Der Bestatter/Die Bestatterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Bestatter/Die Bestatterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremde Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.
Beratung von auftraggebenden Personen |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Aufnahmegespräche zu führen und auftraggebende Personen über die Bestattung zu beraten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Einfühlsamer Umgang mit Trauernden unter Berücksichtigung der individuellen Situation (zB Tod des Partners, Tod eines Kindes, Suizid, Unfalltod) Berufsrelevante Bereiche der Trauerpsychologie, wie insbesondere: Religionsgemeinschaften und deren Trauerrituale Berufsrelevante regionale Gegebenheiten und Traditionen Verabschiedungs- sowie Aufbahrungsmöglichkeiten und deren Gestaltung Berufsrelevante Waren und Materialien (zB Särge, Urnen) Internationale Leichentransporte Ablauf der Kremation und ethische Grundsätze der Feuerbestattung Maßnahmen der Thanatopraxie Möglichkeiten des Trauerdrucks (Print und digital) Relevante Gesetze, Verordnungen und Normen, wie insbesondere: Landesleichen- und Bestattungsgesetze sowie dazugehörige Verordnungen Friedhofsordnungen, Kremationsordnungen Sanitätsbehördliche Vorschriften sowie Hygienevorschriften
| Er/Sie kann mit auftraggebenden Personen, die sich aufgrund des Todesfalls in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden, professionell sowie angemessen umgehen (zB die Situation bei der Gesprächsführung berücksichtigen, sich respekt- und würdevoll verhalten). Wünsche von auftraggebenden Personen feststellen und diese bei der Auswahl der Bestattungsart (zB Erd-, Feuerbestattung) sowie über das Leistungsangebot (zB Waren, Dienstleistungen) beraten. auftraggebende Personen über Alternativen zur Erdbestattung informieren (technischer und organisatorischer Ablauf bei Feuerbestattungen, Umgang mit Kremationsrückständen, ethische Grundsätze). auftraggebende Personen über Umbettungen bzw. Exhumierungen informieren. auftraggebende Personen über die Verpflichtung bzw. Möglichkeit der Thanatopraxie aufklären (zB bei internationalen Leichentransporten, bei optischen bzw. ästhetischen Rekonstruktionen, Erstellung von Totenmasken, Leichenkonservierung). gemeinsam mit der auftraggebenden Person den groben Bestattungsablauf (zB Begräbnis, Trauerfeierlichkeiten) festlegen. auftraggebende Personen über Möglichkeiten des Trauerdrucks (zB Print, digital, Papierauswahl) beraten. auftraggebende Personen über Kosten (zB Eigen-, Fremdleistungen, Gebühren) informieren. auftraggebende Personen über die für Behördenwege notwendigen Dokumente beraten bzw. übliche Behördenwege in Zusammenhang mit dem Sterbefall übernehmen (zB Urkunden besorgen). die Hinterbliebenen über Stellen informieren, die finanzielle Unterstützung gewähren können. über psychologische Betreuung und Hilfeleistung informieren.
|
Er/Sie ist in der Lage, Trauerdrucksorten zu gestalten, aufzubereiten (zB für digitale Anwendungen und Zeitungsinserate) und herzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Aufbau und Strukturierung von Trauerdrucksorten Formulierungen, Verse, Grafiken, religiöse Symbole für Trauerdrucksorten Layoutgestaltung (auch mit Hilfe von Bildbearbeitungsprogrammen) Fotobearbeitung (zB Qualität, Ausschnitt, Schärfe) Papiersorten bzw. -arten für den Trauerdruck Relevante Gesetze, Verordnungen und Normen, wie insbesondere:
| Er/Sie kann (gemeinsam) mit der auftraggebenden Person dem/der Verstorbenen gerecht werdende Worte für die Trauerdrucksorten formulieren und passende Verse, religiöse Symbole bzw. Grafiken auswählen sowie die korrekte Namens- und Titelgebung anwenden. die etwaigen von der auftraggebenden Person ausgewählten Fotos entsprechend dem Veröffentlichungsformat (zB digital, Inserat) aufbereiten (zB Qualität, Schärfe, Größe). das von der auftraggebenden Person ausgewählte Layout (mit Hilfe von Bildbearbeitungsprogrammen) umsetzen und eine Druckvorlage erstellen.
