Verordnung der Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker über die Meisterprüfung für das Handwerk Heizungstechnik (Heizungstechnik-Meisterprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr65 aus 2020,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk Heizungstechnik ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2020, der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage 1 abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für das Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B und Modul 3 der Meisterprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Meisterprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 9 dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so sind bei einem Antritt alle Gegenstände des Moduls unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 9 zu absolvieren.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1 Teil A

Modul 1 Teil B

Modul 3

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat aber jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 2 Teil A

Modul 2 Teil B

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

  1. Absatz 5Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

Modul

Teil

Gegenstand

Anrechnung

Modul 1

A

Prüfarbeit auf LAP Niveau

Lehrabschlussprüfung in dem Lehrberuf „Installations- und Gebäudetechnik“, oder in einem Vorgängerlehrberuf gemäß Ausbildungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2008,, oder

Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in einer für das Handwerk spezifischen Fachrichtung, oder

Abschluss eines Hochschulstudiums in einer für das Handwerk spezifischen Studienrichtung.

Modul 2

A

Fachgespräch auf LAP-Niveau

Lehrabschlussprüfung in dem Lehrberuf „Installations- und Gebäudetechnik“, oder in einem Vorgängerlehrberuf gemäß Ausbildungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2008,, oder

Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in einer für das Handwerk spezifischen Fachrichtung, oder

Abschluss eines Hochschulstudiums in einer für das Handwerk spezifischen Studienrichtung.

Modul 3

 

Fachkunde

Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in einer für das Handwerk spezifischen Fachrichtung, oder

Abschluss eines Hochschulstudiums in einer für das Handwerk spezifischen Studienrichtung.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Paragraph 4,

Das Modul 1 ist eine projektorientierte fachlich praktische Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Zu Teil B kann erst nach positiver Absolvierung von Teil A angetreten werden. Im Teil A sind die berufsnotwendigen Lernergebnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (LAP-Niveau) gemäß Paragraph 21, Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2021,, nachzuweisen. Im Teil B sind die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Lernergebnisse nachzuweisen. Dazu zählen insbesondere Planung, Organisation und meisterliche Ausführung.

Modul 1 Teil A

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil A umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest zwei bis maximal vier von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf LAP-Niveau.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Aufgaben der Installation und Montage, des Zusammenbaus, der Inbetriebnahme, Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von thermischen, sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen, Wärmeerzeugern und -verbrauchern, Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, sowie Ausrüstungen zu planen und die dafür notwendigen Arbeitsvorbereitungen vorzunehmen,
    2. Ziffer 2
      Rohrleitungen und Rohrverbindungen aus verschiedenen Werkstoffen, inklusive Rohrschutz und Rohrisolierung von selbst hergestellten Rohrleitungen herzustellen und zu bearbeiten,
    3. Ziffer 3
      die Installation und Montage, den Zusammenbau und die Inbetriebnahme von thermischen, sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen, Wärmeerzeugern und -verbrauchern, Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, sowie Ausrüstungen durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      die Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von thermischen, sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen, Wärmeerzeugern und -verbrauchern, Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, sowie Ausrüstungen durchzuführen und
    5. Ziffer 5
      bei der Durchführung von Aufgaben Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle zu ergreifen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche und rechnerische Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Strukturierte Vorgehensweise,
    3. Ziffer 3
      Vollständigkeit,
    4. Ziffer 4
      Nachvollziehbarkeit,
    5. Ziffer 5
      Maßhaltigkeit,
    6. Ziffer 6
      Dichtheit,
    7. Ziffer 7
      Wirtschaftlicher Materialeinsatz und
    8. Ziffer 8
      Erscheinungsbild der Ausführung.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 6 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 7 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Materialien, Werkzeuge und Messgeräte verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Material, Werkzeuge und Messgeräte von der Verwendung ausschließen.

Modul 1 Teil B

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil B umfasst die beiden Gegenstände:
    1. Ziffer eins
      Fachbereich Installationstechnik auf meisterlichem Niveau und
    2. Ziffer 2
      Fachbereich Mess- und Regeltechnik auf meisterlichem Niveau.
  2. Absatz 2Im Modul 1 Teil B sind die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere die organisatorischen, planerischen, technischen und ausführenden Fertigkeiten im Fachbereich Installationstechnik und im Fachbereich Mess- und Regeltechnik zu beweisen.
  3. Absatz 3Die Ausarbeitung hat unter Einbeziehung der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, Installationsbauteile und -systeme sowie unter Bedachtnahme auf den aktuellen Stand der Technik auf den Gebieten des Umweltschutzes und des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes und auf rationelle Herstellungs- und Arbeitsmethoden zu erfolgen.
  4. Absatz 4Dabei sind die gültigen einschlägigen Rechtsvorschriften, technischen Richtlinien und Normen zu berücksichtigen, sowie die Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie für Heizungstechnik erforderlich sind.

Gegenstand „Fachbereich Installationstechnik auf meisterlichem Niveau“

Paragraph 7,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, erforderlichen fachlich-praktischen Lernergebnisse durch die Bearbeitung von betrieblichen Aufträgen nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruck-dampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Einbau der dazugehörigen Abgasanlagen und Einbau von Kraft-Wärmekopplungen fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Schall-, Wärme- und Branddämmung von thermischen Anlagen sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen fachgerecht zu planen und
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge betreffend Energiemanagement, Energieberatungen, Energieberechnungen, wärmetechnische, baubiologische und komfortbezogene Beurteilungen von Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche und rechnerische Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Nachvollziehbarkeit und
    3. Ziffer 3
      Vollständigkeit.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 14 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 15 Stunden zu beenden.
  4. Absatz 4Zur fachlich praktischen Prüfung dürfen vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin folgende, neben den von der Prüfungsstelle beigestellten Hilfsmittel verwendet werden: Fachbücher, Normen, technische Richtlinien und nichtprogrammierbare Taschenrechner. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Hilfsmittel von der Verwendung ausschließen. Elektronische Hilfsmittel wie Smartphones udgl. sind nicht zugelassen. Muster oder Übungsbeispiele dürfen nicht verwendet werden.

Gegenstand „Fachbereich Mess- und Regeltechnik auf meisterlichem Niveau“

Paragraph 8,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest zwei bis maximal vier von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2,

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Einbau der dazugehörigen Abgasanlagen und Einbau von Kraft-Wärmekopplungen fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Einbau der dazugehörigen Abgasanlagen und Einbau von Kraft-Wärmekopplungen fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Schall-, Wärme- und Branddämmung von thermischen Anlagen sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen fachgerecht zu planen,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerstätten sowie Kraft-Wärmekopplungen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung der dazugehörigen Abgasanlagen fachgerecht durchzuführen und
    5. Ziffer 5
      Arbeitsaufträge betreffend Energiemanagement, Energieberatungen, Energieberechnungen, wärmetechnische, baubiologische und komfortbezogene Beurteilungen von Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Nachvollziehbarkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxisgerechte Ausführung,
    3. Ziffer 3
      Vollständigkeit,
    4. Ziffer 4
      Strukturierte Vorgehensweise und
    5. Ziffer 5
      Fachgerechte Anwendung.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 40 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.
  4. Absatz 4Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Arbeitsmittel verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Arbeitsmittel von der Verwendung ausschließen.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDas Modul 2 ist eine fachlich mündliche Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Zu Teil B kann erst nach positiver Absolvierung von Teil A angetreten werden. Im Teil A hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Im Teil B sind die Lernergebnisse in Management, Qualitätsmanagement sowie im Sicherheitsmanagement unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Die fachlich-mündliche Prüfung dient zur Überprüfung der für Heizungstechnik erforderlichen Kenntnisse. Das Prüfungsgespräch hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen zu orientieren, die an einen Unternehmer gestellt werden.

