Der Bodenlegermeister/Die Bodenlegermeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Bodenlegermeister/Die Bodenlegermeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremde Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Bestands- und Bedarfserhebungen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen)
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen interpretieren und anwenden. den Status Quo (zB Baujahr, Widmung, Nutzung) eines Objektes erfassen. zielgerichtete Fragen zu Wünschen und Anforderungen von Kunden stellen. Fußböden und Untergründe erkennen und auf die Einhaltung von Normen, Richtlinien und Herstellerangaben überprüfen. Raumdimensionen ermitteln. Anschlüsse an andere Bauteile (zB Aufzug) überprüfen. die Barrierefreiheit des Objektes überprüfen. die Realisierbarkeit von Kundenbedarf und Kundenwünschen überprüfen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Durchführung von Bestands- und Bedarfserhebungen einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, Kunden fachgerecht zu beraten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Materialspezifische Eigenschaften und Anforderungen Pflege, Wartung und Erhaltung von Materialien Zeitbedarf von Arbeitsleistungen Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen)
| Er/Sie kann Kunden über die Realisierbarkeit ihres Bedarfs und ihrer Wünsche beraten. Kunden beraten, ob eine Neuverlegung oder Revitalisierung vorgenommen werden soll. Kunden über die Unterschiede in der Pflege, Wartung und Werterhaltung von verschiedenen Materialien beraten. Kunden über die voraussichtliche Lebensdauer von verschiedenen Materialien beraten. Kunden über Einzelkosten von Materialien beraten. Kunden über den geschätzten Zeitbedarf der Verlegung beraten. Kunden über einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen informieren. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Kundenberatung einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, Preise für angebotene Produkte und Dienstleistungen zu kalkulieren. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Materialbedarfskalkulation Hilfsmittelbedarfskalkulation
| Er/Sie kann Material- und Hilfsmittelkosten kalkulieren. Personalkosten kalkulieren. einen realistischen Gewinnaufschlag festlegen. Kosteneinsparungspotenziale erkennen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Preiskalkulation einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, an Ausschreibungen teilzunehmen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Teilnahmekriterien und -prozess von Vergabeverfahren Das betriebliche Leistungsspektrum Qualifikationsanforderungen für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Verfassen von Hinweisschreiben Reinigung und Pflege von Materialien Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere technisches Normenwerk, Bundesvergabegesetz 2018, Preisgesetz 1992)
| Er/Sie kann die interne Realisierbarkeit von Ausschreibungen prüfen. Preise für Produkte und Dienstleistungen für Ausschreibungen eruieren bzw. kalkulieren. technische Zeichnungen und Pläne interpretieren. den Personaleinsatz mit den Qualifikationsanforderungen des Auftraggebers (zB Zertifizierungen) abstimmen. die für die Teilnahme an Ausschreibungen erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form bereitstellen. technische Fehler in Ausschreibungen erkennen und Hinweisschreiben verfassen. Nachtragsangebote beilegen. Reinigungs- und Pflegeanweisungen beilegen. Ausschreibefristen einhalten.
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Er/Sie ist in der Lage, ein Angebot zu erstellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Bestandteile eines Angebots Das betriebliche Leistungsspektrum Rechtliche Grundlagen der Angebotserstellung
| Er/Sie kann eine übersichtliche Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen in Form eines Angebots darstellen. erforderliche Anhänge (zB Reinigungs- und Pflegeanweisung, Sicherheitsdatenblatt) erstellen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Angebotserstellung einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, Kundenaufträge rechtsgültig abzuschließen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Dokumentationsvorschriften
| Er/Sie kann ein Aufmaßblatt erstellen. die Kollaudierung durchführen. die Arbeitsleistungsabnahme mit Kunden durchführen.