|
Er/Sie ist in der Lage, gemeinsam mit der auftraggebenden Person den Ablauf der Trauerfeier (zB Aufbahrung, kirchliche/nicht kirchliche Zeremonie) zu planen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Einfühlsamer Umgang mit Trauernden unter Berücksichtigung der individuellen Situation (zB Tod des Partners, Tod eines Kindes, Suizid, Unfalltod) Berufsrelevante Bereiche der Trauerpsychologie, wie insbesondere: Religionsgemeinschaften und deren Trauerrituale Berufsrelevante ortsübliche Abläufe und Gepflogenheiten Gestaltungsmöglichkeiten (zB Musik, Priester/Redner, Abläufe, örtliche Gegebenheiten) von Trauerfeiern Relevante Gesetze, Verordnungen und Normen, wie insbesondere: Landesleichen- und Bestattungsgesetze sowie dazugehörige Verordnungen Friedhofsordnungen, Kremationsordnungen Sanitätsbehördliche Vorschriften sowie Hygienevorschriften
| Er/Sie kann mit auftraggebenden Personen, die sich aufgrund des Todesfalls in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden, professionell sowie angemessen umgehen (zB die Situation bei der Gesprächsführung berücksichtigen, sich respekt- und würdevoll verhalten). die auftraggebende Person über mögliche ortsübliche Abläufe und Gepflogenheiten informieren. die auftraggebende Person bei besonderen Wünschen der Gestaltung beraten (zB Themenaufbahrung, Militärbegräbnis, Einbindung von Vereinen und Organisationen). die auftraggebende Person bei der Musikauswahl und -darbietung (unter Berücksichtigung der technischen und räumlichen Gegebenheiten) beraten. bei Verabschiedungsfeiern Möglichkeiten des würdevollen Trauerfeierabschlusses anbieten (sowohl bei der Erd- als auch Feuerbestattung unter Berücksichtigung von (nicht) konfessioneller Ausrichtung). liturgische Vorgaben bei der Planung berücksichtigen. den exakten Ablauf (Struktur), wie zB Redner- und Musikreihenfolgen für die Trauerfeier entwickeln und umsetzen.
|
Er/Sie ist in der Lage, nach der Durchführung des Auftrages abschließende Tätigkeiten (zB Rechnungslegung) abzuwickeln und die auftraggebende Person über begleitende bzw. nachfolgende Schritte zu beraten (zB Verlassenschaftsverfahren, diverse Abmeldungen). | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante Gesetze, Verordnungen und Normen, wie insbesondere: Landesleichen- und Bestattungsgesetze sowie dazugehörige Verordnungen Friedhofsordnungen, Kremationsordnungen
Behördenstrukturen, Kontakte und Abwicklung mit Versicherungsgesellschaften, Firmen (Telekom-, Energieversorger-, Medienfirmen usw.) Gestaltung von Trauerdrucken wie zB Gestaltung von Gedenkbüchern
| Er/Sie kann Leistungen von Dritten abrechnen. die Abrechnung des Auftrages unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben durchführen. Ab- und Ummeldungen von Mitgliedschaften oder Vertragsverhältnissen durchführen (zB Ab- und Ummeldungen bei Energielieferanten). angemessen und lösungsorientiert auf Beschwerden und Reklamationen von auftraggebenden Personen reagieren.
|
Er/Sie ist in der Lage, die angebotenen Waren und Dienstleistungen zu kalkulieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Internes und externes Rechnungswesen (zB Kostenrechnung, Statistik, Buchhaltung)
| Er/Sie kann Materialkosten kalkulieren. Gemeinkosten kalkulieren. Kosteneinsparungspotentiale erkennen. eine Auftragskalkulation durchführen.
