
      Kunden eine Reise zu vermitteln und die Buchung durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      als Reisevermittler die Kommunikation zwischen Kunden und Reiseveranstaltern/Leistungsträgern zu organisieren und zu verwalten,
    5. Ziffer 5
      individuelle Pauschalreisen auf Kundenwunsch zu planen und die Buchung durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      zielgruppenorientierte Pauschalreisen zu planen und zu vermarkten,
    7. Ziffer 7
      Pauschalreisen vorzubereiten und durchzuführen und
    8. Ziffer 8
      Kundenreklamationen während und nach der Pauschalreise zu bearbeiten.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Kundenorientierung und
    3. Ziffer 3
      Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit.
  3. Absatz 3Die Prüfung umfasst die Vorbereitung und das Prüfungsgespräch. Im Rahmen der Vorbereitung ist dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin mindestens ein Fallbeispiel zur Verfügung zu stellen, das als Grundlage für das anschließende Prüfungsgespräch dienen. Die Vorbereitungszeit hat max. 10 Minuten zu dauern. Das daran anschließende Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 40 Minuten zu beenden.

Gegenstand Unternehmensmanagement mündlich

Paragraph 11,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse entsprechend dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die für die Unternehmensgründung notwendigen Schritte umzusetzen und die Chancen und Herausforderungen seiner/ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu beurteilen und
    2. Ziffer 2
      Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit.
  3. Absatz 3Die Prüfung umfasst die Vorbereitung und das Prüfungsgespräch. Im Rahmen der Vorbereitung ist dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin mindestens ein Fallbeispiel zur Verfügung zu stellen, das als Grundlage für das anschließende Prüfungsgespräch dienen. Die Vorbereitungszeit hat max. 10 Minuten zu dauern. Das daran anschließende Prüfungsgespräch hat mindestens 20 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 30 Minuten zu beenden.

Sonderregelung für die Befähigungsprüfung der auf Bodentourismus eingeschränkten Ausübung des Reisebürogewerbes

Paragraph 12,

Zur Erlangung der Befähigungsprüfung für die auf Bodentourismus eingeschränkte Ausübung des Reisebürogewerbes ist der Gegenstand „Tarifwesen aus dem Flugbereich“ gemäß Paragraph 8, nicht zu absolvieren.

Bewertung

Paragraph 13,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Das Modul 1 und das Modul 2 sind positiv bestanden, wenn die Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden.
  3. Absatz 3Bei Bewertung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Reisebüro hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

4

mindestens die Hälfte der Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ und in den weiteren Gegenständen keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

mindestens die Hälfte der Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und in den weiteren Gegenständen keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 4Bei der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Reisebüro werden angerechnete Gegenstände in die Beurteilung, ob ein Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul nach Anrechnung

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 5Bei Bewertung der Befähigungsprüfung für die auf Bodentourismus eingeschränkte Ausübung des Reisebürogewerbes hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 6Bei der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Reisebüro eingeschränkt auf Bodentourismus werden angerechnete Gegenstände in die Beurteilung, ob ein Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul nach Anrechnung

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 7Die Befähigungsprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1 und 2 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1 und 2 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Befähigungsprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 14,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 15,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Beginn des 01.01.2023 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung des Fachverbandes der Reisebüros über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe „Reisebüro“ (Reisebüro-Befähigungsprüfungsordnung), kundgemacht vom Fachverband der Reisebüros am 1. Februar 2007, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu zwölf Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen.
  4. Absatz 4Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Befähigungsprüfung anzurechnen.

Fachverband der Reisebüros

Mag. Gregor Kadanka, Fachverbandsobmann

Dr. Thomas Wolf, Geschäftsführer

Anlage

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter §§ 5 bis 8, 10 und 11 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des § 2 in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer eins
    Kundenberatung,
  2. Ziffer 2
    Reisevermittlung,
  3. Ziffer 3
    Veranstaltung von Pauschalreisen,
  4. Ziffer 4
    Tarifwesen,
  5. Ziffer 5
    Einschlägiger Schriftverkehr und englische Fachsprache und
  6. Ziffer 6
    Unternehmensmanagement.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes des Reisebüros berechtigt ist, kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes des Reisebüros berechtigt ist, kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremde Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

Kundenberatung

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, Kundenwünsche gezielt zu erfassen und zu reflektieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Bedarfsanalyse
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Fragen (zB über Budget, Reisezweck, Reiseteilnehmer, Reisedauer, Reisetermin, Erwartungshaltung) stellen.
  • Strichaufzählung
    auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen.
  • Strichaufzählung
    Kundenwünsche zusammenfassen.
  • Strichaufzählung
    beurteilen, ob Kundenwünsche realistisch sind und Alternativen vorschlagen.