Modul 2 Teil A

Paragraph 10,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil A umfasst den Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung, die sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest zwei bis maximal vier von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Im Rahmen der fachlich-mündlichen Prüfung hat die Prüfungskommission Themenstellungen aus der betrieblichen Praxis zu prüfen, wobei einschlägige Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zu Unfallverhütung einzubeziehen sind. Der Kandidat hat dazu geeignete Lösungsvorschläge zu entwickeln. Zur Unterstützung können Materialproben, Werkzeuge und sonstige Demonstrationsobjekte herangezogen werden.
  3. Absatz 3Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat nachfolgend angeführte Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Aufgaben der Installation und Montage, des Zusammenbaus, der Inbetriebnahme, Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von thermischen, sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen, Wärmeerzeugern und -verbrauchern, Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, sowie Ausrüstungen zu planen und die dafür notwendigen Arbeitsvorbereitungen vorzunehmen,
    2. Ziffer 2
      Rohrleitungen und Rohrverbindungen aus verschiedenen Werkstoffen inklusive Rohrschutz und Rohrisolierung von selbst hergestellten Rohrleitungen herzustellen und zu bearbeiten,
    3. Ziffer 3
      die Installation und Montage, den Zusammenbau und die Inbetriebnahme von thermischen, sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen, Wärmeerzeugern und -verbrauchern, Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, sowie Ausrüstungen durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      die Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von thermischen, sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen, Wärmeerzeugern und -verbrauchern, Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, sowie Ausrüstungen durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen und
    6. Ziffer 6
      bei der Durchführung von Aufgaben Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle zu ergreifen.
  4. Absatz 4Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      professionelle Gesprächsführung unter Verwendung der jeweiligen Fachbegriffe.
  5. Absatz 5Das Prüfungsgespräch hat mindestens 15 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 25 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten kann im Einzelfall erfolgen, wenn eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Kandidaten nicht möglich ist.

Modul 2 Teil B

Paragraph 11,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil B umfasst die beiden Gegenstände:
    1. Ziffer eins
      Fachmanagement und
    2. Ziffer 2
      Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.

Gegenstand Fachmanagement

Paragraph 12,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest drei bis maximal sechs von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2,

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Einbau der dazugehörigen Abgasanlagen und Einbau von Kraft-Wärmekopplungen fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Einbau der dazugehörigen Abgasanlagen und Einbau von Kraft-Wärmekopplungen fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Schall-, Wärme- und Branddämmung von thermischen Anlagen sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen fachgerecht zu planen,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerstätten sowie Kraft-Wärmekopplungen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung der dazugehörigen Abgasanlagen fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Arbeitsaufträge betreffend Energiemanagement, Energieberatungen, Energieberechnungen, wärmetechnische, baubiologische und komfortbezogene Beurteilungen von Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln und in Verrechnungspreise umzusetzen,
    7. Ziffer 7
      eine kundengerechte Kommunikation und Übermittlung des branchenüblichen Angebots durchzuführen und
    8. Ziffer 8
      den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Richtigkeit unter Einbeziehung von Fachbergriffen,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und Lösungsorientiertheit,
    3. Ziffer 3
      Kundenorientierung und
    4. Ziffer 4
      Strukturierte Vorgehensweise (Komplexe Zusammenhänge).
  3. Absatz 3Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 40 Minuten zu beenden.

Gegenstand Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

Paragraph 13,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zwei bis drei von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2,

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    2. Ziffer 2
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren und
    3. Ziffer 3
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche Richtigkeit unter Einbeziehung von Fachbergriffen,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und Lösungsorientiertheit,
    3. Ziffer 3
      Kundenorientierung und
    4. Ziffer 4
      Strukturierte Vorgehensweise.
  3. Absatz 3Das Prüfungsgespräch hat mindestens 10 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 20 Minuten zu beenden.

Modul 3: Fachtheoretische schriftliche Prüfung

Paragraph 14,

  1. Absatz einsDas Modul 3 ist eine schriftliche Prüfung. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat dabei die dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Lernergebnisse unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Das Modul 3 umfasst die beiden Gegenstände:
    1. Ziffer eins
      Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation und
    2. Ziffer 2
      Fachkunde.
  3. Absatz 3Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren.
  4. Absatz 4Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  5. Absatz 5Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, der Allgemeinen Prüfungsordnung ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.

Gegenstand Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation

Paragraph 15,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest zwei bis maximal vier/ von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2,

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Einbau der dazugehörigen Abgasanlagen und Einbau von Kraft-Wärmekopplungen fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln und in Verrechnungspreise umzusetzen,
    3. Ziffer 3
      eine kundengerechte Kommunikation und Übermittlung des branchenüblichen Angebots durchzuführen und
    4. Ziffer 4
      den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche und kaufmännische Richtigkeit unter Einbeziehung von Fachbegriffen,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und Lösungsorientiertheit,
    3. Ziffer 3
      Kundenorientierung und
    4. Ziffer 4
      Strukturierte Vorgehensweise.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 2 Stunden 30 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 3 Stunden zu beenden.

Gegenstand Fachkunde

Paragraph 16,

  1. Absatz einsDer Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat aus nachfolgend angeführten, fachlich-praktischen Lernergebnissen zumindest drei bis maximal sechs von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2,

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Einbau der dazugehörigen Abgasanlagen und Einbau von Kraft-Wärmekopplungen fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Einbau der dazugehörigen Abgasanlagen und Einbau von Kraft-Wärmekopplungen fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Schall-, Wärme- und Branddämmung von thermischen Anlagen sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen fachgerecht zu planen,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerstätten sowie Kraft-Wärmekopplungen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung der dazugehörigen Abgasanlagen fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Arbeitsaufträge betreffend Energiemanagement, Energieberatungen, Energieberechnungen, wärmetechnische, baubiologische und komfortbezogene Beurteilungen von Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln und in Verrechnungspreise umzusetzen,
    7. Ziffer 7
      eine kundengerechte Kommunikation und Übermittlung des branchenüblichen Angebots durchzuführen und
    8. Ziffer 8
      den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachliche und kaufmännische Richtigkeit unter Einbeziehung von Fachbergriffen,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und Lösungsorientiertheit,
    3. Ziffer 3
      Kundenorientierung und
    4. Ziffer 4
      Strukturierte Vorgehensweise.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 2 Stunden 30 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 3 Stunden zu beenden.

Modul 4: Ausbilderprüfung

Paragraph 17,

Das Modul 4 besteht in der Ausbilderprüfung gemäß Paragraphen 29 a, ff BAG oder in der Absolvierung des Ausbilderkurses gemäß Paragraph 29 g, BAG.

Modul 5: Unternehmerprüfung

Paragraph 18,

Das Modul 5 besteht in der Unternehmerprüfung gemäß der Unternehmungsprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2004,.

Bewertung

Paragraph 19,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.in sinngemäßer Anwendung der Leistungsbeurteilungsverordnung Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1974,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2020,.
  2. Absatz 2Das Modul 1, das Modul 2 und das Modul 3 sind positiv bestanden, wenn alle Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden.
  3. Absatz 3Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

3

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

zwei Gegenstände mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurden und im weiteren Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 3

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

  1. Absatz 4Angerechnete Gegenstände werden in die Beurteilung, ob ein Modul mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bestanden wurde, nicht einbezogen. Auf Basis der möglichen Anrechnungen hat die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul nach Anrechnung

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 2

2

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.

ein Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand keine schlechtere Bewertung als „Befriedigend“ erfolgte.