|
Er/Sie ist in der Lage, angemessen und lösungsorientiert auf Beschwerden und Reklamationen von auftraggebenden Personen zu reagieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: | Er/Sie kann dafür sorgen, dass Beschwerden und Reklamationen von auftraggebenden Personem erfasst werden und angemessen darauf reagiert wird. prüfen, ob Beschwerden und Reklamationen begründet sind. Problemlösungen entwickeln. Beschwerden und Reklamationen evaluieren und im Qualitätssicherungsprozess berücksichtigen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Beschwerdemanagement einschulen.
|
| | |
Vorbereitung und Durchführung der Bestattung |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, die für die Auftragsumsetzung notwendigen organisatorischen, betrieblichen Maßnahmen zu setzen und durchzuführen sowie sich mit betriebsexternen Schnittstellen zu koordinieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Religionsgemeinschaften und deren Trauerrituale Gestaltungsmöglichkeiten (zB Musik, Priester/Redner, Abläufe, örtliche Gegebenheiten) von Trauerfeiern Berufsrelevante Materialien und Hilfsmittel Gesetze, Verordnungen und Normen, wie insbesondere: Landesleichen- und Bestattungsgesetze sowie dazugehörige Verordnungen Friedhofsordnungen, Kremationsordnungen Sanitätsbehördliche Vorschriften und Hygienevorschriften
Internationale Leichentransporte
| Er/Sie kann die Abholung bzw. Überführung von Verstorbenen koordinieren (zB Termine vereinbaren). die Personaleinteilung für die unterschiedlichen Prozesse der Auftragsumsetzung durchführen. die für die Auftragsumsetzung relevanten Informationen an seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen weitergeben (zB Glaubenszugehörigkeit). unter Berücksichtigung des Zustandes der Leiche (zB Infektionsleiche, fortgeschrittene Fäulnisbildung) die passenden (Hilfs-)Materialien (zB Phenoleinschlag, Bodybag) auswählen und diese fachgerecht entsprechend der Hygienevorschriften vorbereiten. die für die Abholung notwendigen Hilfsmittel (zB Schutzkleidung, Tragehilfe) auswählen und vorbereiten. behördlich notwendige Schritte (zB Totenbeschaubefund, Bewilligungen) im richtigen Zeitablauf setzen und die erforderlichen Dokumente (zB Sterbeurkunde, Leichenpass) einholen. Termine mit zB Friedhofsverwaltungen, Krematorien, Pfarrämtern, Rednern, Musikgruppen etc. koordinieren.
|
Er/Sie ist in der Lage, die Abholung (auch Bergung) bzw. Überführung von Verstorbenen (unter Beachtung des persönlichen und allgemeinen Gesundheitsschutzes) fachgerecht und rechtskonform durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Einfühlsamer Umgang mit Trauernden unter Berücksichtigung der individuellen Situation (zB Tod des Partners, Tod eines Kindes, Suizid, Unfalltod) Transportmittel, Transportsicherung, Beladungsmöglichkeiten und Erreichbarkeit des Abhol-, Übergabe- und Bestimmungsortes Gesetze, Verordnungen und Normen, wie insbesondere: Landesleichen- und Bestattungsgesetze sowie dazugehörige Verordnungen Sanitätsbehördliche Vorschriften und Hygienevorschriften
Internationale Bestimmungen für den Leichentransport Persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Sichere und unsichere) Todeszeichen und Todesursache bzw. vorgeschriebene Maßnahmen des Totenbeschauarztes oder der Gesundheitsbehörde Fachgerechter Umgang mit Leichen (zB Wasserleichen, Infektionsleichen, Faulleichen, adipöse Körper) Risiken von Infektionskrankheiten Betriebs- und Arbeitshygiene Möglichkeiten und Hilfsorganisationen zur Bergung unter extremen Bedingungen
| Er/Sie kann mit auftraggebenden Personen, die sich aufgrund des Todesfalls in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden, professionell sowie angemessen umgehen (zB die Situation bei der Gesprächsführung berücksichtigen, sich respekt- und würdevoll verhalten). geeignete Bergemöglichkeiten identifizieren. Transport- und Bergemittel optimal einsetzen und die erforderlichen behördlichen Vorschriften rechtskonform anwenden: bei Abholung von Unfallopfern bei Überführungen (national und international) für den persönlichen Gesundheitsschutz sorgen (zB Schutzimpfungen, PSA, Erste-Hilfe-Maßnahmen).