Er/Sie ist in der Lage, Kunden fachgerecht zu beraten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Weltweite Destinationen (Länderinformationen wie zB Klima, Kultur, Sehenswürdigkeiten)
  • Strichaufzählung
    Arten von Reisen (zB Städtereisen, Studienreisen, Badeurlaub, Kreuzfahrten)
  • Strichaufzählung
    Leistungsträger
  • Strichaufzählung
    Transportwesen (zB Bus, Bahn, Flug, Fähre)
  • Strichaufzählung
    Buchungstools
  • Strichaufzählung
    Zusatzangebote

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden verschiedene Reiseziele (zB Länderinformationen, Art der Reise) präsentieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden verschiedene Leistungsträger präsentieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden über die Vor- und Nachteile (unter Einbeziehung von Kundenfeedback und eigener Erfahrung) der Reiseziele und Leistungsträger informieren.
  • Strichaufzählung
    Kunden über verfügbare Zusatzangebote (zB Versicherungen, Flughafentransfers, Mietwagen) informieren.

Reisevermittlung

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, Kunden eine Reise zu vermitteln und die Buchung durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Einschlägige Rechtsgrundlagen für seine/ihre Tätigkeit (zB Reiserecht, Vertragsrecht, DSGVO)
  • Strichaufzählung
    Weltweite Destinationen (Länderinformationen wie zB Klima, Kultur, Sehenswürdigkeiten)
  • Strichaufzählung
    Transportwesen (zB Bus, Bahn, Flug, Fähre)
  • Strichaufzählung
    Arten von Reisen (zB Städtereisen, Studienreisen, Badeurlaub, Kreuzfahrten)
  • Strichaufzählung
    Kalkulation
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Einreisebestimmungen (zB Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten)
  • Strichaufzählung
    Fachausdrücke
  • Strichaufzählung
    Angebotsinhalte
  • Strichaufzählung
    Buchungstools
  • Strichaufzählung
    Zahlungsmodalitäten

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    konkrete Angebote von Reiseveranstaltern und Leistungsträgern, angepasst an die Bedürfnisse der Kunden, einholen.
  • Strichaufzählung
    die (Netto-)Leistungen kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    vorgegebene vorvertragliche Informationspflichten erfüllen.
  • Strichaufzählung
    Kunden über Reiseziele informieren.
  • Strichaufzählung
    die Vorgaben der vermittelten Veranstalter/Leistungsträger einhalten (zB Übergabe der AGB).
  • Strichaufzählung
    Kunden ein verbindliches Angebot unterbreiten.
  • Strichaufzählung
    Kunden über die Angebotsinhalte (zB Angebotsbefristung, inkludierte und obligatorische Leistungen) informieren.
  • Strichaufzählung
    verbindliche Buchungen für Kunden vornehmen.
  • Strichaufzählung
    den Zahlungsverkehr mit Kunden abwickeln.
  • Strichaufzählung
    Buchungsunterlagen an Kunden (zB Reisevertrag) ausstellen.