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Er/Sie ist in der Lage, Ausmaße zu ermitteln. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Fachspezifische Berechnungs- und Vermessungsmethoden Branchenspezifische Software
| Er/Sie kann Flächen händisch und/oder digital vermessen. eine Ausmaßaufstellung händisch oder digital erstellen. erforderliche Berechnungen (zB Material, Schnittplan, Flächen) vornehmen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Ausmaßermittlung einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, fachspezifische Berechnungen durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Fachspezifische Berechnungsmethoden (zB Berechnungen von Winkel, Höhenlagen, Einbauhöhen) Bauphysik (zB Interpretation von Tabellen)
| Er/Sie kann Quell- und Schwindverhalten von Materialien berechnen. Rapportzahlen von Belägen berechnen. Trittschall von Dämmungen unter Berücksichtigung der Decke (zB Art, Beschaffenheit) berechnen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in fachspezifischen Berechnungen einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, grafische Darstellungen von Projektplänen zu analysieren und zu gestalten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Branchenspezifische Software
| Er/Sie kann Pläne (von Dritten) lesen und interpretieren. Pläne händisch und/oder digital erstellen. Fehler in Konstruktionsplänen erkennen. den Materialverbrauch für Kunden digital aufbereiten. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Projektplananalyse und -gestaltung einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, den Material- und Hilfsstoffbedarf zu ermitteln. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Materialbedarfsberechnung Hilfsstoffbedarfsberechnung
| Er/Sie kann Maße des Objektes anhand von Plänen (zB Volumen, Fläche, Umrisse, Umfang) berechnen. spezielle Flächen (zB Stiegenläufe) berechnen. den Materialbedarf berechnen. Materialstücklisten erstellen. den Hilfsstoffbedarf (zB Kleber, Spachtelmasse) berechnen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Material- und Hilfsstoffbedarfsberechnung einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des Personaleinsatzes zu planen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Werkzeuge, Maschinen und Großgeräte (zB Silo, Transmix)
| Er/Sie kann Werkzeuge, Maschinen und Großgeräte organisieren. Materialien zeitgerecht beschaffen und entsprechende Lagerflächen sicherstellen. einen zeitlichen Ablaufplan unter Berücksichtigung des Bauzeitplans erstellen. ein den Anforderungen entsprechendes Team zusammenstellen. Arbeitsabläufe der Projektausführung festlegen. Meilensteine innerhalb eines Ablaufplanes festlegen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Arbeitsabläufe und dem zeitlichen Ablaufplan einweisen. überprüfen, ob Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können bzw. zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Planung von Arbeitsabläufen einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, den sicheren und nachhaltigen Transport von Materialien sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Materialtransport (zB Transportsicherungen) Nachhaltigkeitsmanagement (zB Transportmodalitäten) Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, Vorschriften beim Beladen von Fahrzeugen)
| Er/Sie kann planen, wann welche Teile und Materialien an welchem Ort gebraucht werden. einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen interpretieren und umsetzen. Transportschäden durch zB Ladegutsicherung bzw. richtiges Anheben vorbeugen. wirtschaftlich und ökologisch optimierte Transportrouten planen. orts- und materialspezifische Entlademöglichkeiten sicherstellen. Materialien fachgerecht entladen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einweisen und deren Einhaltung überprüfen.
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LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, verpflichtende Prüfungen an Ort und Stelle durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Prüfungstechniken (zB CM-Messung, Feuchtigkeitsprüfung, Oberflächenfestigkeitsprüfung) Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, Werksvertragsnormen)
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen interpretieren und anwenden. Untergründe für Wand- und Deckenbeläge (lt. Werkvertragsnorm) prüfen. Prüfungstechniken anwenden. Estriche (lt. Werkvertragsnorm) prüfen. Oberböden (lt. Werkvertragsnorm) prüfen. feststellen, ob Koordinationsgespräche stattgefunden haben. die Verlegefreigabe für Sonderkonstruktionen (zB beschleunigte Estriche) überprüfen. ein Prüfprotokoll erstellen. ein Mängelprotokoll aufgrund durchgeführter Prüfungen erstellen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Durchführung von Prüfungen einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, Hinweis- und Warnpflichten Kunden gegenüber einzuhalten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, Werksvertragsnormen) Erstellung von Hinweisschreiben für Endverbraucher/Konsumenten Erstellung von Hinweisschreiben für gewerbliche/unternehmerische Vertragspartner Reinigung und Pflege von Materialien Werterhalt von Materialien
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen interpretieren und anwenden. Kunden u.a. auf folgende Punkte hinweisen: Reinigungs- und Pflegehinweise Werterhalt von Materialien materialbedingte Eigenschaften
Hinweisschreiben für Endverbraucher und Vertragspartner verfassen.