Modul 3

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 5Die Meisterprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Meisterprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 20,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Zusatzprüfung für fachlich nahestehende Befähigungsprüfungen – Gas- Sanitärtechnik

Paragraph 21,

  1. Absatz einsPersonen, die im Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik eine Befähigungsprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgende Module dieser Meisterprüfung:
    1. Ziffer eins
      Modul 1, Teil B und
    2. Ziffer 2
      Modul 2, Teil B.
  2. Absatz 2Absatz eins, gilt auch für Personen, die den Befähigungsnachweis für ein Handwerk nicht erbringen, sondern jeweils im vollen Umfang eine Anerkennung gemäß Paragraph 373 c, oder eine Gleichhaltung gemäß Paragraph 373 c, der Gewerbeordnung 1994(GewO 1994), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 65/220 erlangt haben.

Zusatzprüfung für fachlich nahestehende Meisterprüfungen – Handwerk Lüftungstechnik

Paragraph 22,

  1. Absatz einsPersonen, die im Handwerk Lüftungstechnik eine Meisterprüfung bestanden haben, können zur Erlangung dieser Meisterprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst folgende Module dieser Meisterprüfung:
    1. Ziffer eins
      Modul 1, Teil B und
    2. Ziffer 2
      Modul 2, Teil B.
  2. Absatz 2Absatz eins, gilt auch für Personen, die den Befähigungsnachweis für ein Handwerk nicht erbringen, sondern jeweils im vollen Umfang eine Anerkennung gemäß Paragraph 373 c, oder eine Gleichhaltung gemäß Paragraph 373 c, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 65/220 erlangt haben.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 23,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung der Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker über die Meisterprüfung für das Handwerk Heizungstechnik, kundgemacht von der der Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker am 26. März 2013 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Bis sechs Monate nach dem Außerkrafttreten der Verordnung gemäß Absatz 2, können Personen ihre vor dem Termin des Außerkrafttretens begonnene Prüfung wahlweise nach den bisherigen oder neuen Bestimmungen beenden oder wiederholen.
  4. Absatz 4Der Leiter/die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Meisterprüfung anzurechnen.

    Bundesinnung der Sanitär- Heizung- und Lüftungstechniker

KommR Ing. Michael Mattes 

Bundesinnungsmeister

              

Dipl.-Ing. Christian Atzmüller

Bundesinnungsgeschäftsführer

Anhang 1

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 7,,8,12,13,15 und 16 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer eins
    Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau
    • Strichaufzählung
      Durchführung von Arbeitsaufträgen der Planung
    • Strichaufzählung
      Durchführung von Arbeitsaufträgen der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung
    • Strichaufzählung
      Durchführung von Arbeitsaufträgen der Überprüfung, Wartung, Reparatur, Instandsetzung und -haltung sowie Durchführung von Arbeitsaufträgen des wirtschaftlichen und ökologischen Energieeinsatzes
  2. Ziffer 2
    Unternehmensführung Fachspezifisch
    • Strichaufzählung
      Praxisgerechte Angebotslegung
    • Strichaufzählung
      Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Heizungstechnikmeister/die Heizungstechnikmeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Heizungstechnikmeister /die Heizungstechnikmeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

QUALIFIKATIONSBEREICH: HANDWERKSAUSÜBUNG AUF MEISTERLICHEM NIVEAU

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Planung

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerstätten sowie Kraft-Wärmekopplungen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung der dazugehörigen fachgerecht durchzuführen.

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Einbau der dazugehörigen Abgasanlagen und Einbau von Kraft-Wärmekopplungen fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Installations-, Energie- und Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    Steuer-, Mess- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik (Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung, Dimensionierung von Leitungen und hydraulischen Schaltungen aller Medien)
  • Strichaufzählung
    spezielle objektspezifische Anforderungen an Heizungs- und Regelanlagen
  • Strichaufzählung
    Herstellung von Leitungssystemen von Heizungs- und Regelanlagen einschließlich Montage von entsprechenden Absperr- und Fördereinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Betrieb von Heizungs- und Regelanlagen
  • Strichaufzählung
    Zusammenbau von Leitungssystemen mit Verbrauchern, Wärmetauschern und Geräten
  • Strichaufzählung
    Anlagenschemata
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung von speziellen Anforderungen für die Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnungen aller Medien
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen insbesondere Hydraulik, Strömungslehre, Zustandsänderungen von Luft, Feuchtigkeitslehre, Thermodynamik und Schall
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gebäudestatik und Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Material- und Hilfsstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Anlagen-, Bauteil- und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren, Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    alternative und erneuerbare Energiesysteme für Heizungs- und
  • Strichaufzählung
    Regelanlagen wie zum Beispiel thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und geothermische Systeme und Biomassekessel und -öfen
  • Strichaufzählung
    Feuerungstechnik und Brennstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Fangsysteme
  • Strichaufzählung
    Wärmebereitstellungs- und Wärmeabgabesysteme
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von kältetechnischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    den wirtschaftlichen Energieeinsatz
  • Strichaufzählung
    Heizungstechnik für Restaurierung und zum Erhalt historischer Bauten und Bauteile (zB Heizungsanlagen in historischen Gebäuden)
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Heizungs- und Regelanlagen bzgl. Reinigung und Hygiene
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Fachmanagement insbesondere Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes (zB Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz), der Hygiene im Bereich der Heizungsanlagen (zB Legionellen, Schimmelbildung) und bezüglich der Erwirkung behördlicher Bewilligungen wie zB Betriebsanlagengenehmigungen im Bereich der Heizungsanlagen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Anfertigung von technischen Zeichnungen und Konstruktionsmodellen

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln unter Einbezug der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, Installationsbauteile und -systeme sowie deren Umsetzung planen.
  • Strichaufzählung
    Potentiale der Energieeinsparung und -optimierung erkennen und daraus folgende Maßnahmen planen.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Arbeitsauftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen sowie Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsleistungen mit anderen Projektbeteiligten zeitlich und örtlich planen und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Detailzeichnungen und Schemata, Leitungs-, Montage- und Maßskizzen anfertigen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Werkstoffe, Materialien und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Werkzeugmaschinen und Geräte nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen.
  • Strichaufzählung
    rationelle, technische Arbeitsverfahren sowie Arbeits- und Herstellungsmethoden entsprechend Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen und planen.
  • Strichaufzählung
    den Einzug von Rohren in vorhandenen Fangsystemen, sofern die Statik des Fangs nicht beeinflusst wird, planen.
  • Strichaufzählung
    Luftabgassysteme planen und dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen sowie den wirtschaftlichen Energieeinsatz in der Planung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Wasser-, Ablauf- und Abgasanschluss inklusive Leitungen für Feuerungsanlagen planen.
  • Strichaufzählung
    die Nutzung alternativer und erneuerbarer Energieformen in der Planung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    nationales, historisches und künstlerisches Erbgut durch fachgerechte Planung schützen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens des Kunden/der Kundin erkennen, erfassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Heiz- und Kühllasten berechnen.
  • Strichaufzählung
    Wärmeerzeugungssysteme, Wärmeabgabesysteme und Wärmeverteilungssysteme planen und dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    Kälteerzeugungssysteme, Kälteabgabesysteme und Kälteverteilungssysteme planen und dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    Brennstofflagerungen dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der Planung kundengerecht kommunizieren und entsprechend den Kundenwünschen anpassen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung* von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerstätten sowie Kraft-Wärmekopplungen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung der dazugehörigen Abgasanlagen fachgerecht durchzuführen.