Er/Sie ist in der Lage, als Reisevermittler die Kommunikation zwischen Kunden und Reiseveranstaltern/Leistungsträgern zu organisieren und zu verwalten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Einschlägige Rechtsgrundlagen für seine/ihre Tätigkeit (zB Reiserecht, Vertragsrecht)
  • Strichaufzählung
    Kontaktmöglichkeiten und Zuständigkeiten bei Leistungsträgern
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Beschwerdemanagement
  • Strichaufzählung
    Weltweite Destinationen (Länderinformationen wie zB Klima, Kultur, Sehenswürdigkeiten)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Informationen (zB Preisänderungen, Überbuchungen, zeitliche Änderungen) des Reiseveranstalters/Leistungsträgers an Kunden weiterleiten.
  • Strichaufzählung
    Kundenreklamationen entgegennehmen und an die zuständigen Stellen (zB Reiseveranstalter, Leistungsträger) weiterleiten.
  • Strichaufzählung
    Kunden Hilfestellungen bei außergewöhnlichen Sachverhalten (zB Umbuchungen, Streiks, Naturkatastrophen) geben.
  • Strichaufzählung
    Kundenfeedback reflektieren und für die zukünftige Kundenberatung in Betracht ziehen.

Veranstaltung von Pauschalreisen

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, individuelle Pauschalreisen auf Kundenwunsch zu planen und die Buchung durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Einschlägige Rechtsgrundlagen für seine/ihre Tätigkeit (zB Reiserecht, Vertragsrecht, DSGVO)
  • Strichaufzählung
    Weltweite Destinationen (Länderinformationen wie zB Klima, Kultur, Sehenswürdigkeiten)
  • Strichaufzählung
    Transportwesen (zB Bus, Bahn, Flug, Fähre)
  • Strichaufzählung
    Arten des Tourismus (zB Luxustourismus, Naherholung, Fahrradtourismus)
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Englische Verkehrssprache
  • Strichaufzählung
    Verhandlungstechniken
  • Strichaufzählung
    Kalkulation
  • Strichaufzählung
    Angebotsinhalte
  • Strichaufzählung
    Buchungstools
  • Strichaufzählung
    Zahlungsmodalitäten der Leistungsträger

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    konkrete Angebote, angepasst an die Kundenbedürfnisse, von Leistungsträgern einholen.
  • Strichaufzählung
    mit Leistungsträgern (auch in englischer Sprache) verhandeln.
  • Strichaufzählung
    die eingeholten Angebote zu einer Pauschalreise kombinieren.
  • Strichaufzählung
    die Leistungen kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    vorgegebene vorvertragliche Informationspflichten erfüllen.
  • Strichaufzählung
    Kunden ein verbindliches Angebot unterbreiten.
  • Strichaufzählung
    Kunden über die Angebotsinhalte (zB Angebotsbefristung, inkludierte und obligatorische Leistungen) informieren.
  • Strichaufzählung
    verbindliche Buchungen für Kunden vornehmen.
  • Strichaufzählung
    den Zahlungsverkehr mit Kunden abwickeln.
  • Strichaufzählung
    Kunden die Buchungsunterlagen (zB Pauschalreisevertrag) ausstellen.

Er/Sie ist in der Lage, zielgruppenorientierte Pauschalreisen zu planen und zu vermarkten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Einschlägige Rechtsgrundlagen für seine/ihre Tätigkeit (zB Reiserecht, Vertragsrecht, DSGVO, Urheberrecht)
  • Strichaufzählung
    Marktbeobachtung
  • Strichaufzählung
    Branchentrends
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Weltweite Destinationen (zB Klima, Kultur)
  • Strichaufzählung
    Transportwesen (zB Bahn, Fähre, Flug)
  • Strichaufzählung
    Arten von Reisen (zB Städtereisen, Studienreisen, Badeurlaub, Kreuzfahrten)
  • Strichaufzählung
    Zahlungsmodalitäten der Leistungsträger
  • Strichaufzählung
    Verhandlungstechniken
  • Strichaufzählung
    Englische Verkehrssprache
  • Strichaufzählung
    Kalkulation
  • Strichaufzählung
    Buchungstools
  • Strichaufzählung
    Marketing Instrumente

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    eine Marktbeobachtung durchführen.
  • Strichaufzählung
    aktuelle Trends (zB Branchentrends, Kundenverhalten) in der Reisebranche vergleichen und einschätzen.
  • Strichaufzählung
    Konzepte für Pauschalreisen erstellen.
  • Strichaufzählung
    an das Konzept angepasste Angebote von Leistungsträgern einholen.
  • Strichaufzählung
    mit Leistungsträgern (auch in englischer Sprache) verhandeln.
  • Strichaufzählung
    die eingeholten Angebote zu Pauschalreisen kombinieren.
  • Strichaufzählung
    die Leistungen kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    Pauschalreisen zielgruppenorientiert aufbereiten.
  • Strichaufzählung
    Pauschalreisen vermarkten (zB Online, Katalog, Magazin).
  • Strichaufzählung
    Vertriebspartner (Reisebüros) suchen und Kooperationen abschließen.
  • Strichaufzählung
    vorgegebene vorvertragliche Informationspflichten erfüllen.