Verstorbene unter Berücksichtigung rechtlicher, religiöser und hygienischer Vorgaben erstversorgen, bergen und transportieren (zB bei Wasserleichen, Infektionsleichen, Faulleichen, Hochrisikofällen). die eigenen Grenzen (persönlich und betrieblich) beurteilen und entsprechende Maßnahmen setzen (zB weitere Betriebs- oder Transportmittel bzw. weiteres Personal anfordern). den einwandfreien Zustand der (für die Abholung bzw. Überführung) erforderlichen Betriebsmittel und Fahrzeuge sicherstellen. meldepflichtige Auffälligkeiten (zB Krankheiten, Infektionen, Fremdeinwirkung) zur Anzeige bringen.
|
Er/Sie ist in der Lage, Verstorbene hygienisch (unter Beachtung des persönlichen und allgemeinen Gesundheitsschutzes) zu versorgen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: (Sichere und unsichere) Todeszeichen und Todesursache bzw. vorgeschriebene Maßnahmen des Totenbeschauarztes oder der Gesundheitsbehörde Fachgerechter Umgang mit Leichen (zB Wasserleichen, Infektionsleichen, Faulleichen, adipöse Körper) Risiken von Infektionskrankheiten Betriebs- und Arbeitshygiene persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen Gesetze, Verordnungen und Normen, wie insbesondere: Landesleichen- und Bestattungsgesetze sowie dazugehörige Verordnungen Sanitätsbehördliche Vorschriften und Hygienevorschriften Internationale Bestimmungen für den Leichentransport
| Er/Sie kann entscheiden, welche Tätigkeiten im Rahmen der normalen Hygieneversorgung durchgeführt werden dürfen. für den persönlichen Gesundheitsschutz sorgen (zB Schutzimpfungen, PSA, Erste-Hilfe-Maßnahmen). adipöse Körper, Unfallleichen, Faulleichen, Wasserleichen etc. fachgerecht versorgen. Verstorbene fachgerecht entkleiden, waschen und reinigen, rasieren sowie ankleiden. (besondere) Hygienemaßnahmen an der Leiche anwenden (zB um Infektions- und Ausbreitungsrisiken zu minimieren). Tätigkeiten der Gesichtskosmetik an Verstorbenen durchführen (zB schminken). die Einsargung fachgerecht durchführen. passende Hygiene- und Desinfektionsmittel fachgerecht anwenden. entstandene Abfälle fachgerecht entsorgen. meldepflichtige Auffälligkeiten (zB Krankheiten, Infektionen, Fremdeinwirkung) zur Anzeige bringen.
|
Er/Sie ist in der Lage, Gräber fachgerecht herzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Bodenarten und -beschaffenheit Arbeitssicherheit und Sicherheitsvorschriften Persönliche Hygiene-, Sicherheits- und Schutzmaßnahmen Geräte und Maschinen der Friedhofstechnik Entsorgung von Materialien
| Er/Sie kann eine Erdgrabstelle händisch oder maschinell öffnen und schließen. die Grabstelle bzw. Grube fachgerecht sichern und pölzen. eine Gruft öffnen, sichern und verschließen. einen sicheren Zugang zur Grabstelle herstellen. das Aushubmaterial sicher lagern. Urnenschächte ins Erdreich einbauen und wieder ausheben. für den persönlichen Gesundheits- und Arbeitsschutz sorgen (zB Schutzimpfungen, PSA, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Sicherungsmaßnahmen). seine Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen beim ordnungsgemäßen und sicheren Umgang mit Geräten und Maschinen der Friedhofstechnik anleiten. die ordnungsgemäße Entsorgung von Materialien sicherstellen.