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung* von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Einbau der dazugehörigen Abgasanlagen und Einbau von Kraft-Wärmekopplungen fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Installations-, Energie- und Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    Steuer-, Mess- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    Messgeräte und deren Auswahl und Einsatz in der Praxis
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik (Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung, Dimensionierung von Leitungen und hydraulischen Schaltungen aller Medien)
  • Strichaufzählung
    spezielle objektspezifische Anforderungen an Heizungs- und Regelanlagen
  • Strichaufzählung
    Herstellung von Leitungssystemen von Heizungs- und Regelanlagen einschließlich Montage von entsprechenden Absperr- und Fördereinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Betrieb von Heizungs- und Regelanlagen
  • Strichaufzählung
    Zusammenbau von Leitungssystemen mit Verbrauchern, Wärmetauschern und Geräten
  • Strichaufzählung
    Anlagenschemata
  • Strichaufzählung
    feste und lösbare Verbindungen
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung von speziellen Anforderungen für die Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnungen aller Medien
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen insbesondere Hydraulik, Strömungslehre, Zustandsänderungen von Luft, Feuchtigkeitslehre, Thermodynamik und Schall
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gebäudestatik und Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Material- und Hilfsstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Anlagen-, Bauteil- und Gerätekunde wie zB Lufterhitzer und -kühler sowie Bauteile von Heizungs- und Regelanlagen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren, Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse entsprechend den Neben-, Vollendungs- und Ergänzungsarbeiten
  • Strichaufzählung
    alternative und erneuerbare Energiesysteme für Heizungs- und Regelanlagen wie zB thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und geothermische Systeme und Biomassekessel und -öfen
  • Strichaufzählung
    Feuerungstechnik und Brennstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Fangsysteme
  • Strichaufzählung
    Wärmebereitstellungs- und Wärmeabgabesysteme
  • Strichaufzählung
    den wirtschaftlichen Energieeinsatz
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von kältetechnischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    Heizungstechnik für Restaurierung und zum Erhalt historischer Bauten und Bauteile (zB Heizungsanlagen in historischen Gebäuden)
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Heizungs- und Regelanlagen bzgl. Reinigung und Hygiene
  • Strichaufzählung
    Prüf-, Projekt- und Abnahmedokumentation
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Fachmanagement insbesondere Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes (zB Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz), der Hygiene im Bereich der Heizungsanlagen (zB Legionellen, Schimmelbildung) und bezüglich der Erwirkung behördlicher Bewilligungen wie zB Betriebsanlagengenehmigungen im Bereich der Heizungsanlagen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    Neben-, Vollendungs- und Ergänzungsarbeiten wie Abdichtung und Isolierung, elektrische Anschlussarbeiten von Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtungen, Motoren, Pumpen, Heizpatronen, Heizthermen, Wärmeerzeugungsanlagen und allen sanitärtechnischen Geräten sowie anpassen und ausbessern u.a. durchführen.

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen umsetzen unter Einbezug der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, Installationsbauteile und -systeme.
  • Strichaufzählung
    Potentiale der Energieeinsparung und -optimierung erkennen und daraus folgende Maßnahmen planen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    die Demontage fachgerecht vorbereiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    umweltrelevante Vorkehrungen zur fachgerechten Demontage und Entsorgung planen, vorbereiten und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens des Kunden/der Kundin umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Heiz- und Kühllasten berechnen.
  • Strichaufzählung
    Wärmeerzeugungssysteme, Wärmeabgabesysteme und Wärmeverteilungssysteme planen und dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    Kälteerzeugungssysteme, Kälteabgabesysteme und Kälteverteilungssysteme planen und dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    Brennstofflagerungen dimensionieren.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Arbeitsauftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsleistungen mit anderen Projektbeteiligten zeitlich und örtlich planen und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Detailzeichnungen und Schemata, Leitungs-, Montage- und Maßskizzen anfertigen, lesen, anpassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Bestandspläne erstellen und anpassen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Werkstoffe, Materialien und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, bearbeiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Werkzeugmaschinen und Geräte nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen, bedienen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    rationelle, technische Arbeitsverfahren sowie Methoden der Herstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie Demontage und Entsorgung wie zB Herstellung von festen und lösbaren Verbindungen, Anreißen, Zuschneiden, Biegen, Richten, Gewindeschneiden, Löten, Schweißen von Metallen und Kunststoffen, Verlegen und Befestigen sowie Verbinden und Dichten von Rohrleitungssystemen aller Art, entsprechend den Anforderungen und der Einsatzmöglichkeit auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    den Einzug von Rohren in vorhandenen Fangsystemen, sofern die Statik des Fangs nicht beeinflusst wird, durchführen.
  • Strichaufzählung
    Luftabgassysteme montieren.
  • Strichaufzählung
    Volumenströme in Leitungen und an Luftauslässen messen und einstellen.
  • Strichaufzählung
    Wasser-, Ablauf- und Abgasanschlüsse inklusive Leitungen für Feuerungsanlagen herstellen und anschließen.
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen sowie den wirtschaftlichen Energieeinsatz in der Umsetzung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    die Nutzung alternativer und erneuerbarer Energieformen in der Umsetzung berücksichtigen und optimieren.
  • Strichaufzählung
    nationales, historisches und künstlerisches Erbgut durch eine fachgerechte Umsetzung schützen.
  • Strichaufzählung
    Dämmung von selbst hergestellten Heizungsinstallationen und deren Systemen herstellen und anbringen.
  • Strichaufzählung
    Heizungs- und Regelanlagen einregulieren und in Betrieb nehmen.
  • Strichaufzählung
    Einstellungsarbeiten und die Verbrennungsgasmessung an Feuerstätten durchführen und justieren.
  • Strichaufzählung
    Prüf-, Projekt- und Abnahmedokumentationen erstellen.
  • Strichaufzählung
    die Anlage dem Kunden/der Kundin fachgerecht übergeben, in die Bedienung einweisen und die notwendigen, künftigen Überprüfungs- und Wartungsarbeiten und -intervalle fachgerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Schall-, Wärme- und Branddämmung von thermischen Anlagen sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen fachgerecht zu planen.

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Schall-, Wärme- und Branddämmung von thermischen Anlagen sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen fachgerecht zu planen

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplanung
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik (Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung)
  • Strichaufzählung
    spezielle objektspezifische Anforderungen an Heizungsanlagen
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Funktion und Einsatz von Schall- und Temperaturmessgeräten sowie Wärmebildkameras
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Schall-, Wärme- und Branddämmung sowie Brandschutz
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Material- und Hilfsstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren, Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen oder Subunternehmer
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    baulichen Brandschutz
  • Strichaufzählung
    Grundlagen entsprechend den Neben-, Vollendungs- und Ergänzungsarbeiten
  • Strichaufzählung
    Prüf-, Projekt- und Abnahmedokumentation
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes (zB Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz), der Hygiene im Bereich der Heizungsanlagen (zB Legionellen, Schimmelbildung) und bezüglich der Erwirkung behördlicher Bewilligungen wie zB Betriebsanlagengenehmigungen im Bereich der Heizungsanlagen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme von Messgeräten Wärmedämmsysteme überprüfen und Verluste ermitteln.
  • Strichaufzählung
    Potentiale der Energieeinsparung und -optimierung erkennen und daraus geeignete Maßnahmen ableiten.
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Wärmedämmung von selbst hergestellten Rohrleitungen und Anlagen auswählen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Schall – und Branddämmung sowie Brandschutz auswählen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Werkstoffe, Materialien und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, bearbeiten und einsetzen wie zB Weichschott.
  • Strichaufzählung
    rationelle, technische Arbeitsverfahren sowie Arbeits- und Herstellungsmethoden der Schall-, Wärme- und Branddämmung entsprechend Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, planen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Werkzeugmaschinen und Geräte nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen, bedienen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Dämmungen von selbst hergestellten Heizungsinstallationen und deren Systemen herstellen und anbringen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen oder Subunternehmer für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Prüf-, Projekt- und Abnahmedokumentationen erstellen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Überprüfung, Wartung, Reparatur, Instandsetzung und -haltung sowie Durchführung von Arbeitsaufträgen des wirtschaftlichen und ökologischen Energieeinsatzes

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerstätten sowie Kraft-Wärmekopplungen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung der dazugehörigen Abgasanlagen – fachgerecht durchzuführen.