Er/Sie ist in der Lage, Pauschalreisen vorzubereiten und durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Einschlägige Rechtsgrundlagen für seine/ihre Tätigkeit (zB Reiserecht, Vertragsrecht, DSGVO)
  • Strichaufzählung
    Buchungstools
  • Strichaufzählung
    Weltweite Destinationen (Länderinformationen wie zB Klima, Kultur, Sehenswürdigkeiten)
  • Strichaufzählung
    Transportwesen (zB Bus, Bahn, Flug, Fähre
  • Strichaufzählung
    Arten von Reisen (zB Städtereisen, Studienreisen, Badeurlaub, Kreuzfahrten)
  • Strichaufzählung
    Zusatzleistungen
  • Strichaufzählung
    Reisebegleitung
  • Strichaufzählung
    Englische Verkehrssprache

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Buchungen mit Leistungsträgern gemäß den verhandelten Vereinbarungen fixieren.
  • Strichaufzählung
    Reiseunterlagen und Informationen zusammenstellen und an Kunden übermitteln.
  • Strichaufzählung
    Zusatzleistungen für Kunden (Versicherung, Ausflüge, Eintrittskarten) organisieren.
  • Strichaufzählung
    als Reisebegleitung an Pauschalreisen teilnehmen oder Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen als Reisebegleitung unterweisen.
  • Strichaufzählung
    bei Ausfall von Leistungsträgern Pauschalreisen mit alternativen Leistungsträgern durchführen.

Er/Sie ist in der Lage, Kundenreklamationen während und nach der Pauschalreise zu bearbeiten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Einschlägige Rechtsgrundlagen für seine/ihre Tätigkeit (zB Reiserecht, Vertragsrecht)
  • Strichaufzählung
    Beschwerdemanagement
  • Strichaufzählung
    Weltweite Destinationen (Länderinformationen wie zB Klima, Kultur, Sehenswürdigkeiten)
  • Strichaufzählung
    Transportwesen (zB Bus, Bahn, Flug, Fähre)
  • Strichaufzählung
    Kontaktmöglichkeiten und Zuständigkeiten bei Leistungsträgern
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Einschlägige Judikatur (zB Wiener- bzw. Frankfurter Tabelle)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    professionell mit Kundenreklamationen umgehen.
  • Strichaufzählung
    Kundenreklamationen an die Leistungsträger weiterleiten.
  • Strichaufzählung
    individuelle Abhilfe bei Kundenreklamationen leisten.
  • Strichaufzählung
    Kunden in Schwierigkeiten (zB Erkrankung, Verlust von Dokumenten) unterstützen.
  • Strichaufzählung
    das Kundenfeedback reflektieren und für zukünftige Ausschreibungen von Pauschalreisen in Betracht ziehen.
  • Strichaufzählung
    Rechtmäßigkeit und Höhe von Schadenersatz- bzw. Gewährleistungsansprüchen einschätzen.

Tarifwesen

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, Flugverbindungen und -preise in Flugbuchungssystemen abzufragen und Buchungen (auch in Englisch) durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Flugbuchungssysteme
  • Strichaufzählung
    Gängige Fachausdrücke (zB Eingabecodes)
  • Strichaufzählung
    Tarifbestimmungen
  • Strichaufzählung
    Englische Verkehrssprache
  • Strichaufzählung
    Sonderleistungen (zB Sitzplatzreservierung, Übergepäck, Sondergepäck)
  • Strichaufzählung
    Gepäcksbestimmungen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    unter Anwendung des Fachvokabulars Flugrouten abfragen und Preise vergleichen.
  • Strichaufzählung
    Tarifbestimmungen interpretieren und vergleichen.
  • Strichaufzählung
    Queues bearbeiten.
  • Strichaufzählung
    Flugbuchungen abschließen.
  • Strichaufzählung
    Sonderleistungen (zB Übergepäck, Sitzplatzreservierungen) reservieren.
  • Strichaufzählung
    Änderungen (zB Umbuchungen, Stornierungen) vornehmen.