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Er/Sie ist in der Lage, die fachgerechte Herstellung von Fußbodenunterkonstruktionen zu gewährleisten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Einbautechnische Vorgaben (zB Merkblätter, Herstellerrichtlinien) Raumwidmungs- und nutzungsbedingte Einflüsse und Vorgaben Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, Werksvertragsnormen) Arbeitsmittel (zB Werkzeuge, Maschinen und Großgeräte) Bautechnische Erfordernisse (zB Fugen)
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen interpretieren und anwenden. gewährleisten, dass Arbeitsmittel fachgerecht ausgewählt und bedient werden. Unterkonstruktionen mit Estrichen (zB schwimmend, gleitend, Verbund) aus unterschiedlichen Materialien (zB Zement, Anhydrit, Sorelzement) herstellen: Konstruktionen herstellen einzelne Schichten einbringen Estrich mischen und einbringen Estriche weiter behandeln
die fachgerechte Herstellung von Sondermischungen gewährleisten. dafür sorgen, dass Misch- und Plattenkonstruktionen (zB Hohlraum und Doppelböden) fachgerecht hergestellt werden. gewährleisten, dass Trockenkonstruktionen (zB Blindböden, Trockenestriche) fachgerecht hergestellt werden. Sonderkonstruktionen (zB Sporthallenkonstruktion) herstellen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Herstellung von Fußbodenunterkonstruktionen kontrollieren und darin einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, Nutzböden herzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Einbautechnische Vorgaben (zB Merkblätter, Herstellerrichtlinien) Raumwidmungs- und nutzungsbedingte Einflüsse und Vorgaben Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, Werksvertragsnormen) Arbeitsmittel (zB Werkzeuge, Maschinen und Großgeräte) Bautechnische Erfordernisse (zB Fugen)
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen interpretieren und anwenden. gewährleisten, dass Arbeitsmittel fachgerecht ausgewählt und bedient werden. feststellen, ob ein mineralischer und/oder organischer Nutzestrich hergestellt werden soll. Nutzestriche mit mineralischen und/oder organischen Inhaltsstoffen in stark frequentierten Bereichen herstellen: Konstruktionen herstellen einzelne Schichten einbringen Estrich mischen und einbringen die Art und Weise von Fugen bestimmen und diese herstellen Estriche weiter behandeln (zB vor Austrocknung schützen, Vorstreichen)
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Herstellung von Nutzböden einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, die fachgerechte Durchführung von Untergrundvorbereitungen zu gewährleisten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Oberflächenbehandlung (zB schleifen, fräsen) Oberflächenreinigung (chemische und maschinelle) Mischungsverhältnisse von Vorstrichen Mischungsverhältnisse von Spezialanstrichen Mischverhältnisse von Ausgleichs- und Nivelliermassen Einbautechnische Vorgaben (zB Merkblätter, Herstellerrichtlinien) Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, Werksvertragsnormen) Arbeitsmittel (zB Werkzeuge, Maschinen und Großgeräte)
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen interpretieren und anwenden. gewährleisten, dass Arbeitsmittel fachgerecht ausgewählt und bedient werden. eine fachgerechte maschinelle Oberflächenbehandlung gewährleisten. eine fachgerechte Oberflächenreinigung gewährleisten. dafür sorgen, dass Vorstriche unter Einhaltung der Mischungsverhältnisse gemischt und aufgebracht werden. gewährleisten, dass Spezialanstriche unter Einhaltung der Mischungsverhältnisse gemischt und aufgebraucht werden. gewährleisten, dass Spachtel-, Ausgleichs- und Nivelliermassen fachgerecht gemischt und eingebracht werden. dafür sorgen, dass Fugen fachgerecht behandelt werden. Sonderaufbauten herstellen, mischen und einbringen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Durchführung von Untergrundvorbereitungen einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, die fachgerechte Verarbeitung von Wand- und Deckenbelägen zu gewährleisten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Einbautechnische Vorgaben (zB Merkblätter, Herstellerrichtlinien) Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, Werksvertragsnormen, Hygieneverordnung) Arbeitsmittel (zB Werkzeuge, Maschinen und Großgeräte) Klebe- und Montagevorgaben