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung von Warmwasser-Heizungsanlagen, Anlagen der kontrollierten Wohnraumlüftung, zentralen Staubsaugeranlagen, Heißwasseranlagen, Nieder- und Hochdruckdampfanlagen, Wärmeträgeröl- und Warmwasserbereitungsanlagen, Brennstoffzellen, Sicherheitsarmaturen, Regel- und Messeinrichtungen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für sämtliche Heizungsanlagen, Luftheizungen, Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe inklusive Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung der dazugehörigen Abgasanlagen sowie Kraft-Wärmekopplungen fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Planung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen
  • Strichaufzählung
    Installations-, Energie- und Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    Steuer-, Mess- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    Messgeräte und deren Auswahl und Einsatz in der Praxis
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik (Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung, Dimensionierung von Leitungen und hydraulischen Schaltungen aller Medien)
  • Strichaufzählung
    spezielle objektspezifische Anforderungen an Heizungs- und Regelanlagen
  • Strichaufzählung
    Herstellung von Leitungssystemen von Heizungs- und Regelanlagen einschließlich Montage von entsprechenden Absperr- und Fördereinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Betrieb von Heizungs- und Regelanlagen
  • Strichaufzählung
    Mängel- und Schadensfeststellung sowie -analyse
  • Strichaufzählung
    Störungsanalyse und -behebungen
  • Strichaufzählung
    Zustands- bzw. Funktionskontrollen sowie
  • Strichaufzählung
    Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten
  • Strichaufzählung
    Zusammenbau von Leitungssystemen mit Verbrauchern, Wärmetauschern und Geräten
  • Strichaufzählung
    Anlagenschemata
  • Strichaufzählung
    feste und lösbare Verbindungen
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung von speziellen Anforderungen für die Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnungen aller Medien
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen insbesondere Hydraulik, Strömungslehre, Zustandsänderungen von Luft, Feuchtigkeitslehre, Thermodynamik und Schall
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gebäudestatik und Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Material- und Hilfsstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen
  • Strichaufzählung
    Anlagen- und Gerätekunde wie zum Beispiel Lufterhitzer und -kühler sowie Bauteile von Heizungs- und Regelanlagen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsverfahren, Arbeits- und Herstellungsmethoden
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen
  • Strichaufzählung
    alternative und erneuerbare Energiesysteme für Heizungs- und Regelanlagen wie zB thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und geothermische Systeme und Biomassekessel und -öfen
  • Strichaufzählung
    Feuerungstechnik und Brennstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Fangsysteme
  • Strichaufzählung
    Wärmebereitstellungs- und Wärmeabgabesysteme
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von kältetechnischen Anlagen
  • Strichaufzählung
    den wirtschaftlichen Energieeinsatz
  • Strichaufzählung
    Heizungstechnik für Restaurierung und zum Erhalt historischer Bauten und Bauteile (zB Heizungsanlagen in historischen Gebäuden)
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse entsprechend den Neben-, Vollendungs- und Ergänzungsarbeiten
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Heizungs- und Regelanlagen bzgl. Reinigung und Hygiene
  • Strichaufzählung
    Prüf-, Projekt- und Wartungsdokumentation
  • Strichaufzählung
    Prüf- und Anlagenbücher
  • Strichaufzählung
    Feuerstättenkunde
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Fachmanagement insbesondere Fachkalkulation und kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes (zB Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz), der Hygiene im Bereich der Heizungsanlagen (zB Legionellen, Schimmelbildung) und bezüglich der Erwirkung behördlicher Bewilligungen wie zB Betriebsanlagengenehmigungen im Bereich der Heizungsanlagen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    Neben-, Vollendungs- und Ergänzungsarbeiten wie Abdichtung und Isolierung, elektrische Anschlussarbeiten von Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtungen, Motoren, Pumpen, Heizpatronen, Heizthermen, Wärmeerzeugungsanlagen und allen sanitärtechnischen Geräten sowie anpassen und ausbessern u.a. durchführen.

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln unter Einbezug der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, Installationsbauteile und -systeme sowie deren Umsetzung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Potentiale der Energieeinsparung und -optimierung erkennen und daraus folgende Maßnahmen planen.
  • Strichaufzählung
    den Kunden/die Kundin überschlägig über mögliche Reparaturvarianten inkl. Kostenschätzung beraten und aufklären.
  • Strichaufzählung
    Kundenwünsche in den Betrieb der Heizungs- und Regelanlagen umsetzen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens des Kunden/der Kundin umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Heiz- und Kühllasten berechnen.
  • Strichaufzählung
    Wärmeerzeugungssysteme, Wärmeabgabesysteme und Wärmeverteilungssysteme planen, dimensionieren, überprüfen, warten, reparieren, Instand setzen und -halten.
  • Strichaufzählung
    Luftabgassysteme dimensionieren, und Instand setzen.
  • Strichaufzählung
    Kälteerzeugungssysteme, Kälteabgabesysteme und Kälteverteilungssysteme planen, dimensionieren, überprüfen, warten, reparieren, Instand setzen und -halten.
  • Strichaufzählung
    Brennstofflagerungen planen, dimensionieren überprüfen, warten, reparieren, Instand setzen und -halten.
  • Strichaufzählung
    Wasser-, Ablauf- und Abgasanschluss inklusive Leitungen für Feuerungsanlagen prüfen, reparieren, warten sowie Instand setzen und -halten.
  • Strichaufzählung
    Terminpläne und Zeitleisten des Arbeitsauftrages zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsleistungen mit anderen Projektbeteiligten zeitlich und örtlich planen und koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Betriebszustände aller Art feststellen, analysieren, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung ableiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    Störungen, Schäden und Mängel aller Art feststellen, analysieren, geeignete Maßnahmen zur Behebung ableiten und durchführen.
  • Strichaufzählung
    Zustands- bzw. Funktionskontrollen sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten fachgerecht durchführen.
  • Strichaufzählung
    Wartungspläne erstellen, lesen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Betriebszustände der Anlage messtechnisch erfassen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Energieeinsparungsmöglichkeiten erkennen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    effizienzsteigernde Maßnahmen erkennen und implementieren.
  • Strichaufzählung
    Detailzeichnungen und Schemata, Leitungs-, Montage- und Maßskizzen anfertigen, lesen, anpassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Bestandspläne erstellen und anpassen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Werkstoffe, Materialien und Hilfsstoffe nach entsprechender Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, bearbeiten und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Werkzeugmaschinen und Geräte nach der entsprechenden Eignung und Einsatzmöglichkeit auswählen, einrichten, einstellen, bedienen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    rationelle, technische Arbeitsverfahren sowie Methoden der Überprüfung, Wartung, Reparatur sowie Instandsetzung und -haltung wie zB Herstellung von festen und lösbaren Verbindungen, Anreißen, Zuschneiden, Biegen, Richten, Gewindeschneiden, Löten, Schweißen von Metallen und Kunststoffen, Verlegen und Befestigen sowie Verbinden und Dichten von Rohrleitungssystemen aller Art entsprechend den Anforderungen und der Einsatzmöglichkeit auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    den Einzug von Rohren in vorhandenen Fangsystemen, sofern die Statik des Fangs nicht beeinflusst wird, durchführen.
  • Strichaufzählung
    Volumenströme in Leitungen und an Luftauslässen messen und einstellen.
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen sowie den wirtschaftlichen Energieeinsatz in der Umsetzung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    die Nutzung alternativer und erneuerbarer Energieformen in der Umsetzung berücksichtigen und optimieren.
  • Strichaufzählung
    nationales, historisches und künstlerisches Erbgut durch eine fachgerechte Umsetzung schützen.
  • Strichaufzählung
    Feuerstätten reinigen.
  • Strichaufzählung
    Dämmungen von selbst hergestellten Heizungsinstallationen und deren Systemen herstellen, anbringen und ausbessern.
  • Strichaufzählung
    Heizungs- und Regelanlagen einregulieren, in Betrieb nehmen und optimieren.
  • Strichaufzählung
    Einstellungsarbeiten und die Verbrennungsgasmessung an Feuerstätten durchführen und justieren.
  • Strichaufzählung
    Prüf-, Projekt- und Wartungsdokumentationen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Prüf- und Anlagenbücher führen, erstellen und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Prüf- und Wartungsintervalle unter Berücksichtigung der in der Anlage vorhandenen Komponenten festlegen.
  • Strichaufzählung
    die Anlage dem Kunden/der Kundin fachgerecht übergeben, in die Bedienung der Anlage einweisen und die notwendigen, künftigen Überprüfungs- und Wartungsarbeiten und -intervalle fachgerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge betreffend Energiemanagement, Energieberatungen, Energieberechnungen, wärmetechnische, baubiologische und komfortbezogene Beurteilungen von Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen.