|
Er/Sie ist in der Lage, den geplanten Begräbnisablauf bzw. die geplante Zeremonie durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Einfühlsamer Umgang mit Trauernden unter Berücksichtigung der individuellen Situation (zB Tod des Partners, Tod eines Kindes, Suizid, Unfalltod) Berufsrelevante Bereiche der Trauerpsychologie, wie insbesondere: Trauerphasen (und deren Einfluss auf die Durchführung der Trauerfeier)
Gesetze, Verordnungen und Normen, wie insbesondere: Landesleichen- und Bestattungsgesetze sowie dazugehörige Verordnungen
Religionsgemeinschaften und deren Trauerrituale Gestaltungsmöglichkeiten (zB Musik, Priester/Redner, Abläufe, örtliche Gegebenheiten) von Aufbahrungen, Trauerfeiern, Zeremonien und Kondukt Berufsrelevante Waren, Materialien und Hilfsmittel, technische Geräte
| Er/Sie kann mit auftraggebenden Personen, die sich aufgrund des Todesfalls in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden, professionell sowie angemessen umgehen (zB die Situation bei der Gesprächsführung berücksichtigen, sich respekt- und würdevoll verhalten). die Grabstelle und den Konduktweg auf Durchführbarkeit beurteilen (zB Sicherheit) und ggf. Maßnahmen setzen. auf Zwischenfälle und Änderungswünsche unmittelbar (ohne den Ablauf der Trauerfeier zu gefährden) reagieren und nach Möglichkeit Maßnahmen setzen. die Aufbahrung auftragsgemäß arrangieren (zB Aufbahrungsgegenstände, Blumen, Kerzen). die Trauerfeier koordinieren und ggf. dabei mitwirken (zB Texte lesen, Rituale durchführen). die technischen Geräte bedienen und einsetzen. den Kondukt koordinieren. den Ablauf der Grablegung auftragsgemäß koordinieren.
|
| | |
Sicherheits- und Qualitätsmanagement |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Sicherheitsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie zB beim Arbeitsinspektorat SchutzBestimmungen für besondere Arbeitnehmergruppen (zB Schwangere, Jugendliche, Personen mit Behinderungen) Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte (zB der AUVA) Ergonomie am Arbeitsplatz Sicherheitsstandards (zB Verwendung von Werkzeugen und Maschinen, persönlicher Schutzausrichtung) Dokumentationsvorschriften
| Er/Sie kann gesetzlich gebotene Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen setzen. Maßnahmen zur Arbeitssicherheit überprüfen. Meldevorschriften im Fall eines Arbeitsunfalls umsetzen. Gefahren erkennen und diese vermeiden. Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen, indem er/sie die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze gewährleistet. Arbeitsvorgänge auf ihr Gefahrenpotential evaluieren, den sicheren Umgang mit den Arbeitsmitteln und Maschinen trainieren und dies dokumentieren. Sicherheitsdatenblätter interpretieren, auflegen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen unterweisen. die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und dokumentieren.
|
Er/Sie ist in der Lage, Qualitätsstandards festzulegen, einzuhalten und zu kontrollieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Gesetze, Verordnungen und Normen Religiöse Riten und Bräuche Entwicklung von Qualitätsstandards Dokumentationsvorschriften (zB Hygieneplan, Reinigungsplan)
| Er/Sie kann unternehmensinterne Qualitätsstandards festlegen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards unterweisen (innerbetriebliche Abläufe und externe Abläufe, wie zB Abholungen, Überführungen, Zeremonien). die Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards sicherstellen und dokumentieren.
|
Er/Sie ist in der Lage, Umweltschutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Materialeigenschaften und Arbeitsverfahren fachgerechter Umgang mit infektiösen Abfällen
| Er/Sie kann Materialien und Arbeitsverfahren in Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit beurteilen und auswählen. Systeme zur ordnungsgemäßen Mülltrennung implementieren. infektiöse Abfälle fachgerecht entsorgen lassen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der betriebsinternen Umsetzung der gesetzlichen UmweltschutzBestimmungen schulen und deren Einhaltung überprüfen.
|
| | |