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen interpretieren und anwenden. gewährleisten, dass Arbeitsmittel fachgerecht ausgewählt und bedient werden. gewährleisten, dass Wand- und Deckenbeläge (zB Kunststoffbeläge, Parkettpaneele, Module) fachgerecht (lt. Plan) aufgebracht, befestigt und montiert werden. die Berücksichtigung von Klebe- und Montagevorgaben sicherstellen. die fachgerechte Pflege und Reinigung von Wand- und Deckenbelägen gewährleisten. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der fachgerechten Verarbeitung von Wand- und Deckenbelägen einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, dafür zu sorgen, dass Oberböden fachgerecht verlegt werden. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Gestalterische Verlegetechniken (zB Erstellen von Wegbeschreibungen, Ornamenten, Friesen) Materialeigenschaften Oberböden Eigenschaften von Oberböden Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, Werksvertragsnormen, Hygieneverordnung) Einbautechnische Vorgaben (zB Merkblätter, Herstellerrichtlinien) Arbeitsmittel (zB Werkzeuge, Maschinen und Großgeräte) Klebe- und Montagevorgaben Sondereinbauten und -konstruktionen
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen interpretieren und anwenden. die fachgerechte Auswahl von Arbeitsmitteln gewährleisten. gestalterische Verlegetechniken anwenden. gewährleisten, dass Oberböden fachgerecht (lt. Plan) verlegt werden, dazu zählt: elastische Böden zuschneiden, einteilen, befestigen, einschneiden, verfugen, reinigen und pflegen. Holzböden zuschneiden, einteilen, befestigen, einschneiden, reinigen und pflegen. textile Böden zuschneiden, einteilen, befestigen, einschneiden, reinigen und pflegen. Mischböden zuschneiden, einteilen, befestigen, einschneiden, reinigen und pflegen. mineralische Böden mischen, einbringen, verdichten, schleifen, polieren, reinigen und pflegen. fugenlose Fußböden mischen, einbringen, verdichten, schleifen, polieren, reinigen und pflegen. Stiegenböden zuschneiden, verlegen und einfassen.
gewährleisten, dass Fugen (zB Dehnfugen, Bewegungsfugen) im Oberboden fachgerecht hergestellt werden. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der fachgerechten Verlegung von Oberböden überprüfen und darin einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, die fachgerechte Herstellung von Wandabschlüssen, Profilen und Friesen zu gewährleisten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Arten und Montage von Wandabschlusssystemen Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, Werksvertragsnormen, Hygieneverordnung) Einbautechnische Vorgaben (zB Merkblätter, Herstellerrichtlinien) Arbeitsmittel (zB Werkzeuge, Maschinen und Großgeräte)
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen interpretieren und anwenden. gewährleisten, dass Arbeitsmittel fachgerecht ausgewählt und bedient werden. dafür sorgen, dass Wandabschlüsse in den korrekten Gehrungen geschnitten werden. die fachgerechte Montage von Wandabschlüssen je nach Material und Nutzungsbedingungen gewährleisten. dafür sorgen, dass Profile und Friesen fachgerecht zugeschnitten, montiert und versetzt werden. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der fachgerechten Herstellung von Wandabschlüssen, Profilen und Friesen einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, Oberflächen von Böden instand zu setzen und instand zu halten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Einbautechnische Vorgaben (zB Normen, Merkblätter, Herstellerrichtlinien) Einsatz und Wirkung von Reinigungs- und Pflegemitteln sowie Oberflächenbehandlungen Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, Werksvertragsnormen, Hygieneverordnung) Arbeitsmittel (zB Werkzeuge, Maschinen und Großgeräte) Nutzungsbedinge Einsatzbereiche
| Er/Sie kann Schäden an Böden feststellen. die Wirtschaftlichkeit von Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen überprüfen. einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen interpretieren und anwenden. gewährleisten, dass Arbeitsmittel fachgerecht ausgewählt und bedient werden. Reparaturarbeiten an Böden durchführen. die fachgerechte Behandlung von Oberflächen gewährleisten. gewährleisten, dass Fugen fachgerecht verschlossen werden. die fachgerechte Durchführung von Zwischenschliffen gewährleisten. dafür sorgen, dass Oberflächenbehandlungen fachgerecht aufgebracht werden. denkmalgeschützte Böden revitalisieren. die Durchführung von werterhaltenden Maßnahmen (zB schleifen, versiegeln, ölen) auf allen Bodenarten gewährleisten. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Instandsetzung und Instandhaltung der Oberflächen von Böden einweisen.