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Arbeitsaufträge betreffend Energiemanagement, Energieberatungen, Energieberechnungen, wärmetechnische, baubiologische und komfortbezogene Beurteilungen von Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Bauphysik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Baubiologie
  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen insbesondere Strömungslehre und Hydraulik
  • Strichaufzählung
    Wärmelehre
  • Strichaufzählung
    Messgeräte
  • Strichaufzählung
    Behaglichkeits- und Komfortkriterien
  • Strichaufzählung
    Geräte- und Anlagentechnik bzw. -kunde
  • Strichaufzählung
    Feuerungstechnik und Brennstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Materialkunde
  • Strichaufzählung
    Steuer-, Mess- und Regeltechnik
  • Strichaufzählung
    Baustoffkunde
  • Strichaufzählung
    Werkstoff-, Material- und Hilfsstoffkunde
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    die Erstellung einer Befundung
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere bezüglich Anforderungen des Umweltschutzes (zB Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz), der Hygiene im Bereich der Heizungsanlagen (zB Schimmelbildung)
  • Strichaufzählung
    digitale Tools

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die notwendigen Messgeräte auswählen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Bausubstanz aufnehmen und beurteilen sowie daraus erforderliche Maßnahmen ableiten.
  • Strichaufzählung
    die Anlagentechnik überprüfen und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    auf Basis der Aufnahmen vor Ort Optimierungspotentiale erkennen und entsprechende Maßnahmen daraus ableiten sowie wirtschaftlich bewerten.
  • Strichaufzählung
    auf Basis der Aufnahmen vor Ort einen Energieausweis fachgerecht ausstellen.
  • Strichaufzählung
    Inspektionen von Heizungsanlagen durchführen.
  • Strichaufzählung
    den smart readiness indicator (EPBD) eines Gebäudes bestimmen.
  • Strichaufzählung
    auf Basis der Aufnahmen vor Ort eine Energieberatung durchführen und effizienzverbessernde Maßnahmen zur Energieeinsparung empfehlen und planen sowie wirtschaftliche Vergleichsrechnungen anstellen und präsentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die entsprechenden Arbeiten auswählen und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsanweisungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    eine Befundung erstellen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine Überprüfungstätigkeiten implementieren.

QUALIFIKATIONSBEREICH: UNTERNEHMENSFÜHRUNG FACHSPEZIFISCH

Praxisgerechte Angebotslegung

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln sowie in Verrechnungspreise umzusetzen.

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln sowie kundengerecht darzustellen und zu kommunizieren sowie in Verrechnungspreise umzusetzen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    branchenübliches Leistungsangebot
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung
  • Strichaufzählung
    Fachkalkulation insbesondere Stundensatzkalkulation
  • Strichaufzählung
    Kostenrechnung
  • Strichaufzählung
    Betriebsmittelkosten
  • Strichaufzählung
    kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über die unterschiedlichen Ausschreibungsverfahren
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Fachtechnologie insbesondere Werkstoff-, Arbeits-, Produktionsstätten- und Verfahrenstechnologie
  • Strichaufzählung
    Planung und technisches Zeichnen
  • Strichaufzählung
    technische und angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen wie zB B 20xx, B 21xx
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere fachliche Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    digitale Kalkulationstools

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Pläne, Werkzeichnungen und Skizzen anfertigen, lesen, interpretieren, auswerten und für die Kalkulation vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    die branchenspezifische Leistungsbeschreibung kundenfreundlich darstellen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung berufsbezogener Normen und gesetzlicher Vorgaben wie zB die Geheimhaltungspflicht sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    die geplanten Arbeitsverfahren auswählen.
  • Strichaufzählung
    das benötigte Material sowie Arbeitsmittel auswählen.
  • Strichaufzählung
    Materialbedarfsberechnung zB Flächen- und Körperinhaltsberechnung sowie Gewichtsberechnung vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Personal- und Sachkosten berechnen unter Berücksichtigung von
    • Strichaufzählung
      Lohnkosten
    • Strichaufzählung
      Lohnnebenkosten
    • Strichaufzählung
      Betriebsmittelkosten
    • Strichaufzählung
      Gemeinkosten
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Überlegungen hinsichtlich der Abwägung unternehmerischen Risikos und Gewinns vornehmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und berufsbezogener Normen sicherstellen.

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, eine kundengerechte Übermittlung und Kommunikation des branchenüblichen Angebots durchzuführen.

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, eine kundengerechte Übermittlung und Kommunikation des branchenüblichen Angebots durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Kommunikation zu Kunden
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    digitale Tools

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    eine kundengerechte Kommunikation und Übermittlung des branchenspezifischen Angebots durchführen.
  • Strichaufzählung
    das Angebot inklusive Fachspezifika kundengerecht erklären und argumentieren.

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, den Leistungszeitraum der Auftragserfüllung zu ermitteln.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen
  • Strichaufzählung
    digitale Tools

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die Dauer der Leistungserbringung ermitteln.
  • Strichaufzählung
    die Auftragsplanung mit anderen Aufträgen des Unternehmens sowie dem Kundenwunsch abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und berufsbezogener Normen sicherstellen.

Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung und -optimierung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen zB ISO 90xx sowie facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere fachliche Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) oder Dritter
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Qualitätsmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -optimierung auswählen, einleiten sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Qualitätsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    seine Tätigkeiten unter Bedachtnahme auf den aktuellen Stand der Technik, auf den Gebieten Umweltschutz, wirtschaftlicher Energieeinsatz sowie rationelle Herstellungs- und Arbeitsmethoden umsetzen.

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zum Arbeitnehmer/ -innenschutz
  • Strichaufzählung
    Fachtechnologie
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben insbesondere Vorgaben zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) oder Dritter wie zum Beispiel Arbeitsstätten- und Arbeitsmittelverordnung, Arbeitnehmer/ -innenschutz wie zB Vorgaben bzgl. individueller Schutzausrüstungen, Vorschriften der Unfallverhütung (UVV) wie zum Beispiel VEXAT, Vorschriften zum Transport von gefährlichen Gütern oder Maschinen- und Gerätesicherheitsverordnung, Ladegutsicherung
  • Strichaufzählung
    Anforderungen des betrieblichen und baulichen Brandschutzes
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Sicherheitsmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des Sicherheitsmanagements auswählen, implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    eine geeignete individuelle und persönliche Schutzausrüstung auswählen und bereitstellen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsunterweisungen durchführen und dokumentieren sowie entsprechend der gesetzlichen vorgeschriebenen Frequenz wiederholen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung, Transport und Entsorgung von Arbeits- und Werkstoffen sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie entsprechend den Anweisungen aus den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner fachlichen Fähigkeiten im Zuge seiner Tätigkeit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, der Kunden/Kundinnen, unbeteiligter Dritter und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

LERNERGEBNIS

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin ist in der Lage, ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Umwelttechnik
  • Strichaufzählung
    Umweltmanagement
  • Strichaufzählung
    Abfallwirtschaft
  • Strichaufzählung
    Vermeidung von Abfall sowie stoffliche und thermische Verwertungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    umweltschonendes, nachhaltiges, energieeffizientes Arbeiten und Wirtschaften
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Umweltmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben des Umweltschutzes und fachliche Sondervorschriften insbesondere Vorgaben zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) oder Dritter wie zB Abfallverzeichnisverordnung
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Umweltmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des betrieblichen Umweltmanagements auswählen, implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Umweltmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung, Transport, Aufbereitung und Entsorgung von Arbeits- und Werkstoffen (Hilfsstoffe) sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen.
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens ressourcenschonend im Sinne einer fachgerechten Abfallvermeidung bzw. -verwertung wirtschaften.
  • Strichaufzählung
    den rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatz berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Anhang 2

Lernergebnisse auf LAP-Niveau – Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter Paragraphen 5 und 10 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten, die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.

Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Gegenstand Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Gegenstand Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung

Er/sie ist in der Lage, Aufgaben der Installation und Montage, des Zusammenbaus, der Inbetriebnahme, Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von thermischen, sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen, Wärmeerzeugern und -verbrauchern, Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, sowie Ausrüstungen zu planen und die dafür notwendigen Arbeitsvorbereitungen vorzunehmen.

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/sie ist in der Lage, Aufgaben der Installation und Montage, des Zusammenbaus, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Wartung, Überprüfung, Fehlerbehebung und den Zusammenbau von thermischen, sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen, Wärmeerzeugern und -verbrauchern, Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, sowie Ausrüstungen zu planen und die dafür notwendigen Arbeitsvorbereitungen vorzunehmen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsorganisation und Projektplanung
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren
  • Strichaufzählung
    branchenspezifische EDV-Grundkenntnisse sowie über die Anwendung der betriebsspezifischen EDV (Hard und Software)
  • Strichaufzählung
    Anwendung von englischen Fachausdrücken
  • Strichaufzählung
    alternative Energieformen und alternative Energiegewinnung, wie zB thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und biogene Anlagen
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik wie zB Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung und physikalische Berechnung Wärmedehnung, Druck, Leistung und Wirkungsgrad
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Werkstoffkunde und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    feste und lösbare Verbindungen
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Vorschriften
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevanten Umweltschutz- und Hygienestandards
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevante Sicherheits- und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen.
  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Hilfsmittel funktionsgerecht anwenden, warten und pflegen.
  • Strichaufzählung
    Werkzeug, Geräte und Material der Aufgabe entsprechend auswählen und vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren und auf Basis dieser Entscheidungen treffen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge mit Sorgfalt, zuverlässig, verantwortungsbewusst, pünktlich, einsatzbereit, service- und kunden- sowie lösungsorientiert durchführen.
  • Strichaufzählung
    Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise führen.
  • Strichaufzählung
    Kunden in grundlegenden technischen Fragen beraten.
  • Strichaufzählung
    Prüf- und Projektdokumentationen erstellen und abfassen.
  • Strichaufzählung
    technische Berichte abfassen.
  • Strichaufzählung
    Leitungs-, Montage- und Maßskizzen lesen und anfertigen.
  • Strichaufzählung
    fachzeichnen.
  • Strichaufzählung
    einfache Rohrleitungspläne mit schematischer Darstellung von Sinnbildern des Rohrleitungsbaus erstellen und lesen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis bei der Planung die einschlägigen Sicherheits- und Rechtsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis bei der Planung berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards einbeziehen.

Er/sie ist in der Lage, Rohrleitungen und Rohrverbindungen aus verschiedenen Werkstoffen inklusive Rohrschutz und Rohrisolierung herzustellen und zu bearbeiten.

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/sie ist in der Lage, Rohrleitungen und Rohrverbindungen aus verschiedenen Werkstoffen inklusive Rohrschutz und Rohrisolierung von selbst hergestellten Rohrleitungen herzustellen und zu bearbeiten.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen gegen innere und äußere Zerstörung an Leitungen und Geräten
  • Strichaufzählung
    Dehnung von Rohrleitungen und über die erforderlichen Maßnahmen bei der Rohrverlegung
  • Strichaufzählung
    Vorfertigung von Rohrleitungen
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnung
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Schallschutz und die Dämmung von Heizungs-, Kalt- und Warmwassersystemen sowie Ablaufsystemen
  • Strichaufzählung
    Anwendung der wichtigsten Mess-, Prüf-, Sicherheits- und Regelsysteme
  • Strichaufzählung
    Hydraulik
  • Strichaufzählung
    Dimensionierung von Leitungen
  • Strichaufzählung
    Heizsysteme und deren Funktion
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Werkstoffkunde und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    feste und lösbare Verbindungen
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Vorschriften
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevanten Umweltschutz- und Hygienestandards
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevante Sicherheits- und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Metalle und Kunststoffe bearbeiten zB Messen, Sägen, Schneiden, Bohren und Senken, Gewindeschneiden, Hämmern, Nieten, einfaches Treiben, Bördeln.
  • Strichaufzählung
    Metalle und Kunststoffe durch die Techniken des Anreißens und Zuschneidens, des Biegens und Richtens, des Gewindeschneidens, vor allem bei Rohrgewinde, des Lötens, des Pressens, Gasschmelzschweißens, einfachen Elektroschweißens und des Kunststoffschweißens und -klebens bearbeiten.
  • Strichaufzählung
    Verbindungstechniken für verschiedene Werkstoffe wie zB Schweißen, Löten, Steck- und Schraubverbindungen sowie Klebeverbindungen und Flanschverbindungen unter Beachtung der Gefahren und der Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Rohre kaltbiegen und -richten, sowie Rohre warmbiegen und –richten.
  • Strichaufzählung
    Rohrverbindungen, Abzweigungen und Formstücke mit facheinschlägigen Materialien herstellen.
  • Strichaufzählung
    Rohrschutz und Rohrisolierungen von selbst hergestellten Rohrleitungen herstellen und überprüfen.
  • Strichaufzählung
    fachzeichnen.
  • Strichaufzählung
    einfache Rohrleitungspläne mit schematischer Darstellung von Sinnbildern des Rohrleitungsbaus erstellen und lesen.
  • Strichaufzählung
    Leitungs-, Montage-, und Maßskizzen lesen und anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Rohrsysteme für die Versorgung und Entsorgung einschließlich Montage von entsprechenden Absperr- und Fördereinrichtungen herstellen.
  • Strichaufzählung
    Rohrsysteme mit Wärmeerzeugern und Wärmeverbrauchern zusammenbauen.
  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Hilfsmittel funktionsgerecht anwenden, warten und pflegen.
  • Strichaufzählung
    Dichtheits- und Druckproben fachgerecht durchführen.
  • Strichaufzählung
    Funktionsproben durchführen sowie Medien und Drücke messen.
  • Strichaufzählung
    Trenntechniken anwenden.
  • Strichaufzählung
    geeignete Lösungsvorschläge entwickeln.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards einbeziehen.

Er/Sie ist in der Lage, die Installation und Montage, den Zusammenbau und die Inbetriebnahme von thermischen, sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen, Wärmeerzeugern und -verbrauchern, Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, sowie Ausrüstungen durchzuführen.