Einschlägiger Schriftverkehr und englische Fachsprache

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, schriftlich mit Kunden und Geschäftspartnern zu kommunizieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Einschlägige Rechtsgrundlagen für seine/ihre Tätigkeit (zB Reiserecht, Vertragsrecht)
  • Strichaufzählung
    Englische Verkehrssprache
  • Strichaufzählung
    Gängige Fachausdrücke
  • Strichaufzählung
    Schriftform und Stil

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Schriftstücke für den Geschäftsverkehr (zB Anfragen, Angebote, Beschwerden) sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache strukturieren und verfassen.

Unternehmensmanagement

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, die für die Unternehmensgründung notwendigen Schritte umzusetzen und die Chancen und Herausforderungen seiner/ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu beurteilen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Einschlägige Rechtsgrundlagen für seine/ihre Tätigkeit (zB Reiserecht, Vertragsrecht, GewO)
  • Strichaufzählung
    Betriebswirtschaftliche, juristische, operative und organisatorische Zusammenhänge in der Unternehmensführung
  • Strichaufzählung
    Unternehmenskonzept
  • Strichaufzählung
    Rechtsformen
  • Strichaufzählung
    Finanzierungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Standortwahl
  • Strichaufzählung
    Verhandlungstechniken
  • Strichaufzählung
    Kostenrechnung
  • Strichaufzählung
    Marketing Methoden

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    ein Unternehmenskonzept entwickeln.
  • Strichaufzählung
    die geeignete Rechtsform auswählen.
  • Strichaufzählung
    die notwendigen Schritte zur Erlangung einer Reiseleistungsausübungsberechtigung (Insolvenzabsicherung) vornehmen.
  • Strichaufzählung
    seine/ihre Leistungen kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    unter mehreren Finanzierungsalternativen die für den Betrieb bestgeeignete auswählen.
  • Strichaufzählung
    einen passenden Standort für seinen/ihren Betrieb auswählen.
  • Strichaufzählung
    Verträge (zB Agenturvertrag, Hotelreservierungsvertrag) mit Geschäftspartnern verhandeln und abschließen.
  • Strichaufzählung
    die Eröffnung seines/ihres Unternehmens bewerben.

Er/Sie ist in der Lage, sein/ihr Unternehmen in der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Marketing Methoden
  • Strichaufzählung
    Networking Methoden
  • Strichaufzählung
    Soziale Medien
  • Strichaufzählung
    Kundenbindungsmaßnahmen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    das USP (Unique Selling Proposition) seines/ihres Unternehmens entwickeln.
  • Strichaufzählung
    das USP (Unique Selling Proposition) seines/ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit präsentieren.
  • Strichaufzählung
    ein branchenübergreifendes Netzwerk aufbauen.
  • Strichaufzählung
    Verbindungen zum branchenübergreifenden Netzwerk präsentieren.
  • Strichaufzählung
    eine zeitgemäße Online-Präsentation sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    einen rechtskonformen Öffentlichkeitsauftritt (zB Impressum, Inserate) sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    eine Präsenz in sozialen Netzwerken aufbauen.
  • Strichaufzählung
    Events (zB Kundenveranstaltungen) planen und die Öffentlichkeit darüber informieren.

Er/Sie ist in der Lage, eine Reisekalkulation und Kostenrechnung durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Einschlägige Rechtsgrundlagen für seine/ihre Tätigkeit (zB Steuerrecht insbesondere Besteuerung von Reiseleistungen)
  • Strichaufzählung
    Kalkulation
  • Strichaufzählung
    Kostenrechnung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Angebote der Leistungsträger einholen und in der Kalkulation berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Freiplatzregelungen in der Kalkulation berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Wechselkursänderungen bis zum Reiseantritt berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Reisebegleitungen miteinkalkulieren.
  • Strichaufzählung
    Marketingkosten miteinkalkulieren.
  • Strichaufzählung
    Gemeinkosten berechnen und berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    gewinnorientiert kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    Steuern miteinkalkulieren.
  • Strichaufzählung
    Nachkalkulationen durchführen.