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Er/Sie ist in der Lage, die Endabnahme mit Kunden durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Gesetzliche Vorschriften und Normen (insbesondere OIB-Richtlinien, Bauordnungen, Werksvertragsnormen) Einbautechnische Vorgaben (zB Normen, Merkblätter, Herstellerrichtlinien) Einsatz und Wirkung von Reinigungs- und Pflegemitteln sowie Oberflächenbehandlungen
| Er/Sie kann einschlägige gesetzliche Vorschriften und Normen interpretieren und anwenden. eine Begehung gemeinsam mit Kunden durchführen. eine abschließende Beratung (zB bzgl. Pflege) durchführen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Endabnahme einweisen.
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LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, Sicherheitsstandards (insbesondere ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften) innerhalb des Unternehmens zu etablieren und deren Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die diesbezüglichen relevanten Verordnungen (insbesondere Bauarbeiterschutzverordnung, KJGB, Mutterschutzgesetz 1979) Informationsangebote von einschlägigen Organisationen im Bereich Arbeitnehmerschutz (zB Zentrales Arbeitsinspektorat, AUVA, WKÖ, AK und Gewerkschaft) Meldevorschriften bei einem Arbeitsunfall, wie zB beim Arbeitsinspektorat Arbeitsinspektion sowie Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte der AUVA Dokumentations- und Meldepflichten
| Er/Sie kann die Einhaltung von gesetzlich gebotenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sicherstellen. Gefahren evaluieren (zB die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte, Einsatz von Arbeitsmitteln, die Verwendung von Arbeitsstoffen). Dienstanweisungen zur Einhaltung von ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen geben. Maßnahmen zur Unfallverhütung festlegen. festgelegte Maßnahmen zur Unfallverhütung auf ihre Wirksamkeit überprüfen und anpassen. Sicherheitsdatenblätter interpretieren, auflegen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen darin einweisen. Werkzeuge und Maschinen fachgerecht handhaben. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen auf Baustellen in Sicherheitsstandards unterweisen. die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und dokumentieren.
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Er/Sie ist in der Lage, Qualitätsstandards innerhalb des Unternehmens zu etablieren und deren Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Einbautechnische Vorgaben (zB Merkblätter, Herstellerrichtlinien) Erstellung von Checklisten
| Er/Sie kann sicherstellen, dass Materialien den Herstellerrichtlinien entsprechend verwendet und bearbeitet werden. Produktionsrichtlinien festlegen. die Einhaltung der Herstellerrichtlinien von eingesetzten Materialien sicherstellen. Interne Sicherheits- und Managementvorgaben entwickeln. Checklisten für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erstellen und deren Verwendung überprüfen.
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Er/Sie ist in der Lage, Umweltschutzstandards im Unternehmen zu etablieren und deren Einhaltung sicherzustellen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Ökologische Materialien und Arbeitsverfahren
| Er/Sie kann Systeme zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung (zB Böden) implementieren. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der betriebsinternen Umsetzung der gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen schulen und deren Einhaltung überprüfen. Materialien und Arbeitsverfahren in Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit beurteilen und auswählen.
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Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten und die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.