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, die Installation und Montage, den Zusammenbau und die Inbetriebnahme von thermischen, sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen, Wärmeerzeugern und -verbrauchern, Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, sowie Ausrüstungen durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorbereitungen
  • Strichaufzählung
    Funktion und Aufbau von Heizsystemen
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten Bearbeitungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Werkstoffkunde und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Schallschutz und die Dämmung von Heizungs-, Kalt- und Warmwassersystemen sowie Ablaufsystemen
  • Strichaufzählung
    Methoden der Wasseraufbereitung
  • Strichaufzählung
    Hydraulik
  • Strichaufzählung
    alternative Energieformen und alternative Energiegewinnung wie zB thermische Solaranlagen, Wärmepumpe und biogene Anlagen
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Mess- und Sicherheitseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Strichaufzählung
    Kamine und Abgasanlagen sowie über deren Montage
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik wie zB Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung und physikalische Berechnung wie zB Wärmedehnung, Druck, Leistung und Wirkungsgrad
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Verwendung verschiedener Brennstoffe
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen gegen innere und äußere Zerstörung an Leitungen und Geräten
  • Strichaufzählung
    Aufbau und die Wirkungsweise von Armaturen
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise und Installationsmöglichkeiten von Geräten der Energie und Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    einfache Elektrotechnik, Elektronik und elektrische Messtechnik und Kenntnisse der Gefahren des elektrischen Stromes
  • Strichaufzählung
    die Dimensionierung von Leitungen
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnung
  • Strichaufzählung
    feste und lösbare Verbindungen
  • Strichaufzählung
    feuerungstechnische Vorschriften und der Überprüfung von Gasgeräten und Heizungsanlagen
  • Strichaufzählung
    Brandschutz
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Vorschriften
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevanten Umweltschutz- und Hygienestandards
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevante Sicherheits- und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die notwendigen Arbeitsvorbereitungen fachgerecht vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Rohrsysteme mit Wärmeerzeugern und -verbrauchern zusammenbauen.
  • Strichaufzählung
    Wärmeerzeuger und -verbraucher sowie Warmwasseranlagen aufstellen, anschließen und in Betrieb setzen.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Regelorgane, Mess- und Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungen einbauen.
  • Strichaufzählung
    Anlagen einregulieren.
  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Hilfsmittel funktionsgerecht anwenden, warten und pflegen.
  • Strichaufzählung
    Leitungs-, Montage- und Maßskizzen lesen und anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Metalle und Kunststoffe bearbeiten wie zB Messen, Sägen, Schneiden, Bohren und Senken, Gewindeschneiden, Hämmern, Nieten, einfaches Treiben, Bördeln.
  • Strichaufzählung
    Metalle und Kunststoffe durch die Techniken des Anreißens und Zuschneidens, des Biegens und Richtens, des Gewindeschneidens, vor allem bei Rohrgewinde, des Lötens, des Pressens, Gasschmelzschweißens, einfachen Elektroschweißens und des Kunststoffschweißens und -klebens bearbeiten.
  • Strichaufzählung
    Verbindungstechniken für verschiedene Werkstoffe wie zB Schweißen, Löten, Steck- und Schraubverbindungen und Klebeverbindungen unter Beachtung der Gefahren und der Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung durchführen.
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Mess-, Prüf-, Sicherheits- und Regelsysteme anwenden.
  • Strichaufzählung
    Rohrsysteme für Versorgung und Entsorgung einschließlich Montage von entsprechenden Absperr- und Fördereinrichtungen herstellen.
  • Strichaufzählung
    Prüf- und Projektdokumentationen erstellen und abfassen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Lösungsvorschläge entwickeln.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards einbeziehen.

Er/sie ist in der Lage, die Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von thermischen, sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen, Wärmeerzeugern und -verbrauchern, Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, sowie Ausrüstungen durchzuführen.

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/sie ist in der Lage, die Instandhaltung, Wartung, Überprüfung und Fehlerbehebung von thermischen, sowie heizungs- und regeltechnischen Anlagen, Wärmeerzeugern und -verbrauchern, Regelorganen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, sowie Ausrüstungen durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorbereitungen
  • Strichaufzählung
    Aufbau und die Wirkungsweise von Armaturen
  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen gegen innere und äußere Zerstörung an Leitungen und Geräten
  • Strichaufzählung
    Anwendung der wichtigsten Mess-, Prüf-, Sicherheits- und Regelsysteme
  • Strichaufzählung
    einfache Kenntnisse der Elektrotechnik, Elektronik und der elektrischen Messtechnik
  • Strichaufzählung
    Gefahren des elektrischen Stromes
  • Strichaufzählung
    Strömungstechnik und Rohrnetzberechnung
  • Strichaufzählung
    Heizsysteme und deren Funktion
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Mess- und Sicherheitseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Strichaufzählung
    Kamine und Abgasanlagen sowie über deren Montage
  • Strichaufzählung
    angewandte technische Mathematik wie zB Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Masseberechnung, Prozent- und Proportionsberechnung und physikalische Berechnung wie zB Wärmedehnung, Druck, Leistung und Wirkungsgrad)
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Werkstoffkunde und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    feste und lösbare Verbindungen
  • Strichaufzählung
    Brandschutz
  • Strichaufzählung
    feuertechnische Vorschriften und die Überprüfung von Gasgeräten und Heizungsanlagen
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Vorschriften
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevanten Umweltschutz- und Hygienestandards
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevante Sicherheits- und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die notwendigen Arbeitsvorbereitungen fachgerecht vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Funktionsüberprüfungen, Druck- und Dichtheitsprüfungen durchführen und Medien und Drücke messen.
  • Strichaufzählung
    Dichtheits- und Druckproben fachgerecht durchführen.
  • Strichaufzählung
    die notwendigen Arbeitsvorbereitungen fachgerecht vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Betriebs- und Hilfsmittel funktionsgerecht anwenden, warten und pflegen.
  • Strichaufzählung
    Leitungs-, Montage- und Maßskizzen lesen und anfertigen.
  • Strichaufzählung
    Rohrschutz und Rohrisolierungen von selbst hergestellten Rohrleitungen herstellen und überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Wärmeerzeuger und -verbraucher sowie Warmwasseranlagen warten und Instand halten sowie Fehler feststellen, beurteilen und beheben.
  • Strichaufzählung
    erforderliche Regelorgane, Mess- und Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungen einbauen.
  • Strichaufzählung
    Anlagen einregulieren.
  • Strichaufzählung
    Prüf- und Projektdokumentationen erstellen und abfassen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Lösungsvorschläge entwickeln.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards einbeziehen.

Er/sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge und Verbesserungen einzubringen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    fachgerechte Arbeitsausführung
  • Strichaufzählung
    betriebsspezifisches Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    fachgerechtes Anwenden der einzelnen Arbeitsverfahren und Verarbeitungsschritte
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Werkstoffkunde und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Vorschriften
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevanten Umweltschutz- und Hygienestandards
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevante Sicherheits- und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse prüfen und bewerten.
  • Strichaufzählung
    für Routinetätigkeiten Optimierungsvorschläge einbringen.
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen führen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis berufs- und betriebsrelevante Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards einbeziehen.

Er/Sie ist in der Lage, bei der Durchführung von Aufgaben Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle zu ergreifen.

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, bei der Durchführung von Aufgaben Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle zu ergreifen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement – und Qualitätskontrolle
  • Strichaufzählung
    Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
  • Strichaufzählung
    Werk– und Hilfsstoffkunde und Gerätekunde
  • Strichaufzählung
    Betriebsmittelkunde
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Vorschriften
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevanten Umweltschutz- und Hygienestandards
  • Strichaufzählung
    berufs- und betriebsrelevante Sicherheits- und Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, und auf Basis dieser geeignete Entscheidungen treffen.
  • Strichaufzählung
    Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements anwenden und Maßnahmen zur Qualitätskontrolle vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge mit Sorgfalt, zuverlässig, verantwortungsbewusst, pünktlich, einsatzbereit, service-, kunden- und lösungsorientiert durchführen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer Fachkenntnis berufs- und betriebsrelevante Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards einbeziehen.