Er/Sie ist in der Lage, die laufende Betriebsbuchhaltung unter Beachtung relevanter Vorschriften und Gesetze durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Organisation der betrieblichen Buchhaltung (zB Belegorganisation, Fristsetzungen)
  • Strichaufzählung
    Gesetzliche Grundlagen der Betriebsbuchhaltung (zB Umsatzsteuer, Registrierkassenpflicht, Buchführungsgrenzen, Inventur)
  • Strichaufzählung
    Kaufmännische Aufzeichnungen (zB notwendige Bücher)
  • Strichaufzählung
    Inventur

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    das Belegwesen und den Belegfluss im Betrieb organisieren.
  • Strichaufzählung
    kaufmännische Bücher führen.
  • Strichaufzählung
    vorbereitende Tätigkeiten zur Übergabe seiner/ihrer Unterlagen an beauftragte Experten/Expertinnen (zB Steuerberater/in, [Bilanz]Buchhalter/in,) selbstständig durchführen (zB Vorkontierung der Belege).
  • Strichaufzählung
    auf Grundlage der Anforderungen seines/ihres Geschäftes die passenden externen Partner/innen auswählen (zB [Bilanz]Buchhalter/in, Steuerberater/in).
  • Strichaufzählung
    die Umsatzsteuerzahllast berechnen und die Umsatzsteuervoranmeldung durchführen.

-             die Inventur durchführen und das Inventar anlegen.

Er/Sie ist in der Lage, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Einschlägige Rechtsgrundlagen für seine/ihre Tätigkeit (zB Arbeitsrecht, Kollektivvertragsrecht, Sozialversicherungsrecht)
  • Strichaufzählung
    Personalmanagement
  • Strichaufzählung
    Lohnverrechnung
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Dienstnehmer/Dienstnehmerinnen über deren Rechte und Pflichten aufklären und deren Einhaltung überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Entgeltabrechnungen überprüfen und seinen Dienstnehmern/ihren Dienstnehmerinnen erklären.
  • Strichaufzählung
    die Einhaltung der Arbeitszeiten der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und deren Aufzeichnungen überprüfen.
  • Strichaufzählung
    die Anzahl der offenen und verbrauchten Urlaubstage von Dienstnehmern/Dienstnehmerinnen ermitteln.
  • Strichaufzählung
    Abgaben wie zB Sozialversicherung und Lohnsteuer fristgerecht abführen.
  • Strichaufzählung
    Löhne und Gehälter zeitgerecht überweisen.
  • Strichaufzählung
    neue Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen einschulen (fachlich, Unternehmensphilosophie und -ziele, unternehmensspezifischer Umgang mit Kunden, organisatorisch).
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Innovationen und neuen Trends vertraut machen, sie daraufhin schulen und deren Performance überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Feedback geben.
  • Strichaufzählung
    bei Konflikten Lösungen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Dienstnehmer/Dienstnehmerinnen motivieren.
  • Strichaufzählung
    Lohn- und Gehaltsverhandlungen mit Dienstnehmern/Dienstnehmerinnen führen.
  • Strichaufzählung
    Dienstpläne erstellen.

Er/Sie ist in der Lage, betriebliche Kennzahlen zu ermitteln, zu interpretieren und daraus Schlüsse für den Betrieb zu ziehen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Betriebliche Umsätze und Kosten
  • Strichaufzählung
    Betrieblich relevante Kennzahlen (zB Deckungsbeitrag, Umsatzrentabilität, Schuldentilgungsdauer)

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der Umsätze und Kosten laufend kontrollieren.
  • Strichaufzählung
    für den eigenen Betrieb relevante Kennzahlen errechnen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    unternehmerische Entscheidungen aufgrund der Kennzahlen treffen (zB Personalentscheidungen, Entscheidungen über Fremdfinanzierung).